Thomas Lange. LWV Hessen-Integrationsamt. Impulsreferat zur Diskussion Integrationsunternehmen in Hessen Aktuelles, Entwicklungen, Perspektiven
|
|
- Käte Vogt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Thomas Lange LWV Hessen-Integrationsamt Impulsreferat zur Diskussion Integrationsunternehmen in Hessen Aktuelles, Entwicklungen, Perspektiven 1
2 Impulsreferat zum Rückenwind für die hessischen Integra:onsprojekte Maßnahmen des LWV Hessen- Integra:onsamtes in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integra:on (HMSI) (Ralf Geßner LWV Hessen- Integra<onsamt) Veränderte / neue Fördermöglichkeiten: => Erhöhung der Leistungen des Besonderen Aufwands nach 134 SGB IX ab 2010 => Erhöhung der Maximalfördersumme für einen zu schaffenden Vollzeitarbeitsplatz der Zielgruppe des 132 SGB IX von EURO auf EURO ab dem => Wiedereinführung der Förderung von Baumaßnahmen im Sinne von notwendigen Umbau und Instandsetzungsmaßnahmen ebenfalls ab dem
3 Veränderte / neue Fördermöglichkeiten: => Pauschalierung der Leistungen für Außergewöhnliche Belastungen nach 27 SchwbAV => Hessisches Perspek<vprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) Pauschalierung der Leistungen für Außergewöhnliche Belastungen nach 27 SchwbAV 3
4 10 Eckpunkte einer verbesserten Förderung: FünXähriger Erprobungszeitraum ( ) 1. Eckpunkt: Umstellung auf eine pauschalierte Leistungsgewährung entsprechend der BIH- Empfehlungen und im Gleichklang zu anderen Bundesländern. 4
5 2. Eckpunkt: Aktueller Mindestlohn als Bemessungsgrundlage für die pauschalierte Leistungsgewährung (=> 8,50 / Std. bzw ,- / Monat). 3. Eckpunkt: Die Personelle Unterstützung (PU) ist durch die Gewährung von pauschalierten Leistungen des Besonderen Aufwands nach 134 SGB IX vollständig abgegolten. 5
6 4. Eckpunkt: Pauschalierte Leistungsgewährung für MLZ nach 27 SchwbAV für alle Zielgruppenbeschägigten nach 132 (II) SGB IX. Erhebliche Verfahrensvereinfachung für Integra<onsprojekte und Integra<onsamt. Leistungen sind vorhersehbarer und transparenter. 5. Eckpunkt: Ausnahmen sind vorzunehmen bei - Auszubildenden => Erforderlich um Gleichbehandlung zu anderen Betrieben des 1. Arbeitsmarktes herzustellen. 6
7 6. Eckpunkt: Teilzeitbeschägigungen werden entsprechend ihrer Teilzeit vermindert berücksich<gt. 7. Eckpunkt: Sonderförderungen für WjM- Übergänger werden für Integra<onsprojekte bis zum durch diese Regelungen ersetzt. 7
8 8. Eckpunkt: Neue Förderung in 7 Stufen: Beginn mit Stufe 0 für Gleichgestellte bis hin zu Stufe VI für WjM- Übergänger 9. Eckpunkt: Wahlrecht bei Umstellungsmodalitäten: ENTWEDER => Vor dem nach alten Kriterien erstellte Bescheide (MLZ + PU) laufen aus. => Neu- und Weiterbewilligungen nach dem erfolgen nach neuen Kriterien generell befristet bis zum (nur noch MLZ, keine PU). ODER => Beibehaltung der bisher gül<gen allgemeinen Regelungen. 8
9 10. Eckpunkt: Integra<onsprojekte, die pauschalierte Leistungen für MLZ nach 27 SchwbAV erhalten, verpflichten sich zur Teilnahme am betriebswirtschaglichen Monitoring. Hochgerechnete Förderverbesserung: Verdoppelung der Leistungen über alle Integra<onsprojekte von 1,3 Mio. auf 2,6 Mio. Datenbasis: Ergebnis und Beschägigungssitua<on
10 Ziel der verbesserten Förderung: Die Integra<onsprojekte sind finanziell so ausgestaret, dass es ihnen möglich ist, mehr Beschägigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen anzubieten. Hessisches Perspek:vprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) Gesamtbudget: 30 Mio. aus Miheln der Ausgleichsabgabe 10
11 Dauerhage Beschäf- <gungsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen Ziel Umsetzung Finanzielle Anreize für Arbeitgeber, um schwerbehinderten Menschen Beschäf- <gungsmöglichkeiten zu bieten bis Laufzeit Insbesondere... Wer soll erreicht werden? Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschägigen, die nach Art und Schwere der Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind ( 72 (1) Nr. 1 SGB IX) Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschägigen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind ( 18 SGB III) Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschägigen, die im Bezug von Leistungen nach dem SGB II stehen Menschen, die im Anschluss an eine Beschägigung in einer Werkstar für behinderte Menschen (WjM) in den ersten Arbeitsmarkt wechseln Schwerbehinderte Menschen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben Schwerbehinderte Schulabgänger, die einer Unterstützung zur Beschägigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bedürfen 11
12 Leistungen Prak<ka Projekte Probe- beschägigung Heranführung und Begleitung HePAS Ausbildung Integra<ons- abteilung Einstellung Einstellung aus der WjM/UB Integra<onsamt Prämien- Voraussetzungen: Arbeitszeit Örtliche Zuständigkeit Entgelt Wöchentliche Tä<gkeit von mindestens 18 Stunden (Ausnahme Prak<ka) Hauptwohnsitz und Beschägigungsverhältnis des LB liegt in Hessen tariflich- oder ortsübliches Arbeitsentgelt 12
13 Im Übrigen sind... - Leistungen des Bundeprogramms Ini7a7ve Inklusion vorrangig, - Leistungen der 3 7 HePAS nacheinander möglich. Umsetzung des Modell- Programms... durch das LWV Hessen- Integra:onsamt Informa<onen / Antragsvordrucke sind hinterlegt auf der Internetseite des LWV Hessen- Integra<onsamtes 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14
HePAS INTEGRATIONSAMT. Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen
HePAS Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen INTEGRATIONSAMT Landeswohlfahrtsverband Hessen DAS PROGRAMM Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen
MehrIntegrationsamt HEPAS II. Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der der Arbeitsmarktchancen. Eine Information für Arbeitgeber
Integrationsamt HEPAS II Hessisches Perspektivprogramm zur zur Verbesserung der der Arbeitsmarktchancen Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter schwerbehinderter Menschen Menschen Eine Information für Arbeitgeber
MehrIntegrationsamt HEPAS II. Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der der Arbeitsmarktchancen. Eine Information für Arbeitgeber
Integrationsamt HEPAS II Hessisches Perspektivprogramm zur zur Verbesserung der der Arbeitsmarktchancen Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter schwerbehinderter Menschen Menschen Eine Information für Arbeitgeber
MehrHessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS II)
(Stand: 01.01.2017) Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS II) 01.01.2017 31.12.2019 https://www.integrationsamt-hessen.de/fuerarbeitgeber/programme-auszeichnungen/hessischesperspektivprogramm.html
MehrLWL Budget für Arbeit
LWL Budget für Arbeit Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Die Integration behinderter Menschen aus einer
Mehr3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80
MehrInklusion in der Arbeitswelt
LVR-Integrationsamt Inklusion in der Arbeitswelt Gerhard Zorn LVR-Integrationsamt Klaus-Peter Rohde, LVR-Integrationsamt Folie 1 Impuls 1 BESCHÄFTIGUNGSSITUATION SCHWERBEHINDERTER MENSCHEN Folie 2 Quelle:
MehrGrundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV
Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes
MehrStand: Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger
1. Präambel Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger und die (BIH) eine Gemeinsame Empfehlung nach 38a Abs. 6 SGB IX Unterstützte Beschäftigung (Stand
MehrEin regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
Ein regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt LVR-Richtlinien Stand: 01.01.2016
MehrRichtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72
Richtlinien Integrationsamt: Abteilung 53.30 Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Stand: Januar 2018 Präambel Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 haben Menschen mit Behinderung
MehrHerzlich Willkommen Leistungen und Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamtes Berlin. Referentin: Beate Jäger
Herzlich Willkommen Leistungen und Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamtes Berlin Referentin: Beate Jäger Themen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (System der sozialen Sicherung) Leistungen und
Mehr- Vorbereiten - Ausprobieren - Ausbilden - Integrieren - Einstellen
- Vorbereiten - Ausprobieren - Ausbilden - Integrieren - Einstellen Ein regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Köln und
MehrWillkommen zur Themeninsel V. SGB IX Integrationsprojekte in der Region Hannover
Willkommen zur Themeninsel V SGB IX Integrationsprojekte Referenten: Renate Conrad, Beauftragte der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen Ute Wrede, GF des Cafès Anna Blume am Stöckener Friedhof
MehrNeuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit
Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt auf der
MehrIntegrationsamt 20 / FINANZIELLE HILFEN FÜR AUSBILDUNGSBETRIEBE. Eine Information für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Auszubildende einstellen
Integrationsamt 20 / FINANZIELLE HILFEN FÜR AUSBILDUNGSBETRIEBE Eine Information für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Auszubildende einstellen AUSBILDUNG VON SCHWERBEHINDERTEN MENSCHEN Für Arbeitgeber
MehrNRW-Budget für Arbeit
NRW-Budget für Arbeit Chancen nutzen Wege zum Arbeitsplatz finden NRW-Budget für Arbeit Kernelemente landesweit für Nordrhein-Westfalen einheitlich punktuelle Unterschiede bei der Leistungsausführung LVR-Budget
MehrIntegrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016
Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016 1 Aufgaben des Integrationsamtes Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe ( 77 SGB IX) Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ( 102 Abs. 2 ff. i.v.m. 17
MehrAufgaben und Leistungen des Integrationsamtes: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
Aufgaben und Leistungen des es: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen Franz Christ März 2011 Das im Überblick A U S G L E I C H S A B G A B E B E R A T U N G Arbeitnehmer B E
MehrLeistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung
Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung Menschen mit Behinderung eine unterschätzte Arbeitnehmergruppe Der Dortmunder Arbeitsmarkt hat viele hervorragend qualifizierte und hoch motivierte
Mehr61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit
Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget
MehrHessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS II) Präambel
Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS II) - Stand 19.05.2016 - Präambel Artikel 27 des am 26.03.2009 für Deutschland und somit auch für
Mehr- VEREINBARUNG 17 / DIE INKLUSIONS
Integrationsamt 17 / DIE INKLUSIONS - VEREINBARUNG Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte SINN UND ZWECK Die
Mehr2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien
Anhang zur Verwaltungsvereinbarung Durchführungsgrundsätze zur Umsetzung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion in Baden-Württemberg Für die Durchführung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion
MehrIntegrationsfachdienste
Integrationsfachdienste Partner für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben Vorstellungen des Leistungsspektrums beim 8. bipolaris-informationstag Tätig sein mit Bipolaren Störungen 24.11.2012 Was sind
MehrGewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III
Gewährung von Eingliederungszuschüssen gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 88 ff SGB III 88 SGB III - Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren
MehrIntegrationsamt 02 / DIE BARRIEREFREIE WOHNUNG. Eine Information für schwerbehinderte Menschen. schwerbehinderte Menschen
Integrationsamt 02 / DIE BARRIEREFREIE WOHNUNG Eine Information für schwerbehinderte Menschen schwerbehinderte Menschen OHNE BARRIEREN ZUR ARBEIT Das LWV Hessen Integrationsamt fördert Umbauten am Haus,
MehrIntegration unternehmen! Kurzinformationen zum Landesprogramm Integration unternehmen! NRW
Integration unternehmen! Kurzinformationen zum Landesprogramm Integration unternehmen! NRW 2 1. Ziel des Landesprogramms Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen, die
MehrDer ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.
Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und
MehrBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Durchführungsgrundsätze für die Gewährung von Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach
MehrII. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
MehrKompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice!
Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Inhaltsverzeichnis alles auf einen Blick 03 Das Wir fördern
MehrKURZINFO. des Fachbereichs Behinderte Menschen im Beruf/ Integrationsamt LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
KURZINFO des Fachbereichs Behinderte Menschen im Beruf/ Integrationsamt LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN WIR SIND ANSPRECHPARTNER FÜR schwerbehinderte Menschen im Beruf und deren Arbeitgeber. UNSER ZIEL
MehrFinanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Der Wechsel behinderter Menschen aus einer WfbM auf den allgemeinen
MehrBeziehungen durch Persönliches Budget
Beziehungen durch Persönliches Budget Leistungsträger (hier z. B. überörtlicher Sozialhilfeträger) Leistungsberechtigter Leistungsanbieter (Träger/Einrichtung) Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als
MehrFörderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg
Förderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg 2015 LASV, Ute Salbach 1 Rechtsgrundlage: 132-134 SGB IX ( 28a SchwbAV, BIH-Empfehlungen, Fördergrundsätze Land BB) 132 Begriff und Personenkreis
MehrDas Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer
www.thueringen.de Das Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer 3 Leistungen Überblick Das Integrationsamt versteht sich als Partner von behinderten Arbeitnehmern
MehrLVR-Dezernat Soziales Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Fachtagung Gut leben in NRW Leben und Arbeiten für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
MehrAndere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX
Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX Fachtag zum Bundesteilhabegesetzes am 30. Juni 2017 Martina Krüger - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung
MehrFinanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Probebeschäftigung Eingliederungszuschuss Ausbildungszuschuss Agenda Einleitung und Vorstellung
MehrAusführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II
Ausführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb Stand 01.06.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine
MehrModellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern
Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Eleonore Gramse/ Hans Horn/ Thomas Wedel, LAG WfbM Bayern Werkstätten:Messe 13.03.2015 in Nürnberg Förderung des Übergangs
MehrIntegrationsamt 15 / PRÄVENTION. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Integrationsamt 15 / PRÄVENTION Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber WAS IST PRÄVENTION? Betriebliche Prävention soll wie auch immer gelagerte Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis
MehrLVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen
Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen Integrationsamt örtliche Fachstelle Technischer Beratungsdienst Integrationsfachdienst zuständig für anerkannt schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte
MehrMenschen mit Behinderungen. Förderung von Fachkräften für Unternehmen
Menschen mit Behinderungen Förderung von Fachkräften für Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, geeignete Fachkräfte sichern die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Deshalb möchte ich Sie auf ein
MehrDie Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik
Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,
MehrIntegrationsamt 12 / DIE AUSGLEICHSABGABE. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Integrationsamt 12 / DIE AUSGLEICHSABGABE Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber PARTNER FÜR BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF Das LWV Hessen Integrationsamt ist ein wichtiger Partner
MehrLandesamt für Soziales und Versorgung Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets der Landesregierung im LASV
Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets der Landesregierung im LASV 11 November 2013 1 Maßnahmen im LASV Ø insgesamt 70 Maßnahmen aus allen Handlungsfeldern 11 Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen
MehrVorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle
Antrag für die Teilnahme an der Auslobung des Landespreises 2015 Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Jahr 2015 Vorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle
MehrVerbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten
Verbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung 38a SGB IX Workshop mit allen Akteuren der Unterstützten Beschäftigung am 11./26.06.2014 in Münster/Köln Agenda 09:30 10:00
MehrForum D. Hessisches Budget für Arbeit! Aber wie?
Forum D Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 23/2015 Hessisches Budget für Arbeit! Aber wie? 05.07.2015 von Erster Beigeordneter Dr. Andreas Jürgens, LWV-Hessen I. Einleitung 1 Hinter
MehrRichtlinie zur Förderung des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb vom: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Behörde Titel Fundstelle Bundesministerium für Arbeit und Soziales Richtlinie zur Förderung des Programms Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb vom: 11.04.2016 BAnz AT 21.04.2016 B1 Ziel des Programms
MehrAktion 1000 Perspektive 2020 und zur
Ausgewählte Evaluationsergebnisse zur Aktion 1000 Perspektive 2020 und zur Abschluss der Aktion 1000plus Umsetzung Initiative der Initiative Inklusion Inklusion in und Baden-Württemberg Auftakt der Aktion
MehrLutz Mania, Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
Lutz Mania, 02.09.2009 Beschäftigungssicherung in den Unternehmen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Überblick Aktuelle Situation am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Arbeitsmarktberatung Leistungen
MehrIntegrationsamt 01 / ZIELE, AUFGABEN UND LEISTUNGEN DES INTEGRATIONSAMTES. Eine Information für schwerbehinderte. Arbeitgeber
Integrationsamt 01 / ZIELE, AUFGABEN UND LEISTUNGEN DES INTEGRATIONSAMTES Eine Information für schwerbehinderte Menschen schwerbehinderte und ihre Menschen Arbeitgeber und ihre Arbeitgeber DAS INTEGRATIONSAMT
MehrRichtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung 1. Grundsätze Gemäß 97 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XII i. V. m. Art.
MehrIntegrationsamt 18 / JOB COACHING. Eine Information für schwerbehinderte. Arbeitgeber
Integrationsamt 18 / JOB COACHING Eine Information für schwerbehinderte Menschen schwerbehinderte und ihre Menschen Arbeitgeber und ihre Arbeitgeber DER ARBEITSMARKT WANDELT SICH Der heutige Arbeitsmarkt
MehrHinweise zum Hessischen Perspektiv-Programm zur Verbesserung der Arbeits-Markt-Chancen schwer-behinderter Menschen
Hinweise zum Hessischen Perspektiv-Programm zur Verbesserung der Arbeits-Markt-Chancen schwer-behinderter Menschen Achtung! Die Hinweise sind nur zum leichteren Lesen. Sie gelten nicht vor dem Gesetz.
MehrRichtlinien zur Aktion Integration IV
Richtlinien zur Aktion Integration IV I. Zweck, Zielgruppen und Förderinhalte der Aktion Integration IV 1 Zielsetzung und Zielgruppen (1) Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und
MehrTeilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter. am Referent: Michael Schneider
Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter BAG-UB Fachforum in Hannover am 17.09.2012 Referent: Michael Schneider LWL-Integrationsamt Westfalen
MehrIntegrationsamt Aufgaben Leistungen
Integrationsamt Aufgaben Leistungen Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen schwerbehindert Anerkennung durch die Städte/Kreise Grad der Behinderung ab 50 Unabhängig vom Arbeitsleben gleichgestellt
MehrIntegrationsamt 05 / KÜNDIGUNGSSCHUTZ NACH DEM SOZIALGESETZ- BUCH IX. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Integrationsamt 05 / KÜNDIGUNGSSCHUTZ NACH DEM SOZIALGESETZ- BUCH IX Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber WARUM ÜBERHAUPT KÜNDIGUNGSSCHUTZ? Der Verlust des Arbeitsplatzes
MehrIntegrationsamt 03 / BEHINDERUNGSGERECHTE ARBEITSPLÄTZE. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Integrationsamt 03 / BEHINDERUNGSGERECHTE ARBEITSPLÄTZE Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber BEGLEITENDE HILFE IM ARBEITSLEBEN Das LWV Hessen Integrationsamt ist für die
MehrIntegrationsamt 19 / AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Integrationsamt 19 / AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Viele Behinderungen wirken sich nicht auf die Arbeitsleistung
MehrIntegrationsamt 13 / EINSTELLUNG EINES SCHWERBEHINDERTEN MENSCHEN. Eine Information für Klein- und Mittelbetriebe
Integrationsamt 13 / EINSTELLUNG EINES SCHWERBEHINDERTEN MENSCHEN Eine Information für Klein- und Mittelbetriebe EINE FAIRE CHANCE GEBEN Viele Arbeitgeber sind noch immer unsicher und skeptisch, wenn es
MehrFachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 68 SGB IX Geltungsbereich
Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 68 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 68 SGB IX Behinderte Menschen (1) Die Regelungen dieses Teils gelten für
MehrHeidelberger Reha-Tage
Heidelberger Reha-Tage Birgit Kwasniok 17.09.2013 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Behinderte Menschen in Deutschland und in Baden-Württemberg 9,6 Millionen Menschen leben in Deutschland mit
MehrFachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich
Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 151 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden vor dem Hintergrund des Inkrafttretens
MehrGestaltung des Aufgabenbereiches der Integrationsfachdienste Übergang Schule-Beruf. in Rheinland-Pfalz
Gestaltung des Aufgabenbereiches der Integrationsfachdienste Übergang Schule-Beruf in Rheinland-Pfalz durch das Integrationsamt beim Landesamt für Mainz Seite 1 Grundlage: Integrationsfachdienste (IFD)
MehrAbbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013.
Arbeitsmarkt In Deutschland waren im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt etwa 2,9 Millionen Menschen arbeitsuchend gemeldet. Darunter waren 181.000 schwerbehinderte Menschen und stellten damit einen Anteil
MehrFinanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Eingliederungszuschuss
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Eingliederungszuschuss Wofür kann eine finanzielle Unterstützung erfolgen? Sie suchen kompetente und erfahrene
MehrDas neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen
Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Wohin soll/kann die Reise gehen? Bericht der Arbeitsgruppe BTHG Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Zuverdienst als
MehrLeistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts in Bayern
Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des s in Bayern für Menschen mit geistiger Behinderung Wolfgang Fella, ZBFS Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg Tel. 0931/4107-280 wolfgang.fella@zbfs.bayern.de
MehrSchnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt
Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt Fachtagung der DVSG am 21.09.2016 in Kassel 1 Arten der Behinderung Hessen 2015 Arten der Behinderung bei 623.236 schwerbehinderten Menschen Quelle: Statistisches
MehrZusammenarbeit mit ArbeitgeberInnen bei/nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses. BAG UB Fachforum in Bad Honnef am
Zusammenarbeit mit ArbeitgeberInnen bei/nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses BAG UB Fachforum in Bad Honnef am 26.06.2013 Referent: Thomas Kersting LWL-Integrationsamt Westfalen Agenda Wie erfolgt die
Mehr06 / ARBEITSASSISTENZ FÜR SCHWERBEHINDERTE ARBEITNEHMER
Integrationsamt 06 / ARBEITSASSISTENZ TE FÜR SCHWERBEHINDERTE ARBEITNEHMER Eine Information für schwerbehinderte Berufstätige schwerbehinderte Berufstätige UNTERSTÜTZUNG IM BERUFLICHEN ALLTAG Ein Teil
MehrVorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle
Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Jahr 2017 Antrag für die Teilnahme an der Auslobung des Landespreises 2017 Vorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle
MehrDas persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers
Das persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers Teilhabe statt Fürsorge Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung Freiheit statt Bevormundung Projekt Individuelle Wege in den Arbeitsmarkt
MehrInklusionsprojekte (bis noch: Integrationsprojekte)
Anlage 2 Inklusionsprojekte (bis 01.01.2018 noch: Integrationsprojekte) 132 ff. SGB IX in der geplanten Fassung des 9. Änderungsgesetzes zum SGB II (künftig: SGB IX n.f.) = 215 ff. SGB IX in der Fassung
MehrArbeitgeberinformation
Menschen mit Behinderungen Fachkräfte für Ihr Unternehmen 03. Dezember 2012 Regionaldirektion Sachsen, Bundesagentur für Arbeit Arbeitgeberinformation Gemeinsamer Arbeitgeber-Service Ihr persönliche Ansprechpartner
MehrFörderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber
Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrAntrag des Arbeitgebers
Antrag des Arbeitgebers zur Umsetzung der Initiative Inklusion Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen sowie zur Schaffung von neuen Arbeitplätzen für ältere schwerbehinderte
MehrMinisterium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung
171 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung 23. Ausgleichsabgabe muss wirkungsvoller eingesetzt werden Die Ausgleichsabgabe soll dazu dienen, schwerbehinderten Menschen die Teilhabe
MehrSchwerbehinderte Menschen im Betrieb
Chefsache Inklusion in Berlin-Brandenburg 12. November 2015 Schwerbehinderte Menschen im Betrieb Unterstützung durch den Arbeitgeber-Service Handlungsfelder der BA (2016) 1. Jugendliche in den Ausbildungs-
MehrInklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt. Fachtagung Berufswegeplanung Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Hannover
Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt Fachtagung Berufswegeplanung Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Hannover 23.06.2017 Vorstellung Unternehmens-Netzwerk Inklusion 1. Was macht das Unternehmens-Netzwerk
MehrSchwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen. Neues Arbeitsmarktprogramm. Finanzielle Unterstützung
Schwerbehinderten Menschen Chancen eröffnen Neues Arbeitsmarktprogramm Finanzielle Unterstützung Die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Grundsicherung und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen mit
MehrIntegrationsamt 04 / DER WEG ZUM ARBEITSPLATZ - KRAFTFAHRZEUGHILFE. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Integrationsamt 04 / DER WEG ZUM ARBEITSPLATZ - - KRAFTFAHRZEUGHILFE Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber KRAFTFAHRZEUGHILFE - FÜR WEN? Schwerbehinderte Menschen können bei
MehrTätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung
Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung Detlef Bieber LASH - NRW Vernetzungstreffen der Sicherheitsingenieure der Fachhochschulen - NRW 12. Dezember 2013 An der Fachhochschule Dortmund Gliederung
MehrLVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1
Das neue SGB IX die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes Folie 1 SGB IX aktuell Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen ( 1 bis 67) das neues
MehrI. Vorbemerkung. II. Richtlinie
Arbeitsmarktprogramm "Arbeitsplätze für schwerbehinderte Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr sowie Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
MehrLeistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m.
Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Thema: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, 45 SGB III Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m. 88 SGB
MehrAufgaben des Integrationsamtes
27.02.2017 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Aufgaben des Integrationsamtes Guten Tag, meine Damen und Herren Als Vertreterin des Integrationsamtes begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum
MehrRichtlinie Initiative Inklusion Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Richtlinie Initiative Inklusion Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Präambel Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen hat empfohlen,
MehrBekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren
Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Heranziehung beim Vollzug von Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe
MehrWesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann.
Wesentliche Änderungen 28 Fassung vom 20.05.2009 Gesetzestext: 74 SGB II eingefügt Rz 28.5: Befristete Erhöhung des Sozialgeldes auf 70 v.h. der Regelleistung. Fassung vom 23.05.2008 Rz 28.7: Klarstellung,
MehrDie Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, Kassel
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung 1 Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird als landesweiter Kommunalverband von den 5 kreisfreien Städten und 21 Landkreisen in
MehrInklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung. Wirtschaft inklusiv. Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung
Wirtschaft inklusiv Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung Jobs Inklusiv! 18. Februar 2014 Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung Neue Chancen für Menschen mit Behinderungen
MehrDas Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de
MehrAntrag auf Leistungen an Integrationsprojekte für laufende Leistungen nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Antrag auf Leistungen an Integrationsprojekte für laufende Leistungen nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) Bei Fragen zum Ausfüllen dieses Antrages wenden Sie sich bitte an das
Mehr