Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen

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1 Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen Redebeitrag von Anna Hesse, Kommunales Frauenbüro des Landkreises Kassel Sehr geehrter Landrat, sehr geehrter Geschäftsführer der Arbeitsförderung, sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendkonferenz oder ich sollte besser sagen Akteurinnen und Akteure? Wir haben bis jetzt Aspekte der Wirtschaft, der Schulsozialarbeit und der Jugendberufshilfe zum dem Thema Jugend gehört. Durch meinen Beitrag Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen werde ich das Spektrum um die Sicht der Arbeitsförderung erweitern wollen. Jetzt werden Sie sich vielleicht fragen, wieso sich die Frauenbeauftragte des Landkreises Kassel dieses Themas angenommen hat? Die Antwort ist einfach: Bis vor kurzem habe ich noch als Fallmanagerin bei der Arbeitsförderung im Bereich der Jugendlichen gearbeitet und das seit Beginn Daher ist mir die Arbeit bei der Arbeitsförderung noch sehr vertraut. Aber zurück zu dem Thema: Es wird von DEM Jugendlichen gesprochen, aber wer ist DER Jugendliche? Der Jugendliche, der sich im Arbeitslosengeld 2 Bezug befindet, ist klar definiert: Es handelt sich um einen erwerbsfähigen Hilfebedürftige zwischen dem 15 und 25 Lebensjahr. Hilfebedürftig, weil er nicht aus eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Und erwerbsfähig ist er, wenn er mindesten 3 Stunden pro Tag grundsätzlich arbeitsfähig ist stiegen die Kosten für die Unterkunft sprich Miete enorm, weil sich viele Jugendlichen aus dem Arbeitslosengeld 2 Bezug eine eigene Wohnung nahmen. So wurde Anfang 2006 die Verpflichtung eingeführt, dass der Jugendliche, wenn er nicht selbst eine Familie gründet oder Anna Hesse - 1 -

2 andere zwingende (belegbare) Gründe gegen den Verbleib in seiner Bedarfsgemeinschaft / Herkunftsfamilie sprechen, weiter dort wohnen bleiben muss. Damit wurden die Kosten der Unterkunft gesenkt und somit auch die der Grundsicherung, die sich bei einer alleinlebenden Person auf 348 beläuft, bei einem Jugendlichen in einer Bedarfgemeinschaft auf 276 / 80%. Vermittlung Für die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit stehen dem sich im Arbeitslosengeld 2 befindlichen Jugendlichen die Instrumentarien des SGB III, TM, BVB, EQJ, EGZ zur Verfügung. Wenn möglich wird auf diese Weise die Integration des Jugendlichen herbeigeführt. Es gibt aber einen Personenkreis von Jugendlichen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, deren Integration besonders erschwert ist. Für diesen Bereich wurde das Fallmanagement eingeführt im Gegensatz oder als Ergänzung zum pap/av. Multiple Vermittlungshemmnisse Was sind multiple Vermittlungshemmnisse? Man kann die multiplen Vermittlungshemmnisse grob in 3 Problemfelder Kategorien einteilen: I. Kategorie ist relativ leicht zu erkennen. Fehlender Schulabschluss Körperlich, geistige und seelische Lernbehinderung Migrationshintergrund II. Kategorie ist nicht gleich erkennbar, sondern stellt sich erst nach einiger Zeit heraus Schulden Sucht Erkrankungen körperlich und seelischer Art / chronisch Straftatengefährdung Pseudo- und Obdachlosigkeit III. Kategorie Anna Hesse - 2 -

3 stellt sich meist erst in einem konkreten Zusammenhang heraus Auffälliges Sozialverhalten Gestörte Sozialstrukturen Fehlende Motivation Körperliche und seelische Verwahrlosung Die Hemmnisse der Kategorie I sind relativ schnell herausgefunden, mit denen von II und III wird es immer schwieriger. Dabei ist die fehlende Kontinuität des Jugendlichen ein wesentlicher Faktor, wodurch sich der Integrationsprozess immer wieder in die Länge zieht. Die hier aufgeführte Aufzählung der Probleme ist bestimmt nicht vollständig. Aber an den Problemfeldern wird die Distanz dieses Personenkreises zum Arbeitsmarkt deutlich. Daher werden die Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen bei der Arbeitsförderung auch als integrationsfern eingestuft. Im September 2007 belief sich der Stand der gemeldeten Alg2 EmpfängerInnen im jugendlichen Bereich auf rund Personen (etwa gleich verteilt, ein kleiner Frauenüberhang), davon waren 10% FM, wobei im FM ¼ mehr männliche Personen vertreten sind. Die Geschlechterverschiebung mag mit der Mutterschaft / Erziehungszeit der Frauen zusammenhängen, wobei das Sichtbarwerden der Problematik in diesen Fällen leider nur um einige Jahre verschoben wird. Weiter unterscheiden sich die Geschlechter in ihrer Konstellation der Problematik. Angebote Grundsätzlich gibt es für die angeführten Probleme der Jugendlichen im Landkreis Kassel schon mannigfaltige Hilfsangebote und viel Unterstützung, auch durch hier anwesende Träger. Denn die Problemfelder sind nicht erst seit 2005 mit dem Beginn der Reform bekannt. Sicher ist auch, dass das Vermittlungsinstrumentarium des SGBIII bei dieser Personengruppe nicht ausreicht! Es stellt sich nun aber die Frage, wie sind die entsprechenden Hilfsangebote für den Jugendlichen zu koordinieren? Anna Hesse - 3 -

4 Es ist ein schwieriges, zeitaufwändiges Geschäft, da die Problemlagen der Jugendlichen meist erst nach und nach zu Tage treten. Auch, weil die Informationen hinsichtlich der Hilfsangebote manchmal nicht genügend transparent sind. Und so kann es vorkommen, dass die Akteure der Hilfsangebote eher nebeneinander mit dem Jugendlichen agieren. Also, je feinmaschiger und abgestimmter die Vernetzung der unterstützenden Kooperationspartner ist, desto effizienter wird die Hilfe bzw. die Wirkung der Hilfsangebote beim Jugendlichen. Das heißt die Abstimmung und die Verzahnung der Angebote ist ein wesentlicher Faktor für die Integration des Jugendlichen. Ein Beispiel für die Verzahnung von Hilfsangeboten ist die Zuweisung des Jugendlichen bei entsprechenden Schwierigkeiten von der Arbeitsförderung an die Schuldner-, Psychosoziale und Suchtberatung des Landkreises. Passgenauigkeit Weiter ist zu beachten, dass die Probleme immer eine individuelle Ausprägung haben und somit nicht mit standardisierten Angeboten beantwortet werden können. Der Rahmen der Hilfsangebote braucht auch einen größeren Spielraum, um der jeweiligen individuellen Problemsituation des Jugendlichen zu entsprechen oder besser gesagt gerecht zu werden. Ein erster Schritt für ein passgenaues Angebot ist der Jugendhelfer, der über Landesmittel (PiA -passgenau in Arbeit) finanziert wird und der vom Fallmanager beauftragt wird den jungen Erwachsenen bis 21 Jahren bei seiner Verselbständigung zu unterstützen. Der Jugendhelfer hilft dem Jugendlichen bei der Alltagsbewältigung z.b. Wohnungssuche, Termine wahrzunehmen und Behördengängen. Integration Ziel aller Angebote und Maßnahmen ist die Integration, für die Arbeitsförderung vorrangig in Ausbildung und Arbeit, damit der Jugendliche seinen Lebensunterhalt selbst verdienen und so an der gesellschaftlichen Verantwortung teilnehmen kann. Auch ist der wirtschaftliche Aspekt nicht zu vernachlässigen. Rein rechnerisch: Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftige kostet die Gesellschaft rund 800 pro Monat (Grundsicherung, Kosten der Unterkunft, Sozialversicherung). Aufs Jahr sind das rund Bei einer Laufzeit von 40 Jahren sind wir schnell bei einer halben Million angekommen. Anna Hesse - 4 -

5 Unter diesem Gesichtpunkt erscheinen die teueren Maßnahmen und Hilfsangebot eher günstig. Gewiss, bei manchen der Jugendlichen mit multiplen Vermittlungshemmnissen wird es möglicherweise nur zu einer Integrationsverbesserung reichen. Und bestimmt ist es schwierig eine Lösung für den Spannungsbogen, des von der Wirtschaft dringlich geforderten Facharbeiters, bis hin zu den ungelernten oft problematischen Hilfskräften zu finden. Aber es ist notwendig, denn es geht um die Zukunft der Jugend und damit auch um unsere Zukunft. Denn schnell kann aus einer Problemlage eines Einzelnen ein gesamtsozialgesellschaftliches Problem mit enormen Folgen werden. Daher wehret der Anfänge. So ist der Jugendkonferenz zu wünschen, dass sie neue Anstöße geben wird, mit denen die Hilfe für die Jugendlichen optimieren werden kann. Mit dem Motto: Manchmal muss das Unmögliche versucht werde, um das Mögliche zu erreichen, wünsche ich Ihnen für Ihre Arbeit hier viel Kreativität und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Anna Hesse - 5 -

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