1. Fortschreibung zum SCHULENTWICKLUNGSPLAN. des Landkreises Saalekreis für den Zeitraum der Schuljahre

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1 1. Fortschreibung zum SCHULENTWICKLUNGSPLAN des Landkreises Saalekreis für den Zeitraum der Schuljahre 2014/2015 bis 2018/2019

2 1. Fortschreibung SEPl der Schuljahre 14/15 18/19 Mit der 1. Fortschreibung zum Schulentwicklungsplan der Schuljahre 2014/ /2019 wird auf die Entwicklungen aufgrund der hohen Übergänge zur Schulform Gymnasium im Schuljahr 2014/2015, insbesondere am Domgymnasium in Merseburg, reagiert. 1. Ausgangssituation im Schuljahr 2014/2015 Im Schuljahr 2014/2015 mussten erstmals die Anfangsklassen (Klassenstufe 5) am Domgymnasium und am Gymnasium J.G. Herder in Merseburg sechszügig gebildet werden. Maßgeblich dafür ist der vorgeschriebene Klassenteiler von 28. Danach ist eine 6. Klasse zu bilden, wenn in einer Klassenstufe mehr als 140 Schüler vorhanden sind. Gymnasium Domgymnasium J.G. Herder Querfurt Landsberg Burg-Gymnasium Wettin SJ 14/15 SJ 14/15 SJ 14/15 SJ 14/15 SJ 14/15 Klassenstufe Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen gesamt Entwicklung der Übergänge von der 4. in die 5. Klassenstufe zur Schulform Gymnasium Die Auswertung der Schülerzahlen bei den Übergängen von der Grundschule in eine weiterführende Schule zeigt auf, dass sich diese in den vergangenen Schuljahren nahezu auf dem gleichen Niveau befanden. Danach wechselte jährlich eine Anzahl zwischen ca bis 1400 Schüler mit dem Wohnort im Saalekreis von einer Grundschule in die 5. Klassenstufe einer weiterführenden Schule (alle Schulformen und Schulträger). Seite 01

3 1. Fortschreibung SEPl der Schuljahre 14/15 18/19 Die Übergänge von Schülern aus dem Saalekreis aus einer Grundschule zur Schulform Gymnasium ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Bis zum Schuljahr 2008/2009 lag diese Quote noch bei ca. 40 Prozent und stieg im Schuljahr 2009/2010 de facto sprunghaft im Durchschnitt auf 47 Prozent an. Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 wurde im Saalekreis nunmehr erstmals die Quote von 50 Prozent im Übergang zur Schulform Gymnasium überschritten. Bis zum Schuljahr 2011/2012 ist eine rückwirkende und differenzierte Auswertung der vorhandenen Daten unter Berücksichtigung der Schuleinzugsbereiche des Domgymnasiums und des Gymnasiums J.G. Herder in Merseburg möglich. Auch in dieser Darstellung ist der Übergang von der Grundschule zur Schulform Gymnasium unter Berücksichtigung aller Schulträger erfasst. Schuljahr Schüler im SJ der Klasse 5 aller Schulformen Übergang zum Gym im Saalekreis Übergang zum Gym im SEB des Domgym und Herder 08/ % 09/ % 10/ % 11/ % 44% 12/ % 43% 13/ % 46% 14/ % 51% Ein erheblicher Anstieg der Übergänge zur Schulform Gymnasium ist in den beiden Schuleinzugsbereichen (SEB) des Domgymnasiums und des Gymnasiums J.G. Herder in Merseburg im aktuellen Schuljahr 2014/2015 zu verzeichnen. Lagen diese Übergänge in den vergangenen 3 Jahren noch durchschnittlich bei ca. 44 Prozent, so sind diese im Schuljahr 2014/2015 auf 51 Prozent und damit erstmals auf über 50 Prozent angestiegen. Die genauen Ursachen für diese Entwicklung sind sicherlich vielschichtig (z. B. Elternwahlverhalten, Entwicklung der sächlichen, personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Schulsystem, Entwicklungen der Voraussetzungen für Azubi- und Studienplätze). Festzuhalten ist jedoch auch, dass mit dem Wegfall der verbindlichen Schullaufbahnempfehlung ab dem Schuljahr 2012/2013 eine stetige Zunahme beim Wechsel aus der Grundschule an die Schulform Gymnasium in die 5. Klasse, insbesondere im Schuleinzugsbereich der beiden Gymnasien in Merseburg, zu konstatieren ist. In diesem Zusammenhang sei ebenfalls angemerkt, dass sich im Durchschnitt die Schülerzahlen der 5. Klassen am Gymnasium im Verlauf bis zur Abiturklasse in der Klassenstufe 12 zwischen 20 Prozent und 45 Prozent an den einzelnen Gymnasien im Saalekreis und damit durchschnittlich um ca. 30 Prozent an den Gymnasien im Saalekreis dezimieren. Seite 02

4 1. Fortschreibung SEPl der Schuljahre 14/15 18/19 3. Prognose - ohne Änderung der Schuleinzugsbereiche Ohne Änderung der Schuleinzugsbereiche wäre für das Domgymnasium in Merseburg in der Prognose eine mittelfristige Sechszügigkeit der Klassenstufen 5 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Der Prognose liegen die Annahmen (Übergänge zur Schulform Gymnasium / zu freien Trägern usw.) unter Berücksichtigung der Auswertung des Schuljahres 2014/2015 zu Grunde. voraussichtliche Anfangsklassen (5.Klasse) Gymnasium mit Standort Übergang aus der GS zum Gym abzüglich Verluste an Schulen außerhalb d. Schuleinzugsbereiches 2014/15 Planungszeitraum 5 Jahre (SEPl) 2015/ / / / /20 Prognoseszeitraum 10 Jahre 2020/ / / / /25 15 Jahre 2025/ / / / /30 23 Jahre 2030/ / / / / / /37 Quelle Auf Basis der Geburtenstatistik der Einwohnermeldeämter Auf Basis der 5. Regionalisierten Bevölkerungsentwicklung des StaLA Gymnasium Landsberg 55% 16% Domgymnasium Merseburg 51% 18% Gymnasium "J. G. Herder" Merseburg 51% 22% Gymnasium Querfurt 48% 25% Burg-Gymnasium-Wettin 54% 22% gesamt voraussichtliche Gesamtschülerzahlen Gymnasium mit Standort 2014/15 Planungszeitraum 5 Jahre (SEPl) 2015/ / / / /20 10 Jahre 2020/ / / / /25 15 Jahre 2025/ / / / /30 23 Jahre 2030/ / / / / / /37 Quelle Auf Basis der Geburtenstatistik der Einwohnermeldeämter Auf Basis der 5. Regionalisierten Bevölkerungsentwicklung des StaLA Gymnasium Landsberg Domgymnasium Merseburg Gymnasium "J. G. Herder" Merseburg Gymnasium Querfurt Burg-Gymnasium-Wettin gesamt Seite 03

5 1. Fortschreibung SEPl der Schuljahre 14/15 18/19 4. Räumliche Kapazitäten Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume am Domgymnasium beträgt an seinen 2 Standorten gegenwärtig 41 Räume. Diese werden im Schuljahr 2014/2015 durch 35 Klassen genutzt. Das Verhältnis der Unterrichtsräume/Klassen am Domgymnasium (Ganztagsschule) beträgt ca. 1,2 und hat nach dem Burg-Gymnasium in Wettin damit im Vergleich mit allen Gymnasien im Saalekreis die geringsten Unterrichtskapazitäten. Eine nachhaltige Schulorganisation wird bereits im Schuljahr 2014/2015 grenzwertig. Insbesondere vor dem Hintergrund der Situation, dass das Domgymnasium eine Ganztagsschule ist und sich insoweit der Raumbedarf zusätzlich erhöht und weiterhin die Turnhalle am Standort Albrecht-Dürer-Straße mit von der Sekundarschule Albrecht-Dürer genutzt wird. Lfd. Nr. Gymnasium Anzahl Unterrichtsräume ohne TH,Aula,Behelf allg. UR davon FUR Sporthalle Turnraum Anzahl / Felder Verhältnis UR / Klassen 1 Gymnasium Landsberg / 3 1,3 2 Domgymnasium Merseburg / 1 1,2 3 Gymnasium "J. G. Herder" Merseburg / 3 1,5 4 Gymnasium Querfurt / 3 1,6 5 Burg-Gymnasium Wettin / 3 1,1 5. Änderung der Schuleinzugsbereiche zum (aufwachsend) Für die zielgerichtete Erreichung einer dauerhaften maximalen Fünfzügigkeit am Domgymnasium ist es erforderlich, dass eine Unterschreitung von 140 Schülern in der Klassenstufe 5 angestrebt wird. Unter Annahme der weiteren Entwicklung der Übergänge von der Grundschule zur Schulform Gymnasium auf Basis der Daten des aktuellen Schuljahres 2014/2015 würde die planerische Entlastung in der weiteren Prognose im Durchschnitt ca. 17 Schüler für das Domgymnasium pro Schuljahr in der Klassenstufe 5 bedeuten. Die Änderung des Schuleinzugsbereiches wurde im Vorfeld mit den Schulleitern der betreffenden Gymnasien und den Verkehrsbetrieben abgestimmt und im Ergebnis für durchführbar bewertet. Nachstehende Orte werden ab dem neu und aufwachsend zugeordnet. Die Schülerbeförderungszeiten unterschreiten die Höchstgrenze von 75 min für eine Beförderungsrichtung nach 2 Abs. 1 Nr. 2 der Schülerbeförderungssatzung deutlich. Lfd. Nr. 1 2 Ort / Ortsteil aktuelle Zuordnung Gymnasium Zuordnung Gymnasium ab 15/16 Fahrzeit aktuell Bad Lauchstädt OT Bad Lauchstädt Bad Lauchstädt OT Großgräfendorf voraussichtliche Fahrzeit ab 15/16 Domgymnasium Gym Querfurt 30 min 28 min Domgymnasium Gym Querfurt 40 min 21 min Seite 04

6 1. Fortschreibung SEPl der Schuljahre 14/15 18/19 Grafische Darstellung der geänderten Schuleinzugsbereiche sind grün unterlegt : Seite 05

7 1. Fortschreibung SEPl der Schuljahre 14/15 18/19 6. Prognose mit geänderten Schuleinzugsbereichen zum Mit der Änderung der Schuleinzugsbereiche wird für das Domgymnasium voraussichtlich eine maximale Fünfzügigkeit in den Anfangsklassen knapp erreicht werden können. Für das Gymnasium J.G. Herder wurde derzeit von einer Änderung Schuleinzugsbereiche abgesehen, da für dieses prognostisch weiterhin eine Überschreitung der Anzahl von 140 Schülern in der 5. Klassenstufe und folglich die Sechszügigkeit zu erwarten wäre. Im Gegensatz zum Domgymnasium ist jedoch hier eine unverzügliche Reduzierung auf eine Fünfzügigkeit im Rahmen der vorhandendenden Raumkapazitäten noch nicht angezeigt und darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt durch weitere Änderungen der Schuleinzugsbereiche unter Berücksichtigung der Bedarfe und Belange der anderen damit betroffenen Gymnasien nicht darstellbar. Ferner werden am Gymnasium J.G. Herder im Schuljahr 2015/2016 zwei neue allgemeine Unterrichtsräume geschaffen, so dass sich die Anzahl der Unterrichtsräume von derzeit 51 auf 53 erhöhen wird. Die Schulleitung sieht damit eine Entspannung bei den Raumkapazitäten und damit aktuell keinen Bedarf einer Änderung der Schuleinzugsbereiche. Die Entwicklung der Übergänge aus der 4. in die 5. Klassenstufe wird für alle Schulformen weiterhin beobachtet und entsprechende Maßnahmen daraus abgeleitet. voraussichtliche Anfangsklassen (5.Klasse) Gymnasium mit Standort Übergang aus der GS zum Gym abzüglich Verluste an Schulen außerhalb d. Schuleinzugsbereiches 2014/15 Planungszeitraum 5 Jahre (SEPl) 2015/ / / / /20 Prognoseszeitraum 10 Jahre 2020/ / / / /25 15 Jahre 2025/ / / / /30 23 Jahre 2030/ / / / / / /37 Quelle Auf Basis der Geburtenstatistik der Einwohnermeldeämter Auf Basis der 5. Regionalisierten Bevölkerungsentwicklung des StaLA Gymnasium Landsberg 55% 16% Domgymnasium Merseburg 51% 18% Gymnasium "J. G. Herder" Merseburg 51% 22% Gymnasium Querfurt 48% 25% Burg-Gymnasium-Wettin 54% 22% gesamt voraussichtliche Gesamtschülerzahlen Gymnasium mit Standort 2014/15 Planungszeitraum 5 Jahre (SEPl) 2015/ / / / /20 10 Jahre 2020/ / / / /25 15 Jahre 2025/ / / / /30 23 Jahre 2030/ / / / / / /37 Quelle Auf Basis der Geburtenstatistik der Einwohnermeldeämter Auf Basis der 5. Regionalisierten Bevölkerungsentwicklung des StaLA Gymnasium Landsberg Domgymnasium Merseburg Gymnasium "J. G. Herder" Merseburg Gymnasium Querfurt Burg-Gymnasium-Wettin gesamt Seite 06

8 Kurzübersicht zu den Rückäußerungen im Beteiligungsverfahren Institution / Gremium Rückäußerung Entscheidung Planungsträger /Erläuterungen Burgenlandkreis keine Einwände Stadt Dessau keine Einwände Landkreis Mansfeld Südharz keine Einwände Landkreis Börde keine Einwände Stadt Mücheln keine Einwände gsverfahren Goethestadt Bad Lauchstädt Die Änderungen werden nicht akzeptiert. Gründe dafür sind die Ablehnung der unterschiedlichen Zuordnung von Schülern aus der Gemeinde an unterschiedliche Schulen. Ferner wird die Stadt Merseburg als durch die Eltern akzeptiertes Mittelzentrum angeführt. Bedenklich wird eingestuft, dass bereits Geschwisterkinder am Domgymnasium sein könnten und der neue Schuleinzugsbereich das Gymnasium Querfurt ist. Es konnte kein Einvernehmen hergestellt werden. Die angeführten Gründe sind in der Sache abzulehnen. Die Bestimmung der Schuleinzugsbereiche kann sich zwar an den Gemeindegrenzen orientieren, muss allerdings in der Einzelfallbetrachtung dahinstehen, da die verschiedenen Belange des Schulträgers über dieses Kriterium hinaus gleichfalls zu berücksichtigen sind. Vorliegend ist eine Entlastung für das Domgymnasium angezeigt. Die Änderung kann nur in Korrespondenz mit einem Gymnasium betrachtet werden, welches noch freie Kapazitäten hat (Gymnasium Querfurt) und darüber hinaus zumutbare Schulwege ermöglicht. Mit Verweis auf die Schuleinzugsbereiche der anderen Gymnasien im Saalekreis bzw. auch unter Berücksichtigung der Schulbezirke der Sekundarschulen ist festzustellen, dass die Gemeindegrenzen in Gänze nur dann Berücksichtigung finden konnten, wenn dies insbesondere vor dem Hintergrund der Schülerbeförderungszeiten sinnvoll umsetzbar ist. Im Falle der Geschwisterkinder haben die Eltern die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag beim Landesschulamt zur Beschulung außerhalb der Regelschule stellen zu können.

9 verfahrensrelevante Beteiligte im förmlichen Anhörung Gemeinde Schkopau Die Gemeinde Schkopau hat die 1. Fortschreibung zur SEPl des LK SK per und Post erhalten. Im Gemeinderat herrschte Unverständnis über die vorgesehenen Änderungen, die Schüler aus den OT Döllnitz und Lochau ab dem Schuljahr 2015/2016 am Gymnasium Landsberg zu beschulen. Die Fahrtzeiten erhöhen sich für die betroffenen Schüler hier ist keine Verhältnismäßigkeit zu erkennen. - Die Gemeinde Schkopau erläutert den stetigen Anstieg der Schülerzahlen für das Gym. J. G. Herder und die damit verbundene Gefährdung der Bildung einer 6. Klasse auch ohne die betreffenden ca. 7 Schüler aus den OT Döllnitz und Lochau Bitte um Überprüfung im Sinne der Kinder. Außerdem ist im SEPl eine Schülerzahl von 156 im Gym. J. G. Herder prognostiziert somit wäre die Bildung einer 6. Klasse nicht zu verhindern und die Schüler aus den betreffenden OT könnten weiterhin dem Gym. J. G. Herder zugeordnet werden. Die Gemeinde Schkopau wünscht keine Zuordnung der OT Lochau und Döllnitz ins Gymnasium Landsberg. Dem Einwand der Gemeinde Schkopau wird zugestimmt. Die in der Anhörung beabsichtigte Änderung der Schuleinzugsbereiche der Ortschaften Döllnitz und Lochau vom Gymnasium "J.G. Herder" an das Gymnasium Landsberg erfolgen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, da auch mit der Veränderung der Schuleinzugsbereiche für die beiden Ortsteile eine 6-Zügigkeit am Gymnasium J.G. Herder voraussichtlich nicht, zumindest nicht nachhaltig vermieden werden. Aufgrund der bis zum SJ 2015/2016 neu geschaffenen allgemeinen Unterrichtsräume am Gymnasium erhöht sich die Anzahl der Unterrichtsräume von derzeit 51 auf 53. Damit sieht die Schulleitung des Gymnasiums "J.G. Herder" eine Entspannung bei den Raumkapazitäten und trägt die Bitte der Gemeinde Schkopau auf Belassung der Schuleinzugsbereiche mit. Gemeinde Teutschenthal Die Gemeinde bittet wegen Unzufriedenheit der Zuschnitte der Schuleinzugsbereiche um Prüfung, für die Ortschaften Angersdorf, Holleben und Zscherben der Gemeinde Teutschenthal, das Christian-Wolff-Gymnasium in Halle wieder zugänglich zu machen. Wie bereits im Schulentwicklungsplan auf Seite 68 dargestellt, kann das Christian Wolff Gymnasium von der Stadt Halle als dafür zuständiger Träger für Schüler aus dem Saalekreis als Regelschule mangels Eigenbedarf nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. An dieser Situation hat sich aktuell nichts geändert.

10 Landesschulamt (Schulbehörde) Es bestehen keine inhaltlichen Einwände. Die Änderung der Schuleinzugsbereiche werden als nachvollziehbar und geeignet eingeschätzt. Nach Beschlussfassung durch den Kreistag und erfolgter Bestätigung durch das Landesschulamt empfiehlt dieses, die Entkopplung der Festlegung der Schuleinzugsbereiche und Schulbezirke aus dem Schulentwicklungsplan und diese vielmehr in einer dafür entsprechenden Satzung zu regeln. Im nächsten Jahr ist die Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung für die Berufsbildenden Schulen durch Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes erforderlich. Im Rahmen dieser Fortschreibung ist auch die Erstellung einer Satzung für die Festlegung von Schuleinzugsbereichen und Schulbezirken vorgesehen.

11 Kreiselternrat Der Kreiselternrat kritisiert insbesondere die Form, den Inhalt, das Verfahren und die Ziele der 1. Fortschreibung zur Schulentwicklungsplanung ebenso wie den ursprünglichen Schulentwicklungsplan aus Der Kreiselternrat fordert ferner die Offenlegung der Annahmen von Prognosen. Der KER fordert weiterhin, auf eine Prognose über 23 Jahre zu verzichten. Darüber hinaus wird die Betrachtung der Schulform der Sekundarschule gefordert. Der KER fordert, die Berechnungsmodi der ermittelten Fahrzeiten anzugeben. Die Kritik des Kreiselternrates (KER) wird zur Kenntnis genommen, ein Einvernehmen konnte nicht erzielt werden. Sowohl der Schulentwicklungsplan (SEPl) aus 2013, als auch die erste Fortschreibung wurden nach den erforderlichen Kriterien der Schulentwicklungsplanungsverordnung 2014 erstellt. Das Landesschulamt (LSchA) stellte als Schulaufsicht mit Bescheid vom die Rechtmäßigkeit des SEPl des Landkreises Saalekreis fest. Eine nochmals im April schriftlich geforderte Überprüfung des SEPl durch den KER beim LSchA ergab, dass die Schulbehörde die Behauptungen des KER schriftlich zurückweisen musste. Zusammenfassend wurde durch das LSchA festgestellt, "dass im Landkreis Saalekreis ein flächendeckendes und leistungsfähiges Schulnetz vorgehalten wird, welches insbesondere dem demografischen Wandel Rechnung trägt." Die geforderten Angaben zu den Annahmen der Prognose sind in der Fortschreibung in den Spalten 2 und 3 der Tabellen auf den Seiten 3 und 5 enthalten. Die Datenbasis ist ab Seite 6 im SEPl detailliert aufgeführt. Die Forderung, auf die Prognose über 23 Jahren zu verzichten, wird abgelehnt. Diese zeigt die tendenzielle Entwicklung beruhend auf den derzeit basierenden Kenntnissen und der aktuellen Rechtslage auf. Die aktualisierte Betrachtung der Schulform der Sekundarschulen wird, wenn notwendig in einer nächsten Fortschreibung erfolgen. In der ersten Fortschreibung werden ausschließlich die Schuleinzugsbereiche der Gymnasien geändert. Die Fahrzeiten der Schülerbeförderung ergeben sich maßgeblich nach den Planungen der Verkehrsbetriebe im Rahmen der Einbindung in den ÖPNV. Eine konkrete Äußerung zu den maßgeblichen Änderungen der Schuleinzugsbereiche in der 1. Fortschreibung erfolgte seitens des KER nicht. Das durch die Schulverwaltung letztmalig am unterbreitete Gesprächsangebot zur Erläuterung von inhaltlichen Sachfragen an den KER wurde bislang nicht in Anspruch genommen. nicht verfahrensrelevante Stellungnamen, keine Beteiligten im Sinne des Anhörungsverfahrens Burg-Gymnasium Wettin Gymnasium "J.G. Herder" Korrektur der Anzahl der Unterrichtsräume Anpassung der Schülerzahlen im Schuljahr 14/15 von den ursprünglichen Planzahlen auf die aktuellen Ist-Zahlen. wurde berücksichtigt wurde berücksichtigt

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