EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Informationen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling
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- Hedwig Beckenbauer
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1 EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Infrmatinen Dezernat 4
2 Themenübersicht Gesetzliche Grundlagen Unterscheidung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeit Rechnerische Trennung und Vllkstenbetrachtung Overhead (= Gemeinksten) Buchhalterische Abwicklung
3 Gesetzliche Rahmenbedingungen Vertrag über die Arbeitsweise der Eurpäischen Unin Art. 107: (Beihilfeverbt) (1) Sweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche der aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen der Prduktinszweige den Wettbewerb verfälschen der zu verfälschen drhen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, sweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
4 Gesetzliche Rahmenbedingungen Vertrag über die Arbeitsweise der Eurpäischen Unin Art. 108: (Ntifizierungs- und Genehmigungspflicht) (3) Die Kmmissin wird vn jeder beabsichtigten Einführung der Umgestaltung vn Beihilfen s rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. ( ) Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevr die Kmmissin einen abschließenden Beschluss erlassen hat.
5 Gesetzliche Rahmenbedingungen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Frschung, Entwicklung und Innvatin vm Amtsblatt Nr. C 323 (3.1.1) Sweit die gleiche Einrichtung swhl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht unter Artikel 87 Absatz 1 EGV, wenn flgende Vraussetzungen erfüllt sind: Die beiden Tätigkeitsfrmen können eindeutig vneinander getrennt werden (Unterscheidung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeit)
6 Gesetzliche Rahmenbedingungen Eine Trennung der Ksten und Finanzierungen vn wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten, um eine Quersubventinierung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch den Landeszuschuss zu vermeiden. (Trennungsrechnung) Sind jedch die wirtschaftlichen und die nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten untrennbar miteinander verknüpft, kann jede staatliche Finanzierung, die für die Unterstützung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten gedacht ist, unter den Beihilfebegriff fallen.
7 Gesetzliche Rahmenbedingungen Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit ist in einer separaten Teilergebnisrechnung darzustellen Trennungsrechnung ist Teil der externen Rechnungslegung Es besteht eine Prüfungspflicht im Rahmen des Jahresabschluss Testat durch Wirtschaftsprüfer
8 Unterscheidung wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten Nicht-wirtschaftliche Tätigkeit Hauptaufgaben der Hchschulen Ausbildung vn qualifizierten Humanressurcen Unabhängige Frschung und Entwicklung, auch im Verbund (Ziel: Erweiterung des Wissens und Verständnisses) Verbreitung vn Frschungsergebnissen Interner Technlgietransfer
9 Unterscheidung wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten Wirtschaftliche Tätigkeit Die Wirtschaftliche Tätigkeit umfasst demnach alle nicht grundlegenden Tätigkeiten einer Hchschule. Das Hauptkriterium ist das Vrhandensein eines Marktes, auf dem die Waren und Dienstleistungen angebten werden. Vermietung vn Infrastruktur Auftragsfrschung Dienstleistung für gewerbliche Unternehmen
10 Unterscheidung wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten Lehre Frschung Dienstleistung Nicht wirtschaftlicher Bereich Ausbildung, Studium, Weiterbildung vn Hchschulangehörigen Die unabhängige FuE im Verbund, zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses Verbreitung der Frschungsergebnisse Kperative Frschung, auch gemeinsam mit Unternehmen, wenn die Frschungsergebnisse frei zugängliche sind Dienstleistungen für Nichtunternehmen Interner Technlgietransfer Wirtschaftlicher Bereich Frtbildung, Weiterbildung Auftragsfrschung für Dritte, d. h. Frschungstätigkeit für Unternehmen (=Auftraggeber) bei angemessenem Entgelt Auftraggeber legt Knditinen für Dienstleistung fest Weitere Indizien: Auftraggeber erhält Rechte an Frschungsergebnissen Auftraggeber trägt Risik des Scheiterns Vermietung vn Infrastruktur Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen
11 Rechnerische Trennung und Vllkstenbetrachtung Um eine mittelbare Beihilfe ausschließen zu können muss die wirtschaftliche Tätigkeit zu einem marktüblichen Preis (z. B. Gebührenrdnung) der einem Preis, der sämtliche Ksten abdeckt und eine angemessene Gewinnspanne enthält, angebten werden. Vllkstenbetrachtung Zudem ist um eine Quersubventinierung zu Vermeiden eine Trennung der Ksten und Finanzierungen vn wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten ntwendig. Trennungsrechnung
12 Rechnerische Trennung und Vllkstenbetrachtung Vllkstenkalkulatin (Direkte Ksten) Persnalksten (vn der Akquise des Prfessrs bis zur administrativen Arbeit im Sekretariat) Zusatzpersnal Persnal welches für dieses Prjekt eingestellt wird und auch aus diesen Einnahmen bezahlt wird, Persnal welches aus anderen Drittmitteln bezahlt wird Wirtschaftliche Drittmittel = kein weiterer Aufwand Hheitliche Drittmittel = Umbuchung der Persnalksten laut Kalkulatin
13 Rechnerische Trennung und Vllkstenbetrachtung Planpersnal Persnal welches aus Landesmitteln finanziert wird Um die Persnalksten ursachengerecht zuweisen zu können und eine Quersubventinierung der hheitlichen Mittel im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten zu vermeiden, muss vn allen Mitarbeitern, die aus Landesmitteln finanziert werden, ein Stundennachweis erflgen, aus dem hervrgeht, wie viele Stunden im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit aufgewandt wurden. Aufwendungen für Abschreibungen (AfA aus Investitin) Material- und Sachksten (Geräte, Verbrauchsmaterial, Druckksten, usw.) Reise- und Bewirtungsksten
14 Rechnerische Trennung und Vllkstenbetrachtung Vllkstenkalkulatin (Indirekte Ksten) Overhead (Gemeinksten) Der Overhead wird auf die gesamten Persnalksten berechnet. Vn dem sich ergebenden Betrag verbleiben 75% zentral und 25% fließen zurück in den wissenschaftlichen Bereich Weitere Rechnungsgrößen Gewinn Umsatzsteuer
15 Overhead (= Gemeinksten) Der Overhead umfasst alle im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit anfallenden Gemeinksten (indirekte Ksten). Gemeinksten können einer bestimmten Leistung nicht direkt zugerdnet werden und werden smit mittels eines Zuschlagsatzes auf die Persnalksten (Einzelksten) errechnet. Der an der RUB verwendete Overheadsatz beruht auf dem NRW-Kstenmdell, welches im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Kanzler der NRW Hchschulen entwickelt wurde.
16 Overhead (= Gemeinksten) Flgende indirekte Ksten sind u. a. in den Gemeinksten berücksichtigt: Mietksten Bewirtschaftungsksten Ksten der zentralen Verwaltung
17 Buchhalterische Abwicklung Die buchhalterische Umsetzung der Trennungsrechnung erflgt in zwei Schritten und umfasst die verursachungsgerechte Zurdnung der Persnalksten des Planpersnals swie die Buchung des Overheads. Umbuchung des aus Landesmitteln finanzierten Planpersnals Umbuchung erflgt gemäß den an das Dezernat 4 übermittelteten Stundennachweisen Belastung der PK-Ksten erflgt auf der wirtschaftlichen Tätigkeit Entlastung erflgt auf der Lehrstuhlfinanzstelle, auf der der laufende Landeszuschuss zur Verfügung steht (Mittelherkunft: 210)
18 Buchhalterische Abwicklung Buchung des Overheads Die Höhe des Overheads bemisst sich nach den, im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit entstandenen Persnal IST-Ksten (Finanzrechnung) Darin enthalten sind sämtliche Ksten des Zusatz- und Planpersnals Belastung des Overheads erflgt auf der wirtschaftlichen Tätigkeit Entlastung erflgt auf der separat eingerichteten Lehrstuhlfinanzstelle mit der Mittelherkunft 117
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