Die Prüfung der Ausgangsstoffe. Eine Hilfe zur Umsetzung
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- Ludo Glöckner
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1 Die Prüfung der Ausgangsstoffe Eine Hilfe zur Umsetzung
2 Gesetzliche Vorgaben Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden, müssen die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität aufweisen. Zur Herstellung von Arzneimitteln dürfen nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität festgestellt ist Monika Paul 2
3 Gesetzliche Vorgaben Die Ausgangsstoffe sind nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln zu prüfen. Enthält das Arzneibuch entsprechende Regeln, sind die Ausgangsstoffe nach diesen zu prüfen. Die Prüfung der Ausgangsstoffe kann unter Verantwortung des Apothekenleiters auch außerhalb der Apotheke in einem Betrieb..erfolgen Monika Paul 3
4 Gesetzliche Vorgaben Der für die Prüfung Verantwortliche des beauftragten Betriebes hat ein Prüfzertifikat auszustellen. Werden Ausgangsstoffe bezogen, deren Qualität durch ein Prüfzertifikat nachgewiesen ist, ist in der Apotheke mindestens die Identität festzustellen Monika Paul 4
5 Entscheidung, aber.. Zur Anerkennungsfähigkeit ist jedes Prüfzertifikat seinerseits auf Ordnungsmäßigkeit, d.h. auf das Vorhandensein der erforderlichen Angaben und Prüfergebnisse sowie deren Übereinstimmung mit den Qualitätsforderungen der Arzneibücher zu überprüfen. Zu prüfender Ausgangsstoff Prüfzertifikat vorhanden und i. O.? Nein Prüfung auf Identität, Reinheit und Gehalt Ja Prüfung auf Idenrtität Monika Paul 5
6 ..anerkennungsfähig? Mindestangaben Bezeichnung des Ausgangsstoffes/Arzneimittels Angewandte Prüfvorschrift Aktuelle Arzneibücher, ausländische Arzneibücher, Prüfvorschrift des Herstellers Name des Herstellers/Lieferanten Chargenbezeichnung des Herstellers/Lieferanten Name und Autorisierung des für die Prüfung Verantwortlichen Kontrolleiter eines Betriebes oder einer Apotheke mit Herstellerlaubnis nach 13 AMG, Sachverständiger i. S. von 65 Abs. 4 AMG Monika Paul 6
7 ..anerkennungsfähig? Übereinstimmung Prüfergebnisse Mit Zahlen ausgewiesen Sollwerte mit der aktuellen Arzneibuchmonographie übereinstimmend Datum der Prüfung Wünschenswerte Wahlangaben Verfall datum Entscheidung, ob das Arzneimittel der Monographie entspricht Monika Paul 7
8 Wareneingang Nein Ja Bereits beim Wareneingang prüfen, ob das Prüfzertifikat anerkennungsfähig ist. Zurück zum Lieferanten In Quarantäne legen Monika Paul 8
9 Gesetzliche Vorgaben Ausgangsstoffe, deren ordnungsgemäße Qualität nicht festgestellt wurde, sind als solche kenntlich zu machen und abzusondern Monika Paul 9
10 Quarantäne 1. Gesonderte Lagerung 2. Gesonderte Kennzeichnung Monika Paul 10
11 Prüfmethoden Arzneibuchmethoden Für die Prüfung können auch andere Methoden angewandt und andere Geräte benutzt werden, als sie im Arzneibuch beschrieben sind. Eigene Prüfmethoden Vorraussetzung ist, dass die gleichen Ergebnisse wie mit den beschriebenen Methoden und Geräten erzielt werden Monika Paul 11
12 Arzneibuchmethoden Beschreibung in der Monographie Nass-chemische Methoden Identitätsreihe Beispiel: B,C,D Zum Teil aufwendig und langwierig Monika Paul 12
13 Eigene Prüfmethoden Voraussetzung: Festlegung der Prüfungsmethode vor Durchführung der Prüfung Schriftliche Fixierung der Methode Freigabe der Methode durch einen Apotheker Ständige Verfügbarkeit dieser Prüfvorschrift Monika Paul 13
14 Eigene Prüfmethoden Mischschmelzpunkt Geeignet für organische Festsubstanzen bis maximal 200 C und definiertem Schmelzpunkt Schnelle, saubere Methode Kapillarfüllung mit Referenzsubstanz Untersuchungssubstanz Mischung aus beiden Genauigkeit durch Schmelzpunktsdepression bei Abweichung Monika Paul 14
15 Eigene Prüfmethoden Dünnschichtchromatographie (DC) Geeignet für Festsubstanzen, Salbengrundlagen, Drogen Genaue und schnelle Methode Verlangt etwas Übung Verwendung von Minioder Micro-DC-Platten Geringe Mengen an Fließmitteln Monika Paul 15
16 Eigene Prüfmethoden Flammenfärbung und Fällung Schnelle Methoden Genaue Ergebnisse bei Einhaltung der Prüfvorschriften Geeignet für anorganische Festsubstanzen Monika Paul 16
17 Eigene Prüfmethoden Refraktometrische Bestimmungen Sehr schnelle Methode Sehr genaue Methode Viele Werte im DAC aufgeführt Geeignet für Flüssigkeiten Brauchbar für ätherische und fette Öle Monika Paul 17
18 Eigene Prüfmethoden Mikroskopische Untersuchung Geübte Methode Beschränkung auf wichtige Merkmale Geeignet für Drogen Monika Paul 18
19 Gesetzliche Vorgaben Über die in der Apotheke durchgeführten Prüfungen sind Aufzeichnungen mit Namenszeichen des prüfenden oder die Prüfung beaufsichtigenden Apotheker zu machen. Diese müssen richtig, vollständig, in der vorgeschriebenen Weise und rechtzeitig angefertigt werden Monika Paul 19
20 Gesetzliche Vorgaben Der ursprüngliche Inhalt einer Eintragung darf nicht unkenntlich gemacht werden. Es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die nicht erkennen lassen, ob sie bei oder nach der ursprünglichen Eintragung vorgenommen worden sind. Aufzeichnungen können auch auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden Monika Paul 20
21 Gesetzliche Vorgaben Es muss sichergestellt sein, dass die Daten während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und innerhalb einer angemessenen Zeit lesbar gemacht werden können. Die Nachweise sind vollständig und mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch nicht weniger als 3 Jahre aufzubewahren Monika Paul 21
22 Das Prüfprotokoll Name des Ausgangsstoffs/Arzneimittels Interne Prüfnummer Name des Herstellers/Lieferanten Gelieferte Menge und Preis Chargenbezeichnung des Herstellers/Lieferanten Prüfvorschrift Ergebnisse der Prüfung Datum der Prüfung Aufbrauchfrist oder Wiederholungsprüfungsdatum Namenszeichen des Prüfers Datum und Namenszeichen des freigebenden Apothekers Das auf dem Behälter/der Verpackung des Ausgangsstoffs gegebenenfalls angebrachte Prüfzertifikat wird abgelöst und auf das Prüfprotokoll aufgeklebt Monika Paul 22
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