Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin

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1 Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Federführend: FBL Stadtentwicklung und Bauen Drucksache-Nr.: Status: Datum: 10/290 öffentlich Beratungsfolge: Datum Gremium Ausschuss Stadtentwicklung Zeitplanung und Organisation der Entwicklung des Projektes Ebert-Passage/Neuer Markt Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Zeitund Maßnahmenplanes gemäß Anlage zur DS-Nr. 10/290 die Entwicklung des Projektes Ebert-Passage/Neuer Markt zu starten. 2. Der Ausschuss Stadtentwicklung beschließt die Organisationsstruktur für die weitere Entwicklung des Projektes Ebert-Passage/Neuer Markt gemäß Anlage zur DS-Nr. 10/ Als Vertreter des Ausschusses Stadtentwicklung in der Koordinierungskonferenz werden vom Ausschuss Stadtentwicklung folgende zwei Personen gewählt: Seite: 1

2 Entscheidungszuständigkeit (Ausschuss/Bürgermeisterin) gem. Hauptsatzung 9 10 gem. Zuständigkeitsordnung Abschn. Abs. Ziff. Buchst. Ratsversammlung da keine Delegation vorliegt da vorbehaltene Aufgabe gem. 28 Nr. GO Beratungszuständigkeit X gem. Hauptsatzung 6 Abs. 1 Ziff. 7_ Buchst. Ausschuss Stadtentwicklung gem. Hauptsatzung 6 Abs. 1 Ziff. Buchst. gem. Hauptsatzung 6 Abs. 1 Ziff. Buchst. Finanzielle Auswirkungen nein X Ja, s. Vorlage. Zuweisungen Dritter (siehe Vorlage) 1) Einmalige / Jährliche lfd. Haushaltsbelastung 2) Gesamtkosten 3) Folgekosten/Jahr a) persönliche b) sächliche veranschlagt im Haushalt/Nachtrag im Ergebnisplan im Finanzplan HhSt. Bilanzielle Auswirkungen zu veranschlagen im Haushalt/Nachtrag nein ja (siehe Vorlage) Nichtöffentliche Beratung Die Öffentlichkeit ist im Ausschuss gem. 7 Abs. 2 Hauptsatzung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, da überwiegende Belange des öfftl. Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern (Begründung siehe unten): im Ausschuss stets mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder ( 46 Abs. 12 i.v.m. 35 Abs. 2 GO): in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung in der Ratsversammlung gem. 35 Abs. 2 GO mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder: in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit, soweit nicht gem. Hauptsatzung begründet: Seite: 2

3 Sachverhalt: 1. Auftrag an die Verwaltung: Der Ausschuss Stadtentwicklung und die Ratsversammlung haben in ihren Sitzungen am und am die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des Verkehrsentwicklungskonzeptes der Firma May & Co. mit Marktplatzumfahrung einen Zeitplan für die Projektentwicklung sowie die konkreten Rahmenbedingungen für das Verlegen der Friedrich-Ebert-Straße dem Ausschuss Stadtentwicklung kurzfristig vorzulegen. 2. Verlegung der Friedrich-Ebert-Straße: Wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des Konzeptes Ebert-Passage/Neuer Markt entsprechend dem Beschluss der Ratsversammlung ist die Verlegung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Bismarckstraße und Elmshorner Straße. Mit der Prüfung der Realisierbarkeit der Straßenverlegung wurde ein Verkehrsplanungsbüro beauftragt. Das Verkehrsplanungsbüro SHP aus Hannover wird in der Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung am die Ergebnisse dieser Prüfung mündlich vorstellen, da die Ergebnisse erst am vorliegen werden. In diesem Rahmen soll auch die Anfrage der CDU zu diesem Thema vom beantwortet werden. Die schriftliche Dokumentation des Ergebnisses wird dem Ausschuss Stadtentwicklung in seiner Sitzung am zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. 3. Zeit- und Maßnahmenplan: Der weiteren Zeit- und Maßnahmenplanung liegen folgende vier Arbeitsbereiche zugrunde: a) Städtebauliche Planung und Bauleitplanung: Das vorliegende Konzept der Firma May & Co. berücksichtigt im Schwerpunkt die Anforderungen des Einzelhandels. Der Ausschuss Stadtentwicklung und die Ratsversammlung haben daher in den o.g. Sitzungen weitere notwendige Rahmenbedingungen beschlossen. Weiterhin zu berücksichtigen sind Anforderungen der beteiligten Grundeigentümer und avisierten Einzelhandelsbetreiber, weitere Zielsetzungen der Stadt z.b. zum Parkraummanagement und zur Freiflächengestaltung sowie sonstige fachliche Anforderungen, etc.. Diese Belange sollen zu einem vollständigen Anforderungskatalog in Plan und Text zusammengefasst werden und dem Ausschuss Stadtentwicklung zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser Anforderungskatalog ist Grundlage für einen städtebaulichen Wettbewerb für den Gesamtbereich zwischen Unterer Dingstätte, Elmshorner Straße, Friedenstraße und Bismarckstraße. Das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes wäre ein abschließend von der Ratsversammlung zu beschließender städtebaulicher Rahmenplan, welcher der gesamten weiteren Entwicklung für diesen Bereich zugrunde zu legen ist. Seite: 3

4 Die Inhalte des städtebaulichen Rahmenplanes sind dann in einen Bauleitplan für den Gesamtbereich umzusetzen. Von der Verwaltung wird empfohlen, mit dem Bauleitplanverfahren kurzfristig zu beginnen, um die notwendigen Rahmenbedingungen mit den Fachbehörden frühzeitig klären zu können. b) Grunderwerb und Grundstücksneuordnung: Für die Entwicklung des Projektes müssen große Teile des Bereiches neu geordnet werden. Ausgelöst durch die Verlegung der Friedrich-Ebert-Straße betrifft dies die Fläche der ehemaligen Kreissparkasse, das heutige Samstagswochenmarktgelände und den Bereich Ebert-Passage. Vorausgesetzt die Entwicklung wird von der Firma May & Co. übernommen, wäre ein Großteil des Grunderwerbes durch die Firma May & Co. in Abstimmung mit der Stadt vorzunehmen. Parallel dazu muss entsprechend den Vorgaben des Innenministeriums geprüft werden, ob ein Sanierungsgebiet gemäß 136 ff. BauGB für Teilbereiche beschlossen werden soll. c) Vertragliche Vereinbarungen: Für die Gesamtentwicklung bedarf es einer großen Anzahl von liegenschaftlichen Verträgen, eines städtebaulichen Vertrages mit dem Projektentwickler und ggf. sonstige Vereinbarungen z.b. über Nutzungs- und Wegerechte. d) Steuerung und Koordination des Entwicklungsprozesses: Im gesamten Entwicklungsprozess ist die Stadt ein maßgeblicher Akteur, aber nicht der alleinige und allein bestimmende. Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten bedarf es einer Organisationsstruktur für die Projektentwicklung zur Steuerung des Entwicklungsprozesses und zur Gewährleistung der Umsetzung der städtischen Entwicklungsziele. 4. Organisationsstruktur für die Entwicklung des Projektes Ebert-Passage/Neuer Markt: Zusätzlich zu den Beratungen und Entscheidungen in den zuständigen politischen Gremien der Stadt bedarf der Entwicklungsprozess des Projektes Ebert-Passage/Neuer Markt einer intensiven Vorarbeit und Betreuung von Seiten der Verwaltung und der bereits eingerichteten, projektbegleitenden Lenkungsgruppe aus Politik und Verwaltung. Darüber hinaus ist es notwendig, ein Forum für die Koordination aller beteiligten Akteure zur Bewältigung des operativen Geschäftes der Projektentwicklung einzurichten. Daher wird folgende Organisationsstruktur vorgeschlagen: Städtische Organisationsstruktur: - Projektteam Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen & Wirtschaftsförderung Aufgabe: Planung und Vorbereitung der Maßnahmen sowie operative Aufgaben der Stadt. - Lenkungsgruppe Innenstadt Aufgabe: Laufende Informationsvermittlung und Vorbereitung der Beratung und Seite: 4

5 Entscheidung der zuständige Gremien. Mitglieder: Vertreter der Fraktionen, Frau Alheit, Herr Stieghorst. - Zuständige politische Gremien Aufgabe: Formulierung der städtischen Entwicklungsziele, Steuerung der Entwicklung und dazu notwendige Entscheidungen. Beteiligt: Ausschuss Stadtentwicklung, Ausschuss Wirtschaft und Finanzen sowie Ratsversammlung. Koordinierungskonferenz: Aufgabe: Koordination aller beteiligten Akteure und Abstimmung der laufenden Arbeiten und Entwicklungen. Teilnehmer: Zwei gewählte Mitglieder des Ausschusses Stadtentwicklung, Frau Alheit, Herr Stieghorst, Firma May & Co., und soweit jeweils erforderlich, betroffene Grundeigentümer sowie Fachplaner. Die Moderation und Betreuung der Koordinationskonferenz soll der von der Stadt für das Projekt Innenstadtentwicklung beauftragte Entwicklungsträger, die Firma DSK übernehmen. Forum für Bürgerbeteiligung: Über den gesamten Entwicklungsprozess soll jeweils aktuell und vollständig die Öffentlichkeit informiert werden. Dafür sollen je nach Anlass Informationen über Tagespresse, zu verteilende Flyer, öffentliche Veranstaltungen und das Internet erfolgen. Für die anstehende Erarbeitung des endgültigen Rahmenplanes ist im Schwerpunkt eine Beteiligung über das Internet mit Hilfe einer speziellen Software vorgesehen. Darüber hinaus ist selbstverständlich geplant, die laufenden Informationen jeweils auf der Homepage der Stadt Pinneberg darzustellen. Im Auftrage (Stieghorst) Anlage/n: Seite: 5

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