Verkehrsgutachten zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Teilgebiet A, Hohenlindner Straße, Feldkirchen bei München

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1 Verkehrsgutachten zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Teilgebiet A, Hohenlindner Straße, Feldkirchen bei München München,

2 Inhaltsverzeichnis / Seite 2/12 1 Aufgabenstellung Datengrundlagen Analysebelastung Prognose 2025 Grundverkehr Verkehrsabschätzung Neuverkehr Gesamtverkehrsaufkommen Prognose Tagesverkehrsbelastung Spitzenstundenbelastung Beurteilung der geplanten Erschließung Innere Erschließung Erschließungsstraße Stichstraße Einmündungsbereiche Befahrbarkeit Äußere Erschließung Kapazitätsberechnungen...11 Knotenpunkt Friedensstraße/Jahnstraße...11 Knotenpunkt Hohenlindner Straße/Friedensstraße...11 Knotenpunkt Hohenlindner Straße/Erschließungsstraße B-Plan Fazit...12

3 1 Aufgabenstellung / Seite 3/12 Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans 9, Teilgebiet A, Hohenlindner Straße in Feldkirchen bei München ist im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung die verkehrliche Beurteilung der künftigen Erschließung und der zu erwartenden Verkehrszunahmen aufgrund der geplanten Nutzung durchzuführen. Zur Schaffung einer aktuellen Datengrundlage wurden Verkehrserhebungen am Knotenpunkt Jahnstraße/Friedensstraße erhoben und ergänzend Geschwindigkeitsmessungen im Straßenquerschnitt Friedrichstraße vorgenommen. Für die Bearbeitung liegt der Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Teilgebiet A, Hohenlindner Straße / Fasanweg / Friedensstraße vor. 2 Datengrundlagen 2.1 Analysebelastung 2013 Für die Ermittlung der bestehenden maßgebenden Verkehrsbelastungen im Bereich der Jahnstraße und der Friedensstraße wurden am Verkehrserhebungen am Knotenpunkt Jahnstraße/Friedensstraße und Querschnittszählungen vom in der Friedensstraße zwischen Hohenlindner Straße und Jahnstraße durchgeführt. Die Auswertung der Verkehrszählungen nach den maßgebenden Spitzenstundenbelastungen am Morgen und am Abend ist in den folgenden Abbildungen dargestellt. Abbildung 1: Morgenspitzenstundenbelastung (7:30-8:30 Uhr) am Knotenpunkt Friedensstraße/Jahnstraße in Kfz/h (Schwerverkehr/h)

4 20765 / Seite 4/12 Abbildung 2: Abendspitzenstundenbelastung (16:45-17:45 Uhr) am Knotenpunkt Friedensstraße/Jahnstraße in Kfz/h (Schwerverkehr/h) Die Querschnittszählungen auf der Friedensstraße zwischen Hohenlindner Straße und Jahnstraße ergaben eine minimale tägliche Verkehrsbelastung von ca. 350 Kfz-Fahrten/Tag (Sonntag ) und eine maximale tägliche Verkehrsbelastung von ca. 750 Kfz-Fahrten/Tag (Freitag ). Die Ergebnisse der gleichzeitig erfolgten Geschwindigkeitsmessungen in der Friedensstraße sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Fahrtrichtung Süd [km/h] Fahrtrichtung Nord [km/h] Durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit ca. 32 km/h ca. 36 km/h 85%-Geschwindigkeit ca. 38 km/h ca. 43 km/h Maximale Geschwindigkeit 55 km/h 65 km/h Tabelle 1: Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in der Friedensstraße

5 20765 / Seite 5/12 Im Durchschnitt liegen die gefahrenen Geschwindigkeiten mit 32 km/h in Fahrtrichtung Süd und 36 km/h in Fahrtrichtung Nord knapp über der zulässigen Geschwindigkeit. Von 85% der gemessen Fahrzeugen wird in Fahrtrichtung Süd mit einer Geschwindigkeit von 38 km/h und in Fahrtrichtung Nord mit 43 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. In Einzelfällen findet eine deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit gemessenen 55 km/h in Fahrtrichtung Süd und in Fahrtrichtung Nord mit 65 km/h statt. 2.2 Prognose 2025 Grundverkehr Als Prognosehorizont wird das Jahr 2025 angesetzt. Die Ermittlung der Prognoseverkehrsbelastung des allgemeinen Kfz-Verkehrs resultiert aus der Verkehrsuntersuchung zur Südumfahrung Feldkirchen mit den darin verwendeten Zunahme-Faktoren. Darüber hinaus wird unterstellt, dass die Südumfahrung Feldkirchen zum Prognosejahr 2025 realisiert ist. Für die Friedensstraße im Speziellen wird im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung die aufgrund der geplanten Nutzungsverdichtung zu erwartende spezifische Verkehrszunahme (s. Kap. 3 Verkehrsabschätzung Neuverkehr ) additiv angesetzt. Weitere maßgebende Verdichtungen im Bereich der Friedensstraße sind nicht zu erwarten. 3 Verkehrsabschätzung Neuverkehr Von Seiten der Gemeinde Feldkirchen wurde der Bebauungsplan mit Angaben zu den geplanten Nutzungen mit Ausweisung der entsprechenden Bruttogeschoßflächen (BGF) zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Planungsvorgaben wird in Anwendung der Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, FGSV 2006 und dem Heft 42 Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Abschätzung der Verkehrserzeugung der Hessischen Straße- und Verkehrsverwaltung (2000) anhand der darin enthaltenen Kennwerten das zu erwartende Verkehrsaufkommen infolge der geplanten Nutzungen abgeschätzt. Insgesamt weist der Bebauungsplan eine zusätzliche Bruttogeschoßfläche durch Verdichtung des Planungsgebietes von ca m² auf. Hieraus errechnet sich folgendes tägliches Verkehrsaufkommen: Einwohnerverkehr: Ca m² BGF/Einwohner Ca. 3,8 Wege/Einwohner und Tag Anteil motorisierter Individualverkehr (MIV): ca. 90% Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 Besucher-+Wirtschaftsverkehr: ca. 15% des Einwohnerverkehrs Güterverkehr: ca. 0,05 Lkw-Fahrten/Einwohner

6 20765 / Seite 6/12 Insgesamt ergibt sich durch die zu erwartenden ca. 110 Neu -Einwohnern ein Verkehrsaufkommen von knapp 400 Kfz-Fahrten/Tag. Von diesen 400 Kfz-Fahrten/Tag werden ca. 100 Kfz- Fahrten/Tag durch die Änderungen auf den Grundstücken der Flurnummern 633/7 (heutige Tankstelle), 633 und 633/10 und ca. 50 Kfz-Fahrten/Tag durch die Änderungen auf den Grundstücken der Flurnummern 636 und 636/19 erzeugt, die direkt über die Hohenlindner Straße bzw. über die Friedensstraße erschlossen werden und somit keinen Mehrverkehr auf der Jahnstraße erzeugen. Unter Ansatz der normierten Tagesganglinien aus den Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, FGSV 2006 ergibt sich für die geplanten Nutzungen in der morgendlichen Spitzenstunde (ca. 7:00-8:00 Uhr) ein Quellverkehrsaufkommen (abfahrender Verkehr) von ca. 35 Kfz/h (davon direkt 7 Kfz/h über Hohenlindener Straße und 5 Kfz/h über Friedensstraße) und ein Zielverkehrsaufkommen (anfahrender Verkehr) von ca. 3 Kfz/h. In der abendlichen Spitzenstunde (ca. 16:00-17:00 Uhr) errechnen sich anhand der Tagesganglinien ein Quellverkehrsaufkommen von ca. 16 Kfz/h (davon direkt 4 Kfz/h über Hohenlindener Straße und 2 Kfz/h über Friedensstraße) und ein Zielverkehrsaufkommen von ca. 24 Kfz/h (davon direkt 7 Kfz/h über Hohenlindener Straße und 3 Kfz/h über Friedensstraße). 4 Gesamtverkehrsaufkommen Prognose Tagesverkehrsbelastung Der Neuverkehr wird entsprechend der im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließung auf das Straßennetz verteilt. Es wird angenommen, dass der gesamte Neuverkehr über die Hohenlindner Straße an- und abfährt und sich zu jeweils 50% nach Osten und Westen verteilt. Auf der sicheren Seite liegend wird angenommen, dass der gesamte Neuverkehr der geplanten Bebauung an der Jahnstraße über den Knotenpunkt Jahnstraße/Friedensstraße an- und abfährt (ohne Entlastung durch die Erschließungsstraße). Durch Überlagerung des Prognose-Grundverkehrs 2025 mit dem zu künftigen spezifischen Neuverkehrsaufkommen aufgrund der geplanten Nachverdichtung/ Neunutzung mit Wohnbebauung ergeben sich die in der nachfolgenden Abbildung dargestellten Tagesverkehrsbelastung im Bereich des Bebauungsplanes Nr.9, Teilgebiet A.

7 20765 / Seite 7/12 Legende: XXX Neuverkehr B-Plan 9 XXX Grundverkehr Prognose 2025 Abbildung 3: Gesamtverkehrsbelastung Prognose 2025 in Kfz/24h 4.2 Spitzenstundenbelastung Die Überlagerung des Grundverkehrs mit dem zu erwartenden Bebauungsplanverkehr ergibt am Knotenpunkt Friedensstraße/Jahnstraße folgende Spitzenstundenbelastungen.

8 20765 / Seite 8/12 4 Kfz 7 Kfz 17 Kfz Jahnstraße 17 Kfz 0 Kfz 4 Kfz Jahnstraße 0 Kfz 1 Kfz 23 Kfz Friedensstraße 6 Kfz 18 Kfz 0 Kfz Abbildung 4: Morgenspitzenstundenbelastung Gesamtverkehr inkl. Neuverkehr am Knotenpunkt Friedensstraße/Jahnstraße in Kfz/h

9 20765 / Seite 9/12 18 Kfz 10 Kfz 1 Kfz 1 Kfz 1 Kfz 11 Kfz 5 Kfz 1 Kfz 12 Kfz 4 Kfz 10 Kfz 0 Kfz Abbildung 5: Abendspitzenstunde Gesamtverkehr inkl. Neuverkehr am Knotenpunkt Friedensstraße/Jahnstraße in Kfz/h

10 5 Beurteilung der geplanten Erschließung / Seite 10/ Innere Erschließung Erschließungsstraße Streckenabschnitt zwischen Hohenlindner Straße und Jahnstraße Der Bebauungsplan sieht eine innere Erschließungsstraße zwischen Hohenlindner Straße und Jahnstraße bedingt durch die Grundstückssituation mit einer Minimalbreite von ca. 3,00 m auf einer Länge von ca m vor. Da in diesem Abschnitt keine Ausweichstellen vorhanden sind, ist gemäß RAST 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, FGSV 2006) kein Zweirichtungsverkehr in diesem Bereich möglich. Dieser Abschnitt zwischen Jahnstraße und der Grundstückszufahrt der Flurnummer 634/7 kann daher nur in Einbahnrichtung befahren werden. Der Straßenabschnitt wird für nur für Anlieger, Fußgänger und Radfahrer freigegeben. Streckenabschnitt Grundstückszufahrt der Flurnummer 634/7 und Hohenlindener Straße Der Abschnitt zwischen Grundstückszufahrt der Flurnummer 634/7 und der Hohenlindener Straße mit einer Länge von ca. 45 m mit einer Ausweichstelle im Bereich der Grundstückszufahrt erfüllt die Kriterien der RAST 06 für schmale Zweirichtungsfahrbahnen, sodass dieser Streckenabschnitt im Zweirichtungsverkehr befahren werden kann Stichstraße Die geplante Stichstraße zur Erschließung der Grundstücke mit den Flurnummern 634/24, 634/25, 634/26 634/11 und evtl. 634/14 und 634/20 mit einer Länge von ca. 50 m und einer Fahrbahnbreite von 3,50 m wird Privatstraße. Damit sind die Kriterien der RAST06 (Richtlinie zur Anlage von Stadtstraße, FGSV 2006) für Wohnwege nicht anzuwenden. Eine Befahrung durch Müllfahrzeuge ist nicht vorgesehen. Die Straße ist ausreichend dimensioniert Einmündungsbereiche Durch die bestehende Grundstückssituation sind an den Einmündungsbereichen der geplanten Erschließungsstraßen zur Jahnstraße und an der Stichstraße der Grundstücke mit den Flurnummern 634/24, 634/25, 634/26 634/11 keine Ausrundungen vorgesehen. Da es sich bei der Stichstraße um eine Privatstraße handelt (gleichbedeutend mit einer Grundstückszufahrt) sind Sichtdreiecke nicht erforderlich. Trotzdem wird empfohlen an den Grundstücksecken im Einmündungsbereich Sichtfelder entsprechend von Bebauung (Zäune) und Bepflanzung im Bereich von 0,8-2,5 m freizuhalten. Nicht notwendig ist die Freihaltung der Grundstücksecken im Bereich der Erschließungsstraße, wenn diese, wie empfohlen in Einbahnrichtung von Süden nach Norden befahren wird Befahrbarkeit Für die geplante Stichstraße und die geplante Erschließungsstraße ist keine Befahrung durch Liefer- und Entsorgungsverkehr vorgesehen. Eine durchgeführte Schleppkurvenprüfung hat gezeigt, dass für die Befahrung durch Pkw im Einmündungsbereich unter Benutzung der Gegenfahrbahn bei der vorhandenen Fahrbahnbreite der Jahnstraße von ca. 5,5 m keine Ausrun-

11 20765 / Seite 11/12 dungen für die Stichstraße und für die Erschließungsstraße in den Einmündungsbereichen erforderlich sind. Aus Gründen der besseren Befahrbarkeit sollte die Tiefgaragenausfahrt am Grundstück mit der Flurnummer 634 von der Erschließungsstraße abgerückt werden (mind. 7m), damit eine direkte Befahrung Tiefgarage Erschließungsstraße ohne zusätzliche Rangiermanöver möglich ist Äußere Erschließung Kapazitätsberechnungen Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit/Verkehrsqualität am Knotenpunkt Friedensstraße/Jahnstraße erfolgt gemäß den Vorgaben der HBS 05 (Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, FGSV 2001,2005) anhand dem spezifischen Kapazitätskennwert mittlere Wartezeiten. Knotenpunkt Friedensstraße/Jahnstraße Der Knotenpunkt Friedensstraße/Jahnstraße weist in der Summe aller Zuflüsse eine Verkehrsbelastung in der Morgenspitze (MS) von 97 Kfz/h und in der Abendspitze (AS) von 74 Kfz/h auf. Das bedeutet, dass im Durchschnitt über die Stunde verteilt nur alle 37 Sekunden (MS) bzw. 49 Sekunden (AS) ein Fahrzeug den Kreuzungspunkt erreicht. Aufgrund dieser geringen Belastungen errechnen sich mittlere Wartezeiten von weit unter 10 s/fahrzeug, so dass gemäß den Kriterien der HBS 05 die beste Verkehrsqualitätsstufe A erreicht wird. Knotenpunkt Hohenlindner Straße/Friedensstraße Um bzgl. der Kapazitätsberechnung auf der sicheren Seite zu liegen, wird für den Querschnitt Hohenlindner Straße pauschal ein Spitzenstundenanteil von 10% für beide Fahrtrichtungen angenommen. Hieraus errechnet sich östlich der Friedensstraße eine Verkehrsbelastung von ca. 350 Kfz/h und westlich der Friedensstraße von ca. 300 Kfz/h je Fahrtrichtung. Die aktuell durchgeführten Verkehrszählungen in der Friedensstraße ergeben mit Überlagerung des prognostizierten Neuverkehrsaufkommens in der maßgebenden Spitzenstunde eine Querschnittsbelastung von ca. 100 Kfz/h. Die Kapazitätsberechnungen ergeben eine mittlere Verlustzeit von unter 20 Sekunden (maßgebend wird der Linkseinbieger aus der Friedensstraße), so dass in Anwendung der HBS 2001/2005 mit einer Verkehrsqualitätsstufe B eine gute Leistungsfähigkeit erreicht wird. Knotenpunkt Hohenlindner Straße/Erschließungsstraße B-Plan Am Knotenpunkt Hohenlindner Straße/Erschließungsstraße B-Plan liegt die Querschnittsbelastung auf der Münchner Straße in der maßgebenden Spitzenstunde bei ca. 350 Kfz/h je Fahrtrichtung. Die Querschnittsbelastungen der Erschließungsstraße sind mit geschätzten Kfz/h verhältnismäßig gering. Hieraus errechnen sich mittlere Verlustzeiten von unter 20 Sekunden (maßgebend wird der Linkseinbieger aus der Erschließungsstraße) wodurch gemäß HBS 2001/2005 die Verkehrsqualitätsstufe B erreicht wird.

12 6 Fazit / Seite 12/12 Die Verkehrsabschätzung des zusätzlich zu erwartenden Neuverkehrs infolge des Bebauungsplans weist ein zu erwartendes spezifisches Verkehrsaufkommen von maximal 400 Kfz- Fahrten/Tag. In den Spitzenstunden liegen die Zusatzbelastungen mit ca Kfz/h auf einem verhältnismäßig geringen Belastungsniveau. Die Kapazitätsbetrachtungen haben gezeigt, dass die betroffenen Knotenpunkte mit dem zu erwartenden Neuverkehr eine gute Leistungsfähigkeit aufweisen. Aufgrund der geringen Querschnittsbreiten der Erschließungsstraße, der geplanten Nutzungseinschränkung (Anliegerstraße) und den vsl. geringen zulässigen Geschwindigkeiten ist davon auszugehen, dass die neue Verbindung über die Jahnstraße und die Erschließungsstraße zur Hohenlindner Straße nicht als Schleichweg genutzt werden wird. Folgende Empfehlungen werden aus gutachterlicher Sicht gegeben: 1. Da die Stichstraße als Privatstraße vorgesehen ist und nur durch Anlieger befahren wird, ist eine Aufweitung des Straßenquerschnittes nicht erforderlich. Eine Befahrung durch Ver- und Entsorgungsfahrzeuge (Lkw) ist nicht vorgesehen, sodass auf eine Ausrundung im Einmündungsbereich zur Jahnstraße verzichtet werden kann. Da die Stichstraße als Privatstraße wie eine Grundstückszufahrt zu behandeln ist, ist eine Berücksichtigung von Sichtdreiecken nicht erforderlich. Es wird allerdings empfohlen an den Grundstücksecken im Einmündungsbereich die Sichtfelder entsprechend von Bebauung (Zäune) und Bepflanzung im Bereich von 0,8-2,5 m Höhe freizuhalten, da andernfalls die Ausfahrt erschwert ist. 2. Die Erschließungsstraße zwischen Hohenlindner Straße und Jahnstraße kann aufgrund der eingeschränkten Fahrbahnbreite zwischen der Jahnstraße und der Grundstückszufahrt der Flurnummer 634/7 nur in Einbahnrichtung befahren werden. Empfohlen wird aus Gründen der Verkehrsabwicklung im Bereich der Einmündung Jahnstraße die Einbahnrichtung in Fahrtrichtung Süd nach Nord freizugeben (kein Vorfahrt achten erforderlich im Einmündungsbereich Jahnstraße, Stellplätze im Bereich der Erschließungsstraße liegen rechtsseitig). Im Bereich der Grundstückszufahrt der Flurnummer 634/7 ist eine Ausweichstelle vorhanden, sodass der Abschnitt bis zur Hohenlindner Straße in Zweirichtungsverkehr befahren werden kann. Die Erschließungsstraße wird als Privat- bzw. Anliegerstraße nicht für den allgemeinen motorisierten Verkehr freigegeben. Eine Befahrung durch Ver- und Entsorgungsverkehr (Lkw) ist nicht zulässig. Aus diesem Grund kann auf Ausrundungen im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße verzichtet werden. 3. Es wird empfohlen die Tiefgaragenein- und -ausfahrt des Grundstücks mit der Flurnummer 634 in Richtung Osten zu verlagern, da dann eine Befahrung der ausfahrenden Pkw in die Erschließungsstraße ohne zusätzliche Rangiermanöver möglich ist. Damit ist eine Entlastung der Fahrbeziehung Jahnstraße Friedensstraße zu erwarten. München, Dipl.-Ing. Tom Seufert

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