Wegleitung zur Prüfungsordnung für die höhere Fachprüfung für die Finanz- und Anlageexpertin / Finanz- und Anlageexperte
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- Heike Cathrin Kohl
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1 QS-Kommission für die höhere Fachprüfung für die Finanz- und Anlageexpertin / Finanz- und Anlageexperte Wegleitung zur Prüfungsordnung für die höhere Fachprüfung für die Finanz- und Anlageexpertin / Finanz- und Anlageexperte Zu erhalten: Swiss Financial Analysts Association - SFAA Feldstr Bülach Schweiz Telefon +41 (0) info@sfaa.ch
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Zulassungsbedingungen Zugelassene Hilfsmittel Modulprüfungen Abschlussprüfung Organisation Ausschreibung Anmeldung Zulassung Zulassungsentscheid Prüfungsgebühren Anforderungen Themen der Abschlussprüfung Wealth Management Real Estate, Relationship Management and Behavioural Finance Ethik, Recht, Steuern und Wealth Planning Prüfungssprache Abschliessende Bestimmungen... 8
3 Basierend auf Ziffer 2.21 der Prüfungsordnung für die höhere Fachprüfung für die Finanz- und Anlageexpertin / Finanz- und Anlageexperte vom 20. September 2013, erlässt die QS-Kommission folgende Wegleitung: 1. Einleitung Mit dieser Wegleitung definiert die QS-Kommission einerseits den Ablauf, den Inhalt und die Anforderungen der verschiedenen Modulprüfungen (Foundation Prüfungen) und andererseits die Anforderungen sowie den Inhalt der Diplomprüfung (Schlussprüfungen). Grundsätzlich, wenn ein Prinzip oder eine Regel schon in der Prüfungsordnung oder im Berufsprofil definiert oder erklärt ist, bezieht sich diese Wegleitung darauf, aber wiederholt sie nicht. Das Sekretariat der SFAA ist in Bülach, Feldstrasse 80, und kann unter der Nummer oder per info@sfaa.ch erreicht werden. 2. Zulassungsbedingungen Die Zulassungsbedingungen sind unter den Ziffern 3.31 und 3.32 der Prüfungsordnung definiert. 3. Zugelassene Hilfsmittel Offenen Prüfungen Ein ipad sowie alle Unterlagen im Papierform sind erlaubt. Andere Prüfungen Jeder Kandidat erhält spätestens zwei Monate vor einer Prüfungssession eine mathematische Formelsammlung und im gegebenen Falle zusätzliche, prüfungsspezifische Formelsammlungen. Wie bereits erwähnt wurde, kann die Prüfungskommission Formeln, die zur Lösung einer Frage benötigt werden und nicht in der Formelsammlung aufgeführt sind, im Anhang der Prüfung separat aufführen. Es sind alle Taschenrechner für die Prüfungen zugelassen. Zudem gilt, dass: nur ausführbare Formeln eingegeben werden dürfen; kein Text irgend einer Art eingegeben oder abgespeichert werden darf; keine Datei und kein Verzeichnis durch ein Passwort geschützt sein darf und das Aufsichtspersonal einen kompletten und ungehinderten Zugang zu allen Dateien hat. Der Zeitverlust, der den Kandidaten durch die Überprüfung der obigen Bedingungen entsteht, wird den Kandidaten nicht angerechnet oder ersetzt. Im Zweifelsfalle ist es dem Aufsichtspersonal erlaubt, einen Rechner eines Kandidaten einzuziehen. Nur nichtthematische Übersetzungs-Wörterbücher von einer Fremdsprache in die Prüfungssprache, die über keine Kommentare verfügen, sind erlaubt. Finanz- und themenspezifische Wörterbücher sind nicht erlaubt. Die Verletzung einer der obigen Bedingungen kann zum Ausschluss einer Prüfungssession infolge Verwendung unerlaubter Hilfsmittel führen. Seite 1 / 8
4 4. Modulprüfungen Alle Erläuterungen betreffend Modulprüfungen sind in der Foundation Prüfungswegleitung der AZEK erwähnt und beschrieben. Seite 2 / 8
5 5. Abschlussprüfung Weitere Erläuterungen betreffend der Organisation (Anmeldung, Zulassung usw.) sind in der Prüfungsordnung ab Ziffer 3 beschrieben. 5.1 Organisation Ausschreibung Die Abschlussprüfungen werden auf der SFAA Webseite ( mindestens 6 Monate vor Beginn der Prüfungen publiziert. Die Ausschreibung informiert mindestens über: - Die Prüfungsdaten - Die Prüfungsgebühren - Die Adresse zur Anmeldung - Die Anmeldefrist - Die Prüfungsordnung und die anwendbare Wegleitung (gemäss Prüfungsordnung: Ablauf der Prüfung) Anmeldung Die Anmeldung erfolgt mithilfe der dafür vorgesehenen Anmeldeformulare. Die ausgedruckte und unterschriebene Version der Anmeldeformulare und alle Anhänge müssen beim Sekretariat der SFAA vor Ablauf der Anmeldefrist eingereicht werden. Mit der Anmeldung akzeptiert die Kandidatin oder der Kandidat die Wegleitung und die Prüfungsgebühren, wie sie in der Ausschreibung aufgeführt sind Zulassung Zu den Abschlussprüfungen ist zugelassen, wer die erforderlichen Vorbedingungen, welche unter Ziffer 3.31 und 3.32 der Prüfungsordnung beschrieben sind, erfüllt. Die Kandidaten sind zugelassen unter Vorbehalt, dass die Prüfungsgebühren fristgerecht, gemäss Ziffer dieser Wegleitung, beglichen werden Zulassungsentscheid Die Entscheidung betreffend der Zulassung zu den Prüfungen wird den Kandidaten mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt Prüfungsgebühren Es wird eine Prüfungsgebühr erhoben sowie eventuelle Materialgebühren, die separat in Rechnung gestellt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten entrichten die Prüfungsgebühr und die eventuellen Materialgebühren nachdem ihre Anmeldung bestätigt worden ist. Für jegliche Erklärungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Zulassung wird auch eine Gebühr erhoben. Kandidierenden, die nach Ziff. 4.2 fristgerecht zurücktreten oder aus entschuldbaren Gründen von der Abschlussprüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten rückerstattet. Eine Unterbrechung der Prüfung oder ein Scheitern berechtigt nicht zu einer Rückerstattung. Seite 3 / 8
6 Die Prüfungskosten (1 komplette Session) belaufen sich auf CHF 1'650. Bei Wiederholung wird eine Gebühr von CHF 825 für die Wiederholung von einem Modul in Rechnung gestellt, von CHF 1'650 für die Wiederholung von zwei oder drei Prüfungsmodulen. Falls eine Beschwerde einer Kandidatin oder eines Kandidaten im Zusammenhang mit einer vergangenen Prüfung gutgeheissen wird, werden die Prüfungsgebühren für eine provisorische Anmeldung zur Wiederholung der Prüfung vollständig zurückerstattet. Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Abschlussprüfung gehen zulasten der Kandidierenden. 5.2 Anforderungen Die Kandidatin oder der Kandidat muss fundiert urteilen können und komplexe Fragen, welche mehrere Themenbereiche umfassen (praktische Fälle des täglichen Geschäfts), lösen und muss imstande sein, komplexe Sachverhalte zu analysieren und zu beurteilen. Zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen während des Prüfungsjahres müssen die Best practice Kodexe, welche das behandelte Thema beinflussen, ebenfalls bekannt sein. Die gestellten Fragen schliessen nachfolgende Themen ein: 5.3 Themen der Abschlussprüfung Wealth Management Die Prüfung dauert 180 Minuten. Es werden Multiple Choice Fragen, offene Fragen und praktische Fälle zu den nachfolgend beschriebenen Themen gestellt sowie zu allen Themen der Modulprüfungen, sofern diese zum Beantworten der offenen Fragen und praktischen Fälle nötig sind. Basic concepts Expected outcomes Mean and variance Safety first rules Shortfall criterion Expected utility theory Utility functions Indifference curves and risk aversion Expected utility rule Asset and liability categories Assets and funds Stocks Bonds Real estate Alternative assets Hedge funds Structured products Liabilities Mortgages Other liabilities Seite 4 / 8
7 Clients profiles Return objectives Risk tolerance/aversion Time horizon Liquidity need Taxes Positive/negative screening Values and preferences (ethical finance, environmental, social and governance criteria in investments Financial plan (client s assets and liabilities assessment) Base currency Assets description Liabilities description Revenue and evolution of the revenue Consumption and evolution of the consumption Surplus calculation Time horizon Opportunity costs and real options Marginal tax rate Asset Allocation, portfolio choice and management styles Constraints of the client Assets description Determination of the optimal portfolio and the corresponding asset allocation with the client Periodical review of the assumptions and cooperation with the research and economic forecast departments Fund selection Mutual funds Fund selection process Tax considerations Real Estate, Relationship Management and Behavioural Finance Die Prüfung dauert 180 Minuten. Es werden Multiple Choice Fragen, offene Fragen und praktische Fälle zu den nachfolgend beschriebenen Themen gestellt sowie zu allen Themen der Modulprüfungen, sofern diese zum Beantworten der offenen Fragen und praktischen Fälle nötig sind. Real estate Valuation of real estate Traditional methods Hedonic valuation Real estate Indices Integration of real estate into the multi-asset portfolio Return and risk of real estate Correlation between the returns on various asset classes Determining the share of real estate in optimal portfolios Financing of real estate Mortgages and real property collateral The market for mortgage debt Financial structure of real estate investors: debt and equity Mortgage contract features Mortgage valuation and pricing Seite 5 / 8
8 Relationship Management The basics of interpersonal relationship Rationale and structure of the interpersonal relationship Effectiveness vs. Efficiency The psychological contract Family Business The Effectiveness Side Being effective in managing a WM relationship Highlights on Basics and Effectiveness Readings on Effectiveness Efficiency Being efficient in managing a WM relationship Highlights on Efficiency Readings on Efficiency Behavioural Finance Decision Theory Prospect Theory Expected Utility Mean-Variance Analysis and Optimal Asset Allocation Product Design Ladder Pop Optimal Product Design Behavioural Biases on: Information Selection Information Processing Decision and Feedback Diagnostic Construction and Use of the Questions Knowledge and Investment Experience Psychology and Emotions Client s Diagnostic Profile Dynamic Asset Allocation Investment Horizon Rebalancing Risk Profiling The Risk Cube: Evaluating information Questionnaire: Collecting information from investors Portfolio Construction: Delivering an investment strategy Reporting: Explaining the characteristics of an investment solution Ethik, Recht, Steuern und Wealth Planning Die Prüfung dauert 180 Minuten. Es werden Multiple Choice Fragen, offene Fragen und praktische Fälle zu den nachfolgend beschriebenen Themen gestellt sowie zu allen Themen der Modulprüfungen, sofern diese zum Beantworten der offenen Fragen und praktischen Fälle nötig sind. Ethik SBV-Richtlinien Standesregeln der SFAA (Handbook of Best Practice) International Standards and Principles on Business, Human Rights and Sustainability Recht Bankenrecht Gesetze und Regeln im Finanzbereich Bankgeheimnis Geldwäscherei und Wirtschaftsrecht Internationale Zusammenarbeit zwischen den Behörden Strafbare Handlungen auf Grund des Schweizerischen Strafgesetzbuches Bankkonti und -verträge Seite 6 / 8
9 Zivilrecht Immobilienrecht Familienrecht Erbrecht Trusts Cross-border Finanzgeschäfte Allgemeine Aspekte des cross-boder Geschäfts Grenzüberschreitendes Finanzgeschäft aus dem Ausland in die Schweiz Grenzüberschreitendes Finanzgeschäft aus der Schweiz heraus im Ausland Vermögensverwaltung und Kundenberatung Der in der Schweiz geltende rechtliche Rahmen für die Vermögensverwaltung Ausführung des Auftrages vor dem Hintergrund der SBVg-Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge Entschädigung des Vermögensverwalters Verwaltung des Vermögens von Pensionskassen Anlagefonds und ihre Verwaltung Strukturierte Produkte Ausblick auf die Zukunft : der FINMA-Vertriebsbericht Steuern Schweizer Steuersystem Steuerhoheit Auslegung des Steuerrechts Besteuerungsverhältnis und seine Bestandteile Steuer auf das Einkommen und das Vermögen natürlicher Personen Steuer auf Gewinn und Kapital der juristischen Personen Verrechnungssteuer Stempelabgaben Internationales Steuerrecht Prüfungssprache Die Fragen der Abschlussprüfungen, die auch zum Erwerb des internationalen CIWM-Diplom berechtigen (Prüfungen über Wealth Management und Real Estate, Relationship Management and Behavioural Finance ) werden ausschliesslich auf Englisch gestellt. Die Kandidatinnen und Kandidaten können auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch antworten. Die nationale Prüfung (Prüfung über das Ethik, Recht, Steuern und Wealth Planning ) wird auf Deutsch, Französisch, und Italienisch gehalten. Die Kandidatinnen und Kandidaten können auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch antworten. Wie unter Punkt 3 erwähnt, sind nichtthematische Übersetzungs-Wörterbücher von einer Fremdsprache in die Prüfungssprache, die über keine Kommentare verfügen, erlaubt. Seite 7 / 8
10 6. Abschliessende Bestimmungen Diese Prüfungswegleitung tritt zum ersten Mal bei der Prüfung im September 2014 in Kraft. Bülach, 31. Mai 2014 Prof. Martin Hoesli Präsident der QS-Kommission Dr. Jean-Claude Dufournet Mitglied der QS-Kommission Seite 8 / 8
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