22. Erfahrungsaustausch der behördlich bestimmten Sachverständigen nach der Röntgenverordnung
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- Louisa Müller
- vor 7 Jahren
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Transkript
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2 Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen : hauptsächlich durch Röntgendiagnostik Medizin Radon Im menschlichen Körper finden radioaktive Zerfälle pro Sekunde statt! Inkorporation nicht alles, was künstlich ist, ist gefährlich terrestrisch 2 Kernwaffen, Kerntechnik, Tschernobyl, kosmisch Mittlere Effektive Dosis pro Jahr in Deutschland (msv/a) Dr. Joachim Lorenz Referat Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien nicht alles, was natürlich ist, ist harmlos
3 Prinzip der SIRT Y90-Mikrosphären Harz / Glas Dm ~ 30 µm Y-90 reiner ß-Strahler HWZ 64 h ß-Energie 0.93 MeV Gewebe-Reichweite: 2.5 mm (max 11mm) Tumor-Herddosen: Gy (!) 90 Y-beladene Mikrosphären Kreissl et al., Rad. Oncol. 2012
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5 Aktuelle Diskussionen über Strahlenrisiken : Dr. Joachim Lorenz Referat Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien
6 Gliederung 1. Richtlinie 2013/59 EURATOM des Rates vom 5. Dezember Strahlenschutzgesetz (Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung, Strahlenschutzvorsorgegesetz) 3. Änderungen 4. Meldesystem Dr. Joachim Lorenz Referat Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien
7 1. Richtlinie 2013/53/EURATOM 7
8 1. Richtlinie 2013/53/EURATOM Die Empfehlung der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 Richtlinie 97/43/Euratom des Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz vom Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition (ABl L 180 vom ) Richtlinie 89/618/Euratom des Rates vom 27. November 1989 über die Unterrichtung der Bevölkerung über die bei einer radiologischen Notfallsituation geltenden Verhaltensmaßregeln und zu ergreifenden Gesundheitsmaßnahmen (ABl. L 357 vom
9 1. Richtlinie 2013/53/EURATOM Richtlinie 90/641/Euratom des Rates vom 4. Dezember 1990 über den Schutz externer Arbeitskräfte, die einer Gefährdung durch ionisierende Strahlungen beim Einsatz im Kontrollbereich ausgesetzt sind (ABl L 49 vom S.21 Richtlinie 2003/122/Euratom des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen (ABl. L 346 vom
10 1. Richtlinie 2013/53/EURATOM Beispiele neues Aspekte Berücksichtigung der Strahlenbelastung durch Radon in Gebäuden die Berücksichtigung der Strahlenbelastung aus Baustoffen und deren Überwachung,, Optimierung des Strahlenschutzes auch Einführung von Richt- und Referenzwerten die Erarbeitung von öffentlich zugänglichen Inspektionsprogrammen Pflicht zur Detektion von kontaminierten Metallen ( Kontrolle und Auswertung von Problemen bei der zielgerechten Anwendung von ionisierender Strahlung in der Medizin 10
11 Gliederung 1. Richtlinie 2013/59 EURATOM des Rates vom 5. Dezember Strahlenschutzgesetz (Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung, Strahlenschutzvorsorgegesetz) 3. Änderungen in der Medizin (Beispiele) 4. Meldesystem Dr. Joachim Lorenz Referat Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien
12 2. Strahlenschutzgesetz stützt sich 3 Quellen Modernisierung des Strahlenschutzrechts Auftrag aus Koalitionsvertrag Verständlichkeit, Logik und Sprache Aufgreifen Änderungsbedarf aus Vollzug Geltendes deutsches Strahlenschutzrecht StrlSchV, RöV, StrVG, AtG, Umsetzung Grundnormen-Richtlinie Strahlenschutzsystem nach ICRP 103 Umfassender Strahlenschutz Neue Regelungsgebiete 12
13 2. Strahlenschutzgesetz Entwurf Expositionssituationen Geplante Expositionssituationen E., die durch Tätigkeiten entstehen, so dass eine Exposition verursacht wird oder werden kann StrlSchV, RöV Bisherige Arbeiten und Tätigkeiten 5 bis Notfallexpositionssituation Bestehende Expositionssituation E. infolge eines nicht routinemäßigen Ereignisses, bei dem durch Strahlung nicht unerhebliche nachteilige Auswirkungen möglich sind [und das unverzügliche Maßnahmen erfordert StrlVG SrtSchGEntwurf E., die bereits bestehen, wenn eine Entscheidung über deren Kontrolle getroffen werden muss [wenn Sofortmaßnahmen nicht mehr erforderlich sind]
14 2. Strahlenschutzgesetz Entwurf umfasst 8 Kapitel Teile 1 bis 8 Bleibt so neu (1) Allgemeine Vorschriften (2) Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen ( 3) Strahlenschutz bei Notfallsituationen (4) Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen (5) Expositionsübergreifende Vorschriften StrlSchV und RöV zusammengefasst Strahlenschutzgrundsätze Überwachung der Umweltradioaktivität (Strahlenschutzvorsorgegesetz) Überwachung der Umweltradioaktivität (Strahlenschutzvorsorgegesetz) Arbeiten aus der StrlSchV in jetzt praktisch Tätigkeiten Notfallpläne, Radon, radioaktiv kontaminierte Gebiete, Radioaktivität in Baustoffen Messstellen für Radon, Alt-lasten, sonst. Expositionssituationen; Sachverständige natürliche Radioaktivität (6) Strahlenschutzrechtliche Aufsicht 19 AtG Aufsichtsprogramm (veröff.) (7) (8) Verwaltungsbehörden Schlussbestimmungen Übergangsvorschriften Fristen für BfS bei Rechtfertigung 14
15 2. Strahlenschutzgesetz Verordnungsermächtigungen im Entwurf des Gesetzes Verordnungen Strahlenschutzverordnung Vorkommnis Freigrenzen/ Freigabe Ermittlung der Dosis Schutz der Bevölkerung Radiologischer Arbeitsschutz Medizinischer Strahlenschutz Meldeverordnung Aufbau eines Melderegisters Gilt für StrlSchG Entwrf und Atomgesetz Verordnung zur Ermittlung der Dosis 15
16 2. Strahlenschutzgesetz Beispiele Rechtfertigung Optimierung Dosisbegrenzung Risikoorientiertes Aufsichtsprogramm Organisation Genehmigung Anzeige StrlSchG Entwurf neu Einbeziehung des BfS Aussetzen des Verfahrens Behördliches Verfahren für Verbraucherprodukte Grenzwerte Augengrenzwert 20 msv Notwendigkeit von Organdosen wird geprüft Grenzwert Summe aller Tätigkeiten und Anzeige Berichte Veröffentlichung SSV, SSB bleibt, SSBV nur in Begründung Auch öffentlich rechtliche Vorschriften (Konzentration) Vortrag Dr. Heidrich 16
17 Gliederung 1. Richtlinie 2013/59 EURATOM des Rates vom 5. Dezember Strahlenschutzgesetz (Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung, Strahlenschutzvorsorgegesetz) 3. Änderungen 4. Meldesystem 17
18 2. Strahlenschutzgesetz Radon Sachsen 300 Bq/m 2 Festlegung von Gebieten mit einer beträchtlichen Zahl von erwarteten Überschreitungen der Referenzwerte Nationaler Radonmaßnahmenplan 18
19 Aktuelle Diskussionen über Strahlenrisiken : Radonrisiko : Dr. Joachim Lorenz Referat Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien
20 2. Strahlenschutzgesetz neue Aufgaben in Sachsen der Zuwachs bei der Überwachung/ Monitoring der Sanierung der Hinterlassenschaften der Wismut GmbH, neue Aufgaben bei der Überwachung der Radioaktivität in Baustoffen, neue Pflichten und Anordnungsbefugnisse für Behörden zur Untersuchung und an-gemessenen Bewältigung von radiologischen Altlastensituationen, die Berücksichtigung der Strahlenbelastung durch Radon in Gebäuden (Wohnungen, öffentliche Gebäude, Arbeitsplätze), wobei eine Informationspflicht über Radonschutzmaßnahmen eingeführt wird, die Optimierung des Strahlenschutzes auch unterhalb der geltenden Grenzwerte durch Einführung von Richt- und Referenzwerten, die Erarbeitung von öffentlich zugänglichen Inspektionsprogrammen beim Vollzug und die Veröffentlichung deren Erfüllung, 20
21 2. Strahlenschutzgesetz neue Aufgaben in Sachsen die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Detektion von kontaminierten Metallen (z. B. bei Altmetallbetrieben) und die gesetzliche Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter in den entsprechenden Industriezweigen, die umfassende Neugestaltung bei der Aufstellung von Notfallplänen im Rahmen der Strahlenschutznotfallplanung und zur Schulung der in den Notfallplänen erfassten Personen, idie Erweiterung des Aufgabenspektrums bei der Kontrolle und der Auswertung von Problemen bei der zielgerechten Anwendung von ionisierender Strahlung in der Me-dizin und Änderungen bei den Freigrenzen und der Freigabe radioaktiver Stoffe Abgrenzung zwischen Röntgenanlagen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 21
22 Gliederung 1. Richtlinie 2013/59 EURATOM des Rates vom 5. Dezember Strahlenschutzgesetz (Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung, Strahlenschutzvorsorgegesetz) 3. Änderungen 4. Meldesystem Dr. Joachim Lorenz Referat Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien
23 Meldesysteme Systematik Strahlenschutzrecht ICRP 103 (seit 2007) Richtlinie 2013/59/EURATOM Vom 5. Dez.2013 WHO Grundgesetz Strahlenschutzgesetz Verordnungen zum Strahlenschutz, Meldeverordnung Richtlinien DIN (NAR) SSK Empfehlungen Dr. Joachim Lorenz Referat Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien
24 4. Meldesysteme Jahr Erfasst Vorgänge Lagerun g Problem e Patientenverwechslungen (1 rechts links Vertauschung) Einführung neue Technik
25 4. Meldesysteme Qualitätsmanagement auf lokaler Ebene und die Behandlung von Vorkommnissen innerhalb der Struktureinheit größte Bedeutung Artikel 63 Buchstabe b der EURATOM-Grundnormen ist sicherzustellen, dass das Qualitätssicherungsprogramm bei strahlentherapeutischen Tätigkeiten eine Untersuchung der Risiken für unfallbedingte oder unbeabsichtigte Expositionen beinhaltet. Meldungen gemäß Artikel 63 Buchstabe f zur zeitnahem Verbreitung von Informationen (BfS Register) betreffen ungefähr 40 % der in Sachsen gemeldeten Vorgänge (bisherigen Kriterien, die in der gemeinsamen Arbeitsgruppe festgelegt wurden) 25
26 Umsetzung der neuen EU Grundnorm Sachstand/ Einzelthemen Risikoanalyse und Meldesysteme Bewertungssauftrag / Information über bewertete bedeutsame Vorkommnisse Ärztliche Stellen Bewertung bedeutsamer Vorkommnisse zuständige Landes- Behörde (LfULG) Meldung von bedeutsamen Vorkommnissen Aufgabe: Kriterien müssen festgelegt werden BfS Register Betreiber (Krankenhaus oder Praxis) Aufarbeitung und anonymisierte Veröffentlichung Unser Standpunkt: Auch Bewertung durch BfS Qualitätsmanagement auf lokaler Ebene gemäß Art BSS, u. a. Behandlung von Vorkommnissen von lokaler Bedeutung Dr. Joachim Lorenz Referat Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien
27 Umsetzung der neuen EU Grundnorm Risikoanalyse und Meldesysteme Strahlentherapie 5.DEGRO-Workshop, KAI-Meeting, Freiburg aus Praxis (Singen) für Strahlentherapie Prof.Lutterbach, Holger Wirtz 27
28 Umsetzung der neuen EU Grundnorm Sachstand/ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Joachim Lorenz Referat Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien
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