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- Dominic Hochberg
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1 www. grosse-schule.de
2 Teil 1: gesetzliche Bestimmungen
3 sonst Wiederholung der Kl.10 ( Oberstufe (nicht zählend auf die Verweildauer in der gymnasialen Struktur der gymnasialen Oberstufe ggf. schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Zulassung zur Prüfung 10 nach Versetzung ohne Versetzung absolvierte Einführungsphase Qualifikations- phase Abiturprüfung
4 Belegverpflichtungen in der Einführungsphase 7 zwei Fremdsprachen 3 Deutsch 2 Kunst 2 Musik 2 Geschichte 2 Erdkunde 2 Politik-Wirtschaft** 2 Rel / WN 4 Mathematik 2 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Sport =34 ** Mindestens 10 Wochen- Stunden Unterricht zur Studien- und Berufswahl. Insgesamt mindestens 34 Wochenstunden
5 Alle Fächer des Pflichtbereichs ( Sporttheorie (mit Ausnahme von sind versetzungswirksam. Die Bewertung erfolgt nach der 6-stufigen Notenskala. Die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik sind nur untereinander ausgleichbar. Die Abschlüsse Kleines Latinum und Latinum werden auf dem Zeugnis zum Ende der Einführungsphase bescheinigt. Kopfnoten werden erteilt.
6 Für die Wahl der Prüfungsfächer im Abitur gilt: Jedes dieser Fächer muss mindestens ein Halbjahr lang in der Einführungsphase belegt werden. Eine Fremdsprache als Prüfungsfach ist nur wählbar nach durchgehender Unterrichtsteilnahme in der Einführungsphase.
7 Die Maximalverweildauer in der Qualifikationsphase bis zum erstmaligen Eintritt in die Abiturprüfung beträgt 3 Jahre. Bei nicht bestandener Abiturprüfung kann Jg.12 einmal zusätzlich wiederholt werden.
8 Struktur der Qualifikationsphase ggf. schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Zulassung zur Prüfung ohne Versetzung Qualifikationsphase Abiturprüfung
9 Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase Die Qualifikationsphase umfasst 4 Schulhalbjahre. Die Wochenstundenzahl pro Schulhalbjahr beträgt im Schnitt mindestens 34 Wochenstunden. Die Bewertung erfolgt im Punktesystem von 0 bis 15 Punkten. 5 Punkte sind ausreichend. Es wird unterschieden zwischen 1. SCHWERPUNKTSFÄCHERN, weiteren PRÜFUNGSFÄCHERN, 2. KERNFÄCHERN, ERGÄNZUNGSFÄCHERN, WAHLFÄCHERN und 3. dem SEMINARFACH mit Facharbeit und Sport
10 Der Unterricht erfolgt in halbjährigen Kursen auf erhöhtem oder grundlegendem Anforderungsniveau. Es dürfen nicht zwei themengleiche Kurse belegt werden. Die Belegung eines Faches auf erhöhtem Anforderungsniveau schließt die Belegung desselben Faches auf grundlegendem Niveau aus. Ausnahme: zweistündige Wahlfächer
11 Schwerpunktsbildung für die Qualifikationsphase: Folgende Schwerpunktsbildungen sind zugelassen: 1. Sprachlicher Schwerpunkt mit Deutsch und einer fortgeführten Fremdsprache oder zwei fortgeführten Fremdsprachen 2. Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt mit einer Naturwissenschaft und Mathematik zwei Naturwissenschaften einer Naturwissenschaft und Informatik oder oder Die Schwerpunkte 1 und 2 sind in jedem Fall von der Schule einzurichten *: nicht an der Gr.Schule 3. Gesellschaftswissensch. Schwerpunkt ( Religion mit Geschichte und (PW, EK, 4. Musisch-künstlerischer Schwerpunkt ( Mathematik mit (Deutsch oder ( Kunst und (Musik oder 5. Sportlicher Schwerpunkt* mit Sport und einer Naturwissenschaft
12 Aufgabenfelder FACH A B C De En; Fr; La Gr Ku; Mu Po-Wirtsch. Ge EK Rel. WN Ma Ph; Ch; Bi Inf. Sport Seminarfach Das Seminarfach und Sport werden keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
13 Bedingungen für die Wahl der Prüfungsfächer Mit den fünf Prüfungsfächern müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein. Die fünf Prüfungsfächer müssen enthalten: zwei der drei Fächer - DEUTSCH - FREMDSPRACHE - MATHEMATIK
14 Im 1., 2. und 3. Prüfungsfach erfolgt der Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau. Die Leistungen zählen doppelt in Block I (zur Abiturnote). Das 1. und 2. Prüfungsfach auf erhöhtem Niveau sind die beiden gewählten Schwerpunktfächer. Ausnahme: Gesellschaftswissenschaften
15 Prüfungsfach kann nur ein Fach sein, an dem der Prüfling in der Einführungsphase mindestens ein Halbjahr lang am Unterricht teilgenommen hat bei Fremdsprachen ein Jahr In jedem Prüfungsfach wird der Unterricht in jedem Schulhalbjahr der Qualifikationsphase vierstündig erteilt. Im vierten Prüfungsfach kann an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung eine besondere Lernleistung treten.
16 Zusatzbedingungen für Fremdsprachen als Prüfungsfach Eine Fremdsprache als Prüfungsfach (auf erhöhtem Anforderungsniveau) kann nur sein: - die 1. oder 2. Pflichtfremdsprache - eine Wahlsprache, die nach durchgehender Teilnahme in der Sekundarstufe I am Ende der Einführungsphase mit mindestens ausreichend abgeschlossen wurde.
17 Überprüfung der Zulässigkeit der Prüfungsfachkombination Mit den fünf Prüfungsfächern werden die Aufgabenfelder A,B und C abgedeckt. Unter den fünf Prüfungsfächern sind zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache. Jedes Prüfungsfach wurde wenigstens ein Halbjahr lang in der Einführungsphase belegt. Die Sonderregelungen für Fremdsprachen sind erfüllt.
18 Teil 2: Organisationsform an der Großen Schule
19 Schwerpunkte der Großen Schule in Kooperation mit THG und GiS (*) ** nicht im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt P1 P2(3) P3(2) Sprachlicher Schwerpunkt EN / LA* / FR* DE / EN Künstlerischmusischer Schwerpunkt Gesellschaftswissensch. Schwerpunkt KU / MU* GE DE / MA PO / EK* / RE* DE EN / LA* / FR* (MU* / KU)** (GE/PO/EK*)** MA PH / CH* / BI Naturwiss. Schwerpunkt PH / CH* / BI MA / PH / CH / BI / IF*
20 Religion als Prüfungsfach Je nach Lehrkraft wird das katholische oder evangelische Curriculum zugrunde gelegt. Das Angebot kann auch in Form von Kooperationsunterricht an einem anderen Gymnasium erfolgen. ga: meist an der GrS ea: am GiS (nicht gesichert) Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt kann Religion nicht als P4 oder P5 gewählt werden.
21 Alle Schüler müssen belegen als vierstündige Fächer über vier Semester Deutsch Fortgeführte Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft Geschichte, Politik, Erdkunde oder Religion
22 als zweistündige Fächer über 2/4 Semester Geschichte (2 Semester) Politik-Wirtschaft (2 Semester) Kunst oder Musik (2 Semester) Religion oder Werte und Normen (4 Sem.) Seminarfach (4 Semester) (Sport) (4 Semester)
23 Alle Schüler müssen einbringen als vierstündige Fächer über vier Semester Deutsch Fortgeführte Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft Geschichte, Politik, Erdkunde oder Religion alle Prüfungsfächer
24 als zweistündige Fächer über zwei Semester Geschichte Politik-Wirtschaft Kunst oder Musik Religion oder Werte und Normen Seminarfach (mit Facharbeitssemester)
25 Weitere Beleg- und Einbringverpflichtungen ergeben sich aus dem gewählten Schwerpunkt
26 Sprachlicher Schwerpunkt: zweite Fremdsprache vierstündig über vier Semester
27 Künstlerisch-musischer Schwerpunkt: Musik oder Kunst vierstündig über vier Semester Kunst oder Musik zweistündig über zwei Semester
28 Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt: zweite Gesellschaftswissenschaft vierstündig über vier Semester zweite Fremdsprache oder Naturwissenschaft vierstündig über 2 Semester
29 Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt: zweite Naturwissenschaft vierstündig über vier Semester
30 Abiturnote Block I 36 Kurse (mit mindestens 1 Punkt) 12 P1-P3-Kurse zählen doppelt Folge: 48 Noten Multiplikation mit 40/ bis 600 Punkte
31 Zulassungsvoraussetzung: maximal 3 Unterkurse in den P1- bis P3-Fächern maximal 4 Unterkurse in den übrigen Fächern mindestens 200 Punkte
32 Abiturnote Block II 5 Prüfungsleistungen Multiplikation mit bis 300 Punkte
33 Voraussetzung für das Bestehen maximal 2 Unterkurse in den P-Fächern mindestens 100 Punkte
34 Abiturnote gesamt Addition von Block I und II Umrechnung der Punktzahl in eine dezimale Note
35 Onlinewahl Server: Anmeldung mit Schülernummer (Liste hängt aus) Am Ende: Ausdruck eines barcodes, der unterschrieben mit dem Wahlbogen abgegeben wird.
36 Einbringverpflichtungen in die Gesamtqualifikation (auf einen Blick) : Alle Kurse der 5 Prüfungsfächer, zusätzlich - falls noch nicht in den oben genannten enthalten: Deutsch 4 eine Fremdsprache 4 weitere Fremdsprache 4 nur bei sprachl. Schwerp. weitere Fremdsprache oder Naturwiss. 2 nur bei gesellsch.wiss. Schwerp. bei künstl./mus.schwerp.zusätzlich Kunst oder Musik 2 2 Kurse des NICHT-Schwerp.-Faches Politik-Wirtschaft 2 Geschichte 2 Religion oder Werte u. Normen 2 Mathematik 4 eine Naturwissenschaft 4 weitere Naturwissenschaft 4 nur bei naturwiss. Schwerp. Sem und 1.2 oder Seminarfach 2 Sem und 12.1 (Facharbeits- u. Anschlusssemester davor oder danach; Facharbeitssemester ist 11.2 ) 36 Kurse müssen eingebracht werden. Der Schüler wählt aus, welche weiteren Kurse er einbringen möchte. Pro Fach können höchstens 4 Kurse eingebracht werden, in Sport höchstens 3 Kurse. Alle übrigen BELEG-KURSE außerhalb der Gesamtqualifikation erscheinen geklammert auf dem Reifezeugnis.
37 Zusammensetzung und Wertigkeit der Blöcke der Gesamtqualifikation ( Kurse Block I (36 darunter alle 12 Kurse des P1-, P2 und P3- Fachs in zweifacher Wertung (davon mindestens 9 Kurse mit wenigstens ( Wertung 05 Punkten in einfacher und weitere 24 Kurse, darunter alle 8 Kurse des P4- u. P5- Fachs und alle Einbringverpflichtungen, die noch nicht zusammen mit den P1- bis P5-Kursen eingebracht wurden in einfacher Wertung (davon mindestens 20 Kurse mit wenigstens 05 Punkten in einfacher Wertung) Berechnung von Block I : E_I = (40xP) / 48 wobei P die gewichtete Summe der 36 Kurse bezeichnet (. betragen (E_I muss mindestens 200 Punkte Block II ( P1-P5 ) die Abiturprüfungsergebnisse aus allen 5 Prüfungsfächern in vierfacher Wertung (darunter im P1- oder P2- oder P3-Fach und insgesamt ( Punkte in drei Ergebnissen mindestens 20 An die Stelle des Abiturergebnisses des 4. Prüfungsfaches kann das Ergebnis einer besonderen Lernleistung treten. Berechnung von Block II : ( P5 + E_II = 4x (P1 + P2 + P3 + P4 ( betragen (E_II muss mindestens 100 Punkte Die Gesamtqualifikation berechnet sich zu E = E_I + E_II
38 Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Koordinatorin Große Schule Wolfenbüttel Tel / der gymn. Oberstufe Rosenwall 12 Fax / Wolfenbüttel
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