Hilfe zur Selbsthilfe? Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. August 2004

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1 Hilfe zur Selbsthilfe? Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. August 2004 Der Staub, den die Schlacht um Hartz IV aufwirbelt, lässt manchen die Orientierung verlieren, vor allem in Ostdeutschland. Auch angesehene Politiker, die darüber nachdenken, Seite an Seite mit der PDS zu demonstrieren, tummeln sich auf Nebenkriegsschauplätzen. Auszahlungstermine im Übergang werden zum eigentlichen Kern der Reform stilisiert. Über das Vermögen von Langzeitarbeitslosen und deren Kinder, das die nur höchst selten haben, wird heftig gestritten. Das eigentliche Ziel der Reform allerdings, Langzeitarbeitslosen mit dem neuen Arbeitslosengeld II eine wirkliche Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten, gerät immer mehr aus dem Blick. Die Entscheidung ist richtig, die Arbeitslosen- und Sozialhilfe für erwerbsfähige Transferempfänger zusammenzulegen. Zwei steuerfinanzierte und bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungssysteme nebeneinander, die Gleiches ungleich behandeln, sind weder effizient noch gerecht. Das neue Arbeitslosengeld II hilft schon länger Arbeitslosen allerdings nur, wenn die Unternehmen mehr Arbeitsplätze schaffen und die Transferempfänger diese auch annehmen. Die Reform wird nur erfolgreich sein, wenn sie die Arbeitskosten der Unternehmen verringert und die Anreize der Langezeitarbeitslosen stärkt, nicht in der Arbeitslosigkeit zu verharren. Ob die Unternehmen nach Hartz IV mehr Arbeitsplätze schaffen, hängt auch von der Höhe der Anspruchslöhne ab. Wie viel Arbeitslose mindestens verdienen wollen, wenn sie eine reguläre Arbeit aufnehmen, darüber bestimmen staatliche Transfers entscheidend mit. Das neue Arbeitslosengeld II legt die Regelleistung formal auf die Höhe der Sozialhilfe fest. Die monatliche Regelleistung unterscheidet sich mit 331 Euro in den neuen und 345 Euro in den 1

2 alten Bundesländern kaum. Dazu kommen pauschalierte Mehrbedarfe und die tatsächlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Summe dieser Leistungen liegt beim Arbeitslosengeld II durchschnittlich niedriger als bei der Arbeitslosenhilfe. Der faktische Mindestlohn muss aber nicht im selben Umfang sinken. Bei den armen Empfängern von Arbeitslosenhilfe, vor allem den über Aufstockern, dürfte sich der Anspruchslohn kaum verändern. Anders sieht es bei den reicheren Arbeitslosenhilfebezieher aus. Deren Anspruchslohn wird sinken, vor allem für alleinlebende, allerdings nur begrenzt. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren wird ein degressiver Zuschlag bezahlt, der die Differenz zwischen vormals bezogener Arbeitslosengeld I von der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosengeld II teilweise ausgleicht. Die Reform dürfte den Anspruchslohn erwerbsfähiger Empfänger von Sozialhilfe allerdings erhöhen. Das liegt nicht nur an den nun höheren Regelleistungen und einem kostenlosen Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch für die Rentenversicherung übernimmt nun der Staat die Beiträge für den Mindestbetrag. Die Lage vieler gering qualifizierter Langzeitarbeitsloser, die eigentliche Problemgruppe am Arbeitsmarkt, wird sich weiter verschlechtern. Ihre Chancen, einen regulären Arbeitsplatz zu finden, wird mit steigendem Anspruchslohn sinken. Wegen des höheren faktischen Mindestlohnes werden Unternehmen eher weniger als mehr Arbeitsplätze anbieten. Das wird sich vor allem in den Regionen negativ auswirken, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Dort kann sich die Lage auf den Arbeitsmärkten für Langzeitarbeitslose nur entspannen, wenn die faktischen Mindestlöhne regional differieren. Tatsächlich hat die Reform aber keine neuen Spielräume geschaffen, die Transferleistungen an regionalen Gegebenheiten zu orientieren. 2

3 Im Gegenteil wurde ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass sich die Regelsätze der Sozialhilfe, an denen sich auch das Arbeitslosengeld II orientiert, zwischen den Bundesländern kaum unterscheiden dürfen. Trotzdem könnte sich die Situation der Langzeitarbeitslosen durch die Reform verbessern. Das wäre der Fall, wenn die Anrechung des Hinzuverdienstes großzügiger gehandhabt würde. Verbleibt den Empfängern von Arbeitslosengeld II mehr, wenn sie eine reguläre Arbeit aufnehmen, kann es sich für sie lohnen, auch zu einem geringeren Lohn zu arbeiten. Der faktische Mindestlohn würde sinken, Unternehmen böten mehr Arbeitsplätze an. Gleichzeitig stiegen die Anreize der Langzeitarbeitslosen, eine angebotene Beschäftigung anzunehmen, und das alles ohne zusätzlichen staatlichen Druck. Die Tarifpartner dürften sich allerdings nicht verweigern, sie müssten den tariflichen Mindestlohn nach unten anpassen. Nur so werden die Anreize der Unternehmen gestärkt, neue reguläre Arbeitsplätze für einfache Arbeit zu schaffen. Der neuerliche Vorschlag von ökonomisch Ahnungslosen in der Politik und bei den Gewerkschaften, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, lässt allerdings nichts Gutes ahnen. Die Chancen vor allem gering qualifizierter Arbeitsloser würden sich weiter verschlechtern. Eine wirkliche Hilfe zur Selbsthilfe sieht anders aus. Auch hier zeigt sich wieder einmal, das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Tatsächlich sind die neuen Regelungen des Freibetrags und der Anrechnung eher dürftig. Die Transferentzugsrate erreicht zwar nun wesentlich später als bisher die 100 Prozent. Allerdings sind bis dahin die Raten mit 85 bzw. 70 Prozent noch immer zu hoch. Negativ ins Gewicht fällt, dass der Basisfreibetrag entfallen soll, bei dem die Grenzbelastung des Hinzuverdienstes null ist. Damit spricht wenig dafür, dass die Transferempfänger tatsächlich ihr Arbeitsangebot 3

4 merklich ausweiten. Um dies zu erreichen, werden die zuständigen Fallmanager wohl öfter auf den individuell möglichen, zeitlich befristeten Arbeitnehmerzuschuss zurückgreifen. Verschärfte Zumutbarkeitsregelungen sind kein wirklicher Ersatz für fehlende materielle Anreize. Wie die Erfahrung zeigt, sind sie wenig praktikabel und oft leicht auszuhebeln. Manche sprechen dann auch von einem Papiertiger. Großzügigere Regelungen des Hinzuverdienstes sind notwendig, um mehr reguläre Arbeitsplätze zu schaffen und die Bereitschaft der Transferempfänger zu erhöhen, einen angebotenen Arbeitsplatz anzunehmen. Das alles kostet aber auch mehr. Da neue finanzielle Belastungen nicht akzeptabel sind, müssen die Regelleistungen für arbeitsfähige Hilfeempfänger verringert werden. Eine wirkliche Reform, die effizient und gerecht ist, muss nachbessern. Das Arbeitslosengeld II muss zu einer wirklichen Hilfe zur Selbsthilfe werden. Eine niedrigere Transferentzugsrate ist unabdingbar, geringere Regelleistungen ebenso, bei allerdings steigenden verfügbaren Nettoeinkommen. Die Anreize der Unternehmen, neue Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zu schaffen, nehmen ebenso zu wie die Anreize der Transferempfänger, solche Arbeitsplätze auch anzunehmen. Eines fehlt dann allerdings immer noch: Die regionalen Besonderheiten werden nicht berücksichtigt. Das wird erst möglich, wenn Arbeitslosengeld II und Sozialgeld voll und ganz in die Hände der Kommunen gelegt werden. So wird es aber nicht kommen. Der Druck der Straße und politischer Opportunismus werden die Hilfe zur Selbsthilfe weiter schwächen. Die Anreize werden geringer, neue reguläre Arbeitsplätze nicht entstehen. Der Druck auf die Politik, noch mehr staatliche Arbeitsplätze anzubieten, wird weiter steigen. Reguläre Arbeitsplätze werden noch stärker unter Druck geraten und durch staatlich subventionierte verdrängt. Wir kommen auf dem Weg in die 4

5 Staatswirtschaft und Knechtschaft gut voran. Die Bürger werden noch stärker gegängelt, ihre Entscheidungsfreiheit wird weiter eingeschränkt. Eine rosige Zukunft verspricht das alles nicht. Norbert Berthold 5

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