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2 Copyright Herausgeber Verlag Autoren Stand Herstellung Titelbild Druck Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Postanschrift: Berlin Besucheranschrift: Breite Straße 29 I Berlin-Mitte Telefon I Telefax Internet: DIHK Verlag bestellservice@verlag.dihk.de I Telefax Werner-von-Siemens-Straße 13 I Meckenheim Internet: DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Bonn Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbh Projektgruppe Freiverkäufliche Arzneimittel April 2015 RDZ GmbH I Sankt Augustin fotolia.de DCM I Druck Center Meckenheim

3 Vorwort Nach 50 Absatz 1 Arzneimittelgesetzes (AMG) darf der Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln im Sinne des 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimittel), nur betrieben werden, wenn der Unternehmer eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Über die erforderliche Sachkenntnis verfügen solche Personen, die Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, besitzen, sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften nachweisen ( 50 Abs. 2 AMG). Durch die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV) ist geregelt, wie der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis zu erbringen ist, um einen ordnungsgemäßen Verkehr mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Danach kann der Sachkenntnisnachweis durch eine Prüfung nach den 2 bis 9 AMSachKV erbracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Prüfungszeugnisse über eine abgeleistete berufliche Aus- und Fortbildung als Nachweis anerkannt (siehe dazu 10, 11 der AMSachKV). Die Abnahme der Prüfung ist den Industrie- und Handelskammern durch Landesrecht übertragen worden. Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der schriftlichen Prüfungsfragen sind vorliegendem Fragenkatalog zu entnehmen. Er soll sowohl den Prüfern als auch den Prüfungskandidaten eine Hilfe bieten. Ob Fragen aus diesem Katalog in den jeweiligen Prüfungen tatsächlich verwendet werden, obliegt jedoch dem Ermessen der Prüfungsausschüsse. Für Prüfungsbewerber ist er als begleitende Arbeitsunterlage gedacht, ohne damit eine anderweitige, gründliche und wie die Erfahrung zeigt intensive Vorbereitung ersetzen zu wollen bzw. zu können. Die Fragen und Antworten der vorherigen Ausgabe wurden von einer Expertengruppe bei der DIHK- Bildungs-GmbH überarbeitet und aktualisiert. Der DIHK und die DIHK-Bildungs-GmbH danken den IHKs für ihre Unterstützung und der Expertengruppe für die Überarbeitung des umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalogs. Die Materie bringt es mit sich, dass die eine oder andere Frage bzw. Antwort unterschiedlich bewertet wird. Kritik und Anregung bzw. eine Ergänzung der Fragen und Antworten ist uns daher jederzeit willkommen. RA Dr. Mona Moraht Bereich Recht I DIHK Leiterin des Referats Gewerberecht Dirk Müller DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Projektreferent Prüfungsentwicklung

4 Freiverkäufliche Arzneimittel Inhalt Vorwort 3 A Gesetzliche Bestimmungen - Begriffsbestimmungen 5 B Freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneimittel 26 C Begriffsbestimmung und Darreichungsform, Beschaffenheit, Zubereitungsformen, Inhaltsstoffe 44 D Lagerung und Abgabe 58 E Gefahren, Wirkungen und Nebenwirkungen 65 F Werbung 82 Pflanzendrogen (Übersicht) 88 Offene Aufgaben 88 Lösungen 89 4

5 A Gesetzliche Bestimmungen Begriffsbestimmungen A Gesetzliche Bestimmungen - Begriffsbestimmungen A 1 Welche Aussage entspricht nicht dem Arzneimittelgesetz? A) Das Gesetz soll eine ordnungsgemäße Versorgung von Mensch und Tier sicherstellen. B) Das Gesetz soll für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln sorgen. C) Das Gesetz stellt den Rahmen für Verordnungen und Erlasse auf dem Gebiet der Arzneimittel dar. D) Insbesondere regelt es unter anderem Ausführungsbestimmungen auf dem Gebiet des Heilmittelwerbegesetzes. E) Das Gesetz soll die Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln gewährleisten. A 2 Welcher Gruppe ordnen Sie fluoridhaltige Zahnpasta zu? A) den apothekenpflichtigen Arzneimitteln B) den freiverkäuflichen Arzneimitteln C) den kosmetischen Mitteln D) den diätetischen Lebensmitteln E) sonstigen Lebensmitteln A 3 Welcher Gruppe ordnen Sie reinen Lebertran (lose) zu? A) den apothekenpflichtigen Arzneimitteln B) den freiverkäuflichen Arzneimitteln C) den kosmetischen Mitteln D) den diätetischen Lebensmitteln E) sonstigen Lebensmitteln A 4 Welcher Artikel ist ein diätetisches Lebensmittel? A) Herztonikum B) Eiweißtrunk C) blähungstreibender Fencheltee D) Leinsamen gegen Darmträgheit E) Vitamin-C-Tabletten bei Erkältungskrankheiten A 5 Welcher Artikel ist ein diätetisches Lebensmittel? A) Vitamin-C-Tabletten bei Erkältungskrankheiten B) blähungstreibender Fencheltee C) jodiertes Speisesalz D) Pepsinwein in abgabefertiger Packung E) Knoblauchkapseln A 6 Welcher Artikel ist kein diätetisches Lebensmittel? A) Ginsengkapseln B) Mineraldrink für Sportler C) Astronautennahrung D) Süßstoffe E) Eiweißtrunk 5

6 Freiverkäufliche Arzneimittel A 7 Welcher Artikel ist kein diätetisches Lebensmittel? A) Fertiggerichte für Kleinkinder B) kochsalzarmes Speisesalz C) Kamillentee D) Astronautennahrung E) Süßstoffe A 8 Welcher Artikel ist kein diätetisches Lebensmittel? A) Süßstoffe B) jodiertes Speisesalz C) Eiweißtrunk D) Babynahrung E) Leinsamen gegen Darmträgheit A 9 Welches Produkt enthält arzneiliche Zusätze? A) Wundschnellverband B) Mullbinden C) Nabelbinden D) Rheumapflaster E) Verbandwatte A 10 Welches Produkt enthält arzneiliche Zusätze? A) Hühneraugenpflaster B) elastische Binden C) Mullkompressen D) Nabelbinden E) Verbandmull A 11 Welches Produkt ist kein kosmetisches Mittel? A) Enthaarungsmittel B) fluoridhaltige Zahnpasta C) Erkältungsbad D) Nagelhärter E) Tabletten zur Gebissreinigung A 12 Welches Produkt ist kein kosmetisches Mittel? A) Hautcreme B) Nagelhärter C) Haftpulver, Haftcreme D) fluoridhaltige Zahnpasta E) Zahnpasta gegen Parodontose A 13 Welches Produkt ist kein kosmetisches Mittel? A) fluoridhaltige Zahnpasta B) Nagelhärter C) Tabletten zur Gebissreinigung D) Warzentinktur E) Enthaarungscreme 6

7 B Freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneimittel B 48 Welche Droge darf nicht in einem freiverkäuflichen, tassenfertigen Magen-und Darmtee enthalten sein? A) Kümmelfrüchte B) Rhabarberwurzel C) Melissenblätter D) Kalmuswurzelstock E) Tausendgüldenkraut B 49 Welche der folgenden Drogen sind nicht für den Verkehr außerhalb von Apotheken zugelassen? 1. Farnkraut 2. Besenginsterkraut 3. Goldregen A) Alle sind nicht für den Verkehr außerhalb von Apotheken zugelassen. B) 1. und 3. sind nicht für den Verkehr außerhalb von Apotheken zugelassen. C) 1. und 2. sind nicht für den Verkehr außerhalb von Apotheken zugelassen. D) Alle sind für den Verkehr außerhalb von Apotheken zugelassen. E) 2. und 3. sind nicht für den Verkehr außerhalb von Apotheken zugelassen. B 50 Welche der folgenden Drogen darf/dürfen in einem freiverkäuflichen Hustentee enthalten sein? 1. Eukalyptusblätter 2. Primelblüten 3. Isländisches Moos 4. Malvenblüten 5. Thymiankraut A) Alle dürfen enthalten sein. B) 1., 2. und 3. dürfen enthalten sein. C) 2., 3. und 4. dürfen enthalten sein. D) Alle dürfen nicht enthalten sein. E) Nur 5. darf enthalten sein. B 51 Zu welchem Anwendungszweck sind Desinfektionsmittel nicht freiverkäuflich? A) zur Desinfektion von ärztlichen Instrumenten B) zur Desinfektion des Fußbodens C) zur Desinfektion der Haut D) zur Desinfektion im Magen-Darm-Kanal E) zur Desinfektion des Mundes B 52 Bullrich Salz -Tabletten sind A) rezeptpflichtig. B) apothekenpflichtig. C) freiverkäuflich mit Sachkundenachweis. D) freiverkäuflich ohne Sachkundenachweis. E) ein diätetisches Lebensmittel. B 53 Welche Salbe ist als Heilmittel nicht freiverkäuflich? A) Kortisonsalbe B) Kamillensalbe C) Kühlsalbe D) Pappelsalbe E) Zinksalbe 33

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