ASR A1.5/1,2. Fußböden. FABE Fachausschuss Bauliche Einrichtungen. Dipl.-Ing. Josef Syma VBG. Was ändert sich?

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1 ASR A1.5/1,2 Fußböden Was ändert sich? Unfälle auf Fußböden Ausgewählte Inhalte der ASR A1.5/1, 2 VBG Rutschhemmung Weitere Handlungshilfen Ihre gesetzliche Unfallversicherung Präventionsfeld Gebäudemanagement

2 Unfallschwerpunkt im gewerblichen Bereich: Unfallstatistik meldepflichtige AU Ca. 35% aller Fußboden-Unfälle werden durch Ausrutschen verursacht Ca. 82% aller Neuen Renten als Folge von Fußboden-Unfällen werden durch Ausrutschen verursacht

3 Erfolgreiche SRS-Kampagne Aktion: Sicherer Auftritt Ziel: sicherheitssteigernde Verhaltensänderung der Beschäftigten System Boden Schuh Mensch Technische Regel zur Gestaltung und Instandhaltung von Fußböden Die neue, noch nicht abschließend beratene, Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1, 2 Fußböden ersetzt (künftig) die alte Arbeitstättenrichtlinie Fußböden (ASR 8/1) aus dem Jahre 1977.

4 ArbStättV (alt) 8 Fußböden, Wände, Decken, Dächer Fußböden in Räumen dürfen keine Stolperstellen haben; sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein. Standflächen an Arbeitsplätzen müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebs und der körperlichen Tätigkeit der Arbeitnehmer eine ausreichende Wärmedämmung aufweisen. ArbStättV (neu) Anhang 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. Die Oberflächen der Fußböden, müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu reinigen sind. An Arbeitsplätzen müssen die Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit eine ausreichende Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen.

5 AG Fußböden: Beratungen: 02/2007 bis 03/2009 Leitung: H. Zapf (StMAS Bayern) Mitglieder: Fr. Sonnenberg (Länder) H. Karl H. Widmann (Länder) H. Patzig H. Barth (AG) H. Götte H. Feil (AG) H. Syma H. Strehle (AG) H. Zirbs (BAuA) (AN) (UVT) (UVT) (UVT)

6 Beschlussfassung E 5.0 ; Stand :

7 Zielstellung Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen gemäß 3 und 4 Arbeitsstättenverordnung sowie Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung an das Einrichten und Betreiben von Fußböden. Anwendungsbereich Diese Arbeitsstättenregel gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten. Die Aspekte Baustellen und barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt eingefügt.

8 Begriffsbestimmungen Fußböden im Sinne dieser Arbeitsstättenregel umfassen nicht nur die statisch wirksame Tragschicht, den Fußbodenaufbau und die Oberfläche sondern auch Auflagen, wie beispielsweise Matten, Roste oder Teppiche.

9 Begriffsbestimmungen Eine Rutschgefahr liegt vor, wenn aufgrund einer zu geringen Rutschhemmung der Fußbodenoberfläche, einer unmittelbaren Änderung der Rutschhemmung der Fußbodenoberfläche oder des Verrutschens eines Bodenbelages, die Möglichkeit des Ausrutschens von Beschäftigten oder Wegrutschens von Fahrzeugen oder Einrichtungsgegenständen besteht. Rutschhemmung ist eine Beschaffenheit der Fußbodenoberfläche, die das Ausrutschen wirksam verhindert.

10 Rutschgefahr?

11 Begriffsbestimmungen Eine gefährliche Schräge liegt vor, wenn der Fußboden aufgrund seiner Neigung bzw. Steigung nicht mehr sicher betrieben, also begangen, befahren oder zum Abstellen genutzt werden kann. Dies ist in der Regel bei Fußböden ab einer Neigung von 36 % (ca. 20 O) gegeben, sofern nicht ohnehin schon aufgrund anderer Vorschriften ein niedrigerer Wert einzuhalten ist. Anforderungen an die Begeh- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A 1.8 Verkehrswege.

12 Aus ASR A1.8 Befahrbare Rampen: Neigung 10 % (ca. 6 O) Flurförderzeuge ohne Fahrantrieb bzw. man. zu bewegende Transportmittel Gefährdungsbeurteilung: siehe auch Neigung 6 % (ca. 3,5 O) Neigung 12,5 % (ca. 7 O) max 6 %

13 Keine gefährlichen Schrägen Ausgleich von Höhenunterschieden Gefälle zum Abfliessen von Flüssigkeiten ( funktionelle Neigung )

14 Verweise von ASR A1.8 Allgemeines Verkehrswege müssen eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen, um Gefährdungen durch z. B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden. Einbauten wie z. B. Schachtabdeckungen, Roste, Abläufe sind bündig in die Verkehrswege einzupassen. Der Oberflächenbelag ist den maximalen Beanspruchungen z. B. durch Schleifen, Rollen, Druck, Stoß und Schlag sowie der Verkehrsbelastung entsprechend zu wählen (siehe ASR A1.5 Fußböden ). Fahrtreppen und Fahrsteige Um Stolpern oder Ausrutschen zu vermeiden müssen die angrenzenden Bodenbeläge an die Rutschhemmung der Zu- und Abgänge der Fahrtreppen und -steige angepasst sein (siehe ASR A1.5).

15 Begriffsbestimmungen Stolperstellen sind Änderungen der Oberfläche in begehbaren Bereichen des Fußbodens, durch die erhöhte Sturzgefährdungen hervorgerufen werden. Höhenunterschiede an Absätzen durch Unebenheiten an Übergängen zu Gefälle/Steigung abrupte Änderung der Rutschhemmung Quelle: BAuA

16 A 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer Leisten, Abdeckungen, Ablauföffnungen, Ablaufrinnen, Profile kipp- und trittsicher, bündig, höhengleich, fest verankert Instandhaltung!! Unverzügliche Mängelbeseitigung

17 Matten u. Roste Quelle: Fa. Jungheinrich Kein Verrutschen! Quelle: Fa. Jungheinrich

18 Außenbereiche Gebäudeeingänge Sauberlaufzone!

19 Weitere Themenbereiche Tragfähigkeit Optische Gestaltung Trittsicherheit Elektrostatische Aufladungen Begehungen/Mängelbeseitigung Steharbeitsplätze Elektrostatische Aufladungen Wärme-/Kältedämmung Ausdünstungen/Emissionen Kennzeichnung Beständigkeit geg. Einwirkungen Reinigung Rutschhemmung

20 Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen Vorschlag der AG (Beschlussfassung): 1 Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen (1) Hinweise zur Rutschgefahr, zu den entsprechenden Präventions -maßnahmen sowie zur Auswahl geeigneter Fußbodenbeläge geben die Berufsgenossenschaftliche Regel Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (BGR 181) sowie die Information des Bundesverbandes der Unfallkassen Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche (GUV-I 8527)

21 4 Allgemeines (10) In Bereichen, die im Rahmen ihrer üblichen Nutzung durchgehend begangen werden müssen, dürfen sich die Fußbodenoberflächen hinsichtlich ihrer Rutschhemmung nicht so voneinander unterscheiden, dass es zu Stolper- und Rutschgefahren kommen kann. Dies kann gegeben sein, wenn sich die Oberflächenbeschaffenheiten innerhalb eines Fußbodens (z. B. bei Abdeckungen, Markierungen oder aufgeklebten Folien) oder von angrenzenden Fußböden hinsichtlich der Rutschhemmung um mehr als eine Bewertungsgruppe im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Regel Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr unterscheiden (BGR 181 vom Oktober 1993, aktualisierte Fassung vom Oktober 2003).

22 Rutschhemmung - Planung der Betriebsstätte

23 Bewertungsgruppen R C R 12 R R 10 A R9 keine BGR 181 B keine 6 0 Neigungswinkel α in o GUV-I 8527

24 Aktueller Vorschlag zur ASR A1.5/1, 2 Inhalt: Anhang 1 Zielstellung Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Allgemeines Schutzmaßnahmen gegen Stolpern Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen Schutzmaßnahmen gegen besondere physikalische Einwirkungen Kennzeichnung Reinigung Verfahren zur Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaft und des Verdrängungsraums Anhang 2 Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden Anhang 3 Literatur

25 Ergänzte Inhalte Begriffsbestimmungen Die R-Gruppe ist ein Maßstab für den Grad der Rutschhemmung auf der Grundlage des mittels des in Anhang 1 beschriebenen Verfahrens ermittelten mittleren Neigungswinkels. Bodenbeläge werden in Abhängigkeit von ihrer Rutschhemmung in fünf R-Gruppen unterteilt, wobei Bodenbeläge mit der RGruppe R 9 den geringsten und mit der R-Gruppe R 13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen. Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen Rutschgefahren sind durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Als Schutzmaßnahmen kommen insbesondere geeignete Fußbodenbeläge in Frage, wie z. B. Beläge mit einer hohen Rutschhemmung oder zusätzlich einem Verdrängungsraum. Als geeignet können Fußbodenbeläge betrachtet werden, die hinsichtlich ihrer R-Gruppe oder Verdrängungsraum den in Anhang 2 genannten Anforderungen entsprechen.

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31 Anhang 3 Literatur: BGR 181, GUV-R 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr ; Ausgabe Oktober 2003 GUV-I 8527 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche ; Ausgabe August 2007

32 Weitere Handlungshilfen

33 Prüfung der Rutschhemmung vor Ort - Messtechnik Gleitmessgerät GMG 200 (gem. E DIN 51131) Zugtribometer Messergebnis: µ = Gleitreibungskoeffizient

34 Beispiel eines Messprotokolls

35 μ3) > 0,45 0,45 bis Bewertung Der Bodenbelag verfügt über ein ausreichendes Rutschhemmungs -potential, so dass auch bei unterschiedlichen Betriebsbedingungen (z.b.: Nässe, Reinigung, usw.) die Rutschgefahr gering ist. Bei höheren μ-werten (z.b.: μ > 0,8) ist mit einer größeren Stolpergefahr und stärkerer Belastung des Körperbaus (Gelenkverschleiß) zu rechnen. Das Rutschhemmungspotential ist nur für bestimmte Betriebsbedingungen ausreichend. Stellen veränderte Betriebsbedingungen höhere Anforderungen, so besteht Rutschgefahr. 0,30 Regelmäßige Kontrollmessungen sind erforderlich, um das Ausmaß der Veränderungen festzustellen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung zu überprüfen. < 0,30 Auch unter idealen Betriebsbedingungen besteht akute Rutschgefahr. Das Rutschhemmungspotential des Bodenbelags ist nicht ausreichend. Berufsgenossenschaftliche Richtwerte1) für die Rutschhemmung von Fußböden im Betriebszustand2), Stand: 11/2004 1) In Anlehnung an die Wuppertaler Grenzwerte für Sicheres Gehen nach Skiba. 2) Die Prüfung im Betriebszustand bezieht sich auf den in Benutzung befindlichen Boden. Sie stellt keine Baumusterprüfung dar. 3) Bestimmung des Gleitreibungskoeffizienten, μ, gemäß DIN 51131, 08/2008.

36 BGIA-Handbuch Sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt Lieferung IX/2007 Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste Kunstharzbeschichtungen metallische Beläge (Gitter- und Blechprofile, Bleche, Profile, Standroste) elastische Kunststoff- und Gummibeläge Holz- und Textilbodenbeläge Beton, Natur- und Kunstwerkstein- sowie Glasplatten BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution) Broschüre B 16 Bestellung Online:

37 Vielen Dank

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