Erziehungspartnerschaft statt verpflichtender Grundschulempfehlung

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1 Presseinformation Konrad-Adenauer-Str Stuttgart Tel: /687/683 Fax: Stuttgart, den Erziehungspartnerschaft statt verpflichtender Grundschulempfehlung Pressekonferenz mit MdL Renate Rastätter, schulpolitische Sprecherin

2 Erziehungspartnerschaft statt verpflichtender Grundschulempfehlung Pressekonferenz mit MdL Renate Rastätter am Einleitung Der Übergang von der vierjährigen Grundschule in die weiter führenden Schulen des gegliederten Schulsystems bedeutet den entscheidenden Einschnitt in der Bildungsbiografie von Schulkindern. Geregelt wird dieser Übergang durch die Grundschulempfehlung. Einer Empfehlung kann ich folgen oder auch nicht. Die Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg hingegen ist verbindlich. Sie lässt den Eltern und Kindern nur dann eine freie Wahl, wenn sie bereits eine freie Wahl haben, d. h. eine Empfehlung für das Gymnasium beinhaltet auch eine Empfehlung für die Realschule und die Hauptschule, eine Empfehlung für die Realschule gilt auch für die Hauptschule. Diese Wahlmöglichkeiten haben Schülerinnen und Schüler mit einer Empfehlung für die Hauptschule nicht. Für sie ist die Empfehlung zur Hauptschule verpflichtend. Die Grünen sind der Meinung, dass dieses Übergangsverfahren nicht mehr zeitgemäß ist. Die Praxis zeigt, dass die Grundschulempfehlung in eklatanter Weise von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler abhängt. Dies hat die IGLU- Studie empirisch belegt. Sie belastet zudem die Kinder, die Eltern, die Lehrkräfte und das pädagogischen Klima an der Grundschule und beeinträchtigt den gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule. Die Grünen fordern deshalb: - dass die Grundschulempfehlung ihren bindenden Charakter verliert und die Eltern auf der Basis einer fundierten Empfehlung durch die Grundschullehrkräfte die Entscheidung über die weiter führende Schule für ihr Kind treffen. Dadurch wird der enorme Druck von der Grundschule genommen. Die Grundschule kann ihren 2

3 Auftrag, alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu fördern, besser gerecht werden, - dass die Grundschule durch bessere Lernbedingungen und größere pädagogische Freiräume gestärkt wird, - dass insbesondere die Diagnose- und Beratungskompetenz der Lehrkräfte durch Fortbildung verbessert wird, - dass den Schulen die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Noten zu verzichten und motivierende und leistungsfördernde Formen der Leistungsbewertung zu wählen, - dass die Orientierungsstufe in Baden-Württemberg wieder hergestellt wird, - dass die weiter führenden Schulen dabei unterstützt werden, besser mit der heterogenen Zusammensetzung ihrer Schülerinnen und Schüler umzugehen, Fünf Gründe für die Umgestaltung der verpflichtenden Grundschulempfehlung in eine Empfehlung mit Elternwahl 1. Die Grundschulempfehlung dominiert die Einstellung zur Grundschule und die Beziehung zwischen Eltern und Lehrkräften Das Gymnasium ist und bleibt die beliebteste Schulart in Baden-Württemberg. Daran hat auch die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit nichts geändert. In Baden- Württemberg haben letztes Jahr 42 % der Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für das Gymnasium erhalten. Insbesondere in den Städten hat sich das Gymnasium zur heimlichen Schule für alle entwickelt. Ein Großteil der Eltern ist schon bei der Einschulung ihrer Kinder darauf fixiert, alles dafür zu tun, um für ihre Kinder im vierten Schuljahr eine Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten. In der zweijährigen Eingangsstufe der Grundschule steht die individuelle Förderung und Differenzierung noch im Vordergrund. Bereits in der dritten Klasse beginnt der Druck 3

4 der Eltern auf die Lehrkräfte. Gegenseitige Schulvorwürfe mehren sich. Auch die Kinder stehen zunehmend unter psychischer Anspannung, vor allem vor den Klassenarbeiten. Die für die Entwicklung der Kinder notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit von Elternhaus und Grundschule wird schwieriger. 2. Die Grundschulempfehlung beeinträchtigt das Unterrichtsklima teaching for the test und zerstört Lernmotivation Sobald die ersten Noten am Ende der 2. Klasse kommen, starren die Eltern und Kinder zunehmend auf die Noten wie das Kaninchen auf die Schlange. Lernerfolg bedeutet jetzt nur noch gute Noten. Schwächere Schülerinnen und Schüler, vor allem aus bildungsfernen Schichten und aus Migrantenfamilien, werden durch Misserfolge entmutigt. Die Lernmotivation bleibt auf der Strecke. Aber auch bei leistungsstarken Schülerinnen und Schülern zerstören Noten die intrinsische Motivation, wie Jürgen Baumert, der deutsche PISA Koordinator, festgestellt hat. Nachhilfe nimmt zu, vor allem bei Kindern aus akademischen Elternhäusern. Jetzt zählt nicht mehr so sehr der positive Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit und differenzierte Leistungsanforderungen, sondern teaching and learning for the test. Das Unterrichtsklima ist beeinträchtigt. 3. Die Grundschulempfehlung soll durch die bindende Hauptschulempfehlung das dreigliedrige Schulsystem stablisieren. Kultusministerin Schavan hat in der Plenarsitzung des Landtags am klar zum Ausdruck gebracht, dass das dreigliedrige Schulsystem nicht angetastet wird: Wir werden keinen Millimeter wackeln. Obwohl seit Jahren alles dafür getan wird, um die Übergangsquoten auf die Hauptschule stabil zu halten, gehen sie jedes Jahr weiter zurück. Landesweit sind im Schuljahr 2004 noch 30,5 % der Schülerinnen und Schüler auf die Hauptschule gewechselt. Wenn die Pflicht zum Besuch der Hauptschule aufgehoben würde, gingen sie Übergangsquoten auf die Hauptschule 4

5 noch weiter zurück. Es würde sich noch dringlicher als heute die Frage stellen, wie kleine Schulstandorte gehalten werden können. Die Problematik der Hauptschule würde angesichts der dann offenkundig fehlenden Akzeptanz noch deutlicher zutage treten. 4. Die Grundschulempfehlung teilt Lebenschancen zu und benachteiligt Kinder aus bildungsfernen Schichten, vor allem Kinder mit Migrationshintergrund. Es gibt keinen begabungsgerechten Übergang in die weiter führenden Schulen in Baden-Württemberg. Soziale Herkunft und Wohnort der Schülerinnen und Schüler sind entscheidend dafür, ob ein Kind nach der Grundschule die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium besucht. Es gibt einerseits ein riesiges regionales Gefälle. So beträgt die Übergangsquote auf die Hauptschule in Freiburg entsprechend der verbindlichen Hauptschulempfehlung nur noch 17,3 %, im Landkreis Tuttlingen dagegen 37,6%. Auch beim Übergang auf die Realschulen schwanken die Quoten zwischen 18 % in Heidelberg und 39,2 % im Hohenlohekreis. Die größte Schwankungsbreite von 30 % findet sich allerdings beim Übergang auf die Gymnasien. Heidelberg, Freiburg, Baden-Baden, Karlsruhe und Tübingen haben Quoten zwischen 48 und 55 %, während in Tuttlingen und Waldshut nur rund 25 % der Schüler aufs Gymnasium wechseln. Wenn wir uns zudem die Übergangsempfehlungen der einzelnen Grundschulen anschauen, stoßen wir auf die eklatante soziale Selektivität unseres Bildungswesens. Am Beispiel der Städte Karlsruhe und Stuttgart wird dies deutlich. Trotz eines dichten Netzes an Gymnasien im ganzen Stadtgebiet beträgt in Karlsruhe die Schwankungsbreite der verbindlichen Hauptschulempfehlung 60 % und beim Übergang aufs Gymnasium sogar 65 %. So erhielten vor 2 Jahren 8,5 % der Kinder in vierten Klasse der Bergwaldgrundschule eine Empfehlung für die Hauptschule, aber 73,9 eine Empfehlung fürs Gymnasium. Bei der Hans-Thoma-Grund- und Hauptschule war das genau umgekehrt. Von dieser Schule wechselten 68,3 % der 5

6 Schüler auf die Hauptschule und nur 18,3 % aufs Gymnasium. Entscheidend für diese Disparitäten ist die jeweilige Sozialstruktur des Einzugsgebiets. In Stuttgart erhielten im letzten Jahr 52,8 % der deutschen Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung fürs Gymnasium. Dagegen erhielten nur 21,2 % der ausländischen Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung fürs Gymnasium, also fast dreimal weniger. Durch den hohen Migrantenanteil in der Landeshauptstadt liegt die Übergangsquote aufs Gymnasium deshalb mit 42,3 % deutlich unter der Quote der anderen Großstädte in Baden-Württemberg. Dass nicht die Begabung, sondern die soziale Herkunft entscheidend ist für die Grundschulempfehlung zeigt sich auch beim Beratungsverfahren, das durchgeführt wird, wenn die Eltern der Grundschulempfehlung widersprechen. Häufig zeigt das Ergebnis des Intelligenztests, dass die Begabung für die gewünschte Schulart zwar vorhanden ist, beim Leistungstest dagegen die Noten nicht ausreichen, um die gewünschte Empfehlung zu bekommen. Die wenigsten Eltern schicken ihre Kinder nach dem Beratungsverfahren noch in die schriftliche und mündliche Prüfung, weil sie bis dahin ohnehin nicht mehr an einen Erfolg glauben. Fazit: Prof. Bos hat in Stuttgart konstatiert, dass rund 50 % der Übergänge von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen nicht den tatsächlichen Begabungen der Kinder entsprechen. Die extrem unterschiedlichen Grundschulempfehlungen in Baden-Württemberg machen das deutlich. Der Ländervergleich bei der IGLU-Studie hat gezeigt, dass in Baden-Württemberg die schärfste soziale Auslese besteht. 5. Die Argumente der Kultusministerin für die Beibehaltung der verpflichtenden Grundschulempfehlung sind nicht stichhaltig Ohne bindende Grundschulempfehlung leben andere Bundesländer mindestens genauso gut. Abgesehen von Bayern und Baden-Württemberg wird in anderen Bundesländern zwar ebenfalls eine Grundschulempfehlung gegeben, aber die Eltern treffen die 6

7 Entscheidung. In Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern wurden damit gute Erfahrungen gemacht. Kultusministerin Schavan behauptet, dass sich baden-württembergische Modell der verbindlichen Grundschulempfehlung bewährt habe. Die Eltern würden sich nach der Grundschule für ein Bildungskonzept, nicht aber für einen Schulabschluss entscheiden. Abgesehen von der Tatsache, dass es für einen Teil der Eltern gar keine Entscheidungsmöglichkeiten gibt, reicht dieses Prinzip für ein sozial gerechtes Bildungswesen nicht aus. Denn auch der Zugang zu den Schulen mit den unterschiedlichen Bildungskonzepten muss sozial gerecht ausgestaltet werden. Dazu sind zumindest eine echte Orientierungsstufe und eine durchgängige horizontale Durchlässigkeit notwendig. Beides aber gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die Durchlässigkeit war in Baden-Württemberg schon in der Vergangenheit weitgehend eine Durchlässigkeit nach unten. Spätestens mit der Verkürzung der gymnasialen Schulzeit ist die Durchlässigkeit unter den Schularten endgültig abgeschafft worden. Akzeptanz der Grundschulempfehlung? Kultusministerin Schavan stützt sich mit ihrer Behauptung, dass es für die verpflichtende Grundschulempfehlung eine hohe Akzeptanz gebe, auf eine Statistik des Statistischen Landesamts. Danach hätten im letzten Schuljahr nur 7 % der Eltern gegen die Grundschulempfehlung für ihr Kind Einspruch erhoben. Diese 7 % sind aber auf alle Grundschulkinder bezogen, die im letzten Jahr auf die weiter führenden Schulen überwechselten. 42 % der Eltern konnten aber gar keinen Widerspruch einlegen, weil ihre Kinder eine gymnasiale Empfehlung hatten, die gleichzeitig eine Empfehlung für die Realschule und die Hauptschule beinhaltet. Wogegen also widersprechen? Aufschlussreich ist deshalb der Blick auf die Hauptschul- und Realschulempfehlungen, die verbindlichen Charakter haben. Und da zeigt sich: 18 % der Eltern, also fast ein Fünftel, deren Kinder in die Hauptschule geschickt werden sollten, haben der Empfehlung widersprochen. Es ist davon auszugehen, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist, denn bei der Sozialstruktur der betroffenen Eltern getrauen sich viele nicht, Einspruch zu erheben. Mit der Empfehlung für die Realschule waren lediglich 5 % der Eltern nicht einverstanden, weil sie das Gymnasium für ihr Kind wünschten. Auch wenn der Anteil der Eltern, die 7

8 das Gymnasium für ihr Kind wünschen, sicher höher ist, erkennen doch viele, dass es nach der Mittleren Reife Optionen im Beruflichen Schulwesen gibt. Trotz Gymnasialempfehlung auf die Realschule Es gibt auch 7 % der Eltern, die ihre Kinder trotz Gymnasial- oder Realschulempfehlung ihre Kinder dort nicht hinschicken. Rund 5 % dieser der Eltern haben im letzten Jahr ihre Kinder statt ins Gymnasium lieber in eine Realschule geschickt. Das hängt damit zusammen, dass sie ihren 10-jährigen Kindern die langen Anfahrtswege zum Gymnasium nicht zumuten wollen, wenn die Möglichkeit des Besuchs einer wohnortnäheren Realschule besteht. Ein kleinerer Teil von Eltern, die selbst keinen höheren Schulabschluss haben, befürchtet, dass ihre Kinder im Gymnasium scheitern könnten und entscheidet sich für Realschule. Die Entscheidung für die Hauptschule, wenn eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule erteilt wurde, ist fast unter der Nachweisgrenze. Richtig ist, dass das Berufliche Gymnasium nach der Realschule den Weg zum allgemein bildenden Abitur eröffnet. Allerdings gilt dies nur in eingeschränktem Maße für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Auch an den Beruflichen Gymnasien sind sie unterrepräsentiert, wie eine Studie des Statistischen Landesamts (Monatsheft 8/2004) nachweist. Die Beruflichen Gymnasien sind somit vor allem die Schulen für die deutschen Bildungsaufsteiger aus der Mittelschicht vorwiegend in den ländlichen Regionen. Fazit: Durch die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung in ihrer derzeitigen Form wird die Zusammenarbeit von Grundschule und Elternhaus gestärkt. Eltern und Lehrkräfte können entspannter miteinander umgehen und in einem engen Vertrauensverhältnis vom Beginn der Grundschulzeit an die Lernfortschritte und Lernprobleme, sowie notwendige Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung des kindlichen Lernens besprechen. Die Eltern brauchen keine Angst mehr haben, dass am Ende der Grundschulzeit vielleicht eine Zehntel Note über den Übertritt entscheidet. Die Grundschullehrkräfte und die Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung für die Schullaufbahn der Kinder. Einer fundierten 8

9 Grundschulempfehlung als Teil des Beratungsprozesses werden sich die meisten Eltern nicht verschließen. Wer argumentiert, durch die Schulwahl der Eltern werden den weiter führenden Schulen Probleme aufgeladen, dem ist entgegenzuhalten: Weder die verbindliche Grundschulempfehlung noch die Elternentscheidung können die Probleme des gegliederten Schulsystems nämlich die angeblich falschen Schüler an der falschen Schulart zu haben lösen. Es gibt für die weiter führenden Schulen keine Alternative dazu, die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu verbessern und mehr Verantwortung für alle zu übernehmen. 9

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