Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe
|
|
- Alexandra Sternberg
- vor 2 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. Kasseler Straße 1a Frankfurt Netzwerk der Geburtshäuser e.v. Kasseler Straße 1a Frankfurt und der SECURVITA BKK Lübeckertordamm Hamburg nach 140 a ff SGB V
2 Präambel Die Parteien vereinbaren ergänzend zu ihrem Vertrag vom folgende weiteren Leistungen, die über die Regelversorgung hinaus erbracht werden. 1 Leistung Die in der Anlage SECURVITA-Zusatzleistungsverzeichnis (nachfolgend als Leistungskatalog bezeichnet) aufgeführten Leistungen sind pro Schwangerschaft einmal abrechenbar, soweit sich aus dem Leistungskatalog nichts anderes ergibt. 2 Vergütung Die Höhe der Vergütungen regelt der Leistungskatalog. 3 Berechtigte Versicherte, berechtigte Leistungserbringer Der Kreis der berechtigten Versicherten und Leistungserbringer entspricht dem Vertrag vom zwischen den Parteien. 4 Abrechnungsweg Die Hebamme stellt der SECURVITA BKK die im Leistungskatalog genannten Leistungen in Rechnung, indem sie diese zusätzlich auf ihrer Rechnung über die im Rahmen der Regelversorgung erbrachten Hebammenleistungen angibt. Die Anlage zur Abrechnung der SECURVITA-Zusatzleistungen ist in jedem Fall mit der Rechnung einzureichen. 5 Marketing Die Vertragspartner weisen in ihren Publikationen und ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Versicherten und die Hebammen auf die hier vereinbarte Zusatzleistung der SECURVITA BKK hin. 6 Beitritt zu diesem Vertrag Hebammen, die nicht Mitglieder der vertragsschließenden Verbände sind, erklären ihren Beitritt zu dieser Vereinbarung durch die Unterzeichnung der Anlage Beitrittserklärung der Hebamme, die dann mit der Abrechung eingereicht wird. 7 Schlussbestimmungen Diese Ergänzungsvereinbarung gilt ab Unterzeichnung und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar, frühestens zum Wenn gesetzliche Änderungen den Gegenstand dieser Vereinbarung betreffen, nehmen die Vertragspartner unverzüglich eine Anpassung vor.
3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erweiterungen des Leistungskatalogs können auch durch Einigung im verkehr herbeigeführt werden. Diese werden von den Hebammenverbänden an die Hebammen und von der SECURVITA BKK an das Abrechnungszentrum Emmendingen mitgeteilt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder durch solche Vorschriften zu ergänzen, die dem Zweck des Vertrages am nächsten kommen. Hamburg, den Deutscher Hebammenverband e.v. Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. Netzwerk der Geburtshäuser e.v. SECURVITA BKK Anlagen: SECURVITA-Zusatzleistungsverzeichnis Anlage zur Abrechnung der SECURVITA-Zusatzleistungen Beitrittserklärung der Hebamme
4 SECURVITA-Zusatzleistungsverzeichnis Stand: ergänzend zur Hebammen-Vergütungsvereinbarung Nr. Leistung Vergütung 700 Kinderwunschberatung* zu natürlichen Methoden, eine Empfängnis wahrscheinlicher zu machen (Dauer mindestens 60 Minuten) 50,- Diese Leistung ist abweichend von 1 einmal pro Jahr außerhalb einer Schwangerschaft abrechenbar. 720 Kurs Raucherentwöhnung in Schwangerschaft und Stillzeit 80 % der Kurskosten, höchstens 150,- 730 Kurs Yoga, Tai Chi, Qi Gong, Wassergymnastik, Autogenes Training oder Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson 80 % der Kurskosten, höchstens 75,- 731 Individuelle* Yoga-Anleitung, Reiki, Watsu, Aquabalancing (4 Einheiten von mindestens 30 Minuten) 80 % der Kosten, höchstens 75,- 732 PEKiP - Prager-Eltern-Kind-Programm (mindestens 8 Einheiten von 90 Minuten) ** 80 % der Kosten, höchstens 75,- 750 Geburtsvorbereitung für Lebenspartner*** bei Unterweisung in der Gruppe, bis zu 16 Teilnehmer je Gruppe und höchstens 14 Stunden (pro Person je Unterrichtsstunde von 60 Minuten) Analog Vertrag nach 134a, derzeit 5,71 * persönliche 1:1 Beratung ** Kind und teilnehmendes Elternteil müssen bei der SECURVITA BKK versichert sein *** Lebenspartner und Schwangere müssen bei der SECURVITA BKK versichert sein
5 Orginal senden an: Abrechnungszentrum Emmendingen An der B 3 Haus Nr Emmendingen Anlage zur Abrechnung der SECURVITA-Zusatzleistungen Erklärung der Versicherten: Die mit meiner Unterschrift bestätigten Leistungen wurden von meiner Hebamme erbracht. Nr. Leistung Unterschrift der Versicherten 700 Kinderwunschberatung* zu natürlichen Methoden, eine Empfängnis wahrscheinlicher zu machen (Dauer mindestens 60 Minuten) 720 Kurs Raucherentwöhnung in Schwangerschaft und Stillzeit 730 Kurs Yoga, Tai Chi, Qi Gong, Wassergymnastik, Autogenes Training oder Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson 731 Individuelle* Yoga-Anleitung, Reiki, Watsu, Aquabalancing (4 Einheiten von mindestens 30 Minuten) 732 PEKiP - Prager-Eltern-Kind-Programm (mindestens 8 Einheiten von 90 Minuten) ** 750 Geburtsvorbereitung für Lebenspartner*** bei Unterweisung in der Gruppe, bis zu 16 Teilnehmer je Gruppe und höchstens 14 Stunden (pro Person je Unterrichtsstunde von 60 Minuten) * persönliche 1:1 Beratung ** Kind und teilnehmender Elternteil müssen bei der SECURVITA BKK versichert sein *** Teilnahme ist auch vom Lebenspartner durch Unterschrift zu bestätigen
6 Beitrittserklärung der Hebamme (betrifft nur Hebammen, die nicht Mitglied im BDH, BfHD oder Netzwerk der Geburtshäuser sind) Hiermit trete ich der Ergänzungsvereinbarung vom zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen dem BDH, BfHD und dem Netzwerk der Geburtshäuser mit der SECURVITA BKK bei. Datum, Unterschrift der Hebamme, Stempel (soweit vorhanden)
Protokollnotiz zum. zwischen. Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße Karlsruhe
Protokollnotiz zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe und zur Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband
Vertrag zur Schwangerenberatung. zwischen. Deutscher Hebammenverband e. V. Gartenstraße Karlsruhe
Vertrag zur Schwangerenberatung zwischen Deutscher Hebammenverband e. V. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. Kasseler Straße 1a 60486 Frankfurt Netzwerk der
Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe
Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. Kasseler Straße 1a
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i. V. m. 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Die Berufsverbände der Hebammen und die Verbände der von Hebammen geleiteten Einrichtungen:
Die Berufsverbände der Hebammen und die Verbände der von Hebammen geleiteten Einrichtungen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe
Vertrag. Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und dem VdAK Verband
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens vom in der Fassung vom
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens vom 03.04.2012 in der Fassung vom 27.06.2012 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Zum Hospitalgraben
im folgenden KVBW - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg, Kornwestheim Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart
Vertrag über die Versorgung mit Schutzimpfungen gem. 132 e Abs.1 SGB V i.v.m. 20d Abs. 2 SGB V (Vereinbarung über Schutzimpfungen als Satzungsleistung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Hautkrebsvorsorge-Vertrag
Information 5.2. 1/6 Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebsvorsorge-Untersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
V E R T R A G zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening in Thüringen vom
V E R T R A G zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening in Thüringen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft des öffentlichen
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG. zum Rahmenvertrag. zwischen dem. Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg Stuttgart
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG zum Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg 31 70599 Stuttgart - nachfolgend auch VdAW oder Verband genannt - Kundennummer und
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung. - Körperschaft des öffentlichen Rechts - - vertreten durch den Vorstand - und.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung - Körperschaft des öffentlichen Rechts - - vertreten durch den Vorstand - und die Knappschaft - vertreten durch die Geschäftsführung - schließen als Anlage zum Gesamtvertrag
Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Mustervertrag Stand: 07.12.2016 für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen,
SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -
SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertragsnummer: 500015 Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Georg-Voigt-Str. 15, 60325 Frankfurt (nachstehend als "KV-Hessen"
Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V
Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg - nachfolgend KVSA genannt
Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab
Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend
Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Vertragspartner
Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Zwischen 1 Vertragspartner - nachstehend Eigentümer genannt und der Stadt Leer - nachfolgend
Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren. gem. 73c SGB V. zwischen
Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren und Akupunktur gem. 73c SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Str. 4 39104 Magdeburg (AOK) und der Kassenärztlichen
MUSTER. Preisvereinbarung zum Rahmenvertrag. gemäß 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Augenprothesen
MUSTER Preisvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Augenprothesen in der Fassung des 1. Nachtrags vom 1. Oktober 2009 zwischen Musterverband - im Folgenden Leistungserbringer
Vereinbarung. zur Durchführung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. vom
Vereinbarung zur Durchführung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX vom 01.01.2016 zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) Ruhrstr.
Vertrag Nr. : 135. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie
Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum Vertrag Nr. : 135 Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie
Vertrag Nr.: 14. Anlage
Anlage 5.21.2 vereinbarung für die Versorgung mit Messgeräten für Körperzustände/-funktionen zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.11.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Vertrag Nr.: 14 Anlage
1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt
1 Optionsvereinbarung / Bindendes Verkaufsangebot Zwischen 1. Herrn / Frau und (Name, Anschrift, gewählter Kommunikationskanal) - nachstehend Anbietende genannt - 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt)
Anlage für die Versorgung mit Tracheostoma/Laryngektomie zum Rahmenvertrag Hilfsmittel vom gem. 127 Abs. 2 SGB. Vertrag Nr.
Vertrag Nr.: 58 Anlage 5.12.2 vereinbarung für die Versorgung bei Tracheostoma/Laryngektomie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg
Rahmenvereinbarung. zwischen
Rahmenvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) - im Folgenden ARGE NÄV genannt - vertreten durch
Vertrag. über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebs- Vorsorgeuntersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35.
Vertrag über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebs- Vorsorgeuntersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Robert-Schimrigk-Str.
Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
Partnervertrag Vier-Tore-Gutschein
Partnervertrag Vier-Tore-Gutschein Vertrag zur Teilnahme am Vier-Tore-Gutschein zwischen dem Werbegemeinschaft Neubrandenburger Innenstadt e.v. Turmstraße 20, - nachfolgend Vertragspartner I genannt und
Netzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
Vergütungsvereinbarung. zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen
Anlage 4 Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits - und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Änderungsvereinbarung
Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über ein erweitertes Präventionsangebot U10 und U11 vom 08.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand
Vereinbarung. zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i. V. m. 44 Abs. 1 Nr.
Vereinbarung zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i. V. m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX vom 01.07.2012 zwischen der dem Deutschen Rentenversicherung
Sie interessieren sich für das besondere Abrechnungsverfahren "Kostenerstattung".
Kostenerstattung Sie interessieren sich für das besondere Abrechnungsverfahren "Kostenerstattung". Bevor Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, möchten wir Sie mit dem beiliegenden Merkblatt über die
Vertrag. Akuter Rückenschmerz
Vertrag Akuter Rückenschmerz Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen Georg Voigt Str. 15 60325 Frankfurt im Nachfolgenden KVH genannt und die BKK vor Ort Universitätsstraße 43, 44789 Bochum im Nachfolgenden
PROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung
2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVH genannt) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140, 22305
Mainzer Netze GmbH Hafenbahn Gleisanschluss-Nr.:
Mainzer Netze GmbH Hafenbahn Gleisanschluss-Nr.: 6013121 Infrastrukturnutzungsvertrag Gültig ab: 01.08.2018 Infrastrukturnutzungsvertrag Seite - 1/6 - Zwischen der Infrastrukturnutzungsvertrag Mainzer
Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK)
1/5 Strukturvertrag gemäß 73a SGB V zur Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( Versorgungsentwicklung) zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () - Körperschaft
Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.:
Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.: 6013121 Infrastrukturnutzungsvertrag der Stadtwerke Mainz AG Gültig ab: 01.09.2010 Seite - 1/5 - Infrastrukturnutzungsvertrag Zwischen der Stadtwerke Mainz
Vertrag nach 73a SGB V. über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
Vertrag nach 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Humboldtstr.
die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen
ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband
Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs.
Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Heidenkampsweg 99,
Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V
Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)
Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag)
Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB) und der Techniker
Dienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet
Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt
Sponsoringvertrag Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Andreas Haas und dem nachfolgend
Vertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
Vertrag nach 73a SGB V. über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
Vertrag nach 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Amblyopie-Screening) zwischen der Kassenärztliche Vereinigung
Anlage 4 zum Vertrag vom 08. Juli 2014, gültig ab 01. Juli 2018 Vertragsschlüssel (AC/TK) je BL: siehe Anlage. Preisvereinbarung
Anlage 4 zum Vertrag vom 08. Juli 2014, gültig ab 01. Juli 2018 Vertragsschlüssel (AC/TK) je BL: siehe Anlage Preisvereinbarung für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,
Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
Ergänzungsvereinbarung
Ergänzungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140, 22305
Änderungsvereinbarung zum. Vertrag. nach 73c SGB V über die Durchführung einer. Tonsillotomie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab
svereinbarung (Anlage 3) wirksam ab 01.05.2018 zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend
zwischen der AOK Sachsen-Anhalt (AOK) Lüneburger Str Magdeburg und der
Vereinbarung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen des Vertrages über die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung ( Hausarztvertrag ) gem. 73b SGB V zwischen der AOK
Vereinbarung. die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen/Kosten gemäß 32 des DMP-Vertrages COPD vom
Anlage 13 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach 73 a SGB V vom 26.04.2013 zwischen der KVS und dem BKK- Landesverband Mitte zur Durchführung des DMP COPD Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertragsnummer: 500 015 Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen vertreten durch den Vorstand, dieser
Vertrag. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf. vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt.
Anlage 1 zum Gesamtvertrag vom 01.01.2012 Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt und der Knappschaft, Bochum
Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4-6, Dortmund - vertreten durch den Vorstand -
Anlage 10 zum Gesamtvertrag vom 14.10.2011 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund - vertreten durch den Vorstand - und der Knappschaft Bochum
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116 b Abs. 6 SGB V
Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116 b Abs. 6 SGB V in Verbindung mit 295 Abs. 1 b Satz 1 SGB V zwischen dem Auftraggeber und der KVT (Kassenärztliche
V E R S O R G U N G S V E R T R A G
V E R S O R G U N G S V E R T R A G nach 72 SGB XI über teilstationäre Pflege Zwischen dem/der als Träger der/des - nachfolgend Pflegeeinrichtung genannt - und - einerseits - der AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Rahmenvertrag. zum Wahltarif für Kostenerstattung gem. 53 Abs. 4 SGB V i. V. m. 13 Abs. 2 SGB V. zwischen dem
Rahmenvertrag zum Wahltarif für Kostenerstattung gem. 53 Abs. 4 SGB V i. V. m. 13 Abs. 2 SGB V zwischen dem BKK Landesverband NORD Süderstraße 24, 20097 Hamburg - nachfolgend BKK-LV NORD genannt - und
Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom zwischen. dem BerufsVerband Oecotrophologie e.v. (VDOE)
Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2018 zwischen dem BerufsVerband Oecotrophologie e.v. (VDOE) dem Verband der Diätassistenten, Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten
Anschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend
Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Fit@Merck Zwischen Merck KGaA Stefan Sellinger Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt - Im folgenden Merck genannt und Sportstudio / Reha Zentrum (Name) (Straße + Hausnummer) (PLZ Ort) (Name
zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf
Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK
Vergütungsvereinbarung. zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen
vom 01.08.2013, Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits - und der AOK PLUS Die
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V Die KKH hat mit Wirkung zum 01.03.2016 einen Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Therapeutischen Bewegungsgeräten
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß 127 Abs. 2a SGB V Die KKH hat mit Wirkung zum 01.04.2015 einen Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsoige-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saariand und der HEK; Stand 01.01.201 6 Vertrag nach 73 c SGB V über
Vertrag Nr Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmittel gegen Dekubitus
Vertrag Nr. 123 Anlage 5.11.2 vereinbarung für die Versorgung mit zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
Zusatzvereinbarung über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach 87 b SGB XI.
Zusatzvereinbarung über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach 87 b SGB XI für die Pflegeeinrichtung: Pflegeeinrichtung Der Träger der Pflegeeinrichtung:
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
V E R S O R G U N G S V E R T R A G. nach 72 SGB XI über vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege
V E R S O R G U N G S V E R T R A G nach 72 SGB XI über vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege Zwischen als Träger - nachfolgend Pflegeeinrichtung genannt - und der AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse als
Vergütungsvereinbarung 2012 gemäß 125 SGB V über Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Anlage 2 zum Vertrag ab 01.01.2008 Vergütungsvereinbarung 2012 gemäß 125 SGB V über Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie zwischen dem Deutschen Bundesverband Atem-, Sprech- und Stimmlehrer, Lehrervereinigung
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstr. 56 22083 Hamburg (nachstehend als KV Hamburg
V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung
Stand: 12. Juni 2014 V e r t r a g über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Georg-Voigt-Str. 15, 60325 Frankfurt (nachstehend als "KV-Hessen"
-LESEFASSUNG- Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V vom
Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V vom 01.04.2011 Besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zwischen dem BKK-Landesverband
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. 1. Protokollnotiz zum o. g. Vertrag
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens sowie 1. Protokollnotiz zum o. g. Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen vertreten durch den
In dem Schiedsverfahren zum Az. 3/2016 wurde am folgende. Vereinbarung. gemäß 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG
In dem Schiedsverfahren zum Az. 3/2016 wurde am 08.12.2016 folgende Vereinbarung gemäß 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben nach 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 KHEntgG (Zentrumsvereinbarung)
Vertrag. homöopathischen Therapie
Vertrag i. d. F. der 2. Protokollnotiz vom 31. Januar 2007 Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung der Qualität in der homöopathischen Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Wirkung ab 1.
Vertrag. über. die Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. zwischen
Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und den nachfolgend benannten Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit
Dreiseitiger Vertrag
Dreiseitiger Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zwischen der der den Kassenärztlichen Vereinigung