STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG
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- Adolph Hafner
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1 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder lädt die Kammer zur traditionellen Veranstaltung ein. STEUERBERATUNG ZUM JAHRESWECHSEL 2016/2017 Wie gewohnt: Das gesamte Steuerrecht eines Jahres in einem Seminar! Was hat sich im Jahr 2016 aufgrund der Aktivitäten des Gesetzgebers, der Verwaltung und der Gerichte geändert? Welche Änderung gilt ab wann? Was ist zum Jahresende 2016 noch zu regeln und mit den Mandanten zu besprechen? Welche Auswirkungen ergeben sich für die Steuererklärungen für das Jahr 2016? Und was gilt ab 2017? Auch zum Jahresende 2016 besteht für den Beratungspraktiker die Notwendigkeit, den Handlungsbedarf bei den unzähligen Einzeländerungen nicht nur zu erkennen, sondern den hieraus ergebenden Anforderungen im Sinne der Mandanten gerecht zu werden. Hinzu kommen wie stets etliche Zweifelsfragen, die sich aus den bereits in Kraft getretenen Steuergesetzen noch immer nicht mit absoluter Klarheit beantworten lassen. Aus dem Bereich der Gesetzgebung sind hier in besonderer Weise das Steueränderungsgesetz 2015, die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und die Reform der Investmentbesteuerung sowie das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu nennen. Schließlich ist auch an den Fortgang der Versuche einer Neuregelung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Situation im Zusammenhang mit dem Erwerb betrieblichen Vermögens zu denken, über den wie auch über alle weiteren Aktivitäten des Gesetzgebers ggf. tagesaktuell berichtet wird. Neben dem Gesetzgeber haben auch die Gerichte sowie die Finanzverwaltung ihren Beitrag dazu geleistet, bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe keine Langeweile aufkommen zu lassen. Zu nennen ist insoweit zunächst die Thematik der bilanziellen Behandlung von Abschlagszahlungen, zu beachten sind aber auch die Nachwehen der Änderungen beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen. Bei den Ertragsteuern verdienen u.a. die Neuerungen bei 7g EStG, die Rechtsprechung des BFH zu Personengesellschaften und Entsorgungsfragen bei Pensionszusagen von Gesellschafter- Geschäftsführern besondere Aufmerksamkeit. Unser Seminar Steuerberatung zum Jahreswechsel stellt wie jedes Jahr die wesentlichen aktuellen Entwicklungen über alle Steuerarten hinweg dar und bietet so einen Gesamtüberblick. Nach dem heutigen Stand der Dinge sind die auf der folgenden Seite aufgeführten Seminarinhalte geplant, die bis zum Seminartermin ggf. noch aktualisiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. TERMIN UND ORT Montag, 21. November 2016 Musensaal im Kongresszentrum Rosengarten 9.00 Uhr bis Uhr Rosengartenplatz MANNHEIM Mittwoch, 23. November 2016 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis Uhr Rubenstraße KARLSRUHE-NEUREUT
2 GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung 1. Bilanzsteuerrecht 1.1 Betriebliche Gebäude auf Ehegattengrundstücken: Der BFH entwickelt seine Rechtsprechung weiter! 1.2 Nicht stolpern: Weitere Hinweise zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung 2. Umsatzsteuer 2.1 Zeitliche Grenze für die Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Grundstücksgeschäften 2.2 Aktuelle Entwicklung zum Thema Steuerpflicht und Steuersatz 2.3 Neues zur umsatzsteuerlichen Organschaft 2.4 Adresse des Leistenden als Voraussetzung für den Abzug der Vorsteuer? Abs. 19 UStG: Was gibt es Neues? 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer 3.1 Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Stand der Dinge und Ausblick 3.2 Das Berliner Testament: Steuerliche Optimierung tut Not! 4. Einkommensteuer 4.1 7g EStG: Neues BMF-Schreiben zur Rechtslage ab 2016 kommt! 4.2 Aktuelles zur Besteuerung von Personengesellschaften (BFH zum Kapitalkonto II, Realteilung, Gesamtplan usw.) 4.3 Dauerbrenner private Kfz-Nutzung 4.4 Abgrenzung der Betriebsverpachtung im Ganzen 4.5 Auflösungsverluste nach 17 Abs. 4 EStG: Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an! 4.6 Der BFH mischt die Anrechnung der GewSt auf die ESt auf ( 35 EStG)! 4.7 Arbeitnehmer: Klarstellungen des BFH zum Arbeitszimmer 4.8 Kapitalerträge: Die Reform der Investmentbesteuerung Ein erster Überblick 4.9 Vermietung und Verpachtung (u.a. Fremdwährungsverluste, Förderung des Mietwohnneubaus?, Entfernungspauschale im V+V- Bereich, BFH zum Disagio) 4.10 Aktuelle Entwicklungen zu den außergewöhnlichen Belastungen, zur Kinderberücksichtigung (Abgrenzung Erst-/Zweitausbildung), zu 35a EStG und zu steuerlichen Freibeträgen 5. Körperschaftsteuer 5.1 Die neuen Körperschaftsteuer-Richtlinien Ein Überblick 5.2 8b KStG: Die Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne bei Streubesitz kommt vorerst nicht! / Aktuelle Streitfragen zur 5 %-Pauschale 5.3 Aktuelle Entwicklungen bei der Verlustausgleichsbeschränkung des 8c KStG 5.4 Umwandlungen: Gesetzliche Einschränkung der Darlehensgewährung bei Einbringungen ( 20, 21 und 24 UmwStG) Anwendungsfragen für die Praxis 5.5 Aktuelles zu verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen; u.a. Update zur Entsorgung von Pensionszusagen / Arbeitszeitkonto 6. Gewerbesteuer 6.1 Bundesverfassungsgericht zu den Finanzierungsentgelten nach 8 Nr. 1 GewStG 6.2 BEPS-UmsG I zu Dividenden im Organkreis 7. Blick über die Grenze 7.1 Auslandsverluste Der EuGH rudert zurück! i EStG Praxisfragen zur Billigkeitsregelung der Verwaltung / Kommt nun die gesetzliche Entschärfung? 7.3 BEPS Die Sache kommt in Fahrt! 7.4 Fremdfinanzierung über die Grenze 8. Rechnungslegung 8.1 Aktuelles zur E-Bilanz 8.2 Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen 9. Verfahrensrecht 9.1 Berichtigung von Steuererklärungen nach 153 AO Neues von der Finanzverwaltung 9.2 Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens 10. Berufsrecht und Beratungspraxis In Kraft: Die Änderungen der Steuerberater- Vergütungsverordnung Schlusswort
3 DOZENTEN Steuerberater Dipl. Wirtsch.-Ing. Prof. Dr. Herbert Grögler, Karlsruhe Oberamtsrat Matthias Künze, Oberfinanzdirektion Karlsruhe Oberregierungsrat Friedbert Lang, Oberfinanzdirektion Karlsruhe TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 215,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 145,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4 ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum 7. November 2016 zuzuleiten. SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten eine ausführliche Darstellung des Seminarstoffes. Die Veranstaltungsorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind sowohl in den Tiefgaragen des Kongresszentrums Rosengarten in Mannheim als auch bei der Badnerlandhalle in Karlsruhe-Neureut vorhanden. Karlsruhe im September 2016 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660
5 ANMELDUNG STEUERBERATUNG ZUM JAHRESWECHSEL 2016/2017 Anmeldung erbeten bis 7. November 2016 Für die Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung melde(n) ich (wir) verbindlich an: Person(en) für die Veranstaltung am 21. November 2016 in MANNHEIM Person(en) für die Veranstaltung am 23. November 2016 in KARLSRUHE Bei den angegebenen Personen handelt es sich um Zuname Vorname Berufsbe- Mitglieds- Gewünschter zeichnung nummer Termin/Ort Für Praxisinhaber, Sozietätspartner, Partner von Partnerschaftsgesellschaften, Geschäftsführer von Steuerberatungsgesellschaften sowie generell den 1. angemeldeten Teilnehmer beträgt die Teilnahmegebühr 215,--, für weitere angemeldete Teilnehmer (Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis) 145,--. Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffern 2 und 3 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis - unserer Sozietät - unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich (sind wir) einverstanden. Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ort Datum Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben Unterschrift
6 Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Stornierung der Teilnahme, die schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder in der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarausschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung akzeptiert. Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660
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