Justiz und Inneres. 1. Regelungsgegenstände. I. Vertrag von Maastricht. II. Vertrag von Amsterdam

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Justiz und Inneres. 1. Regelungsgegenstände. I. Vertrag von Maastricht. II. Vertrag von Amsterdam"

Transkript

1 Justiz und Inneres Die Justiz- und Innenpolitik zählt zu den dynamischsten Politikfelder der Union. Bis 1986 einigte man sich auf das europäische Vorgehen in Fragen der Justiz und des Inneren in Adhoc-Gruppen auf Regierungsebene völlig außerhalb der legislativen Strukturen der EU. Justiz und Inneres standen im Zentrum des Konzepts nationalstaatlicher Souveränität. Dies änderte sich im Mai 1986, als die Mitgliedstaaten beschlossen, in der Frage der Einreise von Drittstaatsangehörigen in die EU und ihrer Reise- und Aufenthaltsrechte in der EU zusammenzuarbeiten. Ein erster wichtiger Schritt bildete das Schengener Übereinkommen von 1985 über den Abbau der Binnengrenzkontrollen. Weitere folgten mit dem Maastrichter Vertrag. I. Vertrag von Maastricht Mit dem Maastrichter Vertrag ( ) wurden die Befugnisse der europäischen Handlungsebene unter ausdrücklichem Verweis auf das Prinzip der Subsidiarität erweitert und eindeutiger festgelegt. Darunter fielen auch die neuen Bestimmungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Unbeschadet der Zuständigkeiten der EU wurden zur Verwirklichung ihrer Ziele folgende Bereiche als Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse klassifiziert: Asylpolitik, Einwanderungspolitik, Grenzkontrollpolitik der EU-Außengrenzen, Bekämpfung der Drogen- und Betrugskriminalität im Bereich internationaler Kriminalität, justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die Zusammenarbeit im Zollwesen und die polizeiliche Zusammenarbeit im Bereich innerer Sicherheit zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwer wiegender Formen der internationalen Kriminalität in Verbindung mit dem Aufbau eines unionsweiten Systems zum Austausch von Informationen im Rahmen eines Europäischen Polizeiamtes. Damit wurde formell anerkannt, dass die Bereiche Justiz und Inneres Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind, und es wurde eine eigene legislative Struktur für den Erlass von Rechtsvorschriften in diesem Bereich geschaffen. Bei den mühevollen und langwierigen Rechtssetzungsakten handelte es sich konkret um Regierungsvereinbarungen, die für die EU rechtlich bindend sind. Sie wurden in Form internationaler Vereinbarungen verfasst, die von den EU-Regierungen anzunehmen und dann von jedem der nationalen Parlamente formell zu ratifizieren waren. II. Vertrag von Amsterdam Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages ( ) wurden mehrere politische Schlüsselbereiche, darunter die Asyl- und Einwanderungspolitik sowie Fragen der Zusammenarbeit zwischen Zivilgerichten, in die normale gesetzgeberische Struktur der EU eingebunden. Zu dessen Umsetzung dienten die Bereiche Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr im EG-Vertrag und die Bestimmungen zur Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) im EU-Vertrag. 1. Regelungsgegenstände Geregelt wurde im EG-Vertrag die Visapolitik, die Voraussetzungen für den Aufenthalt von Zuwanderern, das Asylverfahren sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Damit gelten für die jeweiligen Sachbereiche die EG-Vorschriften, d. h. die Beteiligung aller Organe

2 und die Kontrolle der Rechtmäßigkeit durch den Europäischen Gerichtshof. In diesen Angelegenheiten beschließt der Rat während eines Übergangszeitraums von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages einstimmig. Nach Ablauf dieser Übergangszeit wurden die Entscheidungsverfahren der EG angewandt. Die Europäische Kommission erhielt danach das volle Initiativrecht für den EGV-Titel. 2. Zusammenarbeit Nach dem EU-Vertrag erfolgte die Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und anderen Strafverfolgungsbehörden hingegen weiterhin im Wege der Regierungszusammenarbeit. Dies gilt auch für die Rechtshilfe bei Strafsachen sowie für die wichtigsten Felder der Zusammenarbeit der EU-Staaten, nämlich Terrorismus, organisierte Kriminalität, Straftaten gegenüber Personen und Kindern, Drogen- und Waffenhandel sowie Betrug und Korruption im internationalen Maßstab. Die Form der Regierungszusammenarbeit bedeutete vor allem, dass gemeinsame Standpunkte festgelegt und gemeinsame Maßnahmen beschlossen werden konnten. Die eigentliche Verantwortung und Souveränität verblieb bei den Mitgliedstaaten. 3. Freizügigkeit Ein wichtiges Ziel des Amsterdamer Vertrages war die Schaffung eines europäischen Raumes, in dem Personen frei verkehren können und allen Bürgern ein hohes Maß an Sicherheit geboten wird. Folgende Instrumente wurden vereinbart: Engere Zusammenarbeit der Polizei-, Zoll- und anderen Behörden in den EU-Staaten, auch unter Einschaltung von Europol; Aufforderung der zuständigen Behörden der EU-Staaten, durch Europol Ermittlungen durchzuführen; Aufforderung an die EU-Staaten, gemeinsame Teams mit Europol-Vertretern in unterstützender Funktion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu bilden; Erleichterung der Auslieferung zwischen den EU-Staaten; Festlegung unionsweit geltender Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die in den Bereichen organisierte Kriminalität, Terrorismus und Drogenhandel zu verhängenden Strafen; eine rechtliche Verpflichtung zu engerer Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden aller EU-Staaten, um Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschenhandel und Straftaten gegenüber Kindern, Drogenhandel, Bestechung und Betrug zu verhüten und zu bekämpfen. 4. Haager Programm In der Folge verpflichteten sich die Mitgliedstaaten auf einem Sondergipfel des Europäischen Rates im Oktober 1999 in Tampere (Finnland) zu einer ganzen Reihe von Initiativen zum Asylrecht, zur Kriminalitätsbekämpfung und zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit. Das daraus folgende Haager Programm von 2004 setzte inhaltliche Schwerpunkte bei der gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik, Fragen der Inneren Sicherheit (insb. Bekämpfung des internationalen Terrorismus) und der Integration im Bereich Zivil- und Strafrecht. Auf der Ebene der Kriminalitätsermittlung wurde vereinbart:

3 Euroteams: Gemeinsame Ermittlungsteams (Drogenhandel, Menschenhandel, Terrorismus) mit Unterstützung durch Europol; Task Force: Einrichtung einer operativen Task Force der EU-Polizeichefs, die mit Europol sich über grenzüberschreitende Kriminalität verständigt und operative Maßnahmen plant; Europol: Aufwertung und stärkere finanzielle Ausstattung des Europäischen Polizeiamtes; Eurojust: Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität; Akademie: Einrichtung einer europäischen Polizeiakademie. Als weitere Maßnahmen wurden vereinbart: Strafrechtsharmonisierung unter Betonung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in Rechtsfragen; die Harmonisierung konzentriert sich auf gemeinsame Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Sanktionen bei Delikten wie Finanzkriminalität, Drogen- und Menschenhandel, sexueller Kindesmissbrauch, Umweltkriminalität; uneingeschränkte Rechtshilfe bei schwerer Wirtschaftskriminalität; Forcierung der Drogenbekämpfung; Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die Umsetzung des Tampere- und des Haager Programms brachte der Union durch eine Vielzahl von Rechtsakten einen Integrationsschub. Das Ende 2009 vom Europäischen Rat verabschiedete Stockholmer Programm legt die Prioritäten und politischen Leitlinien für die Justizund Innenpolitik in der Union bis 2014 fest. Es stellt den Schutz der Unionsbürger in den Mittelpunkt. 5. Terrorismusbekämpfung Seit den Terroranschlägen in Madrid am hat die EU ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus verstärkt und zu diesem Zweck konkrete Maßnahmen ergriffen. Der Tag selbst wurde zum Europäischen Tag der Opfer des Terrorismus erklärt. In einem Bericht hatte die Kommission eine Bestandsaufnahme all dieser Maßnahmen durchgeführt, ihre Umsetzung auf nationaler und europäischer Ebene überprüft und die noch zu bewältigenden Herausforderungen aufgeführt. Der Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung setzte diese Erklärung in strategisch erreichbare Zielsetzungen um, darunter die Beseitigung von Barrieren zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verbreitung von Informationen zu Terrorismus, Aufspürung und Unterbindung der Terrorismusfinanzierung, Beseitigung der Ursachen für Terrorismus sowie die Vorbereitung auf die Bewältigung von Folgen möglicher Anschläge. III. Vertrag von Lissabon: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Mit dem Lissabon Vertrag ( ) veränderte sich der rechtliche Rahmen erneut. Der bis dahin durch Regierungszusammenarbeit geprägte Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ist jetzt geteilte Unionszuständigkeit (Art. 4 Abs. 2 j AEUV) und in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Union überführt worden. Entsprechend Art. 3 EUV bietet die Union ihren Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität der freie Personenverkehr gewährleistet ist. 1. Allgemeines

4 In Titel V (Art ) des AEUV wird der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts systematisiert, in dem zunächst grundsätzlich die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden. Der Vertrag enthält folgenden allgemeinen Zielhorizont: 2. RFSR Die Union stellt sicher, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert werden. Sie entwickelt eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrolle an den Außengrenzen. Die Union wirkt präventiv und bekämpft Kriminalität, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Union fördert die Koordination und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege; auch gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen. Erforderlichenfalls kann durch die Angleichung strafrechtlicher Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden. Die Union erleichtert den Zugang zum Recht, insb. durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts als Leitkonzept des Lissabon Vertrages für Justiz und Inneres integriert vier Politikfelder: Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung, Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Polizeiliche Zusammenarbeit. 3. Die Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung Für die mit den Bereichen Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung definierte Unionspolitik gelten mit ihrer Umsetzung die Grundsätze der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten (einschließlich finanziellen Auswirkungen) unter den Mitgliedsstaaten. Alle Rechtsakte enthalten bei Erforderlichkeit Regelungen für die Anwendung dieser Grundsätze (Art. 80 AEUV). Im Bereich Grenzkontrollen entwickelt die Union eine Politik, mit der sichergestellt werden soll, dass Personen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden. Ferner soll die Personenkontrolle und die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen sichergestellt sein und ein integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen eingeführt werden (Art. 77 AEUV). Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren können EP und Rat folgende wesentliche Maßnahmen erlassen, die diese Zielerreichung sicherstellen sollen: gemeinsame Visapolitik, Personenkontrollverfahren an den Außengrenzen, Maßnahmen des integrierten Grenzschutzssystems, Bestimmungen zu kurzfristigen Aufenthaltstiteln. Bestimmungen zu Pässen, Personalausweisen, Aufenthaltstiteln oder diesen gleichgestellten Dokumenten können gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren vom Rat einstimmig nach Anhörung des EP beschlossen, sofern ein Tätigwerden der Union im Rahmen des Art. 20 Abs. 2a AEUV (Recht des Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei bewegen und aufhalten zu können) erforderlich ist. Im Bereich Asyl entwickelt die Union eine gemeinsame Politik. Ziel ist eine unionsweite Regelung der asylrechtlichen Zuständigkeiten und die Einführung von Mindeststandards (Har-

5 monisierung). Damit soll jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten werden. Art. 78 Abs. 1 AEUV bindet die Unionspolitik ausdrücklich an das Genfer Abkommen vom (Genfer Flüchtlingskonvention) und das Protokoll vom über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, das die 1951 festgeschriebenen geographischen und zeitliche Begrenzungen aufhebt. Das Unionsrecht beinhaltet einen gemeinsamen Sockel von Mindestvorschriften; dazu zählen: Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaates für die Bearbeitung von Asylanträgen (Dublin II-Verordnung); verbesserte Identifizierung von Asylbewerbern (Eurodac-Verordnung); Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern (Richtlinie Aufnahmebedingungen); Definition des Flüchtlingsbegriffs und Personen, die subsidiären Schutz benötigen (Qualifikations-Richtlinie); Mindeststandards für das Asylverfahren (Asylverfahrens-Richtlinie). Entsprechend Art. 78, Abs. 2 AEUV entscheiden nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren EP und Rat in Bezug auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem. Für den Fall einer Notlage, kann der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des EP zugunsten des betroffenen Mitgliedsstaates (oder der betroffenen Mitgliedsstaaten) Maßnahmen erlassen. Im Bereich der Einwanderung entwickelt die Union eine gemeinsame Einwanderungspolitik. Eine wichtige Aufgabe ist die Bekämpfung des Menschenhandels und der illegalen Einwanderung unter strikter Beachtung der Menschen- und Flüchtlingsrechte. Langfristiges Ziel der Union ist die Harmonisierung der Einwanderungspolitik. Dazu können EP und Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen in folgenden Bereichen erlassen (Art. 79 Abs. 2 AEUV): Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt (einschließlich Familienzusammenführung); Festlegung der Rechte von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedsstaat aufhalten; illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt, einschließlich Abschiebung und Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in einem Mitgliedsstaat aufhalten; Bekämpfung des Menschenhandels (insb. des Handels mit Frauen und Kindern). Zu ergänzen ist, dass Einwanderungsfragen in den Beziehungen der Union zu Drittländern eine immer wichtigere Rolle spielen. Sie können nicht nur durch Maßnahmen der Inneren Sicherheit behandelt werden. So verpflichtet der Europäische Pakt für Migration und Asyl (Beschluss des Europäischen Rates vom ) die Union, Migration stärker als Querschnittsthema anzugehen. Im Rahmen eines Gesamtansatzes zur Migrationsfrage verfolgt die Union einen intensiven Dialog mit Herkunfts- und Transitstaaten, vor allem mit Staaten Afrikas, des Mittelmeerraumes und dem östlichen Europa.

6 4. Die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Diese Justizielle Zusammenarbeit gemäß Art. 81 AEUV fördert die mit dem Binnenmarkt verbundene Freizügigkeit von Personen und Unternehmen. Sie zielt in erster Linie auf die Vereinheitlichung gerichtlicher Verfahren und die gegenseitige Anerkennung zivilgerichtlicher Entscheidungen und die Verbesserung des Rechtsschutzes. Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren können EP und Rat folgende wesentliche Maßnahmen erlassen, die die Zielerreichung sicherstellen sollen: gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen; grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke, Zusammenarbeit bei der Erhebung von Beweismitteln; die Beseitigung von Hindernissen für die reibungslose Abwicklung von Zivilverfahren; die Entwicklung alternativer Methoden für die Beilegung von Streitigkeiten; die Förderung der Weiterbildung von Richtern und Justizbediensteten. Maßnahmen zum Familienrecht mir grenzüberschreitendem Bezug werden gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren vom Rat einstimmig nach Anhörung des EP beschlossen. Angestrebt wird hier z. B. eine Verordnung, die das anzuwendende Recht und die gerichtliche Zuständigkeit in Scheidungssachen regeln soll. 5. Die Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Diese Justizielle Zusammenarbeit gemäß Art AEUV zielt auf eine Stärkung des wechselseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedsstaaten, um hierdurch Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zu fördern und auch die grundlegenden Rechte der Verfahrensbeteiligten zu schützen. Demzufolge legitimiert der AEUV in der Lissabon Fassung Maßnahmen, um Regeln und Verfahren festzulegen, mit denen die Anerkennung aller Arten von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen in der Union sichergestellt wird; Kompetenzkonflikte zwischen den Mitgliedsstaaten zu befrieden; die Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten zu fördern; die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und im Strafvollzug zu erleichtern; Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen der besonders schweren Kriminalität festzulegen; dazu zählen: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität (vgl Art. 83 Abs. 1 AEUV). Für die genannten Maßnahmen gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. (Ausführlich: Strafrecht, Europäisches)

7 6. Die Polizeiliche Zusammenarbeit Diese Zusammenarbeit dient der Verhütung oder der Aufdeckung von Straftaten sowie entsprechende Ermittlungen spezialisierter Strafverfolgungsbehörden. Auf Basis des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens können z. B. Rechtsakte erlassen werden, die dem Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen sachdienlicher Informationen dienen. Hinzu kommen Maßnahmen im Personalbereich und zu gemeinsamen Ermittlungstechniken bei organisierter Kriminalität. Der Rat kann zusätzlich gemäß eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens nach Anhörung des EP Maßnahmen erlassen, die die operative Zusammenarbeit ausgewählter Behörden betreffen (Art. 87 Abs. 3 AEUV). Art. 88 AEUV regelt die Statuten und Befugnisse des Europäischen Polizeiamtes (Europol). IV. Institutionelle Dimension Der Erkenntnis, dass Freiheit, Sicherheit und Recht eng miteinander verbunden sind, folgt auch die Kommission. Mit der Kommission existiert als Kern der Kommissionsbereich Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. Ferner richtete die Kommission ein Europäisches Justizportal ein. Im EP existieren der Ausschuss Recht und der Ausschuss Bürgerliche Freiheiten und Inneres. Der Rat für Justiz und Inneres (JHA Justice and Home Affairs Council) ist der Rat in der Zusammensetzung der für Justiz und Inneres zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten. Ferner ist der Bereich Justiz und Inneres mit seiner Aufgabenfülle durch eine wachsende Anzahl von EU-Einrichtungen gekennzeichnet. So wurden eingerichtet: Europäischer Datenschutzbeauftragter, Europäisches Polizeiamt (Europol), Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit als Justizbehörde (Eurojust), Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN), Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen, Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen (EJN Strafsachen), Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex), Europäische Polizeiakademie (EPA), Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Seit mehreren Jahren wird die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA) in der Union kontrovers diskutiert. Mit Art. 86 AEUV ist die Errichtung der EStA ausgehend von Eurojust durch den Rat (einstimmig) und nach Zustimmung des EP möglich. Quelle: Lothar Ungerer, Justiz und Inneres. In: Bergmann (Hg.), Handlexikon der Europäischen Union. Baden- Baden 2012

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union C 321 E/23 Für die Zwecke dieses Artikels beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit. Als qualifizierte Mehrheit gelten derselbe Anteil der gewogenen Stimmen und derselbe Anteil der Anzahl der betroffenen

Mehr

Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz. Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz. Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen Maastricht: Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz Amsterdam: Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen Art. 61 EGV: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Politikbereiche:

Mehr

Europäisches Strafrecht - Bedeutung und Auswirkung auf die nationale Strafverteidigung. EU Kompetenz, Instrumente, Institutionen, Entwicklungen

Europäisches Strafrecht - Bedeutung und Auswirkung auf die nationale Strafverteidigung. EU Kompetenz, Instrumente, Institutionen, Entwicklungen Europäisches Strafrecht - Bedeutung und Auswirkung auf die nationale Strafverteidigung. EU Kompetenz, Instrumente, Institutionen, Entwicklungen Julia Victoria Pörschke Julia Victoria Pörschke Europäisches

Mehr

Verzeichnis der Rechtsgrundlagen, für die im Vertrag von Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist 1

Verzeichnis der Rechtsgrundlagen, für die im Vertrag von Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist 1 Verzeichnis der Rechtsgrundlagen, für die im Vertrag von Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist 1 Diese Anlage enthält ein Verzeichnis der Rechtsgrundlagen, auf die das im Vertrag

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. März 2002 (10.04) (OR. en) 7555/02 LIMITE DROIPEN 19 MIGR 23 COMIX 213

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. März 2002 (10.04) (OR. en) 7555/02 LIMITE DROIPEN 19 MIGR 23 COMIX 213 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. März 2002 (0.04) (OR. en) 7555/02 LIMITE DROIPEN 9 MIGR 23 COMIX 23 VERMERK des Sekretariats für die Gruppe "Materielles Strafrecht" Nr. Vordokument: 0704/0 DROIPEN

Mehr

JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN

JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN Heutzutage gibt es immer mehr Menschen, die nicht nur ins Ausland reisen, sondern dort auch arbeiten, studieren und leben. Kriminalität wird zunehmend zu einem

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/17

DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/17 1.12.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/17 Liste der vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommenen Rechtsakte der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen

Mehr

9352/01 FR/lu DG H I DE

9352/01 FR/lu DG H I DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (OR. en) 9352/01 LIMITE FRONT 41 COMIX 419 RECHTSAKTE UND ANDERE INSTRUMENTE Betr.: Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel

Mehr

15 Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

15 Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 15 Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts I. Die Idee des RFSR II. Kompetenzzuweisung an die Union 1. Regelungen 2. Rechtssetzung III. Grenzkontrollen IV. Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender

Mehr

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE 1.10.2016 L 268/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE BESCHLUSS (EU) 2016/1749 S RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten

Mehr

EUROPÄISCHER KONVENT Brüssel, den 14. März 2003 (OR. fr)

EUROPÄISCHER KONVENT Brüssel, den 14. März 2003 (OR. fr) EUROPÄISCHER KONVENT Brüssel, den 14. März 2003 (OR. fr) CONV 614/03 ÜBERMITTLUNGSVERMERK des Präsidiums für den Konvent Betr.: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Entwurf von Artikel 31 des

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung

Mehr

* ENTWURF EINES BERICHTS

* ENTWURF EINES BERICHTS Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 26.1.2017 2016/0823(CNS) * ENTWURF EINES BERICHTS über den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates zur

Mehr

Europäische Migrations- und Asylpolitik Post-Stockholm: Die zukünftige Ausrichtung der Generaldirektion Inneres. Institutionen

Europäische Migrations- und Asylpolitik Post-Stockholm: Die zukünftige Ausrichtung der Generaldirektion Inneres. Institutionen Europäische Migrations- und Asylpolitik Post-Stockholm: Die zukünftige Ausrichtung der Generaldirektion Inneres Dr. Katerina Kratzmann 6. Dialogforum Gmunden Summer School 2014 30.07.2014 Institutionen

Mehr

Zur Menschenrechtsproblematik an EU- und US- Außengrenzen. Dr. Ulrike Borchardt

Zur Menschenrechtsproblematik an EU- und US- Außengrenzen. Dr. Ulrike Borchardt Beitrag zur Ringvorlesung Friedensbildung Grundlagen und Fallbeispiele WS 2013/2014 Zur Menschenrechtsproblematik an EU- und US- Außengrenzen Dr. Ulrike Borchardt Dr. Ulrike Borchardt 1 Gliederung Aktualität

Mehr

15349/16 gha/jc 1 DG D 2A

15349/16 gha/jc 1 DG D 2A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Dezember 2016 (OR. en) 15349/16 JUSTCIV 318 EJUSTICE 213 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Generalsekretariat des Rates vom 8. Dezember 2016 Empfänger: Delegationen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Forum 8: Asyl- und Flüchtlingspolitik in der EU Das Planspiel Festung Europa? Robby Geyer

Forum 8: Asyl- und Flüchtlingspolitik in der EU Das Planspiel Festung Europa? Robby Geyer 37. Wirtschaftsphilologentagung 2016 Forum 8: Asyl- und Flüchtlingspolitik in der EU Das Planspiel Festung Europa? Robby Geyer Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. 1 Flüchtlinge weltweit (nach

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Dezember 2015 (OR. fr)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Dezember 2015 (OR. fr) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Dezember 2015 (OR. fr) 14545/15 OJ/CONS 70 JAI 917 COMIX 627 VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG Betr.: 3433. Tagung des RATES R EUROPÄISCHEN UNION (Justiz und Inneres) Termin:

Mehr

NomosTexte. Europarecht. Textausgabe 24. Auflage. Nomos

NomosTexte. Europarecht. Textausgabe 24. Auflage. Nomos NomosTexte Europarecht Textausgabe 24. Auflage Nomos NomosTexte Europarecht Textausgabe mit einer Einführung von Prof. Dr. Roland Bieber Begründet durch Prof. Dr. Hans-Joachim Glaesner 24. Auflage Stand:

Mehr

Planspiel Festung Europa? Eine Einführung. Europäische Kommission

Planspiel Festung Europa? Eine Einführung. Europäische Kommission Planspiel Festung Europa? Eine Einführung Europäische Kommission Stand: März 2017 Gliederung Die Methode Planspiel allgemein Festung Europa? : Was, Wer, Warum Wichtige Begriffe und Fakten Methode Planspiel

Mehr

https://cuvillier.de/de/shop/publications/253

https://cuvillier.de/de/shop/publications/253 Kuuya Chibanguza (Autor) Die Kompetenzen nach dem Vertrag von Lissabon unter besonderer Berücksichtigung der Zuständigkeiten im Bereich der Politiken Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung des Raums der

Mehr

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze Gesetzgebung in der EU Workshop SS 2012 - Teil I Vertrag von Lissabon Letzte Etappe der EU-Rechtsenwicklung: Vertrag von Lissabon (1.12.2009) Neuerungen I. Inhaltlich 1. Verschmelzung von Europäischer

Mehr

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz Stand: Juli 2012 Niederlande (Königreich der Niederlande einschließlich

Mehr

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/93 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 20. Januar 2016

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/93 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 20. Januar 2016 2.2.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 26/1 I (Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/93 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2016 zur Aufhebung bestimmter Rechtsakte

Mehr

Europäisches Parlament: Größter Gewinner unter den EU-Organen durch den Vertrag von Lissabon.

Europäisches Parlament: Größter Gewinner unter den EU-Organen durch den Vertrag von Lissabon. EUROPÄISCHE UNION Europäisches Parlament: Größter Gewinner unter den EU-Organen durch den Vertrag von Lissabon. Der Vertrag von Lissabon Die wesentlichen Veränderungen des Vertrags von Lissabon für den

Mehr

Planspiel Festung Europa?

Planspiel Festung Europa? Planspiel Festung Europa? Eine Einführung Europäische Kommission Stand: Oktober 2016 Gliederung Die Methode Planspiel allgemein Festung Europa? : Was, Wer, Warum Wichtige Begriffe und Fakten 2 Methode

Mehr

Lettland (Republik Lettland)

Lettland (Republik Lettland) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Lettland (Republik

Mehr

Tschechische Republik (Tschechische Republik)

Tschechische Republik (Tschechische Republik) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anlage II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Tschechische Republik

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE 1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an

Mehr

Inhaltsverzeichnis. IL Der Weg zum zweiten Schengener Abkommen 22. IIL Überblick über den Inhalt des zweiten Schengener

Inhaltsverzeichnis. IL Der Weg zum zweiten Schengener Abkommen 22. IIL Überblick über den Inhalt des zweiten Schengener Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 1. Kapitel Das zweite Schengener Abkommen: Entstehung, Konzept und Einbettung In die Europäische Union 21 Astrid Epiney I. Einleitung 21 IL Der

Mehr

Der Europäische Haftbefehl

Der Europäische Haftbefehl Der Europäische Haftbefehl von Nicolas Glinka, Universität Freiburg I. Das Gesetzgebungsverfahren Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für

Mehr

Kurzdarstellungen über die Europäische Union

Kurzdarstellungen über die Europäische Union DIE VERTRÄGE VON MAASTRICHT UND AMSTERDAM Durch den Vertrag von Maastricht wurden die vorhergehenden europäischen Verträge geändert, so dass eine Europäische Union geschaffen wurde, die auf drei Pfeilern

Mehr

Vom Europa der Freiheit zur Festung Europa? Prof. Dr. Jürgen Neyer

Vom Europa der Freiheit zur Festung Europa? Prof. Dr. Jürgen Neyer Einführung in das politische System der Europäischen Union WS 2012/13 Vom Europa der Freiheit zur Festung Europa? Prof. Dr. Jürgen Neyer Freiheit versus Sicherheit? Those who would sacrifice liberty for

Mehr

Der Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon Andreas Marchetti/Claire Demesmay (Hrsg.) Der Vertrag von Lissabon Analyse und Bewertung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 15 Ludger Kühnhardt/Thierry de Montbrial Europäische Integration:

Mehr

JUSTIZ EUROPA JUSTIZPROGRAMM DER EU ÜBERALL IN. Justiz

JUSTIZ EUROPA JUSTIZPROGRAMM DER EU ÜBERALL IN. Justiz JUSTIZ ÜBERALL IN EUROPA JUSTIZPROGRAMM DER EU 2014-2020 Justiz EU-FÖRDERUNG FÜR EINEN EUROPÄISCHEN RECHTSRAUM Die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen ist wesentlich, um einen echten Europäischen

Mehr

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Prof. Dr. Thomas Groß ein Beitrag zur Tagung: Freiheit Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 25.01.2013 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/130125_gross_grundrechtecharta.pdf

Mehr

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2005 (OR. en) AA 5/2/05 REV 2 BEITRITTSVERTRAG: PROTOKOLL, ANHANG II ENTWURF VON GESETZGEBUNGSAKTEN

Mehr

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013 0.152.391.003 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 268 ausgegeben am 19. Juli 2013 Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme

Mehr

Beck-Texte im dtv Europa-Recht: EuR. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis. von Prof. Dr. Claus Dieter Classen

Beck-Texte im dtv Europa-Recht: EuR. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis. von Prof. Dr. Claus Dieter Classen Beck-Texte im dtv 5014 Europa-Recht: EuR Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis von Prof. Dr. Claus Dieter Classen 24., neubearbeitete Auflage Europa-Recht: EuR Classen schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Asyl nach der Änderung des Grundgesetzes

Asyl nach der Änderung des Grundgesetzes Klaus Barwig/Gisbert Brinkmann/Bertold Huber/ Klaus Lörcher/Christoph Schumacher (Hrsg.) Asyl nach der Änderung des Grundgesetzes Entwicklungen in Deutschland und Europa Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht

Mehr

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION HOHE VERTRETERIN DER UNION FÜR AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK Brüssel, den 3.2.2017 JOIN(2017) 5 final 2017/0019 (NLE) Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den

Mehr

Die EU als politisches System

Die EU als politisches System Die EU als politisches System 07.11.2011 Einführung in das politische System der EU: Akteure, Prozesse, Politiken Lilian Pungas Inhalt: Fünf Hauptrichtungen von EU Politiken Die Zuständigkeiten und Institutionen

Mehr

Grenzüberschreitende Strafverfolgung in Europa

Grenzüberschreitende Strafverfolgung in Europa Grenzüberschreitende Strafverfolgung in Europa Eine EU mit offenen Grenzen bringt unumstritten viele unterschiedlichste Vorteile mit sich. Allerdings eröffnen die frei passierbaren Grenzübergänge auch

Mehr

Schweden (Königreich Schweden)

Schweden (Königreich Schweden) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Schweden (Königreich

Mehr

Litauen (Republik Litauen)

Litauen (Republik Litauen) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Litauen (Republik Litauen) Stand:

Mehr

Portugal (Portugiesische Republik) einschließlich der Azoren und Madeira

Portugal (Portugiesische Republik) einschließlich der Azoren und Madeira Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anlage II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Portugal (Portugiesische

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 16. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5308/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0447 (NLE) JUSTCIV 11

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 16. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5308/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0447 (NLE) JUSTCIV 11 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 16. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5308/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0447 (NLE) JUSTCIV 11 VORSCHLAG der Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2011 Nr.

Mehr

Schnellübersicht. Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht 15. Asylrecht und internationaler Schutz 379. Staatsangehörigkeitsrecht 593. Schengen-Recht 643

Schnellübersicht. Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht 15. Asylrecht und internationaler Schutz 379. Staatsangehörigkeitsrecht 593. Schengen-Recht 643 Schnellübersicht Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht 15 Asylrecht und internationaler Schutz 379 Staatsangehörigkeitsrecht 593 Schengen-Recht 643 EU-Visa recht 765 Arbeitserlaubnis, Beschäftigung 861

Mehr

Dänemark (Königreich Dänemark) ohne Färöerinseln und Grönland

Dänemark (Königreich Dänemark) ohne Färöerinseln und Grönland Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Dänemark (Königreich

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode. Drucksache 11/7562. durch das Europäische Parlament

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode. Drucksache 11/7562. durch das Europäische Parlament Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/7562 11.07.90 Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Schengener Abkommen sowie zu der von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Einwanderung"

Mehr

12650/17 ak/kwo/ms 1 DGD 1C

12650/17 ak/kwo/ms 1 DGD 1C Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. September 2017 (OR. en) 12650/17 COSI 215 JAI 845 VERMERK Absender: Empfänger: Betr.: Vorsitz Ausschuss der Ständigen Vertreter/Rat Entwurf von Schlussfolgerungen

Mehr

ARL-Kongress Karlsruhe, 26. Juni 2014 Dipl.-Jur. Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster

ARL-Kongress Karlsruhe, 26. Juni 2014 Dipl.-Jur. Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Zentrale Vorgaben und dezentrale Bedürfnisse Der normative Gehalt des territorialen Kohäsionsziels ARL-Kongress Karlsruhe, 26. Juni 2014 Dipl.-Jur. Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung an

Mehr

Rumänien (Rumänien) - die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu den Artikeln 6, 8, 25 und

Rumänien (Rumänien) - die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu den Artikeln 6, 8, 25 und Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Rumänien (Rumänien)

Mehr

Niederlande (Königreich der Niederlande einschließlich der besonderen Gemeinden Bonaire, Saba und Sint Eustatius)

Niederlande (Königreich der Niederlande einschließlich der besonderen Gemeinden Bonaire, Saba und Sint Eustatius) Anlage 2 Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Niederlande

Mehr

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT 1.12.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT KONSOLIDIERTE FASSUNG DES BESCHLUSSES DES

Mehr

a) Identität und Integration als Grundlagen eines Gemeinwesens

a) Identität und Integration als Grundlagen eines Gemeinwesens VII Seite Teil I. Einführung... 1 1 Geschichte und Bedeutung der Verfassungsidee für die europäische Integration... 1 I. Verfassungsidee und Integrationsgedanke... 1 II. Verfassungsentwürfe für Europa...

Mehr

15123/16 tr/pag 1 GIP

15123/16 tr/pag 1 GIP Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Dezember 2016 (OR. en) 15123/16 OJ CONS 66 JAI 1032 COMIX 796 VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG Betr.: 3508. Tagung des RATES R EUROPÄISCHEN UNION (Justiz und Inneres)

Mehr

Slowakei (Slowakische Republik)

Slowakei (Slowakische Republik) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anlage II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Slowakei (Slowakische

Mehr

Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg)

Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anlage II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg)

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im

Mehr

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Art. 25 GG erfaßt die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze) und Art. 59 GG das Völkervertragsrecht. BVerfGE

Mehr

Die Individualnichtigkeitsklage

Die Individualnichtigkeitsklage Die Individualnichtigkeitsklage für Maßnahmen von OLAF, Eurojust, Europol und der Europäischen Staatsanwaltschaft Trier, 21. März 2013 Fritz Zeder BMJ Universität Wien 1 I. Rechtstatsachen II. und III.

Mehr

Tampere Geburtsstunde der EU-Politik für Justiz und Inneres

Tampere Geburtsstunde der EU-Politik für Justiz und Inneres # 3.1 Tampere Geburtsstunde der EU-Politik für Justiz und Inneres Europäische Kommission Justiz und Inneres Tampere - der Name dieser finnischen Stadt steht für eine Reihe wichtiger Beschlüsse im Politikbereich

Mehr

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.

Mehr

20 Jahre Verbraucherzentrale Südtirol. Verbraucherschutz in Südtirol: Standort-bestimmung im europäischen Kontext

20 Jahre Verbraucherzentrale Südtirol. Verbraucherschutz in Südtirol: Standort-bestimmung im europäischen Kontext 20 Jahre Verbraucherzentrale Südtirol Verbraucherschutz in Südtirol: Standort-bestimmung im europäischen Kontext I. Übersicht I. Meilensteine in der Entwicklung des EU-Verbraucherschutzes II. III. IV.

Mehr

Vor-Integration und Übergangsmanagement 7. März 2012 / Berlin. Familienzusammenführung: Schritt für Schritt zu einem Europäischen Recht?

Vor-Integration und Übergangsmanagement 7. März 2012 / Berlin. Familienzusammenführung: Schritt für Schritt zu einem Europäischen Recht? Vor-Integration und Übergangsmanagement 7. März 2012 / Berlin Familienzusammenführung: Schritt für Schritt zu einem Europäischen Recht? Prof. Dr. Anne Walter / Hochschule Fulda Auf dem Weg zu Schritt I:

Mehr

POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT

POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT Das wichtigste Instrument für polizeiliche Zusammenarbeit ist das Europäische Polizeiamt (Europol) als Kernstück der erweiterten europäischen Architektur der inneren Sicherheit.

Mehr

Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit

Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit Inhalt 1. Wer oder was ist Eurojust? I. Entstehung II. Standort 2. Aufbau I. Struktur II. Mitglieder III. Ziele IV. Zuständigkeiten

Mehr

Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 3

Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 3 Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 3 Michael Kilchling Vorlesung Kriminologie II SS 2012 1 Beispiel: Geldwäschekontrolle Kriminalistischer Ansatzpunkt: Geldwäsche als Indikator für OK Mehrdimensionales

Mehr

Bulgarien (Republik Bulgarien)

Bulgarien (Republik Bulgarien) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Bulgarien (Republik

Mehr

II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes

II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes Prof. Dr. Norbert Konegen II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes Quelle: konegen, Uni Münster, IfP 1 Gliederung I. Ausgewählte Etappen der europäischen Einigung

Mehr

Informelles Treffen der Minister für Justiz und innere Angelegenheiten

Informelles Treffen der Minister für Justiz und innere Angelegenheiten Informelles Treffen der Minister für Justiz und innere Angelegenheiten 26. 27. Januar 2017 The Grandmaster s Palace, Valletta HINTERGRUNDINFORMATIONEN FÜR DIE PRESSE Informelles Treffen der Minister für

Mehr

Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!?

Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!? Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!? 3. Februar 2011 Workshop beim Fachforum Europa in Berlin Florian Setzen, Direktor Europa Zentrum BW 1 EU-Recht 2 Verbraucherschutz als Beispiel

Mehr

088963/EU XXV.GP Eingelangt am 21/12/15

088963/EU XXV.GP Eingelangt am 21/12/15 088963/EU XXV.GP Eingelangt am 21/12/15 EUROPÄISCHES PARLAMENT 2015-2016 AUSZUG AUS DEM DOKUMENT ANGENOMMENE TEXTE DER TAGUNG VOM 23. 26. November 2015 DE In Vielfalt geeint DE INHALTSVERZEICHNIS P8_TA-PROV(2015)0396...

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 01.12.2004 SEK(2004)1472 endgültig. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit

Mehr

Beratungen über Gesetzgebungsakte (Öffentliche Beratung gemäß Artikel 16 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union)

Beratungen über Gesetzgebungsakte (Öffentliche Beratung gemäß Artikel 16 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Juni 2017 (OR. en) 9814/17 OJ CONS 33 JAI 556 COMIX 405 VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG Betr.: 3546. Tagung des RATES R EUROPÄISCHEN UNION (Justiz und Inneres) Termin:

Mehr

Belgien (Königreich Belgien)

Belgien (Königreich Belgien) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Belgien (Königreich

Mehr

iniiwiiuiiiii Der deutsche Fingerabdruck Nomos Die Rolle der deutschen Bundesregierung bei der Europäisierung der Grenzpolitik A2007/ 337

iniiwiiuiiiii Der deutsche Fingerabdruck Nomos Die Rolle der deutschen Bundesregierung bei der Europäisierung der Grenzpolitik A2007/ 337 Mechthild Baumann SUB Hamburg iniiwiiuiiiii A2007/ 337 Der deutsche Fingerabdruck Die Rolle der deutschen Bundesregierung bei der Europäisierung der Grenzpolitik Nomos Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen

Mehr

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Andreas Maurer Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Mit der 15. Sitzung begann der Konvent am 6./7. Februar 2003 die Beratung der ersten konkreten Artikelentwürfe des

Mehr

Migration nach Europa

Migration nach Europa Migration nach Europa 19. Jahrhundert: Europa Auswanderungs-Kontinent Nach 2. Weltkrieg: Europa lockt Einwanderer an Zuwanderungsgründe: - Wirtschaftsaufschwung, - Arbeitskräftebedarf, - Familienzusammenführung,

Mehr

Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union Soziologe Dr. Jürgen Bast im Heidelberg Center

Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union Soziologe Dr. Jürgen Bast im Heidelberg Center Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union Soziologe Dr. Jürgen Bast im Heidelberg Center Im Ausland wird die Europäische Union oft als ein Zusammenschluss von Staaten gesehen, die eine «Abschottung

Mehr

DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS

DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS VON DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE, ÜBER DAS GRUNDGESETZ UND DIE GENFER KONVENTION BIS HIN ZU KOMMUNALEN AUSWIRKUNGEN DIE SÄULEN DES DEUTSCHEN AUSLÄNDERRECHTS

Mehr

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 2. Die Organe der EU: Die sechs wichtigsten Organe der EU stellen die Legislative, Exekutive und Judikative dar und sind somit unverzichtbar. a) Das Europäische Parlament:

Mehr

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen

Mehr

Europäische Zusammenarbeit in der Innenund Justizpolitik

Europäische Zusammenarbeit in der Innenund Justizpolitik Europäische Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik Europäische Zusammenarbeit in der Innenund Justizpolitik MICHAEL LEYENDECKER Das für die europäische Innen- und Justizpolitik bedeutsamste Ereignis

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.2.2016 COM(2016) 80 final 2016/0045 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller,

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2009 KOM(2009)705 endgültig 2009/0192 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der

Mehr

Unterabteilung Europa. Fachbereich Europa. Sachstand

Unterabteilung Europa. Fachbereich Europa. Sachstand 188 Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Isolation von Banken im vom IS besetzten Gebiet Syriens und des Irak vom Zahlungsverkehr mit Banken außerhalb des besetzten Gebiets im Rahmen von Wirtschaftssanktionen

Mehr

Die gemeinsame Zuwanderungspolitik der EU: Illegale Migration Prof. Dr. Federico Foders Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel

Die gemeinsame Zuwanderungspolitik der EU: Illegale Migration Prof. Dr. Federico Foders Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel Die gemeinsame Zuwanderungspolitik der EU: Illegale Migration Prof. Dr. Federico Foders Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel Federico Foders 2 GLIEDERUNG Einführung Zuwanderungspolitik der

Mehr

Polen (Republik Polen)

Polen (Republik Polen) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Polen (Republik Polen) Stand: März

Mehr

GRÜNE POLITIK FÜR. Justiz. in Europa

GRÜNE POLITIK FÜR. Justiz. in Europa GRÜNE POLITIK FÜR Justiz in Europa Seite 02 Seite 03 JUSTIZ IN EUROPA: FÜR EINE EFFEKTIVE STRAFVERFOLGUNG MIT HOHEN STANDARDS Der gemeinsame europäische Binnenmarkt, die Globalisierung und die Digitalisierung

Mehr

5.6. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU

5.6. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU 5.6. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU I. Einordnung/Kontextualisierung: Das institutionelle Gefüge der europäischen Politik II. Organisationsregeln im Einzelnen a. Entscheidungsinstitutionen b.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Dank... v Abkürzungsverzeichnis...xix. Einleitung l. Problemaufriss Ziel und Gang der Arbeit... 7

Inhaltsverzeichnis. Dank... v Abkürzungsverzeichnis...xix. Einleitung l. Problemaufriss Ziel und Gang der Arbeit... 7 Inhaltsverzeichnis Dank... v Abkürzungsverzeichnis...xix Einleitung l. Problemaufriss... 3 2. Ziel und Gang der Arbeit... 7 1. Teil: Flüchtlinge im Spannungsfeld zwischen internationalen Schutzverpflichtungen

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.3.2013 COM(2013) 152 final 2013/0085 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit

Mehr

Internationalisierung des Strafrechts

Internationalisierung des Strafrechts Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 65 Die Internationalisierung des Strafrechts Völkerstrafrecht Anwendung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten nach 5-7 StGB Europäisches Strafund

Mehr

Österreich (Republik Österreich)

Österreich (Republik Österreich) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Österreich (Republik

Mehr

Stand der Umsetzung des Fahrplans für eine Aufhebung der Visumpflicht für Reisen türkischer Staatsangehöriger in den Schengen- Raum

Stand der Umsetzung des Fahrplans für eine Aufhebung der Visumpflicht für Reisen türkischer Staatsangehöriger in den Schengen- Raum Stand der Umsetzung des Fahrplans für eine Aufhebung der Visumpflicht für Reisen türkischer Staatsangehöriger in den Schengen- Raum 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Stand der Umsetzung des Fahrplans für

Mehr