Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

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1 Informationsabend für Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Integration von Menschen mit Fluchthintergrund im Landkreis Mühldorf

2 Inhalte des Informationsabends Teil I: Rechtliche Rahmenbedingungen 1. Ab welchem Status darf ein Flüchtling arbeiten / eine Ausbildung beginnen? 2. Wie kommt der Asylbewerber an eine Arbeitserlaubnis? 3. Welche Besonderheiten sind beim Thema Praktikum zu beachten? Teil II: Unterstützungsmöglichkeiten für Bewerber Wo kann ein Flüchtling Unterstützung bei der Integration bzw. zum Lebensunterhalt erhalten, wenn er aktuell keinen Arbeitgeber in Aussicht hat, und wie sieht das Leistungsangebot genau aus? Teil II: Unterstützungsmöglichkeiten für Firmen Welche Unterstützungsleistungen gibt es für die Betriebe in der Region, die einen Flüchtling einstellen möchten? Teil IV: Offene Fragen / Vereinbarungen zur Zusammenarbeit Seite 2

3 TEIL I 1. Ab welchem Status darf ein Flüchtling arbeiten / eine Ausbildung beginnen?

4 Vom Asylantrag zur Niederlassungserlaubnis Zeitstrahl Seite 4

5 Wie lässt sich der Status erkennen? Alle in Deutschland registrierten Personen können sich ausweisen, entweder mit - BüMa (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) - Aufenthaltsgestattung - Duldung - Aufenthaltserlaubnis ACHTUNG: Bei Aufenthaltsgestattungen und Duldungen kann die zuständige Ausländerbehörde Nebenbestimmungen eingetragen, die nähere Auskunft zu den Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit gibt. Seite 5

6 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 1/4 Asylsuchende sind eingereist und registriert, erhalten eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) nach 63a AsylG, haben noch keinen Asylantrag beim BAMF gestellt. Seite 6

7 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 2/4 Asylbewerber/innen haben einen Asylantrag beim BAMF gestellt, sind Inhaber einer Aufenthaltsgestattung nach 55 AsylG, befinden sich im laufenden Asylverfahren, dürfen frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung oder betriebliche Berufsausbildung aufnehmen, erhalten i.d.r. keine Erlaubnis auf Beschäftigung, wenn sie aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. Seite 7

8 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 3/4 Geduldete der Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung ist gegenwärtig aber nicht möglich, eine Duldung nach 60a AufenthG wurde ausgestellt, dürfen i.d.r. frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung aufnehmen, können ohne Einhaltung einer Wartezeit eine Ausbildung beginnen, erhalten die Erlaubnis zur Beschäftigung maximal bis zum Ende der Duldung. Seite 8

9 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 4/4 Asylberechtige / anerkannte Flüchtlinge der Asylantrag wurde anerkannt bzw. positiv entschieden, eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des AufenthG wurde ausgestellt, die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung ist ohne Einschränkungen erlaubt. Seite 9

10 Ab wann und in welchem Umfang dürfen Menschen mit Fluchthintergrund ARBEITEN? Anerkannte Flüchtlinge (= positives Asylverfahren) jede Beschäftigung ist möglich Asylbewerber (= laufendes Verfahren) - Geduldete (= negatives Asylverfahren) - 3 Monate Arbeitsverbot (ab BümA) Monat nachrangiger Zugang d.h. mit Vorrang- und Tarifprüfung durch BA Wegfall der Vorrangprüfung in 133 von 156 Agenturbezirken, aber nicht im Agenturbezirk TS Monat grds. offener Zugang d.h. nur Tarifprüfung durch BA - nach 4 Jahren uneingeschränkt Seite 10

11 Bitte beachten: ARBEITSVERBOT für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten. - Betrifft aktuell Menschen aus den Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnienund Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Ghana, Senegal) die nach einen Asylantrag gestellt haben; i.d.r. auch keine Verlängerung bei vorheriger Antragstellung -> LRA - Betrifft gegebenenfalls demnächst Menschen aus Marokko, Tunesien und Algerien. Arbeitsaufnahme in der LEIHARBEIT für Asylbewerber und Geduldete: Im Agenturbezirk TS grundsätzlich erst nach einem Aufenthalt von 15 Monaten; Ausnahmen gegebenenfalls für qualifizierte Arbeitnehmer/innen (mit anerkannten Abschlüssen) Seite 11

12 Ab wann und in welchem Umfang dürfen Menschen mit Fluchthintergrund eine AUSBILDUNG beginnen? Anerkannte Flüchtlinge (= positives Asylverfahren) jede Ausbildung ist möglich Asylbewerber (= laufendes Verfahren) - Geduldete (= negatives Asylverfahren) schulische Ausbildung ist immer möglich betriebliche Ausbildungen ab dem 4. Monat (Asylbewerber) bzw. sofort (Geduldete) zusätzliche Voraussetzung bei Status Duldung: nicht aus einem sicheren Herkunftsland 3+2 Regelung: Duldung für die gesamte Zeit der Ausbildung, bei Weiterbeschäftigung Aufenthaltsrecht für weitere 2 Jahre Seite 12

13 TEIL I 2. Wie kommt ein Flüchtling an eine Arbeitserlaubnis?

14 Arbeitserlaubnisverfahren wie funktioniert es? Asylbewerber/in Geduldete/r sucht einen potentiellen Arbeitgeber Arbeitserlaubnisantrag (Formular) Abgabe bei der Ausländerbehörde Weiterleitung an AE-Team München Prüfung bei der Agentur für Arbeit (vor Ort) Aussetzung der Vorrangprüfung, wenn qualifizierte Beschäftigung Arbeitsverhältnis rein zusätzlich Ausländerbehörde erteilt Arbeitserlaubnis für diesen Arbeitgeber und trägt dies in die Nebenbestimmungen im Ausweis ein Dauer des Verfahrens: i.d.r. 4 Wochen Dauer des Verfahrens: max. 4 Wochen, ohne Vorrangprüfung schneller Seite 14

15 TEIL I 3. Welche Besonderheiten gibt es beim Thema Praktikum zu beachten?

16 Können VOR einer Einstellung in Arbeit oder Ausbildung Praktika absolviert werden? Vor Arbeitsaufnahme: - Probebeschäftigung mit AE-Verfahren-> LRA - Hospitation ohne Erbringung v. Arbeitsleistung - MAG Feststell./Vermittlung berufsfachl. Kenntnisse max. 6 Wo. -> BA Vor Ausbildungsaufnahme - Berufsorientierungspraktikum bis zu 3 Mo. ohne Mind.-Lohn -> LRA - Einstiegsqualifizierung -> BA (LRA informieren wg. Eintrag) Pflichtpraktika während Ausbildung / Schule / Studium / Umschulung oder Praktika im Rahmen eines berufl. Anerkennungsverfahrens -> LRA Freiwilligendienste -> LRA Seite 16

17 Übersicht über Praktika in einem Unternehmen: Praktika Hospitation (aktive Mitarbeit nicht erlaubt) Praktikum (aktive Mitarbeit erlaubt) Pflichtpraktikum (i.r. Ausbildung, Studium oder Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses) Praktikum zur Berufs(um)orientierung Ausbildungsbegleitendes Praktikum Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich? Zustimmung der BA erforderlich? Mindestlohnpflichtig? nein nein nein ja ja ja nein nein nein ja ja, wenn > 3 Mon. ja, wenn > 3 Mon. ja ja, wenn > 3 Mon. ja, wenn > 3 Mon. best practice = MAG nein ja nein Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber Seite 17

18 TEIL II Wo kann ein Flüchtling Unterstützung bei der Integration bzw. zum Lebensunterhalt erhalten, und wie sieht das Leistungsangebot genau aus?

19 Unterschiedliche Ansprechpartner für: - Ausbildungssuchende - Frau Trojovsky - Arbeitssuchende im laufenden Asylverfahren oder mit Duldung Herr Hochwimmer - Arbeitsuchende Asylberechtigte Frau Makris

20 Agentur für Arbeit Traunstein Mühldorf Berufsberatung 1. Berufsausbildung für Menschen mit Fluchtgeschichte

21 Vorstellung Berufsberatung Name Alina Trojovsky Tätigkeit Berufsberaterin Zugehörigkeit Fachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Agentur für Arbeit TS / Mü Jugendliche bis 25 Jahre ( auch Flüchtlinge) Landkreis Mühldorf Seite 21

22 Grundsatz der Bundesagentur für Arbeit Berufsberatung Kein Jugendlicher darf verloren gehen! Gespräche an den Schulen (Mittel- und Berufsschulen) Einzelgespräche nach Anmeldung zur Berufsberatung mit Abklärung der individuellen Einzelsituation Seite 22

23 Zugang zur Berufsberatung Berufsberatung Alter Deutschkenntnisse Softskills Anmeldung Beratungsgespräch i. d. R. unter 25 Jahren (Ausnahmen möglich) mindestens A1-Niveau Hohe Motivation, Durchhaltevermögen Mini-Arbeitspaket oder persönliche Meldung nach Terminvereinbarung Seite 23

24 Hürden zum Ziel: Ausbildung Berufsberatung Deutschniveau Berufsschule Ausdauer Motivation Berufswunsch mindestens B1 (besser B2) Problemfächer: Mathematik, Physik und Sozialkunde 3 Jahre Ausbildung in Vollzeit; Entlohnung Ausbildungsvergütung Mehrwert einer Ausbildung wird nicht wahrgenommen Ausbildungsreife und Ausbildungsmarkt Seite 24

25 Finanzielle Förderungen Berufsberatung Möglichkeiten für nicht anerkannte Flüchtlinge: Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung (EQ) Seite 25

26 Finanzielle Förderungen Berufsberatung Zusätzliche Möglichkeiten für anerkannte Flüchtlinge: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Assistierte Ausbildung (AsA) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ACHTUNG: nach der Anerkennung des Flüchtlingsstatus fällt die Zuständigkeit für finanzielle Leistungen meist an das Jobcenter (SGB II) Seite 26

27 2. Unterstützung von arbeitssuchenden Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren und abgelehnte Asylbewerber (Geduldete) bei der Agentur für Arbeit

28 Unterstützung der Agentur für Arbeit Wo und wie können sich Kunden anmelden? persönliche Meldung während der Öffnungszeiten Arbeitssuchendmeldung Online unter telefonische Arbeitssuchendmeldung unter der Servicehotline Anmeldung im Rahmen der Kompetenzerfassung im Landkreis Mühldorf (in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt) Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Meldung durch Dritte nicht möglich. Seite 28

29 Unterstützung der Agentur für Arbeit Was passiert im Beratungsgespräch? Beratungsgespräche finden grundsätzlich nur terminiert statt Feststellung der Sprachkenntnisse und der Qualifikationen Beratung zu Fördermöglichkeiten (wo kann die Agentur für Arbeit helfen?) ggf. Zuweisung zu Maßnahmen für Flüchtlinge (bei Eignung) Informationen an den Bewerber was er selber machen kann Bei Bedarf kann auch eine Beratung zur Anerkennung von Abschlüssen erfolgen Seite 29

30 Unterstützung der Agentur für Arbeit Was kann die Arbeitsvermittlung NICHT leisten? reine Sprachkurse werden nicht angeboten offene Stellen für Bewerber mit geringen oder fehlenden Sprachkenntnissen sind sehr selten Helferstellen werden zunehmend weniger Seite 30

31 Unterstützung der Agentur für Arbeit Was erwartet die Arbeitsvermittlung von den Kunden? Eigeninitiative Mitteilung von Veränderungen ist für die Aktualität der Bewerberprofile entscheidend Arbeitsaufnahme: Kunde sucht nicht mehr, ist integriert Umzug: Stellenangebote und Einladungen müssen ankommen können (ggf. auch andere Agentur zuständig) Integrations- bzw. Sprachkurse: es ist zu erwarten, dass sich die Sprachkenntnisse in den nächsten Monaten verbessern Praktikum: Arbeitsvermittlung kann mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und über Fördermöglichkeiten informieren (ggf. ist dann eine bezahlte Arbeitsaufnahme möglich) Seite 31

32 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II) 3. Unterstützung von anerkannten Flüchtlingen im JOBCENTER Mühldorf Veronika Makris - Arbeitsvermittlerin Jobcenter Mühldorf Stand: August 2016, Bundesagentur für Arbeit Seite

33 Wie funktioniert s? Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen! Feststellung der Bedürftigkeit & Bewilligung Eine Übersicht der Mindestunterlagen für die Antragstellung erhalten Sie in Papierform. Einladung zur Gruppenberatung oder Erstgespräch bei einem Arbeitsvermittler des Jobcenters Hilfreich ist auch ein Lebenslauf Deutsch sprechende Begleitperson mitbringen Jobcenter Mühldorf Stand: August 2016, Bundesagentur für Arbeit Seite 33

34 Unterstützung durch das Jobcenter Mühldorf Arbeitsvermittlung: Unterstützung während der Teilnahme am Integrationskurs Zusendung von geeigneten Vermittlungsvorschlägen Vermittlungsbudget: Bewerbungskosten, Reisekosten (Vorstellungsgespräch, Pendelfahrten im ersten Monat), Übersetzung von notwendigen Zeugnissen, Anerkennung des Berufs-/Schul-/Studienabschlusses, Arbeitskleidung/- ausrüstung, falls der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diese zu stellen Unterstützung von Probearbeit (Fahrtkostenerstattung!) Eingliederungszuschuss Jobcenter Mühldorf Stand: August 2016, Bundesagentur für Arbeit Seite 34

35 Pflichten während des Bezuges von Arbeitslosengeld II Teilnahme an Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen Aktive Suche nach Arbeit, Probearbeit, Praktikum (in Vollzeit / Teilzeit / Minijob) => Jede Arbeit ist zumutbar Aufnahme einer Arbeit binnen 3 Tagen mitteilen Alle Möglichkeiten nutzen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern Jobcenter Mühldorf Stand: August 2016, Bundesagentur für Arbeit Seite 35

36 Pflichten während des Bezuges von Arbeitslosengeld II Genehmigungspflicht: Praktikum/Probearbeit, Umzug Ortsabwesenheit: immer persönlich beantragen persönliche Rückmeldung erforderlich Im Krankheitsfall: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen und ins Jobcenter schicken. Während der Teilnahme an einem Kurs: Die Schule informieren Bei Verstößen gegen die Pflichten können nach SGB II die Leistungen gekürzt werden. Bei nicht genehmigtem Umzug keine Sanktion Jobcenter Mühldorf Stand: August 2016, Bundesagentur für Arbeit Seite 36

37 Ihre Ansprechpartner sind erreichbar Jobcenter Mühldorf Am Kellerberg Mühldorf am Inn Tel.: / Außenstelle Waldkraiburg Teplitzerstraße Waldkraiburg Tel.: / Gesprächszeiten: - Mo-Fr. von 08: Uhr - Do von Uhr Die Vorsprache im Jobcenter sollte möglichst früh erfolgen, nicht erst kurz vor Ende der genannten Zeiten Jobcenter Mühldorf Stand: August 2016, Bundesagentur für Arbeit Seite 37

38 Selbstinformation im Internet und im BiZ Altötting Für Menschen mit Fluchthintergrund und Helferinnen und Helfer! Details finden Sie in unserem Handout.

39 TEIL III Welche Unterstützungsleistungen gibt es für die Betriebe in der Region, die einen Flüchtling einstellen möchten?

40 Unterstützung und Förderleistungen für > Unternehmen beim gemeinsamen Arbeitsgeberservice der Arbeitsagentur und des Jobcenters Mühldorf Direkt beim für den Arbeitgeber zuständigen Mitarbeiter Ist dieser nicht bekannt: AG-Hotline Seite 40

41 Unterstützung für Arbeitgeber: Beratung zur Beschäftigung von Menschen mit Fluchthintergrund bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen, u.a. auch durch Informationsveranstaltung Durchführung von Arbeitsmarktprüfungen (Vorrangprüfung sowie Prüfung der Beschäftigungsbedingungen) Aufnahme von Stellenangeboten (Arbeits- und Ausbildungsstellen) sowie Vermittlung von Menschen mit Fluchthintergrund Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber Seite 41

42 Geldleistungen an Arbeitgeber: Einstiegsqualifizierung (EQ) Langzeitpraktikum für junge Leute, die eine Ausbildung anstreben; Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zu den Lohnkosten Eingliederungszuschuss (EGZ) Zuschuss zu den Lohnkosten, sofern ein Arbeitgeber einen erhöhten Einarbeitungsaufwand mit einem Arbeitssuchenden hat Dauer und Höhe sind individuell und richten sich nach dem Umfang der benötigten Eiarbeitung WeGebAu Zuschuss zu den Weiterbildungskosten sowie ggf. Arbeitsentgeltzuschuss für die ausgefallene Arbeitszeit, sofern ein Mitarbeiter IM Betrieb eine Qualifizierung macht Seite 42

43 TEIL IV Offene Fragen und Vereinbarungen zur Zusammenarbeit

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