Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung

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1 Telefon Telefax Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/22 V PLAN HA II/22 P PLAN HA II/522 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Bauernbräuweg (südlich), Bahnlinie München-Lenggries (westlich), Zielstattstraße (nördlich) a) Aufstellungsbeschluss b) Aufhebung des Beschlusses über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr Stadtbezirk 7 - Sendling-Westpark Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Sitzungsvorlagen Nr /V Anlagen 1. Übersichtsplan M = 1: Plan Lage im Stadtgebiet 3. Flächennutzungsplan Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (VB) Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 2 1. Einleitungsbeschluss vorhhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Anlass der Planung 2 3. Planungsrechtliche Grundlagen 2 4. Bestand, städtebauliche Situation 3

2 Seite 2 5. Planungskonzept 4 6. Planungsziel 5 7. Weiteres Vorgehen 5 8. Sozialgerechte Bodennutzung 5 9. Umweltprüfung Beteiligung der Bezirksausschüsse Fristverkürzung für die Vorlage 7 II. Antrag der Referentin 8 III. Beschluss 8 I. Vortrag der Referentin 1. Einleitungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Anlass der Planung Am wurde ein Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr gemäß 12 BauGB gefasst. Anlass hierfür war damals die dringende Suche des Kolping-Bildungswerkes Diözesanverband München und Freising e.v. über die REAL I.S. AG nach einem Ersatzstandort für einen Neubau der Adolf-Kolping-Berufsschule zur individuellen Lernförderung in München. Der Aufstellungsbeschluss beinhaltete den Bereich südlich des Bauernbräuweges und westlich des Bahnhofes Mittersendling. Das Gelände am Bauernbräuweg erschien zunächst als geeigneter Standort zur Errichtung der Berufsschule des Kolping-Bildungswerkes. Im Zuge der planerischen Umsetzung des Vorhabens, stellte sich die Wahrscheinlichkeit der Realisierung der Schule an diesem Standort, aufgrund weiterer infrage kommender Alternativstandorte, als sehr gering heraus. Aufgrund dessen wurde die Planung Ende 2003 nicht mehr weiterverfolgt. Letztendlich hat sich dann das Kolping Bildungswerk für den Standort der Schule Am Oberwiesenfeld 10 im Stadtteil Moosach entschieden; nunmehr steht das Planungsgebiet einer anderweitigen baulichen Nutzung zur Verfügung. 2. Anlass der Planung Die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG ist Eigentümerin der ehemals bahnbetrieblich (entwidmeten) genutzten Flächen. Sie beabsichtigt das zur Disposition stehende Gelände am Bauernbräuweg einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Deutsche Bahn AG ist Eigentümerin der noch bahnrechtlich gewidmeten Flächen. Der überwiegende Teil des Planungsgebietes soll dem Wohnen vorbehalten bleiben und über einen Bebauungsplan mit Grünordnung entwickelt werden. Vorab sollen im Bereich des Bauernbräuweges eine Einzelhandelseinrichtung (Discounter mit max m² Geschossfläche) und Büros errichtet werden. Langfristig ist beabsichtigt, im direkten Anschluss an die Straße Bauernbräuweg noch weitere das Wohnen nicht störende Gewerbe- und Büroeinrichtungen anzusiedeln. Weitere Einzelhandelsnutzungen sind nicht vorgesehen.

3 Seite 3 Dafür ist die Absiedelung der Lagerhalle mit Bürogebäude (Bananenreiferei) am Bauernbräuweg HsNr. 1 erforderlich, für die ein Pachtvertrag mit der Deutschen Bahn bis 2027 besteht sowie die Freigabe von noch nicht entwidmeten Bahnbetriebsflächen. 3. Planungsrechtliche Grundlagen Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt das Planungsgebiet als Bahnanlage dar. Im Landschaftsplan sind entlang der Bahntrasse und des Bauernbräuweges übergeordnete Grünbeziehungen dargestellt, die sich am Nordrand des Planungsgebietes kreuzen. Der gesamte Planungsbereich ist mit der landschaftsplanerischen Schraffur Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung überlagert. Die westlich an die an das Planungsgebiet angrenzenden Bereiche sind im Flächennutzungsplan als Allgemeine Grünfläche bzw. Reines Wohngebiet dargestellt. Östlich der Bahnanlage schließen sich in Nord-Süd-Richtung ein Allgemeines Wohngebiet, eine Allgemeine Grünfläche, ein Gewerbegebiet und ein Mischgebiet an. Für den Bauernbräuweg selbst besteht ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des 30 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Form eines Baugrenzenreliktes, das aufzuheben ist, sowie entlang der eigentlichen Verkehrsfläche Straßenbegrenzungslinien, die der Neuplanung anzupassen sind. Nach Süden hin besteht ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des 30 Abs. 3 BauGB in Form von straßenbegleitenden Baulinien- bzw. Baugrenzen entlang der Passauerstraße und der Sonnenlängstraße sowie Straßenbegrenzungslinien. Weitere planungsrechtliche Festlegungen bestehen nicht. Nördlich an den Bauernbräuweg grenzt der seit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr an, der überwiegend eine Öffentliche Grünanlage sowie öffentliche Verkehrsfläche festsetzt. Planungsrechtlich ist das zu überplanende Gebiet sowohl dem Innenbereich nach 34 BauGB als auch dem Außenbereich ( 35 BauGB) zuzuordnen. Sonstige planungsrechtliche Vorgaben Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München vom Es gilt die Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen vom (Freiflächengestaltungssatzung) und die Satzung der Landeshauptstadt München über Einfriedungen und Vorgärten , geändert durch Satzung vom sowie die Satzung über die Benützung der Entwässerungseinrichtung der Landeshauptstadt München vom (Entwässerungssatzung). 4. Bestand, städtebauliche Situation

4 Seite 4 Das ca. 4,87 ha große Planungsgebiet liegt im südlichen Bereich Münchens östlich der Passauerstraße, etwa 3 km (Luftlinie) vom Stadtzentrum entfernt, und stellt sich neben dem am Bauernbräuweg 1 gewerblich genutzten Halle mit Bürogebäude (Bananenreiferei) auf einer bahnrechtlich gewidmeten Fläche als Brachlandfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Mittersendling dar. Im südlichen Teil des Planungsgebietes befindet sich eine eingeschossige Lagerhalle mit Bürogebäude (Zielstattstraße 2) sowie das zwei- bis dreigeschossige Bahnstellwerk Mittersendling (Zielstattstraße 2a). Der überwiegende Teil des Planungsgebietes (vom Bauernbräuweg nach Süden bis zur Zielstattstraße) liegt im Bereich des Bezirksausschusses 7. Lediglich der östliche Abschluss der Zielstattstraße sowie die Zuwegung zur Schießstätte befindet sich im Bereich des Bezirksausschusses 19. Das Planungsgebiet umfasst sowohl die ehemaligen Bahnbetriebsflächen Flst.Nr. 9262/6, 9288/35 und 9288/33 Gemarkung München Sektion V als auch noch nicht entwidmete Bahnbetriebsflächen der Deutschen Bahn AG, deren Entbehrlichkeit derzeit geprüft wird. Sollte sich im Lauf des weiteren Verfahrens herausstellen, dass diese Bahnbetriebsflächen nicht entbehrlich sind, ist der Umgriff des Planungsgebiets entsprechend anzupassen. Es wird im Norden vom Bauernbräuweg, im Osten von der Bahnlinie München-Lenggries, im Süden von der Zielstattstraße, im Südwesten vom Biergarten der königlich bayerischen Schiessstätte (Münchner Haupt) und im Westen von der Wohnbebauung entlang der Passauerstraße und Sonnenlängstraße begrenzt. Die unmittelbare Umgebung des Planungsgebietes ist im Norden und Nordosten durch vorwiegend Wohnnutzung, östlich der Gleisanlagen durch hauptsächlich gewerbliche Nutzung sowie im westlichen Anschluss an das Planungsgebiet durch anschließende reine Wohnnutzung geprägt. Die Höhenentwicklung entlang der Passauerstraße weist durchgehend 3 Vollgeschosse auf und dient zum Lärmschutz für die dahinter liegende 1 bis 2-geschossige Einzel- und Doppelhausbebauung zum Planungsgebiet hin sowie den beiden 2-geschossigen Wohnbauten am nördlichen Ende der Sonnenlängstraße. Die 1-geschossige Lagerhalle mit Bürogebäude (Bananenreiferei) am Bauernbräuweg 1 weist eine durchschnittliche Höhe von ca. 11,00 m auf. Im östlichen Anschluss der Gleisanlagen weist die Umgebung entlang der Leipartstraße 4-geschossige Wohnbebauung sowie entlang der Flößergasse 1 bis 6-geschossige Bauten mit vorwiegend gewerblicher Nutzung auf. Das Planungsgebiet ist ein Bindeglied in dem Grünsystem, das mit einer Abfolge aus Kleingartenanlagen und kleineren Grünanlagen zwischen den großen Freiräumen an der Isar im Osten und dem Sendlinger Südpark vermittelt. Nördlich jenseits des Bauernbräuweges befindet sich eine Städtische Grünanlage, südwestlich an das Planungsgebiet angrenzend die Freiflächen der Schießstätte, deren wertvoller Baumbestand als Biotop Nr. M- 492 kartiert ist. Östlich der Bahnlinie befinden sich an der Zechstraße ebenfalls kleine Grünflächen. Durch seine Lage an der Bahnlinie hat das Planungsgebiet eine hohe Wertigkeit für die Vernetzungsbeziehungen der bahnspezifischen Flora und Fauna. Die zu überplanenden Flächen selbst weisen geringen, nur bedingt erhaltenswerten Baumbestand auf. Sie sind mit der für aufgelassene Bahnstandorte charakteristischen, ruderalen Vegetation ausgestattet, die sich nach der erst kürzlich erfolgten Beseitigung der Gebäude und Gleisanlagen auf ehemaligen Bahnbetriebsflächen einstellt. Ob auf der Fläche bundes- bzw. europarechtlich streng geschützte Arten vorhanden sind, deren Tötung bzw. Beseitigung einer besonderen Erlaubnis bedürften, wird im Zuge der Bestandserhebungen des Planungsgebietes zu klären sein.

5 Seite 5 Die Anbindung an die Einrichtungen des ÖPNV ist gegeben. Der S-Bahn-Haltepunkt Bahnhof Mittersendling der Schnellbahnlinien grenzt direkt an das Planungsgebiet. Die Zuwegung zum Bahnhaltepunkt erfolgt für das Fahrgastaufkommen westlich der S-Bahnlinie allerdings umwegig, so dass die tatsächliche Wegstrecke zum teil über 600 m beträgt. Die Haltestellen der Buslinie 53 in der Passauerstraße (Haltestelle Schneemannstraße) liegt ca. 250 m Luftlinie entfernt, die Haltestelle der Buslinie 134 in der Plinganserstraße (Haltestelle Steinerstraße) ca. 400 m. 5. Planungskonzept Es wird ein harmonischer Übergang der künftigen Bebauung des Planungsgebietes zu der westlich gelegenen aufgelockerten Wohnbebauung entlang der Sonnenlängstraße und geschlossenen Bebauung entlang der Passauerstraße sowie ein passender Abschluss zum Biergarten zur alten Schießstätte (Münchner Haupt) angestrebt. Mit der künftigen Bebauung auf dem zur Disposition stehenden Gelände soll sich eine deutlich verbesserte städtebauliche Situation ergeben. Es wird eine Durchlässigkeit mit einem hohen Anteil an Freiflächen zur vorhandenen Bebauung angestrebt. Die Erschließung für den Motorisierten Individualverkehr erfolgt über den Bauernbräuweg und die Zielstattstraße, die jeweils direkt an die Passauerstraße (örtliche Hauptverkehrsstraße mit maßgeblicher Verbindungsfunktion) angebunden sind. Von dort erfolgt die Verknüpfung mit der Heckenstallerstraße (Mittlerer Ring) bzw. im Süden mit der Boschetsriederstraße) (überregionale und regionale Hauptverkehrsstraße). Die nach der Bayerischen Bauordnung erforderlichen Stellplätze für die einzelnen Nutzungen sind nachzuweisen; die Situierung im Einzelnen muss im Planungskonzept gelöst werden. Das Planungskonzept sollte eine gebietsinterne Kfz-Erschließung vorsehen, die so konzipiert ist, dass der gewerbliche Verkehr (der u.a. von den Einzelhandelsnutzungen erzeugt wird) von den Wohnnutzungen ferngehalten bzw. erschwert wird. Dem gegenüber ist die Durchgängigkeit des Gebietes für Fußgänger und Radfahrer sowohl in Nord-/Süd-Richtung als auch nach Osten hin zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Zugänge zu den Haltestellen des ÖPNV (insbesondere zum S-Bahn-Haltepunkt) sollten erhalten bzw. verbessert werden.

6 Seite 6 6. Planungsziel Mit der vorgesehenen Neuplanung bietet sich hier die Gelegenheit eine bislang brachliegende Fläche künftig einer angemessenen Nutzung, unter Berücksichtigung vorhandener baulicher Strukturen in der Umgebung, zuzuführen. Vorrangiges Planungsziel ist es, eine bauliche Nutzung zu entwickeln, die sich in ihrer Baumasse und Höhenentwicklung in die Umgebung einfügt und auf die in der Nachbarschaft vorhandene Nutzung Rücksicht nimmt. Weitere Planungsziele sind: - Schaffung eines attraktiven Wohngebietes mit einem differenzierten Wohnungsangebot für unterschiedliche Bevölkerungs- und Einkommensgruppen. - Schaffung eines Standortes für einen Lebensmittelmarkt bei gleichzeitigem Ausschluss einer darüber hinausgehenden Einzelhandelsentwicklung im übrigen Planungsgebiet. - Eine möglichst stadtverträgliche und nutzungsgerechte Erschließung, insbesondere unter Berücksichtigung der guten ÖPNV-Erschließung. - Städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption, die der Situation in unmittelbarer Lage zu der Bahnanlage Rechnung trägt. - Sicherung einer ausreichenden Freiflächenversorgung für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Planungsgebietes - Einbindung des Planungsgebiets in das überörtliche System von Erholungs- und ökologischen Vernetzungsflächen. Dabei soll der vorhandene Gehölzbestand in die Planung einbezogen und die Grünausstattung insgesamt verbessert werden. 7. Weiteres Vorgehen Der bestehende Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr steht dem geplanten Vorhaben entgegen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen sind der Flächennutzungsplan zu ändern, ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen sowie der Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr aufzuheben. Vorweg soll hierzu der geplante Discounter nach vorhandenem Baurecht realisiert werden. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt werden kann. Über ein konkurrierendes Planungsverfahren soll hier ein Bebauungsvorschlag ermittelt werden, der unter besonderer Berücksichtigung der stadträumlichen Lage und den damit verbundenen Immissionen qualitätsvolles innerstädtisches Wohnen mit gut nutzbaren Freiflächen ermöglicht. 8. Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)

7 Seite 7 Die Planung im vorgesehenen Umfang löst einen ursächlichen sozialen Infrastrukturbedarf aus, der nachzuweisen ist. In der vorliegenden Grundzustimmung hat sich die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG im wesentlichen dazu verpflichtet, die Kosten und Lasten im Rahmen der Verfahrensgrundsätze der sozialgerechten Bodennutzung anzuerkennen und zu übernehmen. Sie hat in Anerkennung dieser Grundsätze folgende Lasten zu übernehmen: - kostenlose Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen - Übernahme der Herstellungskosten der öffentlichen Straßenfläche und der öffentlichen Grünfläche - unentgeltliche Abtretung von Gemeinbedarfsflächen (Kinderkrippe/Kindergarten) - unentgeltliche Bestellung von im Bebauungsplan vorgesehenen Dienstbarkeiten (Gehund Radfahrrechtsflächen) einschließlich deren Herstellung und Unterhalt - Übernahme der durch das Bauvorhaben ausgelösten Bedarf an sozialer Infrastruktur. - Übernahme von Lasten aus dem sozialen Wohnungsbau. 9. Umweltprüfung Nach 2 Abs. 4 BauGB ist im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Davon kann abgesehen werden, sofern das beschleunigte Verfahren nach 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird. 10. Beteiligung der Bezirksausschüsse Die betroffenen Bezirksausschüsse des 7. Stadtbezirkes - Sendling-Westpark und des 19. Stadtbezirkes - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln wurden gemäß 9 Abs.2 und 3 der Bezirksausschuss-Satzung in Verbindung mit Ziffer 6.1 des Kataloges der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse angehört. Die Bezirksausschüsse 7 und 19 haben folgende gemeinsame Stellungnahme zur Vorlage zum Aufstellungsbeschluss abgegeben: Die Bezirksausschüsse 7 und 19, die vom Bebauungsplan 2017 örtlich beide betroffen sind, geben folgende gemeinsame Stellungnahme zur Vorlage zum Aufstellungsbeschluss ab: Die Bezirksausschüsse stimmen dem Aufstellungsbeschluss grundsätzlich zu. Die Bezirksausschüsse stimmen dem Planungsziel zu, einen Einzelhandelsmarkt im nördlichen Bereich des Planungsgebietes zu errichten. Sie fordern jedoch, die Vereinbarkeit mit dem Zentrenkonzept sowie mit den in der Zielstattstraße entstandenen und aufgrund positiver Bauvoranfragen zusätzlich möglichen Einzelhandelsmärkten vor Festlegung auf dieses Planungsziel zu klären. Die Bezirksausschüsse stimmen den weiteren Planungszielen zum Einfügen in die Umgebung, Ansiedlung nicht störender Gewerbe- und Büroeinrichtungen im Bereich des Bauernbräuwegs sowie ausreichender Freiflächenversorgung für die künftigen Bewohner des Planungsgebietes zu. Allerdings bestehen von ihrer Seite erhebliche Zweifel, dass die Schaf-

8 Seite 8 fung eines attraktiven Wohngebietes mit einem differenzierten Wohnungsangebot für unterschiedliche Bevölkerungs- und Einkommensgruppen entlang der S-Bahnstrecke überhaupt möglich ist. Es ist unbedingt Sorge zu tragen, dass die Lärmemissionen durch den S-Bahnverkehr mit Hilfe entsprechender baulicher Maßnahmen reduziert werden. Ferner sind Nutzungskonflikte mit dem bestehenden Biergarten im südlichen Bereich des Planungsgebietes vorprogrammiert. Dessen Bestand und Weiterbetrieb darf durch die Neuplanung unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Die Zielstattstraße muss wie bisher Sackgasse bleiben und darf in keinem Fall für Pkw- Durchgangsverkehr oder für Lieferverkehr geöffnet werden. Die Erschließung von Wohnungen über die Zielstattstraße kann höchstens in minimalem Umfang erfolgen, weil die Enge der Straße, die Einmündung der Fußgängerunterführung unter der S-Bahn sowie die Verkehrsbelastung während des Biergartenbetriebs keine Zunahme des Autoverkehrs zulassen. Die Bezirksausschüsse regen an, zur guten ÖPNV-Erschließung einen geeigneten Zugang zum S - Bahnhof Mittersendling vorzusehen. Gemäß den SoBoN-Regelungen muss der ursächliche Infrastrukturbedarf (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte) mit eingeplant werden. Dabei ist der in der Umgebung vorhandene Bedarf mit zu berücksichtigen. Ein vereinfachtes Planungsverfahren nach 13a BauGB wird von den Bezirksausschüssen abgelehnt. Es wird ferner beantragt, den Punkt 4 im Aufstellungsbeschluss zu präzisieren:...sowie eine Vertretung des Bezirksausschusses 7 als stimmberechtigtes Mitglied und eine Vertretung des Bezirksausschusses 19 als Sachverständigen zu beteiligen. Hierzu wird festgestellt: Die erhobenen Forderungen können nicht im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses behandelt werden, sondern bleiben einer Prüfung im weiteren Verfahren vorbehalten. Das bedeutet, dass bei Erstellung des künftigen Bebauungsplanentwurfes das Vorbringen der Bezirksausschüsse in die Planungsüberlegungen mit einbezogen wird. Ob diese Forderungen jedoch in der weiteren Planung berücksichtigt werden können, ist nicht vorhersehbar. Zur Ablehnung des vereinfachten Verfahrens nach BauGB kann folgendes bemerkt werden: Die in Punkt 2 des Antrages der Referentin formulierte Prüfung durch das Planungsreferat, ob der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB aufgestellt werden kann, wird im weiteren Verfahren unter Würdigung der gemeinsamen Stellungnahme der Bezirksausschüsse 7 und 19 geprüft. Der Antrag der Referentin in Punkt 4 wurde geändert. Abweichend von der Forderung der Bezirksausschüsse ist nunmehr im konkurrierenden Planungsverfahren der Bezirksausschuss 7 als stimmberechtigtes Mitglied vertreten und der Bezirksausschuss 19 als sachverständiger Berater beteiligt. Die Bezirksausschüsse 7 und 19 haben Abdrucke der Beschlussvorlage erhalten. 11. Fristverkürzung für die Vorlage Eine Behandlung der Angelegenheit im Sinne der Ziffer der AGAM in der heutigen Sitzung ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Bebauung

9 Seite 9 baldmöglichst zu schaffen. Eine rechtzeitige Beschlussvorlage war nicht möglich, da zum Zeitpunkt der in der AGAM geforderten Anmeldefrist das Anhörungsverfahren der Bezirksausschüsse 7 und 19 noch nicht abgeschlossen war. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Lindner-Schädlich, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Für den im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom Maßstab = 1 : 5.000, schwarz umrandeten Bereich Bauernbräuweg (südlich), Bahnlinie München-Lenggries (westlich), Zielstattstraße (nördlich) ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan vom ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Das Planungsreferat ist beauftragt zu prüfen, ob der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt werden kann. 3. Der Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr gemäß 12 BauGB vom ist aufzuheben. 4. Im konkurrierenden Planungsverfahren (Städtebau und Landschaftsplanung) sind die Landeshauptstadt München durch das Planungsreferat, vertreten durch Frau Stadtbaurätin Dr.(I) Merk und durch Mitglieder der Stadtratsfraktionen sowie eine Vertretung des Bezirksausschusses 7 als stimmberechtigtes Mitglied und eine Vertretung des Bezirksausschusses 19 als sachverständiger Berater zu beteiligen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

10 Seite 10 III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Dr.(I) Merk Stadtbaurätin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Planungsreferat HA II/22 V zur weiteren Veranlassung. zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

11 Seite An den Bezirksausschuss 7 3. An den Bezirksausschuss An das Baureferat 5. An das Kommunalreferat 6. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 7. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 8. An das Kreisverwaltungsreferat 9. An das Schul- und Kultusreferat 10. An die Stadtwerke München GmbH 11. An die MVV GmbH 12. An das Planungsreferat SG An das Planungsreferat HA I 14. An das Planungsreferat HA II/ An das Planungsreferat HA II/22 P 16. An das Planungsreferat HA II/24 B 17. An das Planungsreferat HA II/5 18. An das Planungsreferat HA III 19. An das Planungsreferat HA IV/2 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am... Planungsreferat HA II/22V i.a.

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