Beispiele zur Anwendung der Bewertungsgrundsätze bei Teilentgelt 50%
|
|
- Martha Böhler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beispiele zur Anwendung der Bewertungsgrundsätze bei Teilentgelt 50% Wie Sie der Updatebeschreibung zum Jahreswechsel 2011(Version ) entnehmen können, hat der Hauptverband österreichweit Bewertungsgrundsätze hinsichtlich der Abrechnung von Teilentgelt 50% aufgestellt. Kurze Zusammenfassung: 1) Teilentgelttage müssen immer kalendertäglich berechnet werden, auch wenn sich dadurch mehr oder weniger als 30 SV-Tage im Kalendermonat ergeben könnten, d.h. es könnte in einem Monat 31 TE-Tage geben. 2) Die Zuordnung des Sv-pflichtigen Entgelts zur allgemeinen Beitragsgrundlage bzw. zur Teilentgeltsbeitragsgrundlage hat in chronologischer Reihenfolge durchgeführt zu werden (also in der Reihenfolge des zeitlichen Anfalls ) das bedeutet die Höchstbemessung ist getrennt zu betrachten. 3) Die Abrechnung hat maximal bis zum Wert der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zu erfolgen (Summe aus allgemeiner Beitragsgrundlage und Teilentgeltsbeitragsgrundlage ) es könnte z.b. 31 TE-Tage geben, die Sv-HBM ist jedoch nur max. für 30 Tage anzusetzen). 4) Feiertage sind gem. dem Arbeitsruhegesetz zu entlohnen und deshalb dürfen Feiertage, die im 50%igen Teilentgeltzeitraum liegen, nun doch nicht entgegen den Auskünften der Gebietskrankenkassen im Vorjahr auf dem Beitragsgrundlagennachweis als Teilentgelt ausgewiesen werden. 5) Etwaige Sachbezüge sind bei Bezug eines Teilentgelts 50% anteilig als TE auf dem BGN auszuweisen. 6) Hat ein Dienstnehmer einen ganzen Monat Teilentgelt und bekommt er Überstunden und Zulagen aus dem Vormonat ausbezahlt, so sind diese SV-frei zu behandeln mangels Vorliegen einer allgemeinen Beitragsgrundlage (Voraussetzung ist, dass es sich um keine willkürliche Verschiebung handelt). In einigen Fällen ist es erforderlich manuell in die Abrechnung einzugreifen, da diese spezifischen Klarstellungen nicht immer automatisch abgedeckt werden können. Eine Auswirkung auf die Abrechnung tritt speziell bei Dienstnehmern auf, die bei der Bewertung des Teilentgeltes bzw. bei der allgemeinen Beitragsgrundlage die SV-HBM überschreiten. Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Beispiele:
2 Beispiel 1 Abrechnung Februar 2011: Monatsbezug 4.404,-- Bemessung Teilentgelt aufgrund von Schnitten: 8.500,-- Gehalt bis : 3.816,80 Teilentgelt bis : 283,34 Da die Teilentgelttage kalendertäglich berechnet werden müssen, darf bei diesem Beispiel die HBM nur für 28 Tage berücksichtigt werden. Dazu ist die Lohnart 2 (Sv-Tage Korrektur) mit Minus 2 zu erfassen. Im LGA-Programm wird die HBM aufgrund der Eingabe der LA 2 mit Minus 2 für 28 Tage ermittelt: 3.920,--, d. h. es werden bis zu diesem Betrag Sv-Beiträge ermittelt dabei ist es unerheblich, aus welchen Bezugsteilen sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt (ausbezahlte Bezüge: Gehalt 3.816,80 TE: 283,34). Die Sv-HBM ist für die allgemeine Beitragsgrundlage sowie für die TE- Beitragsgrundlage getrennt zu betrachten und entsprechend auf dem BGN auszuweisen. Abrechnung als allgemeine Beitragsgrundlage: 3.640,-- (= 26 * 140,--) Abrechnung als Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 280,-- (= 2 * 140,--) HBM im Februar insgesamt nur: 3.920,-- Ohne Anpassung würde auf dem BGN als TE 283,34 und als allgemeine Beitragsgrundlage 3.636,66 (in Summe 3.920,--) ausgewiesen werden. Da aufgrund der getrennten Betrachtungsweise auf dem BGN unter Teilentgelt max. 280,-- ausgewiesen werden dürfen, ist dazu ist eine Anpassung der LA 519 erforderlich (siehe LA 519 laut Standardlohnartenrahmen im Help) Auf dieser Lohnart wird das Teilentgelt für den BGN ermittelt, dabei wird das ausbezahlte Teilentgelt mit der täglichen HBM Bemessung maximal für die Anzahl der TE-Tage abgeglichen (2 TE-Tage * tägliche Sv HMB 140,-- = 280,--), der Rest wird als allgemeine Beitragsgrundlage ausgewiesen ( 3.640,--). LA 2 (Sv Tage Korrektur) Wert: minus 2 Allgemeine Beitragsgrundlage: 3.640,-- Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 280,-- Teilentgeltstage: 2
3 Beispiel 2: Abrechnung März 2011: Monatsbezug 4.380,-- Teilentgelt bis : 2.190,-- Gehalt für : 146,-- Da die Teilentgelttage kalendertäglich berechnet werden müssen, die HBM jedoch nur bis max. 30 Tage berücksichtigt werden darf, ist bei diesem Beispiel die Lohnart 9 (gekürzte Sv-Tage) mit Minus 1 zu erfassen dies beeinflusst die Aliquotierung des Monatsbezuges, ansonsten würde für den 31.Tag kein Gehalt ermittelt werden. Der DN erhält 2.190,-- TE und 146,-- Gehalt. Im LGA-Programm wird die Sv- Bemessung mit 2.336,-- ermittelt (HBM von 4.200,-- wird nicht überschritten). Da die HBM jedoch getrennt zu betrachten und entsprechend auf dem BGN auszuweisen ist, darf als allgemeine Beitragsgrundlage max. 140,-- berücksichtigt werden dazu ist die Sv-Bemessung mit LA 4 (Sv-Bemessung lfd. Korrektur) entsprechend anzupassen (Eingabe von Minus 6: Gehalt für 1 Tag: 146,-- minus tägl. HBM: 140,--). Durch diese Eingabe wird eine ev. vorhandene MV-Bemessung geschmälert, deshalb muss der gleiche Betrag positiv auf LA 5 (MV-Bemessungskorrektur) erfasst werden (LA 5 siehe im Standardlohnartenrahmen im Help). Abrechnung als Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.190,-- (max. 30 x 140,--) Abrechnung als allgemeine Beitragsgrundlage: 140,-- (= 1 * 140,--) Abzurechnen im März insgesamt: 2.330,-- (max. 30 x 140,--) LA 9 (gekürzte Sv-Tage) Wert: minus 1 LA 4 (Sv-Bem. lfd. Korr.) Wert: minus 6 LA 5 (MV-Bem. Korr.) Wert: 6 Allgemeine Beitragsgrundlage: 140,-- Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.190,-- Teilentgeltstage: 30
4 Beispiel 3: Abrechnung März 2011: Monatsbezug 4280,-- Gehalt bis : 4.137,33 Teilentgelt : 71,33 Der DN erhält 4.137,33 Gehalt und 71,33 TE. Im LGA-Programm wird eine Sv- HBM von max ,-- berücksichtigt. Ohne Anpassung würde auf dem BGN als TE 71,33 und als allgemeine Beitragsgrundlage 4.128,67 (in Summe 4.200,--) ausgewiesen werden. Aufgrund der getrennten Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung des zeitlichen Anfalls darf bei diesem Beispiel unter Teilentgelt max. die Differenz von 62,67 auf die monatliche HBM 4.200,-- ausgewiesen werden. Dazu ist eine Korrektur der Bemessungsgrundlage erforderlich, da dies auch nicht durch Abgleich der täglichen HBM beim Teilentgelt (wie in Bsp.1) automatisiert werden kann. Auf LA 519 ist die Bemessungsgrundlage zu schmälern (Eingabe von Minus 8,66: TE 71,33 Differenz auf HBM 62,67). Als Hilfslohnarten sind LA 522 und 523 anzulegen (siehe im Standardlohnartenrahmen im Help) hier wird die Sv-Bemessung sowie der BGN entsprechend korrigiert und die MV-Bemessung wieder richtiggestellt. Abrechnung als allgemeine Beitragsgrundlage: 4.137,33 (max. 30 * 140,--) Abrechnung als Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 62,67 (Rest auf HMB) Abzurechnen im März insgesamt: 4.200,00 (monatliche HBM) LA 519 (Bem.TE BGN) Wert: minus 8,66 Allgemeine Beitragsgrundlage: 4.137,33 Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 62,67 Teilentgeltstage: 1
5 Beispiel 4: Abrechnung März 2011 (Abrechnung wie Bsp.3, nur in umgekehrter Reihenfolge): Monatsbezug 4.280,-- Teilentgelt ,33 Gehalt bis : 4.137,33 Der DN erhält 71,33 TE und 4.137,33 Gehalt. Im LGA-Programm wird eine Sv- HBM von max ,-- berücksichtigt. Auf dem BGN wird als TE 71,33 ausgewiesen (die tägliche HBM wird dadurch nicht überschritten), als allgemeine Beitragsgrundlage wird die Differenz auf die monatliche HBM ausgewiesen. Abrechnung als Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 71,33 (max. 1 x 140,--) Abrechnung als allgemeine Beitragsgrundlage: 4.128,67 (Rest auf HMB) Abzurechnen im März insgesamt: 4.200,00 (monatliche HBM) keine zusätzliche Eingabe erforderlich Allgemeine Beitragsgrundlage: 4.128,67 Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 71,33 Teilentgeltstage: 1
6 Beispiel 5: Abrechnung Jänner 2011 Monatsbezug 4700,-- Teilentgelt bis sowie bis : 1.644,93 Feiertagsentgelt und (mit 50% bew.): 156,66 Laufender Bezug bis : 1.096,67 Sachbezug monatlich: 600,00 Sachbezüge sind aliquot bei der Teilentgeltbemessung zu berücksichtigen und auch auf dem BGN entsprechend als Teilentgelt auszuweisen (dazu sind die Sachbezugslohnarten anzupassen sowie Hilfslohnarten anzulegen/anzupassen - im Standardlohnartenrahmen 650, 651 und 509 bzw. 519). Da für die allgemeine Beitragsgrundlage nur 1.400,-- zur Verfügung stehen (getrennte Betrachtungsweise), ist die Sv-Bemessung mit LA 4 zu kürzen. Durch diese Eingabe würde eine ev. MV- Bemessung geschmälert werden, deshalb muss der gleiche Betrag positiv auf LA 5 (MV-Bemessungskorrektur) erfasst werden. Ermittlung der TE-Beitragsgrundlage: Teilentgelt für 21 Tage: 1.644,93 Anteiliger Sachbezug 420,00 ( 600,- : 30 x 21) Gesamt Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.064,93 Ermittlung der allgemeinen Beitragsgrundlage: Bezug: 1.096,67 Feiertagsentgelt: 156,66 Sachbezug 180,00 ( ,--TE) allgemeine Beitragsgrundlage: 1.433,33 Abrechnung Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.064,93 (max. 21 * 140,--) Abrechnung allgemeine Beitragsgrundlage: 1.400,00 (10 * 140,--) Abrechnung Jänner 2011 insgesamt: 3.464,93 (max. monatl.hbm) LA 4 (Sv-Bem. lfd. Korr.) Wert: minus 33,33 LA 5 (MV-Bem. Korr.) Wert: 33,33 Allgemeine Beitragsgrundlage: 1.400,00 Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.064,93 Teilentgeltstage: 21
Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen
Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu den in 3b EStG genannten Grenzen steuerfrei. Wenn diese Grenzen überschritten werden, dann sind die Zuschläge
MehrWinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017
WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017 Das Jahr 2017 bringt wieder viele Änderungen in der Lohnverrechnung. So gibt es nicht nur neue Werte in der Sozialversicherung, sondern auch Neuerungen zur. Die
Mehr1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2
1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2 1.1. Werte für Jänner 2018... 2 1.2. ELDA-Schnittstelle... 2 1.2.1. Arbeits- und Entgeltbestätigung... 2 1.3. Telebanking Gemeinde... 2 1.3.1. Wörgl...
MehrÜBERARBEITEN DER LOHNARTEN FÜR DIE MITARBEITERVORSORGE
ÜBERARBEITEN DER LOHNARTEN FÜR DIE MITARBEITERVORSORGE 1 MITARBEITERVORSORGE: LOHNARTEN ÜBERARBEITEN...2 1.1 ALLGEMEINES...2 1.2 BEISPIEL...2 1.3 WAS MUSS MIT DEN LOHNARTEN GESCHEHEN?...3 1.3.1 NEUANLAGE
MehrArbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigem Einkommen
Seite 1 von 5 Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigem Einkommen Stand: 28. Juli 2008 Die Regelung im Detail Umsetzung in die Praxis Mehrere Dienstverhältnisse Selbstabrechnerbetriebe - Vorgehensweise
MehrQualifizierter Meldedialog
Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweisen 2 3.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2 3.2. Kassenmeldung der Krankenkasse
MehrArbeitszeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweisen. 4. Details. 5. Wichtige Informationen. 3.1.
Arbeitszeiten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1657 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Gehaltsempfänger 3.2. Gehaltsempfänger und Überstunden 3.3. Stundenlöhner
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrEinrichtung von Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Einrichtung von Zuschuss zum Mutterschaftsgeld PW304_Zuschuss_Mutterschaftsgeld Impressum Sage GmbH Emil von-behring-str. 8-14 60439 Frankfurt Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser
MehrDurchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details Durchschnittslohn verwenden
Durchschnittslohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1660 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Durchschnittslohn verwenden 4.2. Anwendungsbeispiel für die
MehrAuswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits gesendeter Lohnsteuerbescheinigung
Auswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits gesendeter Lohnsteuerbescheinigung Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten haben Auswirkungen auf Meldungen und Berichte. Wie werden Korrekturen in
MehrKrankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung
Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden
MehrZuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt
Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt Inhaltsverzeichnis 1 Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3- Monatsdurchschnitt... 1 2 Erfassung
MehrVoraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers
Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des
MehrMärzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen
Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto
MehrSonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1708 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Vereinfachungsregel 3.2. Automatische Ermittlung des Grundlohns
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrWISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V
Software WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Thema Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V 13.0.4500 Wie können die Werte für eine Lohnfortzahlung / Erstattung ermittelt werden? Um die Werte für die
MehrVoraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers
Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des
MehrVoraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers
Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 2 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des
MehrSonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1708 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen. Vorgehensweise.1. Vereinfachte Grundlohnermittlung.2. Individuelle Grundlohnermittlung
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Durchzuführende Arbeiten vor der ersten Abrechnung im Jahr a. Änderung im Programm 15: Verwalten Tabellen...
Neuer Releasestand Personalverrechnung DAM-EDV E.1.14 Inhaltsverzeichnis 1. Durchzuführende Arbeiten vor der ersten Abrechnung im Jahr 2010... 2 1a. Änderung im Programm 15: Verwalten Tabellen... 2 1b.
MehrFragen aus dem 1. LSWH-Treffen (izm DM-Org-Änderungen)
Fragen aus dem 1. LSWH-Treffen (izm DM-Org-Änderungen) Änderungsmeldungen untermonatig Frage: Warum ist trotz Bekanntgabe in der mbgm eine untermonatige Änderungsmeldung notwendig? Bei der Anmeldung ist
MehrAb sofort steht Ihnen die Lohnversion zur Verfügung.
VON AN BETREFF NUMMER DATUM : SWS Software Studio : SWS WINLOHN Anwender : Lohnversion 2.9.3.0 : DOKU 2009/03 : April 2009 Sehr geehrte Damen und Herren! Ab sofort steht Ihnen die Lohnversion 2.9.3.0 zur
MehrMutterschaft in Agenda LOHN
Mutterschaft in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 16 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abweichender Beginn der Mutterschutzfrist bei freiwilliger
MehrDas befreite Einkommen wird nicht bei der Steuersatzermittlung des steuerpflichtigen Einkommens mitgerechnet (kein Progressionsvorbehalt).
1. Begriffsdefinition (nachfolgend ein Auszug aus dem Informationsschreiben der WKO Österreich) Diese Beschreibung beinhaltet nur die Voraussetzungen der Steuerfreiheit in Österreich. Für eine eventuell
MehrBAND LOHN erstellt von Thomas Koller Letzte Revision:
BAND 100.8 LOHN erstellt von Thomas Koller Letzte Revision: 14.11.2014 Einleitung IGEL Software GmbH Die vollständige oder auszugsweise Wiedergabe des Inhalts des Dokuments bedarf der schriftlichen Zustimmung
MehrSage Personalwirtschaft
Sage Personalwirtschaft Entgelt im Beschäftigungsverbot Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr
MehrLetzte Revision: Autor: Thomas Koller, Manfred Kleander
HANDBUCH Release Notes Lohn Band 100 Letzte Revision: 28.10.2013 Autor: Thomas Koller, Manfred Kleander IGEL Software & Unternehmensberatung GmbH Campus 21 Businesspark Wien-Süd Europaring A03/6/01 2345
MehrG U T A C H T E N. der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung. ( 108e ASVG)
G U T A C H T E N der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung ( 108e ASVG) für das Jahr 2017 - 1 - T E I L I Berechnung des Richtwertes ( 108e Abs. 9 Z 1 ASVG) für das Jahr 2017 9TU1.U9T 9TUGESETZLICHE
MehrInfor Finance Newsletter
Juli 2010 Inhalt Finanzbuchführung Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Deutschland Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Schweiz 1 3 Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Deutschland
Mehrrza lohn Version 2011 Seite 1
rza lohn Version 2011 Seite 1 1. SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE ÄNDERUNGEN 1.1 Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze für 2011 Die Höchstbeitragsgrundlagen betragen im Jahr 2011: - Allgemeine
MehrTit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen
Tit. 3.2 RdSchr. 07m Gemeinsames Rundschreiben betr. beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); Sonstige nicht beitragspflichtige
MehrLexware lohn+gehalt unterscheidet die Vorträge für das aktuelle Jahr und das Vorjahr.
Vorträge erfassen Wann geben Sie Vorträge ein und wie wirken sie sich aus? Die Erfassung von Vorträgen ist notwendig für eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus sonstigen
MehrVersicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION September 2005 2 Inhaltsverzeichnis: Geringfügig Beschäftigte bei der BVA... 3 Wegfall der Mindestbeitragsgrundlage... 11 Beitragsnachweisungen
MehrBerechnung des Aufschlags für Urlaub und Krankheit für Beschäftigte im TVÖD
Berechnung des Aufschlags für Urlaub und Krankheit für Beschäftigte im TVÖD Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage
MehrZuerst müssen Sie über Menü Zusätze Abfertigungsrücklage Fixeinstellungen die folgenden Programmvorgaben definieren:
1. Fixeinstellungen: Zuerst müssen Sie über Menü Zusätze Abfertigungsrücklage Fixeinstellungen die folgenden Programmvorgaben definieren: Mit dem Feld %-Satz Anspruch bis 50 Jahre legen Sie fest, mit wie
MehrAbrechnung der Lehraufträge
Abrechnung der Lehraufträge Transaktion PA 42 Die tatsächlich geleisteten Stunden werden erfasst und die Reisekostenvergütung für die zurückgelegten Fahrstrecken festgelegt. Die festgelegte Kostenverteilung
MehrPfändungen. Modulbeschreibung. Pfändungen Modulbeschreibung. Software-Lösungen. Stand: 06.07.2012. Seite 1
Seite 1 Inhalt Allgemein... 3 Installation... 3 Vorbereitung... 4 erfassen... 5 berechnen... 5 überweisen... 6 Seite 2 Allgemein Mit dem WinLohn-Modul können die vom Arbeitgeber abzuführenden je Mitarbeiter
MehrErläuterungen zum Abrechnungsvordruck P
Erläuterungen zum Abrechnungsvordruck P - Berechnung des monatlichen Liquiditätsausgleichsbetrages in der sozialen Pflegeversicherung - gültig ab der Abrechnung für den Monat Januar 2017 (laufender Monat
MehrAZK 3 - Jahresarbeitszeit
AZK 3 - Jahresarbeitszeit Hier werden automatisch bei jeder Bruttolohnermittlung Soll- und Ist-Werte für ein ganzes Jahr ermittelt, wobei die monatlichen Ist-Werte gewichtet werden können. Innerhalb eines
MehrMutterschaft in Agenda LOHN
Mutterschaft in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1688 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abweichender Beginn der Mutterschutzfrist bei freiwilliger
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrLeitfaden für die Anpassung und den Umgang mit der Zeiterfassungstabelle
Unia Zentralsekretariat Personalmanagement Weltpoststrasse 20 CH-3000 Bern 15 T +41 31 350 21 11 F +41 31 350 22 99 http://www.unia.ch Leitfaden für die Anpassung und den Umgang mit der Zeiterfassungstabelle
MehrVersion V3R05 Stand April 2015
Die folgenden Probleme wurden nach dem Änderungsdienst V03R05 vom November 2014 bereinigt: Anmerkung : Am Ende diese Dokumentes finden Sie eine Auflistung der zum Lieferumfang gehörenden geänderten Standardquellen
MehrÜberprüfung aller lohnabhängigen Abgaben an: GKK. zusätzlich erfolgt Überprüfung nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz
Manfred Ausperger 1 Überprüfung aller lohnabhängigen Abgaben an: GKK Gemeinde Finanzamt zusätzlich erfolgt Überprüfung nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz 2 Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger
MehrKorrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte
Korrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten in einem Vormonat können Auswirkungen auf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haben. Die entstehenden
MehrZuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) mittels Durchschnittsberechnung. Stand: Juni eurodata Seite 1 von 34
Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) mittels Durchschnittsberechnung eurodata Seite 1 von 34 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 3-Monatsdurchschnitt nach Tagen... 5 1.1.1 Grundsätzlich vorzunehmende
MehrWann gilt ein Beschäftigungsverhältnis
Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017) Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 ASVG: 425,70 Gemäß 5 Abs 1 Z 2 ivm Abs 2 ASVG gilt ein Beschäftigungsverhältnis
MehrAchtung! In Abhängigkeit Ihrer Lohnlizenz können einzelne Felder evtl. nicht angezeigt werden (z.b. Pfänd.summe, PV-frei, UV-frei).
1. Lohnartendefinitionen: Zuerst müssen Sie für jede unterschiedliche Schnittberechnung eine eigene Lohnart anlegen oder die bestehenden Nichtleistungslohnarten (Urlaub, Krankheit, Feiertag) entsprechend
Mehrep-lohn Update /
ep-lohn Update 2.40.01 / 09.01.2013 Das vorliegende Update enthält einerseits die gesetzlichen Änderungen sowie zahlreiche weitere Anpassungen und Verbesserungen. Hier die Übersicht der Änderungen: Gesetzliche
MehrAnleitung. Betriebliche Altersvorsorge 2015 (bav) Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge
Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge Die Eingabe für die betriebliche Altersvorsorge wurde den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Mit dieser Umstellung ist die Erfassung von betrieblichen Altersvorsorgen
MehrInhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen
- Einmalzahlung Normen 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung des
MehrPraktische Anwendungsfälle in der Lohnverrechnung
118 Praktische Anwendungsfälle in der Lohnverrechnung Vorspann TEIL II Praktische Anwendungsfälle in der Lohnverrechnung Vorspann Praktische Anwendungsfälle in der Lohnverrechnung 119 EINLEITUNG Anhand
MehrAbrechnung von Mutterschutz
Sage Lohn XL Abrechnung von Mutterschutz Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer
MehrUnterhaltspfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Berechnungsbeispiele. 6. Wichtige Informationen
spfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1709 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändungsbereiche 4.2. Nettoeinkommen ermitteln 4.3. Laufender und srückstand
MehrUnterhaltspfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Berechnungsbeispiele. 6. Wichtige Informationen
spfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1709 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändungsbereiche 4.2. Nettoeinkommen ermitteln 4.3. Laufender und srückstand
MehrInhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen
Krankengeld - Einmalzahlung Normen 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V GR zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes vom 09.12.2015 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AU-RL) i.d.f. vom 14.11.2013,
MehrS28 Tagesdurchschnitt
S28 Tagesdurchschnitt Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Maschinelle Berechnung 2 3 Manuelle Vorgabe eines Tagesdurchschnitts 4 4 Protokoll der Personalabrechnung 4 5 Besondere Fallkonstellationen 6 5.1 Versetzung
MehrGeldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung
Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung A) Geldwerte Vorteile (Sachbezüge) Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der nicht in Geld besteht, sondern in Form von Sachbezügen (Wohnung,
Mehr1. Allgemeines. 2. Änderung im laufenden Monat
1. Allgemeines Sie können entweder nach dem Abrechnen im laufenden Monat oder nach erfolgter Bruttoaufrollung eines Vormonats mit der Schaltfläche den Abrechnungszeitraum korrigieren. Wenn Sie im laufenden
MehrALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag für Frauen und Männer nach Vollendung des 57. Lebensjahres
MehrSOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016
SOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016 Seite 1 ECHTE UND FREIE DIENSTNEHMER (ASVG) 1. höchstbeitragsgrundlage in euro jährlich monatlich täglich laufende Bezüge - 4.860,00 162,00 Sonderzahlungen 9.720,00
MehrHandbuch mbgm. easy2000 Software
easy2000 Software easy2000 Software Handbuch mbgm Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Was ist die mbgm?... 3 3 Was wird nicht unterstützt?... 3 4 Was ist neu in easy2000 Lohnverrechnung?... 4 4.1 Neues
MehrBeitragsgrundlagennachweis ab Seite
Beitragsgrundlagennachweis ab 1. 1. 2003 1. Seite 3 1 3a 2 4 5 6 7 10 8 9-1 - Beitragsgrundlagennachweis ab 1. 1. 2003 2. Seite - 2 - Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis ab 1. Jänner 2003 Hinweise
MehrFAQ s zum Stromspar-Förderprogramm Für Kunden der STAWAG
FAQ s zum Stromspar-Förderprogramm Für Kunden der STAWAG Inhalt 1 Einführung... 1 2 Teilnahme... 1 3 Wie wird gefördert?... 1 4 Anmeldung / Teilnahmeende... 2 5 Einzug / Umzug... 3 6 Auszahlung der Stromspar-Prämie...
MehrDURCHRECHNUNG DRZ INKLUSIVE ERKLÄRUNG DER ZEITPOSITIONEN
DURCHRECHNUNG DRZ INKLUSIVE ERKLÄRUNG DER ZEITPOSITIONEN Was ist in der Praxis zu beachten? Stand 26. Juli 2016 INHALTSÜBERSICHT 1. Bedeutung der Durchrechnung 2. Varianten der Durchrechnung 3. Durchrechnungsgrenzen
MehrNormalpfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen
Normalpfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1615 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändung mit Nettomethode ermitteln 4.2. Pfändung mit Bruttomethode
MehrBetriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung
Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt für
MehrUmlageverfahren. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details Umlagepflicht für U1 ermitteln Umlagepflicht aktivieren
Umlageverfahren Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 12 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Umlagepflicht für U1 ermitteln 2.2. Umlagepflicht aktivieren 3. Details 3.1. Umlagepflicht nachträglich
Mehr3. Sonstige Änderungen für die Lohnabrechnung
1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2 1.1. Anpassung SV-rechtliche Werte... 2 1.1.1. Höchstbeitragsgrundlagen... 2 1.1.2. Einschleifungsgrenzen AV-Beitrag... 2 1.1.3. Einschleifungsgrenzen
MehrA. Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem
A. Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem 1. Allgemeines Für alle Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, wird die Pension ausschließlich nach dem Bemessungsgrundlagensystem
MehrÄndern Sie im Programm 15: Verwalten Tabellen unter Punkt
Neuer Releasestand Personalverrechnung DAM-EDV E.1.10 1. Erhöhung Pendlerpauschale und Kilometergeld Ändern Sie im Programm 15: Verwalten Tabellen unter Punkt 1 = Lohnsteuer auf Seite 3 die Sätze wie folgt:
MehrArbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen
Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 13/November 2017 Für Personen mit geringem Einkommen kommt es gemäß dem Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz (AMPFG)
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen
MehrTeamIntern. Mitarbeiterplanung und -verwaltung. Urlaubsplanung mit TeamIntern
TeamIntern Mitarbeiterplanung und -verwaltung Urlaubsplanung mit TeamIntern Stand: 11.05.2010 TeamIntern Urlaubsplanung mit TeamIntern Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis 1 Urlaubsplanung in TeamIntern...
MehrAltersteilzeit. Grundlage der beim KDN parametrierten ATZ Lohnarten bilden:
Altersteilzeit Allgemeines Grundlage der beim KDN parametrierten ATZ Lohnarten bilden: Das Alterszeitzeitgesetz (AtG) Gültig seit dem 23.07.1996 Der Tarifvertrag zur Reglung der Altersteilzeit (TV ATZ)
MehrErläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)
AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)
MehrBeispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)
Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: +43 1 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo Fr 07.00 18.00 Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr 07.00 14.30 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401
Mehr1. Nach welchen Kriterien erfolgt Lohnstufensteigerung in der Monatslohntabelle?
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge FAQ s Arbeiterlöhne Inhalt 1. Nach welchen Kriterien erfolgt Lohnstufensteigerung in der Monatslohntabelle? 2. Welche Lohnstufe gilt bei
MehrErläuterung zur Betriebskostenabrechnung
Erläuterung zur Betriebskostenabrechnung Jeder Mieter der DWG erhält einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung zu seiner Wohnung oder zu seinen Gewerberäumen. Diese Abrechnung wird auf Grundlage der
MehrSchulungshandbuch FormicaSQL
Schulungshandbuch FormicaSQL 1. REWE... 2 1.1 Durchführung einer Inventur... 2 1.1.1 Zähllistengenerator zum Erstellen einer Zählliste... 2 1.1.2 Den Stichtag einer Inventur setzen... 7 1.1.3 Zähllisten
MehrMVB. Änderungen per Entfall der tgl. GfG MVB. ELDA Softwareherstellertreffen 6. Oktober NEU ab
MVB meldung für Änderungen per Entfall der tgl. GfG ELDA Softwareherstellertreffen 6. Oktober 2016 meldung für meldung Vorschreibung Beitragsgrundlagennachweis für 2 STGKK, Standardprodukt MVB ASVG meldung
MehrDCE-Lohn Rundschreiben 04/2010
An die Personalverrechnungsstelle Rundschreiben: Bearbeiter: Datum: DCE-Lohn 04/2010 FAS Korneuburg, am 26.05.2010 DCE-Lohn Rundschreiben 04/2010 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben
MehrAnlage von Arbeitszeitkonten
Sage Lohn XL Anlage von Arbeitszeitkonten Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer
MehrAZK 2 - Monatsarbeitszeit
AZK 2 - Monatsarbeitszeit Automatisch bei jeder Bruttolohnermittlung und bei Bedarf auch zwischendurch wird für jeden Mitarbeiter ein Soll- und ein Ist-Wert ermittelt. Für den aktuellen Abrechnungsmonat
MehrWhite Paper - WinLine LOHN Update 2016
White Paper - WinLine LOHN Update 2016 mesonic software gmbh, 2016 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WinLine LOHN 2016... 3 1.1. Update... 3 1.2. Gesetzliche Neuerungen... 3 1.2.1. Höchstbeitragsgrundlage...
MehrInhaltsverzeichnis. Programmerweiterungen PASBAS Release V09R01 Ergänzung März 2009 Stand: 01.09.2009
Inhaltsverzeichnis 0. PASUMS... 2 1. KUG: Erweiterung für die Fiktivabrechnung... 3 2. KUG: SA 88 zum Start der KUG-Berechnung entfällt... 7 3. KUG: KUG-Abrechnungsliste (LO922R)... 8 Syllwasschy Anwendungssoftware
MehrWir machen eine Abrechnung
Nach Programmstart geben wir zuerst das TAGESDATUM und den BUCHUNGSMONAT ein. Das Feld ABRECHNUNGSMONAT mit RETURN/ENTER verlassen, dann gelangen wir zum HAUPTMENÜ bzw. zur HAUPTÜBERSICHT. Kapitel002_Abrechnungerstellen
MehrNachberechnung Bezüge
Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Nachträgliche Anpassung von Festbezügen 3.2. Nachträgliche Korrektur
MehrBerücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei der Berechnung der zusätzlichen Rentenversieherungsbeiträge (Unterschiedsbeträge)
5. Ergänzung - SMB. NRW. - (Stand.. = MB. NRW. Nr. 9/ einschl.) 7.. 9 () Anlage 4 Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei der Berechnung der zusätzlichen Rentenversieherungsbeiträge
MehrNeueintritt eines Arbeitnehmers
Neueintritt eines Arbeitnehmers Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1627 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Anlage des Arbeitnehmers und ELStAM 2.2. Angaben für die Jahreslohnsteuertabelle
MehrEntgeltabrechnung nach TVöD. Beschreibung - Abrechnung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Entgeltabrechnung nach TVöD Beschreibung - Abrechnung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Inhaltsverzeichnis Entgeltabrechnung nach TVöD... 1 1 Der TVöD und die Aufgaben der ZVK... 1 2 Das Verfahren
Mehr7 WERKZEUGKORREKTUR. 7.1 Eingabe der Korrekturtabelle aus dem Part-Programm
7 WERKZEUGKORREKTUR Die Werkzeugkorrektur erlaubt die Erstellung eines allgemeinen Part-Programms, das für verschiedene Durchmesser- bzw. Werkzeuglängen-Werte eingesetzt werden kann. Man unterscheidet
Mehr