3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreie Haltestellen für Fernlinienbusse eine Herausforderung aus kommunaler Sicht
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1 3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin Barrierefreie Haltestellen für Fernlinienbusse eine Herausforderung aus kommunaler Sicht Klaus Lorenz, Referent, Landeshauptstadt Düsseldorf
2 Ausgangssituation aktuelle Marktsituation Bundesweit rd. 250 Fernbusverbindungen Fahrtenaufkommen: - Prognose für Ende 2014: 21 Mio. Fahrgäste - rd. 15 % des gesamten Fernverkehrsaufkommens - BDO Prognose für 2020: 30 Mio. Fahrgäste Marktanteil 20 % Gründe für gute Marktdurchsetzung: Schneller Liniennetzausbau Hohe öffentliche Aufmerksamkeit, guter Bekanntheitsgrad Preisvorteil gegenüber Fernbahnangeboten (40%) 2
3 Ausgangssituation Rechtsrahmen PBefG 2013 brachte Zeitenwende: - Liberalisierung des Fernlinienverkehrs hebt Reglung von 1935 auf - 42 a PBefG schafft Marktöffnung für Verkehrsangebote privater Fernbusunternehmen (Vorgabe: Haltestellenabstände > 50 km bzw. Reisezeit > 1 Stunde 42 a stellt aber auch klar: Fernbuslinienverkehr ist Personenverkehr, der nicht zum ÖPNV gehört >> Kommunen und Staat sind also gesetzlich nicht in der Umsetzungsverantwortung Neue Anbieter drängen auf den Markt Fast wöchentlich neu Anträge (rd. 50 neue Abfahrtenanmeldungen in Düsseldorf) Besonders betroffen Städte mit hoher Wirtschaftskraft und Attraktivität 3
4 Für Kommunen sind folgende Planungsansprüche klar: Neuer Fernbuslinienverkehr affin zum ÖPNV Nähe zu Bahnhöfen bzw. ÖPNV-Knotenpunkten wichtig integrierte Standortplanung wichtig für störungsarme und reisendenfreundliche Betriebsabläufe Barrierefreiheit wichtiges Gestaltungsprinzip Bewirtschaftung bei Standortplanungen für Fernbusbahnhöfe beachten Ergänzende Infrastrukturbedarfe für Fernbuslinienverkehr beachten Verankerung einer Verantwortungsstelle in Kommunen 4
5 Ausgangssituation Haltestellen für Fernlinienbusse Herausforderung Barrierefreiheit - Gewährleistung bei Busteigen und Zuwegungen - Fahrgastinformationen Vielerorts Einbindung Fernbuslinien in das örtliche öffentliche Verkehrsnetz erwünscht - Möglichkeit der Steuerung - Möglichkeit der Bewirtschaftung/ Nutzerfinanzierung Vielerorts eingeschränkt nutzbare Haltestelleninfrastruktur für Busse/Fernbusse > Probleme: Lage, Größe, Ausstattung EG-Richtlinie 2001/85 EG: Fahrzeuge zur Personenbeförderung: Fahrzeuge müssen ausgerüstet sein mit mindestens 2 Stellplätzen für Rollstuhlnutzer 62 (3) i.v.m. 42 b PBefG bestimmt: Geltung ab für Fahrzeuge, die erstmals zugelassen werden, und ab dem für alle Kraftomnibusse 5
6 Zuständigkeiten Haltestellen-Bereitstellung und -Ausbau unklar sagen die Einen DST-Präsidium: Städte sind nicht für die Finanzierung zuständig. Fakt ist: Festlegung der Haltestellen unterliegt der Zustimmung/Genehmigung der GB ( 45 i.v.m 40 (1) und (2) PBefG - als Bedingung bzw. Auflage ist den Busunternehmen auferlegt, die Haltestellen in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Institutionen in den Städten einzurichten - Kommunen haben Anhörungsrecht gemäß 14 PBefG Es besteht kein Rechtsanspruch/Verpflichtung auf Nutzung und/oder Anfahrbarkeit von Fernbusbahnhöfen - Versagung zur Nutzung bestehender FBB kommt aber nur Infrage, wenn Verkehrsicherheit oder Straßenzustand ( 13 (2) Nr. 1 PBefG) dagegen stehen. 6
7 Zuständigkeiten Unstreitig ist nach Klarstellung durch das BMVI: Fernbuslinienverkehr unterliegt auch den Genehmigungspflichten des PBefG Da privat organisiert, keine Genehmigungspflicht für Tarifentgelte Fahrpläne/Fahrplanänderungen sind auch nur anzuzeigen, aber Genehmigungsbehörde kann Fahrplänen widersprechen Praxisfall: - Aufgrund vorgelegten Fahrplanes absehbare Überschreitungen der Aufnahmekapazität eines FBBf in der HVZ, die zur Gefährdung der öffentlichen Verkehrssicherheit und Ordnung führen können, stellen z.b. einen Versagungsgrund dar - Dem Busunternehmen bleibt als Reaktion die Möglichkeit der Änderung der Fahrplanlagen 7
8 Herausforderungen für Fernbusunternehmen Private Busunternehmen haben die Liberalisierung bestellt, jetzt müssen sie sich daran ausrichten - Fahrgastrechte beachten - PBefG: - barrierefreie Fahrzeuge - barrierefreie Haltestellen Fernbuslinien Situation heute Barrierefreiheit erfordert Einheit von Haltestelle/Bussteig und Fahrzeug/Bus Klassische Reisebusse im Einsatz: Gepäck unten, oben Fahrgast (Kommunale Busse: durchgängig Niederflur) >> Fahrzeugbau ändern >> Vorgaben Standards erforderlich BDO in der Pflicht 8
9 Aktuelle Probleme Barrierefreiheit im Fernlinienbusverkehr 9
10 Aktuelle Probleme Barrierefreiheit im Fernlinienbusverkehr 10
11 Beispiele barrierefreier kommunaler ÖPNV 11
12 Herausforderungen in den Kommunen Es gibt viel zu tun - primär für Busunternehmen - Kommunen stehen als Partner zur Verfügung und haben teilweise bereits Initiativen ergriffen Dialog und Partnerschaft Ö-P wichtig/muss gesucht werden Kommunen brauchen dann Verlässlichkeit der Fernbusunternehmen 12
13 Fernbusbahnhof Düsseldorf 13
14 Fernbusbahnhof Düsseldorf Fakten Neubau am Worringer Platz Eröffnung 12/2009 Standort, fußläufige Nähe zum Hbf 8 Bausteige Fahrkarten-Counter (Warteraum, Toiletten (Mieter Dt. Touring) Eigentümer Stadt Baukosten 1,5 Mio. Kein Fernbusbahnhofs-Management Rd Abfahrten/Tag rd Abfahrten/a Fahrgäste /Tag Fahrgäste/a 14
15 Optimierungen/Verbesserungen in Düsseldorf Wir sind bereits recht gut, wollen aber besser werden. Barrierefreiheit: Bahnsteighöhe: 17 cm Wegweisung zum Hauptbahnhof / Umgebungsplan Dynamische Fahrzielanzeige Fahrkarten-Counter 24 Stundenbetrieb Stadt erwägt Einführung Bewirtschaftung 15
16 Verbesserungen insb. Barrierefreiheit Information/Service 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17
18 Klaus Lorenz Landeshauptstadt Düsseldorf Büro des Oberbürgermeisters Thomas Geisel Tel.: 0211/
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