Kanton Bern Krampf und Kampf gegen invasive Problempflanzen in der Gemeinde Umgang mit invasiven Neophyten

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1 Krampf und Kampf gegen invasive Problempflanzen in der Gemeinde Umgang mit invasiven Neophyten Erwin Jörg Abteilung Naturförderung

2 Neophyten Beispiele Lamarcks Nachtkerze Kleines Springkraut Rosskastanie Stechapfel

3 Neophyten seit der Entdeckung Amerikas (1492 n. Chr.) Neophyten = "neue Pflanzen" vor allem als Nutz- und Zierpflanzen eingeführt in der Schweiz rund 550 Arten verwildert

4 Invasive Neophyten sind ebenfalls verwilderte Neophyten haben in der Regel keine Feinde breiten sich stark aus verdrängen einheimische Pflanzen einige Arten sind gefährlich für unsere Gesundheit können teilweise Bauten schädigen

5 Invasionen weltweit Nicht nur in Europa, sondern auch auf anderen Kontinenten hat man mit Neophyten zu kämpfen.

6 mögliche Probleme: Ufer- / Böschungsunterhalt Gerinneunterhalt Gesundheit Landwirtschaft Naturschutz

7 Japanischer Staudenknöterich Ufer- / Böschungsunterhalt Problem: Grössere Erosionsgefahr Folgen: Höheres Gefahrenpotential

8 Grossblütiges Heusenkraut Gerinneunterhalt Problem: Verkrautung der Gewässer Folgen: Abfluss/Befahrbarkeit gestört

9 Ambrosiapollen Gesundheit Problem: Hohes Allergiepotential Folgen: Erhöhtes Gesundheitsrisiko

10 Riesenbärenklau Gesundheit Problem: phototoxische Substanzen (Furanocumarine) Folgen: starke Verbrennungen, Hautkrebs Christoph Blöchlinger

11 Ambrosia im Getreidefeld Japanknöterich im Maisfeld Landwirtschaft Problem: Verunkrautung der Kulturen Folgen: Mindererträge, Mehraufwand

12 Jakobs-Kreuzkraut (einheimisch) Schmalblättriges Greiskraut Landwirtschaft Problem: Giftig für Nutztiere (Pyrrolizidinalkaloide) Folgen: Verwerfen, Leberschädigung, Tod

13 Sachalin-Knöterich Drüsiges Springkraut Naturschutz Problem: Veränderung von Lebensräumen Folgen: Verdrängung einheimischer Arten

14 Knöllchenbakterien in Wurzeln Robinie Gabriela Brändle, Agroscope Naturschutz Problem: Nährstoffanreicherung im Boden Folgen: Verdrängung von Magerwiesenarten

15 Fazit invasive Neophyten, aber auch einzelne einheimische Pflanzen sind ein Problem sie verursachen Schäden & Mehrkosten Prozess ist i.d.r. irreversibel es besteht Handlungsbedarf

16 Einwanderung Ambrosia 1863

17 Einwanderung Ambrosia heute

18 Einwanderung Ambrosia Pollenbelastung 2008 nach European Aeroallergen Network EAN, 2008, verändert

19 Einwanderung Ambrosia über Frankreich, Italien & demnächst Österreich

20 Einwanderung Ambrosia Situation 2013 in der Schweiz

21 Einwanderung Ambrosia Samen im Vogelfutter

22 exponentielle Ausbreitung nach Gelpke & Weber (2005), verändert und aktualisiert 2014

23 hohe Bekämpfungskosten nach Gelpke & Weber (2005), verändert

24 Schwarze Liste Liste invasiver Neophyten der Schweiz, die in den Bereichen Naturschutz, Gesundheit und/oder Wirtschaft Schäden verursachen Ausbreitung dieser Arten muss verhindert werden 41 Arten wurden in diese Liste aufgenommen Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora (Info Flora):

25 Watch Liste = Beobachtungsliste Liste invasiver Neophyten der Schweiz, die das Potenzial haben, Schäden zu verursachen und deren Ausbreitung daher überwacht werden muss Im benachbarten Ausland verursachen diese Arten schon Schäden 17 Arten wurden in diese Liste aufgenommen

26 gesetzliche Grundlagen (Auswahl) Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitäts- Konvention) Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) Bundesgesetz über den Wasserbau Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch- Verordnung, FMBV) Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)

27 gesetzliche Grundlagen Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Zusammenfassung Der Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt darf weder Menschen, Tiere, Umwelt noch die biologische Vielfalt gefährden (Sorgfaltspflicht). (Art. 6 & 15) Der Umgang mit den im Anhang 2 aufgeführten Pflanzen und Tieren ist verboten. (Art. 15) Einzige Ausnahmen sind Massnahmen, die zur Bekämpfung dieser Arten dienen. (Art. 15) Bodenaushub, der mit Organismen nach Anhang 2 belastet ist, muss am Entnahmeort verwertet oder so entsorgt werden, dass eine Weiterverbreitung ausgeschlossen ist. (Art. 15) Die Kantone ordnen die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung an. (Art. 52) Das BAFU entwickelt eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Organismen. (Art. 52)

28 Anhang 2 Kanton Bern gesetzliche Grundlagen Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Folgende Pflanzen- und Tierarten gelten als invasiv und dürfen nicht in Verkehr gebracht, importiert und verkauft werden: Aufrechte Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) Nadelkraut (Crassula helmsii) Nuttalls Wasserpest (Elodea nuttalli) Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) Grosser Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides) Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) Südamerikanische Heusenkräuter (Ludwigia spp.) Asiatische Staudenknöteriche inkl. Hybride (Reynoutria spp., Polygonum spp.) Essigbaum (Rhus typhina) Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens) Amerikanische Goldruten inkl. Hybride (Solidago spp.) Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis) Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) Amerikanischer Ochsenfrosch (Rana catesbeiana)

29 Kanton Bern gesetzliche Grundlagen Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) Die ChemRRV regelt den Einsatz von Herbiziden. An folgenden Orten ist der Einsatz von Herbiziden verboten (Anhang 2.5): in Gebieten, die gestützt auf eidgenössisches oder kantonales Recht unter Naturschutz stehen, soweit die dazugehörigen Vorschriften nichts anderes bestimmen in Riedgebieten und Mooren in Hecken und Feldgehölzen sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von Hecken und Feldgehölzen; Ausnahme: Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen im Wald sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang der Bestockung; Ausnahme: Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen in einem drei Meter breiten Streifen entlang der Bestockung in oberirdischen Gewässern und in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von oberirdischen Gewässern (ab Uferlinie, wenn auf Festlegung des Gewässerraums verzichtet wurde, sonst Böschungsoberkante) in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen auf und an Gleisanlagen in der Zone S2 von Grundwasserschutzzonen auf Dächern und Terrassen auf Lagerplätzen auf und an Strassen, Wegen und Plätzen; Ausnahme: Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen; Ausnahme: Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen Alle Ausnahmen gelten nur, wenn mit anderen Massnahmen, wie z.b. regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden kann!

30 illegaler Verkauf

31 Riesen-Bärenklau (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Herkunft: Kaukasus; in Europa in Gärten und als Bienenweide gepflanzt Merkmale: Im 1. Jahr ohne Blüten, Blätter gross und zugespitzt; im 2. Jahr bis 3 m hohe Pflanze mit grossen weissen Blütendolden und Fruchtständen mit vielen Samen Blütezeit: Juni bis September Probleme: Hautverbrennungen bei Berührung zusammen mit Sonnenschein (fototoxischer Pflanzensaft, Furanocumarine) Bekämpfung: Schutzbrille, Handschuhe und lange Kleider tragen! - Wurzelstock mit Spaten oder Pickel ausgraben bzw. abstechen, Wurzelmaterial und Samenstände in Kehricht! Blätter trocknen lassen - Blütenstand während der Blüte abschneiden - Grosse Bestände mit Bodenfräse einfräsen, Fläche mit Grasmischung ansäen und regelmässig mähen Sämlinge einjährig einheimischer Wiesen-Bärenklau

32 Staudenknöteriche (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Japan-Knöterich Sachalin-Knöterich Himalaja-Knöterich Herkunft: Ostasien; in Europa als Sichtschutz in Gärten gepflanzt Merkmale: Mehrjährige Horste mit dicken, 2 4 m hohen Stängeln. Diese sterben im Winter ab. Weisse Blütenstände. Bis 7 m lange unterirdische Ausläufer. Kann aber auch bis in eine Tiefe von 3 m Wurzeln bilden. Blütezeit: August bis Oktober Probleme: Sehr zähe Pflanzen, die alles überwuchern; verursachen Schäden an Gebäuden, Strassen, Eisenbahnschienen, Gewässerverbauungen; Verunkrautung von landwirtschaftlichen Kulturen. schwierigste Problempflanzen! Bekämpfung: - Mehrmaliges Mähen, Ausreissen oder Ausgraben pro Saison schwächt den Bestand - Pflanzen- und Wurzelmaterial in Kehricht geben oder trocken verbrennen, weder kompostieren noch deponieren, nicht in Bäche fallen lassen! Neuaustrieb beim Knoten

33 Knöterichbekämpfung mit dem Schaufelseparator: Ein Versuch Schaufelseparator im Einsatz verletztes Wurzelstück Detail im Schaufelseparator mit Folie abgedeckter Boden

34 Herbst 2010

35 Herbst 2010

36 Herbst 2010

37 Frühling 2011

38 Frühling 2011

39 Frühling 2012

40 Sommer 2012

41 Sommer 2013

42 zur Sommer Erinnerung 2013

43 Pilotversuch Knöterichbekämpfung mit Glyphosat Zusammenstellung der verschiedenen Methoden mechanische Behandlung M1 6 x Schneiden (16) M2 6 x Schneiden plus 1 x Umgraben (4) chemische Behandlung Blattapplikation C1 1 x Spritzen August 2%ige Lösung (8) C2 2 x Spritzen Juni und August 2%ige Lösung (6) C3 (ab 2009) 2 x Spritzen Mai und August 2%ige Lösung (4) C4 1 x Schneiden Juni 1 x Spritzen August 2%ige Lösung (3) C6 1 x Schneiden Juni 1 x Spritzen Juli 2%ige Lösung (4) C7 1 x Schneiden Juli 1 x Spritzen August 2%ige Lösung plus 1 x Umgraben (3) C8 (ab 2011) 1 x Spritzen August 10%ige Lösung (4) C9 (ab 2011) 1 x Spritzen August 30%ige Lösung (5) H1 1 x Handspritze August (3) chemische Behandlung Stängelapplikation S1 Stängelinjektion 4 ml unverdünnt, alle Stängel (5) S2 Stängelinjektion 4 ml 1:2 verdünnt, alle Stängel (5) S3 Stängelinjektion 4 ml unverdünnt, 5 Stängel/m 2 (3) nicht behandelte Flächen (Kontrollen) K0 keine Behandlung (18)

44 Pilotversuch Knöterichbekämpfung mit Glyphosat Resultate der verschiedenen Methoden oberirdische Biomasse

45 Pilotversuch Knöterichbekämpfung mit Glyphosat Resultate der chemischen Behandlungen oberirdische Biomasse

46 Pilotversuch Knöterichbekämpfung mit Glyphosat Problem: Durch die chemische Behandlung entstehen sog. Hexenbesen, die praktisch keine Blattfläche mehr besitzen um noch Herbizid auftragen zu können.

47 Pilotversuch Knöterichbekämpfung mit Glyphosat Zusammenfassung der Resultate Mit mechanischer Behandlung kann die oberirdische Biomasse auch nach 4 Jahren nicht auf null reduziert werden. Keine der chemischen Behandlungen führt nach einem Behandlungsjahr zu einer endgültigen Tilgung des Bestandes. Zwischen den unterschiedlichen chemischen Methoden ist bereits nach 2 Behandlungsjahren kein statistisch signifikanter Unterschied bezüglich der Reduktion der oberirdischen Biomasse mehr feststellbar. Bei den chemischen Methoden steht nach 4 Jahren Behandlung nicht mit Sicherheit fest, dass auch die Rhizome abgetötet wurden. Beste Behandlungsmethoden: 1 x Schneiden Juni Juli 1 x Spritzen Ende August mit 2%iger Lösung oder 1 x Stängelinjektion Ende Juli in alle Stängel 1:2 verdünnt. Diese Behandlung entspricht nicht den Vorschriften, da die käuflichen Herbizide in der Schweiz nicht für diese Anwendung zugelassen sind! Seit März 2015 steht Glyphosat gemäss WHO unter dem Verdacht krebserregend zu sein..

48 Goldruten, kanadische und spätblühende (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Herkunft: Nordamerika, Kanada; in Europa in Gärten und als Bienenweide angepflanzt Merkmale: Mehrjährige, m hohe Stauden, mit pyramidenförmigen Blütenrispen, gelbe Blüten in kleinen Köpfchen; Vermehrung durch unterirdische Ausläufer und viele Flugsamen Blütezeit: Juli bis Oktober Probleme: Erosionsgefahr von Böschungen; durch dichtes Wachstum Verdrängung von einheimischen Pflanzen; starke Ausbreitung Bekämpfung: - Kleine Bestände vor der Blüte ausreissen und Material entfernen; Wurzelstücke nicht kompostieren - Grosse Flächen bei einer Pflanzenhöhe von cm mit Schlegelmäher 2 3 x pro Saison mähen, Schnittgut kann liegen gelassen werden; an Bachböschungen wegen Vogelbruten Mitte Mai bis August nicht mähen Blütenköpfchen unterirdische Ausläufer Samenstand einheimische Goldrute

49 Drüsiges Springkraut (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Herkunft: Himalaja; in Europa in Gärten als Zierpflanze und als Bienenweide gepflanzt Merkmale: Bis 2 m hohe, einjährige Pflanze mit rötlichen, fleischigen, knotigen Stängeln mit roten Drüsen und rosaroten bis weissen, spiegelsymmetrischen Blüten. Samenkapseln springen bei Erschütterungen auf. Pro Pflanze bis 2000 Samen. Blütezeit: Ab Mitte Juli gestaffelt bis Spätherbst Probleme: Erosion von Böschungen; lästiges Unkraut im Wald, das die natürliche Verjüngung behindern kann; rasches Überwachsen von Lebensräumen einheimischer Pflanzen. Bekämpfung: - Bis zum Beginn der Blüte die ganzen Pflanzen ausreissen oder tief über dem Boden mähen. Standorte bis Mitte Mai jäten. Bachböschungen wegen Vogelbruten danach nicht mehr. - Material zum Trocknen erhöht deponieren. - Sobald Samenkapseln vorhanden sind, müssen die Blütenstände vorsichtig abgeschnitten und im Kehricht entsorgt werden. Mehrmalige Kontrollen nötig, da die Pflanzen gestaffelt blühen. einheimisches Wald-Springkraut

50 Sommerflieder - Buddleja (aufgeführt in schwarzer Liste) Herkunft: Tibet, Zentralchina; in Europa häufig in Gärten gepflanzt Merkmale: 2 4 m hoher Strauch mit langen zugespitzten Blättern und violetten Rispenblüten. Vermehrt sich durch Ausläufer und mikroskopisch kleine Samen; bis 3 Mio. Samen pro Strauch und Saison Blütezeit: Juli bis August Probleme: Pflanze ist indirekt nachteilig für Schmetterlinge. Diese saugen zwar Nektar, durch die rasche Besiedlung von trockenen Stellen und Kiesflächen werden jedoch die heimischen Futterpflanzen der Schmetterlingsraupen verdrängt; breitet sich stark aus Bekämpfung: - In öffentlichen Anlagen und Gärten Samenstände nach der Blüte abschneiden und im Kehricht entsorgen - junge Pflanzen ausreissen - grössere Sträucher im Sommer dicht über dem Boden schneiden und Material entfernen > Nachkontrollen!

51 Ambrosia - aufrechtes Traubenkraut (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Herkunft: Nordamerika; Samen im Vogelfutter; breitet sich seit 1999 besonders im Tessin und im Kt. Genf stark aus Vorkommen: An Strassenrändern, in Gärten, auf offenen Flächen in Feldern Merkmale: Pflanze cm hoch, einjährig, ährenartiger Blütenstand, Blätter tief eingeschnitten, beidseits grün, Stängel rötlich und behaart Blütezeit: Juni bis Oktober Probleme: Allergieauslösende Pflanze, Pollen bewirken starken Heuschnupfen bis Asthma, Ackerunkraut Bekämpfung: - Mit Handschuhen arbeiten, Pflanzen vor der Blüte ausreissen und immer in den Kehricht geben, nie kompostieren - Während der Blütezeit mit Atemschutz arbeiten männliche Blüten am Ende der Zweige weibliche Blüten unterhalb der männlichen Blüten

52 Schmalblättriges Greiskraut oder Schmalblättriges Kreuzkraut (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Herkunft: Südafrika, wahrscheinlich mit Samen verunreinigten Wollimporten eingeschleppt Vorkommen: bei uns entlang von Strassen, häufig Autobahnen und Eisenbahnlinien Merkmale: cm hoher, mehrjähriger Halbstrauch, der an der Basis verholzt ist, schmale bis zu 7 cm lange Blätter, gelbe margeritenähnliche Blüten, bildet zahlreiche Flugsamen aus Blütezeit: Mai bis Dezember Probleme: Kann bei Einnahme tödlich giftig für Mensch und Tier sein (Pyrrolizidinalkaloide); kann zudem einheimische Pflanzen verdrängen Bekämpfung: Pflanze muss vor der Blütezeit ausgerissen oder gemäht werden, damit sie nicht versamen kann. Sie darf nicht ins Heu gelangen und muss im Kehricht entsorgt werden! Pflanze mit Samenstand Blütenköpfchen

53 Jakobs-Kreuzkraut (einheimisch und giftig) Herkunft: Eurasien, also einheimisch Vorkommen: Wiesen, Feld- und Wegränder, bevorzugt an sonnigen, warmen Standorten Merkmale: Pflanze meist zweijährig, bis 1 m hoch. Im ersten Jahr bildet sie eine grundständige Rosette Blütezeit: Juni bis Hochsommer Probleme: Pflanze ist giftig und kann Mensch und Vieh gefährden (Pyrrolizidinalkaloide). Insbesondere Pferde und Rinder sind stark gefährdet. Massnahmen: Die Pflanze muss vor der Blüte abgemäht werden, damit sie nicht versamen kann. Das Mähgut muss entsorgt werden. Aufgrund ihrer Giftigkeit darf die Pflanze auf keinen Fall ins Heu gelangen! wird oft mit der Heilpflanze Johanniskraut Blütenstand Blatt verwechselt

54 Jakobs-Kreuzkraut (einheimisch und giftig) Tödliche Dosis: Pferd: Rind: Schaf: Ziege: kg Frischgewicht (FG) / kg Körpergewicht 0.14 kg FG / kg Körpergewicht - bei 1% im Heu in 3 Monaten erreicht - bei 10% im Heu in 10 Tagen erreicht über 2 kg FG / kg Körpergewicht kg FG / kg Körpergewicht Daten: Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg, 2013

55 Robinie - Falsche Akazie (aufgeführt in schwarzer Liste) Herkunft: Nordamerika; wegen ihres guten und harten Holzes und ihrer Schnellwüchsigkeit oft angepflanzt Vorkommen: Pionierpflanze auf Brachstandorten, benötigt viel Licht und besiedelt daher die Wälder vom Rande her Merkmale: bis über 30 m hoher Baum, an der Blattbasis befinden sich rötliche, paarig angeordnete bis etwa 1 cm lange Dornen, weisse, angenehm duftenden Blüten, Ausbreitung durch Samen und Wurzelausläufer Blütezeit: Mai bis Juni Probleme: Durch Anreicherung von Luftstickstoff im Boden mit Hilfe von Knöllchenbakterien findet eine Verdrängung der natürlichen Pflanzenwelt auf Magerstandorten statt. Rinde, Blätter und Samen sind stark giftig für Mensch, Pferd und Rind! Bekämpfung: - durch Ringeln im Juni (100% der Rinde entfernen) - Vom Fällen ist abzuraten, da sich danach massiv Stockausschläge und Wurzelbrut bilden. - unbedingt Nachkontrollen durchführen! Samenstände: Schoten Dornen in den Blattachseln Ringeln von Stockausschlägen

56 Bekämpfung durch Ringeln Entfernen der Rinde mindestens bis zum Kambium im Juni 100% der Rinde entfernen nach dem Fällen entstehen Stockausschläge

57

58 Essigbaum (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Herkunft: Nordamerika; als Ziergehölz oft in Gärten angepflanzt, attraktive Herbstfärbung Vorkommen: entlang von Strassen, Bahndämmen und in Kiesgruben Merkmale: bis etwa 8 m hoher Baum. Er ist zweihäusig, d.h. es gibt männliche und weibliche Pflanzen. Junge Zweige sind behaart, die Einzelblättchen der Blätter sind gezähnt, Ausbreitung durch Wurzelausläufer Blütezeit: Juni bis Juli Probleme: Mit Gartenerde gelangt Wurzelbrut in die freie Natur, wo der Essigbaum verwildert und die einheimische Pflanzenwelt verdrängt. Milchsaft ist bei Einnahme schwach giftig und kann Hautund Augenentzündungen verursachen. Bekämpfung: Kleinere Einzelpflanzen ausreissen oder ausgraben, Erde und Wurzelmaterial in die Kehrichtverbrennung geben. Grosse Pflanzen Ringeln durch Entfernung von 100% der Rinde. Nicht fällen, da sonst massiv Stockausschläge gebildet werden. > Nachkontrollen! weiblicher Blütenstand männlicher Blütenstand Einzelblättchen gezähnt

59 Götterbaum (aufgeführt in schwarzer Liste) Herkunft: ursprünglich aus China und Nord-Korea, oft als Parkbaum angepflanzt Vorkommen: häufig entlang von Bahnlinien und Strassen, nicht selten auch in naturnahen Lebensräumen verwildert Merkmale: bis 30 m hoher, sommergrüner Baum; Einzelblättchen der Blätter sind ungezähnt, auf der Blattunterseite mit Drüsen; bildet geflügelte Samen, die mit dem Wind bis etwa 100 m weit getragen werden Blütezeit: Juni bis Juli Probleme: Der Götterbaum ist raschwüchsig mit vielen Ausläufern und Wurzelausschlägen und verdrängt die heimischen Pflanzen; er kann Bauwerke schädigen; Rinde und Blätter können Hautreizungen hervorrufen Bekämpfung: Kleinere Einzelpflanzen ausreissen oder -graben, Erde und Wurzelmaterial in die Kehrichtverbrennung; grosse Pflanzen im Mai/Juni Ringeln und im September/Oktober fällen und Schnittfläche mit Garlon einstreichen. Nicht fällen da Gefahr von Stockausschlägen! > Nachkontrollen! Einzelblättchen sind ungezähnt Drüsen auf Blattunterseite

60 Ausbreitung entlang einer Strasse durch Samenflug

61 Bekämpfung des Götterbaums durch Mahd: Ein Versuch TWW-Objekt 5090 (Bundesinventar Trockenwiesen und -weiden) «Le Gibet» La Neuveville Versuch: einmalige Rodung Beweidung mit Ziegen jährlich 4malige Mahd Versuchszeit: 4 Jahre

62 Bekämpfung des Götterbaums durch Mahd: Ein Versuch Zeitplan Massnahmen / Monat Monitoring Erhebung der Arten Erhebung der Biomasse Rodung der Götterbäume 1. Mahd Beweidung mit Ziegen 2. Mahd 3. Mahd 4. Mahd Massnahmen / Monat Monitoring Erhebung der Arten Erhebung der Biomasse 1. Mahd Beweidung mit Ziegen 2. Mahd 3. Mahd 4. Mahd

63 Bekämpfung des Götterbaums durch Mahd: Ein Versuch 1. Resultate Anzahl Stängel und ihr Gewicht in einem Dauerquadrat von 1 m 2 Anzahl Gewicht kg April August August Juli Anzahl Stängel und ihr Gewicht in einem Dauerkreis von 28.3 m Anzahl Gewicht kg April August August Juli Tendenzen & Fakten: Stängelanzahl nimmt zuerst zu Biomasse nimmt ab Ziegen fressen den Götterbaum nicht

64 Kirschlorbeer (aufgeführt in schwarzer Liste) Herkunft: West-Asien, Kaukasus, in Gärten sehr häufig als Heckenpflanze angepflanzt Vorkommen: an Waldrändern und im Wald, gelegentlich auch entlang von Bächen und Flüssen verwildert Merkmale: immergrüner Strauch von 3 bis etwa 8 m Höhe; hat ledrige, cm lange, blattoberseits glänzende Blätter; bildet zarte, weisse Blüten. Seine Früchte sind Kirschen, die zur Reifezeit schwarz sind. Blütezeit: April bis Juni, oft nochmals im Herbst Probleme: Durch illegale Entsorgung von Gartenmaterial gelangt der Kirschlorbeer in die freie Natur. Seine Kirschen werden gerne von Vögeln gefressen, wodurch er weiter verbreitet wird. Bekämpfung: Kleinere Pflanzen ausreissen oder ausgraben, grosse Pflanzen roden. Nachkontrollen sind nötig, da Stockausschläge gebildet werden können. verwilderter Kirschlorbeer im Wald Früchte (Kirschen)

65 Checkliste Bekämpfung von Schadorganismen Unter > Publikationen kann die Checkliste heruntergeladen werden.

66 Checkliste Bekämpfung von Schadorganismen 1. Problemanalyse Frage 1: Welche Schadorganismen kommen wo und in welcher Häufigkeit vor? Frage 2: Welche Probleme verursachen die Schadorganismen an diesen Orten?

67 Checkliste Bekämpfung von Schadorganismen 2. Handlungsbedarf bestimmen Frage 1: Was wollen wir mit unserem Eingriff erreichen? Frage 2: Weshalb wählen wir gerade dieses Ziel? Frage 3: Wie wichtig und dringend ist der Eingriff?

68 Checkliste Bekämpfung von Schadorganismen 3. Massnahmen planen Frage 1: Wer hat die Federführung, wer plant, wer führt aus? Frage 2: Was wird von wem, wann, wo, wie oft gemacht? Frage 3: Wer muss wann, worüber informiert werden?

69 Checkliste Bekämpfung von Schadorganismen aus "Praxishilfe Neophyten", Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Kanton Luzern (2007), verändert

70 Neozoen

71 Neozoen

72 Neozoen

73 Neozoen

74 Neozoen Michel Roggo Mit dem Signalkrebs und anderen ausgesetzten amerikanischen Arten wurde auch die Krebspest, ein Fadenpilz, eingeschleppt. Die einheimischen Krebse sterben daran, die ausgesetzten Arten sind zum grossen Teil immun. Der Signalkrebs breitet sich stark aus.

75 Neozoen Roter Amerikanischer Sumpfkrebs

76 Neozoen

77 Neozoen Michel Roggo Die Regebogenforelle wurde aus wirtschaftlichen Gründen ausgesetzt. Durch ihr Laichverhalten kann sie lokal die Laichgruben und somit die Eier der Bachforelle zerstören.

78 Neozoen Mit der Kartoffel kam auch ihr Schädling, der Kartoffelkäfer aus Amerika zu uns.

79 invasive Neozoen: Asiatischer Laubholzbockkäfer Präparat WSL

80 invasive Neozoen: Körbchenmuschel Muschelteppich Herkunft: Die Körbchenmuschel gelangte in den 1920er Jahren von Asien als Nahrungsmittel nach Nordamerika, von wo aus sie im Ballastwasser grosser Frachtschiffe anfangs der 1980er Jahre Europa erreichte. Vorkommen: in Seen und langsam fliessenden Gewässern Merkmale: Sie wird mm lang, und hat 7 8 kräftige Rippen pro cm. weitere Namen: Grobgestreifte oder Asiatische Körbchenmuschel Probleme: Teilweise kommen bis zu mehrere tausend Muscheln pro Quadratmeter vor, wodurch einheimische Arten verdrängt werden. Sie können auch Wasserleitungen verstopfen. So wurde z.b. die Kühlwasserzufuhr im KKW Leibstadt beeinträchtigt kräftige Rippen pro cm Grösse der Körbchenmuschel europäische Verbreitung 2008 Dan Minchin

81 invasive Neozoen: Körbchenmuschel

82 invasive Neozoen: Zebramuschel Zebramuscheln verschliessen eine Flasche Herkunft: aus der Gegend des Kaspischen und Schwarzen Meeres Vorkommen: in Seen und langsam fliessenden Gewässern Merkmale: Sie hat eine dreieckige Schalenform. Die Schalen sind gelbbraun gefärbt mit braunen, oft gezackten Linien. Im Querschnitt ist das Tier dreikantig. weitere Namen: Dreiecks-, Dreikant- oder Wandermuschel Probleme: Können Leitungen verstopfen, Schalen von toten Muscheln behindern Schiffsverkehr (Ausbaggerung von 1000 m 3 unterhalb Schiffsschleuse Port bei Biel), setzen sich häufig auf den Schalen anderer Muscheln fest, wodurch diese behindert werden, Badende können sich an den scharfen Kanten verletzen. Zebrazeichnung und dreieckige Schale im Querschnitt dreikantig Zebramuscheln behindern eine Teichmuschel

83 invasive Neozoen: Zebramuschel

84 invasive Neozoen: Zebramuschel Ernst Hunziker, ehemals TBA Kanton Bern

85 invasive Neozoen: Zebramuschel

86 invasive Neozoen verboten gemäss Freisetzungsverordnung Asiatischer Marienkäfer Amerikanischer Ochsenfrosch Rotwangen-Schmuckschildkröte dpa

87 Asiatischer Marienkäfer (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Scientific American frisst einheimische Insekten (auch Marienkäfer) frisst an beschädigten Trauben oder verkriecht sich darin > Wein wird ungeniessbar (1 Käfer pro 1 kg Chasselas-Trauben genügt) kann sich zur Überwinterung in Häusern in grossen Gruppen versammeln > kann durch seine Ausdünstungen Nasenschleimhautentzündungen verursachen

88 Asiatischer Marienkäfer (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Baur, B. & Nentwig, W. (2010). Invasive Arten; ergänzt nach Ternois, V. et coll. (2010). Observatoire permanent pour le suivi de la Coccinelle asiatique Harmonia axyridis (Pallas, 1773) en France (grün).

89 Asiatischer Marienkäfer (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Wöchentliche Fänge des Asiatischen Marienkäfers mittels Lichtfalle in Changins (Waadt)

90 Asiatischer Marienkäfer (verboten gemäss Freisetzungsverordnung)

91 einheimischer Siebenpunkt-Marienkäfer Kanton Bern Asiatischer Marienkäfer

92 Rotwangen-Schmuckschildkröte (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Herkunft: Wird zur Haltung als Heimtier aus dem Mississippi-Gebiet in die ganze Welt exportiert. Vorkommen: Wird oft in heimischen Seen und Teichen "entsorgt". Dort kann sie zwar überleben aber sich nicht fortpflanzen, da es bei uns noch zu kalt ist. Merkmale: Typisch für die Rotwangen- Schmuckschildkröte ist der orange-rote Fleck an der Seite ihres Kopfes. Probleme: Die ausgesetzten Tiere wachsen in den Teichen zu stattlichen Exemplaren von bis zu 30 cm Grösse heran. Sie fressen alles was sie überwältigen können und richten so grosse Schäden an. Die selben Probleme verursacht die bei uns ebenfalls verwilderte Gelbwangen-Schmuckschildkröte. Fünflibergrosse Jungtiere zum Verkauf

93 Früherkennung nach INPN [2014], AFP, Bertolino [2008], Costina, van der Velde [2007] und Rey (HYDRA [2006 ]), kombiniert und verändert

94 Früherkennung

95 hohe Bekämpfungskosten In Europa 12 Milliarden pro Jahr!

96

97 Dunkler Goldafter Raupe Falter Nest Nest

98 Emil Zimmermann, TBA Kanton Bern Hautausschlag hervorgerufen durch die Brennhaare von Goldafterraupen

99 Kanton Bern Links zu Neophyten (und Neozoen) Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora (Info Flora): Informationen, Merkblätter, Schwarze Liste und Watch Liste Neophyt.ch (Erwin Jörg): Informationen, Merkblätter, Texte und Abbildungen Neozoen.ch (Erwin Jörg): Informationen, Texte und Abbildungen Kanton Bern: Abteilung Naturförderung Kanton Luzern: Praxishilfe Neophyten Kanton Zürich: Merkblätter über Neophyten Ambrosia.ch: Informationen und Abbildungen über Ambrosia Bundesamt für Umwelt (BAFU): Informationen über invasive Arten und Links zu Gesetzen Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland Links getestet am:

100 Für Fragen erreichen Sie mich unter: Amt für Landwirtschaft und Natur Abteilung Naturförderung Erwin Jörg Schwand Münsingen Telefon

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