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4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Dezember Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt ein. WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:
5 Schnellübersicht Abkürzungen 7 Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? 9 Die Einkommensteuererklärung 11 So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 17 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 21 Einkünfte aus einer Nebentätigkeit 91 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 103 Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen 111 Veräußerungsgeschäfte 119 Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag 123 der Einkünfte Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen 129 Vom Einkommen zum zu versteuernden 155 Einkommen Die Erstellung der Einkommensteuererklärung 165 Musterfall Oberstabsfeldwebel Eifrig
6 14 15 Tipps und Informationen 213 Stichwortverzeichnis 237
7 Abkürzungen Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AUV Auslandsumzüge Az. Aktenzeichen BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BFD Bundesfinanzdirektion BFH Bundesfinanzhof BKGG Bundeskindergeldgesetz BMF Bundesfinanzministerium BRKG Bundesreisekostengesetz BStBl. Bundessteuerblatt BUKG Bundesumzugskostengesetz ELStAM Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union FG Finanzgericht HS Halbsatz i.h.v. in Höhe von LStH Hinweise zu den Lohnsteuerrichtlinien LStR Lohnsteuerrichtlinien m.e. meines Erachtens Nr. Nummer OFD Oberfinanzdirektion 1 7
8 Abkürzungen 1 o.g. oben genannt Rz. Randziffer S. Seite Stkl. Steuerklasse TGV Trennungsgeldverordnung UStG Umsatzsteuergesetz vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel ZfA Zulagenstelle für Altersvermögen 8
9 Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? Der Soldatenberuf birgt zahlreiche Besonderheiten, welche für die Steuererklärung wichtig sind, etwa Kommandierungen, Versetzungen, Auslandseinsätze, Weiterbildungsmaßnahmen oder Dienstreisen. Aber auch Fragen nach der steuerlichen Behandlung von Einkünften aus einer Nebenbeschäftigung oder aus der Vermietung von Wohneigentum stellen sich bei Soldaten überdurchschnittlich oft. Wer die steuerlich relevanten berufsspezifischen Umstände kennt, kann die eigene steuerliche Situation optimieren. Ziel dieses Fachratgebers ist, Sie in die Lage zu versetzen, unter Nutzung aller legalen Möglichkeiten Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen und Ihnen die Gewissheit zu geben, an alles gedacht zu haben. Besonderer Wert wurde auf eine verständliche Sprache ohne komplizierte Formulierungen gelegt. Zudem wurde es vermieden, Sie mit der Angabe von Paragraphen und sonstigen Fundstellen zu belasten. 1 Das Steuerdickicht in Deutschland ist selbst für den Fachmann häufig schwer zu durchblicken. Sie sollten sich daher nicht scheuen, bei besonders komplizierten Fragestellungen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Steuerberater aufzusuchen. Nehmen Sie zur Besprechung den Ratgeber als roten Faden mit. So kommen Sie schneller auf den Kern Ihrer Frage. Grundlage dieses Ratgebers sind die Steuergesetze, insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) mit Verwaltungsanweisungen. Darüber hinaus sind die aktuellen Urteile der Finanzgerichte (FG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) wesentlich. Erfolgreich arbeiten mit diesem Fachratgeber Der vorliegende Ratgeber soll Sie in die Lage versetzen, unter Kenntnis Ihrer berufsspezifischen steuerlichen Belange und der 9
10 Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? 1 für Sie relevanten Sachverhalte Ihre steuerliche Situation legal zu optimieren. Deshalb wird zunächst erläutert, was unter Einkommensteuererklärung zu verstehen ist. Anschließend wird die Systematik des Einkommensteuerrechts dargestellt. Wer diese Systematik kennt, kann vieles besser zuordnen und tut sich leichter bei der Erstellung seiner Steuererklärung. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung gibt Ihnen die schematische Darstellung des Einkommensteuersystems die nötige Orientierung. Danach wird Schritt für Schritt dargestellt, wie sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als Soldat) und eventuell weiterer relevanter Einkunftsarten errechnen. Hieran schließen sich die Schritte bis zum zu versteuernden Einkommen an. Ein Beispielfall mit Erläuterungen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung sowie wichtige Tipps schließen das Buch ab. Der Aufbau dieses Steuerratgebers hält sich strikt an die Systematik des Einkommensteuergesetzes (siehe Schnellübersicht). Hilfreich ist das ausführliche Stichwortverzeichnis; auch spezifische Sachverhalte lassen sich schnell nachschlagen. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die sehr gute Resonanz auf diesen Steuerratgeber sowie für die sachlichen Anregungen und Kritik. Wo immer möglich und sinnvoll, werden diese bei einer Neuauflage berücksichtigt. Viel Erfolg! Prof. Dr. Wolfgang Benzel Steuerberater und Diplom-Kaufmann, Oberstleutnant der Reserve Wichtig: Die amtlichen Formulare des Bundesfinanzministeriums zur Einkommensteuererklärung 2014 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Enthalten sind die vorläufigen Formulare. Nachteile entstehen dadurch keine. 10
11 Die Einkommensteuererklärung Definition Die Pflichtveranlagung Die Antragsveranlagung Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung Welches Finanzamt ist zuständig?
12 2 Definition Noch immer ist neben Einkommensteuererklärung der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich im Umlauf, obwohl diese formale Trennung seit Jahren nicht mehr besteht. Es gibt nämlich kein eigenständiges Lohnsteuerrecht, sondern nur ein Einkommensteuerrecht. Dessen Grundlage ist das Einkommensteuergesetz mit den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen. Lohnsteuer ist dabei nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Da Sie als Soldat aus dem Dienstverhältnis als Arbeitnehmer Bruttoarbeitslohn beziehen, wird entsprechend der individuellen Merkmale Steuerklasse, Kinder und Konfession monatlich Lohnsteuer einbehalten und durch die Besoldungsstelle an das Finanzamt abgeführt. Der letztendlichen Besteuerung wird allerdings das zu versteuernde Einkommen zu Grunde gelegt, welches entsprechend den Regeln des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist. Zu versteuerndes Einkommen meint dabei die Größe, auf welche die Einkommensteuertabelle angewandt wird und aus der sich dann die tatsächliche Steuer errechnet. Dies bedeutet, dass vom Jahresbruttoarbeitslohn Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen sind, um zum zu versteuernden Einkommen zu gelangen. Beziehen Sie neben den Einkünften aus Ihrer Tätigkeit als Soldat weitere Einkünfte, z. B. aus einer Nebentätigkeit, aus Kapitalvermögen oder aus der Vermietung einer Immobilie, so sind diese bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird zwischen den beiden Formen Pflichtveranlagung und der sogenannten Antragsveranlagung, welche freiwillig ist, unterschieden. Die Pflichtveranlagung Aus dem Begriff wird deutlich, dass hier eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht. Als Soldat sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn das Einkommen ganz oder teilweise aus nichtselbständiger Arbeit, das 12
13 Die Pflichtveranlagung heißt in Ihrem Fall aus den laufenden Bezügen besteht, ein Steuerabzug vorgenommen wurde und Einkünfte (das ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe der Einnahmen minus der Ausgaben) aus anderen Einkunftsarten vorliegen, falls diese 410 Euro im Jahr übersteigen. Andere Einkünfte ergeben sich beispielsweise aus Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder einer Nebentätigkeit, oder die Summe der steuerfrei erhaltenen Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Elterngeld, etc., mehr als 410 Euro im Jahr beträgt, oder von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn bezogen wurde, also Lohneinkünfte mit der Steuerklasse VI besteuert werden, oder bei einem Steuerpflichtigen die beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigte Vorsorgepauschale größer ist als die tatsächlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen oder beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer für das betreffende Jahr oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert bzw. bei der Steuerklasse IV der Faktor eingetragen wurde, oder vereinfacht ausgedrückt auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde, oder ledige, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Elternteile beantragen, dass der Ausbildungsfreibetrag oder der Behindertenpauschbetrag in einem anderen Verhältnis als 50/50 aufgeteilt wird, oder Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug, wie beispielsweise Entlassungsentschädigungen, ermittelt wurde, oder die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat, oder bestimmte Fälle der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht vorliegen
14 Die Einkommensteuererklärung Die Antragsveranlagung 2 Liegen keine der oben genannten Voraussetzungen vor, wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn dies beantragt wird. Der Antrag erfolgt mit der Einreichung der Steuererklärung. Eine grundsätzliche Frist ist hierbei nicht mehr einzuhalten. Es gelten lediglich die üblichen Verjährungsfristen von maximal sieben 1 Jahren. Sinnvoll ist die Antragsveranlagung, wenn die tatsächlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben etc. höher sind als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschbeträge. Sind also beispielsweise die Werbungskosten durch angefallene Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc. höher als der Pauschbetrag von Euro, so ist davon auszugehen, dass sich eine Steuererstattung ergibt. Um festzustellen, ob Sie dies betrifft, ist es erforderlich, das zu versteuernde Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer zu berechnen. Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, sich entweder zusammen veranlagen zu lassen oder aber die getrennte Veranlagung zu beantragen. In den allermeisten Fällen ist es so, dass die Zusammenveranlagung die steuerlich günstigste Variante darstellt. Die getrennte Veranlagung ist jedoch beispielsweise günstiger, wenn der eine Ehegatte steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte bezieht. Beispiele für solche Einkünfte sind Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und ausländische, im Inland steuerfreie Einkünfte. 1 Bei der Antragsveranlagung beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich vier Jahre. Hat der Steuerpflichtige jedoch, vereinfacht ausgedrückt, noch sonstige Einkünfte von mehr als 410 Euro, so ist er verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bei der Pflichtveranlagung beträgt die sogenannte Anlaufhemmung drei Jahre plus vier Jahre Verjährungsfrist, macht maximal sieben Jahre. 14
15 Welches Finanzamt ist zuständig? Ein weiterer Fall, in dem die getrennte Veranlagung günstiger sein kann, ist gegeben, wenn der Ehegatte, der Soldat ist, neben sonstigen Vorsorgeaufwendungen niedrige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlt, in der Regel im Rahmen einer Anwartschaft, und der Einkünfte beziehende Ehegatte hohe Beiträge zahlt. Hier sollte unbedingt eine Vergleichsberechnung durchgeführt werden, was sinnvollerweise durch den Einsatz eines entsprechenden Steuersoftware geschieht. 2 Welches Finanzamt ist zuständig? Für die Besteuerung ist das örtliche Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Soldat seinen Wohnsitz hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Soldat vorwiegend aufhält. Bei mehrfachem Wohnsitz eines verheirateten Soldaten, der von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Sind Sie ins Ausland versetzt und haben in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Wehrbereichsverwaltung befindet, die für Ihre Besoldung zuständig ist. Die Einkommensteuererklärung rechtzeitig vorbereiten Termine und Fristen einhalten Die folgenden Termine sollten Sie beachten: 31. Januar Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, wenn der Freibetrag ab dem 1. Januar des laufenden Jahres Berücksichtigung finden soll. 31. Mai Bis zu diesem Termin muss bei einer Pflichtveranlagung die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. 15
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