Zusammenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den kreisfreien Städten des Landes Brandenburg

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1 Ministerium des Innern Kommunales Prüfungst Zusmenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Potsd, 15. November 2005 A JH

2 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Tz. Inhalt Seite 1 Prüfungsziel und Prüfungsverfahren Entwicklung der in den Jahren 2000 bis Entwicklung der Ausgaben im Zeitraum 2000 bis Verteilung der Ausgaben und der nach Hilfearten Ambulante Hilfen Teilstationäre Hilfen Stationäre Hilfen Vollzeitpflege Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen Personalausstattung der Jugendämter im Bereich Hilfen zur Erziehung Ergebnisse Allgemeine Feststellungen Auswertung...31

3 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 pro Minderjährige und junge Volljährige unter 21 Jahre - Quoten 2000 bis 2004 Anteile bulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen 2000 bis 2004 in Prozent Anteile bulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen 2000 bis 2004 nach Fällen Anlage 4 Stationäre Hilfen pro Einwohner unter 21 Jahre - Quoten 2000 bis 2004 Anlage 5 Verhältnis Vollzeitpflege zu Heimerziehung 2000 bis 2004 Anlage 6 Heimerziehung pro Minderjährige und junge Volljährige unter 21 Jahre - Quoten 2000 bis 2004 Anlage 7 Verhältnis Ausgaben für Heimerziehung zu Einnahmen aus Kostenbeiträgen - Quoten 2000 bis 2004 Abkürzungsverzeichnis BGBl. BRB CB FF KPA P SGB VIII Tsd. Tz. Bundesgesetzblatt Brandenburg Cottbus Frankfurt Kommunales Prüfungst Potsd Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder und Jugendhilfe Tausend Euro Textziffer

4 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 1 1 Prüfungsziel und Prüfungsverfahren Das Kommunale Prüfungst (KPA) führte von Februar bis September 2005 eine Querschnittsprüfung im Bereich Jugendhilfe in allen kreisfreien Städten des Landes Brandenburg durch. Die Prüfung umfasste die Jahre 2000 bis Schwerpunkte waren die Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie die Hilfe für junge Volljährige. Der KPA wählte dit für seine Untersuchung alle Bereiche aus, die hinsichtlich der Ausgabenentwicklung und des -umfangs von besonderer Bedeutung sind. Während im Zeitraum 2000 bis 2004 die Gestausgaben für die Jugendhilfe im Land Brandenburg leicht sanken, stiegen die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige, deutlich an. Hinter den Ausgaben für Tageseinrichtungen (rund 65 Prozent der Jugendhilfeausgaben) machten die Ausgaben für die genannten Hilfen mit rund 25 Prozent im Jahr 2004 den zweitgrößten Anteil im Jugendhilfebereich aus. Unberücksichtigt bei dieser Prüfung im Bereich Hilfe zur Erziehung blieben Leistungen der Erziehungsberatung gemäß 28 SGB VIII, da es sich hierbei um ein niedrigschwelliges Angebot handelt. Im Unterschied zu anderen Angeboten können sich Kinder, Jugendliche und Eltern auch ohne Beteiligung des Jugendtes unmittelbar an die Beratungsdienste wenden. Ziel der Untersuchung war es, auf der Basis eines Vergleichs zwischen den Städten Ansätze für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung in den genannten Bereichen zu finden. Die Feststellungen der örtlichen Erhebungen wurden der jeweiligen Stadt als Entwurf eines Prüfungsvermerks mitgeteilt. Die erhobenen Daten wurden von den Städten bestätigt und sind Grundlage des Vergleichs. Angemerkt sei, dass die von den Städten bereitgestellten Daten in den meisten Fällen erheblich von den entsprechenden Angaben in der Jugendhilfestatistik des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg abweichen.

5 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 2 2 Entwicklung der in den Jahren 2000 bis 2004 Die kreisfreien Städte sind gemäß 69 Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII) vom örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie tragen dit die Gestverantwortung und die Gewährleistungspflicht für die Leistungen der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe umfasst ein breites Spektrum von Leistungen und individuellen Angeboten zur Förderung junger Menschen und Filien. Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehören neben der Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige auch Jugendarbeit, Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Filie, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege. Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen kann sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Im Zeitraum 2000 bis 2004 (Stichtag jeweils ) nahm die Zahl der Minderjährigen und jungen Volljährigen bis unter 21 Jahre in den Städten trotz Eingemeindungen im Rahmen der Gemeindegebietsreform mit insgest 11,2 Prozent - im Wesentlichen bedingt durch geburtenschwache Jahrgänge - deutlich ab, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Städten festzustellen waren. Während der Rückgang in der Stadt Frankfurt (Oder) bei 23,4 Prozent lag, k es in der Stadt Potsd zu einem Anstieg um 4,1 Prozent. 1 BGBl. I 1990 S

6 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 3 Nachstehende Übersicht zeigt die Veränderungen in der Zahl der Minderjährigen und jungen Volljährigen bis unter 21 Jahre in den Städten im Einzelnen: Übersicht 1 Stadt Einwohner unter 21 Jahre Veränderung 2000 bis 2004 in Prozent Brandenburg ,0 Cottbus ,1 Frankfurt ,4 Potsd ,1 Städte insgest ,2 Dieser Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen korrespondiert indes nicht mit der Entwicklung der Zahl der in den Städten und der diesbezüglichen Ausgaben. Der KPA stellte fest, dass im Prüfungszeitraum sowohl die Fallzahlen insgest als auch die Ausgaben für Hilfe zu Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige zum Teil deutlich gestiegen sind.

7 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 4 In den Jahren 2000 bis 2004 waren in den vier Städten folgende Fallzahlen für die Jugendhilfeleistungen Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige zu verzeichnen 2 : Übersicht 2 Entwicklung der Fallzahlen 2000 bis 2004 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige Stichtag Stadt Veränderung 2000 bis 2004 in Prozent Brandenburg ,2 Cottbus ,0 Frankfurt ,3 Potsd ,8 Städte insgest ,0 Wie der Übersicht zu entnehmen ist, nahm die Zahl der im Gestzeitraum 2000 bis 2004 in allen Städten konstant zu. Aufgrund von Eingemeindungen im Rahmen der Gemeindegebietsreform k es im Jahr 2003 partiell zu leichten Rückgängen der Fallzahlen da die Quote der im ländlichen Raum erheblich geringer ist als in den Städten. Verglichen mit den in den Landkreisen des Landes Brandenburg ermittelten Werten nahm die Zahl der in den Städten wesentlich stärker zu. In den Landkreisen k es im Zeitraum 1999 bis 2003 zu einem durchschnittlichen Anstieg der von 9,4 Prozent. 3 2 Fallzahlen nach Angaben der Städte. 3 Siehe Zusmenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den Landkreisen des Landes Brandenburg vom 5. März 2005, Seite 4.

8 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 5 In folgender Übersicht wird die Entwicklung der Fallzahlen und die Zahl der Minderjährigen und jungen Volljährigen bis unter 21 Jahre in den einzelnen Städten im Zeitraum 2000 bis 2004 dargestellt: Übersicht 3 Veränderungen 2000 bis 2004 in Prozent 24,2 13,0 19,3 14,0 3,8 4,1-11,2-16,0-17,1-23,4 Brandenburg Cottbus Frankfurt Potsd Insgest Zahl der Einwohner unter 21 Jahre Einem zum Teil deutlichen Rückgang der Zahl der Minderjährigen und jungen Volljährigen unter 21 Jahre steht eine zum Teil ebenso deutliche Zunahme der gegenüber. Das Ausmaß der relativen Zunahme an n lässt sich an der Zahl der pro Minderjährige und junge Volljährige unter 21 Jahre ablesen. Diese Quote stieg von Jahr zu Jahr bis einschließlich 2004 für die Gestheit der Städte deutlich (Anlage 1), und blieb lediglich bei der Stadt Potsd etwa unverändert.

9 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 6 Die Quoten im Einzelnen sind nachstehender Übersicht zu entnehmen: Übersicht 4 pro Minderjährige und junge Volljährige unter 21 Jahre Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige Stichtag Stadt Brandenburg 242,7 283,5 316,3 340,1 358,7 Cottbus 169,2 187,8 205,7 201,2 230,8 Frankfurt 203,0 230,6 261,2 274,7 316,2 Potsd 192,5 206,6 203,2 195,8 191,8 Städte insgest 197,4 220,5 236,2 237,1 253,5 Im Erhebungszeitraum 2000 bis 2004 hatte zu jedem Stichtag die Stadt Brandenburg an der Havel die mit Abstand höchste Quote. Bei den Städten Cottbus und Potsd wurden die niedrigsten Quoten ermittelt. Sie lagen in allen Jahren jeweils unter der Gestquote der Städte. Ein Vergleich zwischen der jeweiligen Quote der und dem Rückgang der Zahl der Minderjährigen und jungen Volljährigen unter 21 Jahre zeigt dass sich der Anstieg der Quote beinahe parallel zum Rückgang der Zahl der Minderjährigen und jungen Volljährigen unter 21 Jahre vollzieht. Wesentliche Gründe dafür sind nach Feststellung des KPA zunehmende soziale Belastungsfaktoren sowie die veränderte Sozialstruktur infolge des Wegzugs vorwiegend flexibler Bevölkerungsteile. Die Zahl der pro Minderjährige und junge Volljährige unter 21 Jahre ist in den Städten erheblich höher als in den Landkreisen. Während zum Stichtag 2003 die Landkreise eine durchschnittliche Quote von 170,7 4 hatten, lag die durchschnittliche Quote bei den Städten bei 237,1. 4 Siehe Zusmenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den Landkreisen des Landes Brandenburg vom 5. März 2005, Seite 6.

10 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 7 Ähnliche Ergebnisse wie bei der Gestquote der für die Altersgruppe der 0- bis 21-Jährigen zeigen sich beim Vergleich der Quote der Hilfe für junge Volljährige. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Städten zeigt folgende Übersicht: Übersicht 5 pro junge Volljährige unter 21 Jahre ,7 61,6 71,6 58,0 68,4 Brandenburg Cottbus Frankfurt Potsd Insgest Die durchschnittliche Quote lag in den Städten insgest im Jahr 2004 bei 68,4. Die mit Abstand höchste Quote hatte wiederum die Stadt Brandenburg an der Havel mit 96,7. 3 Entwicklung der Ausgaben im Zeitraum 2000 bis 2004 Von 2000 bis 2004 stiegen die Ausgaben der Städte für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige um 31,6 Prozent und beliefen sich im Jahr 2004 auf insgest 36,9 Mio.. Die Ausgabenentwicklung zeigt folgende Übersicht:

11 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 8 Übersicht 7 Stadt Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige in Tsd Veränderung 2000 bis 2004 in Prozent Brandenburg 6.524, , , , ,1 49,5 Cottbus 6.267, , , , ,1 54,9 Frankfurt 5.023, , , , ,4 25,9 Potsd , , , , ,3 8,7 Städte insgest , , , , ,9 31,6 Wie der Übersicht zu entnehmen ist, hatten im Erhebungszeitraum die Städte Cottbus mit 54,9 Prozent und Brandenburg an der Havel mit 49,5 Prozent den mit Abstand höchsten Ausgabenanstieg und die Stadt Potsd mit 8,7 Prozent den geringsten. Im Vergleich dazu stiegen in den Landkreisen die Gestausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige im Zeitraum 1999 bis 2003 lediglich um 26,1 Prozent. Die Zunahme der Ausgaben in den Städten resultierte sowohl aus den steigenden Fallzahlen (siehe Übersicht 2) als auch aus höheren Ausgaben pro Jugendhilfefall (siehe Übersicht 8). Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben der Städte insgest pro Fall für die oben genannten Hilfen nahmen vom Jahr 2001 bis zum Jahr 2004 stetig zu. Sie betrugen 18,1 Tsd. im Jahr 2001 und 20,7 Tsd. im Jahr 2004, das entspricht einem Anstieg um insgest 14,4 Prozent. Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben der einzelnen Städte pro Hilfefall sind nachstehend aufgeführt:

12 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 9 Übersicht 8 Durchschnittliche jährliche Ausgaben pro Hilfefall in Tsd. Stadt Brandenburg 17,9 19,7 22,5 21,2 Cottbus 18,0 20,7 20,7 22,9 Frankfurt 15,4 17,0 17,9 17,1 Potsd 20,3 21,0 20,5 20,9 Städte insgest 18,1 19,8 20,5 20,7 Wie in der Übersicht dargestellt, hatte im Jahr 2004 die Stadt Frankfurt (Oder) mit durchschnittlich 17,1 Tsd. die geringsten und die Stadt Cottbus mit 22,9 Tsd. die höchsten durchschnittlichen Ausgaben pro Hilfefall. Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben pro Minderjährige und junge Volljährige bis 21 Jahre zeigt folgende Übersicht: Übersicht 6 Durchschnittliche Ausgaben pro Einwohner unter 21 Jahre Stadt Betrag - in Differenz zum Gestdurchschnitt - in - Betrag - in - Differenz zum Gestdurchschnitt - in - Brandenburg 750,97 268,91 757,23 240,95 Cottbus 422,78-59,28 505,94-10,34 Frankfurt 493,16 11,10 520,78 4,50 Potsd 389,98-92, ,55 Städte insgest 482,06-516,28 -

13 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 10 Wie dargestellt, betrug im Jahr 2004 der Durchschnittsbetrag in den Städten insgest 516,28. Auffällig war die Stadt Brandenburg an der Havel mit einem Durchschnittsbetrag in Höhe von 757,23 der fast doppelt so hoch ist, wie bei der Stadt Potsd mit 407,73. Die für die Landkreise des Landes Brandenburg im Jahr 2003 ermittelte durchschnittliche jährliche Ausgabenquote betrug 306,59 5. Dit ergibt sich für die Städte eine um 175,47 höhere Ausgabenquote als für die Landkreise. Ein Vergleich zeigt, dass die jeweilige Quote der Ausgaben, ähnlich wie bei der Quote der (siehe Tz. 2), in den Städten mit einem starken Rückgang der Zahl der Minderjährigen und jungen Volljährigen unter 21 Jahre, tendenziell ansteigt. 4 Verteilung der Ausgaben und der nach Hilfearten Jugendhilfeleistungen werden bulant, teilstationär oder stationär erbracht. Die prozentuale Verteilung der der Städte für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige zum Stichtag 2004 auf die einzelnen Hilfearten ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Übersicht 9 Stadt Hilfearten - Anteile in Prozent bulant teilstationär stationär Brandenburg 35,9 5,6 58,5 Cottbus 31,1 6,1 62,8 Frankfurt 44,0 1,3 54,7 Potsd 38,6 3,5 57,9 Städte insgest 37,3 4,2 58,5 5 Siehe Zusmenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den Landkreisen des Landes Brandenburg vom 5. März 2005, Seite 8.

14 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 11 Die Übersicht lässt erkennen, dass die stationären Hilfen den größten Anteil einnehmen. Insgest war im Untersuchungszeitraum jedoch eine deutliche Verlagerung von stationären zu bulanten Hilfen festzustellen (Anlagen 2 und 3). Die Verteilung der Gestausgaben der Städte für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige im Jahr 2004 auf die einzelnen Hilfearten ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Gegenübergestellt sind die Anteile der an den Hilfearten. Übersicht 10 Anteile nach Hilfeart insgest im Jahr 2004 in Prozent stationär 58,5 80,3 teilstationär 4,2 4,3 bulant 15,4 37,3 Ausgaben Diese Übersicht macht deutlich, dass sich die Hilfearten hinsichtlich der Ausgaben erheblich unterscheiden. Die niedrigsten durchschnittlichen Ausgaben sind mit bulanten, die höchsten mit stationären Maßnahmen verbunden. Im Jahr 2004 betrugen die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben der Städte insgest pro Hilfefall für bulante Hilfe rund 9,5 Tsd., für teilstationäre Hilfe rund 20,7 Tsd. und für stationäre Hilfe rund 28,2 Tsd.. Im Folgenden werden die Jugendhilfeleistungen der Städte nach Hilfearten dargestellt. Das KPA legte den Schwerpunkt seiner Prüfung auf die teilstationären und stationären Hilfen, da mehr als vier Fünftel der Ausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige auf diese Bereiche entfiel.

15 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A Ambulante Hilfen Zu den bulanten Hilfen gehören die Erziehungsberatung gemäß 28 SGB VIII, die soziale Gruppenarbeit gemäß 29 SGB VIII, der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer gemäß 30 SGB VIII sowie die sozialpädagogische Filienhilfe gemäß 31 SGB VIII. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß 35 SGB VIII und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß 35a SGB VIII können sowohl in bulanter als auch in teilstationärer oder stationärer Form geleistet werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf sämtliche bulanten Hilfen mit Ausnahme der Erziehungsberatung. Diese Hilfeart wurde, wie unter Textziffer 1 bereits erläutert, nicht mit in die Prüfung einbezogen. Die Zahl der Fälle, in denen bulante Hilfe gewährt wurde, stieg in den Städten insgest vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2004 (Stichtag jeweils ) von 381 auf 675, d. h. um 77,2 Prozent. Im genannten Zeitraum stieg in den Städten nicht nur die Zahl der bulanten Hilfen, sondern auch ihr Anteil an den Hilfen insgest. Dieser nahm um 12,2 Prozent zu und erreichte im Jahr 2004 einen Anteil von 37,3 Prozent. Mit Tsd. beliefen sich im Jahr 2004 die Ausgaben für bulante Hilfen auf 15,4 Prozent der Gestausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige. 4.2 Teilstationäre Hilfen Als teilstationäre Maßnahme wird die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe gewährt. Sie soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in seiner Filie sichern. Die absolute Zahl der teilstationären Hilfen in allen Städten lag zum Stichtag 2004 mit 76 Fällen wesentlich niedriger als bei den anderen Hilfearten. Ihr Anteil betrug in den Jahren 2000 bis 2004 im Durchschnitt aller Städte nicht einmal 5 Prozent.

16 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 13 Die Gestausgaben der Städte für teilstationäre Hilfen stiegen im Zeitraum 2000 bis 2004 um insgest 26,7 Prozent an und beliefen sich im Jahr 2004 auf Tsd.. Die Ausgabenentwicklung gibt nachstehende Übersicht wieder: Übersicht 11 Gestausgaben für teilstationäre Hilfen in Tsd Veränderung 2000 bis 2004 in Prozent ,7 Im Jahr 2004 beliefen sich die Ausgaben für teilstationäre Hilfen auf 4,3 Prozent der Gestausgaben für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige. Leistungserbringer für die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe sind in den Städten freie Träger. Die Entgelte hierfür werden gemäß 78e SGB VIII vom örtlichen Träger der Jugendhilfe, in dessen Bereich die Einrichtung liegt, mit dem jeweiligen freien Träger vereinbart. Abweichend von diesem Verfahren wird in der Stadt Frankfurt (Oder) seit dem Jahr 2001 im Rahmen eines Projekts die in den Tagesgruppen gewährte intensivere Betreuung in Form einer integrativen Betreuung in einer Regelkindertagesstätte von einem freien Träger angeboten. Auf der Grundlage einer Vereinbarung erfolgt die Finanzierung der Personal- und Sachkosten über einen jährlichen Zuschuss. Das durchschnittliche Entgelt für die Betreuung in einer Tagesgruppe betrug zum Stichtag 2004 in den Städten insgest 77,38 pro Tag. Dit liegen die Städte deutlich über dem Durchschnitt der Landkreise. Das durchschnittliche Entgelt im Jahr 2003 in den 14 Landkreisen bei der Unterbringung in einer Tagesgruppe betrug 68,12 6. Den mit Abstand höchsten durchschnittlichen Wert hatte die Stadt Cottbus mit rund 89, den niedrigsten die Stadt Frankfurt (Oder) mit rund Siehe Zusmenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den Landkreisen des Landes Brandenburg vom 5. März 2005, Seite 16.

17 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 14 Die durchschnittlichen Entgelte in den einzelnen Städten und die Differenz zum Gestdurchschnitt aller Städte zeigt die folgende Übersicht: Übersicht 12 Durchschnittliche Entgelte Tagesgruppe 2004 Stadt Entgelt pro Tag - in - Differenz zum Gestdurchschnitt - in - Brandenburg 69,95-7,43 Cottbus 89,02 11,64 Frankfurt 56,35-21,03 Potsd 76,51 0,87 Städte insgest 77,38 - Die Entgelte für teilstationäre Hilfen zur Erziehung hat das KPA in den Städten auf der Grundlage von Kostenkalkulationen ermittelt. Die Träger der freien Jugendhilfe legen dem jeweiligen Jugendt eine Leistungsbeschreibung und eine Kalkulation zur Kostenerstattung vor. Über die zu erbringenden Leistungen und die Entgelte werden dann Vereinbarungen geschlossen. Die Kostenkalkulationen sollen den Leistungen entsprechend alle Kosten einer Einrichtung, die im Rahmen der Erfüllung der Leistungsvereinbarung entstehen, betriebswirtschaftlich aussagefähig und nach Kostenarten gegliedert darstellen. Abweichend hiervon erfolgt die Finanzierung der teilstationären Hilfen zur Erziehung in der Stadt Frankfurt (Oder) in Form eines Personal- und Sachkostenzuschusses. Der Träger der freien Jugendhilfe legt dem Jugendt jährlich eine Kostenplanung vor. Auf dieser Grundlage wird die jährliche Zuwendungshöhe ermittelt.

18 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 15 Das KPA hat die Kostenkalkulationen bzw. die Kostenplanungen der teilstationären Einrichtungen der Städte geprüft und zur Ermittlung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung folgende Kennzahlen zu Grunde gelegt: - Personalkosten pro Platz, - Personalausstattung pro Platz, - Verhältnis der Personalkosten zu den Sachkosten. Der größte Anteil bei der Kalkulation der einrichtungsbezogenen Entgelte entfällt auf die Personalkosten. Diese werden nach den für den jeweiligen Träger geltenden tarifrechtlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen in Ansatz gebracht. In der folgenden Übersicht sind die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten pro Platz für das Jahr 2004 dargestellt: Übersicht 13 Stadt Personalkosten in Kapazität (Plätze) Personalkosten pro Platz in Brandenburg Cottbus Frankfurt Potsd Städte insgest Im Jahr 2004 waren die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten pro Platz in der Stadt Cottbus mit etwa doppelt so hoch wie in der Stadt Frankfurt (Oder) mit Bei der Personalausstattung der Einrichtungen betrachtete das KPA die Personalbemessung im Erziehungsdienst (pädagogisches Personal) und die Personalanteile für die Funktionsbereiche (Leitung, Verwaltung, Wirtschaftsdienst, etc.). Die Personalausstattung der teilstationären Einrichtungen in den Städten sowie die durchschnittliche Personalausstattung pro Platz für das Jahr 2004 ist folgender Übersicht zu entnehmen:

19 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 16 Übersicht 14 Stadt Stellen Erziehungsdienst Stellen Funktionsbereiche Stellen insgest Stellen pro Platz Brandenburg 14,36 3,12 17,48 0,41 Cottbus 9,00 4,93 13,93 0,52 Frankfurt 1,60-1,60 0,20 Potsd 6,00 2,58 8,58 0,36 Städte insgest 30,96 10,63 41,59 0,41 Die Spanne der durchschnittlichen Stellenanteile pro Platz teilstationärer Hilfe in den Städten ist erheblich. Sie reicht von 0,2 Stellen pro Platz bei der Stadt Frankfurt (Oder) bis zu 0,52 Stellen pro Platz bei der Stadt Cottbus. Das Verhältnis der Personalkosten zu den Sachkosten der teilstationären Einrichtungen in den Städten für das Jahr 2004 ist nachfolgend aufgeführt: Übersicht 15 Stadt Kosten (Betrag / Anteil) Personalkosten in Sachkosten in Brandenburg (81,1%) (18,9%) Cottbus (89,4%) (10,6%) Frankfurt (99,0%) 615 (1,0%) Potsd (83,5%) (16,5%) Städte insgest (84,6%) (15,4%) Wie der Übersicht zu entnehmen ist, entfallen insgest rund 85 Prozent der Gestkosten bei teilstationären Hilfen in den Städten auf den Bereich Personal. Der Anteil der Sachkosten hingegen beträgt insgest gerade einmal rund 15 Prozent. Dit bestimmen die Personalkosten in ganz erheblichem Umfang die Höhe der vereinbarten Entgelte.

20 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Stationäre Hilfen Stationäre Hilfen sind die Vollzeitpflege gemäß 33 SGB VIII sowie die Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen gemäß 34 SGB VIII. Die Gestzahl der Fälle, in denen die Städte stationäre Hilfe gewährten, blieb vom Jahr 2000 mit bis zum Jahr 2004 mit in etwa konstant. Demgegenüber erhöhte sich die Zahl der stationären Hilfen pro Minderjährigen und jungen Volljährigen unter 21 Jahre im selben Zeitraum kontinuierlich (Anlage 4). Der Rückgang der Quote im Jahr 2003 liegt in den Eingemeindungen im Rahmen der Gemeindegebietsreform begründet, da die Quote der stationären Hilfen im ländlichen Raum erheblich geringer ist. Übersicht 16 Stationäre Hilfen insgest pro Einwohner unter 21 Jahre ,9 142,1 145,6 140,5 148,4 Wie folgende Übersicht zeigt, stieg die Quote stationärer Hilfen allerdings geringer als die geste Quote für bulante, teilstationäre und stationäre. Deutlich wird hier der Rückgang des Anteils stationärer Hilfen an den Hilfen insgest. Übersicht ,4 130,9 Quote pro Einwohner unter 21 Jahren 2000 bis ,5 142,1 236,2 237,1 145,6 140,5 253,5 148,4 Jahr 2000 Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr 2003 Jahr 2004 Quote insgest Quote stationärer Hilfen

21 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 18 Folgender Übersicht sind die Quoten der einzelnen Städte im Jahr 2004 zu entnehmen: Übersicht 18 Stationäre Hilfen pro Einwohner unter 21 Jahre ,6 144,8 172,9 111,1 148,4 Brandenburg Cottbus Frankfurt Potsd Insgest Bei einer Durchschnittsquote aller Städte von 148,4 hat im Vergleich die Stadt Potsd mit einem Wert von 111,1 die niedrigste und die Stadt Brandenburg an der Havel mit 209,6 die höchste Quote. Während die Gestzahl stationärer Hilfen vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2004 in etwa konstant blieb, stiegen die Gestausgaben der Städte für stationäre Hilfe von Jahr zu Jahr deutlich an. Dies zeigt folgende Übersicht: Übersicht 19 Gestausgaben für stationäre Hilfen in Tsd Veränderung 2000 bis 2004 in Prozent ,7 Im Jahr 2004 machten die Ausgaben für stationäre Hilfen 80,3 Prozent der Gestausgaben für die untersuchten Hilfen aus. Die Verteilung der stationären Hilfen in den einzelnen Städten auf Vollzeitpflege gemäß 33 SGB VIII einerseits und Heimerziehung sowie sonstige betreute Wohn-

22 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 19 formen gemäß 34 SGB VIII andererseits (siehe hierzu auch Anlage 5) zeigt nachstehende Übersicht: Übersicht 20 Stadt Stationäre Fälle insgest Fälle 2004 Vollzeitpflege 33 SGB VIII Fälle Anteil in Prozent Heimunterbringung 34 SGB VIII Fälle Anteil in Prozent Brandenburg , ,0 Cottbus , ,9 Frankfurt , ,6 Potsd , ,0 Städte insgest , ,9 Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben pro Fall der Städte insgest für die beiden Formen der Fremdunterbringung sind folgend aufgeführt: Übersicht 21 Durchschnittliche jährliche Ausgaben pro Fall für Fremdunterbringung in Jahr Vollzeitpflege Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Vollzeitpflege Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII sollen entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Filie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Ziel ist eine erfolgreiche Fremdunterbringung in Vollzeitpflege mit Rückkehroption in das Elternhaus.

23 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 20 Die Finanzierung der Vollzeitpflege erfolgt über eine pauschale Kostenerstattung an die Pflegeeltern auf der Grundlage des 39 SGB VIII (notwendiger Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen außerhalb des Elternhauses einschließlich der Kosten zur Erziehung). Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben für Vollzeitpflege beliefen sich im Jahr 2004 pro Fall auf Auch hier sind deutliche Unterschiede zwischen den Städten festzustellen. In nachstehender Übersicht ist die Entwicklung der durchschnittlichen jährlichen Ausgaben der einzelnen Städte pro Fall für den Zeitraum 2001 bis 2004 dargestellt: Übersicht 22 Durchschnittliche jährliche Ausgaben pro Fall für Vollzeitpflege 2001 bis 2004 in Stadt Brandenburg Cottbus Frankfurt Potsd Städte insgest Diese Durchschnittswerte werden im Wesentlichen von der pauschalen Kostenerstattung an die Pflegeeltern, Sonderleistungen bei Betreuung besonders entwicklungsbeeinträchtigter Kinder und Jugendlicher, einmaliger Beihilfen und Zuschüsse sowie der Krankenhilfe bestimmt. Zu beachten ist hier, dass es mitunter zu Verschiebungen von Erstattungen an andere örtliche Träger in andere Haushaltsjahre kommt, die sich auf den Durchschnittswert für ein Haushaltsjahr entsprechend auswirken Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer Einrichtung. Sie bietet Kindern und Jugendlichen eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform.

24 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 21 Die Quote der Heimunterbringungen in den Städten nahm im Gestzeitraum 2000 bis 2004 stetig zu (Anlage 6). Lediglich im Jahr 2003 k es durch die Eingemeindungen im Rahmen der Gemeindegebietsreform zu einem vorübergehenden Rückgang der Quote. Bei einer Durchschnittsquote aller Städte im Jahr 2004 von 96,4 Heimunterbringungen pro Minderjährige und junge Volljährige unter 21 Jahre erreichte die Stadt Brandenburg an der Havel mit einer Quote von 140,5 den mit Abstand höchsten Wert. Die Quoten der einzelnen Städte zum Stichtag 2004 zeigt die folgende Übersicht: Übersicht 23 Heimerziehung pro Einwohner unter 21 Jahre ,5 89,6 99,6 78,9 96,4 Brandenburg Cottbus Frankfurt Potsd Insgest Im Jahr 2004 betrugen die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben für die Unterbringung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen in den Städten insgest pro Fall Mit Durchschnittswerten von in der Stadt Brandenburg an der Havel einerseits und von in der Stadt Cottbus andererseits zeigt sich auch hier zwischen den Städten eine deutliche Spannweite. Nachstehender Übersicht ist die Entwicklung der durchschnittlichen jährlichen Ausgaben der einzelnen Städte pro Fall für den Zeitraum 2001 bis 2004 dargestellt:

25 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 22 Übersicht 24 Durchschnittliche jährliche Ausgaben pro Fall für Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 2001 bis 2004 in 7 Stadt Brandenburg Cottbus Frankfurt Potsd Städte insgest Leistungserbringer für die Erziehung in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform sind freie Träger. Über eigene Einrichtungen verfügen die Städte nicht. Die Entgelte hierfür werden gemäß 78e SGB VIII vom örtlichen Träger der Jugendhilfe, in dessen Bereich die Einrichtung liegt, mit dem freien Träger vereinbart und sind für alle anderen örtlichen Träger der Jugendhilfe bindend. Zum Stichtag 2004 betrug das durchschnittliche Entgelt bei der Unterbringung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen in den Städten insgest 99,77 pro Tag 8. Die durchschnittlichen Entgelte bei der Unterbringung bei freien Trägern der Jugendhilfe innerhalb der Stadt, bei der Nutzung von Einrichtungen außerhalb der Stadt sowie insgest bei der Unterbringung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen zeigt die folgende Übersicht: 7 Einschließlich der Unterbringung von jungen Volljährigen in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen. 8 Die Berechnung erfolgte aufgrund der tatsächlichen Belegung durch die Städte zum 2004.

26 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 23 Übersicht 25 Stadt Durchschnittliche Entgelte pro Tag Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Stichtag 2004 in Unterbringung innerhalb der Stadt Unterbringung außerhalb der Stadt Unterbringung insgest Brandenburg 86,57 90,51 88,49 Cottbus 106,77 110,39 108,23 Frankfurt 87,46 99,48 93,96 Potsd 102,82 105,72 104,24 Städte insgest 97,90 101,84 99,77 Auch hier ist wieder eine große Spannweite zwischen den Städten festzustellen. So lag zum oben genannten Stichtag die Stadt Cottbus mit einem durchschnittlichen Entgelt in Höhe von 108,23 deutlich an der Spitze, die Stadt Brandenburg an der Havel mit einem Durchschnittswert in Höhe von 88,49 erheblich unterhalb der Werte aller anderen Städte. Verglichen mit den in den Landkreisen ermittelten Werten 9 liegen die Städte über dem Durchschnitt aller Landkreise. Das durchschnittliche Entgelt im Jahr 2003 in den 14 Landkreisen bei der Unterbringung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen betrug 96,14. Die Stadt Brandenburg an der Havel hat sowohl bei den durchschnittlichen jährlichen Ausgaben als auch bei den durchschnittlichen Entgelten pro Tag Heimerziehung die günstigsten Werte. Dies ist umso bemerkenswerter, da im Gegensatz zu den anderen Städten hierin auch die Fälle von Heimunterbringung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche enthalten sind 10. Diese Fälle sind in der Regel besonders kostenintensiv, da über die Heimunterbringung hinaus zumeist auch heilpädagogische bzw. therapeutische Leistungen erbracht werden. 9 Siehe Zusmenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den Landkreisen des Landes Brandenburg vom 5. März 2005, Seite Die Ausgaben der stationären Fälle der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wurden in der Stadt Brandenburg an der Havel nicht separat erfasst sondern sind in den Ausgaben der Heimerziehung enthalten.

27 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 24 Das KPA hat die Kostenkalkulationen der durch die Städte belegten stationären Einrichtungen freier Träger, für die die Städte als örtlicher Träger der Jugendhilfe zuständig sind (Einrichtungen innerhalb der Städte) geprüft. Zur Ermittlung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und des Verwaltungshandelns wurden folgende Kennzahlen ermittelt: - Personalkosten pro Platz, - Personalausstattung pro Platz, - Verhältnis der Personalkosten zu den Sachkosten. Darüber hinaus wurden für die stationäre Unterbringung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen weitere Kennzahlen erarbeitet: - durchschnittliche Dauer der Heimunterbringung, - Einnahmen durch Kostenbeiträge. Der größte Anteil bei der Kalkulation der einrichtungsbezogenen Entgelte entfällt auch hier auf die Personalkosten. Diese werden nach den für den jeweiligen Träger geltenden tarifrechtlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen in Ansatz gebracht. In der folgenden Übersicht sind die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten pro Platz für das Jahr 2004 dargestellt: Übersicht 26 Stadt Personalkosten in Kapazität (Plätze) Personalkosten pro Platz in Brandenburg Cottbus Frankfurt Potsd Städte insgest Wie dargestellt, hatte im Jahr 2004 die Stadt Brandenburg an der Havel mit durchschnittlich die geringsten, die Stadt Potsd mit die höchsten durchschnittlichen jährlichen Personalkosten pro Platz Heimunterbringung.

28 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 25 Das KPA betrachtete bei der Personalausstattung der Einrichtungen die Personalbemessung im Erziehungsdienst (pädagogisches Personal) und die Personalanteile für die Funktionsbereiche (Leitung, Verwaltung, Wirtschaftsdienst, etc.). Die Personalausstattung der stationären Einrichtungen in den Städten sowie die durchschnittliche Personalausstattung pro Platz für das Jahr 2004 ist folgender Übersicht zu entnehmen: Übersicht 27 Stadt Stellen Erziehungsdienst Stellen Funktionsbereiche Stellen insgest Stellen pro Platz Brandenburg 49,70 10,31 60,01 0,51 Cottbus 86,73 34,85 121,58 0,69 Frankfurt 46,65 13,41 60,06 0,55 Potsd 91,73 33,73 125,46 0,63 Städte insgest 274,81 92,30 367,11 0,61 Die durchschnittliche Personalausstattung in den Städten insgest beträgt 0,61 Stellen pro Platz Heimunterbringung. Im Vergleich hierzu hat die Stadt Brandenburg an der Havel mit 0,51 die geringsten, die Stadt Cottbus mit 0,69 die höchsten Stellenanteile pro Platz Heimunterbringung. Setzt man die durchschnittliche Personalausstattung der stationären Einrichtungen mit den durchschnittlichen Entgelten bei der Unterbringung bei freien Trägern der Jugendhilfe innerhalb der Städte in Beziehung, dann ist hier ein enger Zusmenhang zu erkennen. Mit zunehmenden Stellenanteilen pro Platz erhöhen sich nicht nur die durchschnittlichen Personalkosten sondern auch die durchschnittlichen Entgelte pro Tag Heimerziehung deutlich.

29 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 26 Das Verhältnis der Personalkosten zu den Sachkosten der stationären Einrichtungen in den Städten für das Jahr 2004 ist nachfolgend aufgeführt: Übersicht 28 Stadt Kosten (Betrag / Anteil) Personalkosten in Sachkosten in Brandenburg (79,4%) (20,6%) Cottbus (85,6%) (14,4%) Frankfurt (82,8%) (17,2%) Potsd (74,6%) (25,4%) Städte insgest (79,9%) (20,1%) Wie der Übersicht zu entnehmen ist, entfallen insgest rund 80 Prozent der Gestkosten bei stationären Hilfen in den Städten auf den Bereich Personal. Der Anteil der Sachkosten hingegen beträgt insgest nur rund 20 Prozent. Die Dauer einer Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist nicht vorgegeben. Gemäß 27 SGB VIII besteht Anspruch auf Hilfe zur Erziehung so lange, wie eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfe zur Erziehung wird in der Regel, mit Ausnahme der Hilfe für junge Volljährige, längstens bis zum Eintritt der Volljährigkeit gewährt. Ein Faktor mit besonderem Einfluss auf die Höhe der Ausgaben ist die durchschnittliche Dauer der Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen. Das KPA prüfte deshalb die jeweils letzten 20 im Jahr 2004 ausgelaufenen in den Städten. Die aus diesen n errechnete durchschnittliche Unterbringungsdauer in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen und die Differenz zum Gestdurchschnitt ist in folgender Übersicht dargestellt:

30 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 27 Übersicht 29 Durchschnittliche Unterbringungsdauer pro Fall Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 2004 Stadt Dauer in Monaten Differenz zum Gestdurchschnitt in Monaten Brandenburg 13,5-9,4 Cottbus 14,5-8,4 Frankfurt 26,1 3,2 Potsd 37,5 14,6 Städte insgest 22,9 - Im Jahr 2004 betrug die durchschnittliche Dauer pro Fall Heimunterbringung 22,9 Monate. Die geringsten Unterbringungszeiträume hatte die Stadt Brandenburg an der Havel mit 13,5 Monaten, die längsten Unterbringungszeiträume die Stadt Potsd mit 37,5 Monaten. Wie die Zahlen verdeutlichen, ist die Spanne der durchschnittlichen Dauer pro Fall Heimunterbringung in den Städten außerordentlich groß. So sind die Kinder und Jugendlichen in der Stadt Potsd durchschnittlich weit mehr als doppelt so lange in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht, als in den Städten Brandenburg an der Havel oder Cottbus. Allerdings ist zu erwähnen, dass die Stadt Potsd nach eigenen Angaben im Jahr 2004 besonders Kinder und Jugendliche, die seit längerem in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht waren, überprüft und zunehmend entlassen hat. Kinder, Jugendliche und ihre Eltern haben bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen einen Kostenbeitrag zu den Aufwendungen der Jugendhilfe zu leisten. Bei der Heranziehung zu den Kosten finden die Vorschriften gemäß den 91 ff. SGB VIII Anwendung. In der folgenden Übersicht sind die Ausgaben für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen und die Einnahmen aus Kostenbeiträgen, Unterhaltsbeiträgen und Leistungen von Sozialleistungsträgern für das Jahr 2004 dargestellt:

31 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 28 Übersicht 30 Stadt Ausgaben für Heimerziehung in Einnahmen aus Kostenbeiträgen in Quote in Prozent Brandenburg ,6 Cottbus ,5 Frankfurt ,2 Potsd ,0 Städte insgest ,5 Die in der Übersicht gebildete Quote steht für das Verhältnis der Einnahmen aus Kostenbeiträgen und der Ausgaben für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen. Die Quote ist, mit Ausnahme der Stadt Brandenburg an der Havel, bei allen Städten in etwa gleich. Die höhere Quote bei der Stadt Brandenburg an der Havel liegt darin begründet, dass neben den Einnahmen aus Kostenbeiträgen für die Heimerziehung auch die Einnahmen aus Leistungen von Sozialleistungsträgern (Kindergeld, Renten) für die Vollzeitpflege enthalten sind. Bei der Betrachtung der Quote im Prüfungszeitraum ist festzustellen, dass diese in den Jahren 2000 bis 2004 nahezu konstant geblieben ist (Anlage 7). 5 Personalausstattung der Jugendämter im Bereich Hilfen zur Erziehung Der Personalbedarf wird weitgehend von dem Umfang und der Art der Aufgaben, aber auch von der Verwaltungsorganisation (Ablauforganisation), der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Bediensteten, den eingesetzten technischen Hilfsmitteln und der Intensität der Aufgabenerfüllung bestimmt. Das KPA beschränkte sich bei der Prüfung auf die der Sachbearbeitung im Bereich Hilfe zur Erziehung (einschließlich Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige) zugeordneten besetzten Stellen, ohne die Stellen, auf denen ausschließlich Leitungsfunktionen wahrgenommen wurden. Der Umfang an Leitungstätigkeiten ist im Wesentlichen von der Organisation des Jugendtes (Aufbauorganisation) abhängig. Die Aufbauorganisation der Jugendämter der kreisfreien Städte ist teilweise jedoch sehr unterschiedlich.

32 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 29 Bei der Berechnung der Kosten für die Stellen im Bereich Hilfe zur Erziehung wurden folgende Kosten berücksichtigt: - Personalkosten (einschließlich Sozialleistungen, etc.), - Sachkosten (Einrichtung und Ausstattung, Miete und Betrieb der Räume), - Gemeinkosten (indirekte Kosten - für Leistungen der Querschnittsämter und tsinterne Kosten - für Leitungsaufgaben, Schreibdienst etc.). Differenziert nach der Anzahl der besetzten Stellen und den Kosten ergibt sich für den Bereich Hilfe zur Erziehung für das Jahr 2004 folgende Übersicht: 11 Übersicht 31 Stadt Stellen Jahreskosten in Brandenburg 8, Cottbus 16, Frankfurt 14, Potsd 22, Die durchschnittliche Personalausstattung für die Sachbearbeitung im Bereich Hilfe zur Erziehung (einschließlich Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige) betrug im Jahr 2004 in den Städten insgest 15,5 Stellen. Mit Durchschnittswerten von 8,8 Stellen in der Stadt Brandenburg an der Havel bis zu 22,3 Stellen in der Stadt Potsd sind auch hier erhebliche Unterschiede zwischen den Städten zu erkennen. Ein Vergleich der Anzahl der besetzten Stellen pro Jugendt allein ohne Berücksichtigung der zu erfüllenden Aufgaben ist jedoch nicht sinnvoll. Daher hat das KPA die jeweiligen Fallzahlen für die Jugendhilfeleistungen Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige herangezogen. Auf der Grundlage der ermittelten Jahreskosten wurden die Verwaltungskosten pro Hilfefall errechnet. 11 Die Berechnung der Jahreskosten erfolgte auf der Grundlage der Kosten für den Monat Dezember 2004.

33 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 30 Nachfolgender Übersicht sind die durchschnittlichen jährlichen Verwaltungskosten pro Hilfefall für das Jahr 2004 zu entnehmen: Übersicht 32 Stadt Jahreskosten in Anzahl der 12 Kosten pro Hilfefall in Brandenburg , Cottbus , Frankfurt , Potsd , Städte insgest , Im Jahr 2004 betrugen die durchschnittlichen jährlichen Verwaltungskosten pro Hilfefall rund Die Unterschiede der Kosten pro Hilfefall bei den Städten sind beachtlich. Während die durchschnittlichen Kosten für die Verwaltung eines Hilfefalls in der Stadt Brandenburg an der Havel betrugen, beliefen sich die Verwaltungskosten für die Stadt Frankfurt (Oder) auf durchschnittlich Da die durchschnittlichen Verwaltungskosten pro Hilfefall eng mit der quantitativen und qualitativen Personalausstattung korrespondieren, können durch diese Kennziffer Rückschlüsse auf die Stellenausstattung bzw. das Stellenniveau gezogen werden. 6 Ergebnisse 6.1 Allgemeine Feststellungen Im Zeitraum 2000 bis 2004 stieg in den Städten die Zahl der, obwohl die Zahl der Minderjährigen und jungen Volljährigen insgest sank. In diesen Jahren nahmen die Gestausgaben deutlich zu. Dies ist zum einen auf die höhere Zahl der, zum anderen auf die Zunahme der Ausgaben pro Hilfefall zurückzuführen. 12 Die durchschnittliche Fallzahl für das Jahr 2004 ergibt sich aus dem Mittel der Fallzahl 2004 und der Fallzahl 2003.

34 Kommunales Prüfungst PG A Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe 31 Gleichzeitig stellte das KPA fest, dass sich im Untersuchungszeitraum in allen Städten die Anteile der Hilfearten verschoben haben. So nahm der Anteil stationärer Hilfen kontinuierlich zu Gunsten bulanter Hilfen ab. Im Verlauf der Erhebungen zeigte sich, dass es teilweise erhebliche Mängel bei der Erfassung bzw. Zuordnung von Daten und insbesondere von Ausgaben in der Vergangenheit gab. Beim Vergleich der einzelnen Städte zeigen sich zum Teil erhebliche Unterschiede. Dies betrifft insbesondere die Zahl der, die Art der Hilfe und in der Folge die Höhe der Ausgaben. 6.2 Auswertung Aus den Vergleichsergebnissen ergeben sich Ansatzpunkte für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Sachgerechtigkeit der Aufgabenwahrnehmung. Eine Abweichung vom günstigsten Wert sollte als Hinweis auf bestehende Verbesserungsmöglichkeiten gewertet werden, um nach einer Prüfung gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Bei den erforderlichen Maßnahmen handelt es sich insbesondere um: - Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs und der Dauer an erzieherischer Hilfe im Einzelfall sowie der Effektivität der getroffenen Maßnahmen Hat eine Stadt eine vergleichsweise hohe Hilfequote, so ist dies darauf zurückzuführen, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - häufiger einen Hilfebedarf feststellt oder die Hilfen länger als in anderen Städten andauern. Hohe Quoten bei der Hilfe für junge Volljährige (Übersicht 5) geben den jeweiligen Städten Anlass zu einer Überprüfung der Maßnahmen zur Verselbständigung. Die ganz erheblichen Unterschiede bei der durchschnittlichen Dauer der Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen (Übersicht 29) sollten die Städte veranlassen, die Notwendigkeit der jeweiligen Hilfegewährung regelmäßig zu überprüfen.

35 Zusmenfassender Bericht Jugendhilfe Kommunales Prüfungst PG A 32 - Erhöhung des Anteils bulanter Hilfe Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Städten hinsichtlich der Anteile bulanter Hilfe (Übersicht 9). Da die durchschnittlichen Kosten für bulante Hilfen erheblich niedriger liegen als die durchschnittlichen Kosten für teilstationäre oder stationäre Maßnahmen, sollten insbesondere Städte mit einem vergleichsweise geringen Anteil bulanter Hilfen prüfen, ob erzieherischer Bedarf im Einzelfall nicht durch bulante, statt durch teilstationäre oder stationäre Maßnahmen gedeckt werden kann. - Erhöhung des Anteils der Vollzeitpflege bei stationären Hilfen Der große Unterschied zwischen den Kosten einer Erziehung in einer Pflegefilie einerseits und Erziehung im Heim oder sonstigen betreuten Wohnform andererseits führt dazu, dass selbst geringe Veränderungen im Verhältnis der beiden Hilfearten zu Gunsten der Vollzeitpflege zu enormen Kostenersparnissen führen. Im Zeitraum 2000 bis 2004 waren in allen Städten stets erheblich mehr Kinder und Jugendliche in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht als in der Vollzeitpflege. Der prozentuale Anteil der Vollzeitpflege in den Landkreisen hingegen ist bedeutend höher. Die Städte sollten deshalb ihre Bemühungen in Bezug auf die Anwerbung von Pflegefilien (gegebenenfalls auch durch eine Erhöhung der Pauschalbeträge für Vollzeitpflege) verstärken sowie die Auswahl und Betreuung von Pflegefilien verbessern. - Verbesserung der Auswahl des Leistungserbringers sowie der Form der Leistungserbringung Für die deutlichen Unterschiede bei den durchschnittlichen Entgelten, hier insbesondere bei den Hilfen Tagesgruppe und Heimunterbringung, sind nicht nur die den Städten zur Verfügung stehenden Angebote, sondern auch ihre eigenen Auswahlkriterien/-entscheidungen maßgeblich. Unabdingbar ist eine Auswahl des Leistungserbringers in jedem Fall nach notwendigem Bedarf sowie unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien.

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