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1 0 7 / ( S e p ) Newsletter Leiharbeit INHALT (K)Ein bisschen Zuschlag von der Leyen und Branchenzuschläge Ende des Leiharbeitsbooms? NGG und Equal Pay Leiharbeit bei Asklepios Handlungshilfe Arbeits-/Gesundheitsschutz Leiharbeit in der Windenergiebranche Unternehmer des Monats In eigener Sache IMPRESSUM ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verantwortlich: Petra Gerstenkorn Bearbeitung: Gerd Denzel, Stefan Gaede Paula-Thiede-Ufer Berlin Fax: (0 30) gerd.denzel@verdi.de (K)Ein bisschen Zuschlag Nun gibt es auch Branchenzuschläge in der Leiharbeit für den Schienenverkehrsbereich, die Kautschuk- und die Kunststoff verarbeitende Industrie. Basierend auf dem von der IG Metall vorgegebenen Raster wurden für Helfer/innen Zuschläge von vier bis sieben Prozent nach der vollendeten sechsten Einsatzwoche vereinbart. Facharbeiter/innen erhalten Zuschläge von drei bis vier Prozent; Beschäftigte in den oberen Entgeltgruppen gehen leer aus. ver.di und die NGG sind über diese Entwicklung nicht amüsiert, mindert doch jeder Tarifabschluss über Branchenzuschläge den Druck auf Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Ihr Ministerium tituliert diese Vereinbarungen sogleich als Regelungen zum Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmer/innen und Stammbeschäftigten. Noch Fragen? Equal Pay war gestern. Wenn es stimmt, dass die Leiharbeit ein hervorragendes Konjunkturbarometer ist, könnte die nächste Krise vor der Tür stehen. Laut Umfragen rechnen die Verleiher für das Jahr 2013 mit einem Umsatzrückgang von ein bis zwei Prozent. Insbesondere im Bereich der Helfertätigkeiten werde der Markt einbrechen. Erfreuliches gibt es aus Cottbus zu vermelden. Das Arbeitsgericht stufte die weit verbreitete Dauerleihe als unzulässig ein. Das Ziel des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der dahinter stehenden EU-Richtlinie Leiharbeit 2008/1047EG sei es, die Substitution der Stammbelegschaft und sonstigen Missbrauch zu verhindern. Die Auszeichnung Unternehmer des Monats geht dieses Mal an den Internet- Versandhändler Zalando, der seinen Umsatz im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2010 verdreifacht hat. Die Beschäftigten, unter ihnen ca. ein Drittel (polnische) Leiharbeitnehmer/innen, am Standort Großbeeren profitieren hiervon nicht. Im Gegenteil. Von Sitzverboten und nur einem Toiletten- Container, der mitten in der Halle steht und verschmutzt sei, berichtet das ZDF. Das alles und noch viel mehr findet ihr in diesem Newsletter Leiharbeit. Abonniert werden kann dieser gleich und sofort unter:

2 von der Leyen findet Branchenzuschläge klasse Originalton ihres Staatssekretärs Gerd Hoofe auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/10432): Mitarbeiter verliehen, während es im klassischen Helferbereich wegen der gestiegenen Kosten eine geringere Nachfrage geben werde, berichtete die Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers (PwC) auf Grundlage einer Branchenumfrage am Montag in Frankfurt. Es ist das erklärte Anliegen der Bundesregierung die positiven Beschäftigungswirkungen der Zeitarbeit zu erhalten. Neben der Einführung gesetzlicher Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung im Jahr 2011 und der Festlegung einer Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die seit dem 1. Januar 2012 gilt, ist die verantwortungsvolle Gestaltung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen durch die Tarifvertragsparteien von entscheidender Bedeutung. Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und Tarifvertragsparteien von Einsatzbranchen haben für die Stahl-, Metall-, Elektro- und chemische Industrie bereits tarifvertragliche Regelungen zum Grundsatz der Gleichstellung der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer mit vergleichbaren Stammarbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einsatzbetrieb hinsichtlich des Arbeitsentgelts (Equal Pay) getroffen. Für andere Branchen sollen Regelungen zu Equal Pay folgen. Die Bundesregierung begrüßt die Einigungen sowie die Ankündigung für weitere Branchen und sieht sie als ein Zeichen für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Die weitere Entwicklung bei der Frage der Gleichstellungsproblematik bleibt abzuwarten. Quelle: df Ende des Booms in der Leiharbeit? Die neuen Tarifzuschläge für Leiharbeitnehmer/innen in wichtigen Industriebranchen führen in der Leiharbeit zu Umbrüchen. Künftig würden verstärkt hochqualifizierte Der Anteil der Helfer/innen an den vermittelten Arbeitskräften werde von einem Drittel auf unter 20 Prozent fallen, erwartet PwC-Partner Ralph Niederdrenk. Zeitarbeitsunternehmen, die hier in der Vergangenheit besonders stark waren, werden sich neu positionieren müssen, während Dienstleister mit Ausrichtung auf höher qualifizierte Zeitarbeitskräfte profitieren, erklärte er laut einer Mitteilung. In einer Umfrage hätten die Unternehmen zudem auf die nachlassende Konjunktur und den Fachkräftemangel verwiesen, um die schwächere Geschäftsentwicklung zu begründen. Danach werde der Markt in diesem Jahr nur noch um 4 Prozent wachsen und im kommenden Jahr sogar um ein Prozent schrumpfen. Grundsätzlich sähen die Verleiher aber weitere Wachstumsmöglichkeiten in Deutschland. In wichtigen Industriebranchen wie Metall/Elektro oder Chemie haben die Gewerkschaften mit den Zeitarbeitsverbänden Tarifzuschläge vereinbart, die bestehende Einkommensunterschiede zwischen Stamm- und Leiharbeiter/innen verkleinert. Die höheren Kosten könnten nicht vollständig an die Entleiher weitergegeben werden, erklärten die befragten Firmen. Es sei auch zu erwarten, dass Kunden auf unregulierte Dienst- und Werkverträge ausweichen. Einige Personaldienstleister werde diese Zusatzbelastung zur Aufgabe zwingen. Nach Angaben des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) gab es im Juni rund Leiharbeitnehmer/innen. Das sind gut 2 Prozent aller Erwerbstätigen. Quelle: dpa,

3 NGG in NRW fordert Equal Pay Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Nordrhein-Westfalen fordert eine gesetzliche Regelung zur gleichen Entlohnung von Leiharbeitnehmer/innen. Wer in NRW in Unternehmen als Leiharbeiter tätig ist, muss den gleichen Lohn bekommen wie regulär Beschäftigte. Mit dem Billigheimer-Modell muss Schluss sein, sagte der NGG-Landesvorsitzende Thomas Gauger am Donnerstag in Düsseldorf. Sonst drohe den Stammbelegschaften die Gefahr, durch (billigere) Leiharbeitnehmer/innen ersetzt zu werden. Die NGG fordert zudem ein stärkeres Mitspracherecht der Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit. Quelle: derwesten.de, Arbeitsgericht Cottbus untersagt Asklepios Leiharbeit Im Dezember 2011 wurde der 1 Abs. 1 Satz 2 in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingefügt: Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher findet vorübergehend statt. Seitdem rätseln Juristen und Arbeitsgerichte, welche Folgen sich daraus ergeben. Das Arbeitsgericht Leipzig hatte zuletzt mehrere Fälle bei BMW zu entscheiden, in denen der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung mit der Begründung verweigert hatte, es würde eine unzulässige Dauerleihe durchgeführt. Die dortigen Kammern des Arbeitsgerichtes gaben bisher stets dem Arbeitgeber Recht: Die neue Vorschrift - so die Begründung - sei nicht dazu da, Dauerüberlassungen zu verhindern. Das Arbeitsgericht Cottbus hat jetzt eine andere Auffassung vertreten (Beschluss vom 22. August Az.: 4 BV 2/12): Die Arbeitgeberin, die Asklepios Fachkliniken Brandenburg, stellte - wie in Leipzig - einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung nach 99 BetrVG, nachdem der Betriebsrat die Zustimmung verweigert hatte. Es ging um Einstellungen von Leiharbeitnehmern, die über eine konzerneigene Personalserviceagentur in die Klinik überlassen werden sollten. Im Prozess stellte sich heraus, dass die Arbeitnehmer Dauerarbeitsplätze in der Klinik besetzen bzw. einen dauerhaften Personalbedarf decken sollten. Das Arbeitsgericht bestätigte in drei Fällen die ablehnende Entscheidung des örtlichen Betriebsrats am Klinikstandort Teupitz. Begründung: Seit der Gesetzesänderung bestehe ein gesetzliches Verbot der Dauerleihe, so dass die Maßnahmen unterbleiben müssten. Das Ziel des neuen Gesetzes und der dahinter stehenden EU- Richtlinie Leiharbeit 2008/1047EG sei es, die Substitution der Stammbelegschaft und sonstigen Missbrauch zu verhindern. Wie im Falle der Befristung von Arbeitsverhältnissen bedürfe es eines sachlichen Grundes für die längerfristige Inanspruchnahme von Leiharbeit. In den Ablehnungsfällen waren die Überlassungen auf ein bzw. zwei Jahre angelegt worden, ohne dass die Klinik einen Grund nennen konnte, weshalb keine Festeinstellung erfolgte. Folgen die nächsten Instanzen dieser Entscheidung, so wird die Strategie vieler Unternehmen in Frage gestellt, die auf externe Beschäftigung über Personalservicegesellschaften oder auf andere Modelle der Dauerleihe setzen. Im Sinne der betroffenen Arbeitnehmer wäre dies wünschenswert. Quelle: Kanzlei Templin & Thieß Rechtsanwälte Handlungshilfe Jetzt anpacken - Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Leiharbeit Die Einbindung der Leiharbeitnehmer/innen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist mach- und durchsetzbar. Mit der Handlungshilfe Jetzt anpacken zeigt ver.di, wie es gehen kann. Diese praxisnahe, handlungsorientierte Broschüre will den betriebli- 3

4 chen Interessenvertreter/innen Mut machen, ihre großen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Sicherheit und Gesundheit in der Leiharbeit zu nutzen. Vorgestellt werden Instrumente und Verfahren, die von verschiedenen Forschungspartnern im Projekt GRAzil entwickelt und erprobt werden. Unsere Autorin Dr. Karina Becker veranschaulicht, wie sie funktionieren und weiß, dass sie funktionieren. ver.di rät dringend zur Nachahmung. Die Broschüre kann heruntergeladen werden unter: Leiharbeit in der Windenergiebranche Die Windenergiebranche boomt und eine ansehnliche Zahl neuer Arbeitsplätze entsteht. Die Kehrseite: In vielen Betrieben arbeiten bis zu 50 Prozent der Beschäftigten als Leiharbeitnehmer/innen. Grund genug für die Fraktion DIE LINKE, in einer Kleinen Anfrage (17/10383) darüber Auskunft erhalten zu wollen, welche Daten und Zahlen der Bundesregierung über den Anteil der Leiharbeitnehmer/innen in dieser Branche vorliegen. Wissen möchte die Fraktion außerdem, welche Fördermittel in den letzten fünf Jahren in die Windkraft investiert wurden. Zudem fragt DIE LINKE, ob die Bundesregierung plant, solche Fördermittel künftig an die Begrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen zu koppeln. Unternehmer des Monats: Zalando Zum Teil nicht menschenwürdig, beurteilte Professor Gerhard Bosch von der Universität Duisburg/Essen die Arbeitsbedingungen bei Zalando am Standort Großbeeren. Von Sitzverboten und nur einem Toiletten- Container, der mitten in der Halle steht und verschmutzt sei, berichtet das ZDF. Die (polnischen) Leiharbeitnehmer/innen, ca. ein Drittel der Belegschaft in Großbeeren, erhalten den Mindestlohn von 7,01 Euro brutto. Andere arbeiten umsonst. Sie absolvieren ein sechstägiges unbezahltes Schnupperpraktikum, vermittelt von der örtlichen Bundesagentur für Arbeit. Ziemlich uncool, finden die Kunden des Internet- Versandhändlers. Mir gefällt euer Laden gar nicht mehr. Ist ja reine Sklavenarbeit. Ich bestelle nichts mehr bei euch, ist auf der Facebook-Seite des Unternehmens, das mit dem Slogan Schrei vor Glück bekannt wurde, zu lesen. Zalando reagierte auf die ZDF-Vorwürfe mit Ausflüchten. Für die Zustände im Großbeerener Versandzentrum sei der Hallenbetreiber, ein externer Dienstleister, verantwortlich. In eigener Sache Der nächste Newsletter Leiharbeit erscheint Anfang November Quelle: df 4

5 Beitrittserklärung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ich möchte Mitglied werden ab: Monat / Jahr Persönliche Daten: Name Vorname / Titel Straße / Hausnummer PLZ Wohnort Geburtsdatum Telefon Staatsangehörigkeit Geschlecht weiblich männlich Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro Einzugsermächtigung: Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungs gemäßen Bei trag bis auf Widerruf im Last schrift ein zugs verfahren zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) Bankleitzahl Kontonummer Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben) Datum/ Unterschrift Kontoinhaber/in oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzu ziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen) Personalnummer (nur für Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren) Ich war Mitglied der Gewerkschaft: Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r Beamter/in DO-Angestellte/r Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in Vollzeit Teilzeit Anzahl Wochenstd. Erwerbslos Wehr-/Zivildienst bis Azubi - Volontär/in - Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis (ohne Arbeitseinkommen) Praktikant/in bis Altersteilzeit bis Sonstiges Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale) Straße / Hausnummer im Betrieb von: Monat/Jahr Monatsbeitrag: Euro bis: Monat/Jahr Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Bruttoverdienstes. Für Rentner/ innen, Pen sio när/innen, Vorruheständler/innen, Kran ken geld be zie her/ innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Min destbeitrag beträgt 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen be trägt der Beitrag 2,50 monatlich. Jedem Mit glied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich erkläre mich gemäß 4a Abs. 1 und 3 BDSG ein verstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Da ten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahr nehmung gewerkschafts politischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundes datenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Datum/Unterschrift PLZ Branche Ort Datum/Unterschrift Werber/in: W ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in Techniker/in Ingenieur/in Tarifvertrag Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Name Vorname Telefon Mitgliedsnummer

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