BASAGRAN SACHGERECHTE ANWENDUNG

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1 BASAGRAN Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: Herbizid Wirkstoff: 480 g/l Bentazon (Gew.-%: 44) Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C3 Formulierung: Wässrige Lösung (SL) Packungsgröße: 1 l, 5 l Unkrautbekämpfungsmittel gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Ackerbohne, Erbse, Futtererbse, Johanniskraut, Minze-Arten, Melisse, Wolligem Fingerhut, Stangenbohne, Buschbohne, Dicker Bohne, Baldrian, Oregano, Dost, Salbei und Thymian SACHGERECHTE ANWENDUNG Wirkungsweise Basagran ist ein Kontaktherbizid, das vornehmlich über die grünen Pflanzenteile aufgenommen wird. Es greift in die Photosynthese der Unkräuter ein. Helle, wüchsige Witterung fördert die Aufnahme des Wirkstoffes und begünstigt dadurch die Wirkung. Kühle, trübe Witterung verzögert den Wirkungseintritt und kann zu einer Wirkungsminderung führen. Basagran kann nur im Nachauflaufverfahren angewendet werden. Die Unkräuter müssen z. Zt. der Behandlung aufgelaufen sein und sollten das 4-Blattstadium nicht überschritten haben. Wirkungsspektrum Mit Basagran gut bekämpfbar: Acker-Hellerkraut Acker-Senf Ausfall-Raps Gemeines Hirtentäschel Hederich Kamille-Arten Kletten-Labkraut

2 Rainkohl Senf Vogel-Sternmiere Seite 2 weniger gut bekämpfbar: Amarant-Arten Kornblume Einjähriges Bingelkraut Kreuzkraut-Arten Kleine Brennnessel Schwarzer Nachtschatten Ehrenpreis-Arten Acker-Steinsame Gemeiner Erdrauch Storchschnabel -Arten Floh-Knöterich Acker-Vergissmeinnicht Franzosenkraut nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Stiefmütterchen Gänsefuß-Arten Hohlzahn-Arten Melde-Arten Mohn-Arten Taubnessel-Arten Vogel-Knöterich Wicke-Arten Winden-Knöterich Wurzelunkräuter Sonstige Hinweise Nach der Anwendung von Basagran sollte für einige Stunden kein Niederschlag fallen, damit genügend Wirkstoff von den Unkräutern aufgenommen werden kann. Andernfalls ist nur ein Teilerfolg zu erwarten. Sollten durch irgendwelche Umstände bereits behandelte Kulturen umgebrochen werden müssen, so kann nach der Anwendung von Basagran jede Kultur nachgebaut werden. Anwendungsempfehlungen und Indikationen I. Ackerbau Futtererbsen Aufwandmenge Anwendung nach dem Auflaufen; bei 5 cm Wuchshöhe Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr

3 Seite 3 Ackerbohnen Im Splittingverfahren Zeitpunkt 1 1,0 l/ha Zeitpunkt 2 1,0 l/ha Anwendung nach dem Auflaufen; bis 5 cm Wuchshöhe Max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 8 14 Tagen (WP733) Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze, sind möglich. II. Gemüsebau Erbse Aufwandmenge Anwendung nach dem Auflaufen; bei 5 cm Wuchshöhe Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr Stangenbohne, Buschbohne, Dicke Bohne Splittinganwendung: - 1. Zeitpunkt (BBCH 10 12): 1,0 l/ha in l Wasser/ha - 2. Zeitpunkt (BBCH 11 13): 1,0 l/ha in l Wasser/ha Die Anwendung erfolgt im Splitting-Verfahren: 1. Behandlung im Stadium, wenn das erste 3-geteilte Laubblatt sichtbar wird; die 2. Behandlung ca. 1 Woche später bis maximal 3-Blattstadium. Die Behandlung sollte in den Abend- oder frühen Morgenstunden erfolgen, wenn die Bohnenpflanzen in sog. Schlafstellung sind. Nicht nach stärkeren Regenfällen oder trüben Witterungsphasen, wenn die Wachsschicht der Bohnenpflanzen schwach ausgebildet ist. Schäden sind möglich! Keine Anwendung auf leichten Böden! Keine Bewässerung nach der Anwendung von Bentazon! Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 - Abstand 8 bis 14 Tage

4 Seite 4 Weitere Hinweise und Bemerkungen für die Anwendung in Dicke Bohne, Stangenbohne und Buschbohne: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Oregano, Dost, Salbei (Nutzung als frisches Kraut)ab BBCH 41 Splittinganwendung: - 1. Zeitpunkt: 1,0 l/ha in l Wasser/ha - 2. Zeitpunkt: 1,0 l/ha Die Spritzung erfolgt nach dem Pflanzen, nach dem Austrieb. Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 - Abstand 8 bis 14 Tage Thymian (Nutzung als frisches Kraut)ab BBCH 41 Splittinganwendung: - 1. Zeitpunkt: 1,0 l/ha in l Wasser/ha - 2. Zeitpunkt: 1,0 l/ha Die Spritzung erfolgt ab dem 2. Standjahr, nach dem Austrieb. Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 - Abstand 8 bis 14 Tage III. Heil und Gewürzkräuter Minze-Arten, Melisse (Stadium 11 13) Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ES 11 14) Anwendung im Pflanzjahr, nach dem Anwachsen Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr

5 Seite 5 Minze-Arten, Melisse (Stadium 13 15) Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ES 11 14) Anwendung ab 2. Standjahr, Frühjahr, nach dem Austrieb, bei 5 15 cm Wuchshöhe Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr Minze-Arten, Melisse (Stadium 13 15) Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ES 11 14) Im Splittingverfahren Zeitpunkt 1: 1,0 l/ha Zeitpunkt 2: 1,0 l/ha Anwendung ab 2. Standjahr, nach dem Schnitt, bei 5 15 cm Wuchshöhe Max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 8 14 Tagen Johanniskraut (Stadium 11 13) Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ES 11-14) Anwendung im Pflanzjahr, nach dem Anwachsen. Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Johanniskraut (Stadium 13 15) Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ES 11-14) Anwendung ab 2. Standjahr, nach dem Austrieb, bei 5 10 cm Wuchshöhe. Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Wolliger Fingerhut (Stadium 11 13) Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ES 11-14) Anwendung im Ansaatjahr, nach dem Auflaufen Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr Weitere Hinweise und Bemerkungen für die Anwendung in Johanniskraut, Minze- Arten, Melisse, Wolliger Fingerhut In Abhängigkeit von der Kultur können Schäden an den zu behandelnden Pflanzen nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den standorts- und betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

6 Seite 6 Baldrian (Wurzelnutzung, Verwendung als Arzneipflanze ab Stadium 13) Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ES 11-14) Anwendung im Pflanzjahr nach dem Anwachsen Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr Weitere Hinweise und Bemerkungen für die Anwendung in Baldrian In Abhängigkeit von der Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Die Anwendung des Mittels darf nicht auf extrem durchlässigen oder leichten Böden (sehr leichte Sandböden, Karst- oder Kiesböden) sowie auf Flächen mit Beregnung erfolgen. Wichtige Hinweise BASF empfiehlt für Bentazon-haltige Produkte zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers generell die nachfolgenden Maßnahmen. Zusätzlich zu diesen Anwendungsempfehlungen sind die von der Zulassungsbehörde erteilten Auflagen und Anwendungsbestimmungen selbstverständlich uneingeschränkt zusätzlich zu beachten, auch wenn hierauf nachfolgend im Einzelnen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird: Bewachsener Randstreifen Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Ein bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 3 m ist erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung auf einer Fläche erfolgt, die im Mulch- oder Direktsaatverfahren geführt wird. (Für die Anwendung in Sojabohne, Futtererbse, Erbse bitte beachten: Ab mehr als 2% Hangneigung schreibt die Zulassungsbehörde einen bewachsenen Randstreifen von 10 m Mindestbreite vor, siehe Anwendungsbestimmungen).

7 Seite 7 Grundwasserbeeinflusste Böden Von einer Behandlung auf Böden, die dauernd oder zeitweise pro Jahr einen hohen Grundwasserstand aufweisen (<= 1 m unter Flur), ist abzusehen. Dies kann typischerweise der Fall in Tallagen, Flussauen und Tiefebenen sein. Flachgründige Karst- und Kiesböden Von einer Behandlung auf flachgründigen* Böden und steinreichen Schlägen (>10 % der Bodenoberfläche von Steinen bedeckt bzw. im Oberboden) in Karstgebieten ist abzusehen (Bodentyp: Rendzina). Ein Boden ist flachgründig, wenn er weniger als 30cm mächtig ist; er kann von Kalkgestein (Karst), Schotter, Kiesen, Sanden (z.b. in Flusstälern), Schutt oder Geschiebe (z.b. im Alpenvorland) unterlagert sein. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungsnummer Schadorganismus / Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbohne / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Futtererbse / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Erbse Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete: Anwendungsnummer / / / / Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Johanniskraut Minze-Arten, Melisse (im Pflanzjahr, nach Anwachsen) Minze-Arten, Melisse (ab 2. Standjahr, Frühjahr, nach Austrieb, b cm Wuchshöhe)

8 Seite / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Minze-Arten, Melisse (ab 2. Standjahr, nach dem Schnitt, bei 5-15 cm Wuchshöhe (Splitting) / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Wolliger Fingerhut / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Dicke Bohne / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Stangenbohne, Buschbohne / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Baldrian Erweiterungen der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009: Anwendungsnummer Schadorganismus / Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse / Objekte / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Oregano, Dost / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Salbei / Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Thymian Wartezeiten Futtererbse, Erbse: Minze-Arten, Melisse, Johanniskraut: Stangenbohne, Buschbohne, Dicke Bohne: Freiland: Oregano, Dost, Salbei, Thymian: Ackerbohne, Wolliger Fingerhut, Baldrian: 40 Tage 42 Tage 35 Tage 28 Tage (F) Anwendungstechnik I. Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.

9 II. Ansetzen der Spritzflüssigkeit Seite 9 1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen. 2. Basagran in den Tank schütten. 3. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzflüssigkeit gleichmäßig zu verteilen. III. Spritzarbeit Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzflüssigkeit durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach Arbeitspausen Spritzflüssigkeit erneut aufrühren. Überdosierungen sind zu vermeiden. Wasseraufwandmenge im Acker- und Gemüsebau: l Wasser/ha Mischbarkeit I. Mit anderen Pflanzenschutzmitteln Basagran ist mischbar mit Acrobat Plus WG, Focus Aktiv-Pack, Stomp Aqua und Spectrum. II. Mit Düngern Zur Blattdüngung können Dünger der Marken Basfoliar 2, Fetrilon 2 -Combi, Nutrimix 2 fluid sowie AHL oder Harnstoff zugesetzt werden. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. In Tankmischungen sind die von Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

10 Seite 10 HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramm: Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P261 Einatmen von Nebel vermeiden. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P333 + P311 Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen.

11 Seite 11 P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P337 + P311Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Hinweise zum Schutz des Anwenders (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. (SS610) Gummischürze tragen. Erste-Hilfe-Maßnahmen Verunreinigte Kleidung entfernen. Nach Einatmen: Ruhe, Frischluft, Arzthilfe. Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augenärztliche Nachkontrolle. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und ml Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Hinweise zum Schutz der Umwelt Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen I. Schutz von Oberflächengewässern (NW466) Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

12 Seite 12 (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. (NW711) Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (NG315) Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres. (NG407) Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. (NG413) Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1%. Anwendung in Futtererbse und Erbse: (NG402) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulchoder Direktsaatverfahren erfolgt.

13 Seite 13 Anwendung in Johanniskraut, Minze-Arten (außer Splittingverfahren), Melisse, Wolliger Fingerhut und Baldrian (NG412) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. II. Bienen (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). III. Nutzorganismen (NN160) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurzflügel-Käfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. IV. Schutz terrestrischer Nachbarflächen Für die Anwendung in Futtererbse, Erbse, Johanniskraut, Wolligem Fingerhut sowie Minze-Arten, Melisse (außer Splittingverfahren) und Baldrian (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse

14 Seite % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA 1 mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder

15 Seite 15 Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. = Registrierte Marke von BASF 1 = Registrierte Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.) 2 = Registrierte Marke von Compo

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