Schutzziele, Organisation und Taktik

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1 Das Wichtige tun. Arbeitskreis / Fachausschuss Rettungsdienst Schutzziele, Organisation und Taktik der medizinischen Rettung bei Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten - - Gemeinsames Positionspapier des Verbandes der Feuerwehren in NRW (VdF NRW) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF NRW) Düsseldorf, den Verband der Feuerwehren in NRW e.v. Suitbertus-Stiftsplatz 14 b Düsseldorf Tel.: Fax: Ansprechpartner Dr. Jörg Schmidt AK Rettungsdienst (AGBF NRW) Weitere Informationen geschaeftsstelle@vdf-nrw.de Internet: Facebook: facebook.com/vdfnrw

2 1. Einführung Ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV) kann dazu führen, dass die Kapazitätsgrenzen des auf Grundlage des Rettungsgesetzes dimensionierten Rettungsdienstes (Grundbedarf und Spitzenbedarf) erreicht oder auch überschritten werden. Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Rettungsgesetz (RettG) als Träger des Rettungsdienstes sowie nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) als Katastrophenschutz-Behörde verpflichtet, die Gefahrenabwehr auch bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten zu planen und zu organisieren. Dazu gehört eine Planung des Einsatzablaufes vom Ereignisbeginn bis zur Funktionsfähigkeit der notwendigen Gefahrenabwehrstrukturen unter Einsatz aller Einheiten der Gefahrenabwehr, einschließlich des Katastrophenschutzes sowie der nachbarlichen und überörtlichen Hilfe. Dieses Grundlagenpapier beschreibt die Schutzziele, Organisation, Taktik und Führung der Medizinischen Rettung bei einem MANV und berücksichtigt im Besonderen die aktuellen Erkenntnisse für einen Einsatz mit bis zu 50 Verletzten oder Erkrankten. 2. Entwicklung Das Land NRW hat seit 2005 ein durch gegenseitige Unterstützung getragenes Solidarsystem im Katastrophenschutz für den MANV aufgebaut, das die Kreise und kreisfreien Städte in die Lage versetzt, Einsätze unterschiedlicher Größe zu bewältigen. Aktuelle Erkenntnisse aus Ausbildung, Übungen und realen Einsätzen der vergangenen Jahre zur Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der taktischen Einheiten erfordern eine Anpassung auch der lokalen Einsatzplanungen. Hierbei sind die getroffenen Maßnahmen des Landes NRW im Zivil- und Katastrophenschutz 1 sowie die Planungen der Krankenhäuser für die Akut-Versorgung einer größeren Anzahl von Patienten zu berücksichtigen. 3. Schutzziele für den MANV Die Kreise und kreisfreien Städte sind durch die Ressourcen des Rettungsdienstes der eigenen und der benachbarten Gebietskörperschaften sowie der zusätzlichen Bereitstellung von Einsatzmitteln des Landes NRW (AB-MANV, GW-San, KTW-B) in die Lage versetzt worden, ein ad hoc eintretendes Schadensereignis mit MANV für die akut vital bedrohten Patienten der Kategorie I mit Soforttransportpriorität zu bewältigen - in der Mehrzahl der Fälle kann somit zeitnah ein mit dem Rettungsdienst vergleichbares Versorgungsniveau erreicht werden. 2

3 Daraus resultiert das folgende Schutzziel für den MANV: Jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis plant Einsatzmaßnahmen für den Massenanfall von 50 Verletzten bzw. Erkrankten nach dem planerischen Verteilungsschlüssel von 40 % rot (Sichtungskategorie I 2 ) 20 % gelb (Sichtungskategorie II ) 40 % grün (Sichtungskategorie III ) zur Sicherstellung der Erstversorgung und des Transports aller Verletzten/Erkrankten mit Unterstützung überörtlicher Hilfe und schreibt die Planung in einer Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) fest. Zur Erfüllung des Schutzziels sind folgende taktische Aufgaben zu planen: 3.1 Priorisierung durch geeignetes Rettungsfachpersonal bzw. ärztliche Sichtung Konzentrierte Erstversorgung nach Priorisierungsergebnis 3.3 Sicherstellung aller notwendigen Soforttransporte Bei akuter vitaler Bedrohung, die eine sofortige klinische Intervention erfordert, ist der schnellstmögliche Transport mit einem geeigneten Rettungsmittel in eine geeignete Behandlungseinrichtung sicherzustellen. In der Individualmedizin soll ein akut vital bedrohter Patient innerhalb einer Stunde nach Eintritt der Verletzung/Erkrankung den Zielort erreichen. Diese Zeitspanne ist auch bei einem MANV anzustreben, wenngleich Schadenart und Zeit sowie andere äußere Einflussfaktoren zu Überschreitungen führen können Transport/Behandlung Transport aller weiteren Verletzten/Erkrankten Alle weiteren Verletzten/Erkrankten sind mit geeigneten Rettungsmitteln innerhalb eines medizinisch vertretbaren Zeitraums in geeignete Behandlungseinrichtungen zu transportieren Behandlung der Patienten in geeigneten Strukturen bei Fehlen erforderlicher Transport-Kapazitäten Stehen erforderliche Transportkapazitäten nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung, erfolgt bis zum Transport die Behandlung der Patienten in geeigneten Strukturen. Vorrangige Aufgaben sind die Konzentration von Patienten und Ressourcen und die Stabilisierung der Patienten nach Priorisierungsergebnis. Für die Patienten, deren Verletzung/Erkrankung eine sofortige klinische Intervention erfordert, ist der schnellstmögliche Transport mit einem geeigneten Rettungsmittel in ein geeignetes Krankenhaus zu planen, da zwangsläufig die Zunahme der nicht mehr zu rettenden Patienten, die Zunahme von bleibenden Schäden und eine Zunahme der Krankenhausbehandlungsdauer drohen. 3

4 Die nachgewiesenen Kapazitäten der Krankenhäuser 5 zur sofortigen Aufnahme und Versorgung von Notfallpatienten ermöglichen es, eine große Anzahl von Patienten im vorgegebenen Zeitrahmen zu versorgen. Hieraus ergibt sich für die Kreise / die kreisfreien Städte die Möglichkeit, auch bei deutlich größeren Schadenslagen die Patienten schnellstmöglich in einem geeigneten Rettungsmittel in eine geeignete Behandlungseinrichtung zu transportieren. 4. Einsatztaktik Der MANV ist in der Regel ein punktförmiges oder kleinflächiges Schadensereignis mit vielen Patienten. Dieses Schadensereignis ist in der Frühphase durch einen Ressourcen-Mangel (personell wie materiell) begrenzter Dauer gekennzeichnet, in der Spätphase durch eine Vielzahl zu koordinierender Einheiten. Gerade unter dem Aspekt des Ressourcen-Mangels und einer großen Anzahl von Patienten muss die Einsatzleitung zu jeder Zeit des Einsatzes sicherstellen, dass die richtigen Mittel zur richtigen Zeit am richtigen Ort eingesetzt werden. In Anlehnung an den Führungsvorgang gem. Feuerwehrdienstvorschrift 100 (FwDV 100) ergibt sich hierfür der folgende Handlungsablauf: 1. Erkundung der medizinischen Lage (Lagefeststellung) 2. Beurteilung der medizinischen Lage und Priorisierung mit Festlegung des erforderlichen medizinischen Ressourcenbedarfs (Einsatzplanung) 3. Erstversorgung und Delegation medizinischer Aufgaben in Auftragstaktik, Organisation von Soforttransporten und Erstversorgungsstruktur (Befehl) Während des Ressourcen-Mangels können zur Rettung möglichst vieler Verletzter oder Erkrankter Qualitätsstandards der Individualmedizin anfangs nicht für alle Patienten gleichzeitig begonnen oder aufrechterhalten werden. Priorität haben zunächst die konzentrierte Erstversorgung aller vital bedrohten Patienten durch lebensrettende Sofortmaßnahmen und der Sofort-Transport für Patienten mit der Indikation für lebenserhaltende klinische Interventionen. 5. Planungsgrundlagen In der Regel ist jeder Träger des Rettungsdienstes in der Lage, unter Einschränkung der eigenen Vorhaltung kurzfristig Ressourcen seines Rettungsdienstes benachbarten Gebietskörperschaften sowohl zur Erstversorgung als auch zum Transport bei einem MANV zur Verfügung zu stellen (ÜMANV-S 6 ). Ebenso stehen, in Abhängigkeit von Zeit und Witterung, Kapazitäten der Luftrettung für Erstversorgung und Transport bereit. Daneben verfügen alle Kreise bzw. kreisfreien Städte als Träger im Rahmen des Katastrophenschutzes über umfangreiche Einsatzmittel (AB-MANV, GW-San, KTW-B). 4

5 Mit diesen Einsatzmitteln helfen sich alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein- Westfalen im Solidarsystem des Katastrophenschutzes bei Lagen, die über die Leistungsfähigkeit eines Trägers hinausgehen, gegenseitig. Für die eigene Einsatzplanung prüft jeder Träger, welche Teileinheiten der Katastrophenschutzkräfte auf Kreisebene (z. B. Einsatzeinheiten NRW) er bei eigenen Einsätzen nutzen kann, um den anfänglichen Ressourcen-Mangel so schnell wie möglich auszugleichen. Die Teileinheiten sind so zu organisieren, dass sie schnell verfügbar sind. Dazu gehören eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) und eine den örtlichen Gegebenheiten folgende räumliche Verteilung der Einheiten. Durch die frühzeitige Entsendung von Teileinheiten entsteht so ein kontinuierlicher Aufwuchs, so dass bereits in einer frühen Phase des Einsatzes umfangreiches medizinisches Personal und Material für die Erstversorgung sowie zusätzliche Rettungsmittel für den Transport von Patienten zur Verfügung stehen. Patiententransport-Züge 10 NRW (PT-Z 10 NRW, siehe Fußnote 2) ergänzen den Bedarf an Transportkapazitäten, können jedoch medizinisch notwendige Soforttransporte nur bedingt durchführen, da ihre Vorlauf- und Anmarschzeit in der Regel zu lang ist. Nach Eintreffen stehen jedoch hochqualifizierte Ressourcen für jeweils mindestens 10 Patienten zur Verfügung. Die Krankenhäuser haben im Informationssystem Gefahrenabwehr des Landes NRW (IG- NRW 5 ) die vorhandenen Behandlungskapazitäten nach Prüfung durch den Träger des Rettungsdienstes über die Bezirksregierungen eingestellt. Die Behandlungskapazitäten sind aufgeteilt nach Sichtungskategorien 2. Weiter wird unterschieden, wie viele Patienten unmittelbar ohne Vorankündigung und wie viele Patienten nach einer Vorwarnzeit von 3-4 Stunden behandelt werden können. Um das Schutzziel zu erreichen, den schnellstmögliche Transport mit einem geeigneten Rettungsmittel in eine geeignete Behandlungseinrichtung sicherzustellen, muss der Träger die notwendigen Behandlungskapazitäten der umliegenden Krankenhäusern und deren Versorgungsniveau in seiner Vorplanung berücksichtigen. 6. Einsatzstellenstruktur bei MANV Um die erforderliche überörtliche Hilfe optimal einzubinden, ist eine landesweit einheitliche Einsatzstellenstruktur zwingend erforderlich. Diese ist im Folgenden abgebildet. Bei einem MANV erfolgt die Rettung von Menschen durch technische Maßnahmen aus dem Gefahrenbereich im Einsatzabschnitt Technische Rettung. Patientenablagen an der Grenze des Gefahrenbereichs bilden i. d. R. den Übergabepunkt vom Einsatzabschnitt Technische Rettung zum Einsatzabschnitt Medizinische Rettung. In der Phase 1 werden die Schutzziele 1 bis 3 realisiert, die Phase 2 realisiert zusätzlich das Schutzziel 4. 5

6 Abbildung 1: Einsatzstruktur der Phase 1 bei MANV Abbildung 2: Einsatzstruktur der Phase 2 bei MANV 6

7 7. Behandlungsplatz-Bereitschaften (BHP-B 50 NRW) Die Behandlungsplatz-Bereitschaften sind ein wertvolles Instrument für besondere Einsatzlagen. Hierzu gehören Groß-Einsätze/Katastrophen mit Engpässen bei der Transport- und Klinik-Kapazität, die ein längeres Behandeln in geordneten Strukturen an der Einsatzstelle erfordern Einsätze mit langem Vorlauf für die medizinische Rettung (z. B. langwierige Befreiung von Personen aus schwierigen Zwangslagen: Amok-Lagen, Einstürze, etc.) Bereitstellung für vorgeplante Ereignisse (z. B. Großveranstaltungen) 8. Handlungs- und Verfahrenssicherheit Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der Gefahrenabwehr bei einem MANV müssen die Planungen für den MANV regelmäßig möglichst jährlich, mindestens jedoch in Abständen von drei Jahren mit allen Beteiligten in Übungen erprobt, bewertet und ggf. aktualisiert werden. 1 Runderlass des Innenministeriums NRW vom : Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW (BHP-B 50 NRW), Patiententransport-Zug 10 NRW (PT-Z 10 NRW) 2 Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e. V.: Ergebnisse der Konsensuskonferenz 2002 zu Sichtungskategorien im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz 3 vgl. z. B. S 3 Leitlinie DGU Polytrauma / Schwerverletzten-Behandlung 4 vgl. Ziel der golden hour of shock ÜMANV-S: Konzept der Rheinischen Projektgruppe ÜMANV zur nachbarschaftlichen Soforthilfe bei Rettungsdiensteinsätzen: 1 NEF + 2 RTW + 1 RTW/KTW 7

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