PROTOKOLL MARKT ALTUSRIED. zur 40. Sitzung des Bauausschusses am Donnerstag, den 5. September 2013 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried

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1 MARKT ALTUSRIED PROTOKOLL zur 40. Sitzung des Bauausschusses am Donnerstag, den 5. September 2013 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister Heribert Kammel und 8 Ratsmitglieder: Aicher Adelbert Braun Stephan Engel Franz Hackler Klaus Hartmann Heribert Krug Wolfgang Sauter Monika Walter Leopold Entschuldigt waren: Brack Matthias Außerdem anwesend: Schreiner Albert Für die Verwaltung: Fischer Claus, Grimm Sylvia Feststellung über die Ordnungsmäßigkeit der Ladung: Der Vorsitzende stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen wurde. Beschlussfassung über endgültige Tagesordnung: Die den Bauausschussmitgliedern zugegangene vorläufige Tagesordnung wird ohne Gegenstimme zur endgültigen Tagesordnung erhoben.

2 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 2 - ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1: Bekanntgaben und Berichte Bauantrag zum Neubau Betriebsleiterwohnhaus mit Austrags- und Praktikantenwohnung, Abbruch des bisherigen Wohnhauses bis zur Brandwand Markus Heberle, Äußere Kemptener Straße 2, Altusried Frau Grimm berichtet, dass der o. g. Bauantrag auf Verwaltungsebene bearbeitet und an das Landratsamt Oberallgäu zur Genehmigung weitergeleitet wurde. Bereits im September 2008 wurde hierzu eine Bauvoranfrage im Bauausschuss behandelt und positiv beschieden. Einzige Voraussetzung damals war die nachgewiesene Privilegierung. Diese wurde im Rahmen einer erneuten Bauvoranfrage durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten bestätigt. Tekturantrag zum Neubau Wohnhaus mit zwei Maisonettewohnungen Verschiebung des Gebäudes um 40 cm nach Osten Alois Gromer, Hohentann 1, Altusried - Muthmannshofen Der Neubau des Wohnhauses wurde mit Bescheid vom 21. Januar 2013 genehmigt. Gegen diesen Genehmigungsbescheid hat eine Nachbarschaft geklagt, da diese sich durch die erteilten Befreiungen in ihren Rechten verletzt sah. Anfang August wurde hierzu ein Vergleich geschlossen. Somit muss der Bauherr das Wohnhaus nun um ca. 40 cm weiter in Richtung Osten verschieben und etwa 1/3 der Terrasse auf der Westseite begrünen. Der entsprechende Tekturantrag wurde zwischenzeitlich vom Bauherrn eingereicht und nun direkt an das Landratsamt Oberallgäu zur Genehmigung weitergeleitet. TOP 2: Bauanträge und Bauvoranfragen 2.1 Antragsteller: Thomas Berger, Friedenstraße 6, Altusried - Krugzell Bauort: Friedenstraße 6, Fl.-Nr. 160/4 Gemarkung Krugzell Vorhaben: Bauvoranfrage zum Abbruch des bestehenden Dachstuhls und Neuerrichtung mit geänderter Dachneigung und Kniestock sowie Einbau eines Quergiebels, Überdachung von Haus- und Kellereingang Herr Berger bewohnt derzeit das Obergeschoss des Anwesens und möchte nun den bestehenden Dachstuhl abtragen und mit reduzierter Dachneigung, aber höherem Kniestock wieder neu aufbauen. Bereits bei der ersten Bauvoranfrage, welche mit einem Kniestock von 1,20 m geplant wurde, kamen Einwände von einer Nachbarin, die darin eine erhebliche Einschränkung ihres Grundstückes sah und eine Verringerung ihrer Lebensqualität befürchtete. Aufgrund von Unstimmigkeiten, welche die Geschossigkeit betrafen, wurde diese Bauvoranfrage nicht weiter verfolgt und erst noch einmal vom

3 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 3 - Antragsteller bearbeitet. Am 8. Juli wurden dann neue Pläne eingereicht, welche einen Kniestock von 1,37 m beinhalteten. Dieser Kniestock wurde vom Antragsteller so gewählt, um sein Dachgeschoss bestmöglich zu nutzen, ohne dass dabei ein neues Vollgeschoss entsteht. Da auch hier wieder die Bedenken der Nachbarin entgegenstanden, wurde vor der letzten Sitzung des Bauausschusses ein Ortstermin anberaumt, bei dem auch der Bauherr und die besagte Nachbarin anwesend waren. Dabei konnten sich die Bauausschuss-Mitglieder ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen und sich besser in die verschiedenen Parteien hineinversetzen. Bei der anschließenden Beratung und Beschlussfassung in der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung wurde deutlich, dass man einer solch großen Befreiung des Kniestocks nicht zustimmen kann. Dem Bauherrn wurde eingeräumt, eine überarbeitete Voranfrage einzureichen, welche hinsichtlich des Kniestocks und der Ansichtsfläche reduziert ist. Am 23. August reichte Herr Berger nun neue Pläne ein, in welchen er - die Kniestockhöhe um 19 cm auf 1,18 m (im Bereich des Widerkehrs 1,44 m) - die Dachneigung von 25 auf 23,5 und die - Dachüberstände an den Firstseiten um 20 cm und an den Traufseiten um 15 cm reduziert hat. Dadurch ergeben sich Änderungen zu dem vorangegangen Entwurf hinsichtlich der Firsthöhe (37 cm niedriger) und der Ansichtsfläche auf der Westseite. Diese reduziert sich um 3,63 m² und liegt nun 0,2 m² unter der Fläche, die sich aus dem genehmigten Plan von 1968, den Grenzen des Bebauungsplanes sowie der angenommenen Dicke der Aufdachisolierung ergibt. Herr Berger hat in seiner neuen Planung einen Kniestock von 1,18 m angenommen und verweist hier auf zwei bereits vorhandene Präzedenzfälle in der Imbergstraße. Diese liegen im Bereich des Bebauungsplanes "Krugzell Ost" welcher ebenfalls einen Kniestock von 50 cm zulässt. So wurden hier Befreiungen für einen Kniestock mit 1,40 m und 1,10 m erteilt. Er begründet den höheren Kniestock und die verringerte Dachneigung damit, dass er im Kniestockbereich mehr nutzbaren Wohnraum schaffen kann, ohne dabei die Firsthöhe unnötig anwachsen zu lassen. Die Firsthöhe liegt bei der aktuellen Planung bei 9,69 m, also etwa knapp 40 cm niedriger als bei der letzten Bauvoranfrage. Neben der Befreiung für den Kniestock, welche in diesem Fall im Vordergrund steht, sind noch Befreiungen für die Dachüberstände und die Dachform der gewünschten Haus- und Kellereingangsüberdachungen sowie die Firstrichtung des Widerkehrs notwendig. Die Nachbarin, welche mehrmals ihre Einwände und Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben vorgebracht hat, weist auch diesmal darauf hin, dass eine Befreiung des Kniestocks in dieser Höhe, andere Hauseigentümer in der näheren Umgebung dazu ermutigen könnte, ihren Dachstuhl ebenfalls aufzustocken. Auch hält sie ihre Bedenken gegen die Größe des Widerkehrs weiter aufrecht, da in anderen Baugebieten die Breite des Widerkehrs klar geregelt ist und diese Festsetzungen weit unter dem hier gewünschten Maß liegen. Sie macht in ihrem Schreiben an die Verwaltung und an den Bauausschuss deutlich, dass sie nicht grundsätzlich gegen das Bauvorhaben ist, es geht ihr hier um die Verhältnismäßigkeit und auch die Gleichbehandlung (ihr wurde lediglich ein

4 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 4 - Kniestock von 62 cm zugestanden). Einem Kniestock von 80 cm könnte sie durchaus zustimmen. Wie bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses schon mitgeteilt, wurde vom Landratsamt Oberallgäu nochmals die Aussage bekräftigt, dass eine Befreiung des Kniestocks, welcher über 1,00 m liegt, nicht erteilt werden kann. Bürgermeister Kammel fasst zusammen, dass man diesen Antrag schon öfter behandelt hat und teilt mit, dass er mit dem Bauherrn vor der Sitzung noch ein Gespräch geführt hat. Dabei kamen nochmals die Aussagen des Bauausschusses in der letzten Sitzung und des Landratsamtes bezüglich der Höhe des Kniestocks zur Sprache. Er persönlich sieht in den Bauvorhaben in der Imbergstraße keine Referenzfälle, aber auch der Kniestock der besagten Nachbarn (62 cm) ist für ihn nicht maßgeblich. Angesichts des Abstands der beiden Häuser kann er sich einen Kniestock von 1,00 m vorstellen, da 1,18 m aus seiner Sicht zu viel sind. Er gibt bekannt, dass Herr Berger einen Beschluss über die Bauvoranfrage mit 1,18 m haben möchte. In dem Vorgespräch hat dieser aber schon das Angebot gemacht, sich beim Kniestock auf drei Steinreihen zu begrenzen, was dann in etwa 1,02 m entspricht. In diesem Fall würde er allerdings die Dachneigung nicht wie ursprünglich vorgesehen flacher machen, sondern bei 26 belassen. Aus Sicht von Bürgermeister Kammel sind 1,00 m Kniestock ausreichend und ein akzeptabler Kompromiss für beide Seiten, auch wenn das die Nachbarn vielleicht nicht so sehen. Gemeinderat Aicher würde auch einem Kniestock von 1,18 m zustimmen. Sieht aber angesichts der Aussage des Landratsamtes einen Kniestock von 1,00 m als realistisch an. 1. Beschluss: 9 Anwesende 9 : 0 Stimmen Dem Bauvorhaben von Thomas Berger zum Abbruch des bestehenden Dachstuhls und Neuerrichtung mit geänderter Dachneigung und Kniestock sowie Einbau eines Quergiebels, Überdachung von Haus- und Kellereingang in Altusried - Krugzell, Friedenstraße 6 (Fl.-Nr. 160/4 Gemarkung Krugzell) wird das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt. Den erforderlichen Befreiungen, insbesondere des Kniestocks in Höhe von 1,18 m, wird nicht zugestimmt. 2. Beschluss: 9 Anwesende 9 : 0 Stimmen Dem Bauvorhaben von Thomas Berger zum Abbruch des bestehenden Dachstuhls und Neuerrichtung mit geänderter Dachneigung und Kniestock sowie Einbau eines Quergiebels, Überdachung von Haus- und Kellereingang in Altusried Krugzell, Friedenstraße 6 (Fl.-Nr. 160/4 Gemarkung Krugzell) wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Der erforderlichen Befreiung für einen Kniestock in Höhe von 1,00 m bei einer Dachneigung von 26 sowie den restlichen beantragten Befreiungen wird zugestimmt. Entspricht der Bauantrag der Bauvoranfrage und wird der Kniestock nicht höher als 1,00 m (bei 26 Dachneigung) ausgeführt, wird auf eine erneute Behandlung im Bauausschuss verzichtet.

5 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite Antragsteller: Monika und Armin Weiß, Höfatsweg 7, Altusried Bauort: Höfatsweg 7, Fl.-Nr. 160/77 Gemarkung Altusried Vorhaben: Bauantrag zum Neubau eines Carports Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans "Altusried Am Schleifweg". Laut der Bayerischen Bauordnung können Garagen und Carports grundsätzlich verfahrensfrei errichtet werden, wenn sie gewisse Voraussetzungen einhalten. Dies ist bei diesem Carport auch der Fall, allerdings gibt es hier den Bebauungsplan, der noch bestimmte Festsetzungen beinhaltet. Somit müssen für den Neubau noch so genannte "isolierte Befreiungen" bzw. "isolierte Ausnahmen" ausgesprochen werden. Baugrenzen: Die Satzung legt fest, dass Garagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sind. Im Einzelfall kann auch ein Bau außerhalb dieser Flächen zugelassen werden, wenn das Orts- und Straßenbild nicht beeinträchtigt wird (Ausnahme). Dachform und -neigung: Anstatt dem geforderten Satteldach soll der Carport mit einer PVC-Flachdachabdichtung mit extensiver Begrünung ausgeführt werden. Somit kann auch die geforderte Dachneigung von mindestens 14 nicht eingehalten werden. Aufstellfläche: Entgegen der gemeindlichen Stellplatzsatzung, welche eine Aufstellfläche von mindestens 5,00 m fordert, verlangt der Bebauungsplan sogar 5,50 m zwischen Garagengebäude und öffentlicher Verkehrsfläche. Diese Aufstellfläche kann bei vorliegendem Antrag aufgrund des abfallenden Geländes nicht eingehalten werden. Die Erschließung ist durch die Ortsstraße "Höfatsweg" gesichert. Der Anschluss an Wasser und Kanal wäre möglich. Die Nachbarunterschriften für den Bau des Carports liegen vor. 3. Bürgermeister Hartmann befürwortet den neuen Stellplatz auf Privatgrund, findet aber, dass die Außenwände nicht geschlossen werden sollten. Er regt an, dass man hier auf den zwingenden Einbau eines Funktores hinweist, sofern ein Umbau zur Garage erfolgt. Beschluss: 9 Anwesende 9 : 0 Stimmen Den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "Altusried - Am Schleifweg" zum Neubau eines Carports durch Monika und Armin Weiß in Altusried, Höfatsweg 7 (Fl.-Nr. 160/77 Gemarkung Altusried) wird zugestimmt. Im Bescheid ist festzuhalten, dass bei einem Umbau des Carports zu einer Garage ein Funktor einzubauen ist.

6 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite Antragsteller: Karl Hafner, Burg 2, Altusried - Krugzell Bauort: Burg 2, Fl.-Nr. 244 Gemarkung Krugzell Vorhaben: Neubau einer Rinderstallung, Neubau einer Güllegrube Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben nach 35 Abs. 1 BauGB und es ist daher grundsätzlich genehmigungsfähig. Der neue Rinderstall soll eine Größe von etwa 41 m x 27 m haben. Die Güllegrube hat einen Radius von 14,80 m und ein Volumen von 600 m³ bei einer Tiefe von 4,00 m. Aufgrund der Höhe der Baukosten fällt das Bauvorhaben in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses. Die Erschließung ist durch die private Hofzufahrt ab der St 2009 gesichert und die Wasserversorgung erfolgt durch eigenes Wasser. Es liegt nur die Unterschrift eines der westlichen Nachbarn vor, allerdings handelt es sich dabei um Feldanlieger die von dem Bauvorhaben nicht beeinträchtigt sind. Beschluss: 9 Anwesende 9 : 0 Stimmen Dem Bauvorhaben von Karl Hafner zum Neubau einer Rinderstallung, Neubau einer Güllegrube in Krugzell, Burg 2 (Fl.-Nr. 244 Gemarkung Krugzell) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2.4 Antragsteller: Erwin Bernhard, Kalden 2, Altusried Bauort: Kalden 2, Fl.-Nr. 688 Gemarkung Altusried Vorhaben: Abbruch/Umbau einer Scheune, Neubau eines Stalles und Heubergehalle Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich von Altusried und gilt als privilegiertes Vorhaben nach 35 Abs. 1 BauGB. Der bestehende Stall soll abgebrochen und mit geringerer Höhe wieder neu aufgebaut werden. Im Anschluss an den bestehenden Stall in Richtung Westen soll dann eine neue Heubergehalle errichtet werden. Hinsichtlich der Abstandsflächen für die Heubergehalle gibt es noch Klärungsbedarf. Da diese direkt auf bzw. näher als 3,00 m an der Grundstücksgrenze zum Anwesen 'Kalden 1' steht. Die Verwaltung wird diesbezüglich das Landratsamt Oberallgäu darauf hinweisen, dass eventuell noch eine Abstandsflächenübernahme vorgelegt werden muss. Die Erschließung ist durch die GVS 55 gesichert und die Wasserversorgung erfolgt durch eigenen Brunnen. Aufgrund der Entfernung wurden vom Bauherrn keine Unterschriften der Nachbarn eingeholt. Beschluss: 9 Anwesende 9 : 0 Stimmen Dem Bauvorhaben von Erwin Bernhard zum Abbruch/Umbau einer Scheune, Neubau eines Stalles und Heubergehalle in Altusried, Kalden 2 (Fl.-Nr. 688 Gemarkung Altusried) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

7 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite Antragsteller: Susanne Kramer-Schmidt, Am Anger 40, Altusried Bauort: Tannenweg 9, Fl.-Nr. 148/38 Gemarkung Altusried Vorhaben: Bauantrag zum Neubau eines Geschäftshauses mit Wohnungen In der Sitzung vom 5. November 2012 wurde dieses Bauvorhaben bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage dem Bauausschuss vorgestellt. Bei einem vorangegangenen Ortstermin konnten sich die Bauausschuss-Mitglieder einen Eindruck von der Größe des Neubaus verschaffen, da die Höhe angeschlagen war. Anschließend wurde der Bauvoranfrage grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt und auch den erforderlichen Befreiungen zugestimmt. Da aber damals keine Nachbarunterschriften vorlagen, wurde eine erneute Behandlung des endgültigen Bauantrages im Ausschuss gefordert. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Altusried Ost III, 7. Änderung und Erweiterung" und sieht für das betreffende Grundstück ein Mischgebiet vor. Bei der Bauvoranfrage wurden folgende Befreiungen beantragt, denen vom Bauausschuss auch zugestimmt wurde: - Baugrenzüberschreitung durch das Hauptgebäude nach Westen - Baugrenzüberschreitung durch die Garage an der nordöstlichen Grundstücksecke - Wandhöhe - Dachform, -neigung und -überstand - Gebäudelänge und -breite - EFH-Höhe Der Bauantrag, der nun eingereicht wurde, stimmt zum größten Teil mit der Bauvoranfrage überein, lediglich einige kleinere Details wurden noch umgeplant. So hat sich die Gestaltung etwas verändert und auf der Nordostseite soll nun ein Schuppen mit Carport errichtet werden. Weiter ist geplant, im Erdgeschoß einen Eventraum zu errichten, in welchem dann u. a. Seminare, Tagungen oder Kochkurse stattfinden sollen. Auch diese Nutzung ist in einem Mischgebiet durchaus zulässig und ein entsprechender Antrag auf gaststättenrechtliche Genehmigung ist laut Herrn Schmidt schon gestellt. Der nördliche Nachbar hat den Bauantrag unterschrieben. Westlich an das Baugrundstück grenzt ein Mehrfamilienhaus. Einige Eigentümer dieses Anwesens haben dem Bauvorhaben erst ihre Zustimmung gegeben, dann aber die Zustimmung widerrufen. Die Erschließung ist durch den Tannenweg gesichert. Der Anschluss an Wasser und Kanal ist vorhanden. Bürgermeister Kammel verweist im Zusammenhang mit dem Bauantrag darauf, dass die Familie Schmidt auch das Anwesen "Tannenweg 5" gekauft hat. Er denkt, dass sich hierdurch die Immissionsbelastung im Gegensatz zu der bisher dort betriebenen Werkstatt reduzieren wird. Die Höhe des Neubaus war beim Ortstermin im letzten Jahr zu sehen. Seiner Meinung nach ist diese das eigentliche Problem, da die Grundflächenzahl eingehalten ist. Er kann

8 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 8 - die Bedenken aus der Nachbarschaft nachvollziehen, sieht hier aber keine Beeinträchtigung über Gebühr. Er bittet den Bauausschuss die Zustimmung zu dem Bauvorhaben zu bestätigen. 3. Bürgermeister Hartmann will wissen, ob der Bebauungsplan eine Höhenbegrenzung festsetzt. Von der Verwaltung wird erwidert, dass es keine ausdrückliche Firsthöhe oder dergleichen gibt. Die Höhe beschränkt sich nur indirekt über die vorgegebenen Höhen von EFH und der Wand sowie der maximalen Dachneigung. Bürgermeister Kammel verweist auf die bereits ausgesprochenen Befreiungen für die verschiedenen Dachformen in diesem Bereich. Er befürwortet die Ansiedlung eines heimischen Betriebes im Mischgebiet. Gemeinderat Aicher findet, dass sich das Gebäude durchaus in die Umgebung einfügt. Gemeinderat Krug möchte wissen, ob die Garage direkt auf der Grenze steht. Hier kann Frau Grimm antworten, dass diese einen Mindestabstand von 50 cm einhalten muss. Dies muss vom Landratsamt mittels Rotkorrektur in den Planunterlagen berichtigt werden. Gemeinderat Engel fragt nach, wie die Erhöhung der EFH begründet wird. Er findet, dass das Gebäude nur so hoch wie unbedingt nötig herauskommen sollte. Die Verwaltung erläutert, dass die Erhöhung aufgrund des Geländeverlaufs und dem möglichen Wasser vom Nachbargrundstück so gewählt wurde. Bei der Höhenabnahme wird die Lage des Gebäudes noch mal genau begutachtet und möglicherweise noch etwas tiefer in das Gelände gesetzt. 3. Bürgermeister Hartmann ist kritisch und möchte wissen, wo die Stellplätze angelegt werden sollen. Hierzu kann von der Verwaltung mitgeteilt werden, dass diese hauptsächlich auf dem Anwesen "Tannenweg 5" angelegt werden, was rechtlich so auch in Ordnung ist. Gemeinderätin Sauter spricht sich deutlich für die Ansiedlung eines Betriebes in dem Mischgebiet aus. Beschluss: 9 Anwesende 9 : 0 Stimmen Dem Bauvorhaben von Susanne Kramer-Schmidt zum Neubau eines Geschäftshauses mit Wohnungen in Altusried, Tannenweg 9 (Fl.-Nr. 148/38 Gemarkung Altusried) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt. TOP 4: Verschiedenes entfällt Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr

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