Befragung zu Wohnangeboten und Wohnformen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald- Lausitz
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- Hannelore Müller
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1 Befragung zu Wohnangeboten und Wohnformen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald- Lausitz 1
2 Rahmenbedingungen im Landkreis Einwohnerentwicklung Demographische Entwicklung Leistungsempfänger nach dem Pflegeversicherungsgesetz Demenzkranke Menschen Behinderte Menschen 2
3 Einwohnerentwicklung Einwohner am im Landkreis Oberspreewald - Lausitz Einwohner Von 1990 bis 05/2012 ging die Einwohnerzahl um 27,6 % ( Einwohner) zurück. Diese Tendenz wird sich auch weiterhin fortsetzen. Prognose für Einwohner im Landkreis OSL 3
4 Demographische Entwicklung Die Bevölkerung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird immer älter waren 15,6 % der Bevölkerung älter als 65 Jahre 2011 waren es 26,1 % und 2030 werden 40,6 % der Bevölkerung älter als 65 Jahre sein waren 2,9 % der Bevölkerung älter als 80 Jahre 2011 waren es 6,1 % und 2030 werden 12,8 % der Bevölkerung älter als 80 Jahre sein. 4
5 Leistungsempfänger nach dem Pflegeversicherungsgesetz Im LK OSL gab es Leistungsempfänger nach dem Pflegeversicherungsgesetz 940 Pflegebedürftige bekamen ambulante Pflege (Pflege durch Pflegedienste) nahmen das Pflegegeld der Pflegekassen in Anspruch (Pflege durch Angehörige oder Nachbarn) und Pflegebedürftige wurden in 2009 in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt. 5
6 Demenzkranke Menschen 1999 waren ca Menschen in der Altersgruppe 65 Jahre und älter im Landkreis Oberspreewald-Lausitz an Demenz erkrankt 2010 waren es ca Menschen. Laut Prognose sollen es 2015 schon Menschen sein. Die Dunkelziffer liegt aber sicher sehr viel höher. Die Zahl der Erkrankten nimmt mit steigendem Alter zu. 6
7 Behinderte Menschen im Landkreis OSL behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 v. H. entspricht einem Anteil von 8,0 % an der Gesamtbevölkerung behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 v. H. entspricht einem Anteil von 12,3 % an der Gesamtbevölkerung Woche der Gesundheit und Pflege /Auftaktveranstaltung /LK KSL/Kreissozialamt 7
8 Am 12. Juli 2011 trat das erste Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es gemäß 2 Absatz 1, eine leistungsfähige, wirtschaftliche und zahlenmäßig ausreichende pflegerische Versorgungsstruktur sicherzustellen. Es sind lokale Pflegestrukturen aufzubauen. Hierzu arbeiten die für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe zuständigen Stellen, Ämter, die amtsfreien Gemeinden und der für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zuständige Träger unter Federführung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt partnerschaftlich mit den Verbänden der Pflegekassen zusammen. Zu einer leistungsfähigen, wirtschaftlich und zahlenmäßig ausreichenden pflegerischen Versorgungsstruktur gehören nicht nur die Pflegedienste, Senioreneinrichtungen, sondern auch Wohnangebote und Wohnformen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen. Deshalb hat der Landkreis im I. Quartal 2012 eine Erhebung zu Wohnangeboten und Wohnformen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen mittels Fragebögen bei den Kommunen des Landkreises durchgeführt, um den Bestand und auch geplante Vorhaben zu erfassen. 8
9 Leitlinien zur Seniorenpolitik des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Leitlinie 6 Altersgerechte, das heißt barrierearme oder barrierefreie Gestaltung von Wohnraum, Wohnumfeld und Infrastruktur 9
10 Die passende Wohnung und das Wohnumfeld sind besonders wichtige Voraussetzungen, um so lange wie möglich auch bei Hilfe- und Pflegebedarf selbst bestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können. Die Wohnung muss gut erreichbar sein, also barrierearm bzw. barrierefrei. Auch der Wohnraum selbst sollte barrierefrei gestaltet sein oder werden. Es gibt vielfältige Umbaumöglichkeiten, die den jeweiligen Bedürfnissen der älteren und hilfebedürftigen Menschen angepasst sind. 10
11 Seniorenfreundlicher Wohnraum Seniorenfreundlicher Wohnraum sind Wohnungen, die durch zusätzliche Ausstattungsmaßnahmen den Bedürfnissen Älterer angepasst sind. Das betrifft zum Beispiel: einen möglichst stufenlosen Zugang zur Wohnung (Fahrstuhl oder 1. OG) weitgehende Schwellenlosigkeit innerhalb der Wohnung altersgemäße Anpassungsmaßnahmen in Bad und Küche 11
12 Seniorengerechter Wohnraum Bei seniorengerechten Wohnungen handelt es sich in der Regel um altersgerechte Wohnungen, die an bestimmte DIN-Normen (DIN Teil II) gebunden sind. Sie zeichnen sich durch Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Menschen mit sonstigen Behinderungen, ältere Menschen, Kinder und klein- und großwüchsige Menschen aus. 12
13 Behindertengerechter Wohnraum Behindertengerechte Wohnungen sind rollstuhlgerechte Wohnungen und an die DIN Teil I gebunden. Alle Räume müssen barrierefrei von Rollstuhlnutzern befahrbar sein. 13
14 Service Wohnen Beim Service Wohnen handelt es sich um eine Kombination von Wohnen und Service. Dabei geht es um ein Wohnverhältnis, zu dem verschiedene Dienstleistungen zu bezahlen sind (verbindliche Servicepauschale) und zusätzliche Service- Leistungen je nach Bedarf dazu gebucht werden können. 14
15 Generationsübergreifende gemeinschaftliche Wohnformen Generationsübergreifende gemeinschaftliche Wohnformen werden interessant als mögliche Alternative zum schwächer werdenden familiären Netz. Hier wohnen mehrere Generationen als eigenständige Mieter in einem Haus. 15
16 Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige In Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung zusammen. Jeder ist ein eigenständiger Mieter und hat sein eigenes Zimmer. Küche, Bad und ein Wohnzimmer werden gemeinschaftlich genutzt. Mietvertrag und Pflege- oder Betreuungsvertrag sind voneinander getrennt. Diese Wohnform wird selbstverantwortlich geführt. 16
17 Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverwaltung Auch hier leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung zusammen. In diesen Wohnformen ist aber der Vertrag über die Überlassung von Wohnraum von dem Vertrag über die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen abhängig. Der Anbieter der Pflege- oder Betreuungsleistungen ist mit dem Vermieter des Wohnraums rechtlich oder wirtschaftlich verbunden. 17
18 Wohngemeinschaften für Demenzkranke In Wohngemeinschaften für Demenzkranke leben mehrere demenzkranke Personen in einer Wohnung zusammen. Jeder ist ein eigenständiger Mieter und hat sein eigenes Zimmer. Küche, Bad und ein Wohnzimmer werden gemeinschaftlich genutzt. Mietvertrag und Pflege- und Betreuungsvertrag sind voneinander getrennt. Mieter und Angehörige organisieren sich gemeinschaftlich (Auftraggebergemeinschaft). 18
19 Seniorenfreundlicher Wohnraum Kommune Anzahl der Wohneinheiten vorhanden geplant Stadt Lübbenau Stadt Vetschau 117 Stadt Calau Amt Altdöbern 18 Stadt Großräschen 279 Gemeinde Schipkau 21 Stadt Senftenberg 593 Stadt Schwarzheide 60 1 Amt Ruhland 1 Stadt Lauchhammer 471 Amt Ortrand 0 Landkreis gesamt
20 Seniorengerechter Wohnraum Kommune Anzahl der Wohneinheiten vorhanden geplant Stadt Lübbenau 4 Stadt Vetschau 0 Stadt Calau 2 Amt Altdöbern 0 Stadt Großräschen 1 Gemeinde Schipkau 0 Stadt Senftenberg 69 Stadt Schwarzheide 0 Amt Ruhland 0 11 Stadt Lauchhammer 32 Amt Ortrand 0 Landkreis gesamt
21 Behindertengerechter Wohnraum Kommune Anzahl der Wohneinheiten vorhanden geplant Stadt Lübbenau 1 Stadt Vetschau 0 Stadt Calau 6 Amt Altdöbern 0 Stadt Großräschen 9 Gemeinde Schipkau 1 Stadt Senftenberg 19 Stadt Schwarzheide 4 Amt Ruhland 7 Stadt Lauchhammer 0 Amt Ortrand 8 Landkreis gesamt
22 Service - Wohnen Kommune Anzahl der Wohneinheiten vorhanden geplant Stadt Lübbenau 44 Stadt Vetschau 0 Stadt Calau 0 Amt Altdöbern 0 Stadt Großräschen 0 Gemeinde Schipkau 15 Stadt Senftenberg 0 Stadt Schwarzheide 0 Amt Ruhland 0 Stadt Lauchhammer 0 Amt Ortrand 0 Landkreis gesamt
23 Generationsübergreifende gemeinschaftliche Wohnformen Kommune Anzahl der Wohneinheiten vorhanden geplant Stadt Lübbenau Stadt Vetschau 0 Stadt Calau 0 Amt Altdöbern Stadt Großräschen 0 Gemeinde Schipkau 0 Stadt Senftenberg 0 Stadt Schwarzheide 0 Amt Ruhland 0 Stadt Lauchhammer 104 Amt Ortrand 0 Landkreis gesamt
24 Landkreis gesamt Wohnform Anzahl der Wohneinheiten vorhanden geplant Seniorenfreundlicher Wohnraum Seniorengerechter Wohnraum Behindertengerechter Wohnraum 55 0 Service Wohnen 59 0 Generationsübergreifende gemeinschaftliche Wohnformen
25 Thesen 1. Im Landkreis sind Wohnraumangebote für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen wie Seniorenfreundlicher Wohnraum Seniorengerechter Wohnraum Behindertengerechter Wohnraum Service - Wohnen Generationsübergreifende gemeinschaftliche Wohnformen vorhanden. 2. Neue Wohnformen wie Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverwaltung Wohngemeinschaften für Demenzkranke sind noch nicht vorhanden. 3. In den Städten des Landkreises werden vielfältige Wohnungsangebote für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen vorgehalten, im ländlichen Gebiet sind sie rar, oder fehlen ganz. 25
26 4. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung sind die vorhandenen Wohneinheiten aber nicht ausreichend. Im Landkreis leben Menschen, die älter als 65 Jahre sind Davon sind Menschen über 80 Jahre alt. (Stand Dez. 2011). Der Anteil der ab 65-Jährigen steigt von 2011 bis 2030 um 14,5 % also um Personen an. Der Anteil der ab 80-Jährigen wird sich von 2011 bis 2030 sogar verdoppeln. Er steigt um 6,7 % also um Personen an. Nicht jeder ältere Mensch ist hilfe- oder pflegebedürftig, aber mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit zu. 26
27 Im Landkreis stehen ca Wohneinheiten (seniorenfreundlicher, seniorengerechter, behindertengerechter Wohnraum und Service-Wohnen) zur Verfügung. Hiermit können nur rund 10 % der über 65-Jährigen versorgt werden. Im Hinblick auf die Bevölkerungsprognose, werden aber in Zukunft noch weit mehr Wohneinheiten benötigt. 27
28 5. Um dem Wunsch der älteren Generation Rechnung zu tragen, so lange wie möglich auch bei Hilfe- und Pflegebedarf selbst bestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können, muss das Angebot an passendem Wohnraum und auch das Wohnumfeld weiterentwickelt werden und auch bezahlbar bleiben. Der Verbleib in der eigenen Wohnung auch bei Pflegebedarf trägt dem Grundsatz ambulant vor stationär Rechnung. 6. Die Schaffung neuer Wohnformen ist eine zukunftsfähige Aufgabe für alle Partner (Landkreis, Kommunen, Pflegekassen, Einrichtungen, Diensten und auch Wohnungsunternehmen) bei der Gestaltung lokaler Pflegestrukturen. 28
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 29
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