Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung. Jens Intemann Richter am Finanzgericht Diplom-Finanzwirt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung. Jens Intemann Richter am Finanzgericht Diplom-Finanzwirt"

Transkript

1 Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung Jens Intemann Richter am Finanzgericht Diplom-Finanzwirt

2 Agenda Abfindung einer Pensionszusage Erdienbarkeit einer Pensionszusage Direktversicherung und Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu Rürup- Rente Pensionszusage und Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter- Geschäftsführer Mindestpensionsalter

3 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Folgen der Abfindung einer Pensionszusage Ein Stück aus dem Horrorkabinett des Steuerrechts BFH-Urteil vom I R 89/12, BStBl. II 2014, 729

4 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Kapitalabfindung einer Pensionszusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer entgegen der zugrundeliegenden Versorgungsvereinbarung vor der Beendigung des Dienstverhältnisses durch Auszahlung der fälligen Beträge aus einer Rückdeckungsversicherung führt zu einer vga

5 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Rechtsfolgen vga gem. 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auf der Ebene der GmbH Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form einer vga gem. 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auf der Ebene des Gesellschafters Einkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer

6 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Die Kapitalabfindung führt bei der GmbH auch dann zu einer Vermögensminderung, wenn zeitgleich die für die Pensionszusage gebildete Pensionsrückstellung aufgelöst wird Es gilt insofern eine geschäftsvorfallbezogene, nicht aber eine handelsbilanzielle Betrachtungsweise BFH-Urteil vom I R 89/12, BStBl. II 2014, 729

7 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Gleichzeitig liegt aber auch ein Verzicht auf die Pensionsanwartschaft vor dies führt zusätzlich zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beim Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der werthaltigen Forderung (regelmäßig Barwert höher als Pensionsrückstellung) Spiegelbildlich verdeckte Einlage bei der GmbH Zugang zum steuerlichen Einlagekonto Erhöhung der Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung

8 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Beachte: Der Verzicht auf die Pensionszusage führt zu einer gewinnerhöhenden Auflösung der Pensionsrückstellung, aber nicht zu einem Zufluss beim verzichtenden Gesellschafter- Geschäftsführer wenn der Verzicht betrieblich bedingt ist

9 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Wichtige Zweifelsfragen weiter offen: Abfindung des past service bei Verzicht auf future service möglich BMF-Schreiben vom Abfindung von Pensionszusagen mit Blick auf die Veräußerung der Beteiligung betrieblich veranlasst

10 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Betriebliche Veranlassung: Verlangt der Käufer vor einem Unternehmensverkaufs im Wege des Anteilskaufs (Share Deals) die Abfindung der Pensionszusage ist fraglich, ob eine betriebliche Veranlassung vorliegt

11 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Für einen Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer geht der BFH davon aus, dass die Abfindung der Pensionszusage betrieblich veranlasst ist, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich aus dem aktiven Dienst ausscheidet Unschädlich ist es, wenn in der Pensionszusage kein Abfindungsvorbehalt enthalten ist BFH vom I R 78/08, BStBl. II 2013, 41

12 Abfindung einer Pensionsverpflichtung Zweifelhaft ist aber weiterhin, ob dies auch für einen beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer gilt Wirtschaftlich ist eine Differenzierung zwischen beherrschendem und nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht überzeugend Aber: Für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind die besonderen Formerfordernisse zu beachten form over substance

13 Erdienbarkeit Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nur anzuerkennen, wenn ein bestimmter Erdienenszeitraum eingehalten wird

14 Erdienbarkeit Die Voraussetzung der Erdienbarkeit ist dabei nur gewahrt, wenn der Zeitraum zwischen der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nicht weniger als zehn Jahre beträgt

15 Erdienbarkeit Die Rechtsprechung des BFH orientierte sich ursprünglich an den Unverfallbarkeitsfristen des 1 I BetrAVG. Nachdem die Unverfallbarkeitsfristen nach 1b BetrAVG auf fünf Jahre abgesenkt und für den Fall der Entgeltsumwandlung ganz abgeschafft wurden, stellt sich die Frage, ob sich diese gesetzlichen Änderungen auch auf die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage an einen Gesellschafter- Geschäftsführer auswirken

16 Erdienbarkeit Nach Auffassung der OFD Niedersachsen sind die Regelungen zur Erdienbarkeit unverändert auch auf Pensionszusagen anzuwenden, die durch echte Barlohnumwandlungen des Gesellschafter- Geschäftsführers finanziert werden. Die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen nach dem BetrAVG schlägt danach nicht auf die Länge des Erdienbarkeitszeitraums durch

17 Erdienbarkeit Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Erdienbarkeit gelten nach Verwaltungsauffassung unverändert auch im Falle der echten Entgeltumwandlung

18 Erdienbarkeit Beachtung eines Mindestalters Zusage nach dem 60. Lebensjahr des Gesellschafter-Geschäftsführers führt immer zu vga BFH-Urteil vom I R 26/12, BFH/NV 2014, 728

19 Erdienbarkeit Vorzeitiges Ausscheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführers BFH-Urteil vom I R 76/13, BFH/NV 2014, 1672

20 Erdienbarkeit Beispiel: GmbH erteilt ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Alter von 58 Jahren eine Pensionszusage Zahlung der Altersrente mit Vollendung des 68. Lebensjahres Fünf Jahre später wurde das Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet.

21 Erdienbarkeit Grundsatz der Erdienbarkeit Zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage und dem voraussichtlichen Eintritt in den Ruhestand muss ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegen. Dieser Erdienenszeitraum darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern die Zusage muss entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden.

22 Erdienbarkeit Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist nämlich auch anzunehmen, wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer vor Ablauf des Erdienenszeitraums aus dem Geschäftsführer-Anstellungsverhältnisses ausscheidet, soweit keine plausiblen betrieblichen Gründe für das vorzeitige Ausscheiden vorgebracht werden können.

23 Erdienbarkeit Die vorzeitige Beendigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ohne plausible betriebliche Begründung belegt mangelnde Ernsthaftigkeit der vertraglichen Vereinbarung. Es fehlt an der tatsächlichen Durchführung der Vereinbarung

24 Erdienbarkeit Rechtsfolge Die gewinnmindernden Zuführungen zur Pensionsrückstellung sind als vga dem Gewinn außerbilanziell wieder hinzuzurechnen.

25 Erdienbarkeit Zusage einer Hinterbliebenenversorgung für die neue Lebenspartnerin BFH vom I R 17/13, BFH/NV 2014, 731

26 Erdienbarkeit Beispiel: Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer X (geb. 1943) GmbH erteilt im Jahre 1989 eine Pensionszusage verbunden mit Zusage einer Hinterbliebenenversorgung an die damalige Ehefrau Y Y starb im Jahre 1997 X lebte später mit Z zusammen 1999 wird die Pensionszusage geändert und Z eine Hinterbliebenenrente zugesagt

27 Erdienbarkeit Die Zusage einer Hinterbliebenenrente an Z ist steuerschädlich Die Zusage kann nicht mehr erdient werden X ist im Zusagezeitpunkt nur noch ca. 8 Jahre für die GmbH tätig Es liegt keine Änderung der alten Zusage vor Es handelt sich bei der Zusage an Z um eine neue Zusage

28 Erdienbarkeit Rechtsfolge Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung für die Hinterbliebenenanwartschaft sind eine vga Gewinn der GmbH ist entsprechend zu erhöhen

29 Direktversicherung Auswirkung einer Direktversicherung auf Sonderausgabenabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführer BFH vom X R 35/12, DStR 2014, 2498

30 Direktversicherung Beispiel: Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer eine Rürup-Rente zur eigenen Altersversorgung abgeschlossen, für die er im Streitjahr 2008 Beiträge in Höhe von zahlte. Die GmbH hatte bereits im Jahre 1992 eine Direktversicherung als Versicherungsnehmer zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers mit einem monatlichen Beitrag von 127,82 abgeschlossen. Die Beiträge wurden im Wege einer Gehaltsumwandlung erbracht und gem. 40b EStG pauschal der Lohnsteuer unterworfen.

31 Direktversicherung Der Kläger machte Sonderausgaben für die Rürup-Rente im Rahmen der Höchstbeträge des 10 EStG von geltend, die das beklagte Finanzamt im Ergebnis lediglich in Höhe von anerkannte, weil die abziehbaren Beträge auf Grund der bestehenden Direktversicherung um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen seien.

32 Direktversicherung Gesetzliche Ausgangslage: Beiträge zur sog. Rürup-Rente können nach 10 EStG grundsätzlich in einem erhöhten Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt auch für (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.

33 Direktversicherung Die abziehbaren Beiträge zur Rürup-Rente sind um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung ein Anwartschaftsrecht auf eine Altersversorgung erworben hat siehe 10c III EStG

34 Direktversicherung Der BFH hat die Rechtsauffassung des beklagten Finanzamtes bestätigt. Obwohl der Kläger die betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung durch eigene Beitragsleistungen aufgebaut hat, sind die nach 10 EStG abziehbaren Beträge zur Rürup-Rente um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.

35 Direktversicherung Dies gilt auch, wenn der Beitrag zur Direktversicherung deutlich geringer ist als die dadurch ausgelöste Kürzung des Höchstbetrags für den Abzug anderweitiger Altersvorsorgeaufwendungen. Der Gesetzgeber überschreitet mit den Regelungen der 10, 10c EStG nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Typisierung.

36 Direktversicherung Die Anwendung der Kürzungsregelung auf die hier vorliegende Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung hatte Bedenken ausgelöst, weil die betriebliche Altersversorgung nicht durch (steuerfreie) Leistungen des Arbeitgebers sondern durch steuerpflichtige eigene Leistungen des Arbeitnehmers (Gesellschafter-Geschäftsführer) aufgebaut wurde.

37 Direktversicherung Der BFH vertritt aber nunmehr die Auffassung, dass der Gesetzgeber auch den steuerbelasteten Aufbau der betrieblichen Altersversorgung in den Anwendungsbereich der Kürzungsvorschrift aufnehmen durfte.

38 Direktversicherung Der Gesetzgeber wollte ausweislich der Gesetzesbegründung nur steuerunbelastet aufgebaute Altersvorsorgemodelle bei der Kürzungsregelung erfassen.

39 Direktversicherung Dennoch hat er bei Gesellschafter-Geschäftsführern jede Form der betrieblichen Altersversorgung, unabhängig vom Durchführungsweg, in die Kürzungsvorschrift einbezogen.

40 Direktzusage Prüfung der steuerlichen Behandlung von Pensionszusagen hat zweistufig zu erfolgen: Vorrangig sind die Voraussetzungen für die Bildung einer Pensionsrückstellung nach 6a EStG zu prüfen Auf der zweiten Stufe sind die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen Uckermann/Fuhrmanns/Ostermayer/Doetsch, Kap. 21 Rn. 1

41 Direktzusage Liegen die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung nach 6a EStG nicht vor, ist die Rückstellung (anteilig) aufzulösen Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann nicht vorliegen Durfte eine Rückstellung nach 6a EStG gebildet werden, ist zu prüfen, ob der Gewinn außerbilanziell als vga zu korrigieren ist

42 Direktzusage Zu den nach 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG Pensionsberechtigten können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gehören, die zur pensionsverpflichteten Gesellschaft in einem Dienstverhältnis stehen

43 Direktzusage Beispiel: Gesellschafter-Geschäftsführer wurde eine Direktzusage zu einer Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung Nach Erreichen des Renteneintrittsalters reduzierte der Gesellschafter-Geschäftsführer ab dem 1. März 2000 seine Tätigkeit als Geschäftsführer auf 20 v.h. Gehalt wurde von zuvor DM auf DM abgesenkt Die GmbH zahlte gleichzeitig an den Gesellschafter-Geschäftsführer ab März 2000 die vereinbarte monatliche Pension von DM (1.393,27 EUR)

44 Direktzusage Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind aus steuerlicher Sicht erhöhte Anforderungen in Bezug auf Durchführung, Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit und Finanzierbarkeit zu stellen Es besteht nämlich die Gefahr von Scheingestaltungen, weil es an einem Interessengegensatz zwischen beherrschendem Gesellschafter und seiner Gesellschaft fehlt

45 Direktzusage Entscheidung des BFH: Nebeneinander von Rente und Geschäftsführertätigkeit dem Grunde nach zulässig Betriebliche Altersversorgung setzt nicht unbedingt das Ausscheiden des Begünstigten aus dem Betrieb oder die Beendigung des Dienstverhältnisses einfordert. Es genügt, wenn für den Eintritt des Versorgungsfalls nur die Vollendung des vorgesehenen Lebensjahres vorgesehen ist. BFH-Urteil vom I R 60/12, BFH/NV 2014, 781

46 Direktzusage In diesem Fall würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter allerdings verlangen, dass das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung angerechnet wird, oder aber den vereinbarten Eintritt der Versorgungsfälligkeit aufschieben, bis der Begünstigte endgültig seine Geschäftsführerfunktion beendet hat.

47 Direktzusage Dass der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Arbeitszeit und sein Gehalt nach Eintritt des Versorgungsfalls reduziert, ändert daran grundsätzlich nichts. Rechtsfolge: verdeckte Gewinnausschüttung

48 Direktzusage Der Senat hält daran fest, dass sich der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter an dieser typischen Sichtweise im Rahmen des hier anzustellenden hypothetischen Fremdvergleichs orientieren und dadurch verhindern wird, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit benützt.

49 Direktzusage Dass ein solcher Geschäftsführer neben seinem laufenden Gehalt durchaus Altersbezüge beziehen kann, welche aus einem anderen Dienstverhältnis herrühren, widerspricht dem ebenso wenig wie der Umstand, dass der "verrentete" Geschäftsführer ggf. in anderer Funktion, beispielsweise als Berater, für die Kapitalgesellschaft tätig werden und neben einer solchen Funktion Altersbezüge vereinnahmen kann.

50 Direktzusage Auf der anderen Seite ist der Gesellschafter-Geschäftsführer keineswegs gehindert, als Geschäftsführer weiterzuarbeiten; er muss dann bei gleichzeitigem Bezug von Gehalt und Rente allerdings bereit sein, nach den normativen Wertungen des Körperschaftsteuerrechts den "Nachteil" einer vga zu tragen.

51 Direktzusage Warnung! Segelanleitung des BFH gefährlich! BFH weist auf die Möglichkeit einer Beratertätigkeit hin Kann als Hinweis auf zulässige Gestaltungsalternative (miss-) verstanden werden

52 Direktzusage Es bestehen aber Bedenken gegen die Anerkennung einer Beratertätigkeit Geschäftsführertätigkeit darf nicht faktisch fortgesetzt werden Festes monatliches Gehalt für Beratungstätigkeit spricht gegen Anerkennung Problem der Scheinselbständigkeit bei nur einem Auftraggeber

53 Pensionsrückstellung Kein Mindestpensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachten BFH vom I R 2/14, juris BFH vom I R 72/12, DStR 2014, 633

54 Pensionsrückstellung Nach 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 EStG sind für die Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellung die Jahresbeträge zu Grunde zu legen, die vom Beginn des Wirtschaftsjahrs, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, bis zu dem in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls rechnungsmäßig aufzubringen sind

55 Pensionsrückstellung Ein Mindestpensionsalter wird hiernach auch für die Zusage gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht vorausgesetzt gegen R 41 IX 1 EStR 2001 heute: R 6 a VIII EStR 2012 Zusage eines Eintritts des Versorgungsfalls zum 60. Lebensjahr bei der Bildung der Pensionsrückstellung zu beachten Finanzverwaltung will zwingend vom 65./67. Lebensjahr ausgehen! 6a EStG sieht aber keine Verknüpfung zur Regelaltersgrenze vor

56 Pensionsrückstellung Wurde einem ursprünglichen Minderheitsgesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH eine Pension auf das 60. Lebensjahr zugesagt und wird der Begünstigte später zum Mehrheitsgesellschafter- Geschäftsführer, ohne dass die Altersgrenze angehoben wird, kommt deshalb insoweit allenfalls die Annahme einer vga, nicht aber eine Bilanzberichtigung, in Betracht

57 ENDE VIELEN DANK!

Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht

Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht Prof. Matthias Alber Oktober 2015 I. Pension neben Aktivgehalt Bisher: BFH-Urteil vom 05.03.2008: Pension neben Aktivgehalt = vga

Mehr

Pensionszusage: Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Pensionszusage: Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer BUNDESFINANZHOF Pensionszusage: Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz,

Mehr

Folge 002 vom Teilwert und Einheitswert der Pensionsverpflichtung Aktivwert und Vermögensteuerwert der Rückdeckungsversicherung

Folge 002 vom Teilwert und Einheitswert der Pensionsverpflichtung Aktivwert und Vermögensteuerwert der Rückdeckungsversicherung 000 vom 23.10.1992 Die Versorgung von GGF 001 vom 23.10.1992 Anrechenbares Gehalt 002 vom 23.10.1992 Teilwert und Einheitswert der Pensionsverpflichtung Aktivwert und Vermögensteuerwert der Rückdeckungsversicherung

Mehr

Verzicht bei Pensionszusagen. A. Einführung

Verzicht bei Pensionszusagen. A. Einführung A. Einführung In Krisenzeiten stellen Pensionszusagen oftmals eine finanzielle Belastung für die Kapitalgesellschaft dar und können insbesondere bei rückläufigen Gewinnen zu einer bilanziellen Überschuldung

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 9. Dezember 2016 BETREFF Betriebliche

Mehr

6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten

6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten BMF 25. 7. 2002 IV A 6 - S 2176-28/02 BStBl 2002 I S. 706 6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten Zur

Mehr

BUNDESFINANZHOF Urteil vom , I R 60/12

BUNDESFINANZHOF Urteil vom , I R 60/12 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 23.10.2013, I R 60/12 Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung

Mehr

(Mindest-)Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer.

(Mindest-)Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer. BUNDESFINANZHOF BFH-Urteil vom 11.9.2013, I R 72/12 (Mindest-)Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer. Leitsätze Nach 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 EStG sind

Mehr

Aktuelles zur Unternehmensbesteuerung. Prof. Matthias Alber Mai 2017

Aktuelles zur Unternehmensbesteuerung. Prof. Matthias Alber Mai 2017 Aktuelles zur Unternehmensbesteuerung Prof. Matthias Alber Mai 2017 Themen I. Aktuelles zu Pensionszusagen/Pensionsverzicht II. Aktuelles zum Umwandlungssteuerrecht 2 I. Aktuelles zu Pensionszusagen/Pensionsverzicht

Mehr

Abkürzungsverzeichnis. I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern

Abkürzungsverzeichnis. I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern Abkürzungsverzeichnis XIII I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern und Vorständen 1 1. Bestimmung der Versorgungslücke 1 2. Vergleich der Vorteilhaftigkeit der verschiedenen Säulen

Mehr

Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusage

Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusage Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusage Insert client logo here (or delete box) bav Symposium 2013 Dipl.-Finw. StB Anne Killat Agenda Neues zum Thema Auslagerung, Verzicht, Abfindung BMF-Schreiben

Mehr

Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer Interessenlage Kapitalgesellschaften, insbesondere kleine und mittelständische, familiengeführte GmbH s sind derzeit aus verschiedenen Gründen bemüht,

Mehr

Newsletter 1/2013. Krankenversicherungsfreiheit: Besonderheiten bei Werkstudenten Seite 4

Newsletter 1/2013. Krankenversicherungsfreiheit: Besonderheiten bei Werkstudenten Seite 4 Newsletter 1/2013 Inhalt: Aus dem Steuerrecht Maßgebliches Endalter bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Urteil FG München 20.02.2012 7 V 2818/11)

Mehr

II Die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung

II Die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung II - Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung... 18 5.1. Überblick... 18 5.2. Unverfallbarkeit... 19 - Änderung durch das AVmG... 20 - Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer...

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum maßgebenden Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen

Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum maßgebenden Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen Zu dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur Auswirkung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 2012 ergeben sich die nachfolgenden Einzelanmerkungen. 1. Betreffzeile: Der Entwurf des BMF-Schreibens

Mehr

Leitsätze. Tenor. Tatbestand

Leitsätze. Tenor. Tatbestand BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15 Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage Leitsätze 1. Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der

Mehr

Voraussetzungen einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Voraussetzungen einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Voraussetzungen einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung? BFH, Urteil vom 29.10.1997 - I R 52/97 - BB 1998, 730 = DB 1998, 706 = BetrAV

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 28. Mai 2002

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 28. Mai 2002 Bundesministerium der Finanzen Berlin, 28. Mai 2002 IV A 2 - S 2742-32/02 Obersten Finanzbehörden der Länder Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz 1 Die

Mehr

Hinweise zur Prüfung einer Pensionszusage. 1. Zivilrechtliche Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen über die Pensionszusage

Hinweise zur Prüfung einer Pensionszusage. 1. Zivilrechtliche Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen über die Pensionszusage Anlage 2 Hinweise zur Prüfung einer Pensionszusage 1. Zivilrechtliche Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen über die Pensionszusage Erteilung sowie Änderung einer Pensionszusage fallen in die Zuständigkeit

Mehr

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / ) L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien

Mehr

Auszug. Überprüfung der Pensionszusage. von Herrn Simon Sicher. Firma Muster GmbH, München. Seite 1 von PDF

Auszug. Überprüfung der Pensionszusage. von Herrn Simon Sicher. Firma Muster GmbH, München. Seite 1 von PDF Überprüfung der Pensionszusage von Herrn Simon Sicher Firma Muster GmbH, München 9011 02.2015 PDF Seite 1 von 7 1. Der Durchführungsweg Pensionszusage beim Gesellschafter-Geschäftsführer Die betriebliche

Mehr

a) Gekürzte Vorsorgepauschale nach 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG bis 31. Dezember 2004

a) Gekürzte Vorsorgepauschale nach 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG bis 31. Dezember 2004 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin MR Bernd Metzner Vertreter des Unterabteilungsleiters IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Finanzgericht Köln, 10 K 1949/12

Finanzgericht Köln, 10 K 1949/12 Finanzgericht Köln, 10 K 1949/12 Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 26.03.2015 Finanzgericht Köln 10. Senat Urteil 10 K 1949/12 Nachinstanz: Bundesfinanzhof, I R 32/15 Tenor:

Mehr

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Mehr

Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen

Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen 1 Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen E i n k o m m e n s t e u e r Beiträge an Pensionskassen Beiträge an Pensionskassen

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand Seite 1 von 6 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 9.11.2005, I R 89/04 Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als Überversorgung - durch Berufsunfähigkeitsversicherung rückfinanziertes

Mehr

BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90

BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90 BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419 KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90 Fundstellen BFHE 176, 412 StE 1995, 268 (K) DStR 1995,

Mehr

Rückstellungen für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Rückstellungen für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rückstellungen für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Verdeckte Gewinnausschüttungen (vga) i.s.d. 8 Abs. 3 Satz 2 KStG OFD Cottbus, Verfügung vom 11.06.1998, S

Mehr

Geleitwort... V. Vorwort... VII. Abbildungsverzeichnis... XVII. Abkürzungsverzeichnis... XIX. A. Problemstellung... 1

Geleitwort... V. Vorwort... VII. Abbildungsverzeichnis... XVII. Abkürzungsverzeichnis... XIX. A. Problemstellung... 1 Inhaltsverzeichnis Geleitwort... V Vorwort... VII Abbildungsverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIX A. Problemstellung... 1 B. Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung... 7 B.1 Sinn

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort der Verfasser Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Kapitel Einführung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort der Verfasser Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Kapitel Einführung Vorwort der Verfasser Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XV XVII 1. Kapitel Einführung A. Bilanzielle Regelungen für Pensionsrückstellungen 2 I. Handelsbilanz 2 1. Handelsbilanz vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Mehr

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung So bringen Sie Ihre Altersvorsorge auf Kurs Der Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung funktioniert ganz einfach: Ein beliebig bestimmbarer Teil Ihres Bruttogehalts wird

Mehr

Pensions- und Krankenversicherungsmathematik

Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Prof. Dr. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg WS 2013/14 Inhaltsübersicht I. Pensionsversicherungsmathematik 1. Altersversorgung in Deutschland 2.

Mehr

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3 BUNDESFINANZHOF Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.

Mehr

1 Die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen

1 Die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig

Mehr

BFH-Urteil vom , I R 70/99. Vorinstanz: FG Köln (EFG 1999, 1098) EStG 6a; KStG 8 Abs. 3 Satz 2.

BFH-Urteil vom , I R 70/99. Vorinstanz: FG Köln (EFG 1999, 1098) EStG 6a; KStG 8 Abs. 3 Satz 2. BFH-Urteil vom 8.11.2000, I R 70/99 Vorinstanz: FG Köln (EFG 1999, 1098) EStG 6a; KStG 8 Abs. 3 Satz 2. 1. Ob eine Pensionszusage zu Gunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers durch das Gesellschaftsverhältnis

Mehr

Mit der Rürup-Rente Steuern sparen!

Mit der Rürup-Rente Steuern sparen! Mit der Rürup-Rente Steuern sparen! Die private Altersvorsorge in Deutschland boomt: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt die Zahlen für das zweite Quartal 2008 veröffentlicht:

Mehr

FG Münster 9. Senat Urteil vom 09.01.2004 AZ. 9 K 4626/01 K,G,F

FG Münster 9. Senat Urteil vom 09.01.2004 AZ. 9 K 4626/01 K,G,F FG Münster 9. Senat Urteil vom 09.01.2004 AZ. 9 K 4626/01 K,G,F Leitsatz 1) Ist der die betriebliche Veranlassung indizierende Erdienenszeitraum von mindestens zehn Jahren nicht eingehalten, ist die dem

Mehr

Die Bewertung von Anwartschaften aktiver

Die Bewertung von Anwartschaften aktiver Die Bewertung von Anwartschaften aktiver Anwärter Wolfgang Draler Seminar Bakkalaureat TM (Finanz- und Versicherungsmathematik), LV 501.561 24. Mai 2007 Einleitung Einleitung Einleitung Einleitung Anwartschaftsbarwert

Mehr

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen

Mehr

Auswirkungen der Rente mit 67 auf betriebliche Versorgungssysteme. Anpassungsbedarf Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsschwierigkeiten

Auswirkungen der Rente mit 67 auf betriebliche Versorgungssysteme. Anpassungsbedarf Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsschwierigkeiten auf betriebliche Versorgungssysteme Anpassungsbedarf Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsschwierigkeiten RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Stufenweise Anhebung der von 65 auf 67 ab 2012 Anhebung auch aller

Mehr

Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer Mario Kozuch Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer Prüfen - Sanieren - Auslagern - Einrichten Herausgeber Herausgeber: Die gpz GmbH, Gesellschaft für Pensionszusagen, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V XVI XVIII A. Einfçhrung 1 I. Bilanzielle Regelungen fçr Pensionsrçckstellungen 2 1. Handelsbilanz 2 2. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Mehr

2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage

2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage 2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage Augrund der steuerlichen Höchstgrenzen im Rahmen einer Versorgung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse, ist der hohe Versorgungsbedarf

Mehr

Die Pensionszusage (Direktzusage) und Rückdeckungsversicherung

Die Pensionszusage (Direktzusage) und Rückdeckungsversicherung Die Direktzusage Die Pensionszusage (Direktzusage) und Rückdeckungsversicherung Bei der Direktzusage sagt das Unternehmen einem Arbeitnehmer Leistungen zur Altersvorsorge zu, die später von ihm direkt

Mehr

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse

Mehr

Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge

Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund

Mehr

2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse

2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse 2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse In den Fällen, in denen die möglichen Versorgungsleistungen aus Direktversicherung und Pensionskasse nicht ausreichen und eine Pensionszusage

Mehr

Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater. Entwicklung zur GGF-Versorgung

Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater. Entwicklung zur GGF-Versorgung Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater Entwicklung zur GGF-Versorgung Ziel Den GGF als Entscheidungsträger ger zufrieden stellen Lösungen finden für f r seine zahlreichen Probleme rund um die bav 2

Mehr

Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds

Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds LVM Pensionsfonds-AG Peter Bredebusch Berlin, 16.5.2013 Einleitung In den vergangenen 10 Jahren ist schon viel erreicht worden:

Mehr

RECHT AKTUELL. Ausgabe IV- VI/ Juni Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht

RECHT AKTUELL. Ausgabe IV- VI/ Juni Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht 25. Juni 2014 RECHT AKTUELL Ausgabe IV- VI/2014 Schwerpunkte dieser Ausgabe: Immobilien- und Steuerrecht aclanz Partnerschaft von Rechtsanwälten An der Hauptwache 11 (Alemanniahaus), 60313 Frankfurt am

Mehr

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt;

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt; Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Gestaltende Steuerberatung

Gestaltende Steuerberatung Gestaltende Steuerplanung Steueroptimierung Gestaltungsmodelle Ausgabe 12 Dezember 2013 S. 405 444 Inhalt Kurz informiert BMF äußert sich zur steuerlichen Behandlung des Nießbrauchs 405 Nützliches Merkblatt

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Pape & Co. Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen

Pape & Co. Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen Pape & Co. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen Get Together Pensionszusagen bei Gesellschafter-Geschäftsführern 25. Februar

Mehr

LVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs

LVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs LVM-Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs Als Spezialist für betriebliche Altersversorgung bietet die LVM bedarfsgerechte Lösungen auch in Ihrem Unternehmen. Auf die richtige

Mehr

Aktuelles aus der bav

Aktuelles aus der bav Aktuelles aus der bav Dr. Henriette Meissner Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Generalbevollmächtigte für die bav der Stuttgarter Lebensversicherung a.g. 12. Alumnitagung der bav-betriebswirte,

Mehr

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Mehr

1. Auftrag zur Erstellung von Sanierungsgutachten

1. Auftrag zur Erstellung von Sanierungsgutachten NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbh (NBB) NBB-Dienstleistungen 90334 Nürnberg Telefon 0911 531-4545, Fax -814545 1. Auftrag

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt

Mehr

Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht

Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht Prof. Matthias Alber Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis I. Pension neben Aktivgehalt... 1 1. Bisherige Folgerungen aus dem BFH-Urteil

Mehr

BUNDESFINANZHOF , I R

BUNDESFINANZHOF , I R BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.5.2015, I R 17/14 Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen Leitsätze 1.

Mehr

DLPQuarterly. Europäische Mobilitätsrichtlinie Verbesserung der Unverfallbarkeitsvorschriften Mehrbelastung für Unternehmen 2/2014

DLPQuarterly. Europäische Mobilitätsrichtlinie Verbesserung der Unverfallbarkeitsvorschriften Mehrbelastung für Unternehmen 2/2014 DLPQuarterly 2/2014 Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh Europäische Mobilitätsrichtlinie Verbesserung der Unverfallbarkeitsvorschriften Mehrbelastung für Unternehmen Am 15. April hat das Europäische

Mehr

Was versteht man unter Rürup-Rente?

Was versteht man unter Rürup-Rente? Was versteht man unter Rürup-Rente? Die Rürup-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die durch Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung ( 10 EStG) staatlich gefördert

Mehr

Betriebliches Sparbuch in Kooperation mit Prof. Dr. Schade

Betriebliches Sparbuch in Kooperation mit Prof. Dr. Schade Betriebliches Sparbuch in Kooperation mit Prof. Dr. Schade Risiko Pensionszusage - und unsere Lösung Hohe Finanzierungslücken bei Pensionszusagen... gefährden die Existenz von GmbH s, AG s und deren Vorständen

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse

Mehr

3 Ebenfalls am 28. Juni 2002 vereinbarten die A-Sport-GmbH und die A- GmbH, jeweils vertreten durch A, Folgendes:

3 Ebenfalls am 28. Juni 2002 vereinbarten die A-Sport-GmbH und die A- GmbH, jeweils vertreten durch A, Folgendes: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 18.8.2016, VI R 46/13 Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.8.2016 VI R 18/13 - Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen

Mehr

Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen

Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen Unterstützungskasse VBLU e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Unterstützungskasse VBLU e. V. Geschäftsstelle: Gotenstraße 163,

Mehr

Handelsvert ret ers. hierfür dürfen den Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Dies gilt

Handelsvert ret ers. hierfür dürfen den Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Dies gilt Die Aufwendungen für die austauschbaren Elektrogeräte sowie für die Gesamtheit der Einbaumöbel sind hingegen zeitanteilig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu berücksichtigen, soweit sie teurer

Mehr

2. Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

2. Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MDg Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.12.2009 Gültig ab: 01.01.2009 Kündbar zum: 31.12.2010

Mehr

DLPQuarterly. Spätehenklausel Diskriminierung wegen des Alters BAG Urteil vom 04.08.2015 3 AZR 137/13 3/2015

DLPQuarterly. Spätehenklausel Diskriminierung wegen des Alters BAG Urteil vom 04.08.2015 3 AZR 137/13 3/2015 DLPQuarterly 3/2015 Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh Spätehenklausel Diskriminierung wegen des Alters BAG Urteil vom 04.08.2015 3 AZR 137/13 Viele Versorgungsordnungen sehen eine sog. Spätehenklausel

Mehr

BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941. Leitsatz

BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941. Leitsatz BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: 1. Leitsatz FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941 1. Die Zusage einer dienstzeitunabhängigen Invaliditätsversorgung durch eine GmbH zugunsten

Mehr

GBG-aktuell. Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Ausgabe 04/2016

GBG-aktuell. Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Ausgabe 04/2016 GBG-aktuell Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Ausgabe 04/2016 Inhaltsverzeichnis 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz 2. BMF-Schreiben vom 09.12.2016: Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung

Mehr

FINANZGERICHT HAMBURG

FINANZGERICHT HAMBURG FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 3 K 13/16 Urteil des Senats vom 15.04.2016 Rechtskraft: rechtskräftig Normen: KStG 8 Abs. 3 Satz 2, BetrAVG 16 Abs. 1, BetrAVG 16 Abs. 3, BetrAVG 17 Abs. 1 Satz 2 Leitsatz: 1.

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg

Mehr

Gesellschafter-Geschäftsführer: Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente und Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses

Gesellschafter-Geschäftsführer: Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente und Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses BUNDESFINANZHOF Gesellschafter-Geschäftsführer: Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente und Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses 1. Es ist aus körperschaftsteuerrechtlicher

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung

Mehr

II. Versorgungszusagen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds

II. Versorgungszusagen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.

Mehr

Inhaltsübersicht. Band I

Inhaltsübersicht. Band I Inhaltsübersicht Ausführliche Inhaltsverzeichnisse siehe jeweils vor den einzelnen Teilen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Band I Rdnr. Einführung Einf. I. Die Anfänge der betrieblichen Altersversorgung...

Mehr

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Ende der Motivationsflaute Ein Unternehmen ist so gut wie seine Mitarbeiter. Erstklassige Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten ist bei der heutigen Konkurrenzsituation

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XIX. Geschäftsführern und Vorständen... 15

Abkürzungsverzeichnis... XIX. Geschäftsführern und Vorständen... 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort......................................V Abkürzungsverzeichnis........................... XIX I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern und Vorständen.....................

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03 BUNDESFINANZHOF Die Auflösung einer sog. Ansparrücklage nach 7g Abs. 3 EStG wegen der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns.

Mehr

VERSORGUNG FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

VERSORGUNG FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER VERSORGUNG FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER INHALT 4 5 6 7 10 Hoher Versorgungsbedarf Leistungsstarke Lösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer Stufe 1: Die Direktversicherung als Grundversorgung Mit

Mehr

Neues rund um die Pensionszusage

Neues rund um die Pensionszusage Neues rund um die Pensionszusage Webinar bei Paychex Wissen verbindet am 4. April 2017 Referent: Dr. Kai Scharff, StB 2016, PAYCHEX Deutschland GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Pensionszusagen von Gesellschafter-

Mehr

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler Christoph Klein Die bilanzielle Abbildung der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen nach Handels- und Steuerrecht Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler ö Springer Gabler Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bilanzsteuerliche Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene

Bilanzsteuerliche Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Karl Wilhelm Christmann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der

Mehr

Versorgungswerk im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR ÜBERGANGSREGELUNG

Versorgungswerk im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR ÜBERGANGSREGELUNG Versorgungswerk im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR ÜBERGANGSREGELUNG ZUM 1. JANUAR 2010 ÜBERGANGSREGELUNG zum Übergang der Versorgungsordnung der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR Stand

Mehr

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall) Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit

Mehr

Sog. Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge - Anteilige gewinnerhöhende Auflösung der Pensionsrückstellung.

Sog. Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge - Anteilige gewinnerhöhende Auflösung der Pensionsrückstellung. BUNDESFINANZHOF Urteil vom 27.3.2012, I R 56/11 Sog. Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge - Anteilige gewinnerhöhende Auflösung der Pensionsrückstellung Leitsätze 1. Sind Versorgungsbezüge

Mehr

Fehlende Deckung für Pensionszusagen

Fehlende Deckung für Pensionszusagen Rosa-Luxemburg-Straße 25/26-18055 Rostock Chausseestraße 12 18356 Barth Tel.: 0381 / 24 26 20 Fax: 24 26 299 Tel.: 038231 / 68 611 Fax: 68 633 rostock@audata.de barth@audata.de WWW.AUDATA.de Fehlende Deckung

Mehr

Veranstaltungsorte: 23. April 2015 in München 24. April 2015 in Nürnberg

Veranstaltungsorte: 23. April 2015 in München 24. April 2015 in Nürnberg Aktuelle steuer- und zivilrechtliche Entwicklungen im GmbH-Recht Veranstaltungsorte: 23. April 2015 in München 24. April 2015 in Nürnberg Michael Daumke Ltd. Regierungsdirektor a. D., Berlin; ehemals Vorsteher

Mehr

BUNDESFINANZHOF. GewStG 7, 9 Nr. 2a KStG Abs. 2 Nr. 4 EStG 20 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 15. September 2004 I R 16/04

BUNDESFINANZHOF. GewStG 7, 9 Nr. 2a KStG Abs. 2 Nr. 4 EStG 20 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 15. September 2004 I R 16/04 BUNDESFINANZHOF Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist nicht gemäß 9 Nr. 2a GewStG um eine vga zu kürzen, für die Eigenkapital i.s. des 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1991 als verwendet gilt. GewStG 7, 9 Nr. 2a KStG

Mehr

Wer schreibt, der bleibt!

Wer schreibt, der bleibt! Wer schreibt, der bleibt! Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung AssCompact Forum bav, Kassel, 23. Juni 2015 Sascha Holstein, bav-betriebswirt (FH) Leiter

Mehr

Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz Ermäßigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte aus Entschädigungen - Schädlichkeit nicht geringfügiger Teilleistungen - Einordnung einer sog. "Sprinterprämie"

Mehr

100 Fragen zur betrieblichen Versorgung des GGF/GF und seiner Angehörigen

100 Fragen zur betrieblichen Versorgung des GGF/GF und seiner Angehörigen 100 Fragen zur betrieblichen Versorgung des GGF/GF und seiner Angehörigen Mit sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung Bearbeitet von Holger Konrad, Eberhard Poppelbaum, Achim Schneider überarbeitet

Mehr

Leitsätze. Tenor. Tatbestand

Leitsätze. Tenor. Tatbestand BUNDESFINANZHOF Urteil vom 18.8.2016, VI R 18/13 Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten - Verfahrensmangel i.s. von 119 Nr. 6 FGO Leitsätze 1. Die Ablösung

Mehr

KStG 8 Abs. 3 S. 2; KStG 8 Abs. 1; EStG 6a

KStG 8 Abs. 3 S. 2; KStG 8 Abs. 1; EStG 6a Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionszusage an beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH: Erdienenszeitraum bei Möglichkeit eines vorzeitigen Pensionsantritts, Ersetzung einer variablen

Mehr