INVESTITIONEN IN ZUKUNFT. Kommunale Förder- und Investitionsbilanz 2011 bis 2015

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1 INVESTITIONEN IN ZUKUNFT Kommunale Förder- und Investitionsbilanz 2011 bis 2015

2 INVESTITIONEN IN ZUKUNFT Kommunale Förder- und Investitionsbilanz 2011 bis 2015

3 Liebe Bürgerin, lieber Bürger, eine kommunale Infrastruktur mit Kindergärten und Schulen, gute Verkehrsanbindungen, kurze Wege für Sanitätsdienste, Feuerwehr und Polizei, schnelle Internetverbindungen, Arbeitsplätze vor Ort all dies macht heute das Leben in unserem Land lebenswert. Die Städte und Gemeinden werden daran gemessen, wie sie diesen Herausforderungen gerecht werden. Ihr örtliches Angebot ist für die Positionierung und Präsentation im Standortwettbewerb entscheidend. Bei der Kommunalförderung ist es daher eine besondere Aufgabe des Infrastruktur- und Kommunalministeriums, zur Chancengleichheit in Stadt und Land beizutragen und den Kommunen Hilfestellung bei der qualifizierten Verbesserung der lokalen und regionalen Infrastruktur zu leisten. Damit ist nicht etwa gemeint, dass alles gleich sein soll. Wir wollen in ländlichen Regionen keine hohen Mieten und Immobilienpreise wie in Mainz, Ludwigshafen oder Trier. Aber wir wollen, dass die Menschen gleiche Chancen und Perspektiven haben, um ihre Lebensziele zu verwirklichen. Deshalb unterstützt die Landesregierung gezielt auch ländliche und strukturschwache Regionen, damit sie sich im wachsenden Standortwettbewerb positionieren können und dabei

4 die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden und Städten nicht zu weit auseinander klafft. Diese zielgerichtete Förder- und Investitionspolitik war in meinem Haus beispielsweise im Bereich der Breitbandinfrastruktur zunächst (bis Ende 2014) darauf ausgerichtet, die Grundversorgung im Land herzustellen. Nachdem dies weitgehend gelungen ist, liegt nunmehr der Schwerpunkt darauf, Hochgeschwindigkeitsnetze gemeinsam mit den Kommunen voranzubringen. Auf besonders einschneidende Herausforderungen, etwa durch Truppenabzüge der Bundeswehr oder der US-Armee, antwortet die Landesregierung mit besonders zugeschnittenen Programmen sowie mit einer intensiven Begleitung und Förderung der betroffenen Kommunen. Als verantwortliches Ministerium setzen wir neben den traditionellen Fördermaßnahmen zunehmend auch auf die interkommunale Zusammenarbeit. Insbesondere in den ländlichen Regionen werden zentrale Orte und Träger immer häufiger gemeinsam aktiv werden müssen, um das regionale Versorgungsangebot gewährleisten zu können. Nur so kann erreicht werden, dass die Wege zu den Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst kurz bleiben und die Erreichbarkeiten gesichert werden können. Deshalb hat die Landesregierung unter anderem die Zukunftsinitiative Starke Kommunen Starkes Land initiiert, in der rheinland-pfälzische Kommunen und Kommunalverbände in ganz unterschiedlichen Bereichen in sechs Modellräumen zusammenarbeiten sicherlich mit Vorbildcharakter für andere Regionen. Im Ergebnis zielt unsere Förderpolitik darauf, die spezifischen Chancen zu erkennen und zu fördern, die in jedem Dorf, in jeder Stadt und in jeder Region in unterschiedlicher Form vorhanden sind. Dies wird auch in Zukunft eine besondere Herausforderung, aber auch eine besondere Chance bleiben, bei der wir unsere Kommunen nach Kräften unterstützen wollen. Diese Broschüre soll Ihnen einen kompakten Überblick über die dazu bestehenden Möglichkeiten bieten. Roger Lewentz Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur

5 Inhaltsverzeichnis 1. Kommunen nachhaltig stärken, ländliche Räume entwickeln Dorferneuerung Stadterneuerung / Städtebauförderung Investitionsstock Kommunalentwicklung, Konversion und US-Stabilisierungsprogramm Gut und sicher Leben und Arbeiten in Rheinland-Pfalz Polizei, kriminalpräventive Maßnahmen und Projekte Brand- und Katastrophenschutz / Allgemeine Hilfe Breitband- und IT-Förderung Sportförderung Radwegebau, Verkehrssicherheitsarbeit, Unterstützung gegen Fluglärm Unterstützung der Schülerbeförderung Rheinland-Pfalz bewegen Mobilität steigern, Verkehrsinfrastruktur verbessern Förderung und Investitionen im Straßenbau Unterstützung des ÖPNV Kommunale Handlungsfähigkeit sichern Allgemeine Finanzzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich Kommunal- und Verwaltungsreform Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse / Ausblick...79 Impressum... 82

6 1. Kommunen nachhaltig stärken, ländliche Räume entwickeln

7 Rheinland-Pfalz besitzt nach dem jüngsten Bericht des Statistischen Landesamtes das dichteste Straßennetz in Deutschland, seine Bürgerinnen und Bürger haben im Durchschnitt die größten Wohnungen zur Verfügung. Bei vielen weiteren Indikatoren belegt das Land vordere Plätze. So weist Rheinland-Pfalz schon seit vielen Jahren die drittniedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland auf und nimmt bei den Beschäftigten in Hochtechnologiebranchen und wissensintensiven Dienstleistungsbranchen den vierten Platz ein; Rheinland-Pfalz hat die zweithöchste Wohneigentumsquote und die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes beweisen mit der dritthöchsten Exportquote ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Solche Erfolge zu verfestigen und auszubauen, bleibt eine Daueraufgabe der Kommunalentwicklung. Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz erfordern die Strukturunterschiede besondere und zielgerichtete Förderansätze. So weist das Land einerseits vor allem rund um die Oberzentren Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, Trier und Kaiserslautern zum Teil hoch verdichtete Räume auf; rund 70 Prozent der Bevölkerung leben in Verdichtungsräumen. Anderseits leben rund 30 Prozent der Bevölkerung auf fast 60 Prozent der Fläche in den ländlichen Räumen; von den 100 kleinsten Gemeinden in Deutschland liegen etwa 75 Prozent in Rheinland-Pfalz. Um die Kommunen und den ländlichen Raum nachhaltig zu entwickeln, sind die Stärken der jeweiligen Regionen nutzbar zu machen, auszubauen und besondere Problemfelder zu bekämpfen. Dabei gleichen Förderungen und Investitionen ebenso wie Finanzzuweisungen räumliche Ungleichgewichte teilweise aus und werden damit der kleinteiligen Zentrenstruktur in unserem Land gerecht. So soll etwa die Dorferneuerung dazu beitragen, den ländlichen Raum in seiner Vielfalt und Einzigartigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen ist Aufgabe der Städtebauförderung / Stadterneuerung. Der Investitionsstock hat eine Auffangfunktion für Maßnahmen, für die keine anderen Landesmittel zur Verfügung stehen. Kommunalentwicklung bietet Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, im Rahmen von begleiteten Prozessen ihre Stärken und Potenziale zu entwickeln, um sich im zunehmenden Standortwettbewerb zu positionieren. 10

8 1.1 Dorferneuerung Die Förderung der Dorferneuerung dient vor allem der Stabilisierung und Stärkung von Ortskernen und bietet als Förderinstrument aktive Strukturpolitik für die ländlichen Räume Zielsetzungen und Grundsätze Nach der Verwaltungsvorschrift Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf) können Gemeinden und Verbandsgemeinden auch als Beteiligte bei privaten Vorhaben, natürliche oder juristische Personen sowie Fördervolumen: Im Rahmen der Dorferneuerung wurden 2011 bis 2015 knapp 90 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise veranschlagt. Personengemeinschaften des privaten Rechts gefördert werden. Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Erklärtes Ziel ist es, den ländlichen Raum in seiner Vielfalt und Einzigartigkeit zu unterstützen. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die zur Stabilisierung beziehungsweise Stärkung der Ortskerne beitragen, zum Beispiel die Schaffung und Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze, Sicherung beziehungsweise Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten, Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung, Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen, Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft, Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes sowie Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation. 11

9 Projekt Dorferneuerung Dorferneuerungsgemeinde Marienthal (Donnersbergkreis) Eine Vielzahl von Dorferneuerungsmaßnahmen wurden in der Schwerpunktgemeinde Marienthal im Landkreis Donnersbergkreis realisiert. Damit wurde der Ortskern funktional und gestalterisch so aufgewertet, dass sich diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit auch positiv auf den ländlich geprägten Tourismus auswirken. Umbau und Erweiterung der ehemaligen Schule zum Bürgerhaus wurden bei Kosten von gut Euro mit fast Euro unterstützt. Die Umnutzung der Gemeindescheune zur Spielscheune wurde vom Land mit fast Euro gefördert. Auch für die dorfverträgliche Umfeldgestaltung am Bürgerhaus und an der Spielscheune erhielt die Gemeinde eine Förderung von rund Euro. Viele weitere Beispiele finden sich in der SWR-Sendung zu den schönsten Dörfern im Südwesten: 12

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11 Ein wichtiges Anliegen der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung. Die ländlichen Räume, insbesondere die dünn besiedelten Räume mit ihren Dörfern, werden nur dann Zukunft haben, wenn auch junge Familien mit ihren Kindern im Dorf wohnen bleiben und sich für Belange der Dorfentwicklung engagieren. Das Thema ist in eine längerfristige Gesamtkonzeption eingebunden und mündet in vielfältige konkrete Projekte. Allein in den Förderjahren 2011 bis 2015 wurden insgesamt 277 Projekte realisiert. Dabei sind Zuwendungen in Höhe von über 6,2 Millionen Euro gewährt worden. Einen wichtigen strukturpolitischen Beitrag leistet die Dorferneuerung im Rahmen des Wettbewerbes Unser Dorf hat Zukunft. Der Wettbewerb besteht nunmehr seit über 50 Jahren und ist eine der größten Bürgerbewegungen bundes- und landesweit. Mit einer Beteiligung von insgesamt 484 Gemeinden im Wettbewerbsturnus 2011/2012 konnte Rheinland-Pfalz, bundesweit betrachtet, das zweitbeste Beteiligungsergebnis erzielen. Der Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft trägt maßgeblich zu einer positiven Entwicklung der ländlichen Räume bei. Alle aktuellen Fragen und Herausforderungen der Kommunalentwicklung, angefangen von den demografischen Veränderungen bis hin zum Thema Energie, werden in diesem Wettbewerb angesprochen und diskutiert. Im Rahmen des Wettbewerbsturnus 2014/2015 hatten sich insgesamt 409 Gemeinden beteiligt. Im bundesweiten Vergleich des Landeswettbewerbs Unser Dorf hat Zukunft unterscheidet sich Rheinland-Pfalz durch besondere zusätzliche Auszeichnung der Ortsgemeinden mit einem Sonderpreis Innenentwicklung, einem Demografiepreis Dorferneuerung und einem ökologischen Sonderpreis. 14

12 Dorferneuerung (öffentlich und privat) Bewilligungsvolumen nach Landkreisen und kreisfreien Städten (in T ) Landkreise * Gesamtsumme Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Alzey-Worms Bad Dürkheim Bad Kreuznach Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Cochem-Zell Donnersbergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Germersheim Kaiserslautern Kusel Mainz-Bingen Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz Trier-Saarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau i. d. Pfalz Ludwigshafen a. Rh Mainz Neustadt a. d. Weinstr Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Land gesamt ** davon Landkreise davon kreisfreie Städte * Bewilligungsvolumen beziehungsweise Haushaltsansatz ** Eine Verteilung des Haushaltsansatzes beziehungsweise Bewilligungsvolumens auf die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften ist aufgrund des noch aktuell laufenden Haushaltsjahres 2015 nicht möglich. 15

13 Dorferneuerung Fördergebiete / -maßnahmen von 2011 bis 2014 Altenkirchen (Westerwald) Altenkirchen (Ww.) Quellen: Abteilung 8, Referat 384, Mainz 2015 Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation, Koblenz 2014 Westerwaldkreis Bad Neuenahr-Ahrweiler Neuwied Ahrweiler Neuwied Montabaur Koblenz Mayen-Koblenz Bad Ems Rhein-Lahn-Kreis Daun Cochem-Zell Cochem Vulkaneifel Rhein-Hunsrück-Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Mainz Ingelheim a.rh. Simmern/Hunsr. Wittlich Mainz-Bingen Bitburg Bernkastel-Wittlich Bad Kreuznach Bad Kreuznach Alzey-Worms Alzey Trier Kirchheimbolanden Birkenfeld Worms Donnersbergkreis Birkenfeld Trier-Saarburg Frankenthal (Pf.) Kusel Ludwigshafen a.rh. Bad Dürkheim Kusel Bad Dürkheim Kaiserslautern Fördergebiete / - maßnahmen Kaiserslautern Landkreise und kreisfreie Städte Rhein-Pfalz-Kreis Speyer Neustadt a. d. W. Fördermaßnahmen = 10,00 Kreisgrenze Germersheim Landau i. d. Pf. Pirmasens Verbandsgemeindegrenze Kreisverwaltung Südwestpfalz Stadtverwaltung kreisfreie Stadt Germersheim Landkreis 20 km - Oberste Landesplanungsbehörde Kartographie: Referat 8706 / Nr. 1508_10 / Leuschner 16 Südliche Weinstraße Zweibrücken

14 1.1.2 Schwerpunkt: Vitalisierung der Ortskerne und Stärkung der Innen entwicklung Schwerpunktmäßig konzentriert sich die Dorferneuerungsplanung auf die alten Ortskerne. Ein wesentliches Ziel ist die bauliche und funktionale Erneuerung der Ortskernlagen, um diese alten Ortskerne zu erhalten beziehungsweise wieder zu beleben und deren Nutzungsvielfalt zu verbessern. Damit wird deutlich, dass Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung hat. Durch die Umnutzung alter Gebäude ist es insbesondere für Familien mit Kindern möglich, ein kostengünstiges Wohnangebot in einem gesunden Wohnumfeld zu schaffen. Zugleich wird mit der Umnutzung von Gebäuden der historisch gewachsene Ortskern im Sinne der Dorferneuerung erhalten und wieder belebt. Dabei wird insbesondere den Zielen des Ortsbildschutzes und der Ortsbildpflege Rechnung getragen. Ziel ist eine harmonische, das heißt eine mit der kulturellen Vergangenheit im Einklang stehende, Entwicklung des Ortsbildes. Diese Forderung darf keinesfalls eine zeitgemäße Architektur ausschließen. Der Erhaltung unseres baukulturellen Erbes wird im Rahmen der Dorferneuerung eine besondere Bedeutung beigemessen. Hinzu kommt, dass gut erhaltene Orts- und Stadtkerne mit ihren Kulturangeboten verstärkt von der Tourismuswerbung aufgegriffen werden und zum Ziel eines wachsenden Kulturtourismus geworden sind. Franz Kattler, Referatsleiter Dorferneuerung: Das Dorferneuerungsprogramm hat eine wichtige strukturelle und wirtschaftliche Bedeutung. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen löst jeder Förder-Euro der Dorferneuerung Folgeinvestitionen in Höhe von rund 7 Euro aus. Mit Hilfe der Dorferneuerung sind direkt und indirekt je Euro öffentlicher Mittel rund 65 Arbeitsplätze gesichert worden. Seit 1991 hat das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Dorferneuerung über 513 Millionen Euro an Fördermitteln in den ländlichen Raum investiert; über private und über öffentliche Maßnahmen wurden unterstützt. Mit den dadurch ausgelösten Gesamtinvestitionen sind in den vergangenen 24 Jahren rund Arbeitsplätze dauerhaft gesichert worden. Um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, ist neben der sehr intensiven Bürgerbeteiligung in der Dorfmoderation auch bei Neuaufstellung eines Konzeptes eine Beteiligung vorgeschrieben. 17

15 Fördervolumen: Von 2011 bis 2015 wurden aus verschiedenen Teilprogrammen insgesamt rund eine Drittel Milliarde Euro Fördermittel bewilligt beziehungsweise veranschlagt, davon mehr als 235 Millionen Euro aus Landesmitteln, 95 Millionen Euro aus Bundes- und 2,3 Millionen Euro aus EU-Mitteln. 1.2 Stadterneuerung / Städtebauförderung Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände können aufgrund ihrer Größe und Komplexität nur in gesamtstaatlicher Verantwortung bewältigt werden. Deshalb unterstützt Rheinland-Pfalz auch mit Hilfe des Bundes die Städte und Gemeinden mit einem differenzierten Förderspektrum. 1 Zielgruppe der Städtebauförderung sind grundsätzlich Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen, also Oberzentren, Mittelzentren und städtisch geprägte Grundzentren. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie dem Landesinteresse an der Ausführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme. Die Fördersätze liegen in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent Zielsetzung und Grundsätze Die städtebauliche Erneuerung hat insbesondere zum Ziel, die gewachsene bauliche Struktur der Städte und Gemeinden zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauliche Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern. Die städtebauliche Erneuerung stärkt die Innenentwicklung und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftsstrukturellen und demografischen Wandels sowie der Folgen der Konversion. Sie orientiert sich an den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und an einer qualitativen sowie nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung. Die Städtebauförderung hat große wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung. Sie erfüllt wichtige struktur-, innen- und kommu- 1 Grundlage der einzelnen Bewilligungen ist die Verwaltungsvorschrift Förderung der städtebaulichen Erneuerung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) sowie die Verwaltungsvorschrift zu 44 Landeshaushaltsordnung. 18

16 nalpolitische Aufgaben und ist ein zentrales Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Städtebauförderung hat das Ziel, auf der Grundlage des Baugesetzbuches und des Landesfinanzausgleichsgesetzes durch die Bereitstellung von Fördermitteln die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden vor allem mit zentralörtlicher Funktion zu gewährleisten. Der Einsatz der Fördermittel ist insbesondere darauf ausgerichtet, die Innenstädte und Ortskerne der zentralen Orte dauerhaft zu sichern und zu stärken, städtische Gebiete mit sozialen oder strukturellen Problemen zu stabilisieren sowie militärische und zivile Brachflächen zu revitalisieren und für zukunftsorientierte Nutzungen zu öffnen. Über die Städtebauförderung kann die Wohn- und Umweltqualität vieler Städte und Gemeinden nachhaltig verbessert, der wirtschaftliche Strukturwandel angestoßen und begleitet sowie das baulich-kulturelle Erbe gepflegt und bewahrt werden. Die städtebauliche Erneuerung stabilisiert durchgängig Stadt- und Ortskerne in ihrer Funktion, leistet einen wesentlichen Beitrag zum erforderlichen Umbau der Siedlungsund Stadtstrukturen und bringt die militärische Konversion entscheidend voran. 19

17 Projekte Stadterneuerung / Städtebauförderung Aktives Stadtzentrum Kaiserslautern Für das Gebiet Aktives Stadtzentrum Kaiserslautern wurden Maßnahmen aus den folgenden Themenblöcken mit einem Finanzvolumen von ca. 20,6 Millionen Euro für den Zeitraum von 12 Jahren definiert: Verkehrliche und städtebauliche Neugestaltung der Stadtmitte, Einzelmaßnahmen Rathausumfeld Casimirschloss Kaiserpfalz, Neugestaltung der Fußgängerzone, private Instandsetzung und Modernisierung in Teilbereichen sowie Neugestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen in den westlichen / südwestlichen Teilbereichen. Nach Abzug von Einnahmen beziehungsweise Erschließungsbeiträgen wird von einem Fördervolumen von rund 12 Millionen Euro ausgegangen. Im Zusammenhang mit der Realisierung einer innerstädtischen Stadtgalerie mit rund m² Verkaufsfläche, die als Magnet die Einkaufsstadt Kaiserslautern im Zentrum stärkt, wurden die Durchschneidung der Innenstadt aus der Nachkriegszeit aufgehoben und wesentliche Verbesserungen für den ÖPNV und Fußgänger sowie Radfahrer im Stadtzentrum geschaffen. 20

18 Soziale Stadt Stadtteilerneuerung Innenstadt West Kaiserslautern Im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt ist es in dem innenstadtnah gelegenen rund 42 Hektar großen Stadtteilerneuerungsgebiet Innenstadt West mit der Neugestaltung des Stadtparks und des Donnerstagsmarkts mit den angrenzenden Anliegerstraßen gelungen, eine Aufwertung der öffentlichen Räume und der privaten Bausubstanz sowie eine Aktivierung der sozialen Netzwerke zu erreichen. 21

19 1.2.3 Landesinitiativen 2014 / 2015 Zur Stärkung der Oberzentren wurde Anfang 2014 eine Initiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren gestartet und die Fördersätze ab 2014 auf 90 Prozent erhöht. Jedes Oberzentrum kann bis zu 16 Millionen Euro in einem Vier-Jahres-Zeitraum in Anspruch nehmen. Auf diesem Weg wird die Handlungsfähigkeit der fünf Großstädte deutlich verbessert. Die Initiative umfasst 23 Fördergebiete in den Großstädten. Zur Unterstützung von Quartieren mit sozialen Problemlagen wurde das Teilprogramm Soziale Stadt ausgeweitet. Damit können in den großen und größeren Städten wieder städtebauliche Akzente, vor allem zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Versorgung mit zeitgemäßen Gemeinbedarfseinrichtungen, in den sozial-kritischen Quartieren gesetzt werden. Über die Initiative konnten bislang vier neue Fördergebiete aufgenommen werden. Zur Stärkung kleiner Zentren im ländlichen Raum wurde Ende 2013 die Initiative Kooperationsverbünde im Programm Ländliche Zentren gestartet. Über diese Initiative können im ländlichen Raum auch kleine Grundzentren mit dörflichem Charakter und größere Gemeinden mit vergleichbaren Aufgaben, Funktionen und Leistungen wie Grundzentren in den Genuss von Städtebauförderungsmitteln gelangen. Die Initiative umfasst zurzeit 13 Kooperationsverbünde mit 30 Städten und Gemeinden. Zur Stärkung der Gemeinden mit besonders schwieriger Haushaltslage wurden ab 2014 für viele Programmgemeinden insbesondere auch für Programmgemeinden, die am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teilnehmen die traditionell bereits hohen Fördersätze weiter angehoben. Damit sollen ihnen dringende Investitionen, vor allem in den Innenstädten und Ortskernen, ermöglicht werden. Im Ergebnis können über 40 Programmgemeinden bei der Entwicklung von mehr als 60 Fördergebieten bei der Aufbringung des Eigenanteils spürbar entlastet werden. 22

20 Stadterneuerung / Städtebauförderung Bewilligungsvolumen nach Landkreisen und kreisfreien Städten (in T ) * Gesamtsumme Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Alzey-Worms Bad Dürkheim Bad Kreuznach Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Cochem-Zell Donnersbergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Germersheim Kaiserslautern Kusel Mainz-Bingen Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz Trier-Saarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau i. d. Pfalz Ludwigshafen a. Rh Mainz Neustadt a. d. Weinstr Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Land gesamt ** davon Landkreise davon kreisfreie Städte * Bewilligungsvolumen beziehungsweise Haushaltsansatz ** Einschließlich vom Land bewilligter Bundesmittel in Höhe von 95 Millionen Euro und EU-Mittel in Höhe von 2,3 Millionen Euro. 23

21 Stadterneuerung / Städtebauförderung Fördergebiete / -maßnahmen von 2011 bis 2015 Quellen: Abteilung 8, Referat 383, Mainz 2015 Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation, Koblenz 2014 Altenkirchen (Westerwald) Altenkirchen (Ww.) Westerwaldkreis Bad Neuenahr-Ahrweiler Neuwied Ahrweiler Neuwied Montabaur Koblenz Mayen-Koblenz Bad Ems Rhein-Lahn-Kreis Daun Cochem-Zell Cochem Vulkaneifel Rhein-Hunsrück-Kreis Mainz Eifelkreis Bitburg-Prüm Ingelheim a.rh. Simmern/Hunsr. Wittlich Mainz-Bingen Bitburg Bernkastel-Wittlich Bad Kreuznach Bad Kreuznach Alzey-Worms Alzey Trier Trier-Saarburg Kirchheimbolanden Birkenfeld Worms Donnersbergkreis Birkenfeld Kusel Frankenthal (Pf.) Kusel Ludwigshafen a.rh. Bad Dürkheim Bad Dürkheim Kaiserslautern Fördergebiete / - maßnahmen Kaiserslautern Landkreise und kreisfreie Städte Rhein-Pfalz-Kreis Speyer Neustadt a. d. W. Anzahl = 1,00 Südliche Weinstraße Zweibrücken Germersheim Landau i. d. Pf. Kreisgrenze Pirmasens Verbandsgemeindegrenze Kreisverwaltung Südwestpfalz Stadtverwaltung kreisfreie Stadt Germersheim Landkreis 20 km - Oberste Landesplanungsbehörde Kartographie: Referat 8706 / 1507_05 / Leuschner 24

22 1.2.4 Förderprogramme Folgende Förderprogramme können von den rheinland-pfälzischen Kommunen in Anspruch genommen werden: Gebietsbezogene Städtebauförderungsprogramme Das Programm Stadtumbau dient der Entwicklung von Stadt- und Ortsbereichen oder Gewerbestandorten, die als Folge der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung von erheblichen städtebaulichen oder wirtschaftsstrukturellen Funktionsverlusten bedroht oder betroffen sind und einen besonderen wirtschaftlichen oder technologischen Erneuerungs- und Entwicklungsbedarf haben (zum Beispiel Industrie-/ Gewerbe- oder Militärbrachen). Das Programm Soziale Stadt Investitionen im Quartier dient der Entwicklung von Stadt- und Ortsbereichen, in denen verschärfte soziale sowie wirtschaftliche und städtebauliche Probleme bestehen und die deshalb einen besonderen Entwicklungsbedarf haben. Das Programm Aktive Stadtzentren dient der Entwicklung von Funktionsverlusten bedrohter zentraler Versorgungsbereiche, die als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben erhalten und entwickelt werden sollen. Das Programm Historische Stadtbereiche Städtebaulicher Denkmalschutz dient der Erneuerung innerstädtischer Gebiete, um insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten. Das Programm Ländliche Zentren Kleinere Städte und Gemeinden dient der Erneuerung innerstädtischer Gebiete in kleinen Städten, die zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden sollen. Das auslaufende Sanierungsprogramm dient der Entwicklung von Stadt- und Ortskernen, aber auch anderen zentrumsnahen Gemeindegebieten mit gebietsbezogenen städtebaulichen Missständen. Das auslaufende Entwicklungsprogramm dient vor allem der Konversion großer Militär-, Bahn-, Gewerbe- und Industriebrachen oder der Sicherung von Standorten für Infrastruktureinrichtungen. 25

23 Vorhabenorientiertes Städtebauförderungsprogramm Das Strukturprogramm dient unabhängig von Gesamtmaßnahmen im Einzelfall der Entwicklung städtebaulich, strukturpolitisch oder konversionsbedingt bedeutender Einzelvorhaben, die geeignet sind, wesentliche Ziele der städtebaulichen Entwicklung und Erneuerung zu verwirklichen EU-Förderprogramm im Rahmen der RWB / EFRE-Förderung Nach dem Förderprogramm der Europäischen Union (EU) im Bereich des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) Rheinland-Pfalz 2007 bis 2013 wurden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Fördermittel für Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung bereitgestellt. Das sind Maßnahmen für die Stärkung der städtischen Infrastruktur, der lokalen Ökonomie und der Integration sowie für die Revitalisierung und Sanierung von Brach- und Konversionsflächen. Das Land hat 2011 bis ,3 Millionen Euro EFRE-Mittel für kommunale Infrastrukturmaßnahmen bewilligt. Die EU beteiligt sich bis zu 50 Prozent an den zuwendungsfähigen Kosten. Klaus Stumpf, Abteilungsleiter Infrastruktur: Die Städtebauförderung ist das zentrale Förderinstrument zur Unterstützung der Städte und Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Stadtentwicklungspolitik. Zudem gibt die Städtebauförderung auch den regionalen Arbeitsmärkten wesentliche Impulse. Walter Greuloch, Referatsleiter Städtebauförderung: Für einen erfolgreichen Stadtentwicklungsprozess ist eine aktive Bürgerbeteiligung bei Planungen und Entwicklungen ein wichtiges Element für Akzeptanz und Identifikation in der Bevölkerung. Mit ihrer Leit- und Bündelungsfunktion in den Stadterneuerungsgebieten (Fördergebiete, Quartiere) dient die Städtebauförderung vor allem der Mitfinanzierung öffentlicher Investitionsvorhaben und der Vorbereitung und / oder Flankierung privater Investitionen. Durch die Auslösung von Folgeinvestitionen wird ein Bauvolumen in ca. der achtfachen Höhe der Städtebauförderungsmittel angeregt. Das Bauvolumen im Berichtszeitraum 2011 bis 2015 in Rheinland- Pfalz dürfte bis zu ca. 2,5 Milliarden Euro erreichen. Das stellt einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden und zur Stabilisierung der regionalen Arbeitsmärkte dar. 26

24 1.3 Investitionsstock Der Investitionsstock stellt Mittel für sonstige kommunale Vorhaben oder kommunale Beteiligungen an Vorhaben, die das Gemeinwohl erfordert bereit (vgl. 18 Abs. 1 Nr. 6 Landesfinanzausgleichsgesetz LFAG). Aus der generalklauselartigen Formulierung und dem Verbot der Doppelförderung ergibt sich auch, dass eine Förderung aus dem Investitionsstock immer nur nachrangig erfolgen kann. Soweit Maßnahmen aus anderen Programmen gefördert werden können, ist eine Förderung aus dem Investitionsstock ausgeschlossen. Aufgrund dieser Auffangfunktion sind die förderbaren Vorhaben und Förderzwecke vielfältig und unterschiedlich. Fördervolumen: Von 2011 bis 2015 wurden aus dem Investitionsstock insgesamt rund eine Viertel Milliarde Euro Fördergelder bewilligt beziehungsweise veranschlagt. Zuwendungsempfänger und Maßnahmeträger sind kommunale Gebietskörperschaften sowie juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind. Finanzierungsbeteiligungen kommunaler Gebietskörperschaften an dem Gemeinwohl dienenden Maßnahmen Dritter (anderer Gebietskörperschaften und Dritter) können ebenfalls gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Die Förderung wird in der Regel als Zuschuss, in Einzelfällen auch als zinsloses Darlehen gewährt Zielsetzung und Grundsätze Mit Hilfe der zweckgebundenen Zuwendungen aus dem Investitionsstock werden zahlreiche dringende Projekte der Gemeinden verwirklicht. Ohne diese Zuwendungen wären viele Gemeinden vor allem in den strukturschwachen Regionen nicht in der Lage, die erforderlichen Mittel aufzubringen und die Finanzierung sicherzustellen. Nahezu jede rheinland-pfälzische kommunale Gebietskörperschaft hat zur Umsetzung notwendiger Infrastrukturprojekte in der Vergangenheit die finanzielle Hilfe des Investitionsstockes in Anspruch genommen. Im Vordergrund der Förderpolitik stehen Projekte, die die regionale Grundinfrastruktur sowie die Qualität des Lebensraums und der Umwelt für die Bürgerinnen und Bürger des Landes nachhaltig erhalten und verbessern. 27

25 Projekte Investitionsstock Neubau des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Pellenz in der Ortsgemeinde Plaidt (Landkreis Mayen-Koblenz) Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Pellenz wurden Euro aus dem Investitionsstock bewilligt. Der Spatenstich erfolgte am 5. August Ankauf eines Verwaltungsgebäudes (Stadthaus) als Rathaus in der Stadt Wittlich (Landkreis Bernkastel-Wittlich) Die Stadt Wittlich hatte den überwiegenden Teil der Gesamtbürofläche des 1997 am Rande der Innenstadt der Stadt Wittlich errichteten Geschäfts- und Verwaltungsgebäudes angemietet. Der Ankauf des Gebäudes, in dem sich neben der Stadtverwaltung u.a. auch eine Polizeidienststelle und Gewerbebetriebe befinden, wurde 2014 mit insgesamt Euro aus dem Investitionsstock gefördert. Bei der Ermittlung der förderungsfähigen Gesamtkosten wurde nur der Anteil der Flächen berücksichtigt, den die Stadtverwaltung Wittlich für Verwaltungszwecke nutzt. 28

26 Dorfgemeinschaftshaus Rohrbach (Landkreis Südliche Weinstraße) Mit der grundlegenden Modernisierung und Erweiterung des Rohrbacher Dorfgemeinschaftshauses gestaltet die Ortgemeines aktiv ihre Zukunft. Neben der zeitgemäßen Erneuerung der eigentlichen Halle für sportliche und kulturelle Zwecke werden künftig die Ortsgremien in den neuen Räumen tagen können und Räume für die Jugend zur Verfügung stehen. Die vorher im zweiten Obergeschoss der Grundschule untergebrachte gemeindliche Bücherei ist im Erdgeschoss des Neubaus nun barrierefrei erreichbar. Das Projekt wurde vom Land mit Euro gefördert. 29

27 Investitionsstock und Landeshauptstadtansatz Bewilligungsvolumen nach Landkreisen und kreisfreien Städten (in T ) Landkreise * Gesamtsumme Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Alzey-Worms Bad Dürkheim Bad Kreuznach Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Cochem-Zell Donnersbergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Germersheim Kaiserslautern Kusel Mainz-Bingen Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz Trier-Saarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau i. d. Pfalz Ludwigshafen a. Rh Mainz *** Neustadt a. d. Weinstr Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Land gesamt ** davon Landkreise (ohne 2015) davon kreisfreie Städte (für 2015 nur Landeshauptstadtansatz) *** * Bewilligungsvolumen beziehungsweise Haushaltsansatz ** Eine Verteilung des Haushaltsansatzes beziehungsweise Bewilligungsvolumens auf die kommunalen Gebietskörperschaften ist aufgrund des noch aktuell laufenden Haushaltsjahres 2015 nicht möglich. *** Landeshauptstadtansatz

28 Investitionsstock Fördergebiete / -maßnahmen von 2011 bis 2014 Altenkirchen (Westerwald) Altenkirchen (Ww.) Quellen: Abteilung 3, Referat 335, Mainz 2015 Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation, Koblenz 2014 Westerwaldkreis Bad Neuenahr-Ahrweiler Neuwied Ahrweiler Neuwied Montabaur Koblenz Mayen-Koblenz Bad Ems Rhein-Lahn-Kreis Daun Cochem-Zell Cochem Vulkaneifel Rhein-Hunsrück-Kreis Mainz Eifelkreis Bitburg-Prüm Ingelheim a.rh. Simmern/Hunsr. Wittlich Mainz-Bingen Bitburg Bernkastel-Wittlich Bad Kreuznach Bad Kreuznach Alzey-Worms Alzey Trier Kirchheimbolanden Birkenfeld Worms Donnersbergkreis Birkenfeld Trier-Saarburg Frankenthal (Pf.) Kusel Ludwigshafen a.rh. Bad Dürkheim Kusel Kaiserslautern Rhein-Pfalz-Kreis Fördergebiete / -maßnahmen Kaiserslautern Landkreise und kreisfreie Städte Fördermaßnahme = 1,00 Bad Dürkheim Südliche Weinstraße Zweibrücken Kreisgrenze Speyer Neustadt a. d. W. Germersheim Landau i. d. Pf. Pirmasens Verbandsgemeindegrenze Kreisverwaltung Südwestpfalz Stadtverwaltung kreisfreie Stadt Germersheim Landkreis 20 km - Oberste Landesplanungsbehörde - Kartographie: Referat 8706 / Nr. 1508_13 / Leuschner 31

29 Gefördert werden können insbesondere: Rathäuser und Verwaltungsgebäude, Dorfgemeinschaftshäuser und Stadthallen, innerörtliche Ausbaumaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen, Schadensbeseitigung nach Katastrophenfällen. Maßgeblich für die Förderentscheidung sind die regionale Dringlichkeit der konkurrierenden Projekte und das Landesinteresse an der Umsetzung und damit auch die erwarteten Impulse und Auswirkungen des Vorhabens auf die Gemeinde und die Grundinfrastruktur. Im Förderverfahren sichert die Einbindung der Kreisverwaltungen eine gemeindenahe Bewertung der in Rede stehenden Vorhaben Landeshauptstadtansatz Der Landeshauptstadtansatz steht ausschließlich der Stadt Mainz zur Verfügung für Maßnahmen im Sinne des 18 Abs. 1 Nr. 6 LFAG (Investitionsstock, vgl. oben) im Hinblick auf ihre besonderen Aufgaben als Landeshauptstadt. Die Mittel werden jährlich bereitgestellt. Frank Rittig, stellvertretender Abteilungsleiter Kommunales: 2011 bis 2015 wurde und wird über den Investitionsstock knapp eine Viertel Milliarde Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Ziel ist es, die kommunale Investitionsbereitschaft zu sichern und die Vergrößerung der strukturellen Defizite zu verhindern. Zudem haben die geförderten Projekte einen wesentlichen Anteil daran, ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen, das auch Ansiedlungsentscheidungen von Betrieben begünstigt. Der Investitionsstock mit seinen Förderungsmöglichkeiten ist ein wichtiger Motor für die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk, insbesondere für die regionale Bauwirtschaft. Das tatsächlich ausgelöste Investitionsvolumen übertrifft das eingesetzte Fördervolumen regelmäßig um ein Vielfaches. Durch die Möglichkeit, erhebliche Eigenleistungen und Spenden der Bürgerinnen und Bürger in die Projekte einzubringen, ohne dass der Zuschuss beeinträchtigt wird, ist ein wesentlicher Anreiz gegeben, die Menschen vor Ort in die Vorhaben einzubinden. Vor allem im ländlichen Raum ist das Engagement der Bevölkerung ein unverzichtbares Element des Gemeindelebens. 32

30 1.4 Kommunalentwicklung, Konversion und US- Stabilisierungsprogramm Neben den klassischen Investitionsförderprogrammen werden die Kommunen in Rheinland-Pfalz auch durch beratende Maßnahmen und bei der Erstellung von Handlungskonzepten unterstützt. Dies betrifft zum einen die generelle Kommunalentwicklung, die auch in einer älter werdenden Gesellschaft und trotz knapper öffentlicher Mittel versuchen muss, die lokalen Versorgungsinfrastrukturen zu sichern und die Aufwertung des lokalen Standorts zu erreichen. Zum anderen müssen aber auch besondere Problemstellungen und Herausforderungen, wie zum Beispiel die Bewältigung von Konversionsfolgen und der Erhalt bestehender militärischer Einrichtungen, finanziell durch das Land begleitet werden Kommunalentwicklung Die Kommunalentwicklung bietet Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, im Rahmen von begleiteten Prozessen, ihre Stärken und Potenziale zu entwickeln und so die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Strukturwandels zu bewältigen. Fördervolumen: Im Bereich Kommunalentwicklung, Konversion und US-Stabilisierungsprogramm wurden 2011 bis 2015 insgesamt rund 15 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt beziehungsweise veranschlagt. Die Umsetzung von Konversionsmaßnahmen erfolgt über die klassischen Investitionsförderprogramme. Die Landkreise stehen in den kommenden Jahren vor der Herausforderung, sich im Wettbewerb um Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen, private Investitionen, öffentliche Institutionen sowie Freizeitund Kultureinrichtungen als attraktive Standorte zu positionieren. Kreisentwicklungskonzepte eröffnen die Möglichkeit, die gemeinsamen Handlungsstrukturen von öffentlichen, karitativen und privaten Akteuren für umfassende Standortentwicklungsprozesse zu optimieren. Eine entwicklungsorientierte Verwaltung, stabile Akteursnetzwerke und die Umsetzung von Schlüsselprojekten tragen entscheidend dazu bei, neue gesellschaftliche Herausforderungen gemeinsam aktiv gestalten zu können. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm und im Rhein-Lahn-Kreis werden seit dem Jahr 2014 Kreisentwicklungskonzepte gefördert. Um Lebensqualität durch vielfältige Einrichtungen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zu erhalten, müssen nicht nur lokale Prozesse initiiert werden, sondern neue Lösungsinstrumente Eingang in den kommunalen Alltag finden. Hierzu zählt die interkommunale Kooperation. Grundlegende Annahme ist, dass Leistungen, die für einen größeren Personenkreis angeboten werden, günstiger erbracht werden können. Ziel ist es, Einrichtungen und Dienstleistungen der öffentlichen Hand aber auch karitativer Träger wirtschaftlich tragfähig zu gestalten und in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels ein möglichst engmaschiges Versorgungsnetz zu erhalten. 33

31 Projekte Kommunalentwicklung und US-Stabilisierungsprogramm Zukunftsinitiative Starke Kommunen Starkes Land Interkommunale Kooperation ist ein wichtiges Instrument, die Daseinsvorsorge und damit die Lebensqualität besonders im ländlichen Raum langfristig und wirtschaftlich tragfähig zu sichern. Um Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg zum kommunalen Alltagshandeln zu machen, hat das ISIM im Jahr 2014 die Zukunftsinitiative Starke Kommunen Starkes Land mit einem Projektbudget von rund 4,1 Millionen Euro gestartet. Ein Beispiel für gelungene Kooperation ist die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren der Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel im Bereich Nachwuchsgewinnung, Ausbildung und der Wartung der Atemschutzgeräte. Die gewonnenen Erkenntnisse werden allen Kommunen in vielfältiger Weise zugänglich gemacht, um von guten Ideen für die eigene Arbeit vor Ort zu lernen. 34

32 Willkommen in Rheinland-Pfalz Das ISIM unterstützt in den Jahren 2014 und 2015 elf Städte und Gemeinden im Umfeld größerer US-Militärstandorte mit dem Beratungs- und Begleitprojekt Willkommen in Rheinland-Pfalz! Unsere Nachbarn aus Amerika. Dabei erhalten Kommunen, deren Entwicklung in besonderem Maße vom Kontext des deutsch-amerikanischen Zusammenlebens geprägt ist, eine Unterstützung für den Aufbau beziehungsweise die Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen und Strukturen, um Integration aktiv im Alltag zu leben. Ziel ist es, freiwillige Angebote für die Einbindung von US-Amerikanerinnen und US- Amerikanern in das öffentliche Leben vor Ort zu schaffen, indem sich selbst tragende Prozesse vor Ort in Gang gesetzt und langfristig etabliert werden. Förderung von Dorfläden Die Kommunen sind von jeher bestrebt, sich durch ein vielfältiges Angebot an Einrichtungen und Dienstleistungen als attraktiver Wohnund Arbeitsstandort zu entwickeln. Durch den Strukturwandel im Einzelhandel hin zu immer größeren Verkaufsflächen an zentralen Lagen verlieren viele Gemeinden ihren Nahversorger. Rheinland-Pfalz bietet seinen Kommunen eine besondere Hilfestellung bei Neugründung und Erhalt von Dorfläden an: Mit dem Beratungs- und Begleitprojekt M-Punkt RLP werden Kommunen von der ersten Idee bis zur Geschäftseröffnung begleitet. Bestehende Dorfläden werden durch eine intensive Beratung in ihrem Bestand stabilisiert. Viele erfolgreiche Beispiele wie in den Ortsgemeinden Appenheim, Filsen oder Greimersburg zeigen, dass die örtliche Gemeinschaft wirtschaftlich erfolgreich handeln kann. Orte, in denen sich ein Dorfladen wirtschaftlich nicht trägt, sollen über alternative Angebote wie rollende Läden oder Konzepte zur Sicherung bestehender Angebote unterstützt werden. Das ISIM fördert die Dorfladenberatung M-Punkt RLP jährlich mit Euro. Damit wurden in den vergangenen 12 Monaten 81 Beratungen durchgeführt. Aktuell werden 17 Dorfladenprojekte begleitet. 35

33 Interkommunale Kooperation bietet gerade im ländlichen Raum die Chance, Infrastrukturen in kommunaler Hand selbstbestimmt erhalten zu können. Wichtig dabei ist ein fairer Ausgleich zwischen allen Partnern, so dass es keine Verlierer gibt, um auch die mancherorts bestehende Skepsis zu überwinden. Interkommunale Kooperation wird schon seit vielen Jahren als ein Weg zu einer demografiefesten Kommunalpolitik angesehen und vielerorts praktiziert. So hat das Landesentwicklungsprogramm 2008 (LEP IV) erstmals kooperierende Zentren (Mittelzentren) ausgewiesen. Auch in verschiedenen Förderprogrammen, wie zum Beispiel der Städtebauförderung, werden Kooperationen unterstützt. Um Kooperation stärker als alltägliches Instrument der Kommunen zu etablieren, hat das ISIM im Jahr 2014 die Zukunftsinitiative Starke Kommunen Starkes Land (SKSL, s.a. gestartet. Gemeinsam mit den dreizehn Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Waldbreitbach, Westerburg und Wallmerod, Hahnstätten und Katzenelnbogen, Traben-Trarbach und Zell (Mosel), Meisenheim und Alsenz-Obermoschel sowie Kandel und Hagenbach, die in sechs Modellräumen zusammenarbeiten, erprobt das ISIM bis zum Sommer 2016 die praktische Umsetzung von interkommunalen Kooperationsprozessen. SKSL hat ein Gesamtvolumen von 4,1 Millionen Euro; daraus wird den Kommunen ein Budget zur Verfügung gestellt sowie jeweils ein begleitendes Beratungsbüro finanziert. Bereits 2015 ist festzustellen, dass die Kooperationsprozesse in den Kommunen hohes Potenzial für lokales Engagement freisetzen. Voraussetzung auf kommunaler Seite für langfristig erfolgreiche Kooperationen, die über Einzelprojekte hinausgehen, ist die Schaffung von Vertrauen zwischen den Kooperationspartnern und von Strukturen in den Verwaltungen, damit diese mit anderen lokalen Akteuren zielorientiert zusammenwirken können. Die Landesebene schafft den Rahmen, um den beteiligten Partnern Zeit und Unterstützung zum Wachsen zu geben, damit sie ihren lokalen Entwicklungsprozess vor Ort individuell und selbstbestimmt gestalten können. Ziel der Zukunftsinitiative ist es auch, aus den Prozessverläufen vor Ort neue Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Förderpolitik und für eine demografiefeste Kommunalentwicklung zu gewinnen Konversionsbewältigung Die Konversion von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften stellen den Bund, das Land, die Region und die betroffenen Standortkommunen vor große Herausforderungen, die nur im gemeinsamen Konsens bewältigt werden können. Die maßgeblichen Akteure sind dabei der Bund als Grundstückseigentümer (vertreten durch die Bun- 36

34 desanstalt für Immobilienaufgaben BImA) und die jeweiligen Standortkommunen als kommunale Planungsträger. Das Land begleitet und unterstützt den Konversionsprozess als Partner der Kommunen, soweit dies von kommunaler Seite gewünscht beziehungsweise für erforderlich gehalten wird. Die Nachnutzung von Konversionsliegenschaften ist von vielen Faktoren abhängig und muss für jede Konversionsliegenschaft differenziert untersucht und bewertet werden. Deshalb wird in der Regel als Einstieg in den Konversionsprozess zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, an deren Erarbeitung sich Bund und Land finanziell beteiligen. Ziel einer solchen Machbarkeitsstudie ist die stufenweise Erarbeitung einer städtebaulich verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Nutzungskonzeption. Dabei werden potenzielle Nachnutzungsmöglichkeiten aufgezeigt, die dann im weiteren Verlauf des Konversionsprozesses konkretisiert und städtebaulich umgesetzt werden können, wenn sich dazu ein geeigneter Projektentwickler findet. Im Rahmen der Konversion wurden betroffene Standortgemeinden, wie etwa Diez, Kusel, Bitburg oder Nierstein, in einem Entwicklungsprozess vom ISIM begleitet und bei der Erarbeitung von Machbarkeitsstudien finanziell unterstützt. Die Konversionsförderung erfolgt größtenteils über die klassischen Investitionsförderprogramme. Die Entwicklung der Konversion wird alle zwei Jahre im Konversionsbericht dargestellt ( 37

35 1.4.3 US-Stabilisierungsprogramm Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit der größten US-amerikanischen Militärpräsenz. Die in diesem Zusammenhang erzeugte Nachfrage wirkt sich insbesondere positiv im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Immobiliensektor aus. Somit profitieren sowohl Gäste als auch Gastgeber von der im internationalen Vergleich sehr hohen Lebensqualität für hier lebende US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner, die durchaus auch als ein weiches Standortargument bei Stationierungsentscheidungen gesehen werden kann. Das ISIM trägt an zahlreichen Stellen dazu bei, einen engen Kontakt zum US-Militär zu halten und soweit möglich, positiven Einfluss auf weitere Standortentwicklungen zu nehmen. Es fördert unter anderem ausgewählte Wohnkommunen mit signifikantem US-Bevölkerungsanteil in den Jahren 2014 und 2015 mit dem Beratungs- und Begleitprojekt Willkommen in Rheinland- Pfalz! Unsere Nachbarn aus Amerika. Dabei erhalten Kommunen, deren Entwicklung in besonderem Maße vom Kontext des deutsch-amerikanischen Zusammenlebens geprägt ist, eine Unterstützung für den Aufbau beziehungsweise die Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen und Strukturen, um Integration aktiv im Alltag zu leben. Ruth Marx, stellvertretende Abteilungs leiterin Infrastruktur: Die Gesellschaft, in der wir leben, wird immer heterogener und steht vor neuen Herausforderungen. Erfolgreich gestalten können Kommunen dann, wenn sie kooperieren und sich für Veränderungen öffnen. Die Kommunalentwicklung bietet die Chance einzelne Ansätze zu einem strategischen Entwicklungsprozess zusammenzubinden, damit Potentiale genutzt und Strukturen optimiert werden können. Die geschieht auf allen Ebenen, ob in Dörfern, Städten, Verbandsgemeinden und Landkreisen: Überall gibt es Ansatzpunkte und Potentiale, die dazu beitragen können, langfristig tragfähige Strukturen zu sichern und neue Entwicklungsimpulse zu setzen. Neben Entwicklungsprozessen vor Ort müssen auch verschiedene Handlungsstrategien zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen begleitet werden. Gute Beispiele hierfür sind die Konversion sowie die Vermeidung von Konversion. Hier engagiert sich das ISIM in der Beratung betroffener Kommunen und über das US-Stabilisierungsprogramm, das nach wie vor eine herausragende landespolitische Bedeutung besitzt. Dabei zahlt sich kontinuierliche Arbeit letztendlich aus: So ist es nicht zuletzt durch das US-Stabilisierungsprogramm gelungen, dass Rheinland-Pfalz im Berichtszeitraum weitestgehend von Truppenabzügen der US- Streitkräfte verschont wurde. 38

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