Strahlenschutz in in der Nuklearmedizin
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- Jürgen Steinmann
- vor 7 Jahren
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1 Strahlenschutz in in der Nuklearmedizin Test Wiederholung Praktischer Strahlenschutz Strahlenbelastung Weg der Radionuklide in der Nuklearmedizin Nuklidlieferung Abklinglager Klinik für Nuklearmedizin Ambulanz/ Diagnostik Nuklide nach HWZ sortiert lagern und warten bis spezifische Aktivität unter Grenzwerten fest gefilterte Abluft flüssig nur für I-131 Patienten Dosisleistung in 2m < 3,5 µsv/h Entsorgung durch Firma Reststoffe Feudel Abwasser Abklingtanks Aktivlabor Therapiestation Kostenpflichtig nach Freigabe, wenn Aktivität < Grenzwert 1
2 min W Lei stung 10 Zeit START TÜRÖFFNER 5 STRAHLENSCHUTZ In der Nuklearmedizin sinnlich wahrnehmbar Niederfrequenzstrahlung Hochfrequenzstrahlung Höchstfrequenzstrahlung Energie Infrarot Ionisierende Strahlung Röntgen-, Gamma-Strahlung Ultraviolett Licht ev kev Photonenstrahlung elektromagnetische Strahlung MeV Strahlenschutz in der Nuklearmedizin Patient Muss erhöhte Strahlenbelastung erdulden, damit diagnostische oder therapeutische Ziele erreicht werden. Nutzen muss höher sein als der Schaden Kontrolle der appl. Aktivität Arbeitsanweisungen Dokumentation Vorschriften Beachten! Personal Zusätzliche Strahlenbelastung durch die Tätigkeit darf Grenzwerte nicht überschreiten Personendosimetrie Arbeitsanweisungen MTRA Abfall Belehrung Info Umgebung Eine zusätzliche Belastung der Umwelt und damit unbeteiligter Personen darf nicht erfolgen Baulicher Strahlenschutz und Vorschriften für den Umgang mit offnen Radionukliden Strahlenphysiker 2
3 Grundprinzipien des Strahlenschutzes (ICRP) Strahlenanwendung Rechtfertigung Es darf keine mit einer Exposition verbundene Anwendung gestattet werden, die nicht ausreichend Nutzen erzielt, um das Schadendetriment aufzuwiegen. Mehr Nutzen als Schaden Begrenzung Keine Person soll Strahlendosen oder risiken Ausgesetzt werden, die für diese Anwendung unter normalen Bedingungen unakzeptabel erscheinen Grenzwerte einhalten! Planerisch: Arbeitsbedingungen Strahlenexposition Konkret: ständige Überprüfung Minimierung Damit soll die Ungerechtigkeit begrenzt werden, die aus den wirtschaftlichen und sozialen Beurteilungen entstehen kann, die den Verfahren eigen sind So niedrig bleiben wie vernünftigerweise erreichbar! Individuelle Dosis Anzahl der exponierten Personen Wer regelt was im Strahlenschutz? Weltweit EU national W/EU/n Empfehlungen der ICRP freiwillige Übernahme an nationale Gesetzgebung/Praxis Europäische Grundnormen verpflichten die Mitgliedsstaaten als Mindeststandard Gesetze BMU Verordnungen BMU BMI Richtlinien und Ausführungsbestimmungen BMU BMI Länder Regeln, Normen DIN ISO IEC EU-Richtlinien Sichern ländereinheitliche Auslegung der Grundnormen Ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen Regeln Maßnahmen, Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche StrlSchV 2001 Sichern vergleichbare Auslegung der Verordnungen durch die Länderbehörden RL StrlSch in der Medizin Markieren den Stand der Technik als Bezugspunkt für behördliche Auflagen 3
4 Leitlinien, Empfehlungen / Arbeitsanweisungen DGN, SSK u.a. Allgemeingültige Arbeitsanweisungen (AA), Richtlinien und Empfehlungen für Standarduntersuchungen und Therapien Klinik / Praxis Basierend auf den Vorgaben der DGN u.a. sind an die Bedingungen der Klinik/Praxis angepasste AA zu erarbeiten und anzuwenden. DGN: Deutsche Gesellschaft f. Nuklearmedizin SSK: Strahlenschutzkommission Organisation des betrieblichen Strahlenschutzes Strahlenschutz- Verantwortlicher Betreiber einer genehmigungspflichtigen Anlage Inhaber einer Praxis, Leiter einer Klinik Kanzler einer Universität Muss keine Sachkunde nachweisen Strahlenschutzbeauftragter Strahlenschutzbeauftragter Strahlenschutzbeauftragter Strahlenschutzbeauftragter Strahlenschutz- Beauftragter Strahlenschutz- Bevollmächtigter Sachkundiger, der vom Verantwortlichen eingesetzt wird. Kontaktperson zu den Behörden. Weisung Anleitung, Kontrolle Personen mit Fachkunde Sie entscheiden über den Strahlenschutz vor Ort. Sie werden vom Verantwortlichen schriftlich bestellt. Hauptaufgaben: - Einhaltung des Strahlenschutzes - Unterweisungen - Qualitätskontrolle Geräte, Sicherheit - Maßnahmen bei Stör- und Unfällen 4
5 Strahlenschutz Einwirkzeit gering halten Entfernung zum Radionuklid groß Quelle abschirmen Abschätzung der Strahlenexposition Aufgabenstellung: Eine Quelle (z.b. unabgeschirmte Spritze) mit 700 MBq 99m Tc liegt auf einem Tisch. Eine Person steht in 1m Abstand. Wie hoch ist die Strahlenbelastung je Stunde für diese Person? Berechnung: Abstandsgesetz für die Dosisleistung H Ergebnis: = ΓH A r² Aktivität Abstand Dosisleistungskonstante in msv m²h -1 GBq -1 Nuklid 99m Tc 131 I 204 Tl T 1/2 6 h 8 d 72 h 0,016mSv m² 0,7GBq H = H = 0,0112mSv / h h GBq 1m² Γ H 0,016 0,059 0,012 5
6 Faustregel für die maximale Reichweite von Beta-Teilchen: d = 2 Umgang mit Beta-Strahlern d: maximale Reichweite von E max Beta-Teilchen in cm E ρ max : maximale β-energie in MeV ρ: Dichte in g/cm³ Reichweite in Luft: einige Meter Reichweite in menschlichem Gewebe (Wasser): ca. 1 cm Wenige Zentimeter Aluminium oder Plexiglas schirmen Beta-Strahlung vollständig ab! Vorsicht Bremsstrahlung! Stoffe mit hoher Ordnungszahl (z.b. Blei) eignen sich nicht zur Abschirmung von Beta-Strahlung! AtG, StrlSchV Strahlenschutzbereiche nach Strahlenschutzverordnung Allgemeines Staatsgebiet Betrieblicher Überwachungsbereich Kontrollbereich (z.b. Station) eff. Jahresdosis > 6 msv/a möglich Kennzeichnungspflicht dauerhaft Körperdosis ist zu ermittelten Sperrbereich eff. Jahresdosis von 1-6 msv/a möglich Grenzwert der eff. Dosis: 0,3 msv/a Bei allen in diesem Bereich ständig tätigen Mitarbeiter wird die Dosis überwacht. Maximum/Jahr: 20 msv Berufslebensdosis: 400 msv Schwangere: 1 msv Bereich, in dem sich die therapierten Patienten aufhalten. Das dort tätige Personal unterliegt einer ständigen Dosiskontrolle Teil des Kontrollbereiches, in dem die Ortsdosisleistung > 3 msv/h sein kann 6
7 Schwangere und Strahlung Eine Schwangerschaft so zeitig wie möglich dem Strahlenschutzbeauftragten melden (in unserem Falle dem Klinikdirektor) Von der Anzeige der Schwangerschaft bis zur Entbindung darf das ungeborene Kind laut Gesetzgeber nicht mehr als 1 msv abbekommen Wechsel des Arbeitsplatzes an einen Ort in der Klinik beantragen, wo die Strahlenbelastung nachweislich gering ist. Elektronisches Dosimeter vom Strahlenschutzbeauftragten anfordern Mit Hilfe des Dosimeters Bereiche mit erhöhter Dosisleistung meiden bzw. sich dort nur kurzzeitig aufhalten Den Umgang mit offenen, insbesondere gasförmigen Aktivitäten meiden. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse Brand in Strahlenschutzbereichen, Feuerwehr informieren Wassereinbrüche in Strahlenschutzbereichen Ungewollte Freisetzung von Radioaktivität Inkorporation von Radioaktivität Großflächige Kontamination Abhandenkommen (Diebstahl) von radioaktiven Stoffen Immer Strahlenschutzbeauftragte informieren! 7
8 Verhalten bei Stör- und Unfällen Nicht in Panik verfallen! Ruhig bleiben! Strahlenschutzverantwortlichen und/oder Strahlenschutzbeauftragten informieren Personen die nicht unmittelbar betroffen und offensichtlich nicht kontaminiert sind, aus dem Gefahrenbereich bringen Weitere Verbreitung der Radioaktivität verhindern (Absperren, markieren) Unfallhergang notieren (Uhrzeit, Nuklid, Aktivität) Dekontamination beginnen (kontaminierte Kleidung ablegen, betroffene Hautpartien waschen, ) Rettung von Leben geht vor! Dekontamination Wichtig bei der Dekontamination: nötigenfalls Schutz vor Inkorporation Verschleppung der Aktivität vermeiden generell von außen nach innen arbeiten mit geeigneten Messgeräten ständig Dekontaminationserfolg prüfen Hilfsmittel dekontaminieren oder entsorgen am Besten: Fachleute konsultieren Dekontamination unterscheidet sich vom herkömmlichen Putzen! 8
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