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1 Ergänzungen zum Buch Seite 1 von 5 Das 1x1 der LOHNVERRECHNUNG Band I und Band II Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser! Folgende Änderungen ergeben sich in der Lohnverrechnung ab 2016: 1. Änderungen in der Sozialversicherung 2016 Tägliche Höchstbeitragsgrundlage 162, Monatliche Höchstbeitragsgrundlage 4.860, Jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen 9.720, Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen 5.670, Tägliche Geringfügigkeitsgrenze 31,92 Monatliche Geringfügigkeitsgrenze 415,72 Grenzwert Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte 623, Reduzierung der Arbeitslosenversicherung bis 1.311, 3 % über 1.311, bis 1.430, 2 % über 1.430, bis 1.609, 1 % Service-Entgelt 11, Neue Beitragssätze für die Krankenversicherung Die Beitragssätze für Arbeiter und Angestellte betreffend die Krankenversicherung wurden aneinander angeglichen. Die bisherigen Beitragsgruppen (A1, D1) bleiben bestehen. A. Bis Werte in % Arbeiter Angestellte Beitragsgruppe A1 D1 Krankenversicherung 3,95 3,70 7,65 3,82 3,83 7,65 Arbeitslosenversicherung 3,00 3,00 6,00 3,00 3,00 6,00 Unfallversicherung 1,30 1,30 1,30 1,30 Arbeiterkammerumlage 0,50 0,50 0,50 0,50 Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 0,50 1,00 0,50 0,50 1,00 IE-Zuschlag 0,45 0,45 0,45 0,45 Summe 18,20 21,50 39,70 18,07 21,63 39,70

2 Seite 2 von 5 B. Ab Werte in % Arbeiter Angestellte Beitragsgruppe A1 D1 Krankenversicherung 3,87 3,78 7,65 3,87 3,78 7,65 Arbeitslosenversicherung 3,00 3,00 6,00 3,00 3,00 6,00 Unfallversicherung 1,30 1,30 1,30 1,30 Arbeiterkammerumlage 0,50 0,50 0,50 0,50 Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 0,50 1,00 0,50 0,50 1,00 IE-Zuschlag 0,35 0,35 0,35 0,35 Summe 18,12 21,48 39,60 18,12 21,48 39, Neuregelung für Lehrverhältnisse, die ab dem beginnen Es kommt zu einem einheitlichen Krankenversicherungsbeitrag vom ersten bis zum letzten Lehrjahr in Höhe von 3,35 %, wovon 1,67 % auf den Lehrling entfallen und 1,68 % auf den Arbeitgeber. Darüber hinaus ist der Arbeitslosenversicherungsbeitrag schon ab dem ersten Lehrjahr zu entrichten. Er beträgt über die gesamte Lehrzeit 2,4 %, die je zur Hälfte vom Lehrling und vom Arbeitgeber zu tragen sind. Bei einem Einkommen bis zu 1.311, hat der Lehrling keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu entrichten, über 1.311, bis 1.430, nur 1 %. Lehrlinge zahlen weiterhin keine Arbeiterkammerumlage und keinen Wohnbauförderungsbeitrag; für sie ist auch keine Unfallversicherung und kein IE-Zuschlag zu entrichten. Die neue Beitragsgruppe für Arbeiterlehrlinge ist A3z Die neue Beitragsgruppe für Angestelltenlehrlinge ist D3x.! Für Lehrverhältnisse, die vor dem begonnen haben, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. A. Lehrverhältnisse mit Beginn vor dem Werte in % Lehrlinge im 1. und 2. Lehrjahr Lehrlinge ab dem 3. Lehrjahr Beitragsgruppe Arbeiterlehrling: A7y Angestelltenlehrling: D7b Arbeiterlehrling: Angestelltenlehrling: A3y D3b Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 3,95 3,70 7,65 Arbeitslosenversicherung 3,00 3,00 6,00 Summe 10,25 12,55 22,80 17,20 19,25 36,45

3 Seite 3 von 5 B. Lehrverhältnisse mit Beginn nach dem Werte in % Lehrlinge im 1. und 2. Lehrjahr Lehrlinge ab dem 3. Lehrjahr Beitragsgruppe Arbeiterlehrling: A3z Angestelltenlehrling: D3x Arbeiterlehrling: Angestelltenlehrling: A3z D3x Krankenversicherung 1,67 1,68 3,35 1,67 1,68 3,35 Arbeitslosenversicherung 1,20 1,20 2,40 1,20 1,20 2,40 Summe 13,12 15,43 28,55 13,12 15,43 28, Entfall von Beitragsbefreiungen Bestimmte Bezüge, die bisher in der Sozialversicherung nicht zum beitragspflichtigen Entgelt zählten, sind ab nicht mehr beitragsfrei. Fehlgeldentschädigungen: waren bisher bis 14,53/Monat beitragsfrei. Ab sind sie beitragspflichtig. Freie oder verbilligte Mahlzeiten: waren bisher sozialversicherungsfrei. Ab gilt die Befreiung nur noch bis zu den Grenzen des EStG ( 4,40 pro Arbeitstag bzw. 1,10 für Gutscheine für Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden müssen). Allerdings müssen die Mahlzeiten nicht mehr in einer nahe gelegenen Gaststätte eingenommen werden. Prämien für Verbesserungsvorschläge und Diensterfindungen: waren bisher beitragsfrei. Ab entfällt die Beitragsbefreiung. Gleichzeitig entfällt die begünstigte Besteuerung gem. 67/7 EStG (erhöhtes zusätzliches Jahressechstel). Jubiläumsgelder: waren bisher beitragsfrei (zu den richtigen Terminen). Diese sind ab beitragspflichtig als Sonderzahlungen. 1.5 Sachbezugswert PKW Ab ist die Höhe des Sachbezuges abhängig vom jeweiligen CO 2 -Emmissionswert des PKWs. CO 2 -Emissionswert mehr als 130 g/km bis 130 g/km Elektroautos Sachbezug 2 % des Anschaffungswertes, max. 960, pro Monat 1,5 % des Anschaffungswertes, max. 720, pro Monat Kein Sachbezugswert (für die nächsten fünf Jahre) 1.6 Sachbezug für begünstigte Arbeitgeberdarlehen Der Sachbezug für begünstigte Arbeitgeberdarlehen (Zinsersparnis) wird 2016 mit 1,0 % (statt wie bisher mit 1,5 %) festgelegt. Der Freibetrag von 7.300, bleibt weiterhin. 1.7 Krankengeld Die Darstellung der Berechnung des Krankengeldes durch die Krankenkassen ist nicht mehr aktuell. Nach der aktuellen Regelung bleiben vorläufig 30, pro Tag steuerfrei (vorher 20, ). Vom übersteigenden Betrag werden 36,5 % Lohnsteuer einbehalten (vorher 22 %).

4 Seite 4 von 5 2. Änderungen in Bereich der Lohnsteuer 2.1 Neuer Steuertarif Einkommen Einkommensteuer Grenzsteuersatz bis , 0 0 % über , bis , über , bis , über , bis , über , bis , über , bis , (Einkommen ) x (Einkommen ) x (Einkommen ) x (Einkommen ) x (Einkommen ) x % 35 % 42 % 48 % 50 % über , (Einkommen ) x 0, % Monatslohn Von Bis Grenzsteuersatz Lohnsteuer-Effektiv-Tarif-Tabelle 2016 Monatstabelle Abzug ohne AVAB/ AEAB Abzug mit AVAB oder AEAB 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder 1.066,01 0,00 % 1.066, ,00 25,00 % 266,50 307,67 322,25 340,58 358,92 377, , ,33 35,00 % 418,10 459,27 473,85 492,18 510,52 528, , ,00 42,00 % 600,05 641,22 655,80 674,14 692,48 710, , ,00 48,00 % 901,01 942,18 956,76 975,10 993, , , ,33 50,00 % 1.051, , , , , , ,34 55,00 % 5.218, , , , , ,55 Die anteilige Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale ist in der Effektiv-Tabelle bereits berücksichtigt. Der Monatslohn abzüglich der SV-Beiträge ist mit dem Prozentsatz der entsprechenden Stufe zu multiplizieren. Davon ist der entsprechende Abzugsbetrag abzuziehen.

5 Seite 5 von 5 Tageslohn Von Bis Grenzsteuersatz Lohnsteuer-Effektiv-Tarif-Tabelle 2016 Tagestabelle Abzug ohne AVAB/ AEAB Abzug mit AVAB oder AEAB 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder 35,53 0,00 % 35,54 50,53 25,00 % 8,883 10,256 10,742 11,353 11,964 12,575 50,54 86,64 35,00 % 13,937 15,309 15,795 16,406 17,017 17,628 86,65 167,20 42,00 % 20,002 21,374 21,860 22,471 23,083 23, ,21 250,53 48,00 % 30,034 31,406 31,892 32,503 33,114 33, , ,31 50,00 % 35,044 36,417 36,903 37,514 38,125 38, ,32 55,00 % 173, , , , , , Lohnpfändung (Werte 2016) Allgemeiner Grundbetrag 882, Erhöhter Allgemeiner Grundbetrag 1.029, Unterhaltsgrundbetrag pro Person (max. für 5 Personen) 176, Unterhaltssteigerungsbetrag 880, Pfändungsschutzobergrenze 3.520, Falls sich die Datei Jahreslohnzettel_L16.pdf auf Ihrer CD-ROM nicht mehr öffnen lässt, können Sie dieses Formular direkt von der BMF-Homepage downloaden. Am besten geht dies über die Google Suche mit Stichwort Jahreslohnzettel L16. Stand: Jänner 2016 Der Autor HINWEIS: Trotz sorgfältiger Bearbeitung erfolgen alle Angaben ohne Gewähr; eine Haftung des Autors und des Verlages ist daher ausgeschlossen.

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