Auszug des Verwaltungskostenverzeichnisses zur VwKostO-MWVL, Stand

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1 vom (GVBL. S. 484, 2013 S. 44), geändert durch Gesetz vom (GVBL. S. 600) 7 Kataster- und Vermessungswesen 701 Für Leistungen der Kataster- und Vermessungsbehörden und der in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sind Kosten nach dieser Hauptgruppe zu erheben. 702 Ist eine nach dem Bodenwert zu berechnen, so ist der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Beendigung der Amtshandlung zugrunde zu legen. Liegen keine Bodenrichtwerte vor oder entsprechen die Bodenrichtwerte nicht dem tatsächlichen Entwicklungszustand oder dem beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand des Bodens, sind ersatzweise Kaufpreise, Verkehrswerte oder bei Bodenordnungsverfahren Zuteilungswerte anzusetzen. Ist eine nach dem Wert eines Gebäudes zu berechnen, so ist dessen Rohbausumme maßgebend, die sich nach Nr. 651 ergibt. Nr gilt entsprechend. 703 Bescheinigungen nach 69 Abs. 1 Nr. 4 Kostenordnung 704 Wird ein Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung zurückgenommen oder kann eine Amtshandlung aus Gründen, die die Behörde nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht erbracht werden, ist eine bis zur Höhe des für die vollständige Amtshandlung vorgesehenen Betrags zu erheben. Bemessungsgrundlage ist der Verwaltungsaufwand nach 3 Abs. 2 HVwKostG. Entstandene Auslagen sind in voller Höhe zu erheben. 705 Wird auf erneuten Antrag oder nach Wegfall eines Hindernisses die Bearbeitung fortgesetzt, so sind die nach Nr. 704 festgesetzten Kosten insoweit anzurechnen, als durch die früheren Leistungen Aufwand eingespart wird. 71 Erhebung der Liegenschaften und Nachweis im Liegenschaftskataster kostenfrei kostenfrei 1

2 711 Festlegung neuer Flurstücksgrenzen und Bildung neuer Flurstücke durch örtliche Vermessung einschließlich der damit verbundenen Feststellung von Grenzpunkten, jedoch nicht für lang gestreckte Anlagen, insbesondere nicht für Straßen, Gewässer und Bahnkörper von mehr als 100 m Streckenlänge 7111 örtliche und häusliche Bearbeitung jeder neu festgelegte oder festgestellte Grenzpunkt Anlage 2, Staffel A, Spalte 2 bis jeder abgemarkte Grenzpunkt Anlage 2, Staffel A, Spalte Erteilung des Nutzungsrechts an den Vermessungsunterlagen je Antrag Übernahme in das Liegenschaftskataster 8 % von Anlage 2, Staffel A, Spalte 2 bis Festlegung neuer Flurstücksgrenzen und Bildung neuer Flurstücke ohne örtliche Vermessung, jedoch nicht für lang gestreckte Anlagen, insbesondere nicht für Straßen, Gewässer und Bahnkörper von mehr als 100 m Streckenlänge 7121 häusliche Bearbeitung, jeder neu festgelegte Grenzpunkt 7122 Erteilung des Nutzungsrechts an den Vermessungsunterlagen 60 % von Anlage 2, Staffel A, Spalte 2 bis 9 je Antrag Übernahme in das Liegenschaftskataster 7 % von Anlage 2, Staffel A, Spalte 2 bis Festlegung neuer Flurstücksgrenzen und Bildung neuer Flurstücke einschließlich der damit verbundenen Feststellung von Grenzpunkten für lang gestreckte Anlagen, insbesondere für Straßen, Gewässer und Bahnkörper von mehr als 100 m Streckenlänge 7131 örtliche und häusliche Bearbeitung Nr. 73 2

3 7132 Erteilung des Nutzungsrechts an den Vermessungsunterlagen je angefangene 100 m Aufbereitung der Vermessungsunterlagen je angefangene 100 m 7134 Übernahme in das Liegenschaftskataster je angefangene 100 m bis bis Weitere Amtshandlungen bei Umlegungen, vereinfachten Umlegungen und Grenzbereinigungen 7141 Aufstellen von öffentlichen Urkunden, die der Berichtigung des Liegenschaftskatasters dienen bei Umlegungen und Grenzbereinigungen je Grundstückseigentümer (Ordnungsnummer) bei vereinfachten Umlegungen je Grundstückseigentümer (Ordnungsnummer) 180 bis bis bis bis Weitere über Nr. 711, 712, 713 und 7141 hinausgehende Amtshandlungen, wenn die Behörde für die Durchführung der Umlegung, vereinfachten Umlegung oder Grenzbereinigung zuständig ist 7143 Bescheinigung nach 74 Abs. 2 BauGB oder 10 Abs. 6 Satz 2 Grenzbereinigungsgesetz Nr. 73 Nr Feststellung von Grenzpunkten oder Festlegung neuer Grenzpunkte in bestehenden Flurstücksgrenzen ohne Bildung neuer Flurstücke 7151 örtliche und häusliche Bearbeitung jeder festgestellte oder neu festgelegte Grenzpunkt Anlage 2, Staffel B, Spalte 2 bis jeder abgemarkte Grenzpunkt Anlage 2, Staffel B, Spalte Erteilung des Nutzungsrechts an den Vermessungsunterlagen je Antrag

4 7153 Übernahme in das Liegenschaftskataster 8 % von Anlage 2, Staffel B, Spalte 2 bis Grenzfeststellungen und Abmarkungsmaßnahmen an der Landesgrenze aufgrund von Vereinbarungen mit Nachbarländern je Grenzpunkt Einmessung von Gebäuden oder baulichen Veränderungen an Gebäuden 7161 örtliche und häusliche Bearbeitung Anlage 2, Staffel C, Spalte Erteilung des Nutzungsrechts an den Vermessungsunterlagen 7163 Übernahme in das Liegenschaftskataster und Erteilung eines Kartenauszuges, der den neuen Gebäudebestand enthält je Antrag Anlage 2, Staffel C, Spalte Besonderer Aufwand bei Vermessungen nach Nr. 711, 715 oder Bei außergewöhnlicher Erschwerung der Vermessungsarbeiten wegen Behinderung durch Bebauung, Bewuchs, lagerndes Baumaterial, Baustellenbetrieb, Verkehr oder bei außergewöhnlichem Mehraufwand wegen widersprüchlicher oder nachträglich geänderter Vorgaben für die Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen, je nach Umfang des Aufwandes zusätzlich zu Nr. 711, 715 oder 716 bis zu 30 % von Nr , oder Bescheinigungen und sonstige Amtshandlungen der Kataster- und Vermessungsbehörden 721 Bescheinigungen, Auskunft 7211 Grenzbescheinigungen Erstausfertigung, die ohne Ortsbesichtigung erteilt werden kann oder im sachlichen Zusammenhang mit anderen örtlichen Arbeiten steht 10 % von Anlage 2, Staffel C, Spalte Erstausfertigung mit Ortsbesichtigung 20 % von Anlage 2, Staffel C, Spalte jede gleichzeitig mit der Erstausfertigung abgegebene Mehrausfertigung 5,60 5,60 4

5 7212 Bescheinigungen (z. B. Entfernungsbescheinigungen, Bescheinigung der Übereinstimmung des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans mit der Liegenschaftskarte) 7213 Schriftliche Auskunft (z. B. über den räumlichen Geltungsbereich von Rechten, über frühere Veränderungen im Bestand der Flurstücke) Nr. 73 Nr Sonstige Amtshandlungen der Katasterund Vermessungsbehörden 7221 Beseitigung von Übernahmehindernissen und Ergänzung beigebrachter Vermessungsschriften Nr Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses je beteiligter Rechtsinhaber fachliche Beratung und Unterstützung beim Aufbau einer Geodateninfrastruktur ( 37 Abs. 2 des Hessischen Vermessungsund Geoinformationsgesetzes (HVGG)) Nr en nach dem Zeitaufwand 7301 Anzusetzen ist die Zeit, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer vollbefähigten Kraft benötigt wird. Bei Außendiensttätigkeit gehören Reisezeit und unvermeidliche Wartezeit zur Arbeitszeit. 731 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure, Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Beschäftigte 732 Messtruppführerinnen oder Messtruppführer im Außendienst je 1/4 Stunde 19,75 19,75 je 1/4 Stunde 19,25 19, technische Fachkräfte je 1/4 Stunde 16,75 16, Sonstige technische Kräfte, Bürokräfte je 1/4 Stunde 12,25 12,25 74 Auslagen 741 Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsleistungen sowie Fahrt- und Reisekosten sind mit den en der Obergruppen 71 bis 73 abgegolten. 75 Amtlicher Raumbezug 5

6 751 Auszüge aus den Nachweisen des amtlichen Raumbezuges, die nicht im Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS) geführt werden 7511 Auszüge aus den Punktnachweisen (analog oder im TIFF- oder PDF-Format) Erstausfertigung Punktdatei je Punkt 6,60 mindestens Erstausfertigung Punktbeschreibung je Punkt 6,60 mindestens 16 6,60 mindestens 16 6,60 mindestens Mehrausfertigung in Papierform 20 % von Nr oder Auszüge mit Vervielfältigungsrecht (analog oder digital) % von Nr oder Auszüge aus den Festpunktübersichten (analog oder im TIFF- oder PDF-Format) Erstausfertigung DIN A 4 je Seite 5,50 mindestens DIN A 3 je Seite 10,40 mindestens 16 5,50 mindestens 16 10,40 mindestens Blatt der TK 25 je Blatt Mehrausfertigung in Papierform DIN A 4, DIN A 3 20 % von Nr oder Blatt der TK 25 je Blatt Auszüge mit Vervielfältigungsrecht (analog oder digital) % von Nr , oder Geobasisdaten 81 Geobasisdaten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) 6

7 811 Präsentationsausgaben aus der Liegenschaftskarte (analog oder als Druckdatei) 8111 Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) DIN A4 oder DIN A3 je Blatt DIN A2 oder DIN A1 je Blatt DIN A0 je Blatt Mehrausfertigung in Papierform 20 % von Nr , oder Ausgaben für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt 10 bis 400 % von Nr bis Bestandsdatenausgaben aus der Liegenschaftskarte 8121 Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) für das 1. bis Flurstück je Flurstück 1,80 1, für das 1. bis Gebäude mit Hausnummer für das bis Flurstück und das bis Gebäude mit Hausnummer für das bis Flurstück und das bis Gebäude mit Hausnummer ab dem Flurstück und dem Gebäude mit Hausnummer in abweichenden Formaten Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (SHAPE und vergleichbare Formate) Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare Formate) je Gebäude mit Hausnummer 50 % von Nr und % von Nr und ,5 % von Nr und % von Nr bis % von Nr bis ,80 1,80 7

8 Rasterdaten (TIFF und vergleichbare Formate) 8122 Fortführungsdaten für Dauernutzer, die noch keine Fortführungsdaten aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) für denselben Bereich bezogen haben. Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) in abweichenden Formaten (TIFF, GeoTIFF, SHAPE, DXF) 8123 Fortführungsdaten im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) für Dauernutzer, die bereits regelmäßig Fortführungsdaten aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) für denselben Bereich bezogen haben Fortführungsdaten für Gebiete bis unter ha genutzte Fläche 25 % von Nr bis jährlich (unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Aktualisierungen) 18 % der Erstabgabe nach Nr bis % der Erstabgabe nach Nr bis jährlich (unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Aktualisierungen) Ortslagen je ha 3,90 3, Feldlagen je ha 0,13 0, Waldgebiete je ha 0,04 0, Fortführungsdaten für Gebiete über ha genutzte Fläche ab ha genutzte Fläche 90 % von Nr bis ab ha genutzte Fläche 80 % von Nr bis ab ha genutzte Fläche 70 % von Nr bis ab ha genutzte Fläche 60 % von Nr bis

9 ab ha genutzte Fläche 50 % von Nr bis ab ha genutzte Fläche 40 % von Nr bis Ausgaben für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt 10 bis 400 % von Nr bis oder 8122 bis Präsentationsausgaben aus der Liegenschaftsbeschreibung (analog oder als Druckdatei) 8131 Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) Flurstücksnachweis je Flurstück 4,50 4, Eigentümer- und Flurstücksnachweis, Grundstücksnachweis, Bestandsnachweis je Flurstück Mehrausfertigung in Papierform 20 % von Nr oder Ausgaben für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt 10 bis 400 % von Nr bis Bestandsdatenausgaben aus der Liegenschaftsbeschreibung 8141 Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) Flurstücksnachweis für das 1. bis Flurstück je Flurstück 0,25 0, für das bis Flurstück 50 % von Nr für das bis Flurstück 25 % von Nr ab dem Flurstück 12,5 % von Nr Eigentümer- und Flurstücksnachweis, Grundstücksnachweis, Bestandsnachweis 9

10 für das 1. bis Flurstück je Flurstück 0,25 0, für den 1. bis Bestand je Bestand 1,40 1, für das bis Flurstück und den bis Bestand für das bis Flurstück und den bis Bestand ab dem Flurstück und dem Bestand 8142 Fortführungsdaten für Dauernutzer, die noch keine Fortführungsdaten aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) für denselben Bereich bezogen haben. Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) 8143 Fortführungsdaten für Dauernutzer, die bereits regelmäßig Fortführungsdaten aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) für denselben Bereich bezogen haben im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) 50 % von Nr und % von Nr und ,5 % von Nr und jährlich (unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Aktualisierungen) 18 % der Erstabgabe nach Nr bis jährlich (unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Aktualisierungen) 13 % von Nr und Flurstücksangaben je Flurstück 0,25 0, Eigentümerangaben je Bestand 0,80 0, Ausgaben im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt 10 bis 400 % von Nr bis oder 8142 bis Allgemeine Bestandsdatenauszüge 8151 Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) für das 1. bis Flurstück je Flurstück 2,05 2, für das 1. bis Gebäude mit Hausnummer je Gebäude mit Hausnummer 1,80 1,80 10

11 81513 für den 1. bis Bestand je Bestand 1,40 1, für das bis Flurstück, das bis Gebäude mit Hausnummer und den bis Bestand für das bis Flurstück, das bis Gebäude mit Hausnummer und den bis Bestand ab dem Flurstück, dem Gebäude mit Hausnummer und dem Bestand 50 % von Nr bis % von Nr bis ,5 % von Nr bis Fortführungsdaten für Dauernutzer, die noch keine Fortführungsdaten aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) für denselben Bereich bezogen haben. Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) jährlich (unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Aktualisierungen) im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) 18 % der Erstabgabe nach Nr bis Fortführungsdaten für Dauernutzer, die bereits regelmäßig Fortführungsdaten aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) für denselben Bereich bezogen haben im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) Bestandsdaten aus der Liegenschaftskarte Nr bis Bestandsdaten aus der Liegenschaftsbeschreibung 8154 Ausgaben im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt Nr bis bis 400 % von Nr bis oder 8152 bis Ausgaben aus dem Zahlennachweis des Liegenschaftskatasters (analog oder digital) 8161 Erteilung des Nutzungsrechts an Vermessungsrissen, Beobachtungsbüchern, AP- Beschreibungen und dergleichen 11

12 81611 DIN A4 je Seite DIN A3 je Seite DIN A2 je Seite größer DIN A2 je Seite Aufbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen nach Nr (Vermessungsrisse, Beobachtungsbücher, AP-Beschreibungen und dergleichen) durch die Kataster- und Vermessungsbehörden für einzelne Blätter je Seite die Vermessung einzelner Grundstücke je Antrag größere Vermessungsgebiete (zum Beispiel lang gestreckte Anlagen oder flächenhafte Objekte) je Antrag Nr Ausgabe von Punktinformationen je Punkt 0,40 mindestens 10 0,40 mindestens Punktnummernübersichten analoge Ausgabe oder als Druckdatei oder als Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (SHAPE und vergleichbare Formate) Zahlenausgaben für Bauvorlagen und Absteckungen nach der HBO sowie Grenzanzeigen einschließlich Bestandsdatenausgabe aus der Liegenschaftskarte, Vermessungsrisse, Beobachtungsbücher, AP-Beschreibungen und - Übersichten 40 % von Nr bis oder bis mindestens 25 mindestens Erteilung des Nutzungsrechts Das Nutzungsrecht bezieht sich auf ein Grundstück und beinhaltet das Recht, maximal 30 % der Bestandsdatenausgabe an die Auftraggeberinnen und Auftraggeber für die unter Nr aufgeführten Zwecke weitergeben zu dürfen. Die Aufbereitung und Nutzung der Vermessungsrisse und Beobachtungsbücher ist auf maximal 25 % des Ausgabegebiets beschränkt Aufbereitung und Zusammenstellung der Vermessungsrisse, Beobachtungsbücher, AP- Beschreibungen und dergleichen durch die Kataster- und Vermessungsbehörden je Flurstück 0,75 mindestens 60 Nr bis ,75 mindestens 60 12

13 817 Ausgaben aus dem Bestand der amtlichen Hauskoordinaten 8171 Erstmalige Abgabe für interne Verwendung (Eigengebrauch) nach Nr bis höchstens höchstens für die 1. bis Hauskoordinate je Koordinate 0,15 0, für die bis Hauskoordinate je Koordinate 0,075 0, ab der Hauskoordinate je Koordinate 0,0375 0, Fortführungsdaten für Dauernutzer. Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) jährlich Aktualisierung der Erstabgabe 18 % der Erstabgabe nach Nr bis Ausgaben für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt 10 bis 400 % von Nr bis oder 8172 bis Ausgaben aus dem Bestand der amtlichen Hausumringe 8181 Erstmalige Abgabe für interne Verwendung (Eigengebrauch) nach Nr bis höchstens höchstens für den 1. bis Hausumring je Hausumring 0,12 0, für den bis Hausumring je Hausumring 0,06 0, ab dem Hausumring je Hausumring 0,03 0, Fortführungsdaten für Dauernutzer. Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) jährlich Aktualisierung der Erstabgabe 18 % der Erstabgabe nach Nr bis Ausgaben für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt 10 bis 400 % von Nr bis oder 8182 bis Ausgaben aus dem Bestand der Georeferenzierten Lagebezeichnungen 8191 Erstmalige Abgabe für interne Verwendung (Eigengebrauch) 13

14 81911 für die 1. bis Lagebezeichnung je Lagebezeichnung 0,15 0, für die bis Lagebezeichnung für die bis Lagebezeichnung je Lagebezeichnung je Lagebezeichnung 0,075 0,075 0,0375 0, ab der Lagebezeichnung je Lagebezeichnung 0, , Fortführungsdaten für Dauernutzer, Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) jährlich Aktualisierung der Erstabgabe 18 % der Erstabgabe nach Nr bis Ausgaben für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt 10 bis 400 % von Nr bis oder 8192 bis Geobasisdaten des Amtlichen Festpunktinformationssytems (AFIS), Satellitenpositionierungsdienst (SAPOS) und Quasigeoids 821 AFIS Präsentationsausgaben und Ausgaben aus den Nachweisen des amtlichen Raumbezugs (analog oder als Druckdatei) 8211 Punktliste Lagefestpunkte je Punkt 0, Höhenfestpunkte je Punkt 0, Schwerefestpunkte je Punkt 0, Geodätische Grundnetzpunkte je Punkt 0, Referenzstationspunkte je Punkt 0,40 0,40 0,40 0,40 0,40 0, Mehrausfertigung in Papierform 20 % von Nr , 82112, 82113, oder

15 8212 Einzelnachweise von Lage-, Höhen-, Schwerefestpunkten, geodätischen Grundnetzpunkten und Referenzstationspunkten einschließlich Punktbeschreibung je Punkt Mehrausfertigung in Papierform 20 % von Nr Festpunktübersichten DIN A4 oder DIN A3 je Blatt und je dargestellter Punktart DIN A2 bis DIN A0 je Blatt und je dargestellter Punktart Mehrausfertigung in Papierform 20 % von Nr oder AFIS Bestandsdatenausgaben 8221 Erstmalige Abgabe im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) Festpunkte (Lage-, Höhen-, Schwerefestpunkte, geodätische Grundnetzpunkte und Referenzstationspunkte) je Festpunkt 0,90 0, Fortführungsdaten für Dauernutzer jährlich (unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Aktualisierungen) Aktualisierung der Erstabgabe im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) 18 % der Erstabgabe nach Nr Daten des Satellitenpositionierungsdienstes (SAPOS) 8231 Echtzeit-Positionierungs-Service (EPS) je Jahr Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs- Service (HEPS), Taktrate ein Hertz je Messung/Einwahl je Minute 0,10 mindestens 10 je Monat 0,10 mindestens 10 je Monat 8233 Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service (GPPS) Taktrate kleiner oder gleich ein Hertz je Minute und je Referenzstation 0,20 mindestens 10 je Monat 0,20 mindestens 10 je Monat 15

16 82332 Taktrate größer ein Hertz je Minute und je Referenzstation 0,80 mindestens 10 je Monat 0,80 mindestens 10 je Monat 824 Daten des Quasigeoids 8241 Bereitstellung der Daten Geobasisdaten des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS) 831 ATKIS Präsentationsausgaben 8311 Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) Präsentationsgrafiken Präsentationsgrafik DIN A2 je Druckausgabe 7, DIN A1 je Druckausgabe DIN A0 je Druckausgabe 20 mindestens 30 7, mindestens Präsentationsgrafik 25, 50, 100 (Kartenfläche 40 cm x 40 cm) je Druckausgabe Topografische Karten (TK 25, TK 50, TK 100) je Kartenblatt 5,70 5, Topografische Gebietskarten Hessen 1 : Normalausgabe je Kartenblatt 6,50 6, Ausgabe mit Kreisgrenzen je Kartenblatt 6,50 6, Arbeitsausgabe mit Gemeinde- und Kreisgrenzen je Kartenblatt 3,10 3, Verwaltungsgrenzenausgabe je Kartenblatt 3,10 3, Hessen 1 : Normalausgabe je Kartenblatt 5,10 5, Verwaltungsausgabe je Kartenblatt 1,80 1, Hessen 1 : Normalausgabe je Kartenblatt 1,80 1,80 16

17 Verwaltungsausgabe je Kartenblatt 1,80 1, Luftbilder des Landesluftbildarchivs Luftbildoriginalkopie 50 bis bis Luftbildvergrößerung 50 bis bis Ausgaben für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt 10 bis 400 % von Nr bis ATKIS Datensätze 8321 Erstmalige Abgabe für interne Verwendung (Eigengebrauch) Digitale Landschaftsmodelle (DLM), vollständige Ausgabe im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) Basis-DLM bis 500. km² abgegebene Fläche je km² 7,50 7, bis km² abgegebene Fläche je km² 3,75 3, bis km² abgegebene Fläche je km² 1,875 1, DLM bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² 0,50 0, in abweichenden Formaten Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (SHAPE und vergleichbare Formate) Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare Formate) Digitale Landschaftsmodelle (DLM), reduziert auf einzelne Objektartenbereiche 90 % von Nr bis % von Nr bis

18 Siedlung 35 % von Nr bis Verkehr 35 % von Nr bis Vegetation 15 % von Nr bis Gewässer 10 % von Nr bis Gebiete 5 % von Nr bis Höhenlinien 15 % von Nr bis D-Modelle der Erdoberfläche Laserscanning-Daten, Primärdaten im LAS- oder ASCII-Format, Punktdichte: Mindestens 4 Punkte je m² bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² Digitale Geländemodelle (DGM) DGM bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² DGM bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² DGM10 18

19 bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² 2,50 2, DGM bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² DGM bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² 0,50 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,25 0, Digitale Oberflächenmodelle (DOM) DOM bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² DOM bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² D-Gebäudemodelle Detailstufe 1 (LoD 1), Gebäudemodell ohne Dachformen nach Nr bis höchstens höchstens für das 1. bis Gebäude je Gebäude 0,27 0, für das bis Gebäude je Gebäude 0,135 0, ab dem Gebäude je Gebäude 0,0675 0,

20 Detailstufe 2 (LoD 2), Gebäudemodell mit Standarddachformen nach Nr bis höchstens höchstens für das 1. bis Gebäude je Gebäude 0,65 0, für das bis Gebäude je Gebäude 0,325 0, ab dem Gebäude je Gebäude 0,1625 0, Digitale Luftbilddaten Digitale Orthophotos (DOP) DOP bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² DOP bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² 4,50 4, bis km² abgegebene Fläche je km² 2,25 2, DOP bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² 1,50 1, Orientierte Luftbilder Bodenauflösung 10 cm bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² 19,50 19, Bodenauflösung 20 cm bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km²

21 83215 Digitale Topographische Karten (DTK), vollständige Ausgabe DTK bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² 0,50 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,25 0, DTK bis 500. km² abgegebene Fläche je km² 0,30 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,15 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,075 0, DTK bis 500. km² abgegebene Fläche je km² 0,10 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,05 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,025 0, Digitale Topographische Karten (DTK), reduziert auf einzelne Objektartenbereiche Siedlung 35 % von Nr bis Verkehr 35 % von Nr bis mindestens 25 mindestens 25 mindestens 25 mindestens Vegetation 15 % von Nr bis Gewässer 10 % von Nr bis Gebiete 5 % von Nr bis Höhenlinien 15 % von Nr bis

22 83217 Vorläufige Digitale Topografische Karten (DTK-V) vollständige Ausgabe Nr bis reduziert auf Objektartenbereiche Grundriss und Schrift 60 % von Nr Vegetation 15 % von Nr Gewässer 10 % von Nr Höhenlinien 15 % von Nr Digitale Präsentationsgrafiken, abgeleitet aus dem Basis-Digitalen Landschaftsmodell (Basis-DLM), in Rasterdatenformaten Präsentationsgrafik bis 500. km² abgegebene Fläche je km² bis km² abgegebene Fläche je km² 1,50 1, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,75 0, Präsentationsgrafik bis 500. km² abgegebene Fläche je km² 0,76 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,38 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,19 0, Präsentationsgrafik bis 500. km² abgegebene Fläche je km² 0,24 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,12 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,06 0, Präsentationsgrafik bis 500. km² abgegebene Fläche je km² 0,08 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,04 0, bis km² abgegebene Fläche je km² 0,02 0,02 22

23 83219 Rasterdaten topografischer Gebietskarten Hessen 1 : bis bis Hessen 1 : bis bis Hessen 1 : bis bis Aktualisierungsdaten für Dauernutzer, Ausgaben für interne Verwendung (Eigengebrauch) 8323 Ausgaben für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt jährlich 18 % der Erstabgabe nach Nr bis bis 400 % von Nr bis oder Dienstebasierte Bereitstellung von Geobasisdaten 841 Bereitstellung des Zugangs zum Datenabruf jährlich Abruf für interne Verwendung (Eigengebrauch) 8421 Erteilung des Rechts zum Abruf und zur Nutzung von Rasterdaten Der Abruf und die Nutzung von Rasterdaten in verminderter Bildauflösung nach 39 Abs. 1 Satz 2 HVGG ist nach 42 Abs. 3 Satz 1 HVGG kostenfrei für ein beantragtes Gebiet (unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Abrufe und der abgerufenen Informationsmenge) für Personen, die noch kein Nutzungsrecht an den zum Abruf bereitgestellten Geobasisdaten haben im ersten Jahr Anlage 3, Staffel A ab dem zweiten Jahr jährlich 18 % von Anlage 3, Staffel A für Personen, die bereits ein Nutzungsrecht an den zum Abruf bereitgestellten Geobasisdaten haben jährlich 10 % von Anlage 3, Staffel A Erteilung des Rechts zum Abruf und zur Nutzung von Vektordaten 23

24 84221 für ein beantragtes Gebiet (unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Abrufe und der abgerufenen Informationsmenge) für Personen, die noch kein Nutzungsrecht an den zum Abruf bereitgestellten Geobasisdaten haben im ersten Jahr Anlage 3, Staffel A ab dem zweiten Jahr jährlich 18 % von Anlage 3, Staffel A für Personen, die bereits ein Nutzungsrecht an den zum Abruf bereitgestellten Geobasisdaten haben gebietsunabhängig (abhängig von der abgerufenen Informationsmenge) 8423 Erteilung des Rechts zum Abruf und zur Nutzung von Objektkoordinaten (Georeferenzierungsdienst) 843 Abruf für kommerzielle Verwendung nach 18 Abs. 3 HVGG, falls eine besondere Kostenvereinbarung nach 24 HVGG nicht zustande kommt jährlich 10 % von Anlage 3, Staffel A1 vierteljährlich Anlage 3, Staffel A2 vierteljährlich Anlage 3, Staffel A2 10 bis 400 % von Nr bis Automatisierter Abruf von personenbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters 8441 Genehmigung zur Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren für personenbezogene Daten des Liegenschaftskatasters je Antrag Direkteinsicht in die Liegenschaftsbeschreibung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) in Form von Bildschirmdarstellungen 85 Besonderer Aufwand bei der Bereitstellung der Geobasisdaten 851 Mehraufwand, der durch besondere Selektion, Kombination oder Aufbereitung der Geobasisdaten entsteht 852 Überprüfung der Vollständigkeit und Aktualität der Geobasisdaten je Bildschirmdarstellung Nr. 73 Nr

25 Anlage 2 zum Verwaltungskostenverzeichnis, Stand , Nr. 7 Staffel A Zeile Wert der Vermessungsfläche bis unter Summe der neu festgelegten und der festgestellten Grenzpunkte in je weiterem Grenzpunkt je abgemarktem Grenzpunkt ab

26 Die en sind abhängig zum Verwaltungskostenverzeichnis, Stand , Nr. 7 Anlage 2, Staffel A vom Wert der Vermessungsfläche und von der Summe der neu festgelegten und der festgestellten Grenzpunkte und vom Wert der Vermessungsfläche und von der Anzahl der abgemarkten Grenzpunkte zu ermitteln. Vermessungsfläche: Die Vermessungsfläche setzt sich aus den Flächen der neu gebildeten Flurstücke zusammen. Jedes Flurstück, das im Rahmen einer Zerlegung neu gebildet wird und dessen Fläche 75 % der Fläche seines Ursprungsflurstücks übersteigt, bleibt bei der Ermittlung der Vermessungsfläche unberücksichtigt. Bei einer Vermessung, die der Durchführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens oder Grenzbereinigungsverfahrens dient, ist die Vermessungsfläche anzusetzen, die sich bei einer Bearbeitung der Vermessung als Zerlegungsvermessung ergeben würde. Wert der Vermessungsfläche: Der Wert der Vermessungsfläche ist das Produkt aus dem auf volle Euro auf- oder abgerundeten Bodenwert und der auf volle Quadratmeter aufoder abgerundeten Vermessungsfläche (Wert der Vermessungsfläche = Bodenwert * Vermessungsfläche). Liegt die Vermessungsfläche in mehreren Bodenwertzonen, ist zunächst für jede Teilfläche der Wert gesondert zu ermitteln. Der Wert der Vermessungsfläche ergibt sich in diesen Fällen als Summe der einzelnen Werte der Teilflächen. Mit der nach Spalte 10 sind auch die entstandenen Aufwendungen für die Abmarkungsmaterialien abgegolten. 26

27 Anlage 2 zum Verwaltungskostenverzeichnis, Stand , Nr. 7 Staffel B Zeile Bodenwert bis unter /m² Summe der festgestellten und der neu festgelegten Grenzpunkte in je weiterem Grenzpunkt je abgemarktem Grenzpunkt ab

28 Die en sind abhängig zum Verwaltungskostenverzeichnis, Stand , Nr. 7 Anlage 2, Staffel B vom Bodenwert und von der Summe der festgestellten und der neu festgelegten Grenzpunkte und vom Bodenwert und von der Anzahl der abgemarkten Grenzpunkte zu ermitteln. Liegen die festgestellten und die neu festgelegten Grenzpunkte in mehreren Bodenwertzonen, so ist das arithmetische Mittel dieser Bodenwerte zugrunde zu legen. Mit der nach Spalte 9 sind auch die entstandenen Aufwendungen für die Abmarkungsmaterialien abgegolten. 28

29 Anlage 2 zum Verwaltungskostenverzeichnis, Stand , Nr. 7 Staffel C Zeile Wert des Gebäudes oder der baulichen Veränderung (Rohbausumme) Gebäudeeinmessung Übernahme in das Liegenschaftskataster bis unter je weitere bis unter je weitere bis unter ab je weitere Werden auf einem Grundstück mehrere Gebäude bzw. bauliche Veränderungen an Gebäuden derselben Eigentümerinnen und Eigentümer gleichzeitig eingemessen, so ist der Gesamtwert der Gebäude bzw. der baulichen Veränderungen an Gebäuden maßgebend. Bei der Berechnung des Gesamtwertes werden auch Gebäude ohne eigene Hausnummer (Nebengebäude) derselben Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. bauliche Veränderungen an derartigen Gebäuden einbezogen, wenn sie zum gleichen Zeitpunkt auf angrenzenden Grundstücken eingemessen werden. 29

30 Anlage 3 zum Verwaltungskostenverzeichnis, Stand , Nr. 84 Staffel A1 - Dienstebasierte Bereitstellung von Geobasisdaten für ein beantragtes Gebiet (unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Abrufe und der abgerufenen Informationsmenge) Tabelle 1 - Basisgebühr Zeile Datensätze Bemessungsgrundlage (Informationsmenge) Basisgebühr Rasterdaten 1 ALKIS - Flurstück je Flurstück 0,45 2 ALKIS - Gebäude je Gebäude mit Hausnummer 0,45 3 ATKIS - PG10 je km² 3 4 ATKIS - PG25 je km² 0,76 5 ATKIS - PG50 je km² 0,24 6 ATKIS - PG100 je km² 0,08 7 ATKIS - DOP10 je km² 60 8 ATKIS - DOP20 je km² 9 9 ATKIS - DTK25 je km² 1 10 ATKIS - DTK50 je km² 0,30 11 ATKIS - DTK100 je km² 0,10 Vektordaten 12 ALKIS - Flurstück je Flurstück 2,05 13 ALKIS - Gebäude je Gebäude mit Hausnummer 1,80 14 ALKIS - Eigentümer je Bestand 1,40 15 ALKIS - Hauskoordinate je Hauskoordinate 0,15 16 ALKIS - Hausumring je Hausumring 0,12 17 ATKIS - Basis DLM je km² 7,50 18 ATKIS - DLM 50 je km² 2 Tabelle 2 - Mengenstaffel für die Datensätze der Tabelle 1, Zeile 1 und 2 sowie 12 bis 16 Zeile Informationsmenge Faktor für das 1. bis Objekt 1 2 für das bis Objekt 0,5 3 für das bis Objekt 0,25 4 für das und jedes weitere Objekt 0,125 Tabelle 3 - Mengenstaffel für die Datensätze der Tabelle 1, Zeile 3 bis 11 sowie 17 und 18 Zeile Informationsmenge Faktor für den 1. bis 500. km² 1 2 für den 501. bis km² 0,5 3 für den bis km² 0,25 Die nach Staffel A1 ergibt sich wie folgt: Die wird für jeden zum Abruf bereitgestellten Datensatz gesondert berechnet. 30

31 zum Verwaltungskostenverzeichnis, Stand , Anlage 3, Staffel A1 Der enberechnung ist die Informationsmenge zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Kostenfestsetzung im beantragten Gebiet zum Abruf bereitgestellt wird. Die Informationsmenge wird entsprechend der Spalte 2 der zugehörigen Mengenstaffel (Tabelle 2 oder Tabelle 3) in Teilmengen aufgeteilt. Anschließend wird jede Teilmenge mit dem zugehörigen Faktor der Mengenstaffel und der Basisgebühr der Tabelle 1 multipliziert. Die sich daraus ergebenden Teilbeträge werden addiert. Für Daten der Tabelle 1, Zeile 15 beträgt die nach Staffel A1 höchstens Für Daten der Tabelle 1, Zeile 16 beträgt die nach Staffel A1 höchstens zum Verwaltungskostenverzeichnis, Stand , Anlage 3 Staffel A2 - Dienstebasierte Bereitstellung von Geobasisdaten abhängig von der abgerufenen Informationsmenge Tabelle 1 - Basisgebühr Zeile Datensätze Bemessungsgrundlage (Informationsmenge) Basisgebühr Vektordaten 1 ALKIS - Flurstück je Flurstück 1,80 2 ALKIS - Gebäude je Gebäude 0,56 3 ALKIS - Tatsächliche Nutzung je Nutzungsart 0,90 4 ALKIS - Bodenschätzung je Bodenschätzung 0,90 5 ALKIS - Hauskoordinate je Hauskoordinate 0,15 6 ALKIS - Hausumring je Hausumring 0,12 7 ALKIS - Objektkoordinaten je Objekt 0,08 Tabelle 2 - Mengenstaffel Zeile Informationsmenge Faktor für das 1. bis Objekt 1 2 für das bis Objekt 0,5 3 für das bis Objekt 0,25 4 für das und jedes weitere Objekt 0,125 Die nach Staffel A2 ergibt sich wie folgt: Die wird für jeden zum Abruf bereitgestellten Datensatz gesondert berechnet. Der enberechnung ist die Informationsmenge zugrunde zu legen, die in einem Kalendervierteljahr abgerufen wurde. Die Informationsmenge wird entsprechend der Spalte 2 der Mengenstaffel in Teilmengen aufgeteilt. Anschließend wird jede Teilmenge mit dem zugehörigen Faktor der Mengenstaffel und der Basisgebühr der Tabelle 1 multipliziert. Die sich daraus ergebenden Teilbeträge werden addiert. 31

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