Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage
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1 Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: 1.4 Vorlage Nr.: 00/217/2014 Aktenzeichen: L002 Fachbereich: Rechnungsamt Vorlage vom: Beratungsfolge Termin Gemeinderat Gegenstand der Vorlage Änderung der Abwassersatzung - Neufestsetzung der Abwassergebühren Sachverhalt: 1. Entwurf der Abwassergebührenkalkulation Die Abwassergebührenkalkulation musste vor dem Hintergrund der rechtlichen Vorgaben zu den neuen gesplitteten Abwassergebühren von Grund auf neu aufgestellt werden. Deshalb wurde die ALLEVO-Kommunalberatung mit der Durchführung einer neuen Kalkulation beauftragt. Dem Gemeinderat wurde in der nichtöffentlichen Sitzung am ein erster Entwurf der Abwassergebührenkalkulation vorgestellt. Auf die Sitzungsvorlage 00/163/2013 und die dazugehörigen Anlagen wird verwiesen. Die Gebührenkalkulation der ALLEVO beruht auf den 13,14 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG) und sieht eine 100%-ige Kostendeckung vor. Hierbei wurden bezüglich der Aufteilung der Kosten und der Zuordnung zu der Schmutzwasser- bzw. der Niederschlagswasserbeseitigung allgemein gültige und von der Rechtsprechung anerkannte Erfahrungswerte zu Grunde gelegt, soweit die einzelnen Kostenbestandteile nicht direkt dem Schmutzwasser- oder Niederschlagswasser zugeordnet werden konnten. Nach diesem ersten Entwurf wurden folgende Gebührensätze mit und ohne Ausgleich von Kostenunter- bzw. Überdeckungen von Vorjahren kalkuliert: Beratungsergebnis: einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl JA Anzahl NEIN Anzahl Enthaltungen Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Seite 1 von 8
2 errechneter mit Ausgleich bisheriger Gebührensatz Vorjahre Gebührensatz Schmutzwassergebühr 2,72 /m³ 2,94 /m³ 1,60 /m³ Niederschlagswassergebühr 0,33 /m³ 0,22 /m³ 0,64 /m³ Demnach würde es eine deutliche Verschiebung bei den beiden Gebührensätzen geben. Im Nachgang zur Vorstellung des Entwurfes wurde die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der ALLEVO-Kommunalberatung vom Gemeinderat beauftragt, die ortspezifischen Gegebenheiten nochmals intensiv zu analysieren und in die Kalkulation mit einfließen zu lassen. Insbesondere der Straßenkostenentwässerungsanteil und die Zuordnung der einzelnen Abwasseranalagen zum Schmutz- bzw. Niederschlagswasser sollte hier nochmals auf Richtigkeit überprüft werden. Die ALLEVO-Kommunalberatung wurde daraufhin mit einer ortspezifischen Berechnung des Straßenkostenentwässerungsanteils beauftragt. Das bedeutet, dass sowohl die versiegelten Grundstücksflächen als auch die Straßenflächen der Gemeinde in der Berechnung nach den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt wurden. Außerdem wurden die durchschnittlichen Niederschlagsmengen für die Region Iffezheim zu Grunde gelegt (siehe Anlage 3a zur Kalkulation). Dies hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Berechnung des Straßenkostenentwässerungsanteils, sondern auch auf die prozentuelle Zuordnung der Betriebskosten zum Schmutz- und Niederschlagswasser bei den einzelnen Abwassereinrichtungen. Die Veränderungen durch diese ortspezifische Berechnung - welche von den Verwaltungsgerichten im Übrigen als die richtigere Variante anerkannt wird - sehen im Einzelnen wie folgt aus und sind im Detail aus den Anlagen 3 und 3a der Gebührenkalkulation ersichtlich: Seite 2 von 8
3 Kostenorientierte Musterberechnung (vorherige Berechnung) Ortspezifische Berechnung (neue Berechnung) Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwasser Niederschlagswasser - Mischwasserkanal 50,0 % 50,0 % 28,4 % 71,6 % - Schmutzwasserkanal 100,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % - Regenwasserkanal 0,0 % 100,0 % 0,0 % 100,0 % - Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % 28,4 % 71,6 % - Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % 28,4 % 71,6 % - Kläranlage 90,0 % 10,0 % 96,6 % 3,4 % Dies bedeutet, dass die ortsspezifische Berechnung bei Mischwasserkanal, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken zu einer Verschiebung der Kostenanteile zu Lasten des Niederschlagswassers geführt hat. Gleichzeitig werden die Kostenanteile bei der Kläranlage aber noch deutlicher auf das Schmutzwasser umgelegt (statt 90 % nun 96,6 %). Des Weiteren wurden gegenüber der ursprünglichen Kalkulation noch folgende Veränderungen vorgenommen: - Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf 1,82 % herabgesetzt. - Die Kalkulatorischen Zinsen werden zu 100% statt zu 80% berücksichtigt. - Die aktuellen Planzahlen von 2014 wurden in die Kalkulation eingearbeitet - Bei der ortsspezifischen Berechnung des Straßenkostenentwässerungsanteils wurden die durchschnittlichen Niederschlagsmengen für die Region Iffezheim aus den Daten des deutschen Wetterdienstes zu Grunde gelegt. - Alle Betriebskosten wurden nochmals genau analysiert und wo es möglich war direkt der Niederschlags- bzw. Schmutzwassergebühr zugeordnet. Außerdem wurden Kostenanteile zu Gunsten der Kläranlage auf die übrigen oben aufgeführten Abwasserbestandteile verschoben soweit es möglich war. Der Betriebskostenanteil der Kläranlage konnte dadurch von ursprünglich im ersten Kalkulationsentwurf auf nun gesenkt werden. - Sämtliche Anlagengüter wurden einzeln bewertet und dem jeweiligen Bereich zugeordnet. - Die Personalkostenzuordnung wurde genau nach den Stundeaufschrieben der Klärwärter aus den letzten 3 Jahren ermittelt. Seite 3 von 8
4 In der Sitzung am wurde der Gemeinderat über die Kostensteigerungen und Veränderungen im Abwasserbereich gegenüber der letzten Kalkulation im Jahre 2011 informiert. Auch ohne Neukalkulation ergeben sich deutliche Verschiebungen bei den einzelnen Gebührensätzen: - Personalkostensteigerungen von ca. 100 T und steigende Abschreibungen von ca. 60 T machen vor dem Hintergrund einer 100%-igen Kostendeckung eine Gebührenanpassung notwendig. - Durch die Neuermittlung der versiegelten Fläche durch Befliegung ist die zu Grunde gelegte Fläche für die Niederschlagswassergebühr um mehr als m² größer als bei der letzten Kalkulation. Da die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung nun durch eine größere Fläche geteilt werden, wird die Niederschlagswassergebühr pro m² geringer für den Gebührenschuldner. - Gleichzeitig ist die Schmutzwassermenge, welche Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist, ebenfalls geringer, d.h. die Kosten für Schmutzwasser werden durch eine geringere Menge geteilt und pro m³ für den Gebührenschuldner höher. 2. Festsetzung der neuen Gebührensätze Die aktuelle Gebührenkalkulation berücksichtigt die oben genannten Vorgaben. Auf die Überlassung dieser Unterlagen zur Sitzung vom wird verwiesen. Durch die Verbuchung der Kosten auf einzelne Kostenstellen konnte eine relativ genaue Zuordnung auf die einzelnen Gebührenbestandteile Schmutzwasser/Niederschlagswasser erfolgen. Wo dies nicht möglich war, wurden allgemeine und von diversen Institutionen geprüfte Erfahrungswerte zu Grunde gelegt, die von der Rechtsprechung anerkannt sind und einer rechtlichen Prüfung Stand halten würden. Andere als diese allgemeinen und von der Rechtsprechung anerkannten Verteilungsmaßstäbe für diese nicht direkt zuordenbaren Kosten, sind aus Sicht der Verwaltung nicht begründbar. Seite 4 von 8
5 Laut der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich nunmehr folgende Gebührensätze: errechneter mit Ausgleich bisheriger Gebührensatz Vorjahre Gebührensatz Schmutzwassergebühr 2,35 /m³ 2,57 /m³ 1,60 /m³ Niederschlagswassergebühr 0,29 /m² 0,18 /m² 0,64 /m² Ein Blick auf die Abwassergebührensätze der Gemeinden im Landkreis Rastatt zeigt, dass die Gemeinde Iffezheim damit im Durchschnitt bei den Niederschlagswassergebühren liegen würde. 3. Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung Bei der Abwassergebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100 % anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so hat die Gemeinde gemäß 14 Abs. 2 Satz 2 KAG die Pflicht, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb der nächsten fünf Jahre auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Aus der Gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung für die Jahre 2008 bis 2012, welche dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist, ergeben sich nach Berücksichtigung der politisch akzeptierten Unterdeckungen die folgenden ausgleichspflichtigen - bzw. ausgleichsfähigen Überund Unterdeckungen für den Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbereich: Jahr Schmutzwasser Niederschlagswasser Summe: Seite 5 von 8
6 Hinsichtlich des Ausgleichs von Kostenüber- und Unterdeckungen aus Vorjahren hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die bisherigen Kostenüber- und Unterdeckungen so zu belassen, da sie in Summe betrachtet zu keiner Kostenüberdeckung führen würden, welche ausgeglichen werden müsste. Die vorliegende Gebührenkalkulation wurde auf einer völlig neuen Grundlage erstellt und weicht auch in ihrem Aufbau von den bisherigen Kalkulationen ab. Insbesondere wird mit der neuen Kalkulation das gebührenrechtliche Ergebnis gesondert für den Schmutzwasser- und den Niederschlagswasserbereich ermittelt, was bisher in dieser Form nicht erfolgt ist. Ein Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen soll deshalb erst ab dem Jahr 2014 erfolgen. Ab 2014 werden dann die Kostenüber- und Kostenunterdeckung für den jeweiligen Bereich Schmutzwasser und Niederschlagswasser gesondert ermittelt und in die künftigen Gebührenkalkulationen eingestellt und damit ausgeglichen. 4. Änderung der Abwassersatzung Die bisher gültige Abwassersatzung wurde im Jahre 1999 beschlossen und bisher lediglich zu einzelnen Punkten (insbesondere den Gebührensätzen) geändert. Da neben den neuen Gebührensätzen auch weitere Änderungen und Neuregelungen anstehen, muss die Abwassersatzung neu gefasst werden. So sind unter anderem die vom Gemeinderat bereits in der Sitzung am beschlossenen Versiegelungsfaktoren, welche nunmehr die neue Datengrundlage zur gesplitteten Abwassergebühr bilden, mit aufzunehmen. Des Weiteren muss die Satzung der aktuellen Rechtlage angepasst werden und es sind konkretisierte Formulierungen zu der Berechnung von Abwasserbeiträgen zu regeln. Die als Anlage 3 beigefügte Satzung entspricht im Wesentlichen der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg. Sämtliche Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind in der als Anlage 4 beigefügten Synopse erläutert. Beschlussvorschlag: 1. Der Gebührenkalkulation der ALLEVO- Kommunalberatung vom 17. Februar 2014 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. Seite 6 von 8
7 2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom bis wird zugestimmt. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 13) wird zugestimmt. 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten (abflussmengenorientierte ortspezifische Berechnung, siehe Anlage 3 und 3a, Seite 23 und 25 der Kalkulation): Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 18,0 % Regenwasserkanäle 22,9 % Kläranlagen 1,0 % Aus den kalkulatorischen Kosten (kostenorientierte Berechnung, siehe Anlage 3 und 3a, Seite 24 und 25 der Kalkulation): Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 25,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt (siehe Anlage 2, Seite 21 und S. 22 der Kalkulation): Aufteilung der Betriebskosten (S.21): SW NW Mischwasserkanäle 26,1 % 73,9 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 26,1 % 73,9 % Regenüberlaufbecken 26,1 % 73,9 % Kläranlagen 96,6 % 3,4 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten (S.22): SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Seite 7 von 8
8 Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % 5. Kostenüber- und Kostenunterdeckungen werden ab dem Jahre 2014 für den Schmutzwasserbereich und den Niederschlagswasserbereich jeweils gesondert ermittelt und gegebenenfalls in den künftigen Kalkulationen gesondert eingestellt und ausgeglichen. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum von bis wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr 2,35 /m³ 0,29 /m² 7. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Abwassersatzung. Anlagenverzeichnis: Anlage 1: Gebührenkalkulation Abwasser bis , diese wurde dem Gemeinderat bereits zur Sitzung am mit Sitzungsvorlage 00/217/2014 vom überlassen. Anlage 2 :Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung 2008 bis 2012, diese wurde dem Gemeinderat bereits zur Sitzung am mit Sitzungsvorlage 00/217/2014 vom überlassen. Anlage 3: Neufassung der Gebührensatzung. Anlage 4: Synopse zur Abwassersatzung. Seite 8 von 8
Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen:
TOP 6 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2014-31.12.2014 Kalkulationszeitraum 01.01.2015-31.12.2016 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
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