Nachweis für EZA entsprechend EEG 2012/SDLWindV, BDEW und TC 2007 (FGW- Richtlinie TR8)

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1 Nachweis für EZA entsprechend EEG 2012/SDLWindV, BDEW und TC 2007 (FGW- Richtlinie TR8) Jochen Möller, M.O.E., Tel: 04821/ , Vorstellung Dipl.-Ing. (FH) Jochen Möller Geschäftsführer M.O.E. GmbH Leiter Zertifizierungsstelle GGC Sachverständiger der IHK für Netze Obmann FGW FA EE und AK Zertifizierung Dozent für Netzintegration für Erneuerbarer Studium: E-Technik Seit 1993 Experte für Netzintegration von EE-Anlagen M.O.E.: Julia Fust No. 2

2 Agenda 1. M.O.E/M.P.E. a) M.O.E. b) Aufbau Zert-Stelle c) M.P.E. 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR 4. Einheitenzertifikat 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No Mitarbeiter überwiegend E-Ing. in vier Abteilungen EZA, EZE, PV, Inspektionstelle Standorte Itzehoe Fraunhoferstraße 3, seit 11/2009 Hamburg, Spaldingstraße 210, ab 05/2011 Kiel, Am Kielkanal 2, ab 06/2011 M.O.E.: Julia Fust No. 4

3 M.O.E. Zertifizierungsstelle 50 Mitarbeiter/innen im Bereich Zertifizierung akkreditiert Zertifizierungsstelle nach DIN EN Offiziell empfohlen vom BDEW und FGW Einheitenzertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Windenergieanlagen, Solarwechselrichtern und Verbrennungskraftmaschinen Anlagenzertifizierung für Windenergieanlagen, Solarparks und Anlagen mit Verbrennungskraftmaschinen Obmann der Richtlinie FGW TR 8 u.a. Einheitenzertifizierung und Fachauschuss Elektrische Eigenschaften Referenzen: >30 Einheitenzertifizierung >200 Anlagenzertifizierung pro Jahr >400 Gutachten im Bereich Netzintegration und Einspeisung >7000 inspiziert EZE (>4 GW) M.O.E.: Julia Fust No. 5 Agenda 1. M.O.E/M.P.E. a) M.O.E. b) Aufbau Zert-Stelle c) M.P.E. 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR 4. Einheitenzertifikat 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 6

4 Anforderungen an eine Zert.-Stelle nach EN (1/3) Keine Diskriminierung Offen für jedermann; z.b. unabhängig von Größe oder Volumen Die Aufgabe muss den akkreditierten Bereich übereinstimmen Muss neutral und unabhängig sein mindestens vier Augenprinzip Nachweislich qualifizierte Experten vorhalten Nachweisliche Entscheidungen, reproduzierbar MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 7 Anforderungen an eine Zert.-Stelle nach EN (2/3) Lenkungsauschuss muss geben Netzbetreiber 2x Hersteller 2x Wind, 2x PV 1x VKM Offen Betreiber/ Entwickler u. Planer 3x Akk. Prüflabor 1x Verbände 2x No. 8

5 Anforderungen an eine Zert.-Stelle nach EN (3/3) Kein Consulting um das Produkt oder EZA zu optimieren Beschwerdeverfahren Messergebnisse werden von den akkreditierten Laboren geliefert Veröffentlichung, Überwachung und zurückziehen von Zertifikaten Jährliche Überwachung durch die DAkkS MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 9 Rev. Nr. 06 Seite Organigramm 2 von 2 M.O.E. Zert-Stelle Leiter der Zertifizierungsstelle QMB 2xQMF 1. Stellvertretender Leiter der Zertifizierungsstelle Schwerpunkt Abnahme der Bewertungsberichte Prüfung von Bewertungsberichten Entscheidung über Zertifizierung u. Prüfung EZA- Konformitätserklärungen min. Qualifikation 4 Jahre im Bereich PV o. Wind und vorläufige Zulassung bei der FGW/BDEW 2. Stellvertreter EZA-Zertifizierung Schwerp. Vestas/REpower 2. Stellvertreter EZA-Zertifizierung Schwerpunkt ENERCON/GE/Nordex 2. Stellvertreter EZE- und EZA-Zertifizierung Schwerpunkt PV, EZE u. Komponenten Leiter Inspektionstelle EZA-Konformitätserklärung und SDL-Altanlagen Prüfung der EZA- Konformitätserklärungen 6x Experten der Zertifizierungsstelle 12x Experten der Zertifizierungsstelle 10 x Experten der Zertifizierungsstelle Qualifikation Liste Anhang 7 und QMV x Inspektoren Qualifikation mindestens eine protokolierte Abnahme in Begleitung eines zugelassenen Inspektors. QMV 2-25 u. Experte der Zert.- Stelle Stellvertreter und Leiter der Zertifizierungsstellen dürfen sich gegenseitig vertreten. M.O.E. Stand

6 Urkunde Wichtig EN Name der Firma Gültigkeit Anhänge MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 11 Agenda 1. M.O.E/M.P.E. a) M.O.E. b) Aufbau Zert-Stelle c) M.P.E. 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR 4. Einheitenzertifikat 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 12

7 Eckdaten M.P.E. Gründung: Geschäftsfrüher: Dr. Markus Pöller Standort: Tübingen bei Stuttgart Gesellschafter: Pöller 50% und Möller 50% MOE: GridCert Jochen Möller No. 13 Aufgaben M.P.E. Netz- und Systemstudien, insbesondere im Bereich der Netz- und Systemintegration erneuerbarer Energien Planung öffentlicher Energieversorgungsnetze Planung im Bereich industrieller Energieversorgungsnetze Betriebsanalyse und Betriebsplanung Modellierung von Komponenten des Energieversorgungssystems (Windgeneratoren, PV-Wechselrichter, HGÜ-Konverter, etc.) MOE: GridCert. Jochen Möller No. 14

8 Aufgaben M.P.E. Intelligente Lösungen für die Netzanbindung von Solar- und Windparks von Onshore und Offshore Windparks HGÜ, FACTS, Speicher, Netzstabilität, Subsynchrone Resonanzen Einsatz neuer Technologien zu Energietransport und verteilung (HGÜ, FACTS, Reihenkompensation etc.) Untersuchungen zur Netzstabilität Schulungen und Workshops zu Themen aus den Bereichen Netzund Systemintegration erneuerbarer Energien MOE: GridCert Jochen Möller No. 15 Agenda 1. M.O.E/M.P.E. 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR 4. Einheitenzertifikat 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 16

9 Warum SystemDienstLeistung (SDL) im EEG EE installierte Leistung über die Jahre Leistung in MW PV WEA Wasser Gesamt EE Jahresmaximum der Netzlast Jahresminimum der Netzlast Spürbare Verdrängung konventioneller Kraftwerke Quelle Erneuerbare Energien übernehmen SDL-Aufgaben Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2010 Grafiken und Tabellen BMU Stand: 14. März 2011 Installierte Kraftwerksleistung Bundesnetzagentur stand % Bezogen auf 165 GW gesamtinstallierte Leistung 22,24% 17,10% 17,97% 8,65% 7,13% VKM sonstiges Kernergie Sonne Wasser Kohle Wind 8,57% 18,33% MOE:Jochen Möller No. 18

10 Quelle: August Woche 2010 Ausbau Szenario EE Leitstudie BMU 2009 August Woche 2020 Mittel- und Spitzenlast Kernkraft (Grundlast) MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 19 Frequency deviation Source: E.ON Netz report of the fault; state MOE: SDL Wind Jochen Möller Nr. 20

11 Die Einheiten und Anlagenzertifikate kann dazu beitragen, dass lokale Lastabschaltung zu vermeiden! Real three phase voltage dip kv U2_star U1_star U3_star ms short circuit time 450 ms automatic reclosing time s MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 22

12 Wie oft muss mit einem VD gerechnet werden? Anzahl Fehler per 100 km Freileitung 10 20/a kv Häufigkeit hängt von der Spannungsebene ab MOE: SDL Wind Jochen Möller No phasiger Kurzschluss (Quelle 50hertz) Am um 18:47:54 kam es zu einem 2-poligen Fehler ohne Erde L1-L2 auf der 380-kV-Leitung Wessin-Güstrow 424. Die Fehlerklärung erfolgte beidseitig innerhalb von 70 ms, was entsprechend Transmissioncode regelkonform war. Die Kompensationsdrosseln im Nordnetz waren aufgrund hoher Windeinspeisung und niedriger Netzspannung ausgeschaltet. Kraftwerk Rostock war aufgrund der Windeinspeisung abgefahren. Durch den kurzzeitigen Spannungseinbruch gingen viele Erzeugungsanlagen vom Netz. Der schlagartige Verlust von Windeinspeisung führte unmittelbar nach Fehlerklärung zur Entlastung des Nordnetzes, damit verbunden zu einem erheblichen Spannungsanstieg im 380-, 220- und 110-kV-Netz (ca. 8%), wodurch weitere Anlagen vom Netz gingen. Außerdem kam es zu einem Frequenzrückgang auf ca. 49,9 Hz. Durch Einschaltung von Kompensationsdrosseln in Güstrow, Siedenbrünzow, Görries und Lüdershagen wurde die Spannung wieder in das Betriebsspannungsband gebracht. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 24

13 Fehlerstelle Quelle 50hertz MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 25 Quelle 50hertz Schiller, Salzmann, Plischke, Hauschild, Heusel MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 26

14 Veränderung der vertikal Last Quelle 50hertz Schiller, Salzmann, Plischke, Hauschild, Heusel MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 27 Agenda 1. M.O.E 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR a) NAR b) Entwurf 4. Ergänzung c) SDLWindV 4. Einheitenzertifikat 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 28

15 Politische Forderung z. B. Energiewende Verantwortung des Netzbetreibers Stabilität des Netzes mit erneuerbarer Energien. Die Nachhaltigkeit wird erst durch die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen erreicht. Technische Anforderungen an die Erzeugungsanlagen im NAR oder über akzeptierte Technische Richtlinien. 29 BDEW 2008 Relevante Richtlinien für den Anschluss am das Netz: Anforderung Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz Ausgabe Juni 2008, BDEW Inkl. 1., 2., 3. und 4. Ergänzung + Entwurf VDE AR N 4120 TAB HS Prüfung Technische Richtlinie für Erzeugungseinheiten und anlagen FGW TR 3 Rev. 22 Bestimmung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und anlagen am Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz Nachweis Technische Richtlinie für Erzeugungseinheiten und anlagen FGW TR 8 Rev. 05 Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und anlagen am Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz M.O.E.: Julia Fust No. 30

16 BDEW 2008 BDEW 2008 Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Juni Ergänzung Januar Ergänzung Juli Ergänzung Februar Ergänzung Oktober 2012 Kontinuität M.O.E.: Julia Fust No BDEW Quelle: BDEW Richtlinie MS EZE MOE: SDL Wind Jochen Nr. Möller 32

17 Agenda 1. M.O.E 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR a) NAR b) Entwurf 4. Ergänzung c) SDLWindV 4. Einheitenzertifikat 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 33 Wesentliche Änderungen durch die 4. Ergänzung BDEW a) Allgemein b) Abgrenzung Unterspannungsschutz und LVRT Grenzlinie c) Blindleistungsbereitstellung/ Spannungsabhängigkeit d) Entkupplungsschutz e) Zuschaltbedingungen f) Sonstiges g) Zusammenfassung 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 34

18 Allgemein (4. Ergänzung) Ergänzt die BDEW 2008 Ersetzt alle bisherigen Ergänzungen Gültig für EZA mit Anschluss an das MS-Netz Verweist nochmals auf FGW TR 3 und FGW TR 8 Voraussichtlich Gültig ab Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 35 Wesentliche Änderungen durch die 4. Ergänzung BDEW a) Allgemein b) Abgrenzung Unterspannungsschutz und LVRT Grenzlinie c) Blindleistungsbereitstellung/ Spannungsabhängigkeit d) Entkupplungsschutz e) Zuschaltbedingungen f) Sonstiges g) Zusammenfassung 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 36

19 Abgrenzung Unterspannungsschutz und LVRT Grenzlinie 0,8 U NS t= 1,5 2,4 s 0,45 U NS t= 300 ms Abhängig von den konkreten netztechnischen Bedingungen kann die tatsächliche Dauer des Verbleibens der Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz durch schutztechnische Vorgaben des Netzbetreibers verkürzt werden. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 37 Abgrenzung Unterspannungsschutz und LVRT Grenzlinie Eine angepasste Parametrierung einer LVRT-Kurve erfüllt nicht die Anforderung hinsichtlich einer autarken Schutzfunktion. Mit den Schutzfunktionen wird unter anderem auch ein mögliches Fehlverhalten der Anlagensteuerung mit überwacht. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 38

20 Wesentliche Änderungen durch die 4. Ergänzung BDEW a) Allgemein b) Abgrenzung Unterspannungsschutz und LVRT Grenzlinie c) Blindleistungsbereitstellung/ Spannungsabhängigkeit d) Entkupplungsschutz e) Zuschaltbedingungen f) Sonstiges g) Zusammenfassung 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 39 Blindleistungsbereitstellung/Spannungsabhängigkeit Die BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz wird in Kapitel im Teilleistungsbereich zwischen 0 % und 10 % P n dahingehend ergänzt, dass die Erzeugungsanlage in diesem Bereich nicht mehr Blindleistung als maximal 10 % des Betrages der vereinbarten Anschlusswirkleistung P AV aufnehmen oder liefern darf. PQ-Diagramm im Verbraucherpfeilsystem 2,5 2 1,5 1 0,5 Blindleistung in Mvar 0-0, ,5-2 -2, Wirkleistung in MW <-- untererregt -7 übererregt > Anforderung Am NAP untererregt Am NAP übererregt Wird bereits umgesetzt bei den M.O.E. Zertifikaten 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 40

21 Leerlaufblindleistung von 41 Windparks 5,00 Leerlauf Blindleistung in % der Anschlussleistung Leerlauf Blindleistung in % von der Anschlussleistung 0,00 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0-5,00-10,00-15,00-20,00 übererregt -25,00 Anschlussleistung [MVA] 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 41 Blindleistungsbereitstellung/Spannungsabhängigkeit Eine Grundanforderung für Erzeugungsanlagen besteht darin, dass ein Betrieb der Erzeugungsanlage im Spannungsbereich von 0,9 bis 1,1 U c am Netzanschlusspunkt gemäß Bild dauerhaft möglich sein muss. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 42

22 Darstellung Insofern sind die Berechnungen der Kennlinien der maximalen Blindleistung Q max untererregt und übererregt in Abhängigkeit der Wirkleistung P der Erzeugungsanlage für die Spannungen am Netzanschlusspunkt 0,9 U c, 0,95 U c, U c, 1,05 U c und 1,1 U c durchzuführen und darzustellen. Neu erstellte und revisionierte Einheiten- und Anlagenzertifikate müssen ab dem zudem Angaben der zu erwartenden Reduzierung der Wirkleistung enthalten. Zurzeit weisen wir aus das eine Q vor P Regelung notwendig ist. Hier muss noch der Wert der Reduzierung mit ausgewiesen werden. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 43 Anschluss im UW Außerhalb des orangenen Bereiches kann die Wirkleistung zum Zwecke der vollen Blindleistungs-Einspeisung reduziert werden. Vorsicht SDLWindV <0,95 U C nur Reduktion erlaubt! Eine Anpassung der SDLWindV ist geplant. Reglersollspannung (gibt der Netzbetreiber vor; kann bei dynamischer Spannungsregelung auch variieren) 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 44

23 Anschluss im Mittelspannungsnetz Außerhalb des orangenen Bereiches kann die Wirkleistung zum Zwecke der vollen Blindleistungs-Einspeisung reduziert werden. Vorsicht SDLWindV <0,95 U C nur Reduktion erlaubt! Eine Anpassung der SDLWindV ist geplant. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 45 Wesentliche Änderungen durch die 4. Ergänzung BDEW a) Allgemein b) Abgrenzung Unterspannungsschutz und LVRT Grenzlinie c) Blindleistungsbereitstellung/ Spannungsabhängigkeit d) Entkupplungsschutz e) Zuschaltbedingungen f) Sonstiges g) Zusammenfassung 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 46

24 Entkupplungsschutz und Eigenschutz Für den Schutz der Erzeugungsanlage bzw. der Erzeugungseinheiten ist der Anschlussnehmer verantwortlich (Sicherstellung des Eigenschutzes). Insofern ist die in dieser Richtlinie beschriebene Schutzkonzeption durch den Anschlussnehmer der Erzeugungsanlage entsprechend zu erweitern. Der Eigenschutz darf aber die in dieser Richtlinie beschriebenen Anforderungen hinsichtlich der statischen Spannungshaltung und der dynamischen Netzstützung der Erzeugungsanlage bzw. der Erzeugungseinheiten nicht unterlaufen. Relevant vor allem für U>, U>> und U>>> Vermögen der Erzeugungsanlage/Erzeugungseinheiten Eigenschutz Projektspezifische Einstellung der Entkupplungsschutzeinrichtungen 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 47 Abgrenzung Über- und Unterspannung sowie LVRT Der Eigenschutz nicht die in der BDEW-Richtlinie beschriebenen Anforderungen hinsichtlich der statischen Spannungshaltung und der dynamischen Netzstützung der Erzeugungsanlage bzw. der Erzeugungseinheiten unterläuft. Insbesondere darf der Eigenschutz im gesamten Betriebsbereich von Spannung und Frequenz nicht den geforderten Schutzeinstellungen der Entkupplungsschutzfunktionen vorgreifen; 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 48

25 Entkupplungsschutz und Eigenschutz Der Entkupplungsschutz kann sowohl in einem autarken Gerät realisiert werden, als auch in der Anlagensteuerung der Erzeugungseinheit integriert sein. Der Ausfall der Hilfsspannung der Schutzeinrichtung bzw. der Anlagensteuerung muss zum unverzögerten Auslösen des Schalters führen. Die Schutzauslösung des integrierten Schutzes darf durch sonstige Funktionen der Steuerung nicht unzulässig verzögert werden. z.b. Parameteränderungen in der Steuerung dürfen zu keinen Änderungen bei den Entkupplungswerten führen Fehler in der Systemsteuerung dürfen keine Beeinträchtigung für den Schutz zur Folge haben Systemauslastung darf nicht zu einer Verlängerung der Reaktionszeiten beim Schutz führen 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 49 Entkupplungsschutz und Eigenschutz 1. Die Einhaltung der in Kapitel geforderten Anforderungen an die Entkupplungsschutzeinrichtungen ist nachzuweisen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Schutzeinrichtungen in die Anlagensteuerung integriert sind. So sind u. a. die geforderten Einstellbereiche für die Einstellwerte, die Abschaltzeiten, das Rückfallverhältnis und die Gesamtausschaltzeit (Prüfung der Gesamtwirkungskette) anhand von Messungen nachzuweisen. Die Schutzprüfung wird seit Anfang des Jahres 2012 auch von M.O.E. angeboten. 2. Ab : Im Einheitenzertifikat sind die in der Erzeugungseinheit integrierten Schutzeinrichtungen anzugeben. Es müssen mindestens die in der BDEW-Richtlinie geforderten Entkupplungsschutzeinrichtungen mit den dazugehörigen Einstellbereichen für Auslösewert und Schutzverzögerung vorhanden sein. Zusätzlich vorhandene Schutzeinrichtungen sind mit ihren Einstellbereichen anzugeben, damit sichergestellt werden kann, dass ihre Auslösung die Funktion des Entkupplungsschutzes nicht unterlaufen. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 50

26 Zusätzlich im EZA Zert. zu prüfen Dass der Eigenschutz nicht die in der BDEW-Richtlinie beschriebenen Anforderungen hinsichtlich der statischen Spannungshaltung und der dynamischen Netzstützung der Erzeugungsanlage bzw. der Erzeugungseinheiten unterläuft. Insbesondere darf der Eigenschutz im gesamten Betriebsbereich von Spannung und Frequenz nicht den geforderten Schutzeinstellungen der Entkupplungsschutzfunktionen vorgreifen; Wird bereit ausgewiesen, allerdings in Zukunft Durchfall-Kriterium Dass für alle Kurzschlussschutz- und Entkupplungsschutzeinrichtungen in der gesamten Erzeugungsanlage (insbesondere auch in den Erzeugungseinheiten) Vorrichtungen wie z.b. Prüfklemmenleisten vorgesehen wurden, um Schutzprüfungen ohne Ausklemmen von Drähten zu ermöglichen; Dass Einstellwerte der Entkupplungsschutzfunktionen parametrierbar und ohne zusätzliche Hilfsmittel (direkt am Gerätedisplay) ablesbar sind; Dass die Schutzeinrichtungen mit einer netzunabhängigen Hilfsenergie versorgt werden (EZA 8 h und EZE mindestens 3 Sekunden) 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 51 Zusätzlich im EZE/EZA Zert. zu prüfen Dass ein Ausfall der Hilfsenergie der Schutzeinrichtungen bzw. der Anlagensteuerung zum unverzögerten Auslösen des Schalters führt; Dass die vorgesehenen Schutzeinrichtungen die geforderten Genauigkeiten (z.b. hinsichtlich Rückfallverhältnis und Messgenauigkeit) und Einstellbereiche einhalten. Nur EZA: Dass ein durchgängiges Reserveschutzkonzept vorgesehen wurde (I> und I>>) Dass der Q-U-Schutz mit den vorgesehenen Schutzeinrichtungen und den vorgesehenen Stromwandlern entsprechend den Anforderungen des VDE-FNN-Papiers Lastenheft Blindleistungs-Unterspannungsschutz (Februar 2010) realisierbar ist. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 52

27 Zusätzlich im EZE/EZA Zert. zu prüfen Auswirkungen der Blindleistungsbereitstellung auf die Einstellung des Über- bzw. Unterspannungsschutzes an den Erzeugungseinheiten sind im Rahmen der Erstellung des Anlagenzertifikates durch den Zertifizierungsstelle zu bewerten und in Abstimmung mit dem Netzbetreiber sind die Schutzeinstellung ggf. anzupassen. Die Schutzeinstellung darf dabei die Anforderungen hinsichtlich der Blindleistungsbereitstellung nicht beschränken. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 53 Wesentliche Änderungen durch die 4. Ergänzung BDEW a) Allgemein b) Abgrenzung Unterspannungsschutz und LVRT Grenzlinie c) Blindleistungsbereitstellung/ Spannungsabhängigkeit d) Entkupplungsschutz e) Zuschaltbedingungen f) Sonstiges g) Zusammenfassung 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 54

28 Zuschaltbedingungen Im Falle der Wiederzuschaltung der Erzeugungsanlage an das Netz des Netzbetreibers nach Auslösung einer Entkupplungsschutzeinrichtung darf der Anstieg der an das Netz des Netzbetreibers abgegebenen Wirkleistung einen Gradienten von maximal 10 % der vereinbarten Anschlusswirkleistung PAV pro Minute nicht überschreiten. Dies gilt nur für Erzeugungsanlagen mit einer vereinbarten Anschlussleistung von > 1 MVA. Gilt nur noch für VKM 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 55 Wesentliche Änderungen durch die 4. Ergänzung BDEW a) Allgemein b) Abgrenzung Unterspannungsschutz und LVRT Grenzlinie c) Blindleistungsbereitstellung/ Spannungsabhängigkeit d) Entkupplungsschutz e) Zuschaltbedingungen f) Sonstiges g) Zusammenfassung 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 56

29 Sonstiges PV-EZE mit redundanten Schutz muss trotzdem geprüft werden VKM Anlagenzertifikate ab (Nachreichfrist bis Ende 2014) Fristen bei VKM richten sich nach dem Datum der Einreichung der Antragsunterlagen beim NB Zuschaltung f 49,5 Hz bis 50,05 Hz und U> 0,95 Uc nur nach Trennung der EZA 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 57 Agenda 1. M.O.E 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR a) NAR b) Entwurf 4. Ergänzung c) SDLWindV 4. Einheitenzertifikat 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 58

30 SDLWindV Gilt nur für Windenergieanlagen 07/2009 erschienen, zuletzt angepasst im Sommer 2011 in Zusammenhang der Erstellung EEG 2012 Altanlagenumrüstung kommt erneut (2012 bis 2015) Neuanlagen SDL Bonus wird verlängert bis 2014 MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 59 SDL Bonus Bestandsanlagen 0,7ct/kWh für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Einhaltung der SDL Anforderungen. Übertragungsnetze werden sicherer Neuanlagen 0,48ct/kWh 2012 für hohen Vergütungszeitraum Mehr Integration von EE-Anlagen möglich Ablösung von den Konventionelle Kraftwerken Reduktion Umweltbelastung Unabhängigkeit von anderen Ländern wie z.b. Russland Abkopplung von der Preisentwicklung bei Öl und Gas sowie Kohle und Uran MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 60

31 Rechtliche und technische Unterlagen greifen ineinander SDL Bonus EEG 2012 SDLWindV Netzanschluß TC 2007 HS BDEW MS FGW TR 8, 3 und 4 Einheiten- und Anlagenzertifizierung Allgemein anerkannter Stand der Technik MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 61 Fristen Keine Inbetriebnahme ohne Anlagenzertifikat Ausnahme: Prototypen + Nullserie haben 2 Jahre Zeit danach muss Anlagenzertifikat vorgelegt werden Umrüstung und Zertifizierung der Altanlagen bis zum SDL Bonus nur für WEA vor dem in Betrieb gegangen sind OS-Grenzwertüberschreitung Messung innerhalb von ½ Jahr MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 62

32 SDL-Bonus Umfang 64 EEG 2012 Netzintegration: 1. Verhalten im Fehlerfall 2. Spannungshaltung und Blindleistungsbereitstellung 3. Frequenzhaltung 4. Nachweisverfahren 5. Versorgungswiederaufbau 6. Erweiterung bestehender Windparks MOE: SDL Wind Jochen Möller Nr. 63 Statische Blindleistungsbereitstellung unter den jeweils unterschiedlichen Netzkonfigurationen Anforderungen an die EZA bei Mittelspannungsanschluss Statische Blindleistungsbereitstellung am NVP Leistungsbereich von 10% bis 100% Pn ± 10% Un am NVP Regelung am NAP gemäß den NB-Anforderungen Wirkleistung a) Fester cos(phi) b) Cos(phi) von P c) Fester Q d) Q von U e) individuell Mögliche Einstellgeschwindigkeit 10 s Mögl. Genauigkeit empfohlen Cos(phi)=0,005 am NAP PQ-Diagramm im Verbraucherpfeilsystem Cos(phi)= 0,95 <-- untererregt Anforderung Referent: Jochen Möller, M.O.E. Am NAP untererregt GmbH Vortrag: übererregt > Am NAP übererregt 64 Blindleistung 10% 100% Cos(phi)= 0,95

33 Statische Blindleistungsbereitstellung unter den jeweils unterschiedlichen Netzkonfigurationen Hoch- und Höchstspannung Hier kann der Netzbetreiber zwischen den drei Anforderungen auswählen: Variante/cos(phi) Untererregt Übererregt 1 0,975 0,90 2 0,95 0, ,925 0,95 Maximal Anforderungen wäre untererregt 0,925 und übererregt < 0,90 cos(phi) Transformator ist noch zu kompensieren 0,8 reicht in der Regel in allen Fällen aus. Referent: Jochen Möller, M.O.E. GmbH Vortrag: Anforderungen aus Sicht einer Zertifizierungsstelle 65 Statische Blindleistungsbereitstellung unter den jeweils unterschiedlichen Netzkonfigurationen Hoch- und Höchstspannung Quelle 2. Änderungsverordnung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 66

34 Beispiel Mischpark Alt EZE Neue EZE MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 67 Anteilige Aufteilung der Blindleistungsanforderung No. 68 MOE: SDL Wind Jochen Möller

35 Konkretisierung SDLWindV TC Abschaltung erlaubt BDEW MS Keine Trennung 2. KTE nach Absprache mit NB erlaubt 3. KTE immer erlaubt aber nach 2 s wieder Einspeisung also vor Primärregelreserve 4. Stufenweise Abschaltung 1,5 s bis 2,4 s MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 69 Unsymmetrische Fehler 7 c; LVRT Trennung vom Unterspannungsschutz Endgültige Trennung über Unterspannungsschutz bei unsymmetrischen Fehler erst ab z.b. 3,2 s (HS) und 2,4 s (MS) Keine Trennung, Blindstromeinspeisung, größte verkette Spannung zählt KTE nur mit Zustimmung NB erlaubt. Nach 2 s Resynchronisation, Wirkleistung seinspeisung muss mit einem Gradienten von mindestens 10 % der Generator nennleistung pro Sekunde KTE immer erlaubt sonst wie zwischen den Grenzlinien MOE: SDL Equipment Jochen Möller No. 70

36 TC2007 und BDEW Wind/Solar ΔI B MOE : SDL Jochen Möller No. 71 LVRT SDLWindV K-Faktor 1 bis 10 BDEW SDL Bonus MOE No. 72

37 Anschwingzeit/Einschwingzeit 30 ms ab Mitte ms SDL Bonus No. MOE 73 Zwei Phasige Fehler MS 1,2-polige Fehler: Windenergie-Erzeugungseinheiten müssen technisch in der Lage sein, einen Blindstrom IB von mindestens 40 Prozent des Nennstroms einzuspeisen. Die Einspeisung des Blindstroms darf die Anforderungen an das Durchfahren von Netzfehlern nicht gefährden. MOE: SDL PV Jochen Möller No. 74

38 Agenda 1. M.O.E 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR 4. Einheitenzertifikat a) FGW TR3 b) FGW TR4 c) FGW TR8 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 75 Zertifizierungsprozess in Deutschland Start Planungsphase Inbetriebnahme Einheitenzertifikat ( Voraussetzung ) Anlagenzertifikat ( 1. Nachweisstufe ) Konformitätsnachweis ( 6 Monate nach IB 2. Nachweisstufe )

39 1 Einheitenzertifizierung FGW TR 8 Test von EZE FGW TR3 Rev. 22 Modell der EZE FGW TR4 Rev. 5 Model Validierung FGW TR4 Rev. 5 Bewertung durch die Zertifizierungsstelle FGW TR8 Rev. 5 Einheitenzertifikat MOE : SDL PV Jochen Möller No. 77 Flow chart of a example process M.O.E. GmbH No. 78

40 P Kontrol Low wind speed condition s Genauigkeit und Geschwindigkeit wird ermittelt. Ergebnis wird als 1 min Mittelwert dargestellt Genauigkeit 5% von Pn für Wind 100%, 90%, 80%, 70%, 60%, 50%, 40%, 30%, 20%, 15% und 0% von Pn MOE : SDL Equipment Jochen Möller No Wirkleistung nach Sollwert Sprung von 100 % auf 30 % 120% 100% 80% 60% 40% Solar inverter atcive power set 20% < 50 sec 0% Zeit >50 sec Toleranz von ± 5 % of Pn MOE : SDL Equipment Jochen Möller No. 80

41 4.2.3 Wirkleisungsreduktion bei Überfrequenz Testkondition: 1. P > 80% von Pn 2. 40% > P < 60% von Pn Toleranz von ± 10% von Pn MOE : SDL Equipment Jochen Möller No Wirkleistungsgradient nach Spannungslosigkeit 10 % von Pn Pro Minute Testzeitraum 10 1,2 min. Ok: 10% Pn/min (WP > 1 MW) Messung 1-min-Mittelwert 1 0,8 0,6 0,4 Voltage Power 0, ,2 MOE : SDL Equipment Jochen Möller No. 82

42 1, FGW TR3 Q 1. P(Q)-diagram (Reactive power capability) Testkonditionen: 3 Werte pro 10% power bin 1 min Mittelwert 2. Q oder Verschiebungsfaktor Test Kondition: ~50% Pn 1 min Mittelwert 3. Q- Zeit Mehrfach verstellung innerhalb einer Minute time delay < 10 s Nächste Folie Details 4. Voltage control 0,8 0,6 0,4 0,2 0-1,5-1 -0,5 0 0,5 1 1,5 setting value 120% reactive power 100% 80% 60% 40% 20% 0% % Voltage increasing Toleranz cos(φ) ± Q ± 0.02 Pn MOE : SDL Equipment Jochen Möller No. 83 deveation of the voltage % of rated voltage underexcited 0.95 underexcited overexcited 0.9 overexcited power factor wind turbine Test von Q(t) MOE : SDL Equipment Jochen Möller No. 84

43 4.6 Wiederzuschaltbedinngungen Bei Trennung EZA Frequenz f: 47.5 Hz bis Hz Spannung U: > 95% Un 1,2 Volta ge Powe r Rampe bei Wiederanfahren nach Spannungslosigkeit Nur Nach Trennung EZA 1 0,8 0,6 0,4 0, ,2 MOE: SDL PV Jochen Möller No LVRT Ok MOE

44 4.7. LVRT 1 min Mittelwert gleitend vor dem Fehler Test methode (voltage dip test): zwei (phase to phase) und drei phase (symmetrical) Fehler wir dfür jede Einstellung gefahren Die werden in Leistungsbereichen gefahren 0.1xPn to 0.3xPn und > 0.9xPn Test # Ratio of fault voltage to initial voltage (U/U 0 ) Fault duration (ms) LVRT Blindstromeinspeisung Nach der Rückkehr in das Totband 500msec das LVRT Verhalten beibehalten 88

45 LVRT Test an einer WEA 2. rms 10 ms 3. rms 20 ms MOE: SDL PV Jochen Möller No. 89 Short circuited current part (first 10 ms) peak 1. rms 10 ms MOE: SDL PV Jochen Möller No. 90

46 Film über eine Test MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 91 Agenda 1. M.O.E 2. Hintergrund 3. FGW 4. SDLWindV/NAR 5. Einheitenzertifikat a) FGW TR3 b) FGW TR4 c) FGW TR8 6. Anlagenzertifikat 7. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 92

47 TR4 Modelaufbau für die EZE Validierung des Models WEA, PV und VKM Erste Version im Mai 2009 veröffentlicht MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 93 FGW TR4 rev. 05 Dyn. Modelle o 10 ms Simulation Schritte o Berechnung ohne Transformator o Netzschutz o Dreiphasige Spannungseinbrüche mit Blindstromeinspeisung o Optional: Ein- und zweiphasige Modeliierung (Mit-, Gegen-, und Nullsystem) Quasi Stationäre Modelle o Blindleistungsbereitstellung, Normal Betrieb Zeitunabängiges Verhalten o Netzverträglichkeit o Wirk- und Blindleistungsmanagement Mathematische Beschreibung o Ein- und zweiphasige Fehler o Spannungsanhebung während Fehlerklärung Fehlerdetektion o Unterscheidung zwischen zwei- und dreiphasigen Fehler o Optional: Beschreibung oder Blockdiagram der Blindstromeinspeisung MOE: PQ Jochen Moeller No. 94

48 Modelvalidierung Vergleich der modellierten Daten mit dem Test aus der TR 3 Rev. 22 oder neuer. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 95 Modell Validierung Toleranz Bereich Toleranz bereich Zeit P Q IB ΔP, ΔQ 0,05 P n ΔP, ΔQ 0,10 P n periode > 2 s 0.1 s period 2s ΔP, ΔQ 0, s P n period 0.1 s ΔI b 0,10 I r period > 0.2 s ΔI b 0,20 I r 0.01 s period 0.2 s MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 96

49 Plausibilitätscheck der Modelle Einmalige Spannungseinbrüche auf Werte zwischen 10% und 100% in Schritten von 5%. Die Dauer der Spannungseinbrüche ist für Typ 1 nach der Grenzlinie 1 aus der BDEW Richtlinie und für Typ 2 nach Grenzlinie 2 im TC 2007 einzustellen (Definitionen der Typen gemäß TC 2007). U 0,3 s bis 2 s U 1000 ms U n U n 150 ms 150 ms 25% 50% und 75% 25% und 50% 150 ms 75% bzw. 50% Bild 4.1: Zeitverläufe der 1 Perioden Effektivwerte der verketteten Spannungen zur Nachbildung einer erfolglosen AWE (links) und eines Schutzversagers (rechts) Dreipolige Fehler: U = Wert der drei verketteten Spannungen Zweipolige Fehler: U = Wert der verketteten Spannung der fehlerbehafteten Phase. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 97 Data measurement acquisition system Anti-aliasing filter i 1 i 2 i 3 u 1 u 2 u Modelvalidierung Validiertes Model = 3 Solarpark simulation Anlagenzertifikat MOE: SDL PV Jochen Möller No. 98

50 TR8 Modellübertragung Übertragung erlaubt unter gewissen Voraussetzungen 1. Option: Test von größten und kleinsten einer Serie 2. Option: Downscaling 1/2,5 oder Upscaling 150% Z.B. Die Ergebnisse einer Vermessung einer 1 MW EZE können übertragen werden auf EZE mit einem Leistungsspektrum von P N = 400 kw bis 1,5 MW. MOE : SDL PV Jochen Möller No. 99 Übertragbarkeit der Ergebnisse Quelle FGW TR : Abs. f: Die Übertragung von Typprüfungen ist gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 4.2.3, Absatz 6 möglich. Eine technische Gleichwertigkeit von Komponenten unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Ausführungsarten einer EZE wird ausgeschlossen. Quelle FGW TR : Abs. 6. b: die Typprüfungen für die kleinste und größte Leistungsvariante unter Berücksichtiung von a) vorliegen oder alternativ die Typprüfung für eine EZE vorliegen, deren Nennleistung zwischen 2,5 und 2/3 der Nennleistung der zu zertifizierenden Anlage liegt. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 100

51 Gesonderte Modellvalidierung für VKM Es werden nur 4-5 Herstellerunabhängige LVRT-Test benötigt 40 kw bis 40 MW. 10 P n bis 10 P n Z.B. 4 MW deckt 1,27 bis 12,64 MW ab. Validierung des generisches Modell des VDMA Bestimmung des Parametersatz über herstellerspezifische Standardized Manufacturer Tests (SMT Test) P n bis P n Hilfsantriebe müssen gesondert auf LVRT-Festigkeit geprüft werden. Großzügige Familienbildung zugelassen M.O.E.: Jochen Möller No. 101 Work Proposal IEC Für die Modellierung, Validierung und Simulation ist auch eine IEC auf dem Weg MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 102

52 Agenda 1. M.O.E/M.P.E. 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR 4. Einheitenzertifikat a) FGW TR3 b) FGW TR4 c) FGW TR8 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 103 Einheitenzertifizierung Datenzulieferung Kommunikation Model Bewertung der Erzeugungseinheit Modelvalidierung Aushändigen des Einheitenzertifikates Vermarktung der EZE Hersteller Zertifizierungsstelle EN Hersteller Messinstitut nach DIN EN ISO/IEC Messungen nach IEC Wirk- und Blindleistung Netzrückwirkung Oberschwingung Trennung der EZE Nachweis der Zuschaltbedingung Verhalten bei Störungen im Netz

53 FGW TR 8 Rev. 05 Erstes unabhängiges Zertifizierungsverfahren für die Elektrische Eigenschaften Gibt die Anforderungen aus dem EEG 2012 und SDLWindV sowie die Anforderungen aus dem TC 2007 und BDEW MS 2009 wieder. Stellt die Anforderungen an die TR 3 Prüfung und TR4 Modellierung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 105 Anforderungen Wirkleistung P max: Leistungskruve Wirkleistung nach Sollwert: ± 10% von Pn Zeit: < 60 s Leistungsreduktion bei Überfrequenz ± 10% of Pn Leistungsgradienten 10% of Pn/min MOE : SDL PV Jochen Möller No. 106

54 Blindleistung Reaktionszeit Mögliche Regelkurven (i. d. Regel EZA-Regler- Aufgabe: cos(φ) fix; cosφ(p), Q(U), Q fix max. Toleranz: Δ cos(φ)< ±0.005 ΔQ < ±0.02 Pn Q Reaktion Zeit: < 10 s MOE: SDL PV Jochen Möller No. 107 Spannungsqualität Bericht gemäß FGW TR3 von einem akk. Messinstitute nach ISO EN IEC Für die Berechnung muss die minimale Netzkurzschlussleistung am NVP verwendet werden A 150 I1 I3 I MOE: SDL PV Jochen Möller No ms

55 LVRT Durchfahren variablen IB abhängig von der Spannung U1_eff U2_eff U3_eff Ptotal Qtotal V MW Δ Ir = k x Δu Mvar MOE: SDL PV Jochen Möller No. 109 Erfolgskriterien beim LVRT Durchfahren Anschwingzeit und Einschwingzeit von Ib Blindstromhöhe (Toleranz bei WEA -10% bis +20% In Keine Unstetigkeiten >50% In Kein Blindleistungsbezug nach Fehlerklärung Wirkleistungssteigerung 20% Pn pro s nach Fehlerklärung innerhalb von 5 s in Bereich von ± 5% der verfügbaren Leistung Variablen K-Faktor von 0 bis 10 Unsymmetrische Fehler min. 40% In als Ib im Mitsystem U 1,1 Uc MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 110

56 LVRT Spezialfragen EZE MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 111 Netzschutz EZE Spannung accuracy Frequenz accuracy Prüfklemmleiste vorhanden U < ± 0.5% of Un t < 100 ms f < ± 0.1% of fn t < 100 ms MOE: SDL PV Jochen Möller No. 112

57 Dokumentation Genaue Bezeichnung des Typs Antrag mus sgestellt werden und die Bedingungen der Zert-Stelle akzeptiert werden QM System Produktion ISO 9001 Genaue Beschreibung der EZE, der Komponenten und Schaltplan Bericht FGW TR3 (Type test) Dynamisches Model inklusive Beschreibung Etc. MOE: SDL PV Jochen Möller No. 113 Generelle Aspekte bei der Typzertifizierung Start: Alle Dok. werden geprüft und bewertet Modelvalidierung durch die Zertifizierungsstelle Alle wesentliche Anforderungen müssen erfüllt sein Das Zertifikat ist max. 5 Jahre gültig Verlängerung nach erneuter Prüfung möglich Überwachung notwendig MOE: SDL PV Jochen Möller No. 114

58 Bearbeitungsstand FGW TR 8 rev. 06 Entwurf Kommentare wurden eingereicht - Allgemein/Technisch : Editorial: Kommentarbearbeitung - Prioritäten wurden festgelegt - Sitzungen: 12.6.; 13.6.; 3.7.; 4.7.; Sitzung AK TR8 Kommentare zur 4. Ergänzung BDEW 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 116

59 Vergleich TR8 Rev. 05 und Rev. 06: Änderungen im Bereich EZA Textvorschlag erarbeitet Behandlung von Altanlagen: Verweis auf die Rev. 04 Regelung für die Behandlung von Prototypen bei dem Anlagenzertifikat Position Stufensteller des Maschinentransformators über U c wenn es keine anderen Vorgaben gibt Dauerhafte Begrenzung der Wirkleistung zu Gunsten der Blindleistung Netzrückwirkungen: Ist eine Abstimmung des S gesamt am NVP nicht möglich mit dem NB, dann S gesamt = S A Mehrere Bauabschnitte -> Anlagenzertifikat max. gültig 12 Monate nach IB der ersten neuen EZE in der EZA Definition der max. Gesamtwirkleistung der EZA wird der abgestimmten P AV gegenübergestellt, dauerhafte Begrenzung zulässig Toleranz Wirkleistung ±5% P n -EZA am NAP Die Anforderungen an die Genauigkeit der geforderte Blindleistungseinstellung am NAP soll mindestens Q = ± 5 % P n -EZA betragen. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 117 Vergleich TR8 Rev. 05 und Rev. 06: Änderungen im Bereich EZA Textvorschlag erarbeitet Anhänge Anhang B: Mustervorlage für EZA Konformitätserklärung Anhang C: Teil A Betreiberabfragebogen: um eine Liste der EZE ergänzt Teil B Netzbetreiberabfragebogen: ebenfalls ergänzt um zusätzliche Abfragen Anhang D: Mustervorlage für das Anlagenzertifikat Anhang G: Informativer Anhang Anforderungen an die Schutzprüfprotokolle Anhang H: Aufteilung in zwei Anhänge: 1. "Gliederung und Mindestinhalt in der Herstellererklärung zum EZA-Regler" 2. "Zertifizierungsverfahren zum EZA Regler, Informativ" 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 118

60 Bearbeitungsstand Noch offen - Kapitel dynamische Netzstützung EZA - Mischparks: dynamische Simulation Entwurf liegt vor und ist zur Zeit in der Erprobung bei den Zertifizierungsstellen - Unstetigkeiten bei dynamischer Blindstromeinspeisung - I k - Einarbeitung 4 Ergänzung BDEW - VKM Baustelle FGW TR 8 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 119 Bearbeitungsstand Ausblick - Noch keine Vorlage zur Abstimmung FAEE (kommt evtl. Feb. 2013) - Nächste Sitzung am Kapitel dynamische Netzstützung noch zu kommentieren - 4. Ergänzung zur BDEW MSR soll noch berücksichtigt werden - Verbrennungskraftmaschinen (VKM) - Ergebnisse der FNN-PG Hochspannung werden für Ende 2012/Anfang 2013 erwartet (wahrscheinlich keine Berücksichtigung in Rev. 06) - Neue Kommentierungsrunde Überarbeiteter Entwurf soll kommentiert werden. 4. Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 120

61 Zusammenfassung TR 8 Rev. 06 nicht vor März Ergänzung BDEW soll noch berücksichtigt werden Ergebnisse der FNN-PG TAB Hochspannung (110 kv) sind bekannt, bis zum müssen die Kommentare eingereicht werden 4. Ergänzung BDEW 2008 gilt voraussichtlich ab Ergänzung BDEW und Entwurf FGW TR 8 Rev. 06; M.O.E.: M. Voß und J. Möller No. 121 Gesonderte FRT-Regelung für VKM Es werden nur 4-5 Herstellerunabhängige LVRT-Test benötigt 40 kw bis 40 MW. 10 P n bis 10 P n Z.B. 4 MW deckt 1,27 bis 12,64 MW ab. Validierung des generisches Modell des VDMA Bestimmung des Parametersatz über herstellerspezifische Standardized Manufacturer Tests (SMT Test) P n bis P n Hilfsantriebe müssen gesondert auf LVRT-Festigkeit geprüft Großzügige Familienbildung zugelassen M.O.E.: Jochen Möller No. 122

62 Gesonderte Regelung für VKM im Entwurf 2. Familienbildung Vermessung Elektrische Eigenschaften Netzrückwirkungen z. B. OS-Ströme, Flicker PQ-Bereich, Übergangsfunktionen Wirkleistungsreduktion Zuschaltbedingungen (Frequenz und Spannungen) Um die Anzahl an Messungen zu verringern werden Familien gebildet, hier gilt: 1/2*P N P N,mess 2 * P N für eine Familie d.h. Pro Einheitenzertifikat wird eine EZE-Vermessen, diese spannt den genannten Bereich auf M.O.E.: Julia Fust No. 123 Agenda 1. M.O.E/M.P.E. 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR 4. Einheitenzertifikat 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 124

63 Neuanlagen EZE-Z allein ist keine Garantie für ein Anlagenzertifikat Auch hier benötigen wir einen Systemschutz am NAP Auf Kommunikation zwischen EZA und NAP kann nur in begründeten Fällen verzichtet werden Die EZA sollte mit dem Anlagenzertifikat übereinstimmen MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 125 Park gemäß BDEW/EEG (>1MW or 2 km) Einheitenzertifikat FGW TR8 Type 1 Validiertes Model der EZE FGW TR4/TR8 EZA Model FGW TR4 Rev. 5 Netzdaten SC e.g. Type 2 SC e.g. FACTs EZAsimulation am VP FGW TR4 und TR 8 Bewertung durch Zertifizierungsstelle FGW TR8, Rev. 5 Anlagenzertifikat EZA- Konformitätserklärung MOE : SDL PV Jochen Möller No. 126

64 Abfragebögen Teil A und Teil B Schutzkonzept Regelkonzept vorstellen und einführen MOE: SDL Wind Jochen Möller 127 Ende Start EZA-Betreiber Antrag Netzanschluss incl. Einheitenzertifikat (Deckblatt) und Auszug Netzverträglichkeit Netzbetreiber Beauftragung Grobplanung EZA Planung / ext. Dienstleister Fertigstellung Grobplanung Feinplanung EZA EZA-Betreiber übergibt an der Zertifizierungsstelle Feinplanung alle Abfragebögen, Einheitenzertifikat (Deckblatt), und weitere Unterlagen, die für die Zertifizierung relevant sind EZA- Zertifikat Netzbetreibe r Endgültige NA - Zusage Genehmigungs- Planung ÜST/UW Netzbetreiber Zustimmung Netzbetreiber Ergebnis Zertifikat incl. Netzbetreiberabfragebogen + Endgültige NA-Zusage EZA Betreiberabfragebogen EZE- Hersteller Bau der Anlage Bemessung NAP + NA Reservierung Netzbetreiber Zertifizierungs stelle Konformitätserklärung BDEW 1.4 Netzbetreiberabfragebogen EZA- Zertifikat Netzbetreiber EZA- Konformitätserklärun g EZA- Konformitätserklärung in Teilschritte Inbetriebnahme EZE & WP Regler (incl. Parametrierung) Netzbetreiber Inbetriebnahme ÜST/UW

65 Spannungsanhebung am NVP Max 5% bei der EZA bei jedem Betriebspunkt Bei Abschaltung einer oder der gleichzeitigen Abschaltung mehrerer Erzeugungsanlagen an einem Netzanschlusspunkt ist die Spannungsänderung an jedem Punkt im Netz begrenzt auf: Anmerkung: Hierbei sind all die Erzeugungsanlagen zu betrachten, die sowohl infolge von betrieblichen Abschaltungen als auch von Schutzauslösungen gleichzeitig ausfallen können. (Quelle: BDEW 2008, Kapitel 2.4.1) Verschiebungsfaktor am NVP Gesamtwirkleistung Gesamtblindleistung 1 S Amax u max 0,95 untererregt 10,00 MW 3,29 MVAr 10,53 MVA -0,4 % 1 10,00 MW 0 kvar 10,0 MVA 1,58% 0,95 übererregt 10,00 MW 3,29 MVAr 10,53 MVA 3,57 % Ergebnis: Zulässig MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 129 Spannungsanhebung am NVP Max 2% bei der EZE bei jedem Betriebspunkt Die durch die Zu- und Abschaltung von Generatoreinheiten oder Erzeugungseinheiten bedingten Spannungsänderungen am Verknüpfungspunkt führen nicht zu unzulässigen Netzrückwirkungen, wenn die maximale Spannungsänderung aufgrund der Schalthandlung an einer Erzeugungseinheit den Wert von 2 % nicht überschreitet, d. h. wenn (bezogen auf Uc) und dabei nicht häufiger als einmal in 3 Minuten geschaltet wird. (Quelle: BDEW 2008, Kapitel 2.4.1) In der Regel ist der Faktor ku bei Einschaltvorgangen bei Nennwind am ungunstigsten. Ein zeitliches Zusammenfallen von Schaltvorgangen mehrerer Generatoren an einem Verknüpfungspunkt fuhrt zum Mehrfachen der von einem Generator verursachten Spannungsänderung und sollte daher zur Minimierung der Ruckwirkungen auf das Netz des Netzbetreibers vermieden werden. Eine hierfur geeignete technische Moglichkeit stellt die zeitliche Staffelung der einzelnen Schaltvorgänge dar. Dabei richtet sich der zeitliche Abstand Δtmin in Sekunden zwischen zwei Schaltvorgangen nach der Größe der durch sie verursachten Spannungsänderungen und muss bei einem ΔU max = 2 % mindestens 3 Minuten betragen. Bei geringeren Spannungsänderungen genügen kleinere zeitliche Abstände entsprechend der folgenden Gleichung. Δu ist das errechnete Δu max MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 130

66 Spannungsanhebung am NAP Max 5% bei der EZA bei jedem Betriebspunkt Max 2% bei der EZE bei jedem Betriebspunkt MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 131 Einspeisewirkleistung ermitteln x Windey 2,10 MW Wirkleistung [kw] Windgeschwindigkeit [m/s] MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 132

67 Schnelle Spannungsänderung Grenzwert u 5% Verschiebungsfaktor am NVP Gesamtwirkleistung Gesamtblindleistung S Amax Cos(φ) u ss in % 0,95 untererregt 6,15 MW 2,022 Mvar 6,474 MVA 0,95-0,48 1 6,15 MW 0 Mvar 6,150 MVA 0 0,26 0,95 übererregt 6,15 MW 2,022 Mvar 6,474 MVA 0,95 0,99 MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 133 Schnelle Spannungsänderung 2% u ers k u S S re kv 0,36% Der Grenzwert von 2 % wird eingehalten. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 134

68 Blindleistungsanforderung MS-Anschluss Verschiebungsfaktor ± 0,95 unter und übererregt PQ-Diagramm im Verbraucherpfeilsystem Blindleistung in Mvar 2,5 2 1,5 1 0, ,5-1 -1,5-2 -2, Wirkleistung in MW <-- untererregt übererregt > Anforderung Am NAP untererregt Am NAP übererregt MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 135 Normaler dauerhafter Arbeitsbereich bei Anschluss direkt UW ohne Verbraucher U MS 1,1 Spannungssenkend Spannungshebend -0,33 0,33 Q Stufensteller 110 mit kv Spannungsregler regelt U MS in 2% U n am UW 0,9 20 kv 100% ± 2,0% Un 100% ± 2% EZE

69 Normaler dauerhafter Arbeitsbereich bei Anschluss direkt UW mit Verbraucher -0,33 U MS 1,1 0,33 Q Stufensteller Regelt U MS auf ca 2% genau 102% für entfernte Verbraucher 110 kv 0,9 20 kv 102% ± 2% Un 102% +-2% EZE 101% 0,4 kv 100% HA Normaler dauerhafter Arbeitsbereich bei Anschluss direkt UW mit Verbraucher -0,33 Übererregt 110 kv 20 kv U MS 1,1 0,33 0,9 102% ± 2% Un 102% +-2% EZE Q Stufensteller Regelt U MS auf ca 2% genau 102% für entfernte Verbraucher Lange Leitung zur letzten EZE 108% ± 2% Un EZE 101% 0,4 kv 100% HA

70 Normaler dauerhafter Arbeitsbereich bei Anschluss direkt UW mit Verbraucher U c MS 1,1 Laut BDEW kann der Spg-Bereich von ±10% von Un ausgenutzt werden. Q Übererregt -0, kv 20 kv 0,33/Pn = cos(phi) = 0,95 0,9 100% ± 10% Un EZE Man. 2% Un möglichen 118% Uc EZE 0,4 kv HA Normaler dauerhafter Arbeitsbereich bei Anschluss direkt UW mit Verbraucher Q Übererregt -0, kv U c MS 20 kv 1,1 0,33/Pn = cos(phi) = 0,95 0,9 100% ± 10% Un EZE Laut BDEW kann der Spg-Bereich von ±10% von Un ausgenutzt werden. TR8 Kalkulation am NVP Man. 2% Un möglichen 118% Uc EZE 0,4 kv HA

71 Betriebsspannung oder Nominalspannung Beispiel 2 Auf dem Netzbetreiberabfragebogen wird die Nennspannung und die Betriebsspannung angegeben. Hier simulieren wir mit U N und addieren dann die Differenz zwischen U C und U N auf die Ergebnisse im Rahmen der Schutzbewertung. Dieses Vorgehen ist dem Umstand geschuldet, dass die Simulation für 0,9 und 1,1 Nennspannung mit U N zu erfolgen hat. 141 Statische Blindleistungsbereitstellung unter den jeweils unterschiedlichen Netzkonfigurationen Auslegung der EZE bei Mittelspannungsanschluss ohne Zentrale zusätzliche Kompensation Statische Blindleistungsbereitstellung am NVP Im Leistungsbereich von 10% bis 100% Pn ein Leistungsfaktor von cos(phi)= 0,9 bis 0,9 reicht in der Regel aus um die MS-Kabel und die Anlagentransformatoren auszugleichen. Bei Unterspannung >95% Un am NAP darf die Wirkleistung zu Gunsten der Blindleistung zurückgenommen werden. Bis zum gibt es hier noch zusätzlich Übergangsregeln. Der Einfluss der Kapazität der Mittelspannungskabel ist in Regel konstant über den Leistungsbereich der EZA. Bei langen Mittelspannungskabel werden die Grenzwerte am ehesten bei 10% Pn oder im Leerlauf nicht eingehalten. Der Einfluss der Transformatorinduktivität nimmt mit der Leistung zu. Hier kann es vor allen im Nennleistungsbereich Probleme geben. ± 10% Un in EZE muss für einen größer Spannungsbereich ausgelegt sein. In der Regel reicht der Spannungsbereich von +15% Un bis min. -10% besser -15% Un dauerhafter Betrieb. Bei den verbauten elektrischen Betriebsmittel gibt es teilweise Probleme wenn die Spannung dauerhaft bei >110% Un liegen, da die Komponenten hierfür nicht ausgelegt sind. Referent: Jochen Möller, M.O.E. GmbH Vortrag: Anforderungen aus Sicht einer 142 Zertifizierungsstelle

72 Blindleistungsbedarf im Leerlauf Spanungsebene 11 kv bis 220 kv Quelle 2. Änderungsveror dnung ± 10% PAV Anschlussleistung [MVA] MOE: SDL Wind Jochen Möller No Ohne Erzeugung NA 2X S2 Y 150 / m NA 2X SY 120 /16 90 m DyN5 Trafo 2000 kva uk = 6 % NA 2X SY 120 / m NA 2X SY 120 / m 134 Trennstell e offen NA 2X SY DyN5 120 Trafo / kva uk m = 6 % 89 NA 2X SY 120 / m SLACK Marne West Cosphi 0,96 Schaltanl age KWK Mitte NA 2X SY 120 / DyN5 m Trafo 2000 kva uk = 6 % 15 E G 70 2,3 MW Abb. 1 G E 6 6 1, 8 M W G E 70 2,3MW 10 5 Untererregt Induktive 0 0,912 0,8 0,6 0,4 0,35 0,33 0,328 0,32 0,2 0, übererregt kapazitive MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 144

73 Blindleistungsanforderung Q ind =0,5 Mvar Q kap = 1,1 Mvar MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 145 Beispiel Mischpark MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 146

74 Bestimmung der Anforderung an die EZA Alt gemäß Netzanschlussvertrag. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 147 Bestimmung der anteiligen Blindleistungsanforderung der EZA Neu gemäß SDLWindV Anlage2 MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 148

75 Anforderungen addieren Bestimmung der Blindleistungsanforderung an die EZA Ges. durch punktweise Addidtion der Anforderung an die EZA Alt in Form des Netzanschlussvertrages sowie der Anforderung an die EZA Neu in Form der anteiligen Blindleistungsbereitstellung nach SDLWindV Anlage 2. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 149 Bestimmung der negativen Beiträge (gelbe Flächen) aufgrund der Nichterfüllung der Anforderung der EZA Alt MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 150

76 Abzug der negativen Beiträge der EZA Alt von der Anforderung an die EZA Ges. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 151 Bestimmung des Blindleistungsvermögens der EZA Ges. Unter Berücksichtigung der Fahrweise der EZA Alt und EZA Neu. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 152

77 Gegenüberstellung der Anforderung zu dem Blindleistungsvermögen der EZA Ges. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 153 Kleine Veränderung im Single Line Diagramme können einen großen Einfluss haben 154 Referent: Jochen Möller

78 Inhalt des Anlagenzertifikats bei Neuanlagen Zusammenfassung Einspeise-Wirkleistung Netzrückwirkungen Schnelle Spannungsänderungen EZA Schnelle Spannungsänderungen EZE Schnelle Spannungsänderung k imax - Ersatzspannung Flicker durch Schalthandlungen Langzeitflicker im Dauerbetrieb Oberschwingungen Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz Dynamische Netzstützung Stabilitätskontrolle Verbleib am Netz Spannungshaltung an den EZE Klemmen MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 155 Grafische Darstellung der Simulationsergebnisse am NAP Kurzschlussstrombeitrag Werte in Tabellenform (EZA) Überprüfung der Dimensionierung der Betriebsmittel Kurzschlussströme, Schaltvermögen der LS Dauerströme Eigenschaften zur Wirkleistungsabgabe Wirkleistungsregelung nach Sollwertvorgabe Wirkleistungsregelung bei Überfrequenz Blindleistungsfahrweise im Normalbetrieb des Netzes Blindleistungswerte Nachweis des Blindleistungsvermögens Nachweis des Regelungskonzeptes/Sollwertvorgabe Blindleistungs-Übergangsfunktion Zuschaltbedingungen Wiederzuschaltungs-Grenzwerte Wiederzuschaltungsverhalten Entkupplungsschutzeinrichtung Konzeptüberprüfung Vergleich NB-Vorgaben und Zert-Empfehlungen Zwischenharmonischen Strom in A vorhandene Ströme Grenzwerte Ordnungszahl I [A] Höher Frequente IυA-zul IυA-WP MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 156 Ordnung

79 OS-Bewertung EZA Referent: Jochen Möller, M.O.E. Vortrag: 157 OS-Bewertung MS BDEW Ergänz. Oberschwingungen Gradzahllige werden nicht bewertet Anteilige Aufteilung der Grenzwerte mit dem Wurzelfaktor ZH nur bei den Rundsteuerfrequenzen 6 Überschreitung bis 400% bzw. 200% zulässig, bei mehr Überschreitungen Nachmessung erforderlich Referent: Jochen Möller, M.O.E. Vortrag: No. 158

80 OS-Bewertung HS und HHS-Anschluss Oberschwingungen Alle Grenzwerte aus der VDN Leitpfaden verwenden inklusive der >13 Harmonischen Bewertung dann mit den Erleichterungen aus der BDEW 3 Ergänzung gemäß FGW TR8 Gradzahlige werden nicht bewertet Anteilige Aufteilung der Grenzwerte mit dem Wurzelfaktor ZH nur bei den Rundsteuerfrequenzen 6 Überschreitung bis 400% bzw. 200% zulässig, bei mehr Überschreitungen Nachmessung erforderlich Referent: Jochen Möller, M.O.E. Vortrag: No. 159 OS Bewertung Jetzt fallen noch cirka 4 Windparks von 100 durch. Hier ist dann eine OS-Nachmessung notwendig. Führt diese auch nicht zu der Bestätigung der Einhaltung der Grenzwerte muss im Windpark OS- Optimierung erfolgen. Quelle: M.O.E. Measurement group 160 Referent: Jochen Möller, M.O.E. Vortrag:

81 OS Bewertung OS-Vermessung darauf achten, dass die Messung qualitativ hochwertig durch geführt wird. OS-Vorbelastung ist auf jeden Fall rauszurechnen, notfalls sind erhöhte Kosten in Kauf zunehmen. Dieser Wert dient dazu bei der Erzeugungseinheiten-Typ-Vermessung eine generelle Aussage zu der am Vermessungsort vorliegenden Netzqualität und zu den Vorbelastungen des Netzes treffen zu können. Die Typenvermessung wird zur Zertifizierung ganzer Baureihen von Herstellern verwendet. Eine ungünstige Netzvorbelastung, die unter Umständen den EZE s zugeordnet werden könnte, würde sich auf die Oberschwingungserzeugungswerte dieses Typs negativ auswirken und somit in allen nachfolgenden Berechnungen, die auf Grundlage des Einheitenzertifikats durchgeführt werden. Referent: Jochen Möller, M.O.E. Vortrag: 161 MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 162

82 Vorgehen bei Angabe SNetz statt SGesamt MOE: SDL Equipment Jochen Möller No. 163 Beispiel Verschaltung Q/U Schutz Quelle: Lastenheft Blindleistungsrichtungs-Unterspannungsschutz (Q-U-Schutz) I 1 >10% I N oder Q>0,05 S N MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 164

83 BHKW NA P Netz Q/U- SCHUTZ WKA im Bau NAP Q/U- SCHUTZ 8 x Wind-EZE (8xE70) + 1xBHKW + 3xWind-EZE im Bau (3xE82)

84 Leerlaufstrom an Q/U-Schutz auf 20 kv-ebene U Netz [%] 100% 90% 84% 80% 70% 60% 50% 45% U Netz [kv] , I 0NAP [A] 45,97 41,45 38,50 36,57 32,08 27,5 22,96 20,82 Randbedingung: 8 x E70, EZA im Leerlauf Weitere Fälle Leichter Spannungseinbruch 80% bis 85% von Un Blindleistungsbezug eingestellt an der EZE Nennleistung Leerlauf Etc. MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 168

85 EZA Regler Genauigkeit P P 3% von P N_EZA ; cos(phi) 0,005 (bei Vorgabe cos(phi)-wert) Q 5% von P N_EZA (bei Vorgabe Q-Wert) Einschwingzeit t (die mit der vorgesehenen Konfiguration von Regler, EZE und ggf. Kommunikationseinrichtungen erreichbar sein soll): Für P: < 60 s Für Q: < 60 MOE: SDL Wind Jochen Möller 169 Übergeordneter EZA-Regler NAP EZA -Regler P C NB übergibt P&Q Q A B P und Q EZA Regler B untergeordnet EZA Regler C untergeordnet P und Q Steuerung EZE Typ B Steuerung EZE Typ C Umsetzung SDLV und bdew-rili bei EHA MOE: SDL Wind Jochen Möller 170

86 Prototypen in der EZA Fall 1) Besteht eine EZA nur aus Prototypen kann das Anlagenzertifikat erst erstellt werden, wenn das Einheitenzertifikat für mindestens eine EZE vorliegt. Fall 2) Besteht die EZA aus EZE mit EZE-Zertifikat und Prototypen muss das Anlagenzertifikat unter Verwendung der EZE-Z und den Herstellerangaben für die Prototypen (mindestens Pn und Q) erstellt werden. Das endgültige Anlagenzertifikat wird erstellt, wenn das EZE-Z für die Prototypen vorliegt. Fall 3: EZA mit Prototypen und Altanlagen wird behandelt wie Fall 1. Fall 4: EZA mit Prototypen und EZE mit EZE-Z und Altanlagen wie Fall 2). MOE: SDL Wind Jochen Möller 171 EZA-Konformitätserklärung Elektroplanungen abgeschlossen Inbetriebnahme der Übergabestation oder EZE (Schutzprüfungen sollten bereits erfolgt sein) Teil Konformitätsnachweise möglich Schneller EEG Auszahlung Zeit 1. Nachweisstufe Anlagenzertifikat (Zertifizierung der Planungsunterlagen) 2. Nachweisstufe Inbetriebsetzung Protokolle (ggf. bei Teilinbetriebnahmen mehrere Vor-Ort-Besichtigungen) In der Regel Errichter oder Hersteller (z.b. F3 und F4 BDEW) 3. Nachweisstufe Vor-Ort-Besichtigung/ EZA- Konformitätserklärung Gesamtabnahme der EZA Vor- Ort-Besichtigungen) Kap 6.4 FGW TR8 MOE: SDL Wind Jochen Möller 172

87 EZA-Konformitätserklärung Schutzprüfung am NVP und EZE Oberschwingungsnachmessungen Konformitätsnachweis: - Prüfung der Umsetzung und Erfüllung der Anforderungen Aushändigen des Konformitätsnachweise s Entscheidung über die endgültige Netzzusage Errichtererklärung, Parameter, Regelung Zertifizierungs -stelle EN Betreiber Netzbetreiber Begehung durch die Inspektionsstelle Agenda 1. M.O.E/M.P.E. 2. Hintergrund 3. SDLWindV/NAR 4. Einheitenzertifikat 5. Anlagenzertifikat 6. Zusammenfassung MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 174

88 Vorteile der Nachweisstufe durch Zertifizierungsstellen Höhere Anerkennung bei den Netzanschlussnehmern dadurch weniger Rechtstreitigkeit Entlastung für den Netzbetreiber Ressourcen und Kosten Risikominimierung für den Netzbetreiber. Haftung übernimmt die Zertifizierungsstelle Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! MOE: SDL Wind Jochen Möller No. 176

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