Feststellung: Ihr Schreiben ist rechtsungültig, da die Unterschrift fehlt!

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2 <Vorname> aus der Familie <Nachname> Mensch entsprechend 1 des staatlichen BGB im Hause <Straße,Hausnummer> [<PLZ>] zu <Ort> Der Mensch <Vorname> aus der Familie <Familienname> <Staße > [<PLZ>] zu <Ort> Frau XXXXXX, tätig für die Firma Landratsamt Heidenheim als Sachbearbeiterin c/o Im Geschäftsgebäude Felsengartenstraße 36 [89518] Heidenheim Deutschland <Ort>, am Montag den vierten Tag des achten Monats im Jahre Zweitausendvierzehn Sehr geehrte Frau XXXXXX, Mein Zeichen: XXXXXXXXXX 505.xxxxxxxxxxx Das Papier mit Ihrer Nummer,habe ich als Vertragsangebot erkannt und weise es hiermit ausdrücklich zurück. Dies ist kein Widerspruch und kein Einspruch sondern eine Zurückweisung, somit bin ich auch kein Widerspruchsführer. Ich stelle fest, daß ich weder mit Ihnen noch mit der Firma Landratsamt Heidenheim 1 einen Vertrag habe und dieses Schreiben daher meinerseits als rein privat angesehen werden muß. Ich Ihnen nur über Ihre geschäftliche Adresse bzw. behördliche Adresse, da ich ihre private, ladungsfähige Anschrift nicht kenne. Feststellung: Ihr Schreiben ist rechtsungültig, da die Unterschrift fehlt! Es verstößt deshalb gegen die gesetzlichen Schriftformvorschriften. Die rechtlich zwingenden Grundlagen finden Sie im 126 BGB. Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.b. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B NJW 2003, 1544) 2. Sehen Sie auch in den Anlagen, daß das Amtsgericht Berlin Mitte auf eine Unterschrift eines schriftlichen Einspruches besteht, sowie den Unterschriften Skandal im Landesbankenprozeß. Auch alle weiteren Schriftstücke, die Sie mir zustellen, bedürfen einer Unterschrift und zwar mit Vor- und Familiennamen, in leserlicher Form, ohne die Kennzeichnung i.a.=im Auftrag, da es sich sonst um keine klagefähige Form handelt, sondern lediglich um einen Vertragsentwurf. Sehen Sie dazu BGH-Urteile V ZR 139/87 und VI ZB 81/05 Ich bestehe aber weiterhin auf Schreiben in klagefähiger Form! 1 siehe Anlage: Bisnode, Ein Tochterunternehmen von Dun&Bradstreet listet auschließlich Firmen, so auch das Landratsamt Heidenheim. Falls Sie der Meinung sind die Firma Landratsamt handele staatlich (hoheitlich), nennen Sie den Namen des Staates und legen Sie seine Gründungsurkunde vor. 2 Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B a.a.o.)

3 Damit ich gegen Sie gegebenenfalls Ansprüche erheben kann nach 823 und 839 BGB, sobald die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land wiederhergestellt ist. In der sogenannten Bundesrepublik Deutschland gibt es jedenfalls keine Staatshaftung, denn das Staatshaftungsgesetz vom BGBI, Teil I S.554 wurde durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben (BVerfG 61,149). Auch sind Sie keinesfalls eine Beamtin, Sie sind höchstens eine Bedienstete mit Beamtenstatus, denn Sie haben höchstens einen Dienstausweis, weiterhin es gibt Dienstanweisungen, Dienstzeugnisse, Dienstvorschriften sowie Dienstfahrzeuge, aber keinen einzigen Amtsausweis. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom (AZ: 1 BvR 147/52) gibt es in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland seit keine Beamtenverhältnisse mehr, lediglich Dienstverhältnisse mit Beamtenstatus, die den früheren staatsrechtlichen Beamtenverhältnissen nachempfunden sind. Auszug: Leitsatz Ziff. 2 Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen. Leitsatz Ziff. 3 Artikel 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie später auch nicht wiedererlangt. Ihr gefordertes Verwarnungsgeld ist ohne Unterschrift rechtsungültig und nichtig! Nochmals betonte ich, daß mein Schreiben eine Zurückweisung ihres mangelhaften Vertragsangebotes ist, und keinesfalls als Einspruch gewertet werden kann. Mit dem Ihnen zustehenden Respekt (unterschrieben mit: <vorname> aus der Familie <Familienname>) Anlagen: UPIK-Datensatz der Firma Landratsamt Heidenheim gelistet in BISNODE Schriftliche Anfrage BISNODE Kopie Zeitungsauschnitt: Jagd auf Pleite-Banker geplatzt. Schreiben Amtsgericht Berlin Mitte Staatsanwalt ohne rechtskräftige Unterschrift

4 Anlage 1: (im Originalbrief als Extra Blatt)

5 Anlage 2: (im Originalbrief als Extra Blatt)

6 Anlage 3: (im Originalbrief als Extra Blatt)

7 Anlage 4: (im Originalbrief als Extra Blatt)

8 Anlage 5: (im Originalbrief als Extra Blatt)

9 Ich habe GEWONNEN!!!

10 Mein Schreiben mit Erläuterungen!

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