Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte 1.2 Vermögenswirksames Sparen 1.3 Wertstellungen Sparkonto 2 Zinssätze für Einlagen 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung 3.2 Kontoauszug 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.2 Lastschriftverkehr 4.3 Barauszahlung 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten GeldKarte Kreditkarten Kartensperren Ausführungsfrist Rahmen für Barverfügungen 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftstraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftstraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.5 Reiseschecks 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.2 Avale 7 Auskünfte 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 10 Immobilienvermittlung 11 Sonstiges 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren Hinweis: Für in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

2 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung Zusendung eines Kontoauszugs beim Loseblattsparbuch (sofern keine Card vorh.) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde (wird nur berechnet, wenn der Kunden den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat) Einrichtung eines Mietkaution-Sparkontos Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines Sparvertrages auf ein anderes genossenschaftliches Kreditinstitut 1 fremdes Kreditinstitut 1 Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos bei Heirat, Tod, Erwerbsunfähigkeit, Übertragung auf einen Bausparvertrag und wirtschaftlicher Not) 1.3 Wertstellungen Sparkonto Bareinzahlung Barauszahlung am Tag der Einzahlung am Tag der Auszahlung Seite 2 Stand:

3 2 Zinssätze für Einlagen VR-SparKonto mit 3-mtl. Kündigungsfrist Guthaben kleiner EUR 0,05 % Guthaben ab EUR 0,05 % mit 12-mtl. Kündigungsfrist [Keine Neuabschlüsse möglich] 0,10 % mit 30-mtl. Kündigungsfrist [Keine Neuabschlüsse möglich] 0,15 % mit 48-mtl. Kündigungsfrist [Keine Neuabschlüsse möglich] 0,20 % PrimaAnlage-Konto [Keine Neuabschlüsse möglich] bis ,00 % ab 1.500,01 EUR 0,05 % VR-BonusPlan 0,05 % VR-MeinSparPlan bis ,00 % ab 1.500,01 EUR 0,05 % VR-VorsorgePlan [Keine Neuabschlüsse möglich] 0,30 % VR-SparPlan für vermögenswirksame Leistungen (VL) [Keine Neuabschlüsse möglich] 0,05 % Zuschlag auf die angesammelten Sparraten bei VL-Verträgen 16,00 % VR-VorsorgePlan (Einmalzahlung) / Bestand ehem. Raiba SÜW [Keine Neuabschlüsse möglich] 0,30 % Mehrzins-Sparkonto unter EUR 0,05 % [Keine Neuabschlüsse möglich] bis unter EUR 0,05 % bis unter EUR 0,05 % bis unter EUR 0,05 % bis unter EUR 0,05 % ab EUR 0,05 % VR-GeldmarktKonto bis unter EUR 0,05 % bis unter EUR 0,05 % bis unter EUR 0,05 % bis unter EUR 0,05 % ab EUR 0,05 % VR-FlexDirekt 0,05 % Giro-/Privatkonten VR-Privat 0,00 % VR-Compact 0,00 % VR-MeinKonto (VR-Primax/VR-Go) bis Guthaben EUR 1.500,00 1,00 % VR-MeinKonto (VR-Primax/VR-Go) ab Guthaben EUR 1.500,01 0,05 % VR-MeinKonto (VR-Future) 0,00 % VR-P-Konto (Pfändungsschutzkonto) 0,00 % Seite 3 Stand:

4 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung VR-Privat 1 Kontoführungspauschale monatlich 2,20 EUR Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchungs- und Arbeitsposten (Storno und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) Buchungsposten: Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) 0,45 EUR Beleglose Buchungen 0,25 EUR Barein- und -auszahlungen (an der Kasse oder am Geldautomaten) 0,45 EUR* *5 Buchungen pro Kalendermonat sind kostenfrei Online-Banking-Umsätze TelefonService-Umsätze Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) 3,00 EUR Arbeitsposten: Bei Einreichung von Sammelaufträgen wird für den ersten Beleg/Datensatz ein Buchungsposten, für alle weiteren ein Arbeitsposten berechnet. Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) 0,23 EUR Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) 0,11 EUR* * 25 Arbeitsposten pro Disketteneinreichung sind frei VR-Compact 2 Kontoführungspauschale monatlich 3,00 EUR* * Pauschale entfällt, sofern das Durchschnittsguthaben über 2.50 liegt Berechnungsbasis 2009: Kalenderquartal; Berechnungsbasis ab 2010: Kalendermonat Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchungs- und Arbeitsposten (Storno und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) Buchungsposten: Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) 0,80 EUR Beleglose Buchungen Barein- und -auszahlungen (an der Kasse oder am Geldautomaten) 0,80 EUR* *5 Buchungen pro Kalendermonat sind kostenfrei Online-Banking-Umsätze TelefonService-Umsätze Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) 3,00 EUR Arbeitsposten: Bei Einreichung von Sammelaufträgen wird für den ersten Beleg/Datensatz ein Buchungsposten, für alle weiteren ein Arbeitsposten berechnet. Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) 0,40 EUR Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) 0,20 EUR* * 15 Arbeitsposten pro Disketteneinreichung sind frei VR-MeinKonto (VR-Primax, VR-Go; für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre) Kontoführungspauschale monatlich Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchungs- und Arbeitsposten (Storno und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) Buchungsposten: Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) Beleglose Buchungen Barein- und -auszahlungen (an der Kasse oder am Geldautomaten) Online-Banking-Umsätze TelefonService-Umsätze Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) Arbeitsposten: Bei Einreichung von Sammelaufträgen wird für den ersten Beleg/Datensatz ein Buchungsposten, für alle weiteren ein Arbeitsposten berechnet. Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) 1 Die Mitteilung über die zu entrichtenden Entgelte erfolgt ab 2010 monatlich. 2 Die Mitteilung über die zu entrichtenden Entgelte erfolgt ab 2010 monatlich. Seite 4 Stand:

5 3.1.4 VR-MeinKonto (VR-Future; für Schüler, Studenten oder Auszubildende von 18 bis 27 Jahre) Kontoführungspauschale monatlich Buchungsposten: Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) Beleglose Buchungen Barein- und -auszahlungen (an der Kasse oder am Geldautomaten) Online-Banking-Umsätze TelefonService-Umsätze Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) Arbeitsposten: Bei Einreichung von Sammelaufträgen wird für den ersten Beleg/Datensatz ein Buchungsposten, für alle weiteren ein Arbeitsposten berechnet. Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) VR-P-Konto (Pfändungsschutzkonto) 1 Kontoführungspauschale monatlich 2,20 EUR Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchungs- und Arbeitsposten (Storno und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) Buchungsposten: Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) 0,45 EUR Beleglose Buchungen 0,25 EUR Barein- und -auszahlungen (an der Kasse oder am Geldautomaten) 0,45 EUR* * 5 Buchungen pro Kalendermonat sind kostenfrei Online-Banking-Umsätze TelefonService-Umsätze Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) 3,00 EUR Arbeitsposten: Bei Einreichung von Sammelaufträgen wird für den ersten Beleg/Datensatz ein Buchungsposten, für alle weiteren ein Arbeitsposten berechnet. Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) 0,23 EUR Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) 0,11 EUR* * 25 Arbeitsposten pro Disketteneinreichung sind frei VR-Firma 2 Kontoführungspauschale monatlich 3,50 EUR Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchungs- und Arbeitsposten (Storno und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) Buchungsposten: Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) 0,60 EUR Beleglose Buchungen 0,25 EUR Barein- und -auszahlungen (an der Kasse oder am Geldautomaten) 0,60 EUR* * 5 Buchungen pro Kalendermonat sind kostenfrei Online-Banking-Umsätze 0,05 EUR TelefonService-Umsätze Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) 3,00 EUR Nachttresor-Einzahlung 1,00 EUR Arbeitsposten: Bei Einreichung von Sammelaufträgen wird für den ersten Beleg/Datensatz ein Buchungsposten, für alle weiteren ein Arbeitsposten berechnet. Beleggebunde Buchungen (Einreichung von Überweisungen, Schecks) 0,30 EUR Online-Banking-Umsätze 0,05 EUR Beleglose Buchungen per DFÜ (DATEV, F-TAM) 0,06 EUR Disketteneinreichung (Datenträgeraustausch) 0,15 EUR* *20 Arbeitsposten pro Disketteneinreichung sind frei 1 Die Mitteilung über die zu entrichtenden Entgelte erfolgt ab 2010 monatlich 2 Die Mitteilung über die zu entrichtenden Entgelte erfolgt ab 2010 monatlich Seite 5 Stand:

6 3.2 Kontoauszug 1 Bereitstellung am Kontoauszugsdrucker Elektronischer Kontoauszug i.v.m. Online-Banking Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen pro Auszug 0,50 EUR Zusendung von Kontoauszügen (inkl. Porto) pro Auszug 0,62 EUR Zusendung von Kontoauszügen außerhalb Deutschlands (inkl. Porto) pro Auszug 0,75 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden nach folgenden Zeiträumen / Umsätzen Kontokorrent (90 Tage / 75 Umsätze) Darlehen (365 Tage / 30 Umsätze) Spareinlagen (365 Tage / 30 Umsätze) Termineinlagen (365 Tage / 30 Umsätze) Geschäftsguthaben (750 Tage / 5 Umsätze) pro Auszug Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 2 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) Erstellung von Anlagen im Auftrag und Interesse des Kunden (wird nur berechnet, wenn die Bank nicht zur Erstellung verpflichtet ist) Erstellung eines Belegs über beleglose Umsätze im Auftrag und Interesse des Kunden (wird nur berechnet, wenn die Bank nicht zur Erstellung verpflichtet ist) Erstellung einer Monatsumsatzübersicht 3,00 EUR 3,00 EUR 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; eine Form der Kontoauszugserstellung wird kostenlos angeboten 2 Soweit durch vom Kunden zu vertretene Umstände verursacht. Seite 6 Stand:

7 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 1 Name der Bank: Straße: Kurtalstr. 2 PLZ/Ort: Bad Bergzabern Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.b. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister 3 Amtsgericht Genossenschaftsregister Nr Landau Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Sonnabende gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz Faschingsdienstag nachmittags 24. und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung (Buchungs- und Arbeitspostenberechnung gemäß Kontomodell, siehe SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung (Buchungs- und Arbeitspostenberechnung gemäß Kontomodell, siehe Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen 1 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug 2 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug 3 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 7 Stand:

8 Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung (Buchungs- und Arbeitspostenberechnung gemäß Kontomodell, siehe Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,00 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard * * mit unserer MasterCard/VISA Card 3,000 % vom Umsatz 1,000 % vom Umsatz * (Buchungs- und Arbeitspostenberechnung gemäß Kontomodell, siehe Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mind. mind. 4,00 EUR mit VR-BankCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 1 und in den EWR-Staaten 2, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/ entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR Cirrus/ EAPS/ VPAY/ Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 1 und in den EWR-Staaten 2, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR Cirrus/ EAPS/ VPAY/ Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR - bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard / VISA Card am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3,000 % vom Umsatz 1,000 % vom Umsatz mind. mind. 4,00 EUR 1 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 2 EWR.Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 8 Stand:

9 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten (VR-BankCard) VR-BankCard + Partnerkarte Ersatzkarte 1 PIN-Neubestellung (sofern der Kunde den Verlust zu vertreten hat) Auslandseinsatz 2 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 3 und der EWR-Staaten 4 mind. 8,00 EUR 1,000 % vom Umsatz 1,00 EUR Hinweis: Für Verfügungen an Geldautomaten und automatisierten Kassen, einschließlich der Aufladung der Geldkarte, gilt ein Verfügungsrahmen von höchstens EUR je Konto und Tag (Samstag, Sonntag und Montag gelten als ein Tag). Der Verfügungsrahmen kann nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits in Anspruch genommen werden GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten o - an unseren Ladeterminals o - an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,50 EUR o - an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR Aufladen von GeldKarten anderer Institute Ob und ggf. in welcher Höhe die Karten ausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte o - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,50 EUR o - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR Kreditkarten ClassicCard MasterCard / VISA Card (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz über 3.00 Zusatzkarte (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis 3.00 o bei einem Jahresumsatz über Basic Card Generation2Go MasterCard / VISA Card (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz über ShoppingCard MasterCard / VISA Card (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz über Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. 2 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 3 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 4 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 9 Stand:

10 Zusatzkarte (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz über ReiseCard MasterCard / VISA Card (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz über 6.00 Zusatzkarte (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz über GoldCard MasterCard / VISA Card (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz über 9.00 Zusatzkarte (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis 7.50 o bei einem Jahresumsatz über Golf Fee Card MasterCard / VISA Card (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz über Zusatzkarte (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz über 9.00 Seite 10 Stand:

11 Business Card VISA Card (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz bis ,00 EUR o bei einem Jahresumsatz über 4.50 Firmenlogo Kartendoppel [Keine Neuverträge möglich] Kartendoppel Standard MasterCard und VISA Card (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz über 7.50 o mit Bild zuzüglich Zusatzkarte (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis 7.50 o bei einem Jahresumsatz über 7.50 mit Bild zuzüglich VR GoldKombi MasterCard GOLD und VISA Card GOLD (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz über Zusatzkarte (pro Jahr) o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz bis o bei einem Jahresumsatz über o mit Bild zuzüglich Zusatzleistungen Ersatzkarte bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 1 - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden Nachträgliche PIN-Erstellung auf Wunsch des Kunden Entgelt der Kartengesellschaft für die Inanspruchnahme des nach Aufwand Emergency-Card-Service (Notfall-Ersatzkarte) maximal 15 Entgelt der Kartengesellschaft für die Inanspruchnahme des Emergency-Cash-Service (Notfall-Bargeldauszahlungsservice) 100,00 USD + Bearb.entgelt 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. Seite 11 Stand:

12 4.4.4 Kartensperre Kartensperre auf Veranlassung des Kunden Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstage, max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Rahmen für Barverfügungen mit MasterCard, MasterCard@on, VISA Card, MasterCard GOLD, VISA Card GOLD, ClassicCard (MasterCard/VISA Card), ShoppingCard (MasterCard/VISA Card), ReiseCard (MasterCard/VISA Card), GoldCard (MasterCard/VISA Card) Nationale Verfügungen MasterCard / VISA Card o Kartenerstausgabe bis zum täglich* bis zu 52 innerhalb 1 Woche max o Kartenerstausgabe ab dem täglich* bis zu 1.00 innerhalb 1 Woche max Internationale Verfügungen MasterCard, MasterCard@on, VISA Card, Kartendoppel, ClassicCard, ShoppingCard, ReiseCard o Kartenerstausgabe bis zum täglich* bis zu 52 innerhalb 1 Woche max innerhalb 1 Monats max o Kartenerstausgabe ab dem täglich* bis zu 1.00 innerhalb 1 Woche max innerhalb 1 Monats max MasterCard GOLD, VISA Card GOLD, VR-Gold Kombi, GoldCard o Kartenerstausgabe bis zum täglich* bis zu 52 innerhalb 1 Woche max innerhalb 1 Monats max o Kartenerstausgabe ab dem täglich* bis zu 1.00 innerhalb 1 Woche max innerhalb 1 Monats max * Der Kunde kann bis zu fünfmal täglich Barverfügungen bis zur Höhe des Barverfügungsbetrages vornehmen. Seite 12 Stand:

13 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefristen für Überweisungen im Rahmen des Online-Banking erteilte Überweisungen 20:00 Uhr im Rahmen des Telefonbanking erteilte Überweisungen 16:50 Uhr sonstige Übermittlungswege o in der Geschäftsstelle Heuchelheim 12:00 Uhr o in den weiteren Geschäftsstellen 14:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 3 Beleghafter Überweisungsauftrag Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 4 Beleghafter Überweisungsauftrag 1 Geschäftstag 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ir land, Italien, Kroatien,Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 13 Stand:

14 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung") Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro mit einem Betrag von bis zu 10,00 an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro mit einem Betrag über 10,00 an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit IBAN/BIC in Euro mit einem Betrag von bis zu 10,00 an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit IBAN/BIC in Euro mit einem Betrag über 10,00 an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet beleghafte Überweisung 1,50 mind. 11,00 EUR je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung* 1,50 mind. 11,00 EUR Überweisungsmodalitäten per Dauerauftrag 1,50 mind 11,00 EUR bei formloser Erteilung** je Überweisung per Zahlschein nicht möglich nicht möglich als Eilüberweisung zusätzlich 1,00 EUR nicht möglich 1,00 EUR nicht möglich als telegrafische Überweisung zusätzlich nicht möglich nicht möglich 2,50 EUR 2,50 EUR nicht möglich nicht möglich * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking Seite 14 Stand:

15 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Liechtenstein, Polen,Tschechien, Canada,Schweiz, USA Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritanien, Irland, Island, Italien, Lettland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordirland, Norwegen,Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden,Ungarn, Zypern Mitgliedsstaat der Europäischen Union 3 / EWR 4 Überweisungsbetrag in EUR (bei Fremdwährung EUR-Gegenwert) alle Beträge 1,50 mind. 11,00 EUR alle Beträge 1,50 mind. 11,00 EUR Schwedische Kronen bis zu einem Gegenwert von EUR Konventionelle Abwicklung 1 Abwicklung im TIPANET 1 (keine Zahlungen in Euro) ,50 mind. 11,00 EUR zzgl. 17,50 EUR² 1,50 mind. 11,00 EUR zzgl. 17,50 EUR² entfällt 8,50 EUR 2 entfällt entfällt Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisung in Schwedischen Kronen, wenn der Überweisende die IBAN 5 des Begünstigten und den BIC 6 des Kreditinstitutes des Begünstigten angibt (vgl. Kapitel ) 1 bei Aufträgen in Fremdwährung zuzüglich Courtage (0,25, mind. 1,00 EUR) 2 evtl. höhere Entgelte der Auslandsbank werden dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt 3 (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 4 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 5 IBAN ist die Abkürzung für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number) 6 BIC ist die Abkürzung für die internationale Bankleitzahl/ Bankidentifikationsnummer (Bank Identifier Code) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrages Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/ Änderung/ vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1 1 Seite 15 Stand:

16 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank alle Beträge Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank alle Beträge Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister alle Beträge Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister alle Beträge Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet alle Beträge 1,5, mind. 1 zzgl. 0,25, mind. 1,00 EUR Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftstraums (EWR 1 ) in Währungen eines Staates außerhalb EWR (Drittstaatenwährung 2 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 3 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 1 Zum Europäischen Wirtschaftraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 2 Z.B. US-Dollar 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 16 Stand:

17 Höhe der Entgelte Zielland/ Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Schweiz/ Euro alle Beträge 1,50 mind. 11,00 EUR Übrige Länder alle Beträge 1,50 mind. 11,00 EUR 1 bei Aufträgen in Fremdwährung zuzüglich Courtage (0,25, mind. 1,00 EUR) 2 US-Dollar zzgl. 2 3 evtl. höhere Entgelte der Auslandsbank werden dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt. 1,50 mind. 11,00 EUR zzgl. 17,50 EUR 1,50 mind. 11,00 EUR zzgl. 17,50 EUR Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrages Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/ Änderung/ vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/ Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Schweiz/ Euro mit IBAN und BIC alle Beträge 1,50, mind. 1 bei Fremdwährung zzgl. Courtage: 1,50, mind. 1,00 EUR Übrige Länder alle Beträge 1,50, mind. 1 bei Fremdwährung zzgl. Courtage: 1,50, mind. 1,00 EUR Seite 17 Stand:

18 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Scheck Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Scheck (zzgl. fremde Entgelte) Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Scheck Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 2,00 EUR 4,00 EUR 4,00 EUR ,50 EUR Seite 18 Stand:

19 Rückbelastung an den Einreicher (zzgl. Kosten der 1. Inkassostelle) Auslieferung einer Kopie/Originals im Rahmen des BSE-Verfahrens Zahlungen in das Ausland per Verrechnungsscheck in Euro oder einer anderen EWU-Währungseinheit: 1,50, mindestens 1 zzgl. eventueller Entgelte der Auslandsbank in Fremdwährung: 1,50, mindestens 1 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 1,00 EUR zzgl. eventueller Entgelte der Auslandsbank per Bankscheck in Euro oder einer anderen EWU-Währungseinheit: 1,50, mindestens 1 zzgl. eventueller Entgelte der Auslandsbank in Fremdwährung: 1,50, mindestens 12,50 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 1,00 EUR zzgl. eventueller Entgelte der Auslandsbank 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro oder einer anderen EWU-Währungseinheit: bis EUR 7,50 EUR über EUR 1,50, mindestens 1 in Fremdwährung: bis EUR 7,50 EUR über EUR 1,50, mindestens 1 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 1,00 EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 1 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung Buchungstag + 2 Arbeitstage am Tag der Belastung Bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 1 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. Seite 19 Stand:

20 5.5 Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks o o Verkauf von Euro-Reiseschecks an Kunden aus eigenem Bestand 1,0 %, mindestens 7,50 EUR Verkauf von Euro-Reiseschecks an Nichtkunden aus eigenem Bestand 1,0 %, mindestens 7,50 EUR + Zuschlag o Verkauf durch Bestellung bei der Reisebank 1,0 %, mindestens 3 Rücknahme von bei uns gekauften Reiseschecks o Ankauf von Währungs-Reiseschecks (Devisengeldkurs) Stück 1,00 EUR ab 11. Scheck bei der Einreichung Stück 0,50 EUR o Ankauf von Euro-Reiseschecks Stück 0,50 EUR Ankauf von Reiseschecks von Nichtkunden o Ankauf von Euro-Reiseschecks Stück 1,00 EUR o Fremdwährungsschecks pro Abrechnung inkl. einem Scheck (Abrechnung zum Sortenankaufskurs) Gegenwert <=25 Fest 2,50 EUR Gegenwert > 25 Fest für jeden weiteren Scheck Stück 1,00 EUR Barauszahlung von Reiseschecks o Barauszahlung von Euro-Reiseschecks pro Scheck 1,00 EUR o Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks je nach Höhe und Anzahl mind. 1,00 EUR 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Seite 20 Stand:

21 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Abstandsprovision Bereitstellungsprovision (ab dem 13. Monat) Zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan Anforderung von fehlenden Unterlagen (ab der 3. Aufforderung) 1,00 % p.a. 0,25 % p.m. 1 Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden (bis zu 3 Konten) jedes weitere Konto 2,50 EUR Bescheinigung Wohngeld Auf Kundenwunsch Erstellen von Zweitschriften (inkl. USt) Außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Außerplanmäßige Tilgungen / Sondertilgungen Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten Bearbeitungsentgelt für die vom Kunden beauftragte Berechnung einer Vorfälligkeits- bzw. Nichtabnahmeentschädigung 1 bis max Hinweis: Dem Kunden wird gemäß 309 Abs. 5b BGB der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder dass dieser/diese wesentlich niedriger ist als die vorgenannte Pauschale in Höhe von 200,-- EUR. Bei der Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung wird das Entgelt nur berechnet, wenn nicht die Voraussetzungen für ein Widerrufsrecht gemäß 495 BGB vorliegen und der Kunde nicht in zulässiger Weise hiervon Gebrauch macht. Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto individuell Hinweis: Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchentgelte) Abtretung einer Grundschuld (zzgl. fremde Kosten)im Kundenauftrag Grundschuldbriefberichtigung (zzgl. fremde Kosten) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registerentgelte) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Erteilung und Abwicklung von Treuhandaufträgen (z.b. BSH, DG-Hyp) / Stunde 1,00 % p.a. Seite 21 Stand:

22 6.2 Avale Ausfertigungsgebühr für die Bürgschaftsurkunde Provision 2,00 % p.a. 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Einholung einer Bankauskunft im Kundenauftrag 1 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für 1 Jahr je nach Größe von 18,00 EUR bis 8 Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr Einlagerung von Verwahrstücken individuell nach Größe und Zeitraum Seite 22 Stand:

23 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf Provision Auftragserteilung beim / per... Berater Online-Brokerage Wertpapierart Provision vom Kurswert Minimum Provision vom Kur- Minimum pro Auftrag swert pro Auftrag % EUR % EUR Ausführung im Inland Aktien / Optionsscheine bis 4.999,99 EUR 1,00 20,00 0,49 15,00 ab ,00 20,00 0,40 15,00 ab ,80 20,00 0,35 15,00 ab ,70 20,00 0,30 15,00 ab ,50 20,00 0,20 15,00 Verzinsliche Wertpapiere / Renten bis ,99 EUR 0,50 20,00 0,25 15,00 ab ,50 20,00 0,20 15,00 Investmentanteile Union mit Ausgabeaufschlag Kauf zum aktuellen Ausgabepreis und Verkauf zum Rücknahmepreis ohne Ausgabeaufschlag Kauf und Verkauf zum aktuellen Rücknahmepreis Investmentanteile (verbundfremd) mit Ausgabeaufschlag Kauf zum aktuellen Ausgabepreis und Verkauf zum Rücknahmepreis Provisionsstaffel analog verzinsliche Wertpapiere / Renten ohne Ausgabeaufschlag Kauf und Verkauf zum aktuellen Rücknahmepreis Provisionsstaffel analog verzinsliche Wertpapiere / Renten Bezugsrechte/Teilrechte bis 1 0,00 0,00 0,00 0,00 ab 10,01 EUR 1,00 5,00 1,00 5,00 Sonstige Wertpapiere 1,00 20,00 0,49 15,00 Ausführung im Ausland Aktien / Optionsscheine bis 4.999,99 EUR 1,00 40,00 0,49 40,00 ab ,00 40,00 0,40 40,00 ab ,80 40,00 0,35 40,00 ab ,70 40,00 0,30 40,00 ab ,50 40,00 0,20 40,00 Verzinsliche Wertpapiere / Renten bis ,99 EUR 0,50 40,00 0,25 40,00 ab ,50 40,00 0,20 40,00 Investmentanteile Union mit Ausgabeaufschlag Kauf zum aktuellen Ausgabepreis und Verkauf zum Rücknahmepreis ohne Ausgabeaufschlag Kauf und Verkauf zum aktuellen Rücknahmepreis Investmentanteile (verbundfremd) mit Ausgabeaufschlag Kauf zum aktuellen Ausgabepreis und Verkauf zum Rücknahmepreis Provisionsstaffel analog verzinsliche Wertpapiere / Renten ohne Ausgabeaufschlag Kauf und Verkauf zum aktuellen Rücknahmepreis Provisionsstaffel analog verzinsliche Wertpapiere / Renten Bezugsrechte/Teilrechte bis 1 0,00 0,00 0,00 0,00 ab 10,01 EUR 1,00 7,50 1,00 7,50 Sonstige Wertpapiere 1,00 40,00 nicht möglich Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Seite 23 Stand:

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