Sachwalterverfahren: Welche Rechts- Mittel habe ich?

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1 Sachwalterverfahren: Welche Rechts- Mittel habe ich?

2 Zu jedem Beschluss zur Sachwalter-Bestellung erhalten Sie eine Belehrung über die Rechts-Mittel. Diese Information ist hier in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. In diesem Text sind einige Wörter unterstrichen. Diese Wörter werden in einem eigenen Wörterbuch-Teil erklärt. Sie finden den Wörterbuch-Teil auf Seite 6. Impressum Herausgeber: Dr. Peter Schlaffer VertretungsNetz Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung 1200 Wien, Forsthausgasse 16 20, Telefon 01/ , Fax DW Vereinssitz: Wien, ZVR: , DVR: Wien, September 2013 LL-Text: capito Graz, Heinrichstraße 145, 8010 Graz Seite 2

3 Sachwalterverfahren: Welche Rechts-Mittel habe ich? Sie haben das Recht, dass Sie gegen diesen Beschluss Einspruch erheben. So einen Einspruch nennt man Rekurs. Wenn Sie keinen Rekurs erheben, wird dieser Beschluss nach 14 Tagen gültig. Wenn Sie einen Rekurs erheben, gilt der Beschluss noch nicht sofort. Aber es gibt auch eine Ausnahme: Wenn das Gericht beschlossen hat, dass der Beschluss vorläufig auf jeden Fall gilt, kann er auch dann ausgeführt werden, wenn Sie Rekurs erheben. Sie können dagegen keinen Einspruch erheben, dass der Beschluss vorläufig gilt. Einen Rekurs müssen Sie bei dem Gericht machen, das ihn ausgestellt hat. Wenn Sie einen Beschluss bekommen und einen Rekurs einbringen wollen, haben Sie dafür 14 Tage Zeit, nachdem Sie den Beschluss bekommen haben. Achtung! Die 14 Tage zählen auch dann, wenn der Beschluss bei der Post hinterlegt worden ist. Wenn Sie den Beschluss 14 Tage nicht abholen, können Sie keinen Rekurs mehr einbringen. Ausnahme: Wenn Sie in der Zeit nicht zu Hause waren und einen Rekurs einbringen wollen, melden Sie sich sofort bei dem zuständigen Gericht. Sie müssen einen Rekurs schriftlich einbringen. Sie müssen einen Rekurs selbst unterschreiben. Ein oder ein Fax reicht nicht! Seite 3

4 Wenn Sie sich die Kosten nicht leisten können, können Sie Verfahrens-Hilfe bekommen. In diesem Fall müssen Sie keine Gebühren bezahlen. Das ist aber nur möglich, wenn der Rekurs nicht unnötig ist. Wenn Sie Verfahrens-Hilfe wollen, können Sie den Rekurs auch mündlich bei Gericht machen. Dazu müssen sie zum Gericht gehen und sagen, dass Sie Rekurs gegen den Beschluss einreichen wollen. Nehmen Sie den Beschluss mit zum Gericht! Wenn sie einen Beschluss über die Verfahrens-Hilfe bekämpfen wollen, können Sie den Rekurs bei Gericht auch mündlich sagen und einbringen. Sie können sich bei einem Rekurs von Personen vertreten lassen, die sich sehr gut mit Gesetzen auskennen. Zum Beispiel von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Sie müssen sich aber nicht vertreten lassen. Im Rekurs muss genau stehen, warum Sie ihn bekämpfen wollen. Es muss klar sein, welche andere Entscheidung Sie wollen. Wenn Sie einen Beschluss bekommen, können Sie innerhalb von 14 Tagen beantragen, dass Sie Unterstützung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bekommen. Diese Unterstützung kostet vorläufig nichts. Sie können diese Unterstützung bekommen: Wenn Sie die Kosten nicht bezahlen können, weil sie sonst sich und Ihre Familie nicht mehr versorgen können. Wenn der Rekurs nicht unnötig gestellt wird Wie Sie einen Antrag für Unterstützung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt stellen müssen, erfahren Sie auf dieser Internet-Seite: Sie können auch an bestimmten Tagen zu Ihrem zuständigen Bezirks-Gericht gehen. Das sind die sogenannten Amts-Tage. Seite 4

5 An diesen Tagen können Sie direkt fragen, wie Sie einen Antrag für Unterstützung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt stellen müssen. Wichtige Hinweise für die Sachwalterschaft Wenn dieser Beschluss wirksam ist, wird eine Sachwalterin oder ein Sachwalter bestellt. Das Gericht wird immer wieder prüfen, ob eine Änderung der Sachwalterschaft notwendig ist oder ob die Sachwalterschaft überhaupt nötig ist. Wenn es eine Änderung gibt, wird das Gericht dazu einen Beschluss schicken. Wenn Sie eine Sachwalterin oder ein Sachwalter haben, können Sie auch selbst einen Antrag stellen, dass sie diese Sachwalterin oder diesen Sachwalter nicht mehr haben wollen. Eine Person mit Sachwalterschaft kann kleinere Angelegenheiten des täglichen Lebens aber auch selbst erledigen. Diese sind auch ohne die Unterstützung durch die Sachwalterin oder den Sachwalter gültig. Eine Person mit Sachwalterschaft hat das Recht, dass sie über wichtige Entscheidungen informiert wird. Die Sachwalterin oder der Sachwalter muss die betroffene Person rechtzeitig über wichtige Entscheidungen informieren. Die Person mit Sachwalterschaft hat das Recht, seine Meinung zu allen Entscheidungen zu sagen, die eine Sachwalterin oder ein Sachwalter trifft. Diese Meinung muss bei Entscheidungen berücksichtigt werden, außer sie ist für die betroffene Person ein Nachteil. Die Sachwalterin oder der Sachwalter und das Gericht beantworten die Fragen zur Sachwalterschaft. Seite 5

6 Wörterbuch Gesetz Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht. Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten, müssen sich an diese Regeln halten. Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten. Wenn man die Gesetze nicht befolgt, kann man bestraft werden. RechtsAnwältin, RechtsAnwalt Das ist eine Person, die sich mit Gesetzen gut auskennt. Diese Person gibt Ihnen rechtliche Ratschläge und hilft Ihnen beim Gericht. Rekurs Ein Rekurs ist ein Einspruch gegen einen Beschluss, den Sie von einem Gericht bekommen. Wenn Sie einen Beschluss bekommen, können Sie 14 Tage lang einen Rekurs einbringen. Sachwalterinnen oder Sachwalter, Sachwalterschaft Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen, die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen oder Menschen mit psychischen Erkrankungen bei bestimmten Dingen helfen. Zum Beispiel: wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht wenn jemand einen Vertrag machen muss oder wenn jemand zu einer Behörde muss Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen. Seite 6

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