für das Gebiet südlich des Grundstückes Moorkampshöhe 10 und nördlich der Grundstücke Otto-Rump-Straße 16 und 18
|
|
- Hermann Schmid
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEMEINDE RELLINGEN (KREIS PINNEBERG) STAND: ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLAN NR. 38 "MOORKAMPSHÖHE/OTTO-RUMP-STRAßE" BEGRÜNDUNG
2 2 GEMEINDE RELLINGEN AUFSTELLUNG DER 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 38 für das Gebiet südlich des Grundstückes Moorkampshöhe 10 und nördlich der Grundstücke Otto-Rump-Straße 16 und 18 AUFTRAGGEBER: Gemeinde Rellingen Hauptstraße Rellingen AUFTRAGNEHMER: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dorle Danne Dipl.-Ing. Anne Nachtmann Dipl.-Ing. Julia Henkel TÖB-BETEILIGUNG AUSLEGUNG SATZUNGSBESCHLUSS INKRAFTTRETEN
3 3 Inhaltsverzeichnis 1 Lage und Umfang des Plangebietes, Allgemeines 2 Planungsanlass und Planungsziele 3 Rechtlicher Planungsrahmen 3.1 Vorbereitende Bauleitplanung 3.2 Verbindliche Bauleitplanung 3.3 Beschleunigtes Verfahren 3.4 Prüfung der Umweltverträglichkeit 3.5 Eingriffs- und Ausgleichsregelung 3.6 Baumschutzsatzung 4 Städtebauliche Maßnahmen und Festsetzungen 4.1 Art der baulichen Nutzung 4.2 Maß der baulichen Nutzung 4.3 Bauweise 4.4 Mindestgrundstücksgröße 4.5 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen 4.6 Überbaubare Grundstücksflächen 4.7 Garagen und Stellplätze 4.8 Nebenanlagen 5 Äußere Gestaltung 6 Verkehrliche Erschließung 6.1 Anbindung an den ÖPNV 6.2 Innere Erschließung 7 Ver- und Entsorgung 8 Altablagerungen 9 Denkmalschutz 10 Flächenbilanz 11 Kosten
4 4 1 LAGE UND UMFANG DES PLANGEBIETES, ALLGEMEINES Das ca. 0,25 ha große Plangebiet im Rellinger Gemeindegebiet ist von allen Seiten mit Wohnbebauung umgeben. Im nordöstlichen Bereich grenzt zudem eine Wendeanlage, abgehend von der Straße Moorkampshöhe, an das Plangebiet. Auch südlich grenzt eine Wendeanlage für den PKW Verkehr der Otto-Rump-Straße an den Geltungsbereich. Das Areal selbst ist nicht bebaut, es wird zurzeit als private Gartenanlage genutzt. Die vorhandenen Bäume wurden in dem Baumkataster der Gemeinde Rellingen jedoch nicht als erhaltenswert eingestuft. Am östlichen Rand des Plangebietes verläuft zudem eine Hecke, teilweise auf benachbarten Flurstücken, zum größten Teil jedoch im Plangeltungsbereich. Abbildung 1 - Luftbild mit Geltungsbereich (ohne Maßstab)
5 5 2 PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE Der Eigentümer der Fläche möchte die derzeitige Nutzung als Gartenanlage aufgeben. Der Änderungsbereich soll nun mit Wohnbebauung überplant werden. Zudem besteht öffentliches Interesse an der Änderung des Bebauungsplanes. Aufgrund der zu schmalen Biegung des Wohnweges, kann der Wendehammer und die umliegenden Gebäude in der Moorkampshöhe nicht von der Feuerwehr angefahren werden. Daher soll die Planstraße im Änderungsbereich nicht nur der Erschließung des neuen Wohngebietes, sondern auch als Notzufahrt durch Rettungskräfte für die nördlich gelegene Bebauung dienen. Auch Fußgänger und Radfahrer können den Verbindungsweg nutzen, für den motorisierten Durchgangsverkehr wird die Planstraße jedoch gesperrt. Durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 sollen somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet (insgesamt ca. 0,25 ha) geschaffen werden. Zudem soll eine öffentliche Verkehrsfläche als Verbindung zwischen Otto-Rump-Straße und Moorkampshöhe festgesetzt werden. Hinsichtlich der Bebauungsstruktur wird ausschließlich von einer Bebauung mit dem klassischen, freistehenden Einfamilienhaus auf 4 mindestens 500 m² großen Grundstücken ausgegangen. Die Bäume der privaten Gartenanlage sowie die bestehende Hecke werden nicht zum Erhalt festgesetzt. Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und kann somit im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. 3 RECHTLICHER PLANUNGSRAHMEN 3.1 Vorbereitende Bauleitplanung Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Ein (unmaßstäblicher) Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan lässt das zurzeit geltende Planungsrecht erkennen.
6 6 Abbildung 2 - Auszug aus dem Flächennutzungsplan (ohne Maßstab) 3.2 Verbindliche Bauleitplanung Ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist für den Geltungsbereich bereits vorhanden. Der Bebauungsplan Nr. 38 sah ursprünglich eine Bebauung des Änderungsbereiches mit einer Wegeverbindung zwischen der Otto-Rump-Straße und der Moorkampshöhe vor. Die Wegeverbindung konnte leider nicht umgesetzt werden, so dass bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes dieser Weg entfiel. Das Plangebiet wurde in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 zum einen als allgemeines Wohngebiet und zum anderen als eine großzügige, private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Ein (unmaßstäblicher) Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan lässt das zurzeit geltende Planungsrecht erkennen.
7 7 Abbildung 3 - Auszug aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 (ohne Maßstab) 3.3 Beschleunigtes Verfahren Für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, wurde zu Beginn des Jahres 2007 durch eine Änderung des Baugesetzbuches ein beschleunigtes Verfahren eingeführt. Dabei gilt, dass entsprechende Bebauungspläne keiner förmlichen Umweltprüfung unterliegen, wenn sie in ihrem Geltungsbereich nur eine Grundfläche von weniger als m 2 festsetzen; es dürfen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen von Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebieten bestehen und durch den Bebauungsplan dürfen keine Vorhaben zugelassen werden, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
8 8 Die überplante Flächen befindet sich innerhalb der bebauten Ortslage und sind allseitig von Wohnbebauung umgeben. Somit handelt es sich hier um eine Nachverdichtung bzw. eine Maßnahme, die der Innenentwicklung dient. Deshalb kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Bezüglich der oben genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen gilt für die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 folgendes: Das Baugebiet umfasst eine Fläche von m 2, so dass der Schwellenwert von m² selbst bei einer vollständigen Versiegelung des Plangebietes nicht erreicht wird. Das nächstgelegene FFH-Gebiet Nr Pinnau/Gronau ist in der Luftlinie mindestens m entfernt. Die übergreifenden Ziele für das Gebiet Pinnau/Gronau sind: Erhaltung der Pinnau zwischen Pinneberg und der Wulfsmühle als abschnittsweise naturnah, noch tidebeeinflusster Elbnebenfluss mit ästuartypischer Dynamik sowie der Pinnau und Gronau oberhalb der Wulfsmühle als naturnahes, mäandrierendes Fließgewässer mit meist ausgeprägter Talaue in natürlicher Dynamik. Die Pinnau und Gronau sind als Wander- sowie potentielles Laich-, Aufwuchs- und Rückzugshabitat für Neunaugen zu erhalten. Für den Lebensraumtyp 91 E0 soll ein günstiger Erhaltungszustand im Einklang mit den Anforderungen der Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten wiederhergestellt werden. 1 Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des FHH-Gebietes durch die verstärkte bauliche Nutzung dieses innerörtlichen, allseitig von Bebauung umgebenen Bereichs ohne jeglichen räumlichen Bezug zu dem Schutzgebiet sind nicht ersichtlich. Vogelschutzgebiete sind in der näheren Umgebung nicht ausgewiesen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Vogelschutzgebieten sind somit nicht ersichtlich. Wohngebäude und andere, in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Vorhaben unterliegen nicht der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit. Die o. a. Bedingungen für ein beschleunigtes Verfahren sind damit in diesem Fall erfüllt. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 wird deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gilt u. a. Folgendes: Die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und 3 BauGB sind entsprechend anwendbar, somit kann insbesondere auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Die Gemeinde hat sich dazu entschlossen dennoch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Ein Bebauungsplan kann auch aufgestellt, geändert oder ergänzt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. 1 Quelle: S. 1f.; Stand:
9 9 Ein naturschutzfachlicher Ausgleich entfällt, soweit nicht die Grundfläche von m 2 überschritten wird. 3.4 Prüfung der Umweltverträglichkeit Nach der seit dem geltenden Fassung des Baugesetzbuches (BauGB) ist grundsätzlich zu jedem Bauleitplan eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben werden. Wird jedoch wie in diesem Fall ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt, sind die Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und der Umweltbericht nach 2a BauGB nicht erforderlich. 3.5 Eingriffs- und Ausgleichsregelung Wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ist ein Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht erforderlich, sofern die zulässige Grundfläche weniger als m 2 beträgt. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erfolgt deshalb nicht. 3.6 Baumschutzsatzung Im Rahmen der Rellinger Baumschutzsatzung 1994 wurde durch Umweltexperten ein Baum- Kataster erstellt, worin jeder einzelne schützenwerte Rellinger Baum eingetragen wurde (aufgelistet nach Flurstücken bzw. Straßen und Hausnummer). Nach der Rellinger Baumschutzsatzung sind Bäume nicht automatisch geschützt, wenn sie in einer bestimmten Höhe einen gewissen Stammumfang erreicht haben. Die Prüfung hat ergeben, dass auf den betroffenen Flurstücken keine Bäume im Kataster eingetragen sind. Daher werden bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 keine Erhaltungsfestsetzungen getroffen. 4 STÄDTEBAULICHE MAßNAHMEN UND FESTSETZUNGEN 4.1 Art der baulichen Nutzung Das Plangebietes wird als allgemeines Wohngebiet ( 4 BauNVO) überplant. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen; zulässig sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe. Darüber hinaus sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ebenfalls zulässig. Andere wohnverträgliche Nutzungen können ausnahmsweise zugelassen werden, um eine begrenzte Nutzungsvielfalt zu ermöglichen. Damit entspricht dieser Gebietstyp der hier angestrebten Nutzung.
10 Maß der baulichen Nutzung GRUNDFLÄCHENZAHL Das Maß der baulichen Nutzung wird zunächst durch die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viele Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,25 festgesetzt. Mit dieser vergleichsweise geringen Grundflächenzahl in Verbindung mit vergleichsweise großen Grundstücken soll der dörfliche Charakter der Gemeinde gewahrt bleiben. Zudem orientiert sich die GRZ an den Festsetzung der umliegenden Bereiche im Bebauungsplanes Nr. 38. VOLLGESCHOSSE Im gesamten Plangebiet ist ein Vollgeschoss (zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss) möglich. Dies entspricht der dort vorhandenen Bebauung. Durch die Beschränkung der Geschossigkeit wird vermieden, dass durch zweigeschossige Baukörper eine unerwünschte Verschattung der Nachbarschaft eintritt. 4.3 Bauweise Im allgemeinen Wohngebiet sind ausschließlich Einzelhäuser zulässig. Dadurch wird in Verbindung mit weiteren Festsetzungen die angestrebte Bebauungsstruktur abgesichert. Die Festsetzung orientiert sich an der Umgebung und gewährleistet, dass sich das Wohngebiet in die Umgebung einfügt. 4.4 Mindestgrundstücksgröße Die Mindestgrundstücksgröße für Einzelhäuser beträgt 500 m². Durch diese Festsetzung wird gesichert, dass das Gebote, sparsam mit dem Grund und Boden umzugehen, beachtet wird und in Verbindung mit der festgesetzten GRZ, keine der örtlichen Situation unangemessene bauliche Dichte entsteht. 4.5 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen Im gesamten Plangebiet sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude z.b. für die Großeltern oder die erwachsen gewordenen Kinder zulässig. Durch diese Festsetzung wird die gewünschte Bebauungsstruktur zusätzlich abgesichert - Mietwohnungsbau für mehr als 2 Mietparteien ist somit ausgeschlossen. 4.6 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen festgelegt. Diese sind so geschnitten, dass das Plangebiet gut bebaubar ist und die zulässige Grundfläche auch innerhalb des Baufensters realisiert werden kann. An den Randbereichen des Plangebietes sind die Baugrenzen mindestens 3 m vom Geltungsbereich abgerückt, um unerwünschte Verschattung der Nachbarschaft zu verhindern. Auch von der Verkehrsfläche wird ein 3 m Abstand eingehalten.
11 Garagen, Carports und Stellplätze Garagen, Carports und Stellplätze sind im gesamten Plangebiet auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Durch das Abrücken der Baugrenzen sowie der Garagen und Carports wird ein bebauungsfreier Streifen entlang der Verkehrsflächen gesichert, der zur Durchgrünung des Baugebietes genutzt werden kann. Im öffentlichen Straßenraum werden nur begrenzt Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge zur Verfügung stehen. Um ein wildes Zuparken der Wohnstraßen zu vermeiden, sind deshalb je Wohneinheit auf den Baugrundstücken mindestens 2 Stellplätze für Pkw (offen oder in Garagen/ Carports) zu errichten. 4.8 Nebenanlagen Nebenanlagen werden in ihrer Zulässigkeit auf die großzügig geschnittenen - überbaubaren Grundstücksflächen beschränkt. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Einfriedungen. Durch diese Festsetzung wird der Vorgartenbereich von störenden Einbauten freigehalten und eine Begrünung des Straßenraumes ermöglicht. Überbauungen, die die Straßenbreite im Nachhinein verengen, sind damit weitgehend ausgeschlossen. Gerade bei der hier gewählten geringen Straßenbreite müssen solche Einengungen unterbleiben, um auf Dauer die Befahrbarkeit zu ermöglichen. Mit dieser Festsetzung wird ebenso ein 3 m Abstand von der Nachbarbebauung eingehalten, um nachbarschaftliche Unstimmigkeiten zu vermeiden. Bei Einfriedungen handelt es sich ebenfalls um Nebenanlagen. Einfriedungen werden üblicherweise direkt an der Grundstücksgrenze errichtet und werden deshalb im Vorgartenbereich nicht ausgeschlossen. Es obliegt den Grundstückseigentümern dafür Sorge zu tragen, dass durch Hecken die verfügbare Straßenbreite auch auf längere Sicht gesehen nicht eingeschränkt wird. Daher muss bei der Pflanzung das künftige Wachstum der Hecke berücksichtigt und ein ausreichender Abstand von der Grundstücksgrenze gewählt werden. 5 ÄUßERE GESTALTUNG Damit das neue Baugebiet eine in den Grundzügen abgestimmte Gestaltung erfährt und in seine Nachbarschaft eingebunden ist, werden Festsetzungen zur äußeren Gestaltung in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese Festsetzungen orientieren sich auch an den entsprechenden Regelungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Sockelhöhe Die zulässige Sockelhöhe (= Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss) darf max. 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnoberkante der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Baugrundstück in Gebäude- und Straßenmitte) betragen.
12 Firsthöhe Die Firsthöhe darf max. 10,0 m betragen; als Firsthöhe gilt der senkrechte Abstand zwischen der Fahrbahnoberkante der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Baugrundstück und dem höchsten Punkt des Firstes, gemessen in Gebäude- und Straßenmitte. 5.3 Dachneigung Bei den Hauptgebäuden sind die Dächer mit Dachneigung auszuführen, dies gilt nicht für Staffelgeschosse. Bei Dachflächen von Anbauten, Friesengiebeln, Walmen, Gauben und Krüppelwalmen sind max. 70 Grad Neigung zulässig. Abweichende Dachneigungen (auch Flachdächer) sind zulässig bei Garagen und Carports, bei Nebenanlagen und bei Gebäudeteilen der Hauptgebäude (bis zu einer Grundfläche von max. 20 % der Gebäudefläche), wie z. B. Wintergarten. 5.4 Außenhaut Die Außenhaut der Gebäude und Garagen ist im roten oder braunen Verblendziegeln auszuführen. Die Dächer der Hauptgebäude und geneigte Dächer von Garagen und Nebenanlagen sind mit roten, braunen oder anthrazitfarbenen Pfannen einzudecken. 6 VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG 6.1 Anbindung an den ÖPNV Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 liegt innerhalb des Einzugsbereiches des vorhandenen ÖPNVs. Die nächste Haltestelle Rellingen, Moorkampsweg befindet sich in einer Entfernung von 200 m (Luftlinie bis Mitte Plangebiet) am Moorkampsweg und wird von der im Rahmen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) betriebenen, Buslinien Nr. 185 (Rellingen, Caspar-Voght-Schule - Ellerhoop, Dorfstraße) und Nr. 781 (Rellingen, Caspar-Voght-Schule - Ellerbek, Königsberger Straße) bedient. 6.2 Innere Erschließung Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Wendeanlage der Straße Moorkampshöhe sowie über die Wendeanlage der Otto-Rump-Straße. Der Verbindungsweg zwischen den beiden Wendeanlagen wird als öffentliche Verkehrsfläche in der Planzeichnung festgesetzt. Sie soll jedoch mit einer Breite von 3,50 m nur der Erschließung der neuen Baufelder dienen, zusätzlich kann sie von Notfahrzeugen (z.b. Feuerwehr), Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Wie die Verkehrsfläche für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt wird, ist in der Ausbauplanung zu klären. Parkplätze sind hier aus Platzgründen nicht vorgesehen. Für die Baugrundstücke müssen jedoch 2 Stellplätze auf den Grundstücken nachgewiesen werden. Zudem sollen mit der Bebauungsplanänderung lediglich 4 Grundstücke verwirklicht werden. Daher wird die
13 13 Moorkampshöhe bzw. die Otto-Rump-Straße kaum durch zusätzliche Fahrten belastet bzw. wird der ruhende Verkehr kaum vermehrt. 7 VER- UND ENTSORGUNG Die Bebauungsplanänderung wirkt sich kaum auf die Ver- und Entsorgung aus. Diese wird über die vorhandenen Anlagen und Einrichtungen sichergestellt, die nach Bedarf grundstücks- bzw. vorhabenbezogen erweitert werden müssen. Die Müllabfuhr erfolgt nach der Satzung des Kreises Pinneberg über die Abfallbeseitigung. Müllfahrzeuge können die Verkehrsfläche im Plangebiet nicht befahren. Die Standplätze für Abfallbehälter sind an geeigneter Stelle an den Wendeanlagen vorzusehen. 8 ALTABLAGERUNGEN Anhaltspunkte für Bodenbelastungen irgendeiner Art sind der Gemeinde nicht bekannt. Sollten im Zuge der Umsetzung der Änderung des Bebauungsplanes Auffälligkeiten im Untergrund festgestellt werden, die auf eine Altablagerung und/oder eine Belastung oder Kontamination des Bodens mit Schadstoffen hindeuten, so ist der Fachdienst Umwelt Bodenschutz - beim Kreis Pinneberg umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Auffälliger/verunreinigter Bodenaushub ist bis zum Entscheid über die fachgerechte Entsorgung oder die Möglichkeit zur Verwendung auf dem Grundstück separat zu lagern. Dieser Bodenaushub ist vor Einträgen durch Niederschlag und gegen Austräge in den Untergrund zu schützen (z. B durch Folien oder Container). Bei Funden oder auffälligen Erdarbeiten ist die Arbeit zu unterbrechen; die Bodenschutzbehörde ist unverzüglich zu benachrichtigen. 9 DENKMALSCHUTZ Die Bebauungsplanänderung hat nach heutigem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler. Wenn jedoch während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. 15 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.
14 14 10 FLÄCHENBILANZ Die folgende Tabelle gibt die in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 festgesetzten Flächen wieder: Bezeichnung Fläche in ha Wohnbauflächen 0,228 davon: interne Erschließung (Stiche) 0,019 Öffentliche Verkehrsfläche 0,021 Räumlicher Geltungsbereich 0,249 Stand: KOSTEN Angaben zu den Kosten, die der Gemeinde aus der Umsetzung des Bebauungsplanes voraussichtlich entstehen werden, sind zurzeit noch nicht möglich. Diese Begründung wurde von der Gemeindevertretung Rellingen in ihrer Sitzung am...gebilligt. Rellingen, den Die Bürgermeisterin
Gemeinde Heidgraben. Auftraggeber: Gemeinde Heidgraben über Amt Moorrege Amtsstraße Moorrege. Auftragnehmer:
Gemeinde Heidgraben (Kreis Pinneberg) 3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Straße Buchenweg und westlich der Dorfstraße (Verbindungsweg zum Buchenweg) Begründung
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
Mehrfür das Gebiet westlich der Kassbeerentwiete, östlich der Wohnbebauung Pastor-Boldt-Straße, und nördlich der Hochfeldstraße
STADT UETERSEN (KREIS PINNEBERG) 39. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES "KASSBEERENTWIETE" BEGRÜNDUNG 2 STADT UETERSEN AUFSTELLUNG DER 39. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 'KASSBEERENTWIETE' für das
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrGemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrEinwohnerversammlung der Gemeinde Osterby
Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrStadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrSatzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrBebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee GEMEINDE Lütjensee Vertreten durch Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau DATUM 16.01.2018 MASSSTAB 1:1.000 Satzung der Gemeinde Lütjensee über den Bebauungsplan
Mehrzum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg
1 DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachdienst Bauordnung und Bauleitplanung ENTSCHEIDUNGSBEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 614 - Gebiet: nördlich Thüringsberg gem. 2a i. V. m. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der
MehrSATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN
Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes
MehrBebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrBebauungsplan Nr. 75 der Gemeinde Rellingen Lohacker (Baumschule Steffen)
Bebauungsplan Nr. 75 der Gemeinde Rellingen Lohacker (Baumschule Steffen) Einwohnerversammlung hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB 27.06.2018 Quelle: Google Maps Lage im Raum
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 3 "Dorffeld II" in Delbrück-Mitte, 9. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrEinfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen
MehrGEMEINDE BAD WIESSEE
GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von
MehrB E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet:
Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg B E G R Ü N D U N G für den Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Güster Gebiet: nördlich der Straße Am Prüßsee, westlich Dorfstraße Grundstück alte Schule Stand:
MehrStadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrBEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrBebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
(Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
MehrFlecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrGEMEINDE HAMBRÜCKEN. 05 Begründung ENTWURF. zur. 6. Änderung des Bebauungsplanes samt örtlicher Bauvorschriften. Bastwald. Entwurf
GEMEINDE HAMBRÜCKEN 05 Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes samt örtlicher Bauvorschriften Bastwald Entwurf 6. Änderung B-Plan samt örtlicher Bauvorschriften Bastwald - Begründung Impressum 6.
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
MehrSTADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
MehrBebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrFEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrGroße Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
MehrGemeinde Offenbach/Queich
Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrSTADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim
STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim 1. Änderung Bebauungsplan In den Borngärten - Satzung - Aufgestellt im Auftrag der Stadt Nidderau Stand: 30.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 3 1.1. Lage und
MehrStand: Entwurf November 2015 BV 15794
Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:
MehrStadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG
Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com
MehrGrundzüge der Planung
GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach
MehrÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
MehrSatzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch
.1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.
Mehr2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow
27,3 gi,. LangendarfA.EsWJS» Afouf 29,1. ;',' 3J3C" 4*1^ >5M 2S.5 Ci'iitPHKJ!«. : 1 5-"^ %. 09.02.2006 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow Begrü äsihaltsveneächsiäs
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrGEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG
GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG BEBAUUNGSPLAN BORNFELD IM BODEN ÄNDERUNG 3 GRUNDSTÜCK FL.NR. 1810/7 BAUWEISE DOPPELHAUS VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ausgearbeitet: Bauatelier Dipl.
MehrGemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung
Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister Begründung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nie-23 Oberkrüchtener Weg im Rahmen des vereinfachten Verfahrens Gemarkung Niederkrüchten, Flur 14, Flurstücke 570 und
MehrTEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrBegründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216
Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth
Mehr3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"
Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung 2 Gemeinde Reken Satzung über die
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluß 1.2 Planbereich
Inhaltsverzeichnis 1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluß 1.2 Planbereich 2. Planungsvorgaben 2.1 Gebietsbeschreibung 2.2 Vorhandene Nutzung 2.3 Festsetzungen 3. Planung 3.1 Planungsgröße
MehrBegründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen
zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung
MehrStädtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!
Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe
MehrInformation zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan
Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrBegründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)
Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der
MehrOrtsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis
Projekt 0410_BP Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Aufstellung des Bebauungsplanes Am Tor III - Verfahren nach 13b BauGB - Textfestsetzungen (Blatt B1-B4) Verfahrensstand:
MehrAufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
MehrBEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee für das Gebiet westlich des Musbeker Weges und östlich der Zentralschule Aufgestellt: Planungsring Mumm+Partner GbR Stand:
MehrAschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44
Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt
MehrBebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel
Stadt Löningen Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 2/S Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrBEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.
MehrGemeinde Lütjensee Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Westliche Hamburger Straße, nördlich Königsberger Straße, Försterkoppel und Up de Höh Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 4a (3) BauGB, GV 28.04.2015 Planverfasser: Planlabor
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
MehrTextliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
Mehr