REISEKOSTENSTEUERRECHT
|
|
- Johanna Koch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover
2 Agenda (Die Änderungen im Überblick) Neuer gesetzlicher Begriff: "erste Tätigkeitsstätte" Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen Bewertung von Mahlzeiten Unterkunftskosten
3 Die "regelmäßige Arbeitsstätte" wird zur "ersten Tätigkeitsstätte"! Seit dem wurde der Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte" durch den neuen Begriff "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Erste Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Weitere Voraussetzung: Der Arbeitnehmer soll dort an einer solchen Tätigkeitsstätte unbefristet für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus tätig werden. Die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte richtet sich nach der dienst- und arbeitsrechtlichen Festlegung bzw. nach Absprachen und Weisungen des Arbeitgebers.
4 Welche Konsequenzen ergeben sich durch den neuen Begriff "Erste Tätigkeitsstätte"? Die "erste Tätigkeitsstätte" ist maßgebend, ob der Arbeitnehmer eine Kilometerpauschale erhält bzw. welche Fahrten er, wenn er einen Dienstwagen nutzt, versteuern muss, etc.. Durch die neue Begrifflichkeit kann der Arbeitnehmer nur über eine (erste) Tätigkeitsstätte verfügen. Jede Fahrt zu einem anderen Standort (Tätigkeitsstätte) des Unternehmens ist eine Auswärtstätigkeit. Das "Home-Office" ist keine erste Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber kann die "erste Tätigkeitsstätte" durch sein Weisungsrecht (einseitig) bestimmen.
5 Welche Konsequenzen ergeben sich durch den neuen Begriff "erste Tätigkeitsstätte"? Wenn der Arbeitgeber die "erste Tätigkeitsstätte" nicht bestimmt, oder eine eindeutige Bestimmung fehlt, ist die "erste Tätigkeitsstätte" die, an der der Arbeitnehmer typischerweise oder mindestens zwei volle Arbeitstage oder 1/3 seiner Arbeitszeit tätig werden soll. Zu Gunsten des Arbeitnehmers wird die Tätigkeitsstätte zu Grunde gelegt, die der Wohnung am nächsten liegt. Das Aufsuchen des Betriebs um Material, Auftragsbestätigungen oder Stundenzettel etc. abzuholen genügt nicht, zur Annahme, dass es sich bei dieser Tätigkeitsstätte um die erste Tätigkeitsstätte handelt. Wird der Arbeitnehmer an keiner Tätigkeitsstätte mit 1/3 seiner Arbeitszeit tätig, hat er keine erste Tätigkeitsstätte (= Mindestumfang)!
6 Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit Die Regelungen zur Entfernungspauschale (30 Cent/Kilometer) bleiben unverändert. Wenn der Arbeitgeber hingegen einen Ort (Sammelpunkte, Busdepot, Firmengelände) festlegt, damit der Arbeitnehmer von diesem Ort andere Orte aufzusuchen hat, wird dieser Ort wie eine erste Tätigkeitsstätte behandelt. Wenn Arbeitnehmer ihre Tätigkeit in einem "weiträumigen" Gebiet (z. B. Forstangestellte oder Zusteller) zu erbringen haben, ist der Weg zu diesem Tätigkeitsgebiet der Arbeitsweg und kann ebenfalls steuerfrei nicht erstattet werden.
7 Verpflegungsmehraufwendungen 2014 Die Regelung der Verpflegungsmehraufwendungen wurde dahingehend geändert, dass es keine Mindestabwesenheitszeiten und nur eine zweistufige Staffelung gibt. Die Verpflegungspauschalen betragen künftig: 12 für einen Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer mehr als 8 Std. von seiner Wohnung oder Tätigkeitsstätte entfernt abwesend ist; 24 für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Std. von seiner Wohnung oder Tätigkeitsstätte abwesend ist; bei mehrtägigen Dienstreisen jeweils 12 für An- und Abreisetag; beginnt die Auswärtstätigkeit an einem Kalendertag und endet an dem nächsten Kalendertag, werden 12 für den Kalendertag gewährt an dem der Arbeitnehmer überwiegend von seiner Wohnung oder Tätigkeitsstätte abwesend war.
8 Verpflegungsmehraufwendungen 2014 Zusätzlich wird die Regelung zur Dreimonatsfrist vereinfacht: Die steuerfreie Zahlung der Verpflegungsmehraufwendungen ist bei einer Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte - wie bisher - auf die ersten drei Monate beschränkt. Nach dem neuen 9 Abs. 4a EStG führt jedoch eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte für einen Zeitraum von vier Wochen zu einem Neubeginn des Drei-Monats-Zeitraums. Zukünftig ist es unerheblich aus welchem Grund (z. B. Krankheit, Urlaub etc.) die Tätigkeit unterbrochen wird.
9 Welche Folgen hat die Änderung der Verpflegungspauschalen für Betriebe? Zunächst ist zu prüfen, auf welcher Grundlage (z. B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Reise-RL) die Gewährung der Verpflegungspauschalen im Unternehmen erfolgt. Zahlt der Arbeitgeber auf Grund einer Betriebsvereinbarung oder einer Reise-RL oder eines Tarifvertrages die Verpflegungspauschalen, ist weiter zu prüfen, ob der Arbeitgeber zur Zahlung eines bestimmten Betrages oder nur zur Zahlung der steuerfreien Verpflegungspauschalen verpflichtet ist. Durch den Wegfall der Mindestabwesenheitszeit am Ab- und Anreisetag können für das Unternehmen Mehrkosten erstehen. Das gilt auch bei der Abwesenheit von mehr als 8 Stunden; statt 6 Euro hat der Arbeitgeber ab Euro zu zahlen.
10 Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellung Wird dem Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit auf Veranlassung des Arbeitgebers eine Mahlzeit (max. 60 Euro) zur Verfügung gestellt, sind die vorgenannten Verpflegungsmehraufwendungen wie folgt zu kürzen: für ein Frühstück um 20% der maßgebenden vollen Verpflegungspauschale (4,80 ) für ein Mittag- und Abendessen um jeweils 40% der maßgebenden vollen Verpflegungspauschale (9,60 ) Die Möglichkeit bei Mahlzeitengestellung "nur" den amtlichen Sachbezug (2014: 1,63 bzw. 3,00 ) anzusetzen entfällt, wenn Verpflegungspauschalen gewährt werden!
11 Auslandstagegelder Für Tätigkeiten im Ausland werden diese neuen Regelungen gleichermaßen umgesetzt. Das bedeutet, dass es auch nur noch zwei Staffelungen für die Verpflegungspauschalen gibt (mehr als 8 Std. und mindestens 24 Std.) und zwar in Höhe von 120% und 80% der Auslandstagegelder nach dem BRKG. Am wurde das BMF-Schreiben vom über die steuerliche Behandlung von Reisekosten bei beruflich veranlassten Reisen ab veröffentlicht.
12 Bewertung von Mahlzeiten Sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Verpflegungsmehraufwendungen erstattet, ist die Mahlzeit weiterhin mit dem amtlichen Sachbezug (1,63 bzw. 3,00 ) anzusetzen. Die Berücksichtigung von Mahlzeiten durch die Kürzung (4,80 bzw. 9,60 ) von der Verpflegungspauschale ist nur zulässig, wenn die zur Verfügung gestellte Mahlzeit 60 nicht überschreitet. Die Bewertung eines Belohnungsessens über 60 ist ein "geldwerter Vorteil", der wie Arbeitslohn zu versteuern und verbeitragen ist. Er kann aber pauschal nach 37b EStG mit einem Steuersatz von 30% besteuert werden. Die Bewertung eines Geschäftsessens - selbst über 60 - unterbleibt, weil Geschäftsessen im sogenannten "überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitsgerbers" erfolgen.
13 Bewertung von Mahlzeiten Seit besteht auch die Möglichkeit, die Mahlzeit, die mit dem amtlichen Sachbezug (1,63 bzw. 3,00 ) bewertet werden könnte, auch pauschal nach 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG mit 25% zu versteuern.
14 Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Die steuerfreie Erstattung der Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist auf Euro je Monat beschränkt. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch an diesem Ort wohnt. Die doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass die Zweitwohnung sich am Ort der (neuen) ersten Tätigkeitsstätte befindet. Aufwendungen für Familienheimfahrten können weiterhin einmal in der Woche steuerfrei erstattet werden, bzw. als Werbungskosten angesetzt werden.
15 Unterkunftskosten im Rahmen einer "gewöhnlichen" Auswärtstätigkeit Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte können für einen Zeitraum von 48 Monaten unbeschränkt steuerfrei erstattet werden. Nach diesem Zeitraum von 48 Monaten können die Unterkunftskosten nur noch wie bei der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Beschränkung der steuerfreien Erstattung der Unterkunftskosten (48 Monate und Euro je Monat) auch gilt, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um ein Hotel handelt! Nur eine Unterbrechung der Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte von mindestens sechs Monaten führt zu einem Neubeginn!
16 Bescheinigungspflicht für Mahlzeiten Wird dem Arbeitnehmer mindestens eine Mahlzeit im Kalenderjahr während einer Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, ist zukünftig der Buchstabe "M" auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers zu bescheinigen. Grund: Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmer keine Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung für die Auswärtstätigkeit geltend macht, wenn er vom Arbeitgeber für diese Dienstreise bereits Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat. Folge: Bereits heute könnten unter Umständen ausgeschieden Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Aufstellung der gewährten Verpflegungspauschalen bzw. der Mahlzeiten verlangen, die sie während einer Auswärtstätigkeit erhalten haben. Lösung: Der Nachweis kann vom Arbeitnehmer auch durch die Reisekostenabrechnung erbracht werden.
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?
REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse
REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse Agenda (Die Änderungen im Überblick) Neuer gesetzlicher Begriff: "erste Tätigkeitsstätte" Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 19.05.2015, 30.07.2015,
Mehra) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014
a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem
MehrDas neue steuerliche Reisekostenrecht 2014
Das neue steuerliche Reisekostenrecht 2014 Allgemeines Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (v. 20.2.2013 BStBl 2013 I S. 188)
MehrA.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014
A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014 Aufgrund der Neuregelungen zu den Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Bewertung von Sachbezügen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
MehrKnappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft
- wesentliche Neuerungen Potsdam, Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Reisekostenreform 2014 - wesentliche Neuerungen Einleitung Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung
MehrBad Homburg v.d.h, im März 2014
Bad Homburg v.d.h, im März 2014 Neues Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013
MehrReisekostenabrechnung
Reisekostenabrechnung Zum 01.01.2014 ist das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Hiermit ergeben sich umfangreiche Änderungen
MehrDer Arbeitgeber hat die erste Tätigkeit eindeutig dauerhaft zugeordnet und somit festgelegt.
Reisekosten Nachdem das Reisekostenrecht zum 01.01.2014 neu geregelt worden ist, sowie deren Auswertungen in diversen BMF Schreiben näher erläutert wurden, sind per 01.01.2017 wieder mal teilweise die
MehrRüdiger Heck, Steuerberater/vereidigter Buchprüfer Appellhofplatz 33, Köln
Referat von: Rüdiger Heck, Steuerberater/vereidigter Buchprüfer Appellhofplatz 33, 50667 Köln 0221-9212920 heck@steuerberater-heck.de Partner in: Backes Wiese Heck Weidenauer Str. 60, 57076 Siegen 0271-30303329
MehrInhalt. Vorwort zur 19. Auflage. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen
Vorwort zur 19. Auflage 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit 2.1 Berufliche Veranlassung 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit 2.3 Tätigkeit außerhalb der
MehrMandanten-Info. Reisekostenabrechnung. Aktuelles zur
Mandanten-Info Reisekostenabrechnung 2017 Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2017 Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Inhalt 1. Einleitung... 1 2.
Mehr1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13
Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern bis 2013 und in den Jahren ab 2014... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte
Mehr3.1 Beginn und Ende einer Auswärtstätigkeit Tätigkeit außerhalb der ersten Betriebsstätte 32
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten 13 2. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 16 2.2 Tätigkeitsstätte bei einem
MehrVorwort zur 21. Auflage Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15
Vorwort zur 21. Auflage... 13 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 17 2.1 Berufliche Veranlassung... 17 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit...
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrVorwort zur 22. Auflage Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15
Vorwort zur 22. Auflage... 13 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 15 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 17 2.1 Berufliche Veranlassung... 17 2.2 Vorübergehende Auswärtstätigkeit...
MehrInhaltsverzeichnis V o r w o r t Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern...
Inhaltsverzeichnis V o rw o rt... 5 1 Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... 13 2 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 16 2.2 Tätigkeitsstätte
MehrReisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte
Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche
MehrDas neue Reisekostenrecht 2016
Das neue Reisekostenrecht 2016 Hinweise für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte Ratgeber Handwerk / Steuerrecht Einführung Das lohnsteuerliche Reisekostenrecht regelt die Frage, welche Fahrt-, Verpflegungs-
MehrAktuelles zur Reisekostenabrechnung
Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung - 2 - Inhalt...2 1 Einleitung...4 2 Erste Tätigkeitsstätte...5 2.1 Übersicht...5 2.2 Bestimmung durch den Arbeitgeber...6 2.3 Hilfsweise quantitative
Mehr2 Notwendige Mehraufwendungen
TK Lexikon Steuern Doppelte Haushaltsführung 2 Notwendige Mehraufwendungen 2.1 Fahrtkosten HI2330536 HI2761960 Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind,
MehrDienstreisen. Zu berücksichtigen. Kostenarten. Bis 3 Monate: Fahrtkosten. Nach 3 Monaten: Bis 3 Monate: Verpflegung. Bis 3 Monate: Übernachtungskosten
Dienstreisen Kostenarten Zu berücksichtigen Aufwendungen Km-Pauschale (0,30 /km bei Pkw) Entfernungspauschale 0,30 /Entfernungs-Km abzüglich der ersten 20 Km ab 2007 (d.h. einfache Fahrt ab dem 21. km
MehrReise- und Bewirtungskosten richtig abrechnen
A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 6 B. Auswärtstätigkeit... 11 I. Grundsätzliches... 11 II. Beruflich veranlasste Reisen... 12 C. Nachweis von Reisekosten... 19 D. Betriebliche Reisekostenregelung:
MehrWelche Verpflegungspauschale ist im Inland und Ausland anzuwenden
Auswärtige Tätigkeiten, die am gleichen Tag beginnen und enden mehr als 8 Stunden Welche Verpflegungspauschale ist im Inland und anzuwenden Welche Verpflegungspauschale ist für den Tag anzuwenden? Auswärtige
MehrKostenerstattungen bei Auswärtstätigkeit 2016
Kostenerstattungen bei Auswärtstätigkeit 2016 Kostenart Lohnsteuerliche Umsatzsteuerlicher Behandlung Vorsteuerabzug Beleg- Pauschalabrechnung abrechnung Fahrtkosten PKW vom Arbeitnehmer gestellt 0,30
MehrAuswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Siegfried Büdinger Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Auswärtstätigkeit und Mahlzeitengestellung Inhalt: Folie:
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten... 1
Inhaltsübersicht 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten.............. 1 1.1 Auswärtstätigkeiten über einen längeren Zeitraum............. 2 1.2 Keine Betriebsstätte oder regelmäßige Arbeitsstätte
Mehra) Gesetzliche Definition
a) Gesetzliche Definition Vor allem für den Abzug von Fahrtkosten nach der Entfernungspauschale einerseits und den Reisekostengrundsätzen andererseits erfolgt zukünftig die Abgrenzung anhand des nun gesetzlich
MehrReisekosten 2014 und Bewirtungskosten
Reisekosten 2014 und Bewirtungskosten Parallele und praxisnahe Darstellung des Ertrag- und Umsatzsteuerrechts Bearbeitet von Wilhelm Krudewig 4., überarbeitete Auflage 2013. Buch. 198 S. Inkl. BMF-Schreiben
MehrSonderausgabe Steuertipp
Sonderausgabe Steuertipp Das Reisekostenrecht 2014 Um Ihnen die tägliche Arbeit zu erleichtern, haben wir in dieser Ausgabe alle bisher erschienenen Beiträge der letzten Monate zu diesem Thema zusammengefasst
MehrMerkblatt zum steuerlichen Reisekostenrecht
Merkblatt zum steuerlichen Reisekostenrecht Stand April 2018 2 Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. Berlin, April 2018 Geschäftsbereich Wirtschaft und Recht Bereich Recht Abteilung Steuern Ansprechpartner:
MehrÜberblick über das neue Reise- und Bewirtungskostenrecht ab 1. Januar 2014
Verfasser: Martin Karbach, Steuerberater Überblick über das neue Reise- und Bewirtungskostenrecht ab 1. Januar 2014 Zum 1. Januar 2014 treten die Neuregelungen im steuerlichen Reise- und Bewirtungskostenrecht
MehrEinzelthemen aus dem Reisekostenrecht
Einzelthemen aus dem Reisekostenrecht Rosita Kasel Finanzamt Trier VTU Trier 25. Januar. 2017 Folie 1 Themen aus dem Reisekostenrecht Inhalt: I. Definition erste Tätigkeitsstätte Folie: 1. Begriffsbestimmung
MehrTitelthema. ... Fahrtkosten... Das neue Reisekostenrecht zum Ein Überblick. ... Erste Tätigkeitsstätte ( 9 Abs. 4 Satz 1 EStG n. F.)...
Bild: www.ihk-bonn.de Bild: www.reisekostenabrechnung.org 6 Das neue Reisekostenrecht zum 01.01.2014 Ein Überblick von Thomas Schulik * Zum 1. Januar 2014 traten die Neuregelungen im steuerlichen Reisekostenrecht
MehrReisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014
Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick
MehrDas neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -
Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeberporträt 1.3 Abkürzungsverzeichnis 1.4 Stichwortverzeichnis 1.5 Kostenloser Online-Zugang 1.6 Glossar
MehrDie wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014
Auf der Beune 36 64839 Münster Tel 06071 60 748 0 info@steuerberatung-pentzold.de Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014 Mit dem endgültig vom Gesetzgeber verabschiedeten "Gesetz zur Änderung
MehrÄnderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit
Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat
MehrMandanten-Info. Reisekostenabrechnung. Aktuelles zur
Mandanten-Info Reisekostenabrechnung 2016 Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2016 Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Inhalt 1. Einleitung... 1 2.
MehrReisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Reisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Die Reisekosten sind mit Wirkung vom 1.1.2014 neu geregelt worden. Nach wie vor kommt es entscheidend darauf an, ob es sich um Auswärtstätigkeiten
Mehr1 Ergänztes BMF Schreiben... 3
Ergänztes BMF-Schreiben BMF Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen 05.12.2014 1 Ergänztes BMF Schreiben... 3 1.1 Tätigkeitsstätte... 3 1.2 Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägigen Auswärtstätigkeiten...
MehrNEWSLETTER: AUSGABE
Seiten FIRMEN-PKW 1-3 NEUES REISEKOSTENRECHT 4-7 Ein Auto für das Unternehmen: Zuordnungswahlrechte optimal nutzen Was für die Frau die Schuhe sind, ist für den Mann das Auto. Auch Jahrzehnte nach dem
MehrSteuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014
Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Rosita Kasel Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2015 Folie 1 Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt: Folie: I. Gesetzliche Grundlagen 3 II. Erste Tätigkeitsstätte
MehrSteuerliche Behandlung von Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen
Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen FMBl. 2014
MehrHandbuch Reisekostenrecht 2017
Handbuch Reisekostenrecht 2017 für die Personal- und Abrechnungspraxis - aktuelles Recht - Praxisfälle Bearbeitet von Michael Popp 22. überarbeitete Auflage 2017 2017. Buch. 408 S. ISBN 978 3 89577 784
MehrMerkblatt Dreimonatsfrist bei Auswärtstätigkeiten. Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, Hamburg
Albertakademie VERLAG E. ALBERT Heinrich-von-Ohlendorff-Str. 91 - D-22359 Hamburg Telefon 040-03 09 33 - Fax 040-03 27 58 e-mail: info@albertakademie.de Internet-Adresse: http://www.albertakademie.de Merkblatt
MehrReise- und Bewirtungskosten Grundlagen für die rechtssichere Abrechnung. Online-Seminarreihe Lohn mit DATEV Lohn und Gehalt.
Fortbildung online Die TeleTax GmbH das Gemeinschaftsunternehmen der Steuer beraterverbände und der DATEV Online-Seminarreihe Lohn mit DATEV Lohn und Gehalt Reise- und Bewirtungskosten Grundlagen für die
MehrReise- und Bewirtungskosten Grundlagen für die rechtssichere Abrechnung. Online-Seminarreihe Lohn mit DATEV LODAS. Begleitunterlage.
Fortbildung online Die TeleTax GmbH das Gemeinschaftsunternehmen der Steuer beraterverbände und der DATEV Online-Seminarreihe Lohn mit DATEV LODAS Reise- und Bewirtungskosten Grundlagen für die rechtssichere
Mehr9 Abs. 4a EStG; An- und Abreisetag jeweils 12 (Sonntag und Freitag auch wenn < 8 Stunden) und 24 an den Zwischentagen (Montag Donnerstag).
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 15.09.2017 Prüfungsteil: EStG Teil I Bearbeitungszeit: 90 Minuten Maximal erreichbare Punktzahl:
MehrInhalt. Vorwort zur 15. Auflage 5. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13
Vorwort zur 15. Auflage 5 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen 13 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit 15 2.1 Die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte 15 2.1.1 Die regelmäßige Arbeitsstätte
MehrInhaltsverzeichnis: 2
Online-Seminar 26.2.2014 Inhaltsverzeichnis: 1. Begriffe & Grundlagen 2. Erste Tätigkeitsstätte 3. Verpflegungsmehraufwand 4. Mahlzeiten 5. Übernachtungskosten 6. Reisenebenkosten 2 Einleitung Mit dem
MehrReisekostenrecht. Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Erste Tätigkeitsstätte. Reisekosten sind
Reisekostenrecht Reisekosten sind Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten Reisekosten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit
MehrReisekostenrecht. Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Erste Tätigkeitsstätte. Reisekosten sind
Reisekostenrecht Reisekosten sind Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten Reisekosten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit
MehrReisekostenrecht. Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Erste Tätigkeitsstätte. Reisekosten sind
Reisekostenrecht Reisekosten sind Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten Reisekosten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit
MehrReisekosten ab 01.01.2014
Dr. Weirich & Istel1 W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G. S T E U E R B E R A T U N G SONDERRUNDSCHREIBEN ++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ Reisekosten ab 01.01.2014
MehrREISEKOSTENRECHT BERUFLICH VERANLASSTE AUSWÄRTSTÄTIGKEIT. Erste Tätigkeitsstätte. Reisekosten sind
REISEKOSTENRECHT Reisekosten sind Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten Reisekosten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrEntwurf BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab
IV C 5 - S 2353/13/10004 Harder-Buschner / 2013/0715768 / Gerbrand Oberste Finanzbehörden der Länder Entwurf eines Einführungsschreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar 2014
MehrReisekostenreform 2014. Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen
Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen 1 Erste Tätigkeitsstätte... 3 1.1 Neudefinition Erste Tätigkeitsstätte... 3 2 Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand... 4 2.1 Eintägige Auswärtstätigkeit
MehrBetriebliche Regelungen
2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit Betriebliche Regelungen Wenn auch nach den Lohnsteuerrichtlinien Auswärtstätigkeiten ohne Einhaltung einer bestimmten Mindestentfernung des Einsatzortes vom Betrieb
MehrErste Tätigkeitsstätte eines LKW-Fahrers (EStG 2014)
Dok.-Nr.: 5019175 Finanzgericht Nürnberg, 4-K-1536/15 Urteil vom 13.05.2016 Fundstellen Erste Tätigkeitsstätte eines LKW-Fahrers (EStG 2014) Orientierungssatz: Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte
MehrSteuerblick Dezember Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht. 1. Rechengrößen der Sozialversicherung für 2014
Steuerblick Dezember 2013 Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht 1. Rechengrößen der Sozialversicherung für 2014 1 2. Steuerliches Reisekostenrecht ab 1.1.2014: Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
MehrREISEKOSTENRECHT BERUFLICH VERANLASSTE AUSWÄRTSTÄTIGKEIT. Erste Tätigkeitsstätte. Telefon:
kanzlei@bleicher-steuerberater.de Telefon: +49 8366 98469 0 REISEKOSTENRECHT Reisekosten sind Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten Reisekosten, die ein Arbeitnehmer
MehrDas neue steuerliche Reisekostenrecht
Das neue steuerliche Reisekostenrecht Am 1.1.2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft. Mittlerweile liegen dazu auch umfängliche Anweisungen des Bundesfinanzministeriums vor (BMF,
Mehr2. Lohnsteuerliches Reisekostenrecht 2014 Darstellung der wesentlichen Änderungen und Vergleich mit der Rechtslage bis zum
2. Lohnsteuerliches Reisekostenrecht 2014 Darstellung der wesentlichen Änderungen und Vergleich mit der Rechtslage bis zum 31.12.2013 2.1 Erste Tätigkeitsstätte 2.1.1 Gesetzliche Definition der ersten
MehrDepesche Sonderausgabe Januar 2014
Depesche Sonderausgabe Januar 2014 Die Reform des Reisekostenrechts Gesetzgeber schafft Spielräume Fast 10 Jahre wurde über die Möglichkeiten zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts diskutiert.
MehrInhaltsübersicht. Stolpersteine - Reisekosten
Stolpersteine - Reisekosten Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Erste Tätigkeitsstätte 2.1 Grundsätzliches 2.2 Zuordnung nach quantitativen Merkmalen 2.3 Keine Zuordnung 2.4 Bedeutung der Zuordnung 3. Einsätze
MehrReisekostenrecht. Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Erste Tätigkeitsstätte. Reisekosten sind
Reisekostenrecht Reisekosten sind Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten Reisekosten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit
MehrNEU: Reisekostenrecht ab 2014
NEU: Reisekostenrecht ab 2014 Rechtssichere Abrechnung unter Berücksichtigung der Reform 2014 und aktueller Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen Am 01.01.2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts
MehrI. Allgemeine Begriffe Seite. II. Reisekosten
I. Allgemeine Begriffe 1. Gesetzliche Regelung und allgemeine Grundsätze 9 1.1 Betriebsausgaben 9 1.2 Werbungskosten 10 1.3 Nicht abzugsfähige Ausgaben 10 1.4 Rechtsgrundlagen 10 II. Reisekosten 2. Begriff
MehrBeratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014
Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun
MehrSteuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014
Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Gerhard Heinz Winfried Ayl Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt: Folie: I. Historie 4 II. Gesetzliche
MehrVorwort Neuregelungder Auswärtstätigkeiten 15
Vorwort 13 1 Neuregelungder Auswärtstätigkeiten 15 2 Inlandsreisekosten bei Selbstständigen und Unternehmern 18 2.1 Abgrenzungzwischen auswärtiger Tätigkeit und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb 18
MehrAktuelles zur. Reisekostenabrechnung. Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab In enger Zusammenarbeit mit
Mandanten-Info Reisekostenabrechnung 2015 Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2015 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung
MehrFachlicher Gedankenaustausch Reform des steuerlichen Reisekostenrecht 10. August 2011 im Großen Saal des BMF Darstellung des open space
Fachlicher Gedankenaustausch Reform des steuerlichen Reisekostenrecht 10. August 2011 im Großen Saal des BMF Darstellung des open space 1. Zusammenfassung der ersten Diskussionsrunde Fahrtkosten Kriterien
MehrSteuerliches Reisekostenrecht
Steuerliches Reisekostenrecht Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Ansatz von Reisekosten bei Arbeitnehmern, gelten aber für den Betriebsausgabenabzug von selbständigen Unternehmern entsprechend
MehrGesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Bundesrat Drucksache 633/12 BRFuss 02.11.12 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Fz - Wi Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
MehrAktuelles zur Reisekostenabrechnung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2011 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung
Mehr