Beispiele zur Anwendung der Bewertungsgrundsätze bei Teilentgelt 50%

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1 Beispiele zur Anwendung der Bewertungsgrundsätze bei Teilentgelt 50% Wie Sie der Updatebeschreibung zum Jahreswechsel 2011(Version ) entnehmen können, hat der Hauptverband österreichweit Bewertungsgrundsätze hinsichtlich der Abrechnung von Teilentgelt 50% aufgestellt. Kurze Zusammenfassung: 1) Teilentgelttage müssen immer kalendertäglich berechnet werden, auch wenn sich dadurch mehr oder weniger als 30 SV-Tage im Kalendermonat ergeben könnten, d.h. es könnte in einem Monat 31 TE-Tage geben. 2) Die Zuordnung des Sv-pflichtigen Entgelts zur allgemeinen Beitragsgrundlage bzw. zur Teilentgeltsbeitragsgrundlage hat in chronologischer Reihenfolge durchgeführt zu werden (also in der Reihenfolge des zeitlichen Anfalls ) das bedeutet die Höchstbemessung ist getrennt zu betrachten. 3) Die Abrechnung hat maximal bis zum Wert der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zu erfolgen (Summe aus allgemeiner Beitragsgrundlage und Teilentgeltsbeitragsgrundlage ) es könnte z.b. 31 TE-Tage geben, die Sv-HBM ist jedoch nur max. für 30 Tage anzusetzen). 4) Feiertage sind gem. dem Arbeitsruhegesetz zu entlohnen und deshalb dürfen Feiertage, die im 50%igen Teilentgeltzeitraum liegen, nun doch nicht entgegen den Auskünften der Gebietskrankenkassen im Vorjahr auf dem Beitragsgrundlagennachweis als Teilentgelt ausgewiesen werden. 5) Etwaige Sachbezüge sind bei Bezug eines Teilentgelts 50% anteilig als TE auf dem BGN auszuweisen. 6) Hat ein Dienstnehmer einen ganzen Monat Teilentgelt und bekommt er Überstunden und Zulagen aus dem Vormonat ausbezahlt, so sind diese SV-frei zu behandeln mangels Vorliegen einer allgemeinen Beitragsgrundlage (Voraussetzung ist, dass es sich um keine willkürliche Verschiebung handelt). In einigen Fällen ist es erforderlich manuell in die Abrechnung einzugreifen, da diese spezifischen Klarstellungen nicht immer automatisch abgedeckt werden können. Eine Auswirkung auf die Abrechnung tritt speziell bei Dienstnehmern auf, die bei der Bewertung des Teilentgeltes bzw. bei der allgemeinen Beitragsgrundlage die SV-HBM überschreiten. Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Beispiele:

2 Beispiel 1 Abrechnung Februar 2011: Monatsbezug 4.404,-- Bemessung Teilentgelt aufgrund von Schnitten: 8.500,-- Gehalt bis : 3.816,80 Teilentgelt bis : 283,34 Da die Teilentgelttage kalendertäglich berechnet werden müssen, darf bei diesem Beispiel die HBM nur für 28 Tage berücksichtigt werden. Dazu ist die Lohnart 2 (Sv-Tage Korrektur) mit Minus 2 zu erfassen. Im LGA-Programm wird die HBM aufgrund der Eingabe der LA 2 mit Minus 2 für 28 Tage ermittelt: 3.920,--, d. h. es werden bis zu diesem Betrag Sv-Beiträge ermittelt dabei ist es unerheblich, aus welchen Bezugsteilen sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt (ausbezahlte Bezüge: Gehalt 3.816,80 TE: 283,34). Die Sv-HBM ist für die allgemeine Beitragsgrundlage sowie für die TE- Beitragsgrundlage getrennt zu betrachten und entsprechend auf dem BGN auszuweisen. Abrechnung als allgemeine Beitragsgrundlage: 3.640,-- (= 26 * 140,--) Abrechnung als Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 280,-- (= 2 * 140,--) HBM im Februar insgesamt nur: 3.920,-- Ohne Anpassung würde auf dem BGN als TE 283,34 und als allgemeine Beitragsgrundlage 3.636,66 (in Summe 3.920,--) ausgewiesen werden. Da aufgrund der getrennten Betrachtungsweise auf dem BGN unter Teilentgelt max. 280,-- ausgewiesen werden dürfen, ist dazu ist eine Anpassung der LA 519 erforderlich (siehe LA 519 laut Standardlohnartenrahmen im Help) Auf dieser Lohnart wird das Teilentgelt für den BGN ermittelt, dabei wird das ausbezahlte Teilentgelt mit der täglichen HBM Bemessung maximal für die Anzahl der TE-Tage abgeglichen (2 TE-Tage * tägliche Sv HMB 140,-- = 280,--), der Rest wird als allgemeine Beitragsgrundlage ausgewiesen ( 3.640,--). LA 2 (Sv Tage Korrektur) Wert: minus 2 Allgemeine Beitragsgrundlage: 3.640,-- Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 280,-- Teilentgeltstage: 2

3 Beispiel 2: Abrechnung März 2011: Monatsbezug 4.380,-- Teilentgelt bis : 2.190,-- Gehalt für : 146,-- Da die Teilentgelttage kalendertäglich berechnet werden müssen, die HBM jedoch nur bis max. 30 Tage berücksichtigt werden darf, ist bei diesem Beispiel die Lohnart 9 (gekürzte Sv-Tage) mit Minus 1 zu erfassen dies beeinflusst die Aliquotierung des Monatsbezuges, ansonsten würde für den 31.Tag kein Gehalt ermittelt werden. Der DN erhält 2.190,-- TE und 146,-- Gehalt. Im LGA-Programm wird die Sv- Bemessung mit 2.336,-- ermittelt (HBM von 4.200,-- wird nicht überschritten). Da die HBM jedoch getrennt zu betrachten und entsprechend auf dem BGN auszuweisen ist, darf als allgemeine Beitragsgrundlage max. 140,-- berücksichtigt werden dazu ist die Sv-Bemessung mit LA 4 (Sv-Bemessung lfd. Korrektur) entsprechend anzupassen (Eingabe von Minus 6: Gehalt für 1 Tag: 146,-- minus tägl. HBM: 140,--). Durch diese Eingabe wird eine ev. vorhandene MV-Bemessung geschmälert, deshalb muss der gleiche Betrag positiv auf LA 5 (MV-Bemessungskorrektur) erfasst werden (LA 5 siehe im Standardlohnartenrahmen im Help). Abrechnung als Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.190,-- (max. 30 x 140,--) Abrechnung als allgemeine Beitragsgrundlage: 140,-- (= 1 * 140,--) Abzurechnen im März insgesamt: 2.330,-- (max. 30 x 140,--) LA 9 (gekürzte Sv-Tage) Wert: minus 1 LA 4 (Sv-Bem. lfd. Korr.) Wert: minus 6 LA 5 (MV-Bem. Korr.) Wert: 6 Allgemeine Beitragsgrundlage: 140,-- Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.190,-- Teilentgeltstage: 30

4 Beispiel 3: Abrechnung März 2011: Monatsbezug 4280,-- Gehalt bis : 4.137,33 Teilentgelt : 71,33 Der DN erhält 4.137,33 Gehalt und 71,33 TE. Im LGA-Programm wird eine Sv- HBM von max ,-- berücksichtigt. Ohne Anpassung würde auf dem BGN als TE 71,33 und als allgemeine Beitragsgrundlage 4.128,67 (in Summe 4.200,--) ausgewiesen werden. Aufgrund der getrennten Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung des zeitlichen Anfalls darf bei diesem Beispiel unter Teilentgelt max. die Differenz von 62,67 auf die monatliche HBM 4.200,-- ausgewiesen werden. Dazu ist eine Korrektur der Bemessungsgrundlage erforderlich, da dies auch nicht durch Abgleich der täglichen HBM beim Teilentgelt (wie in Bsp.1) automatisiert werden kann. Auf LA 519 ist die Bemessungsgrundlage zu schmälern (Eingabe von Minus 8,66: TE 71,33 Differenz auf HBM 62,67). Als Hilfslohnarten sind LA 522 und 523 anzulegen (siehe im Standardlohnartenrahmen im Help) hier wird die Sv-Bemessung sowie der BGN entsprechend korrigiert und die MV-Bemessung wieder richtiggestellt. Abrechnung als allgemeine Beitragsgrundlage: 4.137,33 (max. 30 * 140,--) Abrechnung als Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 62,67 (Rest auf HMB) Abzurechnen im März insgesamt: 4.200,00 (monatliche HBM) LA 519 (Bem.TE BGN) Wert: minus 8,66 Allgemeine Beitragsgrundlage: 4.137,33 Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 62,67 Teilentgeltstage: 1

5 Beispiel 4: Abrechnung März 2011 (Abrechnung wie Bsp.3, nur in umgekehrter Reihenfolge): Monatsbezug 4.280,-- Teilentgelt ,33 Gehalt bis : 4.137,33 Der DN erhält 71,33 TE und 4.137,33 Gehalt. Im LGA-Programm wird eine Sv- HBM von max ,-- berücksichtigt. Auf dem BGN wird als TE 71,33 ausgewiesen (die tägliche HBM wird dadurch nicht überschritten), als allgemeine Beitragsgrundlage wird die Differenz auf die monatliche HBM ausgewiesen. Abrechnung als Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 71,33 (max. 1 x 140,--) Abrechnung als allgemeine Beitragsgrundlage: 4.128,67 (Rest auf HMB) Abzurechnen im März insgesamt: 4.200,00 (monatliche HBM) keine zusätzliche Eingabe erforderlich Allgemeine Beitragsgrundlage: 4.128,67 Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 71,33 Teilentgeltstage: 1

6 Beispiel 5: Abrechnung Jänner 2011 Monatsbezug 4700,-- Teilentgelt bis sowie bis : 1.644,93 Feiertagsentgelt und (mit 50% bew.): 156,66 Laufender Bezug bis : 1.096,67 Sachbezug monatlich: 600,00 Sachbezüge sind aliquot bei der Teilentgeltbemessung zu berücksichtigen und auch auf dem BGN entsprechend als Teilentgelt auszuweisen (dazu sind die Sachbezugslohnarten anzupassen sowie Hilfslohnarten anzulegen/anzupassen - im Standardlohnartenrahmen 650, 651 und 509 bzw. 519). Da für die allgemeine Beitragsgrundlage nur 1.400,-- zur Verfügung stehen (getrennte Betrachtungsweise), ist die Sv-Bemessung mit LA 4 zu kürzen. Durch diese Eingabe würde eine ev. MV- Bemessung geschmälert werden, deshalb muss der gleiche Betrag positiv auf LA 5 (MV-Bemessungskorrektur) erfasst werden. Ermittlung der TE-Beitragsgrundlage: Teilentgelt für 21 Tage: 1.644,93 Anteiliger Sachbezug 420,00 ( 600,- : 30 x 21) Gesamt Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.064,93 Ermittlung der allgemeinen Beitragsgrundlage: Bezug: 1.096,67 Feiertagsentgelt: 156,66 Sachbezug 180,00 ( ,--TE) allgemeine Beitragsgrundlage: 1.433,33 Abrechnung Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.064,93 (max. 21 * 140,--) Abrechnung allgemeine Beitragsgrundlage: 1.400,00 (10 * 140,--) Abrechnung Jänner 2011 insgesamt: 3.464,93 (max. monatl.hbm) LA 4 (Sv-Bem. lfd. Korr.) Wert: minus 33,33 LA 5 (MV-Bem. Korr.) Wert: 33,33 Allgemeine Beitragsgrundlage: 1.400,00 Teilentgeltsbeitragsgrundlage: 2.064,93 Teilentgeltstage: 21

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