Keine Produktmarktfähigkeit ohne Vorregistrierung - Vorregistrierung, Datenbestandsaufnahme, REACH-Leitfäden, weitere Schritte -
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- Catrin Baumhauer
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1 Keine Produktmarktfähigkeit ohne Vorregistrierung - Vorregistrierung, Datenbestandsaufnahme, REACH-Leitfäden, weitere Schritte - Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg, Dr. Michael Braedt, Ref. 33: Immissionsschutz, Störfall, Chemikaliensicherheit, Umwelttoxikologie, Europäische Chemikalienpolitik Niedersächsisches Umweltministerium Hannover
2 REACH-Verordnung Verordnung (EG) 1907/2006 in Kraft getreten zum bisher umfangreichste europäische Umweltverordnung gilt als EG-Verordnung unmittelbar gilt für alle Stoffe, Stoffe in Zubereitungen* und Stoffe in Erzeugnissen * Aus Zubereitungen werden zukünftig Gemische (Folge der GHS-Verordnung; geplante Verabschiedung Ende 2008)
3 of CHemicals Gemeinsame Behandlung alter und neuer Stoffe mit REACH Registration: Erfassung von Stoffen (> 1t) mit Grunddatensätzen (bis 10t vereinfachter Datensatz); rd Evaluation: Bewertung (incl. Langzeitverhalten) von Stoffen (> 100t); rd Authorisation: Zulassung von Stoffen mit hohem Risiko (CMR-Stoffe, POP`s, etc.) für spezielle Anwendungsbereiche; rd
4 Gestaffeltes REACH- Verfahren Alle Stoffe Registrierung reicht aus 80 % Bewertung erforderlich 15 % Zulassung CMR, PBT, etc. 5 %
5 Was entfällt/wird grundlegend geändert nach Inkrafttreten der REACH-Verordnung? ca. 40 europäische Richtlinien und als Folge etliche des ChemG der ChemVerbotsV der GefStoffV wird geregelt durch REACH-Anpassungsgesetze
6 Wer ist von REACH betroffen? REACH ist zwar europäisches Stoffrecht, aber: Die gesamte Wertschöpfungskette ist zukünftig von REACH betroffen: Stoffhersteller/Importeure, Formulierer, industrielle Verarbeiter, Händler, Handwerker. Die REACH- Schutzbestimmungen gelten zudem auch für den privaten Endverbraucher.
7 REACH Die ersten Schritte Wann sollten Sie mit den Vorbereitungen beginnen? Gestern oder spätestens jetzt denn: REACH ist zum mit seiner ersten Phase in Kraft getreten (d.h. z.b: neue Sicherheitsdatenblätter sind gemäß REACH zu erstellen). Mit der Vorregistrierung ab geht es richtig los.
8 Gestaffelter REACH-Zeitplan 1. Juni 2007: Inkrafttreten von REACH ab 1. Juni 2008: neue Stoffe (nicht verwechseln mit Neustoffen, s.u.) dürfen nur noch registriert auf den Markt (Art. 5 No data no market) Stoffe, die erfolgreich das Neustoffanmeldeverfahren durchlaufen haben Neustoffe (ELINCS-Stoffe) - gelten als registriert (Art. 24).
9 Gestaffelter REACH-Zeitplan ff. Sonderregelungen für sog. Phase in-stoffe (sog. Altstoffe, vor 09/1981 auf dem Markt, EINECS-Stoffe, überwiegende Anzahl aller Stoffe) : Vorregistrierungszeitraum (!!! Jeder Stoff, der nicht in diesem Zeitraum vorregistriert wurde, darf ab ohne reguläre Registrierung nicht weiter vermarktet werden!!!)
10 Gestaffelter REACH-Zeitplan ff. Für vorregistrierte Stoffe gelten folgende Sonderregelungen: bis 12/2010: Registrierung von Stoffen >1.000t/a; von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen der Kat , jeweils über 1t/a; von für Wasserorganismen sehr giftigen Stoffen >100t/a bis 06/2013: Registrierung von Stoffen >100t/a bis 06/2018: Registrierung von Stoffen > 1t/a
11 Vorregistrierung ist gebührenfrei und einfach. Welche Daten müssen sie dafür liefern? Stoffname (EINECS-Nr., CAS-Nr.) Hersteller/Importeur: Name und Adresse Geplantes Produktionsmengenband, Frist der Registrierung als Phase-in-Stoff Gehen Sie daher als Hersteller/Importeur mit allen Stoffen in das Vorregistrierungsverfahren auch mit denen, die z.zt. noch knapp unter der 1t-Grenze liegen.
12 Was folgt nach der Vorregistrierung? Spätestens am veröffentlicht die ECHA eine Liste aller vorregistrierten Stoffe Art. 28 Nr. 4 Sollte Ihr Stoff nicht aufgeführt sein, unbedingt sofort die ECHA kontaktieren und den benötigten Stoff und den bisherigen Lieferanten nennen Art. 28, Nr Es gibt dann die Möglichkeit, dass ein neuer erstmaliger Registrant ihren benötigten Stoff unter den Rahmenbedingungen eines Vorregistrierers registrieren kann. Alle Registranten eines selben Stoffes werden Mitglied des SIEF (Substance Information Echange Forum) Art. 29. Das eröffnet die Möglichkeit einer gemeinsamen Registrierung und gemeinsamer Beschaffung noch fehlender Daten Art. 30.Diese Konsortienbildung wird finanziell von der ECH unterstützt.
13 FEES FOR THE UPDATE OF REGISTRATIONS UNDER ARTICLE 22 OF REGULATION (EC) NO 1907/2006 From 1-10 tonnes range General: SME + Joint submission 203 > tonnes range General: SME + Joint submission 1 463
14 Was steht daher jetzt und in den Folgejahren an? REACH-Unterstützung - vor allem für KMU Große Betriebe: in der Regel eigene REACH- Beauftragte KMU: REACH wird mitbehandelt durch Arbeitssicherheitsbeauftragte oder Firmenchef oder auch gar nicht. Daher erforderlich: Betriebsspezifische Bestandsaufnahmen Spezielle REACH-Fortbildung der Gewerbeaufsicht Einbringen von Praxiserfahrungen bei der Entwicklung von technischen Leitfäden zur REACH-Umsetzung REACH-Beratungssysteme (help-desks, REACH-net)
15 REACH Welche Fragen sollten Sie sich stellen und beantworten? I.) Wie sieht mein Stoffportfolio aus? (Mengen, Hersteller, Kunden, Preise) 1.) Welche Stoffe (>1t/a oder auch knapp darunter) stelle ich selbst her bzw. importiere sie? dann bin ich dafür Registrant. 2.) Welche Stoffe beziehe ich von Dritten? dann bin ich dafür nachgeschalteter Anwender ( downstream user ) 3.) Produziere ich Stoffe, Zubereitungen und/oder Erzeugnisse?
16 REACH Welche Fragen sollten Sie sich stellen und beantworten ff.? 4.) Welche meiner eigenen Stoffe bzw. meiner bezogenen Stoffe sind ggf. von der Registrierungspflicht befreit oder haben Registrierungserleichterungen? (z.b. Naturstoffe, andere Stoffe wie Erze, etc., aber auch Biozide + Pflanzenschutzmittel für ihre spezifischen Anwendungen, angemeldete neue Stoffe oder erfolgreiche Stoffe aus dem Altstoffprogramm, Polymere, Zwischenprodukte, im F&E-Bereich eingesetzte Stoffe, etc.)
17 REACH Welche Fragen sollten Sie sich stellen und beantworten ff.? 5.) Welche meiner eigenen Stoffe bzw. meiner bezogenen Stoffe sind besonders gefährlich und könnten ggf. unter das Zulassungsverfahren fallen? 6.) Welche meiner bezogenen Stoffe sind mit Sicherheit langfristig verfügbar und welche nicht? Gibt es entsprechende Ersatzstoffe? Daher unbedingt erforderlich: Kommunikation in der Wertschöpfungskette
18 REACH Welche Fragen sollten Sie sich stellen und beantworten ff.? II.) Fragen zu den notwendigen Daten (Stoffdaten, Expositionsdaten) 1.) Reichen die im Betrieb vorhanden Stoffdaten für die Vorregistrierung meiner hergestellten/ importierten Stoffe aus? in aller Regel ja 2.) Habe ich alle für die Registrierung notwendigen Daten verfügbar oft befinden sich Teilkompartimente in verschiedenen Betriebsteilen 3.) Welche Daten kann ich von Mitbewerbern erhalten oder muss sie notfalls neu ermitteln? Wer sind eigentlich meine Mitbewerber? 4.) Will ich Daten gemeinsam nutzen (Konsortien?) 5.) Benötige ich neue Tierversuche?
19 REACH Welche Fragen sollten Sie sich stellen und beantworten ff.? II.) Fragen des down stream users zu seinen vorgesehenen Anwendungen ( intended uses ) 1.) Kennt eigentlich mein Rohstoffhersteller meine spezifischen Anwendungen? der Anwendungsbereich eines jeden Stoffes muss bei der Registrierung angegeben werden ansonsten: Verwendungsverbot! 2.) Wie schütze ich mein Know how gegenüber dem Rohstoffhersteller? hier sind als neutrale Mittler die Innungen/Fachverbände gefordert. 3.) Weiß ich alle Anwendungen meiner Kunden? Wieder erforderlich: Kommunikation in der Wertschöpfungskette
20 REACH ist mit 851 Seiten - Tendenz steigend, weil einige Anhänge noch leer sind die bisher umfangreichste Umweltverordnung in der EU. Und das ist noch nicht alles! Es folgen: ca Seiten aus dem REACH IMPLEMENTATION PROJECTS (RIP) sowie etliche 100 Seiten TECHNICAL GUIDANCE DOCUMENTS (TGD) (Kurzzusammenfassungen aus den RIP- Ergebnissen) Eine Übersetzung aus dem Englischen erfolgt nur in sehr begrenztem Rahmen.
21 Ist REACH somit überhaupt anwendbar insbesondere für KMU? JA aber es bedarf einiger Anstrengungen und externer Unterstützung (Fachverbände, Behörden, Helpdesks) WICHTIG: Rechtsverbindlich ist allein der REACH- Verordnungstext RIP-Dokumente und Technical Guidelines sind ergänzende Hilfestellungen Anmerkung: Es bedarf aber schon einer intensiven inhaltlichen Begründung gegenüber der EChA, wenn z.b. im Registrierungsverfahren von den Vorschlägen aus den RIP und den Guidelines abgewichen werden soll.
22 Wo finde ich RIP-Dokumente und Technical Guidelines? RIP-Dokumente finden sich auf der website des Europäischen Chemikalienbüros (ECB) in Ispra/Italien. Dort finden Sie auch die aktuelle europäische Stoffdatenbank IUCLID V sowie die EINECSund ELINCS-Verzeichnisse. TECHNICAL GUIDELINES zu REACH sind auf der website der neuen Europäischen Chemikalienagentur (EChA) in Helsinki zu finden (leider nur Startseite in Deutsch)
23 Der RIP-Prozess Der RIP-Prozess wurde unter Koordination des Europäischen Chemikalienbüros in einer Stakeholder Expert Group (SEG; Mitglieder: Industrie, Mitgliedsstaaten, NGO`s, EU- Kommission) bereits während der Entstehung von REACH eingeleitet. Ziel: Die RIP`s und die daraus abstrahierten Technical Guidelines sollten bis zum Inkrafttreten von REACH (06/2007), spätestens aber zu Beginn der Vorregistrierungsphase (ab 06/2008) verfügbar sein.
24 Die RIP-Themen RIP 1: Kurzbeschreibung (99 S., in Englisch), wie REACH umgesetzt werden soll RIP 2: Entwicklung eines IT-Systems (IUCLID V liegt vor; REACH-IT incl. REACH-Formblätter für Registrierung ab Anfang 2008 vorgesehen) RIP 3 RIP 4 Technische Leitfäden für die Industrie Technische Leitfäden für die Behörden RIP5/6 Aufbau der Europäischen Chemikalienagentur (EChA)
25 EChA-Leitfäden zu REACH Leitfäden für die Industrie Erstellung des Registrierungsdossiers (06/2007 update 18.02/2008) Monomere/Polymere (06/2007) Datenteilung (09/2007) Vorregistrierung (teilweise fertig; siehe auch: 1. Kapitel im Leitfaden zur Datenteilung) Down-stream-user (01/2008) Zwischenprodukte (02/2008) PFORD (F&E in Wissenschaft und Betrieb) (02/2008)
26 EChA-Leitfäden zu REACH Leitfäden für die Industrie ff. Substanzen in Artikeln (noch nicht fertig Erarbeitung in RIP 3.8) Autorisierung (noch nicht fertig Erarbeitung in RIP 3.7) Einstufung und Kennzeichnung (in Arbeit; Vorlage erst nach Verabschiedung der GHS-Verordnung)
27 EChA-Leitfäden zu REACH Leitfäden für Behörden Dossier- und Stoffbewertung (06/2007) Harmonisierte Kennzeichnung und Einstufung (06/2007) Identifizierung von Stoffen mit very high concern - SVHC (06/2007) Beschränkungs-Dossier (Anhang XV) (06/2007)
28 EChA-Leitfäden zu REACH Leitfäden zu different methods Stoffidentifikation (06/2007) Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (in Arbeit siehe auch RIP 3.6) Chemical Safety Report (in Arbeit siehe auch RIP 3.2) Stoffinformationen Intrinsische Eigenschaften (in Arbeit siehe auch RIP 3.3) Sozio-ökonomische Analyse für Autorisierungsverfahren (in Arbeit siehe auch RIP 3.9)
29 Wer hilft mir? Nicht überall, wo Experte draufsteht, ist Experte drin!
30 Aufpassen: Goldgräberstimmung im REACH-Land Trauen Sie nicht den selbsternannten REACH-Experten, die Ihnen schlüsselfertig die komplette REACH- Bearbeitung für Ihre Firma anbieten gegen gutes Geld! REACH ist zu komplex für Einzelpersonen. Die Alternative: Verankerung in Netzwerken
31 Wo bekommen Sie weitere Unterstützung in REACH-Fragen? Bei Ihren jeweiligen Fachverbänden Bei der Gewerbeaufsicht (im ersten Halbjahr 2008 erfolgt vom Umweltministerium eine REACH-Schulung mit dem Ziel ab Mitte 2008 in jedem GAA einen REACH-Profi als Ansprechpartner für die Unternehmen zu haben.) Bei Consultants (nicht kostenlos) Aufpassen!! Beim Helpdesk der BAuA: Beim Länder/Industrie-Helpdesk: Beim Niedersächsischen Umweltministerium Tel.: )
32 Das Behörden-Netzwerk REACH-Fortbildungsprogramm für die Niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung Z.Zt. in der abschließenden Vorbereitungsphase Vorläufiger Abschluss: Sommer 2008 Ziel: Vor Beginn der Vorregistrierungsphase im Juni 2008 soll es in jedem GAA mindestens eine/einen kompetente(n) Ansprechpartner(-in) für die Betriebe in REACH-Fragen geben. Enge Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Bundesländern in der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)
33 Das niedersächsische REACH-Netzwerk AK Europäische Chemikalienpolitik der 6. Niedersächsischen Regierungskommission Pfad: Themen; Abfall; Regierungskommissionen; 5. Regierungskommission; Europäische Chemikalienpolitik Niedersächsisches Umweltministerium
34 Der AK Europäische Chemikalienpolitik arbeitet seit Mai 2003 unter Koordination durch das Nds. MU Zusammensetzung: Industrie (Firmen, VCI, UVN), Handel (IHK), Gewerkschaften (DGB, IGBCE), Wissenschaft (DBU, Fraunhofer-Institut, SRU, Ökopol), Umweltverbände, Verwaltung (Staatskanzlei, MU, ML, MW, MS) d.h. die wesentlichen stakeholder der REACH- Diskussion arbeiten hier zusammen in einem AK.
35 Elektronische REACH-Netzwerke Help-desks
36 Angebote der EU Informationen der Kommission (Enterprises) Amtliche Seite der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) ( Sie erhalten hier Zugang zu technischen Leitlinien, Fragen und Antworten (FAQ), Softwareinstrumenten und Helpdesks. Außerdem finden Sie neueste Nachrichten über Leitlinien, Anwendungshilfen, chemische Stoffe und die Verordnung.
37 Angebote in Deutschland Nationale Auskunftsstelle (Bundesoberbehörden) Nationales Helpdesk (BAuA) Angebote der Bundesländer Angebote von Verbänden
38 Angebote der Länder und Dritter FAQs Einzelanfragen via Dialog Suche in der Wissensdatenbank
39 REACH-Net - die Projektpartner Landesregierung Landesregierung NRW NRW (Wirtschafts-, (Wirtschafts-, Arbeits-, Arbeits-, Umweltministerium) Umweltministerium) Land Land Niedersachsen Niedersachsen (Umweltministerium) (Umweltministerium) Bundesanstalt Bundesanstalt für für Arbeitsschutz Arbeitsschutz und und Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin Verband Verband der der chemischen chemischen Industrie, Industrie, NRW NRW Stiftung Stiftung Arbeit Arbeit und und Umwelt Umwelt der der Gewerkschaft Gewerkschaft Bergbau, Bergbau, Chemie, Chemie, Energie Energie Industrie- Industrieund und Handelskammer Handelskammer zu zu Köln Köln
40 ist kostenlos für die Nutzer arbeitet Internetgestützt gibt schnelle und kompetente Antworten ist ein selbstlernendes System ist gestützt auf ein großes Netzwerk von Experten wird qualitätsgesichert durch 2 Bänke (Verwaltung + Industrie)
41 Fazit: Die neue REACH-Verordnung bewirkt eine grundlegende Neustrukturierung der Chemikalienpolitik hat Auswirkungen auf alle Wirtschaftsbereiche, in denen mit Chemikalien gearbeitet wird ist zwar erst am in Kraft getreten, insbesondere die von REACH eingeforderte gegenseitige Information in der Wertschöpfungskette sollte schon jetzt realisiert werden. bis spätestens Mitte 2008 sollten in jedem Betrieb und in den mit REACH befassten Behörden kompetente REACH-Profis mit Netzwerkverankerung existieren. Nutzen Sie die elektronischen REACH- Beratungshilfen wie z.b. Versäumen Sie nicht die Vorregistrierungsfrist!
42 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.
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