Landesdelegiertenversammlung des Hartmannbundes Bad Windsheim, 26. April 2008

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1 Landesdelegiertenversammlung des Hartmannbundes Bad Windsheim, 26. April 2008 Grußwort von Dr. med. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Es gilt das gesprochene Wort! Seite 1 von Seite 6

2 Sehr geehrter Herr Kollege Angerpointner, sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Landesdelegiertenversammlung hier in Bad Windsheim darf ich Sie herzlich begrüßen und Ihnen die Grüße der Bayerischen Landesärztekammer, deren Vizepräsident ich bin, überbringen. Sie haben ein inhaltsreiches und dichtgedrängtes Programm für Ihre Landesdelegiertenversammlung zusammengestellt, das zum Einstieg mit einem gesundheitspolitischen Referat aufwartet. Daher lassen Sie mich nur kurz auf zwei, drei topaktuelle sozial- und gesundheitspolitische Themen eingehen. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, hat sich der Bayerische Ärztetag jüngst ganz genau am Samstag vor einer Woche kategorisch sowohl gegen die Einführung des Gesundheitsfonds als auch gegen die Einführung einer monistischen Krankenhausfinanzierung ausgesprochen und dementsprechende Beschlüsse gefasst, die auch in den Medien ihre Resonanz erfuhren. Der Gesundheitsfonds ist sicherlich eines der Top-Themen in der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte. Er galt als Vorzeige- Projekt der Großen Koalition, als Kompromiss zwischen Kopfpauschale und Bürgerversicherung, und ist auch die notwendige or- Seite 2 von Seite 6

3 ganisatorische Voraussetzung für beide Konzepte. Nun gibt es parteiübergreifenden Widerstand vor allem aus Bayern und Baden-Württemberg. Die bayerischen Beitragszahler gehören zu den größten Einzahlern in den Gesundheitsfonds. Die Konvergenzklausel, die Ex-Ministerpräsident Stoiber ausgehandelt hatte, stellt lediglich sicher, dass den Krankenkassen der wirtschaftlich starken Länder im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesundheitsfonds nicht mehr als 100 Millionen Euro entzogen werden und in jedem nachfolgenden Jahr nicht mehr als 100 Mio. an abfließenden Geldern dazukommen. Nun kommt Kritik an der Konvergenzklausel von Gutachtern des Bundesgesundheitsministeriums, wonach diese Konvergenzbremse rein handwerklich gar nicht funktionieren könne und konzeptionell falsch angelegt sei. Letztlich geht es wohl um das Prestige von Kanzlerin Angela Merkel, wenn an dem Fonds gerüttelt wird. Der Aderlass aus den Hochlohnländern, wie Bayern, ist eine echte Gretchenfrage : Ist der Föderalismus nicht nur im Gesundheitswesen ein Auslaufmodell? Und wie ist es um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der finanziellen Ausgleichsysteme im Sozialstaat/ Gesundheitswesen bestellt? Ohne dies hier vertiefen zu wollen: Der Morbi-RSA, also die Leistungsausgaben für 50 bis 80 teure und versorgungsrelevante Krankheiten als Steuergrößen des Mittelflusses vom Fonds zu Seite 3 von Seite 6

4 den Krankenkassen wird zur Krux. Klar ist: Wenn die teuren Krankheiten in den Focus rücken, wird der Spardruck auf Ärzte und Krankenhäuser bei der Behandlung der Patienten mit diesen teuren Krankheiten zunehmen. Lassen Sie mich zweitens noch auf die Finanzierung der deutschen Krankenhäuser eingehen, die Bundesgesundheitsministein Ulla Schmidt radikal umgestalten will. Künftig sollen nicht mehr die Länder, sondern die Krankenkassen für Investitionen in Bauten und Großgeräte verantwortlich sein. Im Gegenzug will Schmidt rund fünf Milliarden Euro vorab aus dem Umsatzsteueraufkommen der Länder abzweigen. Bislang wenden alle Länder zusammen ca. 2,7 Mrd. pro Jahr an Investitionsmitteln auf. Dieses Geld soll dann ebenfalls in den Gesundheitsfonds fließen und über die Krankenkassen in Form von DRG-Zuschlägen an die Krankenhäuser gelangen. Also keine duale Finanzierung mehr, sondern eine monistische. Der Staat bliebe zwar in seiner Sicherstellungsfunktion für die Krankenhausversorgung zuständig, hätte aber keine Steuerungsinstrumente mehr, sondern allenfalls Kontrollinstrumente. Wir könnten uns als bayerische Ärzte jetzt natürlich auf den Standpunkt stellen, dass es uns egal ist, wo die Investitionsmittel für das Krankenhaus herkommen - vom Staat oder von den Krankenkassen. Aber ich meine, dass wir hier in Bayern mit dem Frei- Seite 4 von Seite 6

5 staat als Finanzier mit einem Volumen von derzeit 453 Mio. einen verhältnismäßig soliden Finanzier haben! Er verteilt dieses Geld in einem im großen und ganzen nachvollziehbaren Verfahren an dem wir über den Krankenhausplanungsausschuss, dem ich selbst angehöre, in gewisser Weise mitwirken können. Kurz gesagt. Wir fahren hier in Bayern mit der dualen Krankenhaus- Finanzierung ganz gut! So sieht es auch der Bayerische Ärztetag und dazu stehe ich. Ich sage dies ausdrücklich, obwohl der Fachpresse (facharzt.de) zu entnehmen war (Zitat): Der Hartmannbund hat die Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausfinanzierung gelobt: Das Konzept entspricht der monistischen Modellpräferenz des Verbandes, sagte der Verbandsvorsitzende Dr. Kuno Winn heute in Berlin. Obwohl die Grundprobleme damit nicht vollständig beseitigt seien, sehe der Hartmannbund in der Finanzierung aus einer Hand mehr Flexibilität und Handlungsautonomie für die Kliniken. Zudem wären die derzeit ungleichen Voraussetzungen des dualen Systems für die einzelnen Sektoren endlich beseitigt. Wir haben jedenfalls heftigen Widerstand gegen die geplante monistische Krankenhausfinanzierung in Deutschland angemeldet. Es gäbe noch viele weitere Themen anzuschneiden, wie etwa den 116b SGB V (Ambulante Behandlung im Krankenhaus), der es Seite 5 von Seite 6

6 den Krankenkassen, den Landesverbänden der Krankenkassen oder den Verbänden der Ersatzkassen erlaubt mit zugelassenen Krankenhäusern, die an der Durchführung eines strukturierten Behandlungsprogramms nach 137g teilnehmen, Verträge über ambulante ärztliche Behandlung zu schließen, soweit die Anforderungen an die ambulante Leistungserbringung in den Verträgen zu den strukturierten Behandlungsprogrammen dies erfordern. Dabei handelt es sich um die ambulante Behandlung hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen. Auch der sogenannte Petzparagraph ( 284 Abs. 1 Nr. 4, 294 a Abs. 2 - neu - SGB V, Schaffung datenschutzrechtlicher Grundlagen zur Weitergabe von Informationen im Rahmen der Regelung des 52 SGB V (Kostenverpflichtung des Patienten bei Folgekrankheiten aufgrund von z. B. Tätowierungen und Piercing)) gäbe einiges an Diskussionsstoff her. Ich darf Ihnen nun für Ihre Landesdelegiertenversammlung einen guten Verlauf und gute Beratungen wünschen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 6 von Seite 6

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