Infoblatt Unterstützungsantrag als Vollarbeitsloser ab 50, der die minimale Freistellung erhalten hat. (mit einer Kontrollkarte C3D-Mini)

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1 Infoblatt Unterstützungsantrag als Vollarbeitsloser ab 50, der die minimale Freistellung erhalten hat. (mit einer Kontrollkarte C3D-Mini) Dieses Infodokument bietet Ihnen eine Übersicht Ihrer Rechte und Pflichten, sowie die wichtigsten Informationen, die Sie als Arbeitsloser wissen müssen. WAS MÜSSEN SIE MACHEN? Stellen Sie einen Unterstützungsantrag bei Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit Nehmen Sie dazu unverzüglich mit der HFA Kontakt auf, selbst wenn Sie noch nicht im Besitz aller notwendigen Formulare sind. Die HFA wird Ihnen dann die nötigen Informationen geben und Ihnen eine Kontrollkarte aushändigen. Lesen Sie sorgfältig die auf Ihrer Kontrollkarte angegebenen Anweisungen durch! Schreiben Sie sich als Arbeitsuchender ein Sie müssen in den 8 Tagen nach Ihrem ersten Arbeitslosigkeitstag mit dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Kontakt aufnehmen. Der Beweis Ihrer Eintragung wird auf Ihrer Kontrollkarte oder auf einer separaten Bescheinigung angegeben. Reichen Sie diese Bescheinigung zusammen mit Ihrer Kontrollkarte bei der HFA ein. Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird Ihnen bei der Stellensuche helfen. Suchen Sie aktiv eine Stelle Um Unterstützungen beziehen zu dürfen, müssen Sie unfreiwillig arbeitslos sein. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie sich nicht weigern dürfen, auf ein Outplacement- Begleitungsangebot, ein zumutbares Stellenangebot oder auf einen Ausbildungsvorschlag einzugehen. In den zwei Monaten nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrages müssen Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber um das Outplacement bitten, auf das Sie Recht haben (Sie können bei Ihrer Zahlstelle das Informationsblatt über Ihre Rechte und Pflichten in Sachen Outplacement erhalten). Wenn Sie diesen Verpflichtungen ohne gültigen Grund nicht nachkommen, können Ihre Arbeitslosenunterstützungen ausgesetzt werden. Sie müssen auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die bedeutet, dass Sie: Benutzung der Kontrollkarte aktiv mitwirken müssen an der Outplacementbetreuung, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber, von einem Outplacementbüro, von einer Beschäftigungszelle usw. angeboten wird. aktiv mitwirken müssen an den Begleit-, Ausbildungs-, Berufsausbildung-, oder Eingliederungsaktionen, die der Arbeitsvermittlungsdienst (Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft) Ihnen vorschlagen kann; sich selbst aktiv um Arbeit bemühen müssen, indem Sie beispielsweise regelmäßig die Anzeigen nachsehen und auf Stellenangebote antworten, sich initiativ bei potentiellen Arbeitgebern bewerben, sich bei Anwerbungs- oder Auswahlbüros oder bei Zeitarbeitagenturen eintragen,... In der Regelung wird ausführlich beschrieben, was man unter zumutbare Arbeit versteht. Für die Personen über 50, wird öfter angenommen, dass eine Arbeitstelle nicht zumutbar ist. Näheres können Sie bei der HFA erfahren. Führen Sie diese Karte immer bei sich, um diese bei einer eventuellen Kontrolle sofort vorzeigen zu können. Geben Sie nichts an den Tagen an (selbst den Samstagen, Sonntagen und Feiertagen), wo Sie in Arbeitslosigkeit sind. Wenn Sie arbeiten, schwärzen Sie das Kästchen des entsprechenden Tages, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Da Sie eine Mini-Freistellung erhalten haben, brauchen kein Kästchen zu schwärzen, wenn Sie für eigene Rechnung und C3-D mini 1/6

2 ohne Erwerbszweck eine Arbeit ausüben, die mit Ihrem Eigenvermögen verbunden ist. (z.b.: Sie können, ohne vorab ein Kästchen zu schwärzen, Ihr eigenes Haus renovieren, vorausgesetzt, dass Sie nicht beabsichtigen, dieses Haus zu verkaufen oder zu vermieten und insofern Sie für den Arbeitsmarkt verfügbar bleiben.) Im Falle von Krankheit geben Sie den Buchstaben M an, in den anderen Situationen ohne Anspruch auf Unterstützungen den Buchstaben A und bei Urlaub, den Buchstaben V. Benutzen Sie dazu immer unauslöschliche Tinte. Wenn Sie sich beim Ausfüllen Ihrer Karte irren, bringen Sie keine Verbesserungen an, sondern nehmen Sie so schnell wie möglich mit der HfA Kontakt auf. Die durch Urlaubsgeld abgedeckten Tage müssen Sie vor dem Ende des Jahres nehmen. Wenn Sie das nicht tun, werden diese von Ihren Unterstützungen des Monats Dezember abgezogen. Reichen Sie die Karte ausgefüllt und unterschrieben bei der HFA frühestens am Ende des Monats ein. Um nachzuprüfen, ob Sie sich effektiv in Belgien aufhalten, kann das LfA Ihnen einen Brief schicken. In diesem Fall müssen Sie persönlich mit diesem Brief bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder beim Arbeitslosenamt von Verviers (für die DG) vorsprechen. Diese Dienststelle füllt den Brief aus. Reichen Sie ihn zusammen mit Ihrer Kontrollkarte am Ende des Monats bei der HFA ein. Nehmen Sie unverzüglich mit der HFA Kontakt auf im Falle von Änderung der familiären Situation, der Adresse, der Kontonummer; wenn Sie einen neuen Unterstützungsantrag nach einer Unterbrechung Ihrer Arbeitslosigkeit von mindestens 4 Wochen (Krankheit, Arbeitswiederaufnahme, Ausshluss...) stellen; bevor Sie eine Teilzeitarbeit, einen Nebenberuf oder eine ehrenamtliche Tätigkeit beginnen; bevor Sie ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen; bei jeder Arbeitswiederaufnahme: Sie können vielleicht in den Genuss eines Arbeitswiederaufnahmezuschlags kommen. Wenn Sie eine Zeit ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützungen beginnen, brauchen Sie dies nur auf Ihrer Karte laut Anweisung anzugeben. Beispiel: Wiederaufnahme der Arbeit in Vollzeit, Niederlassung als Selbständiger, Krankheit, Unverfügbarkeit für die Arbeit, Aufenthalt im Ausland,... Sie sind nicht dazu verpflichtet, andere Formalitäten gegenüber dem LfA zu erledigen. Sie können sich bei der HFA erkundigen, um zu erfahren, was Sie machen müssen, um anschließend wieder Arbeitslosenunterstützungen zu beziehen. Die Zulassung zum Recht auf Unterstützungen Das Recht auf Arbeitslosenunterstützungen Bevor Sie zum Bezug der Arbeitslosenunterstützungen zugelassen werden, müssen Sie eine Wartezeit erfüllen. Dies bedeutet, dass Sie eine genügende Anzahl Tage als Lohn- oder Gehaltsempfänger gearbeitet haben müssen, dies in einem Zeitraum, der vor Ihrem Unterstützungsantrag liegt wir nennen diese Zeit eine Referenzperiode. Alter verlangte Arbeitstage in der Referenzperiode Mindestens 50 Jahre alt 2 Jahre (624 Arbeitstage) 42 Monate Bestimmte nicht gearbeitete Tage sind mit Arbeitstagen gleichgestellt (z.b. die bezahlten Urlaubstage,...). Verschiedene Umstände können die Referenzperiode verlängern, z.b. eine selbständige Tätigkeit, eine Zeit von Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit mit Zulagen. Wenn Sie die notwendige Anzahl Tage nicht erreichen, können Sie zusätzliche Arbeitstage oder gleichgestellte Tage in der Zeit von 10 Jahren vor der normalen oder verlängerten Referenzperiode anrechnen lassen C3D-mini 2/6

3 Derjenige, der in freiwilliger Teilzeit gearbeitet hat, muss die gleiche Anzahl von halben Arbeitstagen in der eventuell um 6 Monate verlängerten obengenannten Referenzperiode nachweisen. Die Regelung sieht Ausnahmen vor, die es bestimmten freiwilligen Teilzeitarbeitnehmern erlauben, einem Vollzeitarbeitnehmer gleichgestellt zu werden. Das Recht auf Arbeitslosenunterstützungen nach einer Unterbrechung Wenn Sie in den 3 Jahren nach Ihrem letzten entschädigten Tag wieder Arbeitslosenunterstützungen beantragen, werden Sie wieder zugelassen, ohne einen neuen Zeitraum von Arbeit nachweisen zu müssen. Die Periode von 3 Jahren kann aus den gleichen Gründen wie die im vorigen Abschnitt genannte Referenzperiode verlängert werden. DER BETRAG DER UNTERSTÜTZUNG Einfluss der familiären Situation Die Höhe der Eingliederungszulage oder der Arbeitslosenunterstützung hängt von Ihrer familiären Situation ab. Es gibt 3 Kategorien : Kategorie A Zusammenwohnender mit Familie zu Lasten : Sie wohnen mit einem Partner ohne Einkünfte zusammen oder Sie wohnen mit anderen Mitgliedern Ihrer Familie ohne Einkünfte zusammen oder Sie wohnen alleine und müssen Unterhaltsleistungen zahlen. Kategorie N 'Alleinstehender : Sie wohnen alleine und zahlen keine Unterhaltsleistungen. Kategorie B Zusammenwohnender ohne Familie zu Lasten : in allen anderen Fällen... Die Änderung der Unterstützung mit der Zeit Basisschema Der Betrag der Arbeitslosenunterstützung sinkt stufenweise mit der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit. Die Linie hier unten veranschaulicht die maximale Anzahl Stufen. Die Anzahl Stufen, die Sie zwischen den Klammern durchlaufen, hängt von der Dauer Ihrer Berufslaufbahn ab % Ihrer auf die höhere Entgeltobergrenze begrenzte Entlohnung - über der Linie steht der Kode, der vom LfA und von den Zahlstellen gebraucht wird. Die Stufen 11, 12 und 13 nennen wir die Phasen der ersten Entschädigungsperiode, die Stufen 2A-2B, 21, 22, 23 und 24 nennen wir die Phasen der zweiten Entschädigungsperiode. - die Zahl unter der Linie entspricht der Anzahl Monate, in denen Ihre Unterstützung auf diesem Niveau bleibt. Der Betrag der Arbeitslosenunterstützung stimmt mit einem Prozentsatz Ihrer Bruttoentlohnung überein. Bei einem Erstantrag wird im Prinzip die auf 2.418,23 Euro begrenzte letzte Bruttomonatsentlohnung berücksichtigt. Der Unterstützungsbetrag einer jeden Stufe wird wie folgt festgelegt : 12 60% höhere Entgeltobergrenze 13 60% intermediäre Entgeltobergrenze 2A und 2B Kat. A: 60% Kat. N: 55% Kat. B: 40% Basisentgeltobergrenze 21 bis 24 voriges Feld, jeweils gekürzt um 1/5 der Differenz zwischen diesem vorigen Feld und der Pauschalunterstützung - siehe Tabelle 4 Pauschale + Alterszuschlag ab vollendetem 55. Lebensjahr, wenn Sie 20 Jahre Berufslaufbahn zurückgelegt haben C3D-mini 3/6

4 Wenn Sie noch vor 2013 Unterstützungen beantragen, dann erhalten Sie für die Phase 11 den (niedrigeren) Betrag der Phase 12. Wenn Sie den Mindest- und Höchstbetrag für eine jede familiäre Situation in den verschiedenen Phasen erfahren möchten, lesen Sie das Infoblatt T67. Die Änderung der Unterstützung mit der Zeit Ausführung des Basisschemas Der Verlauf Ihrer Unterstützungen wird in vielen Fällen vom obenstehenden Schema abweichen. Die hauptsächlichen Gründe dafür sind: Die Dauer der zweiten Entschädigungsperiode ab 2B (2B bis 2.4) hängt von Ihrer Berufslaufbahn ab. Für jedes Jahr Berufslaufbahn werden 2 Monate in dieser Periode hinzugefügt. Beispiel 1: Sie haben lediglich 1 Jahr Berufslaufbahn. Sie bekommen also 2 Monate hinzugefügt (Phase 2B). Nach 16 Monaten Arbeitslosigkeit ( A+2B) sinkt der Betrag auf die Pauschale ab. Beispiel 2: Sie haben 15 Jahre Berufslaufbahn. Sie bekommen also 30 Monate (15 x 2Monate) hinzugefügt: 10 Monate Phase 2B, 6 Monate Phase 21, 6 Monate Phase 22, 6 Monate Phase 23 und 2 Monate Phase 24. Eine dauerhafte Fixierung Ihres Unterstützungsbetrags in der zweiten Entschädigungsperiode ist möglich. Sie genießen diesen Vorteil, ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie: - nach Oktober 2012 das Alter von 55 Jahren erreichen, - eine Berufslaufbahn von 20 Jahren nachweisen, - einem vom LfA bestellten Arzt zufolge mindestens zu 33% bleibend arbeitsunfähig sind. Die dauerhafte Fixierung hat zur Folge, dass Sie (bei gleichbleibendem Index, wenn sich Ihre familiäre Situation nicht ändert und vorausgesetzt, dass Ihnen kein Alterszuschlag zugesprochen wird) während des weiteren Verlaufs der Arbeitslosigkeit den selben Betrag erhalten werden. Dabei handelt es sich entweder um den Betrag der Phase 2A, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine der vorerwähnten Bedingungen erfüllen, oder um den Betrag einer späteren Phase, wenn Sie eine dieser Bedingungen zum ersten Mal im Laufe dieser späteren Phase erfüllen. Beispiel: Dauerhafte Fixierung infolge der Vollendung des 55. Lebensjahres vor dem Beginn der zweiten Entschädigungsperiode. Im untenstehenden Schema wird die betroffene Person im Laufe der Phase 13, also vor dem Beginn der zweiten Periode (2A-24), 55 Jahre alt. Sobald die betroffene Person die Phase 2A erreicht, wird dieser Betrag fixiert. Nach einer oder mehreren ausreichend langen Arbeitswiederaufnahmen, genießen Sie den Vorteil einer Rückkehr zur ersten Entschädigungsperiode. Dies bedeutet, dass Sie wieder die höheren Unterstützungen erhalten werden, die ab der Phase 11 gelten. In der Tabelle hier unten steht wie lange innerhalb welches Zeitraums Sie arbeiten müssen, um zur ersten Entschädigungsperiode zurückzukehren. Vollzeit- oder Teilzeitarbeit? Welches ist die Dauer des Referenzzeitraums? Wie viel Monate Arbeit? Vollzeit (oder Teilzeit mit einer Entlohnung, die mindestens der Referenzentlohnung ,82 brutto/monat - gleich ist), oder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit, die mindestens einer 4/5-Zeit entspricht) 18 Monate 12 Monate Arbeit mindestens Halbzeit "mit Aufrechterhaltung der Rechte" mit oder ohne Ausgleich (EGU) mindestens 1/3-Zeit "mit Aufrechterhaltung der Rechte" ohne Ausgleich (EGU) 33 Monate 45 Monate 24 Monate Arbeit 36 Monate Arbeit C3D-mini 4/6

5 In anderen Fällen wird das Enddatum der laufenden und zukünftigen Phasen um die Dauer der zwischen des Leistungsbezugs auftretenden Ereignisse aufgeschoben. So sinkt Ihre Unterstützung nicht weiter ab, solange Sie sie nicht beziehen. Dies ist unter anderem der Fall bei: - Vollzeitarbeit oder Teilzeitarbeit ohne Einkommensgarantieunterstützung während mindestens 3 Monaten - Arbeit als Selbständiger während mindestens 6 Monaten - Wiederaufnahme eines Vollzeitstudiums (ohne Unterstützung) während mindestens 6 Monaten Beispiel: Ihnen wurden aufgrund einer sechsjährigen Berufslaufbahn 10 Monate Phase 2B, gefolgt von 2 Monaten Phase 21, gefolgt vom Pauschalbetrag zugesprochen. Wenn Sie zu Beginn der Phase 2B 4,5 Monate arbeiten, dann wird der Beginn der Phase 21 und des Pauschalbetrags um 4 Monate aufgeschoben. Die Entlohnung, die bei Ihrem Erstantrag der Bemessung Ihrer Unterstützung zugrunde lag (siehe Prozentsätze in der Tabelle weiter oben), bleibt anwendbar, es sei denn, Sie haben mindestens 2 Jahre keine Unterstützung mehr erhalten. In einem solchen Fall wird Ihre Unterstützung im Prinzip nach ihrer zuletzt verdienten Entlohnung neubemessen. Wer jedoch nach Vollendung des 45. Lebensjahres die Arbeit wieder aufnimmt oder die Arbeit wechselt und daraufhin weniger verdient, wird von einer solchen Neubemessung nicht benachteiligt werden, wenn er arbeitslos wird: Die vorher verdiente höhere Entlohnung bleibt die Bemessungsgrundlage. Bei Teilzeitbeschäftigung oder Beschäftigung in besonderen Berufen (z.b. Künstler) gelten Sonderregeln. Alterszuschlag Arbeitswiederaufnahmezuschlag Wenn Sie bereits den Alterszuschlag erhalten haben und wieder arbeitslos werden, beziehen Sie diesen Alterszuschlag weiter. Wenn Sie diesen Zuschlag noch nie früher bezogen haben, mindestens 55 Jahre alt sind, 20 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer zurückgelegt haben und seit mindestens einem Jahr arbeitslos sind mit anderen Worten, sich nicht mehr in der ersten Entschädigungsperiode (11-13) befinden dann wird Ihnen zusätzlich ein Alterszuschlag gezahlt. Wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind und 20 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer haben, können Sie, wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen, einen pauschal festgelegten Arbeitswiederaufnahmezuschlag von 197,93 Euro pro Monat beantragen. Sie können die Arbeit als Arbeitnehmer, als Beamter oder als Selbständiger wiederaufnehmen. Jedoch darf es sich nicht um eine Arbeitswiederaufnahme bei einem Arbeitnehmer handeln, für den Sie in den letzten 6 Monaten bereits gearbeitet haben. Der Zuschlag ist nicht abhängig von Ihrem Arbeitsstundenplan, von Ihrer Entlohnung oder von der Art Ihres Vertrages. Der Zuschlag ist mittels eines Antrages, der jährlich erneuert werden muss, einfach zu erhalten oder wiederzuerhalten, und zwar solange die Arbeitswiederaufnahme dauert und Sie das Pensionsalter nicht erreicht haben. Sie können unter den selben Bedingungen einen vorübergehenden Arbeitswiederaufnahmezuschlag erhalten, wenn Sie die Bedingung der 20 Jahre Berufslaufbahn nicht erfüllen. Dieser beträgt in den ersten 12 Monaten 197,93, in den folgenden 12 Monaten 131,95 und in den letzten 12 Monaten 65,98 Euro pro Monat DIE BERECHNUNG DER MONATLICHEN UNTERSTÜTZUNG Sie können eine Tagesunterstützung für alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, beziehen. Sie erhalten jedoch keine Unterstützung für die Tage, an denen Sie gearbeitet haben oder krank gewesen sind, für die durch Urlaubsgeld abgedeckten Urlaubstage und für die auf Ihrer Kontrollkarte mit dem Buchstaben A vermerkten Tage. Manchmal wird der Samstag vollständig oder teilweise einem Arbeitstag gleichgestellt. Die Anzahl Unterstützungen kann ebenfalls infolge einer Sonntagsarbeit, einer verspäteten Eintragung als Arbeitsuchender,... vermindert werden. Für die Personen, die freiwillig Teilzeit gearbeitet haben, wird eine bestimmte Anzahl von halben Tagesunterstützungen im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit bewilligt. Der Betrag der Tagesunterstützung wird vom Arbeitslosenamt des LfA festgelegt. Sobald die HfA von dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden ist, wird sie Sie davon benachrichtigen C3D-mini 5/6

6 In gewissen Fällen wird ein Berufssteuervorabzug einbehalten. Dieser steht im Moment der Zahlung auf Ihrem Kontoauszug neben dem Tagesbetrag, der Anzahl entschädigter Tage und den etwaigen anderen Abzügen. Die aufgeführten Angaben werden folgende sein : - ein Kode, der angibt, das der Betrag, der auf Ihr Girokonto überwiesen wird, gewissermaßen gegen Pfändungen geschützt ist: /B/ (ab 11/12/2006); - Ihre Identifizierungsnummer der sozialen Sicherheit (oben rechts auf der SIS-Karte); - der Arbeitslosigkeitsmonat (Beispiel 11/2012) ; - die Anzahl bezahlter Tage gefolgt vom Buchstaben J (z.b. 26 J) ; - der Tagesbetrag, auf den Sie Anrecht haben; - dann der Bruttogesamtbetrag; - wenn Sie Anspruch auf eine zusätzliche Existenzsicherungsentschädigung haben, sind die Buchstaben FSE gefolgt vom Bruttogesamtbetrag dieser Entschädigung ebenfalls vermerkt ; - danach kommen die eventuellen Abzüge : der Kode FIS steht für den Berufsvorsteuerabzug, der Kode RET für alle anderen Abzüge (Pfändungen, Beiträge, Rückforderungen). Beispiel :/B/ /12 26JX50,99: 1325,74 FIS: 133,77 RET: 50 Wenn im Laufe eines selben Monats verschiedene Tagesbeträge angewendet werden müssen, wird der Bruttogesamtbetrag nach der Angabe BRUT vermerkt. Die Anzahl Tage und die Tagesbeträge werden nicht mitgeteilt. Näheres über diese Zahlung können Sie bei der HfA erfahren. Ihre Unterstützung ist abtretbar und pfändbar. Wenn Sie eine ergänzende Entschädigung vom Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten, werden Sozialsicherheitsabzüge ab dem Alter von 50 Jahren im Prinzip vorgenommen. Einzelheiten über die Berechnung sind bei Ihrer HFA einzuholen. Falls Sie Zweifel über die Genauigkeit einer Zahlung haben, nehmen Sie mit der HfA Kontakt auf. Wenn Sie trotz der erteilten Erklärungen noch immer nicht mit der Zahlung einverstanden sind, können Sie den Direktor des Arbeitslosenamtes bitten, das Problem zu überprüfen. Zu diesem Zweck benutzen Sie das Formular C 167.3, das bei der HfA verfügbar ist. Sie wünschen weitere Informationen? Die obengenannten Beträge sind zum unten angegebenen Datum gültig. Sie können infolge der Änderung des Preisindexes angepasst werden. AI Die vorangehenden Erklärungen betreffen nur die allgemeinen Regeln. Für ausführlichere Erklärungen können Sie sich and die HfA wenden (siehe Anschrift oben auf der ersten Seite). Sie können Infoblätter erhalten, in denen die verschiedenen Punkte ausführlich erklärt werden. Sie können ebenfalls Informationen auf der Website des LfA finden oder auf der Website der HfA : C3D-mini 6/6

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