Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord (Bebauungsplan Nr. 51)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord (Bebauungsplan Nr. 51)"

Transkript

1 Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark Gelsenkirchen Telefon +49 ( Telefax +49 ( M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon +49 ( Silke.Gerlach@MuellerBBM.de Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord (Bebauungsplan Nr. 51 Schalltechnisches Immissionsschutzgutachten nach 16. BImSchV sowie nach DIN Bericht Nr. M89 136/2 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\GLA\89\89136\M89136_02_Ber_2D.DOC : Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: Stadt Brunsbüttel Stadtverwaltung FB III Röntgenstraße Brunsbüttel M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Insgesamt 39 Seiten davon 13 Seiten Textteil, 2 Seiten Anhang A, 15 Seiten Anhang B 4 Seiten Anhang C und 5 Seiten Anhang D Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Müller-BBM GmbH Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Niederl. Gelsenkirchen, HRB München Geschäftsführer: Horst Christian Gass Bernd Grözinger, Dr. Carl-Christian Hantschk Stefan Schierer, Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch

2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung 3 2 Grundlagen 3 3 Anforderungen an den Schallschutz Straßenneubau BImSchV Bauleitplanung - DIN Schutzbedürftige Wohnbebauung 7 5 Schallemissionen Eingangsdaten Berechnungsmodell 9 6 Schallimmissionen Berechnungsergebnisse und Beurteilung BImSchV DIN Schallschutzmaßnahmen 11 Zusammenfassung 12 Anhang A: Anhang B: Anhang C: Anhand D: Lagepläne Schallemissionsberechnungen EDV-Eingabedaten (Auszugsweise und Ergebnisse Gebäudelärmkarten Seite 2

3 1 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Brunsbüttel plant die Fortführung der Innenstadtentlastungsstraße Justusvon-Liebig-Straße von der Westerbütteler Straße bis zu Anschlussstelle der B5 an der Fritz-Staiger-Straße bei der Firma REMONDIS. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord wird eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung benötigt Bei der geplanten Entlastungsstraße handelt es sich um einen Straßenneubau. Hier gelten die schalltechnischen Anforderungen der 16. BImSchV [4] in vollem Umfang. Zur Vergleichsbetrachtung werden zusätzlich die Orientierungswerte der DIN ( Schallschutz im Städtebau [14] für den Prognose-Planfall 2020 herangezogen. Sollten die Berechnungen ergeben, dass Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [4] zu erwarten sind, so werden Aussagen zum Anspruch auf passiven Schallschutz getroffen. Es werden ggf. alle Fassaden angegeben, für die auch nach Errichtung von Abschirmmaßnahmen passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. 2 Grundlagen [1] Planunterlagen: Verkehrsgutachten Brunsbüttel zum Neubau der Innenstadtentlastungsstraße, Juli 2005 Straßenplanung als DXF, Juli 2010 Straßenquerschnitte, Juli 2009 Bebauungspläne Nr. 25, 1. Änderung und Nr. 48 Angaben der Stadt Brunsbüttel zu den Gebietsausweisungen, vom Auszug aus Amtlicher Liegenschaftskarte, Oktober 2010 [2] Ortsbesichtigung am mit Fotodokumentation [3] Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. INr. 71 vom S. 3830, zuletzt geändert durch Art. 2 G v (BGBl. I S [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom ; BGBl. I, S [5] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV vom 4. Februar BGBl. I, S ; S Seite 3

4 [6] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90: Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 [7] Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom zur Anhebung der Grenze zwischen leichten und schweren Lkw von 2,8t auf 3,5t - Umrechnungsfaktoren (Geschäftszeichen StB 13/ /67 BASt 96 [8] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, HBS, Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2001 [9] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991 vom (StB 11/26/ /27 Va 91 zu Korrekturwerten für unterschiedliche Straßenoberflächen als Ergänzung zur Fußnote 4 der RLS-90, Bundesministerium für Verkehr [10] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/2002 vom 26. März 2002 (S 13/ /57 Va 01 I, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte DstrO für offenporigen Asphalt (OPA mit Anlage: Statuspapier Offenporige Asphaltdeckschichten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt vom [11] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/2006 vom (S 13/7144.4/01, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung zu Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90; mit Anlage: Statuspapier Deckschichten aus Waschbeton der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt vom [12] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2010 vom (StB 13/7144.2/02-01 / , Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung zu Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Fahrbahnoberflächen-Korrekturwert D StrO für Lärmarmen Gussasphalt mit Anlage: Statuspapier Lärmarmer Gussasphalt der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt vom [13] Auslegung der 16. BImSchV und offene Fragen; Stefan Strick, Bundesministerium für Verkehr, Tagung Verkehrslärmschutzverordnung am 11. u in Celle [14] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 [15] Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [16] VDI-Richtlinie 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Seite 4

5 3 Anforderungen an den Schallschutz 3.1 Straßenneubau BImSchV Im Rahmen der Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [3] gelten für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen die Anforderungen der 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom [4]. Beim Bau oder der wesentlichen Änderung ist dann sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet. Tabelle 1. Immissionsgrenzwerte in db(a nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung in Abhängigkeit von der Gebietseinstufung Gebietseinstufung Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Reine Wohngebiete (WR, Allgemeine Wohngebiete (WA, Kleinsiedlungsgebiete (WS Mischgebiete (MI, Kerngebiete (MK, Dorfgebiete (MD Immissionsgrenzwerte in db(a tags (06:00-22:00 Uhr nachts (22:00-06:00 Uhr Gewerbegebiete (GE Die Art der Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen. Liegt kein Bebauungsplan vor, sind die Anlagen entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. Gemäß der Auslegung der 16. BImSchV durch das Bundesministerium für Verkehr findet eine schon vor dem Bau oder der wesentlichen Änderung des Verkehrsweges gegebene tatsächliche Vorbelastung durch einen anderen Verkehrsweg bei der Bestimmung des für den neuen oder wesentlich geänderten Verkehrsweg maßgeblichen Beurteilungspegels keine Berücksichtigung. Es ist nur auf die zusätzlich durch das Vorhaben verursachten Immissionen abzustellen. Eine Überlagerung der Beurteilungspegel mehrerer Verkehrswege bei der Berechnung erfolgt nicht. In [4] wird im Hinblick auf den Teilausbau einer Straße weiter ausgeführt, dass bei der Ermittlung des Beurteilungspegels im Ausbauabschnitt die volle Verkehrsstärke, d. h. die Verkehrsbelastung des Ausbauabschnittes und des sich anschließenden bauliche nicht veränderten Abschnittes zugrunde gelegt wird. Für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Bereich des vorhandenen, baulich nicht geänderten Abschnittes ist nur die Verkehrsbelastung des Ausbauabschnittes maßgeblich. Die Verkehrsbelastung des sich anschließenden baulich nicht geänderten Abschnittes der vorhandenen Straße ist außer Acht zu lassen. Seite 5

6 3.2 Bauleitplanung - DIN Ergänzend zur Beurteilung nach der 16. BImSchV werden die Beurteilungspegel verursacht durch die zukünftige Verkehrsgeräuschbelastung den schalltechnischen Orientierungswerten nach DIN "Schallschutz im Städtebau" [14] gegenübergestellt. Diese sind zur Beurteilung der Geräuschimmissionen bei der Ausweisung von neuen Baugebieten heranzuziehen. Die Einhaltung oder Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Tabelle 2. Schalltechnische Orientierungswerte (ORW nach DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR, Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA, Kleinsiedlungsgebiete (WS Mischgebiete (MI, Dorfgebiete (MD Kerngebiete (MK, Gewerbegebiete (GE Orientierungswerte in db(a tags nachts Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Verkehrslärm Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06:00-22:00 Uhr und nachts von 22:00-06:00 Uhr zugrunde zulegen. Außerdem werden im Beiblatt 1 der DIN [15] folgende Hinweise gegeben: - Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. - Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. - In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schall- Seite 6

7 schutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. - Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. - Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Zu letztem Punkt ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie 2719 [15], Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel L m 50 db(a auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. Diese Richtlinie hat nicht die Qualität einer Rechtsvorschrift, sondern gilt als antizipiertes Sachverständigengutachten. Die dort niedergelegten Orientierungswerte sind somit abwägungsfähig. Die Rechtsprechung hat zu einem konkreten Einzelfall Überschreitungen der Orientierungswerte um 5 db(a anerkannt. 4 Schutzbedürftige Wohnbebauung Folgende Gebäude werden im Rahmen der Untersuchung nach 16. BImSchV [4] betrachtet: Westerbütteler Str. 16, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse Westerbütteler Str. 18, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse sowie ein Dachgeschoss Westerbütteler Str. 21, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse Westerbütteler Str. 23, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss Volsenweg 45, MI-Gebiet Das Gebäude besitzt 1 Vollgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss Remondis, GE-Gebiet Das Bürogebäude besitzt 2 Stockwerke, der Sozialtrakt besitzt 1 Stockwerk Die Lage der Immissionsorte ist im Lageplan in Anhang A, Seite 2 eingezeichnet. Bei Immissionsorten außerhalb des Umbauabschnittes ist aufgrund Ihrer Lage und Ihres Abstands zur neu geplanten Straße mit keinen Überschreitungen der schalltechnischen Anforderungen zu rechnen. Seite 7

8 5 Schallemissionen 5.1 Eingangsdaten Der Schallemissionspegel L m,e einer Straße (Immissionspegel in 25 m Abstand von der Straßenmittelachse wird nach den RLS-90 [6] aus der Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen über 5 % berechnet. Der Lkw-Anteil sowie die prozentuale Aufteilung des Verkehrs auf den Tagesund den Nachtzeitraum wird gemäß diesen Richtlinien aus Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Straßengattung festgelegt, sofern keine genaueren Zählergebnisse vorliegen. Im vorliegenden Fall werden die Verkehrsmengendaten nach Angaben des Verkehrsgutachtens Brunsbüttel [1] herangezogen. Die Verkehrsdaten liegen für das Prognosejahr 2020 vor. Es wurde die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke werktags DTV w herangezogen. Dieser Wert liegt höher als die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke DTV, wodurch die hier vorliegenden Berechnungen auf der sicheren Seite liegen. Der für das Jahr 2005 ermittelte Lkw-Anteil von p 24 = 5,3 % an Landesstraßen [1] wurde nach Abstimmung mit der Stadt Brunsbüttel für alle untersuchten Straßenabschnitte für das Prognosejahr 2020 übernommen. Hierdurch ergibt sich tags ein Lkw-Anteil von p T = 5,5 % und nachts von p N = 2,7 %. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der geplanten Innenstadtentlastungsstraße soll 70 km/h betragen. Im südlichen Bauabschnitt, ca. 50 m nördlich der Kreuzung zur Westerbütteler Straße bis zum südlichen Bauende, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Innerhalb des Kreisverkehrs sowie auf den zugehörigen Zu- und Abfahrten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Auf dem zu untersuchenden Abschnitt der Westerbütteler Straße soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betragen. Steigungen von mehr als 5 % treten in den relevanten Bereichen nicht auf. Die Berechnungen aller Schallemissionspegel können dem Anhang B entnommen werden. In der folgenden Tabelle sind die Hauptstraßenabschnitte zusammengefasst. Tabelle 3. Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge DTV, Lkw-Anteil p,zul. Höchstgeschwindigkeit v zul. und Schallemissionspegel L m,e (Prognosezeitraum, tags/nachts Straße Innenstadtentlastungsstraße - Abschnitt süd Innenstadtentlastungsstraße - Abschnitt nordwest Innenstadtentlastungsstraße - Abschnitt nordwest Innenstadtentlastungsstraße - Abschnitt nordost DTV w in Kfz/24h p in % v zul. in km/h L m,e in db(a tags nachts tags nachts ,5 2, ,5 51, ,5 2, ,3 50, ,5 2, ,6 52, ,5 2, ,3 52,3 Westerbütteler Straße ,5 2, ,1 45,0 Seite 8

9 Es bedeuten: DTV w Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge werktags in Kfz/24h für das Jahr 2020 p maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht in % v zul. L m,e zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h Emissionspegel in db(a für die Tageszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr bzw. Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr berechnet für den Prognosezeitraum Berechnungsmodell Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt anhand eines 3-dimensionalen Berechnungsmodells unter Verwendung des Computerprogramms Cadna/A (Version für die Straßenverkehrsgeräusche nach RLS-90 [6]. Im Berechnungsmodell werden folgende Elemente berücksichtigt: - Straße - Höhenknoten - Abschirmkanten - Baukörper Bei der Ausbreitungsberechnung wird gemäß der oben genannten Richtlinie die Pegelminderung durch: - Abstandsvergrößerung - Luftabsorption - Boden- und Meteorologiedämpfung und - Abschirmung berücksichtigt. Bei der Dateneingabe in die EDV-Anlage wurden die schalltechnisch relevanten Gebäudefassaden gekennzeichnet; das Programm berechnet dann für Immissionspunkte entlang dieser Fassaden die Beurteilungspegel für alle angegebenen Stockwerke. Die Darstellung der so berechneten Beurteilungspegel erfolgt grafisch in Gebäudelärmkarten (Anhang D. In diesen Karten werden die jeweils höchsten Beurteilungspegel entlang der Fassaden angegeben. Im Symbol Hausbeurteilung werden im oberen Halbkreis die Stockwerke angegeben, bei denen mindestens in einem Fassadenbereich in der Tageszeit oder der Nachtzeit der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV überschritten wird. Im unteren Halbkreis wird im linken Viertelkreis der höchste Beurteilungspegel am Gebäude in der Tageszeit und im rechten Viertelkreis der höchste Beurteilungspegel am Gebäude in der Nachtzeit angegeben. Die Berechnungen wurden für die betroffenen Gebäudefassaden entlang der geplanten Innenstadtentlastungsstraße durchgeführt. Ein Lageplan des Berechnungsmodells ist in Anhang A dargestellt. Die Berechnungsergebnisse sind in Anhang C tabellarisch zusammengestellt. Seite 9

10 6 Schallimmissionen Berechnungsergebnisse und Beurteilung BImSchV In Tabelle 4 werden die ermittelten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV gegenübergestellt. Die Ergebnisse sind ebenfalls als Gebäudelärmkarten in Anhang D, Seite 2 bis 5 dargestellt. Tabelle 4. Beurteilungspegel L r,t/n Tag und Nacht für Straßenneubau und Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Immissionsort Einstufung Immissionsgrenzwert in db(a Beurteilungspegel in db(a Überschreitung In db tags nachts tags nachts tags nachts Westerbütteler Str. 16 MI Westerbütteler Str. 18 MI Westerbütteler Str. 21 MI Westerbütteler Str. 23 MI Volsenweg 45 MI Remondis Bürogebäude GE Remondis Sozialtrakt GE Wie aus Tabelle 4 deutlich wird, werden die Immissionsgrenzwerte sowohl tags als auch nachts an allen Immissionsorten eingehalten. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch auf Schallschutz. 6.2 DIN In Tabelle 5 werden die ermittelten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN gegenübergestellt. Überschreitungen der Orientierungswerte sind grau hinterlegt. Seite 10

11 Tabelle 5. Beurteilungspegel L r,t/n Tag und Nacht und schalltechnische Orientierungswerte nach DIN Immissionsort Einstufung Orientierungswert in db(a Beurteilungspegel in db(a Überschreitung In db tags nachts tags nachts tags nachts Westerbütteler Str. 16 MI Westerbütteler Str. 18 MI ,8 0,6 Westerbütteler Str. 21 MI Westerbütteler Str. 23 MI ,8 0,7 Volsenweg 45 MI Remondis Bürogebäude GE Remondis Sozialtrakt GE Nach den ermittelten Beurteilungspegeln werden an den meisten Häusern die Orientierungswerte der DIN sowohl tags als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten. Die Überschreitung der Orientierungswerte an den Häusern Westerbütteler Str. 18 und 23 betragen weniger als 1 db. Überschreitungen bis zu 5 db können ggf. im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan hingenommen werden (siehe Abschnitt 3.2. Die ermittelten Überschreitungen der Orientierungswerte sind als geringfügig einzustufen. 7 Schallschutzmaßnahmen In der 24. BImSchV [5] heißt es, dass Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht, wenn die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [4] überschritten werden. Wie in Abschnitt 6.1 dargestellt, werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an allen Immissionsorten eingehalten, sodass kein Anspruch auf Schallschutz besteht. Seite 11

12 Zusammenfassung Die Stadt Brunsbüttel plant die Fortführung der Innenstadtentlastungsstraße Justusvon-Liebig-Straße von der Westerbütteler Straße bis zu Anschlussstelle der B5 an der Fritz-Staiger-Straße bei der Firma REMONDIS. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 Innenstadtentlastungsstraße zwischen Westerbütteler Straße und der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord wird eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung benötigt. Bei der geplanten Entlastungsstraße handelt es sich um einen Straßenneubau. Hier gelten die schalltechnischen Anforderungen der 16. BImSchV in vollem Umfang. Zur Vergleichsbetrachtung werden zusätzlich die Orientierungswerte der DIN ( Schallschutz im Städtebau für den Prognose-Planfall 2020 herangezogen. Die betrachteten maßgeblichen Immissionsorte liegen angrenzend an der geplanten Innenstadtentlastungsstraße sowie an dem zu verändernden Straßenabschnitt der Westerbütteler Straße: Immissionsort Einstufung Immissionsgrenzwert in db(a tags nachts Westerbütteler Str. 16 MI Westerbütteler Str. 18 MI Westerbütteler Str. 21 MI Westerbütteler Str. 23 MI Volsenweg 45 MI Remondis Bürogebäude GE Remondis Sozialtrakt GE Die Untersuchung hat folgende Ergebnisse: Die festgelegten Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden an allen untersuchten Gebäuden eingehalten. Es besteht daher kein Anspruch auf Schallschutz. Die Orientierungswerte der DIN werden an einigen Häusern geringfügig um weniger als 1 db überschritten. Überschreitungen bis zu 5 db können im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan jedoch hingenommen werden. Die ermittelten Berechnungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben. Etwaige Änderungen dieser Angaben bedürfen der erneuten schalltechnischen Überprüfung. Die durchgeführten Berechnungen erfolgten nach den in den zitierten Richt- und Regelwerken benannten Berechnungsvorschriften. Seite 12

13 Dieser Bericht darf nur in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen, vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Auszügen bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Müller-BBM. Für den technischen Inhalt verantwortlich: M.Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon 0209 / Seite 13

14 Anhang A Lageplan Anhang A, Seite 1

15 Bundesstraße 5 L Wohnhaus Volsenweg 45 Remondis Sozialtrakt Remondis Bürogebäude nweg Volse ße -Stra iger -Sta Fritz (4 35 (2 (3 (3 ( (2 31 ( (2 ( (3 (2 (5 ( (2 86 (3 (3 (2 90 (2 (3 ( (4 ( (2 80 ( (4 (3 (3 (3 72 (2 74 (2 76 (2 78 (2 ( (3 (2 (4 (3 (4 (2 (2 ( ( (4 59 (2 54 (2 52 (2 50 ( (3 (3 Wohnhaus Westerbütteler Straße 21 ( ( (4 36 (3 ( ( Wohnhaus Westerbütteler Straße 23 K Wohnhaus Westerbütteler Straße 18 Wohnhaus Westerbütteler Straße Straße Haus Hausbeurteilung Maßstab 1 : 5500 P:\GLA\89\89136\Cadna\M89136_2.cna Lageplan M89 136/2 gla September 2011 Anhang A, Seite Ju stu s-v on -L ieb ig-s tra ße raße ler-st rbü tte Weste

16 Anhang B Schallemissionsberechnungen Anhang B, Seite 1

17 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Westerbütteler Str. Kreuzungsbereich zur Innenstadtentlastungsstraße Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 50 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 59,9 50,4 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,8-5,4 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 55,1 45,0 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 2

18 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Innenstadtentlastungsstraße süd Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 50 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 66,3 56,8 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,8-5,4 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 61,5 51,4 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 3

19 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Innenstadtentlastungsstraße ca. 50 m vor Kreuzungsbereich Westerbütteler Str. bis Bauende Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 50 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 65,1 55,6 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,8-5,4 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 60,3 50,2 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 4

20 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Innenstadtentlastungsstraße nordwest Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 70 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 65,1 55,6 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -2,5-3,0 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 62,6 52,6 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 5

21 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Innenstadtentlastungsstraße nordost Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 70 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 64,8 55,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -2,5-3,0 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 62,3 52,3 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 6

22 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Kreisverkehr - Ausfahrt West Richtung West Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 61,1 51,6 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -7,3-7,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 53,8 43,8 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 7

23 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Kreisverkehr - Einfahrt West Richtung Ost Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 62,4 52,9 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -7,3-7,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 55,1 45,1 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 8

24 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Kreisverkehr - Ausfahrt Süd Richtung Süd Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 25 3 Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 52,9 43,4 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -7,3-7,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 45,6 35,6 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 9

25 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Kreisverkehr - Einfahrt Süd Richtung Nord Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 70 9 Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 57,4 47,9 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -7,3-7,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 50,1 40,1 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 10

26 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Kreisverkehr - Ausfahrt Nordost Richtung West Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 59,4 49,9 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -7,3-7,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 52,1 42,1 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 11

27 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Kreisverkehr - Einfahrt Nordost Richtung West Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 58,9 49,4 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -7,3-7,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 51,6 41,6 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 12

28 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Kreisverkehr - Ausfahrt Nord Richtung Nord Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 50 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 63,4 53,9 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,8-5,4 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 58,6 48,5 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 13

29 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Kreisverkehr - Einfahrt Nord Richtung Süd Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 61,8 52,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -7,3-7,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 54,5 44,5 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 14

30 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991 und Nr. 5/2006 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Innenstadtentlastungsstraße Justus-von-Liebig-Straße Brunsbüttel Kreisverkehr Innenring Straßengattung 3 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4 Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt15% 0/8 = 9 Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,7 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr 2020 DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsgutachten Brunsbüttel, Juli 2005 tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,008 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,5 2,7 L (25 m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p in db(a 63,6 54,1 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -7,3-7,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a 56,3 46,3 (ohne Kreuzungszuschlag Hochrechnung durch Stadt Brunsbüttel auf DTVw Prognosezuschlag für das Jahr 2015 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf 2020 Anhang B, Seite 15

31 Anhang C EDV-Eingabedaten (auszugsweise und Ergebnisse Anhang C, Seite 1

32 Projekt (M89136_2.cna Variante: (V01 - olsw Projektname : Neubau der Innenstadtentlastungsstraße K73n Auftraggeber : Stadt Brunsbüttel Sachbearbeiter : gla Zeitpunkt der Berechung : März 2011 Cadna/A : Version (32 Bit Berechnungsprotokoll Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm Max. Fehler (db 0.00 Max. Suchradius (m Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m Min. Abschnittslänge (m 1.00 Min. Abschnittslänge (% 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min Bezugszeit Nacht (min Zuschlag Tag (db 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db 6.00 Zuschlag Nacht (db 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.50 Industrie (ISO 9613 Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab Aus Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25 Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C 10 rel. Feuchte (% 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s 3.0 SCC_C Straße (RLS-90 Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (AzB 75 Streng nach AzB Anhang C, Seite 2

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching \\S-MUC-FS01\PRJPERSON\wgl\97\97994\M97994_02_Ber_1D.DOC : 09. 05. 2012 Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +(89)85602 0 Telefax +(89)85602 111 www.muellerbbm.de Dipl.-Ing.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Stadt Unterschleißheim. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Furtweg und Fläche nördlich der Siedlung Am Weiher)

Stadt Unterschleißheim. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Furtweg und Fläche nördlich der Siedlung Am Weiher) Robert-Koch-Straße 11 82152 Planegg bei München Tel. +49(89)85602-0 Fax +49(89)85602-111 www.muellerbbm.de Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Tel. +49(89)85602-250 Christian.Weigl@MuellerBBM.de Stadt Unterschleißheim

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email info@ibgreiner.de

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 vom: 25. Okt. 2010 Verkehrslärmuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 2.35 in Warendorf Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Stadt Warendorf Freckenhorster Straße

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email info@ibgreiner.de

Mehr

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich Unterlage 15.3 Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich - nachrichtlich - Planfeststellung Staatsstraße St 3308 Neubau der Ortsumgehung Karlstein Neubau von Anschluss St 3308 / AB 17 bis Anschluss

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email info@ibgreiner.de

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm Geographie/Raumplanung Verkehrsplanung Schallschutz Umweltplanung Dipl.Geogr.Univ. Anton Geiler Dürerweg 6 93105 Tegernheim Tel. 09403-9542 12 Fax. 09403-9542 13 Mobil: 0171-8046117 Email: a.geiler@pg-geoversum.de

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email info@ibgreiner.de

Mehr

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen Lärmarme Straßenbeläge innerorts Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen 1 Inhalt 1. BImSchG 2. Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3

Mehr

Berechnung Verkehrslärm Schallschutz an Straßen RLS 90. Berechnung Verkehrslärm Schallschutz an Straßen RLS 90

Berechnung Verkehrslärm Schallschutz an Straßen RLS 90. Berechnung Verkehrslärm Schallschutz an Straßen RLS 90 Berechnung Verkehrslärm Schallschutz an Straßen RLS 90 Beispiel Berechnung an 4-spuriger Straße Autobahn vierspurig Zwei Hausreihen Wall und Wand als aktiver Schallschutz Neubau Berechnung Verkehrslärm

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hamlar - Unterfeld" der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hamlar - Unterfeld der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Im Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Im Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) Auf Grund des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 INSTITUT FÜR UMWELT- SCHUTZ UND BAUPHYSIK VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 Bauvorhaben: BAB A 39 Abschnitt

Mehr

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (

Mehr

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Seite 1 L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHER UNTERSUCHUNGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Allgemeines Die vorliegende Neubaumaßnahme ist Teil der Ortsumgehung

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Immissionsschutz-Gutachten

Immissionsschutz-Gutachten Immissionsschutz-Gutachten Verkehrslärmgutachten zur Änderung des B-Plans Nr. 003 "Schulze Frenking" Auftraggeber Gemeinde Nottuln Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Schallimmissionsprognose Nr. 05 1012 15

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr. acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Verkehrslärmschutzverordnung

Verkehrslärmschutzverordnung Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes () vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036, BGBl. III 2129-8-1-16) zuletzt geändert am 25. September 1990 durch das Sechste Überleitungsgesetz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 6 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) --------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Speyer November 2011 Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Ing.

Mehr

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Ingenieurbüro Greiner PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering 089 / 89 55 60 33 0 info@ibgreiner.de www.ibgreiner.de

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 937a/b - 6. November 206 Auftraggeber: Gemeinde Pfaffenhofen Rodbachstraße 5

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Einwohnerversammlung im Goldenen Hahn - Messung / Beurteilung Straßenverkehrslärm B 174

Einwohnerversammlung im Goldenen Hahn - Messung / Beurteilung Straßenverkehrslärm B 174 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft, verursacht durch den Straßenverkehr von der verlegten Bundesstraße 174 Zschopauer Straße im Abschnitt zwischen der Siedlung

Mehr

Bebauungsplan Nr 1 35 ba Kulturforum SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUR VERKEHRSLÄRMBELASTUNG. Berlin Mitte. Bericht Nr.: B2104_1

Bebauungsplan Nr 1 35 ba Kulturforum SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUR VERKEHRSLÄRMBELASTUNG. Berlin Mitte. Bericht Nr.: B2104_1 acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Bebauungsplan Nr 1 35 ba Kulturforum SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUR VERKEHRSLÄRMBELASTUNG Berlin Mitte Bericht Nr.: B2104_1 Auftraggeber:

Mehr

Stadt Bad Iburg. Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr)

Stadt Bad Iburg. Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr) Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr) Auftraggeber: Heinr. Möllering & Comp. Bauunternehmen GmbH & Co. KG Bielefelder Straße 28 4186 Bad Iburg Auftragnehmer: RP Schalltechnik

Mehr

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz 1 21423 Winsen/Luhe Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1537

Immissionsgutachten Nr. 1537 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 24.7.2015

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans

Mehr

Berechnen statt Messen TOP 1. Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 2. Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung

Berechnen statt Messen TOP 1. Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 2. Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung TOP 1 Berechnen statt Messen TOP 2 Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 3 Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung 1 Grundsatz: Berechnen statt Messen In allen schalltechnischen Untersuchungen erfolgt

Mehr

Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen

Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen - Sachstand - 2009 Deutscher Bundestag WD 5-3000 - 136/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserin:

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung einer Querung der K 40 über die Bahnstrecke 2992 in Rödinghausen Auftraggeber(in): Kreis Herford Der Landrat Immobilienmanagement Baumanagement

Mehr

Schalltechnische Abschätzung

Schalltechnische Abschätzung Schalltechnische Abschätzung der durch den KFZ-Verkehr auf der Haupt-Erschließungsstraße eines möglichen Industrie-/Gewerbegebietes südlich der A 33 / östlich der Versmolder Straße der Stadt Dissen entstehenden

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Erweiterung der WERKStadt Limburg

Erweiterung der WERKStadt Limburg Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark 1 45899 Gelsenkirchen Telefon +49 (209) 98308-0 Telefax +49 (209) 98308-11 www.muellerbbm.de M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon +49 (209) 98308-32

Mehr

Gewerbegebiet Langes Feld. Bericht. Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren. dem Grunde nach auf Grundlage der 16. BImSchV. Stand

Gewerbegebiet Langes Feld. Bericht. Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren. dem Grunde nach auf Grundlage der 16. BImSchV. Stand afi B9710 Gewerbegebiet Langes Feld Bericht Anschlussstelle Kassel-Niederzwehren Berechnung der Gebäude mit Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach auf Grundlage der 16. BImSchV Stand 29.08.2017 afi

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1 Unterlage 11.1 11.1.1 Einleitung Im Rahmen der Neubaumaßnahme B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großlüder / Müs ist eine Schalltechnische Untersuchung für den Straßenverkehrslärm zu erstellen. Die Baumaßnahme

Mehr

UNTERSUCHUNGSBERICHT

UNTERSUCHUNGSBERICHT Von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Dr. Wilfried Jans Büro für Schallschutz Im Zinken

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Anlage B B Erläuterungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen

Anlage B B Erläuterungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen Anlage B 1.1.2 B 1-11 Erläuterungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen 1 Berechnungsverfahren Die Verkehrslärmemissionen und die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß 3 der Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr. 2465.1/01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1546D

Immissionsgutachten Nr. 1546D Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Internet: steinert-schallschutz.de Solms, den 18.11.2015

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Stand: 30. Oktober 2015 Inhalt 2.2. Umweltaspekt Schall...3 2.2.1 Aufgabenstellung...3 2.2.2 Grundlagen...3

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

Stadt Garching bei München: Bebauungsplan Nr. 147 "Wohnanlage am Mühlfeld" Prognose und Beurteilung der einwirkenden Verkehrsgeräuschimmissionen

Stadt Garching bei München: Bebauungsplan Nr. 147 Wohnanlage am Mühlfeld Prognose und Beurteilung der einwirkenden Verkehrsgeräuschimmissionen STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN4109 Stadt Garching bei München: Bebauungsplan Nr. 147 "Wohnanlage

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 Westlich Bahnhofstraße der Stadt Zeven Projekt Nr.: 16-161-GT-01 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: 09.09.2016 Auftraggeber:

Mehr

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen.

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen. STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Stadt Garching bei München Bauverwaltung Rathausplatz 3 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande 4 21677 Stade Ansprechpartner Marion Krüger m.krueger@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS: Seite

INHALTSVERZEICHNIS: Seite INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1. Verkehrliche Kennwerte für die Lärmberechnung... 1 1.1 Grundlagen... 1 1.2 Nutzungsvariante 1... 7 1.2 Nutzungsvariante 2... 7 TABELLENVERZEICHNIS: Tab. 1.1: Aufteilung des

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau uungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auriche er Straße in Esens / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 3785-16-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Plangebiet Wilhelmstraße 2-6 in Elmshorn

Schalltechnische Untersuchung zum Plangebiet Wilhelmstraße 2-6 in Elmshorn Auftraggeber: NCC Deutschland GmbH Büro Hamburg Moorfuhrtweg 17 22301 Hamburg Auftragnehmer: 21.07.2015 Berichtsnummer: LK 2015.061.1 Auftraggeber: NCC Deutschland GmbH Büro Hamburg Moorfuhrtweg 17 22301

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

Ludwig-Maximilians-Universität. Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft

Ludwig-Maximilians-Universität. Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +49(89)85602 0 Telefax +49(89)85602 111 www.muellerbbm.de Dipl.-Ing. Martina Freytag Telefon +49(89)85602 217 Martina.Freytag@MuellerBBM.de

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim

Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011 der Ortsgemeinde Klein-Winternheim Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim 1 Aufgabenstellung Mit dem Bebauungsplan "Am Berg II, 2.

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Nördlich Faulbrunnenstraße, Landeshauptstadt Wiesbaden SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden AUFTRAGGEBER: Markland Wiesbaden Ltd Kirchgasse 48 65183 Wiesbaden BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner BERICHT

Mehr

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße Stellungnahme zum Schallschutz STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Gemeinde Kirchheim bei München Bauamt Münchner Straße 6 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Schalltechnische Immissionsprognose. zur Verkehrsentwicklung in der Frankenstraße, im Zuge der. Aufstellung des Bebauungsplanes In den Weiden,

Schalltechnische Immissionsprognose. zur Verkehrsentwicklung in der Frankenstraße, im Zuge der. Aufstellung des Bebauungsplanes In den Weiden, Schalltechnische Immissionsprognose zur Verkehrsentwicklung in der Frankenstraße, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes In den Weiden, Ockenheim Schalltechnische Immissionsprognose zur Verkehrsentwicklung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum geplanten ZOB an der Straße Im Meerbachbogen in Nienburg 1. Fortschreibung

Schalltechnische Untersuchung zum geplanten ZOB an der Straße Im Meerbachbogen in Nienburg 1. Fortschreibung Umweltschutz Hannover, 21.10.2014 TNU-UBS-H / PBr Schalltechnische Untersuchung zum geplanten ZOB an der Straße Im Meerbachbogen in Nienburg 1. Fortschreibung Auftraggeber: Landkreis Nienburg/Weser Kreishaus

Mehr

afi Schallimmissionsprognose für den B-Plan RA 23 in Rangsdorf B4240 afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, Haltern am See B4240

afi Schallimmissionsprognose für den B-Plan RA 23 in Rangsdorf B4240 afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, Haltern am See B4240 afi B4240 Schallimmissionsprognose für den B-Plan RA 23 in Rangsdorf B4240 afi Schallimmissionsprognose für den B-Plan RA 23 in Rangsdorf Auftraggeber: Gemeinde Rangsdorf Bauamt Ladestraße 6 15834 Rangsdorf

Mehr

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte -

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - 10. Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - Dr. Thomas Hils öbuv Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik,

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Lärmaktionsplanung zum Umgebungslärm ANHANG 1

Lärmaktionsplanung zum Umgebungslärm ANHANG 1 Lärmaktionsplanung zum Umgebungslärm ANHANG 1 A1 - Allgemein Rechtliche Grundlagen, Vorschriften, Regelwerke, Richtlinien Lärmindizes L DEN, L Night für Umgebungslärm A2 - Karten Karte 1 Karte 2 Karte

Mehr

SoundPLAN GmbH. Beiderseits der Schlossgasse. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung

SoundPLAN GmbH. Beiderseits der Schlossgasse. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Beiderseits der Schlossgasse Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Bericht Nr.: 15 GS 121 1 Datum: 23.11.2015 Schalltechnische

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse

Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse Untersuchungen durchgeführt im Auftrag: LiVe - Lärmschutz im Verkehr c/o Herrn Prof. Dr. Gernot

Mehr