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1 suniversität Leipzig Philologische Fakultät Herder-Institut P r a k t i k u m s o r d n u n g für das Fach Deutsch als Fremdsprache am Herder-Institut der Universität Leipzig verabschiedet vom Institutsrat des Herder-Instituts am

2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Praktikumsinstitutionen 3 Betreuung der Praktika 4 Organisation des Praktikums II. Praktikumsvoraussetzungen 5 Vorleistungen für das Hospitationspraktikum 6 Vorleistungen für das Unterrichtspraktikum 7 Vorleistungen für das kombinierte Hospitations- und Unterrichtspraktikum III. Praktikumsinhalte 8 Hospitationspraktikum 9 Unterrichtspraktikum IV. Umfang und Dauer des Praktikums 10 Minimalanforderungen an das Hospitationspraktikum für Studierende im Magisterstudiengang Deutsch als Fremdsprache 11 Minimalanforderungen an das Unterrichtspraktikum für Studierende im Magisterstudiengang Deutsch als Fremdsprache 12 Minimalanforderungen an das kombinierte Hospitations- und Unterrichtspraktikum für Studierende im Aufbaustudiengang Deutsch als Fremdsprache V. Praktikumsberichte 13 Bericht über das Hospitationspraktikum 14 Bericht über das Unterrichtspraktikum 15 Bericht über das kombinierte Hospitations- und Unterrichtspraktikum VI. Bewertung des Praktikums 16 Bewertung des Hospitationspraktikums 17 Bewertung des Unterrichtspraktikums 18 Bewertung des kombinierten Hospitations- und Unterrichtspraktikums VII. Weitere Bestimmungen 19 Anrechnung von Praktika 20 Finanzierung von Praktika Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Praktikumsordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts. 3

3 Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Praktikumsordnung regelt die Praktika im Fach Deutsch als Fremdsprache am Herder- Institut der Universität Leipzig. Sie gilt für alle Studierenden mit dem Fach Deutsch als Fremdsprache. 2 Praktikumsinstitutionen Die Praktika können an jeder Einrichtung absolviert werden, an der Deutsch als Fremdsprache (DaF) bzw. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichtet wird. Das können beispielsweise Deutschabteilungen an Universitäten und Hochschulen im In- und Ausland sein, Schulen mit DaF / DaZ, private Sprachinstitute, Studienkollegs, Volkshochschulen, Goethe-Institute im In- und Ausland, Vereine für Asylbewerber und Aussiedler usw. 3 Betreuung der Praktika PraktikumsmentorIn soll eine erfahrene Lehrkraft sein, die an der jeweiligen Praktikumsinstitution selbst DaF / DaZ unterrichtet. Der Praktikant / die Praktikantin soll in ihrem Unterricht hospitieren bzw. während des Unterrichtspraktikums in der Lernergruppe des Mentors eigene Unterrichtsversuche durchführen. Diese sollen vom Mentor beratend begleitet und die abschließende Sichtstunde gemeinsam ausgewertet werden. 4 Organisation des Praktikums Die Praktika sind von den Studierenden grundsätzlich in Eigenverantwortung zu organisieren. Das Herder-Institut berät auf Wunsch bei der Suche nach geeigneten Praktikumsinstitutionen. Vermittelt wird nur eine begrenzte Anzahl von Praktikumsplätzen am Studienkolleg Sachsen und bei interdaf e.v. Leipzig (nur Hospitationspraktika) sowie Praktikumsplätze an Partneruniversitäten des Herder-Instituts im Rahmen des SOKRATES-Austauschs (vor allem Unterrichtspraktika). II. Praktikumsvoraussetzungen 5 Vorleistungen für das Hospitationspraktikum Das Hospitationspraktikum ist innerhalb des Grundstudiums nach dem Besuch des Vorbereitungsseminars "Unterrichtsbeobachtung Vorbereitung auf das Hospitationspraktikum" abzuleisten. 6 Vorleistungen für das Unterrichtspraktikum Das Unterrichtspraktikum ist innerhalb des Hauptstudiums nach dem Besuch des Vorbereitungsseminars "Unterrichtsversuche Vorbereitung auf das Unterrichtspraktikum" abzuleisten. 4

4 7 Vorleistungen für das kombinierte Hospitations- und Unterrichtspraktikum Studierende im Aufbaustudium DaF absolvieren ein kombiniertes Hospitations- und Unterrichtspraktikum. Voraussetzung dafür ist der vorherige Besuch der beiden Vorbereitungsseminare Unterrichtsbeobachtung und Unterrichtsversuche vor Praktikumsantritt. III. Praktikumsinhalte 8 Hospitationspraktikum Die Schwerpunkte beim Hospitationspraktikum liegen auf der Unterrichtsbeobachtung und - analyse. Dabei sollen im Grundstudium erworbene theoretische Kenntnisse in der Praxis überprüft werden, um die neuen praktischen Erfahrungen in den weiteren Studienverlauf einzubringen. Ziel ist es, Unterrichtsgeschehen bewusst wahrzunehmen und durch Reflexion über die durchgeführten Beobachtungen Schlüsse für das eigene spätere Unterrichten zu ziehen. Während des Praktikums sollen Stundenverläufe zur Vermittlung verschiedener Kenntnis- und Fertigkeitsbereiche protokolliert sowie verschiedene Strukturmomente des Unterrichts (z.b. didaktische Phasen, Sozialformen, Lehrer- und Lerneraktivitäten) und Unterrichtstechniken (z.b. Aktivierungsverhalten, Medieneinsatz, Formulieren von Aufgabenstellungen, Fehlerkorrektur) gezielt beobachtet werden. 9 Unterrichtspraktikum Im Unterrichtspraktikum sollen eigene Unterrichtsentwürfe entwickelt und nach einer kurzen Hospitationsphase zum Kennenlernen der jeweiligen Lernergruppe selbst Unterrichtseinheiten gestaltet werden. Das können zuerst kleinere Stundenabschnitte sein oder auch gleich eine ganze Unterrichtsstunde. Die Planung und Vorbereitung der Inhalte dieser Lehrproben erfolgt in Absprache mit dem Mentor. Dieser ist es auch, der das gesamte Praktikum beratend begleitet. Die abschließende Sichtstunde wird vom Mentor abgenommen und zusammen mit dem Praktikanten ausgewertet. IV. Umfang und Dauer des Praktikums 10 Minimalanforderungen an das Hospitationspraktikum für Studierende im Magisterstudiengang Deutsch als Fremdsprache 1. Das Hospitationspraktikum für Studierende im Magisterstudiengang im Hauptfach umfasst mindestens 16 Stunden Hospitation (à 45 Minuten). Während des Hospitationspraktikums ist ein Praktikumsbericht gemäß den Anforderungen in 13 der Praktikumsordnung zu erstellen. 2. Das Hospitationspraktikum für Studierende im Magisterstudiengang im Nebenfach umfasst mindestens 8 Stunden Hospitation (à 45 Minuten). Während des Hospitationspraktikums ist ein Praktikumsbericht gemäß den Anforderungen in 13 der Praktikumsordnung zu erstellen. 5

5 11 Minimalanforderungen an das Unterrichtspraktikum für Studierende im Magisterstudiengang Deutsch als Fremdsprache 1. Minimalanforderungen an das Unterrichtspraktikum für Studierende im Magisterstudiengang im Hauptfach sind mindestens 6 Stunden Hospitation (à 45 Minuten) zum Kennenlernen der Lernergruppe mindestens 12 komplette Lehrproben (à 45 Minuten) eine Sichtstunde (von mindestens 45 Minuten) mit abgabepflichtiger Unterrichtsvorbereitung und -auswertung die Erstellung eines Praktikumsberichts gemäß den Anforderungen in 14 der Praktikumsordnung). Das Unterrichtspraktikum soll sich über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten erstrecken. 2. Minimalanforderungen an das Unterrichtspraktikum für Studierende im Magisterstudiengang im Nebenfach sind mindestens 6 Stunden Hospitation (à 45 Minuten) zum Kennenlernen der Lernergruppe mindestens 8 komplette Lehrproben (à 45 Minuten) eine Sichtstunde (von mindestens 45 Minuten) mit abgabepflichtiger Unterrichtsvorbereitung und -auswertung die Erstellung eines Praktikumsberichts gemäß den Anforderungen in 14 der Praktikumsordnung. 12 Minimalanforderungen an das kombinierte Hospitations- und Unterrichtspraktikum für Studierende im Aufbaustudiengang Deutsch als Fremdsprache Folgende Minimalanforderungen gelten für das kombinierte Hospitations- und Unterrichtspraktikum für Studierende im Aufbaustudiengang DaF: mindestens 10 Stunden Hospitation (à 45 Minuten) mindestens 10 komplette Lehrproben (à 45 Minuten) eine Sichtstunde (von mindestens 45 Minuten) mit abgabepflichtiger Unterrichtsvorbereitung und -auswertung die Erstellung eines Praktikumsberichts gemäß den Anforderungen in 15 der Praktikumsordnung). Dieses Praktikum muss mindestens einen Zeitraum von 14 Tagen umfassen. V. Praktikumsberichte 13 Bericht über das Hospitationspraktikum Während des Hospitationspraktikums ist ein Praktikumsbericht mit folgenden Inhalten anzufertigen: Gruppenbericht (darin enthalten: kurze Beschreibung der Praktikumsinstitution; Anzahl der Lernenden, Muttersprache, Alter und Geschlecht der Lernenden, Kulturkreise, Vorkenntnisse, Ziel des Deutschlehrgangs, angestrebtes Niveau evtl. mit Prüfungstyp; Mittlersprache, dominierende Lehr- und Lernmethode(n), Lerneinstellung u.ä.) 6

6 zwei Stundenverlaufprotokolle (inkl. Kopien des verwendeten Unterrichtsmaterials, d.h. entsprechende Lehrbuchseiten, Arbeitsblätter, Folien, Tafelbilder usw.) ein Beobachtungsprotokoll zum Medieneinsatz (für eine Unterrichtsstunde) plus eine schriftliche Auswertung dazu (mit konkreten Beispielen, bezogen auf das gesamte Praktikum) ein Beobachtungsprotokoll zur mündlichen Fehlerkorrektur mit schriftlicher Auswertung (an Hand von konkreten Beispielen); eine schriftliche Auswertung zur schriftlichen Fehlerkorrektur (an Hand von korrigierten Hausaufgaben, Aufsätzen oder Tests) mindestens eine schriftliche Auswertung zu den Beobachtungsaufgaben, die unterschiedliche Aspekte des Lehr(er)verhaltens betreffen (an Hand von konkreten Beispielen) mindestens eine schriftliche Auswertung zu den Beobachtungsaufgaben, die unterschiedliche Aspekte der Interaktion und der Unterrichtstechniken betreffen (an Hand von konkreten Beispielen) ein vom Mentor / von der Mentorin unterschriebener Stundennachweis. 14 Bericht über das Unterrichtspraktikum Während des Unterrichtspraktikums ist ein Praktikumsbericht mit folgenden Inhalten anzufertigen: 1. von Seiten des Praktikanten / der Praktikantin: Gruppenbericht (darin enthalten: kurze Beschreibung der Praktikumsinstitution; Anzahl der Lernenden, Muttersprache, Alter und Geschlecht der Lernenden, Kulturkreise, Vorkenntnisse, Ziel des Deutschlehrgangs, angestrebtes Niveau evtl. mit Prüfungstyp; Mittlersprache, dominierende Lehr- und Lernmethode(n), Lerneinstellung u.ä.) die Dokumentation der Lehrproben (in Form eines selbstreflexiven Tagebuchs) die Stundenvorbereitung für die Sichtstunde (inkl. Kopien eigenständig erarbeiteter bzw. zusammengestellter Arbeitsblätter / Folien, verwendeter Lehrbuchseiten, Darstellung der Tafelbilder usw.) die persönliche Auswertung der Sichtstunde (Selbstreflexion) eine allgemeine Einschätzung des gesamten Praktikums (Erwartungen, Verlauf, Probleme, Erfahrungszuwachs usw.) 2. von Seiten des Mentors / der Mentorin: eine Einschätzung über den Gesamteindruck, den der Praktikant / die Praktikantin während des Praktikums hinterlassen hat das vom Mentor / von der Mentorin angefertigte Protokoll zur Sichtstunde mit einem Worturteil und dem Prädikat "Bestanden" bzw. "Nicht bestanden" der vom Mentor / von der Mentorin unterschriebene Tätigkeitsnachweis. 7

7 15 Bericht über das kombinierte Hospitations- und Unterrichtspraktikum Während des kombinierten Hospitations- und Unterrichtspraktikums ist ein Praktikumsbericht mit folgenden Inhalten anzufertigen: 1. Hospitationsteil: Gruppenbericht (darin enthalten: kurze Beschreibung der Praktikumsinstitution; Anzahl der Lernenden, Muttersprache, Alter und Geschlecht der Lernenden, Kulturkreise, Vorkenntnisse, Ziel des Deutschlehrgangs, angestrebtes Niveau evtl. mit Prüfungstyp; Mittlersprache, dominierende Lehr- und Lernmethode(n), Lerneinstellung u.ä.) zwei Stundenverlaufprotokolle (inkl. Kopien des verwendeten Unterrichtsmaterials, d.h. entsprechende Lehrbuchseiten, Arbeitsblätter, Folien, Tafelbilder usw.) mindestens drei schriftliche Auswertungen aus den folgenden Bereichen: - ein Beobachtungsprotokoll zum Medieneinsatz (für eine Unterrichtsstunde) plus eine schriftliche Auswertung dazu (mit konkreten Beispielen, bezogen auf das gesamte Praktikum) - eine Auswertung eines schriftlichen oder mündlichen Tests (an Hand konkreter Bewertungskriterien); - eine Analyse der vor Ort verwendeten Unterrichtsmaterialien (an Hand konkreter Kriterien für Lehrwerke); - ein Beobachtungsprotokoll zur mündlichen Fehlerkorrektur mit schriftlicher Auswertung (an Hand von konkreten Beispielen); - eine schriftliche Auswertung zur schriftlichen Fehlerkorrektur (an Hand von korrigierten Hausaufgaben, Aufsätzen oder Tests) mindestens eine schriftliche Auswertung zu den Beobachtungsaufgaben, die unterschiedliche Aspekte des Lehr(er)verhaltens betreffen (an Hand von konkreten Beispielen) mindestens eine schriftliche Auswertung zu den Beobachtungsaufgaben, die unterschiedliche Aspekte der Interaktion und der Unterrichtstechniken betreffen (an Hand von konkreten Beispielen) 2. Unterrichtsteil: a) von Seiten des Praktikanten / der Praktikantin: die Dokumentation der Lehrproben (in Form eines selbstreflexiven Tagebuchs) die Stundenvorbereitung für die Sichtstunde (inkl. Kopien eigenständig erarbeiteter bzw. zusammengestellter Arbeitsblätter / Folien, verwendeter Lehrbuchseiten, Darstellung der Tafelbilder usw.) die persönliche Auswertung der Sichtstunde (Selbstreflexion) eine allgemeine Einschätzung des gesamten Praktikums (Erwartungen, Verlauf, Probleme, Erfahrungszuwachs usw.) b) von Seiten des Mentors / der Mentorin: eine Einschätzung über den Gesamteindruck, den der Praktikant / die Praktikantin während des Praktikums hinterlassen hat das vom Mentor / der Mentorin angefertigte Protokoll zur Sichtstunde mit einem Worturteil und dem Prädikat "Bestanden" bzw. "Nicht bestanden" der vom Mentor / der Mentorin unterschriebene Tätigkeitsnachweis. 8

8 VI. Bewertung des Praktikums 16 Bewertung des Hospitationspraktikums Spätestens zwei Monate nach Beendigung des Hospitationspraktikums ist der Praktikumsbericht über das Hospitationspraktikum einzureichen. Es können nur Praktikumsberichte bewertet werden, die alle in 13 der Praktikumsordnung aufgeführten Bestandteile enthalten. Der Leistungsnachweis Praktikumsnachweis ist eine Prüfungsvorleistung für die Magisterzwischenprüfung. Er wird erteilt, nachdem a) das Vorbereitungsseminar Unterrichtsbeobachtung Vorbereitung auf das Hospitationspraktikum besucht wurde und b) ein Hospitationspraktikum gemäß 10 der Praktikumsordnung absolviert wurde und c) ein Praktikumsbericht entsprechend den in 13 der Praktikumsordnung aufgeführten Inhalten erstellt wurde und d) eine Nachbesprechung zum Praktikum und Praktikumsbericht stattgefunden hat. 17 Bewertung des Unterrichtspraktikums 1. Spätestens zwei Monate nach Beendigung des Unterrichtspraktikums ist der Praktikumsbericht über das Unterrichtspraktikum einzureichen. Es können nur Praktikumsberichte bewertet werden, die alle in 14 der Praktikumsordnung aufgeführten Bestandteile enthalten. Der Leistungsnachweis Praktikumsnachweis ist eine Prüfungsvorleistung für die Abschlussprüfung. Er wird erteilt, nachdem a) das Vorbereitungsseminar Unterrichtsversuche Vorbereitung auf das Unterrichtspraktikum besucht wurde und b) ein Unterrichtspraktikum gemäß 11 der Praktikumsordnung absolviert wurde und c) ein Praktikumsbericht entsprechend den in 14 der Praktikumsordnung aufgeführten Inhalten erstellt wurde und d) eine Nachbesprechung zum Praktikum und Praktikumsbericht stattgefunden hat. 2. Für die Bewertung der Sichtstunde im Unterrichtspraktikum sollten von Seiten des Mentors / der Mentorin folgende Kriterien herangezogen werden: Wie war die Stunde geplant? War sie ziel- und adressatengerecht, logisch (von der Progression her), abwechslungsreich und motivierend konzipiert? Verfügte der Praktikant / die Praktikantin über das notwendige fachliche Wissen? Wie ist der Praktikant / die Praktikantin als Lehrerpersönlichkeit aufgetreten (Souveränität, Humor, Körpersprache, Aktivierung)? War er / sie schon in der Lage, spontan auf bestimmte Unterrichtssituationen zu reagieren? War das Lehrer-Lerner-Verhältnis ausgewogen oder dominierte der Praktikant / die Praktikantin im Unterricht zu stark? Konnte er / sie angemessen und variantenreich mit Lehr- und Lernmitteln umgehen? Wie war sein / ihr Korrekturverhalten? War der Praktikant / die Praktikantin in der Lage, eigene Fehler und Schwächen zu erkennen? Ist er / sie in der Lage, ad hoc Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten? 9

9 18 Bewertung des kombinierten Hospitations- und Unterrichtspraktikums Spätestens zwei Monate nach Beendigung des kombinierten Hospitations- und Unterrichtspraktikums ist ein Praktikumsbericht über dieses Praktikum einzureichen. Es können nur Praktikumsberichte bewerten werden, die alle in 13 und 14 aufgeführten Bestandteile enthalten. Der Leistungsnachweis Praktikumsnachweis ist eine Prüfungsvorleistung für die Abschlussprüfung. Er wird erteilt, nachdem a) das Vorbereitungsseminar Unterrichtsbeobachtung Vorbereitung auf das Hospitationspraktikum besucht wurde und b) das Vorbereitungsseminar Unterrichtsversuche Vorbereitung auf das Unterrichtspraktikum besucht wurde und c) ein kombiniertes Hospitations- und Unterrichtspraktikum gemäß 12 der Praktikumsordnung absolviert wurde und d) ein Praktikumsbericht entsprechend den in 15 der Praktikumsordnung aufgeführten Inhalten erstellt wurde und e) eine Nachbesprechung zum Praktikum und Praktikumsbericht stattgefunden hat. VII. Weitere Bestimmungen 19 Anrechnung von Praktika 1. Studierende im Magisterstudiengang DaF, die zu Beginn des Hauptstudiums ein Auslandssemester planen, haben die Möglichkeit eines Komplexpraktikums, d.h., dass das Hospitationspraktikum kombiniert mit dem Unterrichtspraktikum erst im Hauptstudium absolviert wird. In diesem Fall muss ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss DaF gestellt werden. Dieser kann vom Prüfungsausschuss unter folgenden Bedingungen genehmigt werden: a) Hospitations- und Unterrichtspraktikum werden im Hauptstudium zusammenhängend im Ausland absolviert. b) Vor Beginn des Komplexpraktikums wurden die beiden obligatorischen Vorbereitungsseminare ( Unterrichtsbeobachtung und Unterrichtsversuche ) besucht. 2. Über die Anerkennung von Unterrichtstätigkeiten, die vor dem Studium Deutsch als Fremdsprache geleistet wurden, entscheidet der Prüfungsausschuss DaF des Herder- Instituts auf Antrag. Hospitations- und Unterrichtstätigkeiten werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Das gilt ebenfalls für außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbrachte Praktikumsleistungen. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Hospitations- und Unterrichtstätigkeiten in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen der in dieser Praktikumsordnung genannten im Wesentlichen entsprechen. 20 Finanzierung von Praktika Von Seiten des Herder-Instituts besteht keine Möglichkeit, MentorInnen für ihre Tätigkeit zu bezahlen. Studierende haben ebenfalls keinen Anspruch auf die Vergütung von Tätigkeiten, die sie innerhalb ihres Praktikums leisten. Für Praktika, die im Ausland absolviert werden, besteht jedoch die Möglichkeit, AuslandsBAFöG, ein Kurzzeitstipendium des DAAD, ein SOKRATES-Stipendium oder andere Stipendien zu beantragen. Diese Gelder können einen Teil der Fahrtkosten und Lebenshaltungskosten vor Ort decken. 10

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