NIEDERSCHRIFT. 4. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: Teilnehmende Personen:
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1 NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 4. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 20:15 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal Rathaus Weichs Zuhörer: Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl Bauausschussmitglieder: Herr Christian Blumenschein Herr Manfred Braun Herr Heinrich Fitger Herr Horst Haasz Herr Andreas jun. Lamprecht Herr Robert Neisser Herr Günter Schilcher Herr Thomas Stiefelmayer
2 4. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung Sitzungsprotokoll vom öffentlicher Teil 2. Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung eines Anbaus an den bestehenden Gewerbebetrieb auf Fl.Nr. 693/2 Gemkg. Weichs, Handwerkerstr. 5 in Weichs 3. Bauantrag auf Errichtung von 4 Vordächern an 2 best. Pferde-Offenställe auf Fl.Nr. 557 Gemkg. Frauenhofen, Zillhofen 1 4. Naturschutz in der Gemeinde (Vorberatung) 5. Neuerlass der gemeindlichen Stellplatzsatzung (Vorberatung) 6. Sonstiges
3 4. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, Top 1 Genehmigung Sitzungsprotokoll vom öffentlicher Teil Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Sitzungsprotokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom wird vom Bauausschuss in der vorliegenden Form genehmigt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Top 2 Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung eines Anbaus an den bestehenden Gewerbebetrieb auf Fl.Nr. 693/2 Gemkg. Weichs, Handwerkerstr. 5 in Weichs Mit dem formlosen Antrag wird eine Befreiung von der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 Gewerbegebiet, zur Errichtung eines Anbaus am bestehenden Gewerbebetrieb auf Fl.Nr. 693/2 Gemkg. Weichs, Handwerkerstr. 5 in Weichs, beantragt. Der Anbau (10,00 x 6,82 m) im Osten des Gewerbebetriebs, befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenze und mit einer Breite von 4,50 m im Grüngürtel, so dass noch ein Grüngürtel von 3,00 m verbleibt. Die zulässige Grundfläche, die bereits durch den bestehenden Baukörper um 74,57 m² überschritten wird, wird um weitere ca. 55 m² überschritten. Der Anbau wird benötigt, um für den Betrieb zusätzlich erforderliche Maschinen unterzubringen. Der Bauausschuss hat sich mit dem Antrag befasst und beschließt, einer Befreiung zur Baugrenzenüberschreitung, zur Errichtung des Anbaus teilweise im Grüngürtel sowie zur Grundflächenüberschreitung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Top 3 Bauantrag auf Errichtung von 4 Vordächern an 2 best. Pferde-Offenställe auf Fl.Nr. 557 Gemkg. Frauenhofen, Zillhofen 1 Mit dem Bauantrag wird an den bestehenden 2 Pferde-Offenställe auf Fl.Nr. 557 Gemkg. Frauenhofen, Zillhofen 1, der Anbau von jeweils 2 Vordächern beantragt. Am westlichen Offenstall wird an der Westseite und an der Ostseite jeweils ein Vordach mit 10 m Breite und 5 m Länge beantragt und am östlichen Offenstall an der Westseite und an der Ostseite jeweils ein Vordach mit 10 m Breite und 10 m Länge. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und stellt ein privilegiertes Vorhaben nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dar. Es ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Der Bauausschuss hat sich mit dem Bauantrag befasst und ist der Ansicht, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
4 4. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Top 4 Naturschutz in der Gemeinde (Vorberatung) Auf Wusch von Bauausschussmitglied Heinrich Fitger wurde dieser TOP geladen. Am fand ein Treffen in Sachen Naturschutz statt. Anwesend waren: Frau Hein (untere Naturschutzbehörde), Frau Hülsen (Landschaftspflegeverband), Frau Reißmann (Bund für Naturschutz Weichs) und Bürgermeister Harald Mundl. Besprochen wurden die Themen: Nistplätze der Uferschwalben in der Aufhauser Sandgrube, Überlassung von gemeindlichen Flächen für eine Streuobstwiese sowie die Pflege unserer Biotope. Die mögliche Arbeitsübertragung des Heckenschnitts der gemeindlichen Hecken an den Landschaftspflegeverband, der Gewässerunterhalt und das ordnungsgemäße Räumen unserer Gräben sind Aufgabe der Verwaltung und hier nicht zu behandeln. Bei oben genannten Treffen wurde die Sandgrube in Aufhausen besichtigt, in der die Uferschwalben nisten, aber derzeit keine für sie notwendigen Verhältnisse vorfinden. Die Uferschwalben nisten und brüten an Steilwänden. Leider ist im Laufe der Zeit der Sand runtergebrochen, so dass kaum noch Steilwände vorhanden sind. Laut Naturschutz müsste der heruntergebrochene Sand entfernt werden. Es handelt sich hier um Tonnen von Sand, die für den privaten oder gewerblichen Gebrauch genutzt werden könnten. Bürgermeister Mundl schlägt hierzu vor, bei der Firma Seitz aus Vierkirchen anzufragen, ob diese den Sand kostengünstig erwerben möchte und zum Ausgleich, die Steilwand für unsere Uferschwalben wieder herrichtet. Auch für Privatpersonen soll die Möglichkeit geschaffen werden, notwendigen Sand hier zu beziehen. Eine Ankündigung im Gemeindeblatt wäre hier notwendig. Bürgermeister Mundl bittet den Bau- und Umweltausschuss darüber zu diskutieren. Einstimmig sprach sich der Bauausschuss dafür aus, dass der Sand für die anstehenden gemeindlichen Baumaßnahmen, wie Stauraumkanal oder Straße von Fränking nach Edenpfaffenhofen, verwendet werden soll. Bei der Ausschreibung zu den Maßnahmen ist dies zu beachten. Der Bund für Naturschutz Weichs möchte gerne auf einer gemeindlichen Fläche eine Streuobstwiese errichten. Für die Obstbäume sollen Patenschaften vergeben werden. Ein entsprechender Antrag an die Gemeinde wird noch gestellt. Der Bund für Naturschutz denkt hierbei an ein Grundstück (Saumfeld, Flurnummer 744/1, 2. Grundstück nach Ende des Radweges), das Richtung Ebersbach auf der rechten Seite liegt. Ggf. wird dieses Grundstück aber als Tauschobjekt für die Weiterführung des Radweges nach Ebersbach benötigt. Ein anderes mögliches Grundstück wäre vielleicht die Gemeindewiese (Flurnummer 1208/1) hinter dem Arzbergeranwesen in Erlhausen. Diese Fläche wurde als mögliche Ausgleichsfläche für Planungseingriffe erworben und könnte nach einer ökologischen Aufwertung in das gemeindliche Ökokonto aufgenommen werden. Bürgermeister Harald Mundl bittet den Bauausschuss um Zustimmung. Der Bauausschuss war einstimmig der Ansicht, dem Bund Naturschutz das Grundstück Fl.Nr. 1208/1 für die geplante Maßnahme anzubieten. Des Weiteren wurde vom Naturschutz angemerkt, dass viele Biotope in Weichs unter keiner Patenschaft stehen und in der Regel dann auch nicht gepflegt werden. Hier müsste sich die Gemeinde um die Pflege kümmern. Vor ein paar Tagen war Herr Kreitmair aus Erlhausen in der Gemeinde und teilte mit, dass er seine 5 Patenbiotope aus alters- und gesundheitlichen Gründen ebenfalls nicht mehr pflegen kann. Viel-
5 4. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, leicht könnten wir über einen Aufruf neue Paten finden. Das Personal am Bauhof ist ausgelastet und kann sich nicht auch noch um die Biotoppflege kümmern. Hierzu verteilt Bauausschussmitglied Fitger folgende Notiz: Zum Thema Biotop-Pflege habe ich heute im Rathaus den entsprechenden Ordner durchgesehen und habe dabei folgendes festgestellt: 1) Wir haben insgesamt 115 Biotope. 58 davon haben gegenwärtig keinen Paten; bei 3 war mir nicht ganz klar, ob eine Patenschaft besteht. 2) Wie viel Arbeit mit der Biotop-Pflege verbunden ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem 1998 vom Büro Haase in Freising erstellten Pflegeplan. Ob und inwieweit sich in den letzten 10 Jahren die Paten daran gehalten haben, weiß niemand. Den Paten wurde seinerzeit zugesagt, dass man sie nicht streng überwachen würde. Tatsächlich wurden sie wohl genau so wenig überwacht wie die nicht betreuten Grundstücke. 3) Es ist daher an der Zeit, wieder einmal eine Ortsbegehung durchzuführen, am besten mit jemandem vom Büro Haase, der Ortsgruppe Weichs Bund Naturschutz, dem Gartenbauverein und dem Bürgermeister. Hierbei wäre der gegenwärtige Zustand festzustellen und ggf. neue Pflegemaßnahmen festzulegen. Nach den Plänen von 1998 beginnt jetzt bei ca. 30 der unbetreuten Biotope der Zeitraum, in dem sie nach und nach auf den Stock zu setzen wären. Ob dies wirklich notwendig ist, sollte erneut festgestellt werden. Außerdem besteht für ca.36 Biotope die Anweisung, in unterschiedlichen Zeiträumen zu mähen; auch diese Anweisung sollte überprüft werden. Ferner gibt es 4 Biotope mit Obstbäumen, die regelmäßig fachmännisch geschnitten werden sollen. Dies wird bisher kaum geschehen sein. Schließlich bestehen ca.11 Erdgruben, Rückhaltebecken und Tümpel, die daraufhin zu prüfen wären, ob sie ausgekehrt werden müssen. 4) Ob für die Biotope ohne Patenschaft Paten gesucht werden sollen oder ob man die Pflege einem Landschaftsgärtner übertragen soll, ist vor allem eine Geldfrage. Ich schlage vor, zunächst bei den bisherigen Paten anzufragen, ob sie zu weiteren Patenschaften bereit sind. Dann sollten wir uns an die jeweils angrenzenden Landwirte wenden, dann die Mitglieder des Weichser Gartenbauvereins, dann über das Gemeindemitteilungsblatt an alle Bürger. Die dann noch verbleibenden Biotope können der Pflege eines Fachmanns übergeben werden. Einstimmig war der Bauausschuss der Ansicht, dass mit dem Landschaftspflegeverband eine Begehung durchgeführt werden sollte, zu der auch Vertreter des Bund Naturschutz und des Gartenbauvereins einzuladen sind. Hier soll geklärt werden, welche Arbeiten am Biotop tatsächlich durchzuführen sind. Nachdem die Gemeinde Weichs Mitglied im Landschaftspflegeverband ist, sollte nachgefragt werden, ob der Verband Aufgaben hier übernehmen kann. Top 5 Neuerlass der gemeindlichen Stellplatzsatzung (Vorberatung) Mit Schreiben vom , welches der Bauausschuss mit der Ladung erhalten hat, wird vom Landratsamt, aufgrund der Änderungen in der neuen Bayerischen Bauordnung, angeraten, die gemeindliche Stellplatzsatzung zu überarbeiten. Eine aktuelle Mustersatzung, die der Bauausschuss / Gemeinderat mit der Ladung erhalten hat, wurde allen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die notwendige Mindestgröße der Stellplätze ist neuerdings auch im Satzungstext festgelegt ( 5). Neu ist
6 4. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, auch eine Regelung zur behindertengerechten Ausgestaltung einzelner Stellplätze. Eine wesentliche Änderung musste im 5 (alt) vorgenommen werden, der fast gänzlich entfallen ist (jetzt 6). Auswirkungen hat dies vor allem auf den erforderlichen Stauraum vor Garagen von 5 m, der nun entfällt (s. Schreiben LRA). Nach der Garagen- und Stellplatzverordnung ist aber nach wie vor ein Stauraum von mindestens 3 m einzuhalten ( 2 Abs. 1 GaStellV). Weitere Änderungen erfolgen bei der Ablösung der Stellplätze, die in 6 geregelt war. Die neue Regelung in 4 lässt der Gemeinde nun mehr Spielraum. Die Ablösesumme von derzeit 3.500,-- sollte überprüft werden. Der Betrag ist seit dem ersten Erlass einer Stellplatzsatzung im Jahr 1991 unverändert. Auch sollte der Stellplatzschlüssel in der Anlage, insbesondere bei Wohngebäude, überprüft werden. Der Bauausschuss hat sich mit dem Muster zur Stellplatzsatzung befasst und schlägt einstimmig vor, bei der Anlage zu 5 (Zahlen für die notwendigen Stellplätze) bei Einfamilienhäusern grundsätzlich 2 Stellplätze zu fordern, unabhängig von der Größe der Wohnfläche. Bei Mehrfamilienhäusern sind je Wohneinheit über 50 m² 2 Stellplätze erforderlich, bis 50 m² 1 Stellplatz. Die Ablösesumme für Stellplätze in 4 ist auf 5.000,-- zu erhöhen. Der geänderte Satzungsentwurf ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Top 6 Sonstiges Sachverhalt: Bürgermeister Mundl informiert den Bauausschuss über ein Schreiben von Herrn Fitger, in dem er bittet, das Thema Energiesparen durch gemeindliche Planungsmaßnahmen zu besprechen. Von den Mitgliedern des Bauausschusses wurde hierzu festgestellt, dass dies erst bei der Ausweisung eines Neubaugebietes interessant ist. Auf Nachfrage von Herrn Braun informiert ihn Bürgermeister Mundl über den derzeitigen Sachstand zum DSL-Ausbau in Weichs. Es liegt bislang ein Kostenangebot der Telekom zum Glasfaserausbau für Weichs und Aufhausen vor. Derzeit wird geklärt, ob das Angebot sich auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt. Eine kostengünstige Lösung wäre über Funkanbieter möglich, allerdings ist hier mit erheblichen Widerständen aus der Bürgerschaft zu rechnen. Weiter berichtet Bürgermeister Mundl über den Sachstand zum Antrag von Herrn bezüglich einer Überfahrt über den Ebersbach. Er wird demnächst ein persönliches Gespräch mit Herrn führen. Für die Richtigkeit: Weichs, den Harald Mundl 1. Bürgermeister Armin Kolles Schriftführer
NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl
NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 09.12.2015 Sitzungsbeginn 18:00 Uhr Sitzungsende 18:40 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal
MehrNIEDERSCHRIFT. 9. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Kleiner Sitzungssaal Nr. O.02 Rathaus Weichs.
NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 9. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 10.11.2010 Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 19:25 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Kleiner Sitzungssaal
MehrNIEDERSCHRIFT. 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Kleiner Sitzungssaal Nr. O.02 Rathaus Weichs.
NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 14.01.2015 Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 19:30 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Kleiner Sitzungssaal
MehrNIEDERSCHRIFT. 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 6. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Martin Hofmann
NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 13.01.2016 Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 20:15 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal
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