Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.
|
|
- Justus Dunkle
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI HI HI Werden arbeitstägliche Mahlzeiten im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt gewährt, so handelt es sich um einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug. Hierfür wurden amtliche Werte festgesetzt: für ein Mittag- oder Abendessen je 3,17 EUR, für ein Frühstück 1,70 EUR. Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende. Sind die Mahlzeiten für den Arbeitnehmer kostenlos, ist der Sachbezug als geldwerter Vorteil für diese zu erfassen. Leistet der Arbeitnehmer eine Zuzahlung, ist der folgende (positive) Unterschiedsbetrag anzusetzen: Sachbezugswert./. Zuzahlung des Arbeitnehmers zur Mahlzeit (einschließlich Umsatzsteuer) = Geldwerter Vorteil (positiver Unterschiedsbetrag) Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns ist der Tageswert mit der entsprechenden Zahl der Tage des Lohnzahlungszeitraums zu vervielfachen. Für die Erhebung der Lohnsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) kann der Arbeitgeber zwischen der Regelbesteuerung nach den ELStAM und der Pauschalbesteuerung wählen. 1.2 Mahlzeiten in fremdbewirtschafteten Kantinen HI Erbringt der Arbeitgeber gegenüber betriebsfremden Einrichtungen Geldleistungen zur unentgeltlichen bzw. verbilligten Abgabe der Mahlzeiten, gelten für die Erfassung des lohnsteuerpflichtigen Vorteils dieselben Regelungen, die auch bei der Zuschussgewährung in Form von Essenmarken zu beachten sind. Der Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte setzt unmittelbare vertragliche Abmachungen zwischen Arbeitgeber und dem Betreiber der die Mahlzeiten gewährenden Einrichtung voraus. Nicht erforderlich ist, dass der Gastwirt unmittelbar mit dem Arbeitgeber abrechnet. Bei der Einschaltung von Essenmarken-Emittenten sind auch mittelbare vertragliche Beziehungen ausreichend. Die Einzelheiten sind unter Essenmarken dargestellt.
2 Praxis-Beispiel Kein geldwerter Vorteil, wenn Zuzahlung amtlichen Sachbezugswert übersteigt Ein Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit, arbeitstäglich in einer benachbarten Gaststätte Mittag zu essen. Die Arbeitnehmer können aufgrund der vertraglichen Abmachungen eine Mahlzeit im Wert von 8,50 EUR einnehmen und müssen hierfür nur 3,50 EUR bezahlen. Der Arbeitgeber zahlt pro Mahlzeit einen Zuschuss von 5 EUR, den die Gaststätte am Monatsende direkt mit ihm abrechnet. Ergebnis: Als geldwerter Vorteil für die Mahlzeit in der Gaststätte ist zunächst der amtliche Sachbezugswert von 3,17 EUR (2017) anzusetzen. Hiervon ist der Eigenanteil des Arbeitnehmers von 3,50 EUR abzuziehen. Sachbezugswert 3,17 EUR./. Zuzahlung des Arbeitnehmers zur Mahlzeit (brutto) 3,50 EUR = Geldwerter Vorteil 0,00 EUR Die Zuzahlung des Arbeitnehmers liegt über dem lohnsteuerlich anzusetzenden Sachbezugswert für das arbeitstägliche Essen. Es ist kein geldwerter Vorteil zu versteuern. Ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers niedriger als der amtliche Sachbezugswert, ist die verbleibende Differenz als geldwerter Vorteil zu versteuern. In diesem Fall ist die Lohnsteuerpauschalierung für den Sachbezug "Mahlzeit" mit dem Pauschsteuersatz von 25 % zulässig. Praxis-Beispiel Steuerpflichtiger Sachbezug, da Zuzahlung niedriger als amtlicher Sachbezugswert Ein Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit, arbeitstäglich in einer benachbarten Gaststätte Mittag zu essen. Die Arbeitnehmer können aufgrund der vertraglichen Abmachungen eine Mahlzeit im Wert von 7 EUR einnehmen und müssen hierfür nur 2,50 EUR bezahlen. Der Arbeitgeber zahlt also pro Mahlzeit einen Zuschuss von 4,50 EUR, den die Gaststätte am Monatsende direkt mit dem Arbeitgeber abrechnet. Ergebnis: Als geldwerter Vorteil für die Mahlzeit in der Gaststätte ist zunächst der amtliche Sachbezugswert von 3,17 EUR (2017) anzusetzen. Hiervon ist der Eigenanteil des Arbeitnehmers von 2,50 EUR abzuziehen.
3 Sachbezugswert 3,17 EUR./. Zuzahlung des Arbeitnehmers zur Mahlzeit (brutto) 2,50 EUR = Geldwerter Vorteil 0,67 EUR Die Zuzahlung des Arbeitnehmers ist niedriger, als der lohnsteuerliche Sachbezugswert für das arbeitstägliche Essen. Die Differenz i. H. v. 0,67 EUR ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. 2 Lohnsteuer-Pauschalierung reduziert Lohnnebenkosten 2.1 Pauschalbesteuerung nur bei Ansatz des amtlichen Sachbezugswerts HI HI Gewährt der Arbeitgeber Essenszuschüsse zur Einnahme von arbeitstäglichen Mahlzeiten im Betrieb oder betriebsfremden Einrichtungen, entsteht ein steuerpflichtiger Sachbezug, wenn der Arbeitnehmer für seine Mahlzeit weniger als den anteiligen amtlichen Sachbezugswert (2017: 3,17 EUR) bezahlt. Da es sich hierbei um regelmäßig wiederkehrende Bezüge handelt, ist die Lohnsteuer grundsätzlich vom laufenden Arbeitslohn und zusammen mit den anderen laufenden Bezügen einzubehalten. Alternativ kann der geldwerte Vorteil aus Essenszuschüssen mit 25 % pauschal lohnversteuert werden. [ 2 ] Hinweis Sozialversicherungsbeiträge entfallen Bei Lohnsteuerpauschalierung sind weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Pauschalbesteuerung unzulässig, wenn vertragliche Grundlagen fehlen Die Pauschalierung der Lohnsteuer für den durch die verbilligte oder unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten sich ergebenden geldwerten Vorteil setzt einen Sachbezugswert i. S. d. Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) voraus. Ist die Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert nicht zulässig, weil mangels vertraglicher Abmachungen von einer Geldleistung des Arbeitgebers auszugehen ist, muss die Lohnsteuer individuell für den einzelnen Arbeitnehmer ermittelt werden. 2.2 Bewertung mit durchschnittlicher Zuzahlung HI
4 Werden unterschiedliche Mahlzeiten zu unterschiedlichen Preisen abgegeben, ist eine individuelle Ermittlung des geldwerten Vorteils für den einzelnen Arbeitnehmer sehr arbeitsaufwendig. Entscheidet sich der Arbeitgeber für die pauschale Lohnsteuer, kann ein vereinfachtes Berechnungsverfahren angewendet werden. Der geldwerte Vorteil kann dann auf Grundlage eines Durchschnittswerts aller Mahlzeiten ermittelt werden, die z. B. in einer Kantine an die Arbeitnehmer abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass unterschiedliche Mahlzeiten zu unterschiedlichen Preisen abgegeben werden. [ 3 ] Berechnung des Durchschnittswerts 1. Zuzahlung der Mitarbeiter (= Gesamterlös aus den ausgegebenen Mahlzeiten einschließlich Getränken) 2. Anzahl der ausgegebenen Mahlzeiten 3. Durchschnittliche Zuzahlung (= Gesamterlös/Anzahl der Mahlzeiten) 4. Durchschnittliche Zuzahlung < Sachbezugswert: Geldwerter Vorteil = (Sachbezugswert./. Durchschnittsbetrag) Anzahl der Mahlzeiten Durchschnittliche Zuzahlung = Sachbezugswert oder >: Geldwerter Vorteil = 0 EUR 5. Pauschalierte Lohnsteuer = Geldwerter Vorteil 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und Kirchenlohnsteuer) Praxis-Beispiel Durchschnittsberechnung bei Kantinenmahlzeiten Eine Firma beschäftigt 100 Arbeitnehmer, für die in der Betriebskantine arbeitstäglich jeweils eine Mahlzeit ausgegeben wird. Der Arbeitgeber behält von jedem Mitarbeiter monatlich 20 EUR ein, als Zuzahlung zum Mittagessen in der betriebseigenen Kantine. Die Arbeitnehmer können unterschiedliche Komponenten wählen, sodass die im Einzelnen bezahlten Entgelte verschieden sind. Im September wurden EUR vereinnahmt. 1. Gesamterlös der ausgegebenen Mahlzeiten 3.750,00 EUR 2. Anzahl der ausgegebenen Mahlzeiten Stück 3. Durchschnittsbetrag = Gesamterlös/Anzahl der Mahlzeiten 2,50 EUR
5 4. Durchschnittsbetrag < Sachbezugswert: Geldwerter Vorteil (3,17 EUR./. 2,50 EUR) Stück 1.005,00 EUR 5. Pauschalierte Lohnsteuer = EUR 25 % 251,25 EUR (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und Kirchenlohnsteuer) Die pauschale Lohnsteuer für den Sachbezug Kantinenmahlzeit für den Monat September beträgt 251,25 EUR zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und Kirchenlohnsteuer. Es sind weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Durchschnittsbewertung muss monatlich erfolgen Die Durchschnittsberechnung ist für jeden Lohnzahlungszeitraum gesondert vorzunehmen. Eine jahresbezogene Ermittlung des geldwerten Vorteils ist nicht zulässig. Im Einzelfall ist die Ermittlung des Durchschnittswerts auf der Grundlage eines repräsentativen Zeitraums möglich, wenn die monatliche Berechnung infolge der Menge der zu erfassenden Daten besonders aufwendig wäre. Hinweis Mahlzeiten in fremdbewirtschafteten Kantinen Die zuvor beschriebenen Grundsätze und Ermittlungsvorschriften gelten auch, wenn der Arbeitgeber aufgrund vertraglicher Vereinbarung an eine nicht selbst betriebene Kantine, Gaststätte oder vergleichbare Einrichtung Barzuschüsse oder andere Leistungen zur Verbilligung der Mahlzeiten erbringt und der Arbeitnehmer dort arbeitstägliche Mahlzeiten einnimmt. [ 4 ] [ 2 ] 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG. [ 3 ] R 8.1 Abs. 7 Nr. 5 LStR. [ 4 ] R 8.1 Abs. 7 Nr. 5 Satz 1 LStR.
Essenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der
Mehr(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes:
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (mit Hinweisen 2012) R 8.1 (7) Bewertung der Sachbezüge ( 8 Abs. 2 EStG) Kantinenmahlzeiten und Essensmarken (7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die
MehrInformationsdienst. Sachbezüge
Sachbezüge Gültig ab: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Freie Verpflegung 2.1 Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten 3 Unterkunft und Wohnung 3.1 Freie Unterkunft 3.2 Erläuterungen
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrMerkblatt der Albertakademie
Merkblatt der Albertakademie Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert 1. Was sind Sachzuwendungen Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Vereinfacht
MehrAuswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Siegfried Büdinger Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Auswärtstätigkeit und Mahlzeitengestellung Inhalt: Folie:
MehrL ohnsteuer-info Oktober 2015
L ohnsteuer-info Oktober 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Amtliche Sachbezugswerte 2016...
MehrLeseprobe aus "Der Sachbezug" März Begriff der Sachbezüge
Kap 1 Einleitung 1.1 Begriff der Sachbezüge Unter Sachbezügen versteht man Sachzuwendungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber erhält,
MehrUnfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den
Mehrvon StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbh, Köln
BEWIRTUNG Mahlzeitengestellung an Arbeitnehmer lohn- und umsatzsteuerlich korrekt behandeln von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbh, Köln Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern
MehrLohnsteuer Selbsttest
Lohnsteuer Selbsttest 1 Lohnsteuer Selbsttest Hinweise Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Selbsttest können Sie überprüfen, ob Sie die fachlichen Zugangsvoraussetzungen für den Fernlehrgang Fachassistent/-in
Mehra) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014
a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem
MehrA.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014
A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014 Aufgrund der Neuregelungen zu den Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Bewertung von Sachbezügen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Mehr5 Prüfung der 110-EUR-Freibetragsgrenze
TK Lexikon Sozialversicherung Betriebsveranstaltung 5 Prüfung der 110--Freibetragsgrenze 5.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage HI2761932 HI7634887 Für Betriebsveranstaltungen wurde die steuerfreie Obergrenze
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
Mehr1 Welche Begünstigungen gibt es?
1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von
Mehr2 Arbeitgeberbewirtung bei Auswärtstätigkeit. Wichtig HI
TK Lexikon Steuern Bewirtung 2 Arbeitgeberbewirtung bei Auswärtstätigkeit HI6707240 Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit [ 2 ], ergibt sich durch
MehrKOMPENDIEN
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) 1 Dem
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 19.05.2015, 30.07.2015,
MehrEine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,
ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,
MehrGutschein: Der steuerliche Vorteil
Die Ausgabe von Gutschein-Produkten an die eigenen Arbeitnehmer eines Unternehmens ist mittlerweile ein häufig gewählter Bestandteil der Entlohnung der Arbeitnehmer. Mit den Gutscheinen können die Arbeitnehmer
MehrBad Homburg v.d.h, im März 2014
Bad Homburg v.d.h, im März 2014 Neues Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013
MehrUmsatzsteuer-Richtlinien Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (UStR) - Stand:
Bundesministerium der Finanzen Richtlinie (Gesamttext) Stand: 10.12.2007 9029240 Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (UStR) - Stand:
MehrN I E D E R S Ä C H S I S C H E S F I N A N Z G E R I C H T
N I E D E R S Ä C H S I S C H E S F I N A N Z G E R I C H T U R T E I L vom 19.02.2009 Az.: 11 K 384/07 Orientierungssatz: Lohnsteuer 1.2006 Mahlzeiten während der Arbeit können überwiegend betriebsfunktionalen
MehrInformationsbrief Januar 2017 Inhalt
Datum im Dezember 2016 Informationsbrief Januar 2017 Inhalt 1 Sachbezugswerte 2017 für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2 Entscheidungen zum Arbeitslohn von Gesellschafter-Geschäftsführern 3 Selbstbehalt
Mehr2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte
TK Lexikon Steuern Dienstwagen, 1-%-Regelung 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte 2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale HI2762035 HI4725774 Steht
MehrGeldwerte Vorteile Update 2017/2018
A. Lohnsteuerabzugsverfahren im Überblick... 6 I. Allgemein... 6 II. Lohnsteuereinbehalt bei Arbeitnehmereigenschaft Abgrenzung zu anderen vertraglichen Verhältnissen... 7 III. Beispiele (Sonderrechtsbeziehungen
MehrWir machen bis einschließlich Weihnachtsurlaub.
Wir machen bis einschließlich 30.12.2016 Weihnachtsurlaub. Inhalt 1 Sachbezugswerte 2017 für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2 Entscheidungen zum Arbeitslohn von Gesellschafter-Geschäftsführern 3 Selbstbehalt
MehrNeue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen
Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen Die Erstattung von Reisekosten seit 1. Januar 2010 Bei der Durchführung von dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeiten
MehrNur per an FPF Bezügezahlung
POSTANSCHRIFT Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,- Kompetenzzentrum -; Dienstsitz Neubrandenburg PF 20 02 40, 17013 Neubrandenburg Nur per E-Mail an FPF Bezügezahlung Behörden und
MehrHandeln für die Region
Handeln für die Region Nettolohnoptimierung Übersicht I Nettolohnoptimierung o Vermietung von Werbeflächen Belegschaftsrabatt o Essensmarke für fremdbewirtschaftete Kantine o Belegschaftsrabatt o Warengutscheine
MehrEntgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung
TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies
MehrLOHNSTEUERRECHTLICHE ÄNDERUNGEN AB DEM
LOHNSTEUERRECHTLICHE ÄNDERUNGEN AB DEM 01.01.2011 Ute Roth / Michael Mainusch Finanzamt Trier, 26.01.2011 Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab 01.01.2011 26. Januar 2011 Folie 1 Lohnsteuerrichtlinien 2011
MehrDie betriebliche Krankenversicherung (bkv)
Die betriebliche Krankenversicherung (bkv) Steuerliche Behandlung Stand: Oktober 2015 Steuerrechtliche Behandlung der bkv Die Leistungen aus der bkv sind für den Arbeitnehmer (AN) grundsätzlich steuerfrei
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBetriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflug) fördern das Betriebsklima; sie sollen aber möglichst weder Arbeitgeber
MehrD i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 6
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.2 Bonn, 26. Oktober 2007 - O 1959 12/07 - Tel. 01888/7030-9811 10.12.2010: Die in der Dienstanweisung (DA) beschriebene Verfahrensweise der Pauschalversteuerung
Mehr(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:
TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung
MehrHerausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz
MehrBitte beachten Sie, dass unser Büro bis einschließlich geschlossen ist.
Bitte beachten Sie, dass unser Büro bis einschließlich 2.01.2015 geschlossen ist. Inhalt 1 WICHTIG! BITTE BEACHTEN Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1.01.2015 2 Sachbezugswerte
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick
Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Mehr Netto vom Brutto Die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren. Sie fördern das Klima in Ihrem
MehrMandantenbrief Januar 2016
Inhalt Termine Januar 2016... 2 Termine Februar 2016... 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 5 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2016... 7 Freie Verpflegung als Sachbezug
MehrInformationsbrief
WP/StB Peter Temmert Informationsbrief 01-2019 1 2 3 4 5 Sachbezugswerte 2019 für Lohnsteuer und Sozialversicherung Zusätzliche steuerfreie Arbeitgeberleistungen ab 2019 Zinsen zur Finanzierung eines Gesellschafter-Darlehens
MehrGELDWERTER VORTEIL. Verein Netzwerk Familie und Wirtschaft e. V.
GELDWERTER VORTEIL Verein Netzwerk Familie und Wirtschaft e. V. GELDWERTER VORTEIL Für Mitarbeiter ist regelmäßig die Höhe des Nettolohns entscheidend Wie kann das Nettoeinkommen erhöht werden? Welche
MehrBehörden und Dienststellen, deren Bezügezahlungen vom Bundesamt für Finanzen - Dienstleistungszentrum - vorgenommen werden - B - L - VA -
! " # $ % & ' ( & & Behörden und Dienststellen, deren Bezügezahlungen vom Bundesamt für Finanzen - Dienstleistungszentrum - vorgenommen werden - B - L - VA - Bundesamt für Finanzen - Verteiler 30 A - nachrichtlich:
MehrBewirtung. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht. Lohnsteuer
TK Lexikon Steuern Bewirtung Bewirtung HI520767 Zusammenfassung LI1097496 Begriff Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen verköstigt werden. Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, stellt der sich
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick
Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Referentenvorstellung Ortwin Schneider Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) 2 Mehr Netto vom Brutto
MehrInhalt. Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar
Ulrichstr. 5070 Kerpen Tel. 07 987 40 Fax 07 987 47 www.junggeburth-marx.de stb@junggeburth-marx.de Inhalt Sachbezugswerte 07 für Lohnsteuer und Sozialversicherung Entscheidungen zum Arbeitslohn von Gesellschafter-Geschäftsführern
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrWir machen Weihnachtsurlaub vom ab 13 Uhr bis einschließlich
Wir machen Weihnachtsurlaub vom 23.12.2015 ab 13 Uhr bis einschließlich 3.01.2016. Inhalt 1 Sachbezugswerte 2016 für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2 Kindergeld: Steuer-Identifikationsnummern erforderlich
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs
MehrFAQ - Lohnbuchhaltung
FAQ - Lohnbuchhaltung 1. Was ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu beachten? 2. Was sind steuerpflichtige Sachbezüge? 3. Wie sind die wichtigsten Sachbezüge zu bewerten? 4. Gibt es auch steuerbefreite
MehrFAQ - Lohnbuchhaltung
FAQ - Lohnbuchhaltung 1. Was ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu beachten? 2. Was sind steuerpflichtige Sachbezüge? 3. Wie sind die wichtigsten Sachbezüge zu bewerten? 4. Gibt es auch steuerbefreite
MehrFAQ - Lohnbuchhaltung
FAQ - Lohnbuchhaltung 1. Was ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu beachten? 2. Was sind steuerpflichtige Sachbezüge? 3. Wie sind die wichtigsten Sachbezüge zu bewerten? 4. Gibt es auch steuerbefreite
MehrDie Entlohnung eines Arbeitnehmers besteht normalerweise in Geldleistungen. Daneben kann sie auch (teilweise) in Form von Sachleistungen erfolgen.
FAQ Lohnbuchhaltung 1. Was ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu beachten? 2. Was sind steuerpflichtige Sachbezüge? 3. Wie sind die wichtigsten Sachbezüge zu bewerten? 4. Gibt es auch steuerbefreite
MehrFAQ - Lohnbuchhaltung
FAQ - Lohnbuchhaltung 1. Was ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu beachten? (#lexikon_bereich_was_ist_beim_urlaubs- _und_weihnachtsgeld_zu_beachten_) 2. Was sind steuerpflichtige Sachbezüge? (#lexikon_bereich_was_sind_steuerpflichtige_sachbezuege_)
MehrFAQ - LOHNBUCHHALTUNG
FAQ - LOHNBUCHHALTUNG Antworten auf die brennendsten Fragen - von Urlaubszuschuss bis Verpflegungsmehraufwand 1. Was ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu beachten? 2. Was sind steuerpflichtige Sachbezüge?
MehrDie Entlohnung eines Arbeitnehmers besteht normalerweise in Geldleistungen. Daneben kann sie auch (teilweise) in Form von Sachleistungen erfolgen.
FAQ LOHNBUCHHALTUNG Antworten auf die brennendsten Fragen - von Urlaubszuschuss bis Verpflegungsmehraufwand 1. Was ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu beachten? 2. Was sind steuerpflichtige Sachbezüge?
MehrGleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
Anlage 1 Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge vom 10. September 2015 Für die
MehrDas Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.
TK Lexikon Arbeitsrecht Krankengeld 3 Leistungsanspruch 3.1 Anspruchsbeginn HI2809895 HI663247 Krankengeld wird bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorgeoder Reha-Einrichtung
MehrStichwortänderungen Juli 2017
Seite 1 von 8 Lohnsteuerrecht Stichwortänderungen Juli 2017 Inhaltsverzeichnis: 19.06.2017 1. Gesetzgebung: Steuerklassen, Jahresausgleich, Kindergeld und anderes 2. Auslagenersatz: Führungszeugnisse der
MehrReisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten
Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Mehraufwand für Verpflegung Übernachtungskosten Abgrenzung von Übernachtung und Verpflegung Abrechnung eines 20%igen Business-Package (Service-Pauschale)
MehrSteuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis
Steuerberatung Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis Management-Workshop 27. Februar 2013 Dortmund 1 Zu meiner Person: Kurt Haarlammert Steuerberater in Münster Steuer- und
Mehr3. BESTEUERUNG. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, der Ertragsanteil einer Rente, Zins-
3. BESTEUERUNG Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers nicht
MehrLohnsteuer. 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug. 2 Arbeitgeberbewirtung bei Auswärtstätigkeit. Wichtig HI HI
TK Lexikon Steuern Bewirtung Lohnsteuer 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug HI726747 HI2330520 Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne die Teilnahme von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers
MehrVerpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
MehrII. Vorwort Sachzuwendungen und Barlohn mit deren Bewertungsmaßstäben im Überblick... 11
I. Abkürzungsverzeichnis... 9 II. Vorwort... 10 III. Sachzuwendungen und Barlohn mit deren Bewertungsmaßstäben im Überblick... 11 1. Allgemein... 11 2. Lohnsteuereinbehalt bei Arbeitnehmereigenschaft Abgrenzung
MehrFAQ - Lohnbuchhaltung
"IN ALLEN WICHTIGEN FRAGEN HART AM WIND" FAQ - Lohnbuchhaltung WAS IST BEIM URLAUBS- UND WEIHNACHTSGELD ZU BEACHTEN? Urlaubs- und Weihnachtsgelder sind lohnsteuerpflichtig. Da sie nicht regelmäßig ausgezahlt
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung Sachzuwendungen an Arbeitnehmer & Lohn- Ausblick 2015 Jana Seifert Steuerberaterin Frankfurt am Main, den 05. November 2014 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Lohn-Ausblick 2015
MehrRundschreiben Nr. 4/2012
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Universitätsverwaltung Rundschreiben Nr. 4/2012 Neufassung der Nr. 7 Versteuerung des geldwerten Vorteils aus Bewirtungskosten
MehrErläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)
AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)
MehrFAQ - Lohnbuchhaltung
Information zu den Öffnungszeiten Die Kanzlei ist vom 14.01.2019 bis zum 15.01.2019 wegen interner Fortbildungs- und Organisationstage geschlossen. Ihr Schmale/Raabe-Team FAQ - Lohnbuchhaltung Was ist
MehrDie Pauschalsteuer nach 37b EStG Mai Leonard Dorn, Dipl.-Finanzwirt, Osnabrück
Mai 2018 Leonard Dorn, Dipl.-Finanzwirt, Osnabrück Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-wir-steuern.de. Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen werden von qualifizierten
MehrDie Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut.
Tit. II.3.6.1 RdSchr. 07q Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 Tit. II.3 Beitragsrechtliche
MehrTermine Januar und Februar 2019
Termine Januar und Februar 2019 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer,
MehrInformationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Pauschale Entschädigungen
Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Pauschale Entschädigungen Rechtsgrundlagen Die ehrenamtlich tätigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und
MehrBMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019
BMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019 Bundesministerium der Finanzen 8.4.2019 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
MehrFür wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2019 in Euro.
Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2019 in Euro. Einkommensteuer EStG 3 Nr. 62 Zuwendungen des Arbeitgebers
MehrBesonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung
Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Mandanten-Info Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung Aktuelle Hinweise über Steuerfolgen, einzuhaltende Formalien und Gestaltungsmöglichkeiten
MehrFür wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2018 in Euro.
Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2018 in Euro. Einkommensteuer EStG 3 Nr. 62 Zuwendungen des Arbeitgebers
MehrM e h r N e t t o vom Brutto. oder: Was das. Werksbus
M e h r N e t t o vom Brutto oder: Was das Finanzamt gerne für sich behält Werksbus Was Sie wissen sollten, damit der Fiskus Z u w e n d u n g e n v o m Arbeitgeber was muss versteuert werden? Wer möchte
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
Mehr