Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Stadt Aachen

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1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Stadt Aachen

2 Aachen knapp über Einwohner an der Grenze zu Belgien und Holland gelegen als Hauptreiseroute zwischen Süd- und Nordeuropa genutzt Grenzübertritte erfolgen durch die Nutzung von Bahnverbindungen (Thalys Paris-Köln), Eurolinern, Kleintransportern und PKWs

3 Nach Aussage der Bundespolizei werden im Grenzgebiet zu Aachen zwischenzeitlich weit über Menschen an der illegalen Einreise nach Deutschland gehindert über 500 Personen geben an, minderjährig zu sein nach erster Altersüberprüfung, Erstanhörung erfolgt die Rückführung in das Ausreiseland beim Äußern eines Schutzbedürfnisses erfolgt die Übergabe an die entsprechende Behörde a) Erwachsene zentrale Aufnahmestelle Dortmund b) unbegleitete Minderjährige Jugendamt der Stadt Aachen

4 Die jungen Menschen sind in der Regel zwischen 13 und 17 Jahre alt und zu 95 % männlich sie stammen überwiegend aus Afghanistan, Nordafrika und Zentralafrika (Eritrea, Guinea, Mali) Länderübersicht sie kommen aus unterschiedlichen sozialen Schichten (vom Analphabeten bis Gymnasialniveau) sie haben teilweise schwere Traumatisierungen bzw. sind körperlich wie emotional vernachlässigt

5 Fallzahlenentwicklung in 2013: Bis zum wurden 520 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Fallzahlenentwicklung in 2014: Bis zum wurden insgesamt 778 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Am wurden 413 junge Menschen begleitet. Fallzahlenentwicklung in 2015: Bis zum wurden insgesamt 566 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Es kam zu 153 absoluten Zugängen und zu 96 absoluten Abgängen. Am wurden 470 junge Menschen begleitet.

6 Das Handeln des Jugendamtes beruht auf 42 SGB VIII - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten (Abs. 1, Satz 3).

7 ... und erfordert ein zusätzliches Fachwissen, was im normalen Alltag der Sozialraumteams (ASD) in der bisherigen Form nicht zu leisten war! u. a. in Asyl- und ausländerrechtliche Bestimmungen - Asylverfahrensgesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und weitere ausländerrechtliche Bestimmungen Europäische Richtlinien (Dublin 3, Schengenabkommen u. a.) Altersfeststellung im Rahmen der Inobhutnahme Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen Kenntnisse der politischen Situation der Heimatländer und damit verbundener Fluchtgründe

8 Alltag im Umgang mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Bundespolizei greift auf Nach dortiger Erstbefragung und Eindruck von Minderjährigkeit Info und Weitergabe an das Zentrum für Soziale Arbeit Burtscheid Hier: Übernachtung, Erstversorgung, z. B. neue Bekleidung Am nächsten Morgen: Ankommen im Café Welcome Info an das SRT 8 Befragung & Altersfeststellung durch zwei Mitarbeiter/innen des Jugendamtes Bei Minderjährigkeit Suche nach einem (Klärungs-)Platz Nach Klärung: Endgültige Unterbringung des Jugendlichen Nach unmittelbarer Inobhutnahme Einschaltung des Familiengerichtes zwecks Einrichtung Vormundschaft Hilfeplanung nach 36 SGB VIII bis zur Volljährigkeit des jungen Menschen Ggf. weitere Begleitung über das 18. Lebensjahr hinaus

9 Die Unterbringung erfolgt in Jugendhilfeeinrichtungen innerhalb und außerhalb der Stadt Aachen Städteregion außerhalb der Städteregion innerhalb NRW bisher wurden rund 170 stationäre Plätze neu in Stadt und Region Aachen geschaffen aber auch in Pensionen und Hotels, einhergehend mit ambulanter pädagogischer Betreuung und Schaffung von tagesstruktur-gebenden Angeboten seit Februar 2015 sind 55 tagesstrukturierende Angebote für Jugendliche ohne Schulplatz vorhanden.

10 Das Jugendamt arbeitet eng zusammen mit: Der Bundespolizei als Behörde, die die unerlaubte Einreise der minderjährigen Flüchtlinge feststellt und die den Erstkontakt haben Den Dolmetschern, die in der Anfangsphase Gespräche übersetzen Dem Familiengericht als Entscheider über das Ruhen der elterlichen Sorge und das Einrichten einer Vormundschaft Dem Café Zuflucht als Erstanlaufstelle für die Aufarbeitung Fluchtgeschichte und Mithilfe bei der Klärung des Ausländerrechtlichen Status Dem Ausländeramt der Städteregion, zuständig für die Feststellung des ausländerrechtlichen Status und verantwortlich für den Aufenthalt der UMF im Bundesgebiet

11 Das Jugendamt arbeitet eng zusammen mit: Den freien Trägern AWO, SKF, SKM als Arbeitgeber der Vormünder für UMF und Ansprechpartner für potentielle Ehrenamtler (zzt. 18 Personen) Dem Kommunalen Integrationszentrum und der Unteren Schulaufsicht als Zuständige für die Erteilung von Schulplätzen in den Internationalen Förderklassen Den aufnehmenden Schulen Den Jugendhilfeeinrichtungen, in denen die jungen Menschen ein Zuhause finden Den Hotelbesitzern, die ihre Zimmer vorübergehend der Jugendhilfe zur Verfügung stellen Dem Gesundheitsamt der Städteregion Aachen

12 Das Jugendamt arbeitet eng zusammen mit: Den freien Trägern der Jugendhilfe, die Beschäftigungsangebote auf der Schwelle Schule-Beruf anbieten Den Jugendhilfeträgern, die junge Menschen nach Volljährigkeit ambulant betreuen Dem Fachbereich Soziales, der ab Volljährigkeit der jungen Menschen für sie zuständig wird Dem Landesjugendamt als Genehmigungsbehörde für stationäre Plätze innerhalb der Jugendhilfe Der Landespolizei, in begründeten Einzelfällen Dem Bundesamt für Migration, bei der Stellung von Asylanträgen.

13 Auswirkungen auf die Stadt Aachen im Jugendhilfebereich Erheblicher Mehrbedarf an Personal für die Initiierung und Begleitung der Inobhutnahme und einzuleitender Hilfen zur Erziehung Ausweitung des Personals für das Führen von Vormundschaften sowohl bei den Freien Trägern als auch bei der Kommune Die Stadt Aachen erhält für eigene Verwaltungs- und Personalmehraufwände keine Finanzzuweisungen seitens übergeordneter Stellen In 2014 entstanden Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe in Höhe von 11,8 Mio. Euro (geplant: 5,5 Mio. Euro) In 2015 sind 16,3 Mio. Euro (Realisierung bei ca. 14,7 Mio. Euro) bereits vorbelastet bei 7,44 Mio. Euro Planung

14 Die Stadt Aachen wird entlastet durch die Kostenerstattung der überörtlichen Träger für die Unterbringung des jungen Menschen auf der Grundlage des 89 d und 89 Sozialgesetzbuch VIII sowie nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) Die Stadt trägt hingegen die Sach- und Personalkosten eines Sozialraumteams (zzt. 12 Vollzeitkräfte) Vormünderstellen sowohl bei den freien Trägern wie auch bei sich selbst

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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