DIENSTRECHT NEU. Änderungen im Überblick
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- Maria Schenck
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 DIENSTRECHT NEU Änderungen im Überblick
2 Überblick Urlaub Bemessung, Verbrauch, Zusatzurlaub Mehrdienstleistungen Anfall, Abgeltung Freiquartal Teilzeit
3 URLAUBSREIF?
4 Urlaub in Stunden ab Gesamt- Dienstzeit Arbeitstage bisher Stunden ab Bis 15 Jahre Jahre Ab 25 Jahre
5 Umrechnung Resturlaub Vollbeschäftigte Resturlaubstage x 8 = Resturlaubsstunden Teilzeitbeschäftigte Resturlaubstage x 8 = Resturlaubsstunden Resturlaubsstunden x Beschäftigungsausmaß z.b. 5 Tage x 8 = 40 Stunden 40 x 50% = 20 Stunden
6 Zusatzurlaub für versehrte Bedienstete Minderung der Erwerbsfähigkeit Zusatzurlaub 20% 16 Stunden 40% 32 Stunden 50% 40 Stunden 60% 48 Stunden
7 Zusatzurlaub für ältere Bedienstete Ab unabhängig von der Gesamtdienstzeit Ab dem 57. Lebensjahr 264 Stunden Ab dem 60. Lebensjahr 280 Stunden
8 Urlaubsverbrauch Ich bin heute von 09:28 bis 14:12 Uhr auf Urlaub. Das sind 4 Stunden und 44 Minuten. Ich werde um 14:13 Uhr zurückkehren. SO NICHT!
9 Urlaubsverbrauch NUR TAGEWEISE Stunden + mind. 2 Tage Urlaub Stunden + Wochenende Stunden + Zeitausgleich = 1 Tag frei
10 Urlaubsverfall Seit kann der Urlaub anstatt einem Kalenderjahr 2 Kalenderjahre mitgenommen werden. Beispiel: Der Resturlaub des Jahres 2007 verfällt erst mit Ablauf des Jahres 2009.
11 Pflegefreistellung
12 Pflegefreistellung Anspruch wie bisher, d.h. 5 Arbeitstage bzw. weitere 5 Tage, wenn die ersten 5 verbraucht und zur Pflege eines Kindes unter 12 Jahren NEU Wenn es dienstlich möglich ist stundenweiser Verbrauch
13 Pflegefreistellung - Erholungsurlaub Zeiten während des Urlaubes, für die eine mehr als 3-tägige Pflegefreistellung in Anspruch genommen wird, zählen nicht als verbrauchte Urlaubstage Analog zur Erkrankung im Urlaub WICHTIG: SOFORTIGE MELDUNG!!
14 Mehrdienstleistungen
15 Gleitzeit - Zeiteinteilung Freie Zeiteinteilung bei Gleitzeit: Maximal 12 Stunden pro Tag Zulässiger Gleitzeitsaldo: Maximal + 40 Stunden Maximal 10 Stunden 10 Stunden müssen nicht mehr im nächsten Monat abgebaut werden
16 Überstunden bei Gleitzeit NUR AUF ANORDNUNG Außerhalb der festgelegten Arbeitstage, z.b. Samstag Zwischen und Uhr Überschreitung von 40 Std/Woche im Durchrechnungszeitraum Trotz Unterschreitung ab der 11 Stunde am Arbeitstag
17 Überstunden - Freizeitausgleich Neu ab Überstunden zwischen und Uhr an Sonn- und Feiertagen Können auch 1:2 in Freizeit ausgeglichen werden
18 Neues bei Teilzeit
19 Teilzeit - Dauer ALT Für 1 Jahr oder ein Vielfaches von 1 Jahr NEU Für ½ Jahr oder ein Vielfaches von ½ Jahr
20 Teilzeit - Mehrdienstleistung Nur wenn Zur Vermeidung eines Schadens notwendig UND Keine Vollbeschäftigten zur Verfügung stehen
21 Teilzeit - Mehrdienstleistung Abgeltung 1. Binnen 3 Monaten 1:1 in Freizeit; wenn das nicht möglich ist 2. Abgeltung: 1: 1,25 in Freizeit 125% Bezahlung 1:1 in Freizeit + 25% Bezahlung
22 NEUE MELDEPFLICHT Rechtskräftige Bescheide nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, d.h. Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % Meldung = Antrag auf Zusatzurlaub
23 FREIQUARTAL ab
24 FREIQUARTAL Freiquartal = 3 Monate dienstfrei
25 FREIQUARTAL Rahmenzeit (Arbeitsphase + Freiquartal) 12 Monate = 9 Monate Arbeit + 3 Monate Freizeit
26 FREIQUARTAL Voraussetzungen 6-jähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien Vollzeitbeschäftigung zu Beginn der Rahmenzeit Beginn mit Monatsersten (auch beim Freijahr) frühestens nach 6 Monaten Rahmenzeit Keine Überschneidung von Rahmenzeiten Freiquartal und Freijahr
27 FREIQUARTAL ANTRAG schriftlich im Dienstweg mindestens 6 Monate vor Beginn der Rahmenzeit
28 FREIQUARTAL Monatsbezug (= Gehalt, ruhegenussfähige Zulagen, allgemeine Dienstzulage) wird gekürzt - 25% beträgt 75% des bisherigen Monatsbezuges. Gleiche Kürzung der Sonderzahlungen
29 FREIQUARTAL Nebengebühren Arbeitsphase ungekürzte Nebengebühren Freiquartal keine Nebengebühren
30 FREIQUARTAL Beispiel Monat Dienstleistung Freiquartal Dienstleistung Monatsbezug 75% +Nebengebühren Ohne Nebengebühren +Nebengebühren
31 FREIQUARTAL Beginn frühster Termin Ab Antragstellung möglich; 6 Monate vor Beginn der Rahmenzeit Beginn der Rahmenzeit Beginn des Freiquartals
32 FREIQUARTAL Keine Erwerbstätigkeit, außer kurzfristige, um den Verlust von im Dienst erforderlichen Berechtigungen zu vermeiden Praxiszeiten im Rahmen einer Weiterbildung Nebenbeschäftigungen die schon zuvor zulässiger Weise im gleichen Umfang ausgeübt wurden
33 FREIQUARTAL Erholungsurlaub wird aliquotiert Beispiel: Freiquartal vom bis = ¾ Urlaub für 2010 vom bis = 11/12 Urlaub für 2010 und 5/6 für 2011
34 FREIQUARTAL Dienstzeit/Vorrückungsstichtag: Keine Änderung Pensionsbeitrag: - Beamte: Vom vollen Monatsbezug (100%) -VB: Vom gekürzten Monatsbezug (75%)
35 Höchstzulässige Arbeitszeiten und notwendige Ruhezeiten I Tägliche Ruhezeit Sie muss mindestens 11 zusammenhängende Stunden betragen. Ruhepause(n) Nach einer durchgängigen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Ruhepause von einer halben Stunde zu gewähren. Diese kann auch in zweimal 15 Minuten oder dreimal 10 Minuten geteilt werden.
36 Höchstzulässige Arbeitszeiten und notwendige Ruhezeiten II Wochenarbeitszeit Ist die Arbeitszeit, die innerhalb eines Zeitraumes von Montag bis Sonntag zu erbringen ist. Wöchentliche Ruhezeit Innerhalb der Wochenarbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 35 Stunden zu gewähren. Wird diese unterschritten, ist die Differenz in der darauf folgenden Woche auszugleichen. Wöchentliche Höchstarbeitszeit Diese darf in einem Bezugszeitraum von 17 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten. In besonderen Ausnahmefällen kann dieser Durchrechnungszeitraum, im Einvernehmen mit der Personalvertretung auf bis zu 52 Wochen ausgedehnt werden.
37 Ausnahmen Die Bestimmungen über die tägliche Ruhezeit, die Ruhepausen, die wöchentliche Ruhezeit und Höchstarbeitszeit sowie über die Nachtarbeit sind nicht anzuwenden auf: den Magistratsdirektor, den Kontrollamtsdirektor, den Generaldirektor der Wiener Stadtwerke auf Bedienstete mit Sonderaufgaben sowie DienststellenleiterInnen bei der Erfüllung von Aufgaben für die Gemeindeorgane, wie z.b. Gemeinderat, Stadtsenat oder Bürgermeister im Rahmen von Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen im Winterdienst
38
39 Danke für die Aufmerksamkeit
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